Inhalte
- 1 Kapitel III Abweichungen von der Lehre, durch Amoris Laetitia, in Bezug auf Reue und die sehr schwerwiegenden Folgen, die sie mit sich bringt.
- 1.1 1) Katholische Reuelehre.
- 1.1.1 a) Reue im Rahmen der biblischen Lehre über die Bekehrung des Sünders.
- 1.1.2 b) Contritio: von den hebräischen und griechischen Begriffen der Bibel zur patristischen Tradition und damit zur theologischen, mittelalterlichen, lateinischen Tradition.
- 1.1.3 c) Grundlegende Aussagen von s. Thomas von Aquin über Reue.
- 1.1.4 d) Aufschlussreiche Aussagen von s. Antonius von Padua über Reue.
- 1.1.5 e) Grundlegende Wahrheiten über Reue, die auf den Ökumenischen Konzilien von Florenz und Trient bekräftigt wurden.
- 1.1.6 f) Wichtige Aussagen des römischen Katechismus zur Reue.
- 1.1.7 g) Wichtige Aussagen des Großen Katechismus von s. Pius X. und der Katechismus der Katholischen Kirche über Reue.
- 1.1.8 h) Aktuelle Dokumente und Erklärungen der Päpste und allgemein des Heiligen Stuhls, die sich mit Reue befassen.
- 1.2 2) Wie können wir überprüfen, ob Reue, Gnade und Nächstenliebe in der Seele sind?
- 1.3 3) Ein grundlegendes Element der Reue: der Entschluss, nicht zu sündigen und vor den nahen Gelegenheiten der Sünde zu fliehen.
- 1.3.1 a) Scharfer Kontrast zwischen einigen Aussagen des Briefes der argentinischen Bischöfe in Bezug auf die Heilige Schrift, die Tradition und das Lehramt hinsichtlich des für eine gültige Absolution notwendigen Zwecks.
- 1.3.2 b) Fehler in Bezug auf die Reue von Kardinal Coccopalmerio, Kardinal Sistach und einem berühmten Erzbischof, der dem Papst sehr nahesteht ... offensichtlich verurteilt der Papst solche Fehler nicht ...
- 1.4 4) Der wahre und daher wirksame Vorsatz, nicht zu sündigen, schließt den Vorsatz ein, vor unmittelbaren Gelegenheiten zur Sünde zu fliehen, aber Amoris Laetitia spricht nicht davon.
- 1.4.1 a) Lehramtliche Hinweise zur Verpflichtung, vor bevorstehenden Sündenfällen zu fliehen.
- 1.4.2 b) Der heilige Thomas spricht zu uns von der Notwendigkeit und Verpflichtung, vor den nahen Gelegenheiten der Sünde zu fliehen.
- 1.4.3 c) Der heilige Alphonsus M. de' Liguori spricht zu uns über die Notwendigkeit und Verpflichtung, vor den nahen Gelegenheiten der Sünde zu fliehen.
- 1.5 5) Fehler in einigen Büchern von Prof. Buttiglione wird von einigen Kardinälen unterstützt.
- 1.5.1 a) Im Gegensatz zu dem, was Buttiglione behauptet, braucht man für eine gültige Beichte Reue und damit den Entschluss des Büßers, nicht noch einmal zu sündigen. Fehlt der Zweck, ist das Geständnis ungültig.
- 1.5.2 b) Im Gegensatz zu dem, was Prof. Buttiglione: Schwere Sünde ist Todsünde und Todsünde ist schwere Sünde.
- 1.5.3 c) Wichtige Klarstellungen dazu, was Prof. Buttiglione auf S. 186ss seines Buches: „Freundliche Antworten …“
- 1.5.4 d) Klarstellung zu den Aussagen von Prof. Buttiglione über die Korrektur, die der Beichtvater am Büßer und insbesondere am geschiedenen und wiederverheirateten Büßer vornehmen muss.
- 1.5.5 e) Ein grundlegender Fehler von Prof. Buttiglione und einige seiner Anhänger.
- 1.6 6) Klarstellungen zum Vorsatz, nicht zu sündigen, zu verschiedenen damit verbundenen Fragen und zu verschiedenen Aussagen von Amoris Laetitia.
- 1.6.1 a) Kann jeder nach dem Gesetz Gottes leben? Was ist mit denen zu tun, denen es in unterschiedlichem Maße an Kontrolle über ihr Handeln mangelt und die daher nicht für ihr Handeln verantwortlich sind?
- 1.6.2 b) Der Entschluss, nicht noch einmal zu sündigen, der Teil der Reue ist, ist eine Verpflichtung, nach dem gesamten Gesetz Gottes in der Nächstenliebe zu leben und nicht auch nur ein einziges Gebot davon zu verletzen.
- 1.6.2.1 b,1) Welche Entschlossenheit, nicht zu sündigen, sollte von Menschen mit begrenzter Fähigkeit zum Verstehen und Wollen verlangt werden?
- 1.6.2.2 b,2) Fehler bezüglich des für eine gültige Absolution notwendigen Zwecks und verschiedener damit verbundener Fragen in Msgr. VM Fernández, im Brief der argentinischen Bischöfe und in Amoris Laetitia.
- 1.6.2.2.1 b,2,1) Erzbischof Fernandez weiß offensichtlich nicht, was nach gesunder Lehre ein Skandal ist ... und Amoris Laetitia scheint ihm in diesem Irrtum zu folgen ...
- 1.6.2.2.2 b,2,2) Wenn der Büßer über die heiligende Gnade verfügt, verfügt er über die Nächstenliebe, die ihn dazu bringt, sich entschieden der Begehung von Handlungen zu widersetzen, die dem göttlichen Gesetz schwerwiegend zuwiderlaufen.
- 1.6.2.2.3 b,2,3) Erzbischof Fernandez und Amoris Laetitia löschen praktisch wichtige Wahrheiten einer gesunden Moraltheologie aus, einschließlich der Notwendigkeit, für eine gültige sakramentale Absolution den Entschluss zu sündigen, nicht zu sündigen.
- 1.6.2.3 b,3) Ein wichtiges, von Kardinälen und Bischöfen unterzeichnetes Dokument bekräftigt nach Amoris Laetitia die traditionelle Lehre zum Vorschlag für die sakramentale Absolution der wiederverheirateten Geschiedenen.
- 1.6.2.4 b,4) Zwei Dokumente der kasachischen Bischöfe, mit denen sie gegen die sich verbreitenden Irrtümer die traditionelle Lehre über den Vorschlag der sakramentalen Absolution der wiederverheirateten Geschiedenen bekräftigen.
- 1.6.2.5 b,5) Die Abschlusserklärung der Konferenz „Katholische Kirche, wohin gehst du?“, Rom, 7. April 2018, die von verschiedenen anwesenden Kardinälen und Bischöfen gebilligt wurde, bekräftigt die traditionelle Doktrin zum Vorschlag der sakramentalen Absolution für wiederverheiratete Geschiedene.
- 1.6.2.6 b,6) Ein kürzlich von Kardinälen und Bischöfen unterzeichnetes Dokument „Die Kirche des lebendigen Gottes, Stütze und Stütze der Wahrheit“ (1 Tim 3, 15) … bekräftigt die traditionelle Lehre zum Vorschlag der sakramentalen Absolution für wiederverheiratete Geschiedene.
- 1.6.2.7 b,7) Bedingte Absolution und die Situation derjenigen, die verschiedene psychologische Konditionierungen haben und nicht beabsichtigen, nach allen Gesetzen Gottes zu leben.
- 1.7 7) Über das Gesetz der Allmählichkeit und die „Allmählichkeit des Gesetzes“.
- 1.7.1 a) Die Aussagen von s. Johannes Paul II. und andere wichtige Aussagen zu diesem Thema.
- 1.7.2 b) Einige wichtige Aussagen von s. Thomas, die mit dem Thema des Gesetzes der Allmählichkeit verbunden sind und es beleuchten.
- 1.7.3 c) Wichtige Erkenntnisse zur Lehre des hl. Thomas über das Neue Gesetz und seine inhärente Allmählichkeit.
- 1.7.4 d) Die „Allmählichkeit des Gesetzes“ im Brief der argentinischen Bischöfe, in Amoris Laetitia und in Msgr. Fernández, angeblicher Ghostwriter dieser Ermahnung.
- 1.8 8) Die negativen Gebote des Gesetzes Gottes, einschließlich des Ehebruchverbots, sind unter allen Umständen immer verbindlich!
- 1.8.1 a) Die dem Ehebruch innewohnende Bosheit.
- 1.8.2 b) Im Gegensatz zu dem, was im Brief der argentinischen Bischöfe steht, sind die negativen Gebote des Gesetzes Gottes, einschließlich des Ehebruchs, immer und unter allen Umständen verbindlich!
- 1.8.3 c) Das Zeugnis der Märtyrer zeigt, dass es niemals möglich ist, die negativen Grundsätze des Dekalogs zu verletzen; Es ist möglich, keinen Ehebruch zu begehen.
- 1.8.4 d) Das Gesetz Gottes kann mit Hilfe von Gnade und Gebet gelebt werden; ein wichtiger Text des hl. Alfonso M. de Liguori.
- 1.9 9) Keuschheit, Ehebruch und Scheidung.
- 1.10 10) Wenn der Ehebruch sehr schwerwiegend ist, ist die praktizierte Homosexualität schwerwiegender ... aber der „Paradigmenwechsel“ begünstigt auch Letzteres.
- 1.11 11) Offensichtliche Eröffnungen des „Paradigmenwechsels“ zur Empfängnisverhütung auch im Namen von Amoris Laetitia.
- 1.12 12) Radikaler Angriff auf die Grundlagen der katholischen Morallehre und damit auf das Gebot, das unreine Handlungen verbietet, auch durch n. 303 von Amoris Laetitia; bedeutende Aussagen von A. Riva und den maltesischen Bischöfen in dieser Zeile …
- 1.13 13) Erläuterungen dazu, welche Anmerkung 364 und Nr. 311 sowie Nr. 296s von Amoris Laetitia.
- 1.13.1 a) Klarstellungen zum n. 311 von Amoris Laetitia: Gottes Liebe ist ewig und unendlich, aber der Sünder, der sie nicht mit wahrer Reue annimmt, ist verdammt.
- 1.13.2 b) Klarstellung zur Nr. 296s von Amoris Laetitia: Es gibt die Hölle ... und auch die ewige Verdammnis!
- 1.13.3 c) Der wahre Vorsatz, nicht noch einmal zu sündigen, notwendig für die Vergebung der Sünden, und Anmerkung 364 von Amoris Laetitia.
- 1.13.4 d) Die notwendige Integrität des Bekenntnisses und einige Aussagen von Papst Franziskus zu diesem Thema.
- 1.14 14) Die sakramentale Absolution, die einem Büßer ohne Reue erteilt wird, ist ungültig.
- 1.14.1 a) Biblische Grundlagen und patristische Lehre.
- 1.14.2 b) Die Lehre mittelalterlicher Autoren bis zum XNUMX. Jahrhundert. und die Bestätigungen des Zweiten Laterankonzils.
- 1.14.3 c) Die Lehre des hl. Thomas, von Leo X. und von den Ökumenischen Konzilen von Florenz und Trient.
- 1.14.4 d) Lehre des römischen Katechismus, einiger Päpste dieser Zeit und von s. Alfonso M. de' Liguori.
- 1.14.5 e) Lehren des Katechismus des hl. Pius X., vom Römischen Ritual, von der Sacra Congregatio de Propaganda Fide und von einigen wichtigen Moralisten.
- 1.14.6 f) Aktuelle Lehren von Päpsten und vatikanischen Kongregationen.
- 1.14.7 g) Abschließende Überlegungen zur Ungültigkeit der ohne Reue des Büßers erteilten Absolution.
- 1.15 15) Klarstellungen zu Nr. 5 des von Papst Franziskus gebilligten Briefes der argentinischen Bischöfe: Der Priester muss diejenigen korrigieren, die sich in einer Situation der Sünde befinden.
- 1.16 16) Klarstellungen zu Note 329 von Amoris Laetitia und zu den Fehlern, zu denen sie Tür und Tor öffnet.
- 1.17 17) Abschließende Klarstellungen zum III. Kapitel: Der Papst verrät und entwickelt keine gesunde Lehre!
- 1.1 1) Katholische Reuelehre.
Kapitel III Abweichungen von der Lehre, durch Amoris Laetitia, in Bezug auf Reue und die sehr schwerwiegenden Folgen, die sie mit sich bringt.
Vorbemerkung: Der offizielle Text ist nur der auf Italienisch, die verschiedenen Versionen in anderen Sprachen sind neuronale automatische Übersetzungen.
Bitten wir vor allem Gott um Licht, damit seine Weisheit uns bei allem, was wir sagen werden, leiten kann
„Gott der Väter und Herr der Barmherzigkeit, * der mit deinem Wort alles erschaffen hat, der mit deiner Weisheit den Menschen geformt hat, damit er über die Geschöpfe, die du geschaffen hast, herrsche und die Welt mit Heiligkeit und Gerechtigkeit regiere und mit aufrichtigem Geist Urteile spreche,
Gib mir Weisheit, die neben dir auf dem Thron sitzt, und schließe mich nicht aus der Zahl deiner Kinder aus, denn ich bin dein Diener und der Sohn deiner Magd, ein schwacher und kurzlebiger Mann, der Gerechtigkeit und Gesetze nicht verstehen kann. Selbst der vollkommenste Mensch würde ohne deine Weisheit als nichts angesehen werden. Bei dir ist die Weisheit, die deine Werke kennt und die vorhanden war, als du die Welt erschufst; Es weiß, was in deinen Augen gefällt und was deinen Entscheidungen entspricht. Sende sie vom heiligen Himmel, von deinem herrlichen Thron, um mir beizustehen und mich in meinen Kämpfen zu unterstützen und mich wissen zu lassen, was dir gefällt. Sie weiß alles und versteht alles: Sie wird mich in meinem Handeln mit Besonnenheit leiten und mich mit ihrer Herrlichkeit beschützen.“ (Weish. 9, 1-6. 9-11)
Die päpstliche Strategie des „Paradigmenwechsels“, über die wir im vorherigen Kapitel gesprochen haben, hat zu sehr schwerwiegenden Abweichungen von der gesunden Lehre in Bezug auf die Reue und damit verbundene Fragen geführt, wie wir in diesem Kapitel sehen werden, in dem wir insbesondere über die Reue, ihre Notwendigkeit, die bejahenden und negativen Gebote des göttlichen Gesetzes und deren Verletzung, insbesondere Ehebruch, das Gesetz der Allmählichkeit und der Allmählichkeit des Gesetzes, die sakramentale Absolution und ihre Gültigkeit sprechen werden.
1) Katholische Reuelehre.
a) Reue im Rahmen der biblischen Lehre über die Bekehrung des Sünders.
„Die Botschaft des Alten und Neuen Testaments, die alle menschlichen Erwartungen bei weitem übertrifft, ist grundsätzlich theozentrisch. Sein Inhalt ist, dass Gottes Wesen und seine Herrlichkeit offenbar werden, dass das Reich komme, dass sein Wille geschehe und dass sein Name verherrlicht werde (Mt 6, 9f.; Lk 11, 2). Der Anfang des Dekalogs entspricht diesem: „Ich bin der Herr, dein Gott …“ (Ex 20; Dt 2). … Sünde hingegen ist die Haltung und Handlung eines Menschen, der Gott und sein Königreich nicht anerkennt. Daher wird es in der Heiligen Schrift als Ungehorsam, Götzendienst und Verabsolutierung der Autonomie des Menschen in seinem Anspruch auf Selbstgenügsamkeit beschrieben. … Durch die erneute Hinwendung zu Gott, seinem Anfang und Ende, entdeckt der Mensch den Sinn seiner eigenen Existenz neu.“[1] Sünde ist daher die Haltung und Handlung des Menschen, der Gott und sein Reich nicht anerkennt, und stellt einen Bruch des Bundes mit Gott dar, der ein Vater voller Güte, ein liebevoller Ehepartner ist, wie die Theologische Kommission selbst im Folgenden erklärt:
„Im Alten Testament wird die Vorstellung von Gott durch die Idee des Bundes bestimmt. Gott wird Ihnen als liebevoller Ehepartner beschrieben, als Vater voller Güte; Er ist eingetaucht in Misericordia (reich an Barmherzigkeit), immer bereit für Vergebung und Versöhnung, immer bereit, seinen Bund zu erneuern…. Aus dieser Perspektive wird Sünde als Bruch des Bundes beschrieben und mit Ehebruch verglichen. Die Erfahrung der Gnade und Treue Gottes bildet bei den Propheten das erste und letzte Wort des Bundes.“[2] Sünde ist Untreue gegenüber Gott, der ein liebevoller Ehepartner ist, und daher ist es Ehebruch, den Gott selbst immer zu vergeben bereit ist. Ich betone, dass Gott immer bereit ist, den Sündern durch ihre Bekehrung zu vergeben, und dass die Gnade der Bekehrung, die Gott schenken möchte, vom Menschen eine dreifache Antwort erfordert, wie die Theologische Kommission noch einmal erklärt:
„Im Alten und Neuen Testament werden sowohl die Sünde als auch die Bekehrung des Menschen nicht rein individualistisch verstanden. … Andererseits erkannten bereits die Propheten des 36. und 5. Jahrhunderts v. Chr. die Eigenverantwortung jedes Menschen. … Und insbesondere erfordert die Gnade der Bekehrung vom Menschen eine dreifache Reaktion. Erstens ist ein echter Sinneswandel nötig ... Zweitens erwarten wir bereits, dass Jeremia vom Sünder ein öffentliches Schuldbekenntnis und das Versprechen der Besserung „vor dem Herrn“ erwartet (Jer 7-1).“ Jesus verlangt in dieser Zeile einen großzügigen Glauben (vgl. Mk 15, 10,52, Mk 18), ein Bekenntnis voller Reue mit der Bitte um Vergebung (Lk 10, 14-XNUMX;) Schließlich muss die Buße in einer radikalen Veränderung des gesamten Lebens und in allen seinen Bereichen zum Ausdruck kommen. ”[3]
Die Gnade der Bekehrung impliziert daher:
1) eine echte Veränderung des Herzens, ein neuer Geist und ein neues Gefühl“ mit einer radikalen Orientierung an Gott und einem völligen Verzicht auf die Sünde;
2) ein öffentliches Bekenntnis der eigenen Schuld und das Versprechen der Besserung, das bei Christus zu großzügigem Glauben, einem Bekenntnis der Reue und einer Bitte um Vergebung wird
3) eine radikale Veränderung des Lebens gemäß dem Wort Gottes.
Schon bei den Propheten und dann bei Christus fordert der Ruf zur Umkehr und Buße nicht vor allem äußere Werke, sondern die Umkehr des Herzens, ohne die die Werke der Buße unfruchtbar und falsch bleiben und daher den Willen Gottes nicht erfüllen (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1430).
Im Buch des Propheten Joel lesen wir um ca. 2, vs. 12s: „Nun nun – Ausspruch des Herrn – kehre zu mir zurück von ganzem Herzen, mit Fasten, mit Weinen und Wehklagen. Zerreiße deine Herzen und nicht deine Kleider, kehre um zum Herrn, deinem Gott, denn er ist barmherzig und gnädig,
langsam zum Zorn, von großer Liebe, schnell zur Reue über das Böse.“ (Joel 2,12:13-XNUMX)
Besonders bedeutsam für uns sind die Ausdrücke: „Kehrt von ganzem Herzen zu mir zurück und zerreißt eure Herzen und nicht eure Kleider, kehrt zum Herrn, eurem Gott, zurück.“ Bekehrung ist vor allem eine Rückkehr zu Gott, eine demütige Rückkehr zu ihm, sich ihm zu unterwerfen und seinen Willen zu tun.
Im Buch des Propheten Jesaja lesen wir: „Wascht euch, reinigt euch, entfernt das Böse eurer Taten aus meinen Augen.“ Hören Sie auf, Böses zu tun, lernen Sie, Gutes zu tun, suchen Sie nach Gerechtigkeit, helfen Sie den Unterdrückten, üben Sie Gerechtigkeit gegenüber der Waise, verteidigen Sie die Sache der Witwe. (Ist 1,16-17)
Die innere Umkehr bringt den Menschen gemäß dem Wort Gottes wieder zum Leben und drängt ihn daher zur Manifestation dieser inneren Veränderung durch Werke der Buße.
Ein typisches Beispiel wahrer Bekehrung im Alten Testament ist das Beispiel des Propheten David nach der sehr schweren Sünde, die er mit Batseba und gegen Uria, ihren Ehemann, begangen hat: „Vom Propheten Nathan zurechtgewiesen, willigt David ein, sich seiner eigenen Bosheit zu stellen, und bekennt: „Ich habe gegen den Herrn gesündigt“ (2Sam 12,13) und verkündet: „Ich erkenne mein Verbrechen, meine Sünde liegt immer vor mir“ (Ps 51,5); sondern bete auch: „Reinige mich, Herr, und ich werde rein sein; wasche mich, und ich werde weißer sein als Schnee“ (Ps 9) und empfing die Antwort der göttlichen Barmherzigkeit: „Der Herr hat deine Sünde vergeben; du wirst nicht sterben“ (2Sam 12,13).“[4]
Im Neuen Testament haben wir viele Beispiele wahrer Bekehrung, denken Sie an den vergebenen Sünder (vgl. Lk. 7,1 ss), denken Sie an die Bekehrung von s. Petrus nach dem Verrat (Lk. 22,61ss), denken Sie an die Bekehrung von s. Paulus (Apostelgeschichte 9).
Die Internationale Theologische Kommission erklärt insbesondere zur Bekehrung im NT: „Jesus weiß, dass die Erlösung durch das kommende Reich Gottes (Lk 10, 23f) bereits in seiner eigenen Existenz vorhanden ist.“ Für ihn liegt der Mittelpunkt der Notwendigkeit der Umkehr daher in der gläubigen und kindlichen Annahme des bereits verheißenen Heils (Mk 10, 15), in der gläubigen Treue zu seiner Person (Lk 12, 8 s.), im Hören auf sein Wort und in dessen treuer Befolgung (Lk 10, 38-42; 11, 27 s.), mit anderen Worten in seiner Nachfolge (vgl. Mt 8, 19 s.; 21 6 s. .). … Die in unserer Taufe begründete Verpflichtung, in der Nachfolge des gekreuzigten Jesus zu wandeln (vgl. Röm 3 ff.), gibt der Buße ihre grundlegende Form.“[5]
Der Kern des Bekehrungsbedarfs im NT liegt also in der gläubigen und kindlichen Annahme des bereits versprochenen Heils, in vollgläubigem Festhalten an der Person Christi, im Hören auf sein Wort und in treuer Beachtung desselben, also in der Nachfolge auf dem Weg des Kreuzes durch Teilhabe am eigenen Leben, in Gnade, wie die Theologische Kommission im folgenden Text erläutert: „... Christliche Buße ist eine Teilhabe am Leben, Leiden und Sterben Jesu Christi.“ Und dies geschieht per fidem et caritatem et per fidei sacramenta (S. Thomas Aq., Summa Theol. III, 49, 3.6.). Die christliche Buße findet ihre Grundlage in der Taufe, dem Sakrament der Bekehrung zur Vergebung der Sünden (Apostelgeschichte 2) und dem Sakrament des Glaubens; sie muss das gesamte Leben des Christen bestimmen (vgl. Röm 38, 6 ff.). „[6]
Der Katechismus der Katholischen Kirche präzisiert hierzu: „Diese Anstrengung der Bekehrung ist nicht nur eine menschliche Arbeit. Es ist die Dynamik eines „zerknirschten Herzens“ (vgl. Ps 51,19), das von der Gnade angezogen und bewegt wird (vgl. Joh 6,44; 12,32).“ (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1428)
Das „Herz“ dieser Bekehrung ist genau dieses: „zerknirschtes Herz“ (vgl. Ps 51,19), das von Gott durch die Gnade angezogen und bewegt wird, um auf die barmherzige Liebe Gottes selbst zu antworten.
Und bei Nr. 1432 desselben Katechismus lesen wir: „... die Bekehrung ist vor allem ein Werk der Gnade Gottes...“ (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1432)
Der Katechismus der Katholischen Kirche erklärt noch einmal: „Unter den Taten des Büßers steht die Reue an erster Stelle.“ (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1430) Die Reue vollzieht sich unter der Leitung Gottes unter Mitwirkung des Menschen.
Die Umkehr und damit die Reue des Herzens ist vor allem das Werk Gottes, mit dem wir jedoch zusammenarbeiten.
Gott erleuchte uns.
b) Contritio: von den hebräischen und griechischen Begriffen der Bibel zur patristischen Tradition und damit zur theologischen, mittelalterlichen, lateinischen Tradition.
Gott erleuchte uns
Psalm 50, der meiner Meinung nach der bekannteste Text zu diesem Punkt ist, der Davids Reue für seine Sünden darstellt und speziell vom Herzen des reuigen Menschen spricht, nachdem er die Sünde begangen hat, sagt: „Ein Opfer für Gott ist ein reuiger Geist; Gott verachtet ein reuiges und demütiges Herz nicht.“ (Psalm 50, 19)
Den hebräischen Text finden Sie auf den folgenden Websites: https://www.bibbiaedu.it/EBRAICO/at/Sal/51/
https://www.academic-bible.com/en/online-bibles/biblia-hebraica-stuttgartensia-bhs/read-the-bible-text/bibel/text/lesen/stelle/19/510001/519999/ch/af74244f502aed87555a5e0658385b26/
http://biblehub.com/interlinear/study/psalms/51.htm
Der griechische Text, der diesen Vers übersetzt, lautet wie folgt: ὁ θεὸς οὐκ ἐξουθενώσει.“ (www.academic-bible.com, Lesen Sie den Bibeltext :: academic-bible.com)
Der lateinische Text in einer von s. Augustinus sagt (Psal. 51,19): „Sacrificium Deo spiritus contritus, cor contritum et humiliatum Deus non spernit.“[7]
Der hebräische Begriff, der mit „contritus“ und „contritum“ übersetzt wird, ist shabar. Dieser Begriff kommt von der Wurzel sbr und weist auf ein gebrochenes Herz und einen gebrochenen Geist hin, die zerstört wurden, weil sie Gott beleidigt hatten.
: „Die Wurzel sbr in der Bedeutung „zerbrechen“ kommt im Alten Testament 145 Mal vor … das Wort wird verwendet, um das Zerbrechen von Gegenständen … den Untergang von Schiffen … die Zerschmetterung von Körpern … die Vernichtung von Feinden … zu bezeichnen. Im übertragenen Sinne sprechen wir von … Mut und gebrochener Hoffnung und gebrochenem Herzen. … Dem sbr des masoretischen Textes entspricht im LXX συντρίβω etwa 134 Mal … die hebräische Wurzel bedeutet in erster Linie „zerreißen“, während die grundlegende Bedeutung des griechischen Begriffs „reiben“, „mahlen“ ist. ”[8]
In der Bibel weist die Übersetzung von sbr mit συντρίβω auf Zerstörungsprozesse hin, die zur völligen Zerstörung führen.[9] Weiterhin: „… es gibt weitere 30 oder mehr hebräische Wurzeln, die mit συντρίβω übersetzt werden. In Einzelfällen werden sie mit συντρίβω übersetzt oder ersetzt … Wurzeln ähnlicher Bedeutung zu.“ z.B. dk', zerschmettern … htt, zerbrechen … Das Substantiv mehittà, Terror, Ruine, kommt im hebräischen Text elfmal vor; in den 11 Passagen der Sprüche wird es immer mit συντρίβω wiedergegeben.“[10] Sie werden auch mit συντρίβω-Wurzeln übersetzt, wie zum Beispiel: „Ksl, anstiften … smd, nif'al, gewaltsam entvölkert werden … smd, nif'al, ausgerottet werden … nps, zerschlagen … Die Übersetzung von sbr mit anderen griechischen Wörtern außer συντρίβω ist auf Einzelfälle beschränkt …“[11]
Es sollte beachtet werden, dass im Text von Psalm 50 (51) in Vers 19, den wir untersuchen, das Verb shabar zweimal verwendet wird und durch das Verb dakah verstärkt wird, das auch „zerbrechen“ bedeutet; Diese beiden Begriffe, die das Verb shabar verwenden, werden beide mit συντρίβω ins Griechische übersetzt.
Unter den wichtigen Aussagen des LXX in Bezug auf das NT bezüglich συντρίβω ist insbesondere in Psalm 68,21 zu erwähnen: „Aquila und Symmachus übersetzten ονειδισμόs sunέtriψεν tήn kardίan μου richtig.“ Die Gerechten halten sich für die Menschen mit gebrochenem Herzen. Sie wissen, dass der Herr ihnen nahe ist … Er nimmt einen reuigen Geist als Opfer an und verachtet ein gebrochenes Herz nicht.“[12] Gott nimmt einen reuigen Geist als Opfer an und verachtet ein gebrochenes Herz nicht, wie es in Psalm 50,19 und Dan. 3,39 im LXX heißt. Darüber hinaus ist unter den wichtigen Aussagen der LXX in Bezug auf das NT hervorzuheben, dass Gott heilt, gebrochene Herzen heilt und ihre Wunden verbindet (Psalm 146,3 der LXX); Diese Heilungsaufgabe überträgt Jesaja dem Gesandten Gottes (Jes. 61,1). Aquila hat bei der Übersetzung von Jes 53,5 ins Griechische sein zerknirschtes Wesen gewissermaßen zu einem charakteristischen Merkmal des leidenden Messias erhoben[13]. Darüber hinaus ist noch zu den wichtigen Aussagen der LXX in Bezug auf das NT zu bemerken, dass im AT συντετριμμέnos und ταπeινόs, d. h. zerknirscht und demütig, zu Synonymen werden[14] Vers 19 von Psalm 50 in der LXX-Version in der protochristlichen Tradition wird in I Clem zitiert. 18,17; 52,4; Scheune. 2,10. Jes. 61,1 wird in Barn berichtet. 14,9".[15]
Das Verb συντρίβω erscheint in der griechischen Sprache um das fünfte Jahrhundert. Zu. C. und ist eine Verbindung, die bedeutet, dass zwei Dinge aneinander gerieben werden und in manchen Fällen einen nichtzerstörerischen Zweck anzeigt (zermahlen, kratzen usw.), in anderen Fällen weist es auf einen destruktiven Zweck hin (zerstören, zerquetschen), in einigen Fällen kann es auf Unruhe oder Reue hinweisen. In der hellenistischen Philosophie, insbesondere bei den Epikureern, weist dieser als Gewissensbisse verstandene Begriff auf eine notwendige Voraussetzung für den moralischen Aufstieg hin[16]
Das Verb συντρίβω hebt insbesondere etwas sehr Interessantes in Psalm 50 in Vers 19 hervor, nämlich dass es zwei Realitäten gibt, die aufeinander wirken und die Reue des Herzens und Geistes Davids und allgemeiner des Büßers bestimmen, diese beiden Realitäten I Bin Gott und die menschliche Seele … Gott bricht das Herz und den Geist und führt zur Bekehrung.
Das lateinische Verb, das für uns eine besondere Bedeutung hat und das die soeben gesehenen hebräischen und griechischen Begriffe übersetzt, die „brechen“, „zerbrechen“ und insbesondere diejenigen, die das Brechen des Herzens bedeuten, bedeuten, ist contĕro, eine aus cum und tero gebildete Verbindung, die in Wirklichkeit wie συντρίβω bedeutet, zwei Dinge aneinander reiben und dann zerkleinern, pulverisieren, zerstoßen, zerstören; Das betreffende Verb ist daher äußerst präzise, um συντρίβω zu übersetzen und diskret hervorzuheben, wie genau sich das menschliche Herz unter der Wirkung Gottes bekehrt.
Der heilige Augustinus von Hippo berichtet über einige Texte, in denen wir beispielsweise sehen können, wie das Verb contĕro das hebräische sbr und das griechische συντρίβω think übersetzt. zu diesem Text zitiert von s. Arzt: „Contritus est malleus universae terrae“ (Ier 50, 23)[17] in dem contritus insbesondere das hebräische Verb sbr des hebräischen Textes und das griechische συντρίβω des LXX übersetzt, das diese Passage im Deutschen wiedergibt. 27,23 mit diesen Worten [18]; Denken Sie insbesondere an die für uns so wichtige Passage aus Psalm 50, Vers 19, die genau wie folgt ins Lateinische übersetzt wurde: „Sacrificium Deo spiritus contritus, cor contritum et humiliatum Deus non spernit“[19] in dem contritus das Verb shabar und das griechische Verb συντρίβω übersetzt.
Die Übersetzung von St. Hieronymus von Jeremia 50,23 lautet genau: „Quomodo confractus est et contritus malleus universae terrae.“ („Liber Ieremiae“, PL 28, 923A) und das von Psalm 50,19 lautet: „Sacrificium [h. Sacrificia] Dei spiritus contribulatus [h. contritus]: cor contritum et humiliatum, Deus, non despicies.“ („Liber Psalmorum“, PL 28, 1166C)
Der heilige Ambrosius präsentiert diese Übersetzung von Psalm 50,19:18: „Sacrificium Deo spiritus contribulatus: cor contritum et humiliatum Deus non spernit (Psalm L, 19 und 14).“ („Apologia Prophetae David“, PL882, XNUMXC) Von contero kommt contritus (contrito) und daher contritio, was wir im Italienischen mit Reue übersetzen.
Deutlich schreibt s. Ambrosius spricht von der Rechtfertigung: „Publicanus autem praedicatus est, qui a longe stans nolebat oculos ad coelum levare, sed percutiebat pectus suum dicens: Domine Deus, propitius esto mihi sinners“ (Luk. XVIII, 13). Et ideo divina eum sententia praetulit dicens: Quia dependit hic publicanus iustificatus magis, quam pharisaeus (ebd., 14) . Ille enim iustificatur qui peccatum proprium confitetur, sicut locutus est ipse Dominus: Dic iniquitates tuas, ut iustificeris (Esai. XLIII, 26) . Et David ait: Sacrificium Deo, spiritus contribulatus (Ps. L, 19) . Et iterum: Cor contritum et humiliatum Deus non spernit (ebd.) . Hieremias quoque ait: Anima in angustiis, et spiritus anxiatus clamat ad te (Baruch. III, 1)“ („De Cain et Abel“, PL 14, 333D) Dies bedeutet für uns im Wesentlichen, dass derjenige gerechtfertigt ist, der demütig und reuig seine Sünde bekennt. Der im Lukasevangelium in Kapitel 18 erwähnte Zöllner wird gerade durch die demütige Reue gerechtfertigt, mit der er seine Sünde erkennt.
Es herrscht also gute Reue, s. Ambrosius, von dem David in Psalm 50, 19 genau spricht und für den Gott unsere von der Sünde verwundeten Seelen heilt: „Est autem bona contritio: cor enim contritum et humiliatum Deus non spernit“ (Psalm L, 19). Et alibi: Sana contritiones eius (Psal. LIX, 4)“ (Iob et David, PL. 14, 0804B)
Und es tut uns offenbar gut, ein reuiges Herz zu haben, sagt St. Ambrosius: „Prodest tibi cor habere contritum.“ (Enarrationes in XII psalmos Davidicos, PL 14, 0939A)
Der S. Doktor Bishop of Hippo, s. Augustinus bekräftigt, genau ab Psalm 50,19, deutlich die contritio „Sacrificium Deo spiritus contritus; cor contritum et humiliatum Deus non spernit. Habe das Angebot. Nicht umsichtig, nicht vorbeugend navigieren und die Provinzen bis zum Äußersten durchdringen und aromatische Defizite vermeiden. Quaere in corde tuo quod gratum sit Deo. Cor conterendum est. Quid mal ne contritum pereat? Ibi habes: Cor mundum crea in mir, Deus. Ut ergo creetur mundum cor, conteratur immundum.“[20]
Was bedeutet das: " Ein reuiger Geist ist ein Opfer für Gott, ein reuiges und demütiges Herz verachtet Gott nicht (Ps 50). Hier haben Sie also was zu bieten. Schauen Sie sich nicht auf der Suche nach der Herde um, bereiten Sie keine Schiffe darauf vor, in entfernte Regionen zu fahren, um Düfte zu bringen. Suchen Sie in Ihrem Herzen nach dem, was Gott gefallen kann. Es ist das Herz, das gebrochen werden muss. Hast du Angst, dass ich gebrochen sterben werde? Aber im selben Psalm finden Sie: Erschaffe in mir, o Gott, ein reines Herz (Ps 50, 12.) . Damit ein reines Herz geschaffen werden kann, muss daher das unreine Herz gebrochen werden.“[21]
Durch Reue wird das unreine Herz gebrochen, damit ein reines Herz geschaffen werden kann.
Erklären Sie es noch einmal. Augustinus „Sacrificium Deo spiritus contritus; cor contritum et humiliatum Deus non spernet. Intueamur quem ad modum, ubi Deum dixit nolle sacrificium, ibi Deum ostendit velle sacrificium. Non vult ergo sacrificium geschlachtete Pecoris, et vult sacrificium contriti cordis. Es war der Grund, warum wir nichts sagten, was bedeutete, dass ich es unterschrieben hatte. Dies ist unser einziges Dixit, das wir für Sie und Ihre Kreditwürdigkeit nutzen, und zwar zu Ihrer Dankbarkeit. Es ist wichtig, dass jemand ein Opfer bringt (das Quorum eines jeden ist: Mitrede und Erniedrigung des Schmerzes), aber es ist ein bedeutendes Opfer, das bedeutet, dass die geliebte Person, die sie wünscht, nicht in der Lage ist, seine Opfer in die Pflicht zu nehmen.[22]
Gott möchte, dass das Opfer des Herzens zerknirscht und durch den Schmerz der Reue gedemütigt wird.
Und sagt weiter ja. Augustinus: „Beichte und ein umsichtiger und demütiger Lebensstil machen uns heilig: mit Glauben beten, ein zerknirschtes Herz haben, aufrichtige Tränen aus der Tiefe unseres Herzens aufsteigen, damit uns die Sünden vergeben werden, denen wir im Leben nicht ausweichen können.“ Sie anzuerkennen ist unser Heil, so der Apostel Johannes: „Wenn wir unsere Sünden anerkennen, ist er treu und gerecht, weil er unsere Sünden vergibt und uns von aller Schuld reinigt.“[23]
Der heilige Anselm stellt im Anschluss an diese biblische und patristische Tradition fest: „37. Ergo, Bone Domine, Bone Deus, qui contribulasti capita draconum in aquis, and rogationem contribulati non adiicis, contribula venenatae superbiae meae caput in diluvio lacrymarum, ut tibiopferm meum spiritum cum patientia tribulatum, nam et cor contritum, hoc est cum gratia tua tritum vel strictum.“ („Meditatio super Miserere“, PL 158, 0847C) Wunderschönes Gebet, in dem der heilige Arzt Gott um die Gnade bittet, seinen Stolz zu zerschlagen und das Gott wohlgefällige Opfer in wahrer Reue des Herzens darzubringen, das heißt mit einem Herzen, das Gott mit seiner Gnade zermalmt hat.
S. aufnehmen. Augustinus, Gratian, schreibt in Abgrenzung zur „Concordia discordantium canonum“, in der er fragt, ob Reue allein mit heimlicher Genugtuung ausreicht oder ein mündliches Bekenntnis notwendig ist, um Gott für die begangene Sünde Genugtuung zu geben, d. h. um Wiedergutmachung für die begangene Sünde zu leisten,: „C. LXIII. Artikel Augustinus in sermone de poenitentia, al. frei de poenitentiae Medizin.
Nicht ausreichende Sitten in melius commutare, und eine praeteritis malis recedere, nisi etiam de his, quae facta sunt, satisfiat Deo per poenitentiae dolorem per humilitatis gemitum, per contriti cordis sacrificium, cooperantibus eleemosynis et ieiuniis. ”[24]
Der genaue Text von St. Augustinus sagt ins Italienische übersetzt: „Das Opfer, das Gott gefällt, ist der reuige Geist; Denn Gott verachtet ein gebrochenes und demütiges Herz nicht. David machte daher nicht nur sein Angebot mit frommer Seele, sondern zeigte mit diesen Worten auch an, was angeboten werden musste. Tatsächlich reicht es nicht aus, sein Verhalten zum Besseren zu ändern und nicht mehr zu sündigen; Auch für das, was begangen wurde, ist eine Wiedergutmachung an Gott notwendig; der Schmerz der Buße, das Stöhnen der Demut, die Opfergabe eines reuigen Herzens und das Almosengeben. Tatsächlich sind die Barmherzigen gesegnet, denn Gott wird sich ihrer erbarmen.“[25]
Zur Wiedergutmachung der Sünde ist Reue erforderlich.
Gratian berichtet dann in lateinischer Sprache in derselben Unterscheidung von der „Concordia diskordantium canonum“, einem aufschlussreichen Satz von s. Johannes Chrysostomus dazu: „C. XL. Artikel Ioannes Os aureum in hom. de poenitentia, quae incipit: „Provida mente“. „Perfecta poenitentia cogit sinorem omnia libenter hurtre. Und weiter unten: § 1. In corde eius contritio, in oreconfessio, in opere tota humilitas: haec est fructifera poenitentia“.[26]
Was im Wesentlichen bedeutet, dass vollkommene Buße den Menschen dazu bringt, alles zu erleiden, und dass Reue in seinem Herzen ist, Beichte in seinem Mund, Demut alles in seiner Arbeit ist, das ist fruchtbare Buße. Ein erhellender Satz, der auch im römischen Katechismus im Teil über das Sakrament der Buße zu finden ist.
Berichterstattung über einen anderen Text, der dann von s. Johannes Chrysostomus, Gratian schreibt: „Item Ioannes Chrysostomus [id est auctor Operis imperfecti in Matthaeum, homil.“ 40]. Wer weiß, wer der Beamte ist? *Sed* und wenn sie deprehensus humiliaverit se, non ideo dolet, quia peccavit, sed confunditur, quia perdidit gloriam suam. … Gratian. Seine *auctoritatibus Asseritur, neminem sine poenitentia et confessione propriae vocis apitis posse mundari. (1554C) Unde praemissae auctoritates, quibus videbatur probari, sola contritione cordis veniam praestari, aliter interpretandae sunt, quam ab eis exponantur.“[27] Für uns bedeutet das insbesondere, dass Reue zur Erlösung notwendig ist. Lassen Sie uns nicht auf die Frage eingehen, die Gratian in dieser Unterscheidung untersucht, die sich auf die Notwendigkeit der Beichte zusammen mit der Reue für die Erlösung der Seele konzentriert. Wir werden später sehen, was die aktuelle katholische Lehre in dieser Hinsicht bestätigt. Hier geht es uns darum, auf einige interessante mutmaßliche patristische Bezüge hinzuweisen, die Gratian uns zum Thema Reue bietet, und andererseits ist es für uns auch interessant zu sehen, wie zu Gratians Zeiten auf der Grundlage der Bibel und damit aus den Aussagen der Kirchenväter, die sie meditiert und interpretiert hatten, die grundlegende Bedeutung der Reue für die Vergebung der Sünden klar wurde.
Interessant in diesem Zusammenhang ist ein Zitat, das Gratian aus einer Aussage von s. Ambrosius: „Quod de internali poenitentia, non externali dictum accipitur.“ De externali vero poenitentia Ambrosius ait super epistolam ad Romanos: Gratia Dei in baptismate non quaerit gemitum vel planctum, non opus aliquod, sed solum contritionem cordis, et omnia gratis connat.[28] Die Worte des hl. Ambrosius meint, dass die Gnade Gottes in der Taufe nicht auf Seufzen, Weinen oder irgendeine Arbeit zielt, sondern nur auf die Reue des Herzens und alles umsonst vergibt.
In der gleichen Unterscheidung und im gleichen Werk von Gratian lesen wir: „C. XXX. … Voluntas remuneratur, non opus. Voluntas autem in cordis contritione est, opus vero in oris geständnis. Gratian. Luce Clarius Constat Cordis Reue, Non Oris Geständnis Peccata Dimitti.[29]
Der Wille wird belohnt, nicht die Arbeit. Der Wille liegt in der Reue des Herzens, die Arbeit im Bekenntnis des Mundes.
Wieder schreibt Graziano zu diesem Thema: „C. XXXIII. Separate Corda Vestra und Non Vestimenta. Gratian. Ostendens in contritione cordis, quae in eiusdem scissione intelligitur, non in confidente oris, quae pars est externalis Satisfactionis, quam scissuram vestium nominavit, a parte totum intelligens, peccata dimitti.[30] Was für unsere Zwecke im Wesentlichen bedeutet, dass Sünden aus Reue des Herzens vergeben werden.
Darüber hinaus schreibt Gratian reumütig: „C. XXXVI. Qui natus est ex Deo, non peccat. Gratian. Ergo nec est filius diaboli. Nur Enim sin diaboli filii sumus. Ergo de eius regieren translati sumus in regnum caritatis filii Dei, et sumus erepti de potestate tenebrarum, et facti filii lucis. Quum ergo ante confessionem, ut probatum est, sumus resuscitati per gratiam, et filii lucis facti, sehr offensichtlich, quod sola cordis contritione sine confessione oris, peccatum remittitur.“[31]
Für unseren Zweck bedeutet dies immer noch, dass die Sünde durch Reue vergeben wird.
Die grundlegende Bedeutung der Reue wird durch eine weitere Aussage von Gratian bekräftigt, die Sie unten lesen können:
„III. Pars. § 9. E con ea, quae inassurancee huius sententiae dicta sunt, partim veritate niuntur, partim Pondere carent. Sine contritione etenim cordis nullum peccatum posse dimitti, occulta vero peccata Secreta Satisfactione, publica quoque manifest poenitentia expiari debere, firmissima constat ratione subnixum.“[32] Ohne Reue kann keine Sünde des Herzens vergeben werden.
Die Aussagen der Heiligen Schrift, der Väter und Gratians haben uns die grundlegende Bedeutung der Reue für die wahre Bekehrung des Menschen und für die Vergebung seiner Sünden gezeigt: Ohne Reue kann keine Sünde vergeben werden.
c) Grundlegende Aussagen von s. Thomas von Aquin über Reue.
Gott erleuchte uns und ja. Thomas, bete für uns.
Der heilige Thomas befasst sich in seinen Werken ausführlich mit Reue, insbesondere im Kommentar zu den Sätzen, in der Summa gegen die Heiden, in der Summa Theologica und in De Veritate.
Laut dem Angelic Doctor ist Reue der Schmerz für die Sünde, den jemand empfindet, der Gnade hat, und unterscheidet sich von Zermürbung, bei der es sich um den Schmerz für die Sünde handelt, den jemand empfindet, dem es an Nächstenliebe und heiligender Gnade mangelt: „... omnis dolor de sin in habente gratiam est contritio: et similiter omnis actus fidei gratiae coniunctus est fidei formae actus.“ Ergo actus fidei informis, et attritio, de quibus isti loquuntur, tempore praecedunt gratiae infusionem.“ (De veritate, q. 28 a. 8 co.)
Reue entsteht durch Nächstenliebe: „Ad secundum dicendum, quod timor servilis quem caritas foras mittit, oppositionem habet ad caritatem ratione suae servitutis, qua poenam respicit; sed dolor contritionis ex caritate causatur, ut dictum est; Und die Idee ist nicht ähnlich.“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 4 qc. 1 ad 2.) Im Kommentar zu den Sätzen widmet er der Reue eine ganze quaestio, in der er die folgende Eingangsfrage stellt: „Videtur quod contritio non sit dolor pro sins assumptus cum purposeconfendi et satisfaciendi, ut quidam definiunt.“ In seiner Antwort bekräftigt er unter anderem: „…quia ad dimissionem bianchi requiritur quod homo totaliter effectsum sins dimittat, per quem quamdam continueitatem et solidatem in sensu suo habebat; ideo actus ille quo peccatum remittitur, contritio dicitur per similitudem.“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 1 qc. 1 co.)
Also, laut s. Thomas, wir sprechen von Reue (vom Verb contero, was zermahlen, pulverisieren, zerstoßen, zerstören bedeutet) in Bezug auf die Sünde, weil sie eine Zerstörung der Zuneigung impliziert, die den Menschen zur Sünde treibt. Gott erleuchte uns und ja. Thomas, bete für uns.
Der heilige Thomas akzeptiert in Anlehnung an die Heiligen Väter verschiedene Definitionen von Reue:
„dolor pro pelliss assumptus cum purposeconfendi et satisfaciendi“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 1 qc. 1 arg. 1 e c.), „dolor voluntarius, sempre pro sin puniens quod dolet commississe … compunctio et humilitas mentis cum lacrymis, veniens de recordatione sins andfurcht judicii … tun.“ lor remittens peccatum … humilitas spiritus annihilans peccatum, inter spem et temem.“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 1 qc. 1 co.) Reue, bekräftigt der Angelic Doctor weiter, ist der Schmerz für die Sünde, den derjenige empfindet, der Gnade hat:
„… omnis dolor de sin in havete gratiam est contritio: et similiter omnis actus fidei gratiae coniunctus est fidei formatae actus.“ Ergo actus fidei informis, et attritio, de quibus isti loquuntur, tempore praecedunt gratiae infusionem.“ (De veritate, q. 28 a. 8 co.)
Für uns ist es besonders wichtig festzuhalten, dass für s. Thomas, Reue ist: „dolor remittens peccatum“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 1 qc. 1 co.), das heißt ein Schmerz, der Sünde vergibt, der Sünde vernichtet. Ohne Reue gibt es keine Vergebung der Sünden. Erkläre ja. Thomas: „… contritio potest dupliciterconsiderari; vel inquantum est pars sacramenti, vel inquantum est actus virtutis; et utroque modo est causa remissionis sins.“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 5 qc. 1 co.) Reue ist die Ursache für die Vergebung der Sünden, sowohl insofern sie Teil des Sakraments als auch insofern sie ein Akt der Tugend ist. Als Teil des Sakraments der Buße dient die Reue als Werkzeug zur Vergebung der Sünden, da sie ein tugendhafter Akt ist und fast eine materielle Ursache für die Vergebung der Sünden darstellt.
Ohne Reue gibt es keine Vergebung der Sünden:
„contritio, quae hoc significat, importat aliquam rectitudinem voluntatis; et propter hoc est actus virtutis illius cujus est peccatum praeteritum detestari et destruere, scilicet poenitentiae, ut patet ex his quae in 14 dist., qu. 1, Kunst. 1, quaestiunc. 3, dicta sunt.“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 1 qc. 2 co.) und außerdem „… caritas amissa non recuperatur nisi per contritionem de usinces praecedentibus, quae est motus poenitentiae virtutis.“ (Super Sent., lib. 4 d. 14 q. 1 a. 2 qc. 2 co.)… Reue ist für die Vergebung der Sünden erforderlich, die Nächstenliebe wird nur durch die Bewegung der Tugend der Buße wiederhergestellt, die daher zur Reue für die begangenen Sünden führt. Vor allem verstehen wir die absolute Notwendigkeit der Reue für die Vergebung der Sünden, wenn St. Thomas bekräftigt, dass so wie das Vergehen Gottes eine gewisse Unendlichkeit hat, so hat auch ein einzelner Akt der Reue eine gewisse Unendlichkeit und bestimmt daher die Vergebung der Sünde, sowohl durch die Tugend der Gnade, die den Werken einen unendlichen Wert verleiht, als auch durch das Verdienst Christi, der in allen Sakramenten und in allen Verdiensten wirkt unendlich, tum ex virtute gratiae quae dat operibus infinitum valorem, ut scilicet per ea homo infinitum bonum mereatur; tum ex merito Christi, quod operatur in omnibus sacramentis, et in omnibus meritis.“ (Super Sent., lib. 4 d. 14 q. 1 a. 4 qc. 1 ad 1) Gott erleuchte uns und s. Thomas, bete für uns.
Besonders wichtig ist auch zu berücksichtigen, dass nach den Aussagen von s. Thomas Reue ist Schmerz für Sünden mit dem Zweck, die Forderungen der göttlichen Gerechtigkeit zu bekennen und zu erfüllen „dolor pro pelliss assumptus cum purposeconfitendi et satisfaciendi“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 1 qc. 1 arg. 1 und c.). Reue ist ein Schmerz, der die Sünde vernichtet, auch weil in der Absicht, zu befriedigen und zu bekennen, die Absicht vorhanden sein muss, tatsächlich nicht noch einmal zu sündigen, ja. Thomas, wenn er vom Sakrament der Beichte spricht, in De articulis Fidei, Pars 2 co. Er sagt: „Quartum sacramentum est poenitentia, cuius quasi materia sunt actus poenitentis, qui dicuntur tres poenitentiae partes.“ Quarum prima est cordis contritio, ad quam pertinet quod homo doleat de sin begangen, and proponat se de cetero non peccaturum.“ Reue schließt also selbst ein. Thomas den Vorsatz, nicht zu sündigen. Gott erleuchte uns und ja. Thomas, bete für uns.
Reue ist ein Akt der Tugend der Buße „… contritio est dolor per essentiam, et est actus virtutis poenitentiae.“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 1 qc. 2 ad 1)
Genauer gesagt: Reue ist ein Akt der Tugend der Buße, der dafür verantwortlich ist, die begangene Sünde zu verabscheuen und zu zerstören. Dieser Akt impliziert die Rechtschaffenheit des Willens: „... contritio, quae hoc significat, importat aliquam rectitudinem voluntatis; Und es ist wahr, dass es ein Akt der Virtutis ist, der nicht in der Lage ist, es zu erkennen und zu zerstören, es ist die Macht.“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 1 qc. 2 co.) ... und diese Rechtschaffenheit des Willens impliziert notwendigerweise den Vorsatz, in Zukunft nicht wieder zu sündigen, wie oben gesehen, tatsächlich schlägt ein wahrhaft aufrichtiger Wille, geleitet von der Gnade, vor, immer nach Gottes Willen zu leben.
Der heilige Thomas legt dar, dass der Reue, die auch Sünden vergeben kann, notwendigerweise Beichte und Genugtuung folgen müssen, um sicher zu sein, dass die Reue gut ist, und weil Geständnis und Genugtuung geboten sind, damit die Person, wenn sie könnte, nicht beichtet und sich nicht zufrieden gibt, ein Übertreter wäre: I: tum quia homo non potest esse certus de sua contritione, quod fuerit ad totum tollendum sufficiens; tum quiaconfessio et satisfactio sunt in praecepto; unde transgressor constitueretur, si non confiteretur et satisfaceret.“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 1 qc. 1 ad 8)
Kommentar zum Johannesevangelium. Thomas erklärt, dass Christus die Ehebrecherin von der Sünde freisprach, ohne ihr irgendeine Strafe aufzuerlegen, weil er durch die äußere Freilassung innerlich rechtfertigte und sie innerlich so umwandeln konnte, dass sie durch eine angemessene Reue für ihre Sünden vor jeglicher Strafe gefeit wäre. „Absolvit autem eam a culpa, non imposancing ei aliquam poenam: quia cum absolvendo exterius iustificazionet interius, bene potuit eam adeo immutare interius persufficientam contritionem de Depositis, ut ab omni poena immunis efficeretur.“ (Super I., Kap. 8 l. 1.) Je größer die Reue für Sünden, desto geringer die Strafe für sie. Vel dicendum, quodquant est most contritio, tanto magis diminishat de poena; und wenn aliquis plura bona facit sin, magis se ad gratiam contritionis disponit; et ideo wahrscheinlich est quod minderjährig poenae sitzen Schuldner; „Eigentlich muss ein Priester diskrete Berechnungen durchführen, aber ei minorim poenam injungat, inquantum invenit eum melius dispositum.“ (Super Sent., lib. 4 d. 15 q. 1 a. 3 qc. 3 ad 1.)
Für s. Thomas, beachten Sie bitte, wie man sieht, unterscheidet sich Reue von Zermürbung, weil erstere ein Akt der Barmherzigkeit ist und ausgeführt wird, wenn sich die Seele in einem Zustand der Gnade befindet. Zermürbung ist ein Akt des Schmerzes für die eigenen Sünden, der ohne Almosen und ohne Gnade ausgeführt wird, heißt es in der Tat im s. Arzt: „Ad sextam quaestionem dicendum, quod contritio potest dupliciterconsiderari; Scilicet Quantum ad sui principium und Quantum ad terminum. Et dico principium contritionis cogitationem qua quis cogitat de sin et dolet, etsi non dolore contritionis, saltem dolore attritionis; terminus autem contritionis est, quando dolor ille jam gratia informatur.“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 2 qc. 6 co.)
Reue ist ein Schmerz, der durch Gnade geprägt ist, der Schmerz der Zermürbung jedoch nicht. Das Prinzip der Reue wird durch Zermürbung verwirklicht, ohne dass die Person Gnade hat, aber das Ziel wird durch Gnade erreicht. Daher kann die Bewegung, die durch Reue zur Wiedererlangung der Gnade führt, folgendermaßen schematisch dargestellt werden: Die Person beginnt, bewegt vom Geist der Wahrheit, über die Schlechtigkeit der begangenen Sünde nachzudenken und bereut diese Sünden mit Zermürbung. Dann greift die Gnade ein und führt die Person zur Reue. Wer sich dem Sakrament zermürbend nähert, wird durch das Sakrament zerknirscht, wenn er ihm kein Hindernis stellt: „... wenn aliquis accedit ad Confessionem attritus, non plene contritus, si obicem non ponat, in ipsa Confessione et Absolitione, sibi gratia et remissio singun datur.“ Unde dicit Glossa super illud Psal.95: beichten und pulchritudo in conspectu ejus: si amas pulchritudinem, confitere, ut sis pulcher, idest rectus. hindernis.
Der heilige Thomas erklärt in der Summa Theologica, dass sich der Mensch unter der Wirkung Gottes bekehrt und zur Reue gelangt: „…cum Deus sit primum movens simpliciter, ex eius motione est quod omnia in ipsum Convertantur secundum communem absichtlichem boni, per quam unumquodque intendit assimilari Deo secundum suum modum.“ Unde et Dionysius, in libro de Div. Nom., dicit quod Deus Convertit omnia ad seipsum. Sed homines iustos Convertit ad seipsum sicut ad Specialim Finem, Quem intenduntunten, and his cupiunt adhaerere sicut bono proprio; secundum illud Psalmi LXXII, mihi adhaerere Deo bonum est. Und die Idee, dass der Mensch zum Glauben konvertiert wurde, kann nicht sein, dass Deo ipsum konvertiert wird. Ich möchte Ihnen dankenswerterweise, quasi von selbst, bekehren, wenn das offene Auge nur ein einziges Licht hat, und ich möchte Ihnen das Licht des Empfängers schenken, das Ihre Augen umwandelt oder feierlich bekehrt. Unde patet quod quod homo non potest se praeparare ad lumen gratiae suscipiendum, nisi per auxilium gratuitum Dei interius moventis.“ (I-II q. 109 a. 6)
Daher ist es die Bewegung Gottes, durch die sich der Mensch bekehrt und zur Reue gelangt. Tatsächlich ist es notwendig, dass der Mensch durch die Bewegung, durch den „Anstoß“ der ersten Ursache zum endgültigen Ziel geführt wird, und da Gott der Hauptbeweger ist, hängt es von seiner Bewegung ab, von seiner Anziehung, der Hinwendung aller Geschöpfe zu ihm gemäß der gemeinsamen Vernunft des Guten, durch die jedes Geschöpf auf seine eigene Weise zum Ebenbild Gottes hingezogen wird. Gott zieht alle Dinge zu sich. Aber Gott zieht die gerechten Menschen zu sich, um ein besonderes Ziel zu erreichen, zu dem sie hingezogen werden und zu dem sie tendieren und an dem sie zu ihrem eigenen Wohl festhalten wollen. Deshalb kann die Hinwendung des Menschen zu Gott nicht stattfinden, ohne dass Gott den Menschen sich selbst zuwendet und ihn anzieht. Ohne die unentgeltliche Hilfe Gottes, die den Menschen innerlich bewegt, kann sich der Mensch nicht auf die Gnade vorbereiten.[33] Daher erfolgt die Reue, durch die diese Hinwendung des Menschen zu Gott erfolgt, unter der göttlichen Bewegung.
In der Summa gegen die Heiden desselben heiligen Lehrers lesen wir: „… unsere Seele handelt in der Abhängigkeit von Gott als der instrumentelle Akteur in der Abhängigkeit des Hauptakteurs.“ Daher kann sich die Seele nicht darauf vorbereiten, den Zufluss der Hilfe Gottes zu empfangen, es sei denn, sie handelt mit der Kraft Gottes. Daher wird sie durch die göttliche Hilfe an ihrem guten Wirken gehindert, anstatt diese Hilfe vorherzusehen, sie in irgendeiner Weise zu verdienen oder sich darauf vorzubereiten ... Die menschliche Seele ist Gott untergeordnet, wie ein bestimmter Akteur der universellen Ursache untergeordnet ist. Daher ist es unmöglich, dass es darin eine tugendhafte Bewegung gibt, die nicht durch das göttliche Handeln verhindert wird. Deshalb sagte der Herr: „Ohne mich könnt ihr nichts tun“ (Johannes, XV, 5).“[34] Daher erfolgt die Reue, durch die diese Hinwendung des Menschen zu Gott erfolgt, unter der göttlichen Bewegung. Gott erleuchte uns und ja. Thomas, bete für uns.
Geht weiter. Thomas sagt, dass die Bekehrung des Menschen zu Gott durch den freien Willen erfolgt, weshalb Gott dem Menschen befiehlt, sich selbst zu Gott zu bekehren. Der freie Wille kann sich jedoch nicht an Gott wenden, wenn Gott sich nicht zu sich selbst bekehrt, gemäß dem Wort des Buches Jeremia: „Bekehre mich, und ich werde mich bekehren, denn du bist der Herr, mein Gott“ (Jer. 31); Ebenso lesen wir im Buch der Klagelieder: „Bekehre uns zu dir, Herr, und wir werden uns bekehren.“[35]
Der lateinische Text lautet wie folgt:
„Ad primum ergo dicendum quod conversio hominis ad Deum fit quidem per liberum arbitrium; Und als zweites wurde er von einem Mann konvertiert. Sed liberum arbitrium ad Deum Converti non potest nisi Deo ipsum ad se Convertente; secundum illud Ierem. XXXI, bekehre mich und bekehre dich, quia tu dominus Deus meus; et Thren. ult., Converte Nos, Domine, Ad Te, et Convertemur.“ (I-II q. 109 a. 6) Daher wird die Reue, durch die sich der Mensch Gott zuwendet, durch göttliches Wirken vollbracht.
Die gerade erwähnte Bibelstelle der Klagelieder (Klagelied 5,21) findet sich im Katechismus der Katholischen Kirche unter Nr. 1432, wo es, wie wir gesehen haben, heißt: „Bekehrung ist vor allem ein Werk der Gnade Gottes, die unser Herz dazu bringt, zu ihm zurückzukehren ...“
Erklären Sie es noch einmal. Thomas sagt, dass der Mensch nichts tun kann, wenn er nicht von Gott bewegt wird, gemäß dem evangelischen Sprichwort: „Ohne mich könnt ihr nichts tun“.[36]
„Eigentum des Menschen“, fährt der s fort. Doktor von Aquin, es bereitet seine Seele vor, da der Mensch dies durch seinen freien Willen tut, aber er tut dies nicht ohne die Hilfe Gottes, der den Menschen bewegt und zu Gott zieht: „Ad quartum dicendum quod hominis est praeparare animum, quia hoc facit per liberum arbitrium, sed tamen hoc non facit sine auxilio Dei moventis et ad se attrahentis, ut dictum est.“ (I- II q. 109 a. 6)
Gott zieht an, aber wir müssen uns anziehen lassen! Wir können sagen, dass die Vorbereitung auf die Gnade und damit auf die Reue bedeutet, sich anziehen zu lassen und daher mit Gott zusammenzuarbeiten, der uns anzieht.
In dieser Zeile im Kommentar zu den Sätzen s. Thomas hatte Folgendes präzisiert: „Ad sextum dicendum, quod contritio est a Deo solo Quantum ad formam qua informatur; sed Quantum ad substantiam actus est ex libero arbitrio, and a Deo, qui operatur in omnibus operibus et naturalae et voluntatis.“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 1 qc. 1 ad 6)
Die Reue kommt von Gott, was die Form angeht, durch die sie zum Ausdruck kommt, aber was den Inhalt der Tat angeht, kommt sie vom freien Willen und von Gott, der in allen Werken der Natur und des Willens wirkt. Gott zieht uns zu sich selbst, aber wir müssen uns selbst anziehen lassen, und unser Loslassen geschieht durch die Zusammenarbeit mit Gott. Gott wirkt in uns, die mit ihm zusammenarbeiten. Gott wirkt in jedem Arbeiter. Offensichtlich bewirkt Gott eine solche Reue in uns, wenn wir eine solche Reue willkommen heißen; aber wenn wir es ablehnen, sind Gottes Hände in gewisser Weise gebunden und Reue findet in uns nicht statt. Gott bewirkt Reue in uns, sofern wir dieses Wirken Gottes in uns annehmen und uns von ihm zur Reue bewegen lassen.
Erklären Sie es noch einmal. Thomas, dass Reue immer bleiben muss: „ Ad quintum dicendum, quod satisfactio attenditur secundum poenam taxatam, quae pro pelliss injungi debet; Eine Idee, die endet, ist nicht in der Lage, die Situation zu befriedigen. haec enim poena praecipue proportionatur culpae ex parte Conversionis, ex qua finitem havet. Sed dolor contritionis antwortet culpae ex parte aversionis, ex qua habet quamdam infinity; Und es ist wahrhaftig contritio, dass es immer für immer bleiben sollte. Nötigste Unannehmlichkeiten, wenn man hinterherhinkt, maneat prius.“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 4 qc. 1 ad 5.)
Die Genugtuung für die begangenen Sünden kann ein Ende haben, so dass sie in diesem Leben nicht mehr befriedigt werden muss, aber der Schmerz der Reue hat eine gewisse Unendlichkeit und muss daher immer bestehen bleiben.
Fügt ja hinzu. Thomas in dieser Zeile: „Respondeo dicendum ad primam quaestionem, quod in contritione, ut dictum est, est duplex dolor.“ Unus rationalis, qui est detestatio sins a se commandissi; alius sensitivae partis, qui ex isto consequitur; et quant ad utrumque, contritionis tempus est totus praesentis vitae status. … oportet quod sempre in vitae hujus tempore status contritionis maneat Quantum ad sins detestationem; similiter etiam quantum ad sensibilim dolorem, … und propter hoc dicit Hugo de sancto Victore, quod Deus loslöser hominem a culpa et poena aeterna, ligat eum vinculo perpetuae detestationis sins.“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 4 qc. 1 co.)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in der Reue einen doppelten Schmerz gibt: den der Vernunft, der in der Abscheu vor der begangenen Sünde besteht, und den des sensiblen Teils, der eine Folge des ersten ist. Unser Leben in dieser Welt muss eine Zeit der Reue über diese beiden Schmerzen sein.
Gott erleuchte uns und ja. Thomas, bete für uns.
d) Aufschlussreiche Aussagen von s. Antonius von Padua über Reue.
Gott erleuchte uns und ja. Antonius, bete für uns.
Am ersten Sonntag der Fastenzeit feiert St. Antonius widmet der Reue des Herzens eine ganze Predigt, die er mit den Worten einleitet: „Und da für uns die Tage der Buße zur Vergebung der Sünden und zur Erlösung der Seelen gekommen sind, werden wir uns mit der Buße befassen, die aus drei Akten besteht: der Reue des Herzens, dem Bekenntnis des Mundes und dem Werk der Befriedigung (Wiedergutmachung) ... Alle diese sechs Themen sind dem heutigen Evangelium entnommen.“[37]
Ich betone das für s. Für die Vergebung der Sünden ist die Reue des Antonius absolut notwendig, denn er sagt: „Im Blut der Reue wird alles gereinigt, alles ist vergeben, solange die Absicht besteht, zu bekennen.“ Denn ohne das Blut der Reue gibt es keine Vergebung der Sünden.“[38]
Tatsächlich erklärt er. Antonio, dass die Reue des Herzens die Bestrebungen der Weltlichen zerschmettert, so dass sie, verwandelt in die Reue, nicht nach falschem, sondern nach echtem Genuss streben. [39] Reue: „ ... erhebt den Geist (vehemens, vehit sursum mentem), und weil es das ewige „Wehe“ unterdrückt! (Vae zugeben).“[40] Reue muss universell sein. Der Sünder muss: „… Sehnsucht nach allen begangenen Sünden, nach allen Unterlassungssünden und nach denen, die vergessen wurden, nach allen auf der Welt.“[41] Der Sünder: „... er weine vor Schmerzen und trauere in Tränen und trauere mehr über eine begangene Todsünde, als wenn er, nachdem er sie in Besitz genommen habe, die ganze Welt und alles, was darin vorgefunden werde, verloren hätte.“[42]
In der Tat ist Gott derjenige, der den Menschen zur Umkehr drängt: „... wie Jesaja sagt: „Der Erhabene und der Erhabene, der einen ewigen Sitz hat, haben seine Wohnung im Geist der Zerknirschten und Demütigen, um den Geist der Demütigen zu beleben und den Geist der Zerknirschten zu beleben“ (Jes 57,15). O Güte Gottes! O Würde des Büßers! Wer einen ewigen Sitz hat, wohnt auch im Herzen der Demütigen und im Geiste der Büßer![43]
Der heilige Antonius von Padua hat dann weitere bewundernswerte Aussagen zur Reue: Für ihn ist es „Licht“ und es ist „Morgen“. Dieses Licht ist die Reue des Herzens, die die Seele erleuchtet, Erkenntnis über Gott und die eigene Gebrechlichkeit hervorbringt und den Unterschied zwischen einem gerechten und einem bösen Menschen zeigt. … „Am Morgen“ der Reue – sagt der Prophet – habe ich alle Sünder der Erde ausgerottet“ (Ps 100,8), das heißt, ich habe alle ungeordneten Bewegungen meines Fleisches unterdrückt. …wie die Morgendämmerung den Beginn des Tages und das Ende der Nacht markiert, so markiert Reue das Ende der Sünde und den Beginn der Buße. Deshalb sagt der Apostel: „Waret ihr einst Finsternis, so seid ihr nun Licht im Herrn“ (Eph 5,8), und noch einmal: „Die Nacht ist vorgerückt, der Tag ist nahe“ (Röm 13,12).“[44]Und wiederum ist die Reue das „Gras“, aus dem das „Ähren“ des Bekenntnisses geboren wird: „... das Wort Gottes, das in das Herz des Sünders gesät wird, bringt zuerst das Kraut der Reue hervor, von dem es in der Genesis heißt: „Die Erde, das heißt der Sinn des Sünders, lasse grünes Gras sprießen“ (Gen 1,11), Reue; dann das Ohr der Beichte…“[45] Die Reue ist eine „Lampe“ und lässt die „Posaune“ der Beichte erklingen: „Der reuige und aufmerksame Forscher, der so umhergegangen ist, muss sogleich die Lampe anzünden, die brennt und erleuchtet (vgl. Joh 5,35); darin wird Reue angedeutet, die, weil sie brennt, also auch erleuchtet. … Das ist es, was wahre Reue bewirkt. ... alles Unreine, sowohl in der Seele als auch im Körper, wird vom Feuer der Reue verzehrt ... Aber hier ist endlich die Zeit der Fastenzeit, die von der Kirche eingesetzt wurde, um Sünden zu sühnen und Seelen zu retten: in ihr wird die Gnade der Reue vorbereitet, die nun geistig vor der Tür steht und anklopft; Wenn du sie öffnen und sie willkommen heißen willst, wird sie mit dir speisen und du mit ihr (vgl. Offb 3,20). Und dann wirst du anfangen, die Posaune zu blasen ... Die Posaune ist das Bekenntnis des reuigen Sünders. ”[46]
Heiliger Antonius, erbarme uns wahre Reue für unsere Sünden.
e) Grundlegende Wahrheiten über Reue, die auf den Ökumenischen Konzilien von Florenz und Trient bekräftigt wurden.
Das Kreuz ist unser Licht.
Das Konzil von Trient bekräftigte in Bezug auf die Reue, dass die Taten des Büßers selbst fast Gegenstand des Sakraments der Buße sind, nämlich: Reue, Beichte, Genugtuung. Da diese Handlungen beim Büßer für die Integrität des Sakraments und für die vollständige und vollkommene Vergebung der Sünden erforderlich sind, gelten sie als Teil der Buße.[47]
Darüber hinaus erklärte dieser berühmte Ökumenische Rat:
„Contritio, quae primum locum inter dictos paenitentis actus habet, animi dolor ac detestatio est de sünde begangen, aus gutem Grund.“ ».[48]
Die Reue, die unter den Taten des Büßers an erster Stelle steht, ist der Schmerz der Seele und der Abscheu vor der begangenen Sünde, mit der Absicht, nicht mehr zu sündigen. Das Konzil von Trient stellte klar, dass dieser Akt der Reue schon immer notwendig war, um die Vergebung der Sünden zu erbitten, und dass er den Menschen, der nach der Taufe in die Sünde verfallen ist, auf die Vergebung der Sünden vorbereitet, wenn er mit dem Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes und dem Gelübde einhergeht, alles zu erfüllen, was erforderlich ist, um dieses Sakrament der Buße in angemessener Weise zu empfangen.[49]
Diese Reue beinhaltet nicht nur das Aufhören der Sünde und den Zweck (eines neuen Lebens) und den Beginn eines neuen Lebens, sondern sie beinhaltet auch Hass auf das alte Leben, gemäß den Worten der Heiligen Schrift: Lege alle deine Sünden ab, mit denen du übertreten hast, und baue ein neues Herz und eine neue Seele auf (Ez 18).
Sicherlich derjenige, der über die Ausrufe der Heiligen nachdenkt: „An dir allein habe ich gesündigt und an dir Böses getan“ (Ps 50); „Ich habe es satt zu jammern, jede Nacht wasche ich mein Bett“ (Ps 6); „Ich werde auf alle meine Jahre zurückblicken, in der Bitterkeit meiner Seele“ (Jes 6, 7). Und bei anderen, die ihm ähnlich sind, wird er leicht verstehen, dass sie aus einem wahrhaft heftigen Hass auf das vergangene Leben und aus einer großen Abscheu vor der Sünde entstanden sind.[50]
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
Darüber hinaus lehrt das Konzil, dass, auch wenn diese Reue manchmal in der Liebe vollkommen sein kann und den Menschen mit Gott versöhnen kann, noch bevor dieses Sakrament tatsächlich empfangen wird, diese Versöhnung dennoch nicht der Reue ohne die darin enthaltene Absicht, das Sakrament zu empfangen, zuzuschreiben ist.[51]
Das Konzil von Trient bekräftigt weiter, dass die unvollkommene Reue, die „Abnutzung“ genannt wird, weil sie gewöhnlich entweder durch die Betrachtung der Schändlichkeit der Sünde oder durch die Furcht vor der Hölle und der Strafe hervorgerufen wird, wenn sie den Willen zur Sünde mit der Hoffnung auf Vergebung ausschließt, den Menschen nicht nur nicht heuchlerischer und sündiger macht, sondern sogar eine Gabe Gottes und ein Impuls des Heiligen Geistes ist, der noch nicht in der Seele wohnt, sondern sie nur bewegt, ein Impuls, zu dem der Büßer mit der Hilfe Gottes bereitet sich den Weg zur Gerechtigkeit. Und obwohl diese unvollkommene Reue an sich ohne das Sakrament der Buße nicht in der Lage ist, den Sünder zur Rechtfertigung zu führen, veranlasst sie ihn dennoch, im Sakrament der Buße um die Gnade Gottes zu bitten. Tatsächlich waren die Einwohner von Ninive von dieser Furcht, das heißt von dieser unvollkommenen Reue, heilsam getroffen, übten unter dem Einfluss der Predigt Jonas voller Schrecken Buße und erlangten Barmherzigkeit von Gott (vgl. Jona 3). Deshalb, fährt das Konzil fort, beschuldigen einige katholische Schriftsteller fälschlicherweise, fast so, als würden sie lehren, dass das Sakrament der Buße Gnade ohne eine innere, gute Bewegung des Empfängers verleiht: etwas, was die Kirche Gottes nie gelehrt und nie geglaubt hat. Aber selbst das lehren sie fälschlicherweise: Reue sei etwas Erpresstes und Erzwungenes, nicht frei und freiwillig.[52]
Gott befreie uns von jedem Fehler.
Darüber hinaus bekräftigt dasselbe Konzil, dass, wenn jemand leugnet, dass für die vollständige und vollkommene Vergebung der Sünden diese drei Akte beim Büßer erforderlich sind, fast schon Bestandteil des Sakramentes der Buße: Reue, Beichte und Genugtuung, welche die drei Teile der Buße sind, oder er sagen wird, dass es nur zwei Teile der Buße gibt, nämlich: die Schrecken, die dem Gewissen durch die Erkenntnis der Sünde und den durch das Evangelium oder die Absolution vermittelten Glauben eingeflößt werden, durch die eine Person glaubt, dass sie Sünden vergeben n Durch Christus soll er mit dem Fluch belegt werden.[53]
Weiter: „Kann. 5. Si quis dixerit, eam contritionem, quae paratur per diskussionm, Collectionem et detestationem sinorum, qua quis recogitat annos suos in amaritudine animae suae (Jes 38, 15), Ponderando sinorum suorum gravitatem, multitudinem, foeditatem, amissionem aeternae beatitudinis, et aeternae dam nationis incursum, cum purpose melioris vitae, non esse verum etutilem dolorem, nec praeparare ad gratiam, sed facere hominem heuchler and magis peceatorem; demum illam esse dolorem coactum et non liberum ac voluntarium: an. S. [54]" [55]
Wenn also jemand sagen möchte, dass die Reue, die man durch die Prüfung (der Sünden), das „Sammeln“ oder vielmehr das Gedenken (der begangenen Sünden) und die Verabscheuung der Sünden erlangt, durch die der Mensch in der Bitterkeit seiner Seele auf sein Leben zurückblickt (vgl. Jes 38, 15), indem er die Schwere, die Menge, die Hässlichkeit seiner Sünden, den Verlust der ewigen Seligkeit und die auf sich genommene ewige Verdammnis abschätzt, mit der Absicht, ein besseres Leben zu führen, ist kein wahrer und nützlicher Schmerz, der nicht auf die Gnade vorbereitet, sondern der den Menschen zum Heuchler und noch mehr zum Sünder macht, und dass es sich schließlich um einen auferlegten Schmerz handelt, nicht umsonst und freiwillig, er sei ein Gräuel.
Es scheint mir wichtig zu betonen, dass nach dem Konzil von Trient dieser Akt der Reue schon immer notwendig war, um die Vergebung der Sünden zu erflehen, und dass er den Menschen, der nach der Taufe in Sünde gefallen ist, auf die Vergebung der Sünden vorbereitet, wenn er mit dem Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit und dem Gelübde einhergeht, alles zu erfüllen, was erforderlich ist, um dieses Sakrament der Buße in angemessener Weise zu empfangen.[56]
Das Konzil von Florenz hatte etwa ein Jahrhundert vor dem von Trient bekräftigt:
„Quartum sacramentum est paenitentia, cuius quasi materia sunt actus paenitentis, qui in tres distinguuntur partes.“ Quarum prima est cordis contritio; Ad quam pertinet, ud doleat de sin begangen, cum purpose non peccandi de cetero. Secunda est oris confessio; ad quam pertinet, ut sinner omnia peccata, quorum memoriam habet, seine Priester confiteatur integraliter. „Tertia est satisfactio propecnicis secundum arbitrium priestis“[57]
Das vierte Sakrament ist die Buße, von der die Taten des Büßers fast schon eine Rolle spielen und die in drei Teile gegliedert ist: Der erste Teil ist die Reue des Herzens, die im Schmerz der begangenen Sünde besteht, mit der Absicht, in Zukunft nicht mehr zu sündigen; die zweite ist die mündliche Beichte, bei der der Sünder seinem Priester alle Sünden, an die er sich erinnert, vollständig beichtet; Das dritte ist die Befriedigung der Sünden nach dem Urteil des Priesters.
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
f) Wichtige Aussagen des römischen Katechismus zur Reue.
Der Katechismus des Konzils von Trient heißt es in Nr. 247s[58] „So wie der menschliche Körper aus vielen Gliedmaßen, Händen, Füßen, Augen und dergleichen besteht, von denen keines fehlen könnte, ohne dass das Ganze unvollkommen ist, das wir nur dann als vollkommen bezeichnen, wenn es sie alle besitzt, so besteht die Buße aus den drei oben genannten Teilen in einer Weise, dass, obwohl Reue und Beichte, die den Sünder rechtfertigen, die einzig unbedingt erforderlichen Bestandteile sind, um sie zu konstituieren, sie in ihrer Abwesenheit dennoch unvollkommen und mangelhaft bleibt, wenn sie keine Befriedigung einschließt. Diese drei Teile sind daher untrennbar und so eng miteinander verbunden, dass die Reue die Absicht und den Willen zum Bekennen und Befriedigen enthält; Reue und Zufriedenheit implizieren ein Geständnis; und Zufriedenheit ist die Konsequenz der anderen beiden.
So definieren die Väter des Konzils von Trient Reue: Reue ist ein Schmerz der Seele und eine Abscheu vor der begangenen Sünde mit der Absicht, für die Zukunft nicht mehr zu sündigen (Sess. 14, E. 4). Im Hinblick auf die Reue fügen sie hinzu: „Dieser Akt bereitet auf die Vergebung der Sünden vor, vorausgesetzt, er geht mit dem Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes und dem Willen einher, das Notwendige zu tun, um das Sakrament der Buße gut zu empfangen.“ Diese Definition macht den Gläubigen klar, dass das Wesen der Reue nicht nur darin besteht, nicht zu sündigen, sich zu einer Lebensänderung zu entschließen oder tatsächlich ein neues Leben zu beginnen, sondern vor allem auch darin, die Fehler eines vergangenen Lebens zu verabscheuen und zu sühnen.
Bei Nr. 250 des Tridentinischen Katechismus[59] wir finden geschrieben:
„Aus dem, was wir gesagt haben, lassen sich leicht die Bedingungen ableiten, die für wahre Reue notwendig sind, Bedingungen, die den Gläubigen mit größter Sorgfalt erklärt werden müssen, damit alle wissen, mit welchen Mitteln sie sie erlangen können, und einen sicheren Maßstab haben, um zu erkennen, wie weit sie von ihrer Vollkommenheit entfernt sind.“ Die erste Bedingung ist Hass und Abscheu vor allen begangenen Sünden. Wenn wir nur einige von ihnen verabscheuen würden, wäre Reue nicht gesund, sondern falsch und vorgetäuscht, denn der heilige Jakobus schreibt: „Wer das ganze Gesetz beachtet und in einer Sache versagt, der übertritt das ganze Gesetz“ (Jakobus 2,10). Zweitens beinhaltet Reue die Absicht, zur Beichte zu gehen und Buße zu tun: Dinge, über die wir an ihrer Stelle sprechen werden. Die dritte besteht darin, dass der Büßer die feste und aufrichtige Absicht hat, sein Leben zu reformieren, wie der Prophet klar lehrt: Wenn der Böse alle Sünden bereut, die er begangen hat, alle meine Gebote befolgt und Recht und Gerechtigkeit befolgt, wird er leben; Ich werde mich auch nie an die Sünden erinnern, die er begangen hat. Und weiter: Wenn der Bösewicht sich von der Bosheit, die er begangen hat, abwendet und Recht und Gerechtigkeit achtet, wird er seiner Seele Leben geben. Und noch weiter: Bekehrt euch und tut Buße für alle eure Sünden; damit diese nicht wieder zugrunde gehen. Werfen Sie alle Ausflüchte, denen Sie verfallen sind, von sich ab und erlangen Sie ein neues Herz und einen neuen Geist (Ez 18,21 Ez 18,31). Dasselbe befahl der Herr selbst, als er der Ehebrecherin sagte: „Geh und sündige nicht mehr“ (Joh 8,11); und dem Gelähmten, der im Teich geheilt wurde: Siehe, du bist geheilt: Sündige nicht mehr (Joh 5,14). Denn Natur und Vernunft zeigen deutlich, dass zwei Dinge unbedingt notwendig sind, um Reue wahr und aufrichtig zu machen: Reue für die begangenen Sünden und der Vorsatz, sie in Zukunft nicht noch einmal zu begehen. Wer sich mit einem beleidigten Freund versöhnen möchte, muss gleichzeitig den zugefügten Schaden bedauern und sich in Zukunft davor hüten, die Freundschaft erneut zu beleidigen. Diese beiden Dinge müssen notwendigerweise mit Gehorsam einhergehen, da es für den Menschen richtig ist, den natürlichen, göttlichen und menschlichen Gesetzen zu gehorchen, denen er unterliegt. Wenn also ein Büßer seinem Nächsten durch Gewalt oder Betrug etwas gestohlen hat, ist er verpflichtet, es zurückzuzahlen; Wenn er seine Würde und sein Leben durch Worte oder Taten verletzt hat, muss er ihn durch die Erbringung einer Dienstleistung oder eines Vorteils befriedigen. In diesem Zusammenhang ist das Sprichwort des heiligen Augustinus allen bekannt: Die Sünde wird nicht vergeben, wenn das Diebesgut nicht zurückgegeben wird (Epist. CL3,6,20).
Unter den anderen Bedingungen, die die Reue erfordert, sollte es auch nicht als unwichtig angesehen werden, die erlittenen Beleidigungen vollständig zu vergeben, wie unser Herr und Erlöser uns ausdrücklich ermahnt: Wenn du den Menschen ihre Fehler vergibst, wird dir dein himmlischer Vater deine Sünden vergeben; aber wenn du den Menschen nicht vergibst, wird dir nicht einmal dein Vater deine Sünden vergeben (Mt 6,14-15).“[60]
Der heilige Pius V. und alle gesegneten Geister des Himmels beten für uns und erwirken wahre Reue für uns.
g) Wichtige Aussagen des Großen Katechismus von s. Pius X. und der Katechismus der Katholischen Kirche über Reue.
Gott erleuchte uns
Der Große Katechismus des hl. Pius
Zuallererst spricht dieser wichtige Katechismus von Reue, wenn es um die Taufe und insbesondere um die Taufe der Begierde geht.“ 567 F. Kann das Fehlen der Taufe in irgendeiner Weise kompensiert werden? Das Märtyrertum kann das Fehlen des Sakraments der Taufe ausgleichen, das als Bluttaufe bezeichnet wird, oder ein Akt vollkommener Gottesliebe oder Reue, der mit dem zumindest impliziten Wunsch nach der Taufe verbunden ist, und dies wird als Wunschtaufe bezeichnet. Daher kann ein vollkommener Akt der Reue die Taufe ersetzen, sofern er mit dem impliziten Wunsch nach der Taufe verbunden ist.
Andererseits reicht ein Akt vollkommener Reue normalerweise nicht aus, um die Eucharistie bei jemandem zu empfangen, der weiß, dass er eine schwere Sünde begangen hat, aber diese Person muss Folgendes bekennen:
„630 F. Wer weiß, dass er in einer Todsünde ist? Was muss er tun, bevor er die Kommunion empfängt? Wer weiß, dass er in einer Todsünde ist, muss vor dem Empfang der Kommunion ein gutes Geständnis ablegen; Der Akt vollkommener Reue ohne Beichte reicht für jemanden, der in einer Todsünde ist, nicht aus, um die Kommunion zu empfangen, wie es ihm am besten passt. 631 F. Warum reicht nicht einmal der Akt vollkommener Reue aus, damit jemand, der weiß, dass er in Todsünde ist, kommunizieren kann? Weil die Kirche aus Respekt vor diesem Sakrament festgelegt hat, dass jeder, der eine Todsünde begangen hat, es nicht wagen darf, die Kommunion zu empfangen, ohne vorher zu beichten.“
Reue wird auch als eine Handlung bezeichnet, die auf die Heilige Kommunion vorbereitet:“ 638 F. Worin besteht die Vorbereitung vor der Kommunion? Die Vorbereitung vor der Kommunion besteht darin, einige Zeit innezuhalten und darüber nachzudenken, wen wir empfangen werden und wer wir sind; und indem wir Taten des Glaubens, der Hoffnung, der Nächstenliebe, der Reue, der Anbetung, der Demut und des Wunsches, Jesus Christus anzunehmen, vollbringen.“
Beginnend von Nummer 681 bis etwa 741 ist der Große Katechismus von s. Pius X. erklärt ausführlich und auf wirklich präzise Weise, was Reue und ihre verschiedenen Bestandteile sind. Der Katechismus, über den wir sprechen, erklärt daher zunächst einmal genau, was Reue ist: „681. Aus wie vielen Teilen besteht das Sakrament der Buße? Die Bestandteile des Bußsakraments sind: Reue, Beichte und Genugtuung des Büßers und Absolution des Priesters. 682. Was ist Reue oder der Schmerz der Sünden? Reue oder der Schmerz über Sünden ist ein Unmut der Seele, weshalb man die begangenen Sünden verabscheut und vorschlägt, in Zukunft keine weiteren zu begehen. 683. Was bedeutet dieses Wort Reue? Das Wort Reue bedeutet Brechen oder Brechen, etwa wenn ein Stein zertrümmert und zu Pulver verarbeitet wird. 684. Warum wird der Schmerz der Sünde Reue genannt? Der Name Reue wird dem Schmerz der Sünden gegeben, um anzuzeigen, dass das harte Herz des Sünders in gewisser Weise durch den Schmerz, Gott beleidigt zu haben, gebrochen wird. zumindest implizit, zur Beichte zu gehen.“ ... Daher wird ab Nummer 689 eine ausgezeichnete und ausführliche Diskussion über Schmerz und Absicht präsentiert, die wesentliche Bestandteile der Reue sind, die, wie wir gerade gesehen haben, genau ist: Schmerz für Sünden, ein Unmut der Seele, für den man die begangenen Sünden verabscheut und vorschlägt, in Zukunft keine weiteren zu begehen.
„4. – Vom Schmerz
- Was ist der Schmerz der Sünden?
Der Schmerz der Sünde besteht in einem Bedauern und einer aufrichtigen Abscheu vor der Beleidigung, die Gott angetan wurde.
- Wie viele Arten gibt es für Schmerzen?
Es gibt zwei Arten von Schmerz: vollkommener Schmerz, das heißt der Schmerz der Reue; unvollkommen, d. h. der Abnutzung.
- Was ist der perfekte Schmerz oder die perfekte Reue?
Vollkommener Schmerz ist das Bedauern darüber, Gott beleidigt zu haben, weil er an sich unendlich gut und liebenswert ist.
- Warum nennen Sie den Schmerz der Reue perfekt?
Ich nenne den Schmerz der Reue aus zwei Gründen perfekt:
- weil es nur um die Güte Gottes geht und nicht um unseren Nutzen oder Schaden;
- weil es uns dazu bringt, sofort die Vergebung unserer Sünden zu erlangen und gleichzeitig zur Beichte verpflichtet zu bleiben.
- Vollkommener Schmerz verschafft uns also Vergebung unserer Sünden, unabhängig von der Beichte?
Vollkommener Schmerz verschafft uns keine Vergebung unserer Sünden unabhängig von der Beichte, denn er beinhaltet immer die Bereitschaft zur Beichte.
- Warum bewirkt vollkommener Schmerz oder Reue die Wirkung, uns wieder in die Gnade Gottes zu versetzen?
Vollkommener Schmerz oder Reue erzeugen diese Wirkung, weil sie aus der Nächstenliebe entstehen, die nicht zusammen mit der Todsünde in der Seele gefunden werden kann.
- Was ist Unvollkommenheits- oder Abnutzungsschmerz?
Unvollkommener Schmerz oder Zermürbung ist das, wofür wir bereuen, Gott als höchsten Richter beleidigt zu haben, das heißt aus Angst vor den Strafen, die wir in diesem oder jenem Leben verdienen, oder aus der Abscheulichkeit der Sünde.
- Welche Bedingungen müssen Schmerzen haben, um gut zu sein?
Um gut zu sein, muss Schmerz vier Bedingungen erfüllen: Er muss innerlich, übernatürlich, überragend und universell sein.
- Was meinst du damit, dass der Schmerz innerlich sein muss?
Sie meinen, dass es im Herzen und im Willen sein muss und nicht nur in Worten.
- Warum muss der Schmerz innerlich sein?
Der Schmerz muss innerlich sein, denn der Wille, der sich durch die Sünde von Gott entfernt hat, muss zu Gott zurückkehren und die begangene Sünde verabscheuen.
- Was bedeutet es, dass Schmerz übernatürlich sein muss?
Das bedeutet, dass es durch die Gnade des Herrn in uns erregt und aus Gründen des Glaubens empfangen werden muss.
- Warum muss Schmerz übernatürlich sein?
Der Schmerz muss übernatürlich sein, denn das Ziel, auf das er gerichtet ist, ist übernatürlich, nämlich Gottes Vergebung, der Erwerb der heiligenden Gnade und das Recht auf ewige Herrlichkeit.
- Können Sie den Unterschied zwischen übernatürlichem und natürlichem Schmerz besser erklären?
Wer Buße tut, weil er Gott beleidigt hat, der in sich selbst unendlich gut und liebenswert ist, dass er den Himmel verloren und die Hölle verdient hat, oder besser gesagt, die der Sünde innewohnende Bosheit, der hat übernatürlichen Schmerz, weil das Gründe des Glaubens sind; wer hingegen nur Schande oder Strafe, die von Menschen kommt, oder einen rein zeitlichen Schaden bereut, hätte natürlichen Schmerz, weil er nur aus menschlichen Gründen Buße tun würde.
- Warum muss der Schmerz an erster Stelle stehen?
Der Schmerz muss überwältigend sein, denn wir müssen die Sünde als das höchste aller Übel betrachten und hassen, da sie eine Beleidigung des höchsten Gutes Gottes darstellt.
- Ist es vielleicht notwendig, wegen des Schmerzes der Sünden zu weinen, so wie wir manchmal wegen des Unglücks dieses Lebens weinen?
Es ist nicht notwendig, dass wir materiell über den Schmerz der Sünden weinen; aber es genügt, dass man im Herzen mehr davon ausgeht, Gott beleidigt zu haben, als von irgendeinem anderen Unglück.
- Was bedeutet es, dass Schmerz universell sein muss?
Das bedeutet, dass es sich auf alle begangenen Todsünden erstrecken muss.
- Warum muss sich die Trauer auf alle begangenen Todsünden erstrecken?
Denn wer nicht auch nur eine einzige Todsünde bereut, bleibt ein Feind Gottes.
- Was müssen wir tun, um den Schmerz unserer Sünden zu erleiden?
Um den Schmerz unserer Sünden zu ertragen, müssen wir Gott von Herzen bitten und ihn in uns erregen, indem wir an das große Übel denken, das wir durch die Sünde angerichtet haben.
- Wie werden Sie dazu angeregt, Sünden zu verabscheuen?
Um mich dazu anzuregen, Sünden zu verabscheuen:
- Ich werde die Strenge der unendlichen Gerechtigkeit Gottes und die Missbildung der Sünde bedenken, die meine Seele entstellt und mich der ewigen Schmerzen der Hölle würdig gemacht hat;
- Ich werde bedenken, dass ich Gnade, Freundschaft, Sohnschaft Gottes und das Erbe des Himmels verloren habe;
- dass ich meinen Verteidiger beleidigt habe, der für mich gestorben ist, und dass meine Sünden die Ursache für seinen Tod waren;
- dass ich meinen Schöpfer, meinen Gott, verachtet habe; dass ich ihm den Rücken gekehrt habe, meinem höchsten Gut, das es wert ist, über alles geliebt und treu bedient zu werden.
- Müssen wir bei der Beichte sehr darauf bedacht sein, echte Trauer über unsere Sünden zu empfinden?
Wenn wir zur Beichte gehen, müssen wir auf jeden Fall sehr darauf bedacht sein, den wahren Schmerz für unsere Sünden zu empfinden, denn das ist das Wichtigste von allem: Und wenn der Schmerz fehlt, ist die Beichte wertlos.
- Sollten diejenigen, die nur lässliche Sünden bekennen, unter dem Schmerz aller leiden müssen?
Wer nur lässliche Sünden bekennt, für ein gültiges Bekenntnis reicht es aus, dass er eine davon bereut; Aber um die Vergebung aller zu erlangen, ist es notwendig, dass er all diejenigen bereut, die er begangen hat.
- Legt jemand ein gutes Geständnis ab, der nur lässliche Sünden bekennt und nicht eine einzige bereut hat?
Wer nur lässliche Sünden bekennt und nicht eine einzige bereut, legt ein Geständnis ohne Wert ab; was auch ein Sakrileg ist, wenn man den Mangel an Schmerz spürt.
- Was sollte getan werden, um das Bekenntnis lässlicher Sünden sicherer zu machen?
Um das Bekenntnis nur lässlicher Sünden sicherer zu machen, ist es ratsam, auch einige schwerwiegendere Sünden des vergangenen Lebens mit echtem Schmerz anzuklagen, auch wenn sie bereits zu anderen Zeiten bekannt waren.
- Und was ist gut, den Akt der Reue oft zu tun?
Es ist gut und sehr nützlich, den Akt der Reue oft zu vollziehen, besonders vor dem Schlafengehen und wenn man erkennt oder daran zweifelt, dass man in eine Todsünde geraten ist, um in der Gnade Gottes schneller genesen zu können; und es hilft vor allem, leichter von Gott die Gnade zu erlangen, eine ähnliche Tat in der größten Not, das heißt in Todesgefahr, zu tun.
5. – Von der Resolution.
- Was ist der Vorschlag?
Der Vorsatz besteht in dem festen Willen, die Sünde nie wieder zu begehen und alle notwendigen Mittel zu nutzen, um ihr zu entkommen.
- Welche Voraussetzungen muss die Auflösung erfüllen, um gut zu sein?
Damit die Resolution gut ist, muss sie vor allem drei Bedingungen erfüllen: Sie muss absolut, universell und wirksam sein.
- Was bedeutet es: absolute Auflösung?
Das bedeutet, dass die Lösung ohne zeitliche, örtliche oder personengebundene Bedingungen erfolgen muss.
- Was bedeutet es: Die Resolution muss universell sein?
Die Absicht muss universell sein, das heißt, wir müssen vor allen Todsünden fliehen wollen, sowohl vor denen, die wir bereits bei anderen Gelegenheiten begangen haben, als auch vor anderen, die wir begehen könnten.
- Was bedeutet es: Der Beschluss muss wirksam sein?
Der Vorsatz muss wirksam sein, das bedeutet, dass man den festen Willen haben muss, alles zu verlieren, bevor man eine neue Sünde begeht, gefährlichen Gelegenheiten zur Sünde zu entgehen, schlechte Gewohnheiten abzulegen und die Verpflichtungen zu erfüllen, die man aufgrund unserer Sünden eingegangen ist.
- Was versteht man unter schlechter Kleidung?
Unter schlechter Angewohnheit versteht man die Neigung, leicht in die Sünden zu verfallen, an die wir uns gewöhnt haben.
- Was ist zu tun, um schlechte Kleidung zu korrigieren?
Um schlechte Gewohnheiten zu korrigieren, müssen wir wachsam sein, viel beten, zur Beichte gehen, einen guten ständigen Leiter haben und die Ratschläge und Heilmittel, die er uns vorschlägt, in die Praxis umsetzen.
- Was versteht man unter gefährlichen Gelegenheiten zur Sünde?
Mit gefährlichen Gelegenheiten zur Sünde meinen wir alle zeitlichen, örtlichen, personen- oder dinglichen Umstände, die uns aufgrund ihrer Natur oder unserer Zerbrechlichkeit dazu veranlassen, eine Sünde zu begehen.
- Sind wir ernsthaft gezwungen, allen gefährlichen Gelegenheiten auszuweichen?
Wir sind zutiefst verpflichtet, jene gefährlichen Gelegenheiten zu meiden, die uns normalerweise dazu verleiten, Todsünden zu begehen, die als unmittelbare Gelegenheiten zur Sünde bezeichnet werden.
- Was muss jemand tun, der einer Gelegenheit zur Sünde nicht ausweichen kann?
Wer sich einer Sünde nicht entziehen kann, sollte es dem Beichtvater sagen und seinem Rat folgen.
- Welche Überlegungen sind für die Beschlussfassung erforderlich?
Zur Lösung bedarf es der gleichen Überlegungen, die auch für die Schmerzerregung gelten; das heißt, die Berücksichtigung der Gründe, warum wir die Gerechtigkeit Gottes fürchten und seine unendliche Güte lieben müssen.
Wo, dann spricht dieser Katechismus vom Moment der Absolution, in dem es heißt: „768 F. Was bleibt nach Abschluss der Sündenanklage zu tun? Nachdem die Sündenanklage abgeschlossen ist, muss man zuhören, was der Beichtvater sagen wird; Nehmen Sie die Buße mit dem aufrichtigen Wunsch an, sie zu tun. und während er die Absolution erteilt, erneuere den Akt der Reue aus dem Herzen.“
Darüber hinaus ist es gut, dass der Mensch, sobald er erkennt, dass er gesündigt hat, sofort den Akt der Reue vollzieht, erklärt dieser Katechismus in Nr. 981 „D. Was sollte man tun, wenn man weiß oder daran zweifelt, dass man eine Sünde begangen hat? Wenn jemand weiß oder daran zweifelt, dass er gesündigt hat, muss er sofort einen Akt der Reue vollbringen und versuchen, es so schnell wie möglich zu bekennen.“ Der heilige Pius X. betet für uns und möge dafür sorgen, dass wir die Reue immer besser kennen und leben.
Wie man sehen kann, ist der Große Katechismus des hl. Pius X. bietet eine sehr gründliche Behandlung der Reue, die die Bedeutung dieses wesentlichen Elements der Beichte sehr deutlich hervorhebt.
Der Katechismus der Katholischen Kirche entwickelt keine so umfassende und tiefgehende Behandlung der Reue wie der Katechismus des hl. Pius X. macht jedoch einige wichtige Klarstellungen zu diesem Thema.
Gott erleuchte uns.
Zunächst erscheint es mir interessant festzustellen, dass es im Katechismus der Katholischen Kirche in Nr. 1492 „Reue (auch Reue genannt) muss auf durch den Glauben diktierten Gründen beruhen.“ Reue ist daher Reue.
Reue ist ein heilsamer Schmerz und eine heilsame Traurigkeit, die die Bekehrung des Sünders begleitet (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1431).
Die Reue war schon immer eines der wesentlichen Elemente der Beichte, die Grundstruktur dieses Sakraments: „... sie umfasst zwei gleichermaßen wesentliche Elemente: einerseits die Taten des Menschen, der sich unter dem Wirken des Heiligen Geistes bekehrt: das heißt Reue, Beichte und Genugtuung; andererseits das Wirken Gottes durch das Eingreifen der Kirche.“ (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1448)
Unter den Taten des Büßers steht die Reue an erster Stelle (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1451).
Bezüglich vollkommener und unvollkommener Reue (Abnutzung) heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche in den Nrn. 1452s, dass die Reue, die aus der Nächstenliebe kommt, vollkommen ist, diejenige, die nicht aus der Nächstenliebe kommt, unvollkommen ist, nur die vollkommene Reue vergibt auch Todsünden, wenn sie mit dem Vorsatz verbunden ist, so bald wie möglich zu beichten.
Der Große Katechismus des hl. Pius X. spezifizierte, wie ersichtlich, in den Nrn. 714 ff. dass der zur Reue erforderliche Schmerz (offensichtlich ob perfekt oder unvollkommen) übernatürlich sein muss. Das heißt, der Schmerz muss übernatürlich sein, das heißt, er muss in uns durch die Gnade des Herrn erregt und aus Gründen des Glaubens empfangen werden! Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 1492: „Reue (auch Reue genannt) muss von Gründen inspiriert sein, die der Glaube vorschreibt.“ Die Reue, von der wir sprechen, geschieht tatsächlich, wie wir sagten, unter der Wirkung des Heiligen Geistes; die Bekehrung des Menschen erfolgt unter dem Wirken Gottes; Durch die Umkehr schenkt uns der Herr ein neues Herz und lässt uns in Gnade zu ihm zurückkehren, wie der Katechismus der Katholischen Kirche in Nr. 1432 sehr gut erklärt. 1431 Unter dem Wirken des Heiligen Geistes und mit unserer Mitwirkung vollzieht sich die Bekehrung des Herzens, die innere Buße, mit einer radikalen Neuausrichtung des ganzen Lebens, einer Rückkehr, einer Bekehrung zu Gott von ganzem Herzen, einem Bruch mit der Sünde, einer Abneigung gegen das Böse, verbunden mit der Verwerfung der schlechten Taten, die wir begangen haben, mit dem Wunsch und der Entschlossenheit, unser Leben zu ändern mit der Hoffnung auf die Barmherzigkeit Gottes und dem Vertrauen auf die Hilfe seiner Gnade und mit einer gesunden Trübsal des Geistes, wie der Katechismus bekräftigt der Katholischen Kirche, Nr. XNUMX.
Möge Gott uns immer mehr erleuchten und uns immer reuiger für unsere Sünden machen.
g,1) Reue muss übernatürlich sein.
Der Rat von Oranien erklärte: „Can. 4. Wenn Sie also eine Sünde begehen, möchten Sie uns freiwillig bitten, uns zu unterhalten, aber nicht im Voraus, aber Sie werden uns nicht bitten, per Sancti Spiritus infusionem et operationem in nos fieri confitetur, dem Spiritui Sancto per Salomonem zu widerstehen und zu sagen: „Praeparatur voluntas a Domino“ (Prv 8, 35 Sek. Septg.), et Apostolo salubriter praedicanti: „Deus est, qui operatur in vobis et velle et perficere pro bona voluntate“ (vgl. Phil 2, 13).“[61]
Unter der Inspiration und dem Wirken des Heiligen Geistes verspüren wir den Wunsch, gereinigt zu werden, unter dem Wirken des Heiligen Geistes erfüllt sich in uns die Reue und damit unsere Rechtfertigung, denn unter dem Wirken des Heiligen Geistes wird unser Wille von der Gottlosigkeit zur Frömmigkeit korrigiert und wir tun alles, was wir gemäß Gott tun sollen.[62]
Das Konzil von Trient stellt fest: „3. Wenn jemand sagt, dass ein Mensch ohne die vorherige Inspiration und Hilfe des Heiligen Geistes so glauben, hoffen und lieben oder bereuen kann, wie es ihm gebührt, damit ihm die Gnade der Rechtfertigung zuteil wird: Er sei mit dem Anathema belegt.[63]
Ohne die Inspiration und Hilfe des Heiligen Geistes können wir nicht richtig umkehren. Die Reue, die zur Befreiung von den Sünden führt, wird durch das Wirken des Heiligen Geistes vollbracht.
Dasselbe Konzil präzisiert seine Aussagen wie folgt: „... bei Erwachsenen muss die Rechtfertigung selbst mit der vorherrschenden Gnade Gottes durch Jesus Christus beginnen, das heißt mit der Berufung, die sie ohne eigenes Verdienst erhalten, damit diejenigen, die sich durch ihre Sünden von Gott entfernt haben, durch seine Gnade, die sie anspornt und hilft, dazu bereit sind, sich auf ihre Rechtfertigung zu orientieren, indem sie dieselbe Gnade frei annehmen und mit ihr zusammenwirken, so dass der Mensch es tut, indem er Gott mit der Erleuchtung des Heiligen Geistes das Herz des Menschen berührt.“ Er kann nicht absolut in erte verharren und sich dieser Inspiration unterziehen, die er auch ablehnen kann, noch kann er sich ohne göttliche Gnade mit seinem freien Willen der Gerechtigkeit vor Gott zuwenden. Wenn es in der Heiligen Schrift also heißt: „Bekehre dich zu mir, und ich werde mich zu dir wenden“ (Sach 1, 3), dann ist dies auf unsere Freiheit zurückzuführen, und wenn wir antworten: „Bringe uns, Herr, zu dir zurück, und wir werden zurückkehren“ (Lm 5, 21), bekennen wir, dass uns die Gnade Gottes vorangegangen ist.[64]
Die Gnade Gottes verhindert und lockt den Menschen zur Bekehrung und Rechtfertigung, und zwar durch Reue und, wie wir oben gesehen haben, und wie der Katechismus des hl. Pius X., der Schmerz der Reue muss übernatürlich sein: „
718. Warum muss Schmerz übernatürlich sein?
Der Schmerz muss übernatürlich sein, denn das Ziel, auf das er gerichtet ist, ist übernatürlich, nämlich Gottes Vergebung, der Erwerb der heiligenden Gnade und das Recht auf ewige Herrlichkeit.
719. Können Sie den Unterschied zwischen übernatürlichem und natürlichem Schmerz näher erläutern? Wer Buße tut, weil er Gott beleidigt hat, der um seiner selbst willen unendlich gut und liebenswert ist, weil er den Himmel verloren und die Hölle verdient hat, oder vielmehr die der Sünde innewohnende Bosheit, hat übernatürlichen Schmerz, denn das sind Gründe des Glaubens. Wer hingegen nur Schande oder von Menschen kommende Strafe oder einen rein zeitlichen Schaden bereut, der hätte natürlichen Schmerz, weil er nur aus menschlichen Gründen Buße tun würde.
Unter der Wirkung des Heiligen Geistes wirkt dieser übernatürliche Schmerz in uns, der über unsere natürlichen Fähigkeiten hinausgeht, denn das Ziel, auf das er gerichtet ist, ist übernatürlich, das heißt die Vergebung Gottes, der Erwerb der heiligenden Gnade und das Recht auf ewige Herrlichkeit; Es ist ein Schmerz, der aus Glaubensgründen entsteht.
Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 1492: „Reue (auch Reue genannt) muss von Gründen inspiriert sein, die der Glaube vorschreibt.“
Auch die Verurteilung dieser Aussage durch Papst Innozenz XI. folgt dieser Linie: „Probabile est, sufficere attritionem naturalem, modo Honestam.“[65] Das Urteil bekräftigt, dass natürliche Zermürbung für die Reue ausreicht, und der Heilige Stuhl hat dies zu Recht verurteilt, da für eine gültige Absolution übernatürliche Reue (vollkommen oder unvollkommen) erforderlich ist.
Ich wollte die notwendige übernatürliche Natur der Reue hervorheben, denn in unserer Zeit wird sehr wenig über das Übernatürliche und übernatürliche Reue gesprochen, Amoris Laetita spricht nicht von übernatürlicher Reue ...
h) Aktuelle Dokumente und Erklärungen der Päpste und allgemein des Heiligen Stuhls, die sich mit Reue befassen.
Gott erleuchte uns.
Wir haben oben gesehen, was der vor fast 30 Jahren veröffentlichte Katechismus der Katholischen Kirche über die Reue und ihre Bedeutung bekräftigt. Hier werden wir andere Dokumente und Erklärungen des Papstes und allgemeiner des Heiligen Stuhls der letzten Jahrzehnte untersuchen, die sich mit demselben Thema befassen.
Der heilige Johannes Paul II. erklärte in einer wichtigen Enzyklika über den Heiligen Geist: „Ohne eine wahre Bekehrung, die eine innere Reue einschließt, und ohne eine aufrichtige und feste Absicht zur Veränderung, bleiben die Sünden „unvergeben“, wie Jesus sagt, und mit ihm die Tradition des Alten und Neuen Bundes.“ [66]
Ohne Reue bleiben die Sünden unversöhnlich! Fehlt die Reue, ist die sakramentale Absolution daher ungültig, wie wir später sehen werden.
In der Reconciliatio et Paenitentia, Nr. 31, s. Johannes Paul II. schrieb: „Der wesentliche Akt der Buße des Büßers ist jedoch die Reue, d. So verstanden ist die Reue das Prinzip und die Seele der Umkehr, jener evangelischen „Metanoia“, die den Menschen zu Gott zurückführt wie der verlorene Sohn, der zu seinem Vater zurückkehrt, und die im Sakrament der Buße ihr sichtbares, vervollkommnendes Zeichen der Zermürbung hat. Daher „von dieser Reue des Herzens hängt die Wahrheit der Buße ab“ (Ritus der Buße 6c).“ [67]
Gott erleuchte uns!
Die Wahrheit der Buße hängt von der Reue des Herzens ab... wenn die Reue fehlt, ist die Buße nicht wahr!
Die Kongregation für die Glaubenslehre schrieb vor einigen Jahren: „In jedem Fall kann die Absolution nur erteilt werden, wenn die Gewissheit wahrer Reue besteht, das heißt „innerer Schmerz und Verwerfung für die begangene Sünde, mit dem Entschluss, nicht noch einmal zu sündigen“ (vgl. Konzil von Trient, Lehre vom Sakrament der Buße, c.4). In diesem Sinne kann eine geschiedene und wiederverheiratete Person nicht rechtsgültig freisprechen, wenn sie nicht den festen Entschluss fasst, „nicht mehr zu sündigen“, und sich deshalb aller Handlungen enthält, die den Ehepartnern zustehen, und in diesem Sinne alles in ihrer Macht Stehende tut. [68] Ohne Reue kann es keine gültige Absolution geben.
Im Ritus der Buße in Nr. 5-6 lesen wir: „6. Der Jünger Christi, der, bewegt vom Heiligen Geist, nach der Sünde sich dem Sakrament der Buße nähert, muss sich vor allem mit ganzem Herzen zu Gott bekehren. Diese innige Bekehrung des Herzens, die die Reue über die Sünde und den Willen zu einem neuen Leben einschließt, drückt der Sünder durch das vor der Kirche abgelegte Bekenntnis, die gebührende Genugtuung und die Verbesserung des Lebens aus. Und Gott gewährt die Vergebung der Sünden durch die Kirche, die durch den Dienst der Priester wirkt. a) Reue. Unter den Taten des Büßers nimmt die Reue den ersten Platz ein, das heißt „Kummer und Abscheu über die begangene Sünde, mit der Absicht, nicht mehr zu sündigen“. Tatsächlich „können wir nur mit ‚metanoia‘ zum Reich Christi gelangen, d.[69]
Unter den Taten des Büßers nimmt die Reue den ersten Platz ein, das heißt „Kummer und Abscheu über die begangene Sünde, mit der Absicht, nicht mehr zu sündigen“. … fehlt die Reue, ist die sakramentale Absolution ungültig! … und die Sünden bleiben unversöhnt!!
In einer Ansprache vor Pilgergruppen bekräftigte der heilige Johannes Paul II.: „Um eine fruchtbare Beichte abzulegen, bedarf es tatsächlich einer inneren Veranlagung, einer Verwerfung der begangenen Sünde mit der Absicht, nicht mehr zu sündigen: Mit einem Wort, es bedarf wahrer Reue, das heißt Trauer über die gegen Gott gerichtete Beleidigung und über die böswillige Entstellung der Sünde.“[70]
In einem aktuellen Dokument der Kongregation für den Gottesdienst mit dem Titel „Um den „Ritus der Buße“ wiederzuentdecken“, das 2015 in Notitiae erschien und das Sie unter dieser Adresse finden können [71] Wir können Folgendes lesen: „Ohne Bekehrung/Metanoia gehen die Früchte des Sakraments für den Büßer verloren, denn: „Die Wahrheit der Buße hängt von dieser Reue des Herzens ab“ (RP 6).“ … ohne Bekehrung und damit ohne Reue versagen die Früchte des Sakraments! … und der Büßer bleibt in seiner Sünde!! Die Bekehrung des Büßers ist, wie das gerade zitierte Dokument der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente erklärt, ein Element von so außerordentlicher Bedeutung, dass sie nicht nur die Haupthandlung des Büßers ist, sondern auch das verbindende Element aller konstituierenden Handlungen des Büßers im Sakrament: Dazu gehört die Reue über die Sünde und der Wille zu einem neuen Leben, der Sünder bringt dies durch das Bekenntnis vor der Kirche, die gebührende Genugtuung und die Verbesserung des Lebens zum Ausdruck“ (RP 6) "[72] Gott erleuchte uns. Fehlt die Reue, ist die sakramentale Absolution ungültig, die Früchte des Sakraments gehen für den Büßer verloren … und die Sünden bleiben unversöhnt!
Die absolute Notwendigkeit der Reue für die Erlösung wurde im Einklang mit der traditionellen Lehre von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente in der Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ in Nr. 81 bekräftigt. 1: „Der kirchliche Brauch bekräftigt auch die Notwendigkeit, dass jeder sich selbst sehr gründlich prüfen muss (vgl. 11 Kor 28, 916), damit jeder, der sich bewusst ist, dass er in einer schweren Sünde ist, nicht die Messe zelebriert oder zum Leib des Herrn kommuniziert, ohne zuvor die sakramentale Beichte abgelegt zu haben, es sei denn, es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Möglichkeit zur Beichte; In diesem Fall sollte daran erinnert werden, dass von ihm ein Akt vollkommener Reue verlangt wird, zu dem auch der Entschluss gehört, so schnell wie möglich zu beichten. 11: AAS 1551 (7) S. 1646-1647; Heilige Ritenkongregation, Instruktion, Eucharisticum mysterium, Nr. 36: AAS 95 (2003) S. 457.)“[73]
Im Apostolischen Schreiben Reconciliatio et Paenitentia, s. Johannes Paul II. erklärte weiter:
„Wie wir in der Instruktion „Eucharisticum mysterium“ lesen, die, ordnungsgemäß von Paul VI. genehmigt, die Lehre des Konzils von Trient voll und ganz bestätigt: „Die Eucharistie soll auch den Gläubigen dargebracht werden, „als Gegenmittel, das uns von den täglichen Sünden befreit und uns von den Todsünden bewahrt“, und es soll ihnen gezeigt werden, wie sie die bußfertigen Teile der Liturgie der Messe angemessen nutzen können. „Jeder, der kommunizieren will, erinnere sich ... an das Gebot: Der Mensch prüfe sich selbst“ (1 Kor 11,28). Und der Brauch der Kirche zeigt, dass diese Prüfung notwendig ist, damit niemand, der sich der Todsünde bewusst ist, egal wie reuig er denkt, vor der sakramentalen Beichte der Heiligen Eucharistie nahekommt. Dass er, wenn er sich in einer Notlage befindet und keine Möglichkeit hat, etwas zu bekennen, zunächst einen Akt vollkommener Reue vollbringen muss.“[74] …. Reue und insbesondere vollkommene Reue sind für die Vergebung der Sünden und für die Rückkehr zur Gnade und damit für den würdigen Empfang der Eucharistie unerlässlich.
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
2) Wie können wir überprüfen, ob Reue, Gnade und Nächstenliebe in der Seele sind?
Gott erleuchte uns immer mehr.
Sagt "Ja. Johannes Paul II. „Das Urteil über den Gnadenstand obliegt offensichtlich nur dem Betroffenen, da es sich um eine Gewissensbeurteilung handelt. „[75] Diese Worte des s. Pontifex muss richtig verstanden werden, denn die Gnade kann man nicht sehen ... und das Gewissen ist nicht unfehlbar ... um sie richtig zu verstehen, hören wir auf den heiligen Papst. Thomas, dem zufolge es nicht möglich ist, es sicher zu wissen, aber es Anzeichen gibt, die darauf hindeuten, dass es wahrscheinlich Nächstenliebe und damit Gnade in der Seele gibt: „Hoc autem nullo modo cadit in cognitionem nostram nisi per revelationem.“ Et ideo nullus certitudinaliter potest scire se havere caritatem; sed potest ex aliquibus signis probabilibus conjicere.“ (Super Sent., lib. 1 d. 17q. 1a. 4 Co. ) Zeichen, die auf das Vorhandensein von Wohltätigkeit hinweisen, sind mit s gekennzeichnet. Thomas in diesem Text: „Dicendum, quod aliquis habens caritatem potest ex aliquibus probabilibus signis coniicere se caritatem habere; Sie können sich an die Spiritualität der Oper wenden, sie können es nicht tun, und Sie werden unter anderem daran arbeiten, dass die Caritas dem Menschen in die Wiege gelegt wird.“ (De veritate, q. 10a. 10 co.) Daher ist die Tatsache, dass die Person auf spirituelle Werke vorbereitet ist und das Böse und ähnliche Dinge tatsächlich verabscheut, ein Zeichen der Nächstenliebe in der Seele. Erklären Sie es noch einmal. Thomas, dass Zeichen, die auf das Vorhandensein von Reue in einer Seele hinweisen, Schmerz für vergangene Sünden und der Entschluss sind, in Zukunft nicht zu sündigen: „Et in tali casu non peccat sumendo corpus Christi, quia homo per certitudinem scire non potest utrum sit vere contritus.“ Es reicht aus, wenn das Zeichen der Reue inveniat ist, das Opfer der Präteritumskrise zu opfern und für die Zukunft vorzuschlagen.“ (III, q. 80a. 4 bis 5) Wir weisen darauf hin, dass für s. Die Reue des Thomas impliziert die heiligende Gnade. Daher handelt es sich bei den gerade genannten Zeichen um Zeichen der Gnade in der Person und der Nächstenliebe. Es handelt sich also um Zeichen, die mit den vorherigen kombiniert werden müssen, um ein noch genaueres Bild des Zustands einer Seele zu erhalten und zu verstehen, ob darin liegt wirklich Gnade, Nächstenliebe und Reue. In einem anderen Text schreibt St. Als Thomas von der Prüfung spricht, zu der der Mensch berufen ist, um zu sehen, ob er Gnade und Nächstenliebe besitzt und daher die Eucharistie empfangen kann, bietet er die umfassendste Behandlung dieser Zeichen an, die darauf hinweisen, dass die Nächstenliebe und das Leben der Gnade in der Seele sind: „ Probet seipsum homo. Apostolus hic adhibet salute consilium, ubi tria facit: primo dat consilium, secundo consilii rationem zugewiesen: qui enim manducat, tertio probat rationem ipsam: ideo inter vos. Ergo primo: Ex quo periculum imminet si indigne accipiatur Corpus Christi, was ist faciendum? Pfund? Probet seipsum homo, idest examet conscientiam suam, Gal. VI: opus suum etc., II Kor. XIII: vosmetipsos probate et cetera. Es ist zu beachten, dass nur ein paar Zeichen vorliegen, damit der Mensch sich am Fronleichnam erfreuen kann, und es ist nicht möglich, dass der Heilige Vater und die Liebe sicher sind: Primum est si libenter audit verba Dei, Io. VIII: qui est ex Deo verba Dei audit; secundum est si inveniatur promptus ad opera caritatis, Io. XIV: si diligitis me, sermo etc.; tertium si detestetur peccata praeterita, Ier.: peccata praeterita non nocent si non placent, Ps.: peccatum meum contra me est semper; Der vierte Punkt ist, dass es keinen Zweck gibt, Eccli. XXI: fili peccasti et cetera. Et tunc, si haec quattuor signa invenit in se, accedat et de pane illo edat et de calice bibat, Cant. V: Comedite Amici et cetera. (Super I Cor., Reportatio Reginaldi de Piperno, Kap. 11 v. 28)S. In dem soeben vorgelegten Text teilt uns Thomas daher mit, dass der Apostel uns hier einen wichtigen Rat gibt: Es ist notwendig, sein Gewissen zu prüfen, bevor man die Eucharistie und die Heiligen empfängt. Der Doktor gibt an, dass es vier Zeichen gibt, an denen der Mensch erkennen kann, ob er würdig ist, die Eucharistie zu empfangen: wenn er bereitwillig auf das Wort Gottes hört, denn laut Evangelium „hört jeder, der aus Gott ist, die Worte Gottes.“( John 8,47); wenn er zu Werken der Nächstenliebe bereit ist, denn das Evangelium sagt: „Wer mich liebt, der wird mein Wort halten“ (Joh. 14,23) und „Wenn du mich liebst, wirst du meine Gebote halten“ (Joh. 14, 15); wenn er vergangene Sünden hasst, weil gemäß Psalm 50:5: „peccatum meum contra me est semper“; wenn er mit dem Vorsatz fortfährt, nicht zu sündigen, weil es im Buch Sirach geschrieben steht: „Junge, hast du gesündigt? Tun Sie es nicht noch einmal und bitten Sie um Vergebung für Ihre vergangenen Fehler. 2 Fliehe vor der Sünde wie vor einer Schlange. Wenn du ihr nahe kommst, wird sie dich beißen.
Der heilige Thomas gibt an, dass der Priester auf der Grundlage dieser Zeichen der Reue den Sünder freisprechen kann: „Constat enim quod dominus Lazarum nascetum discipulissolvendum mandavit; Ergo Discipuli absolvunt. Daher ist es nicht notwendig, dass jemand nicht debattiert: Ich werde freigesprochen, wenn er nicht debattiert wird, in dem Moment, in dem er reumütig ist, dass er nicht videtisiert ist, weil der Homo vivificatur interius ein Deo culpa remissa ist.“ („De forma absolutionis“, Kap. 2 co.). Und er fügt hinzu: Ja. Thomas, dass der Priester denen keine Absolution erteilen darf, bei denen er keine Zeichen der Reue sieht, die Reue über die begangenen Sünden und den Entschluss sind, nicht zu sündigen: alias absolvere non debet.“ („De forma absolutionis“, Kap. 3 co.)
Diese Zeichen finden sich in gewisser Weise auch bei denen, die keine völlige Reue, sondern nur Reibung zeigen, aber offensichtlich zur vollkommenen Reue geneigt sind und daher durch die Beichte Gnade und Barmherzigkeit empfangen. Wenn der Priester diese Zeichen beim Büßer nicht bemerkt, kann er ihn daher nicht freisprechen.
Wer mit der Zermürbung und damit mit den Zeichen, die wir gesehen haben, einverstanden ist, auch wenn er nicht völlig reuig ist, kann freigesprochen werden und erhält durch das Sakrament die heiligende Gnade und die Vergebung der Sünden, wenn er kein Hindernis stellt: Unde dicit Glossa super illud Psal.95:confessio et pulchritudo in conspectu ejus: si amas pulchritudinem, confitere, ut sis pulcher, idest rectus.“ (Super Sent., lib. 4 d. 22 q. 2 a. 1 qc. 3 co.) … In dieser Zeile bekräftigt das Konzil von Trient weiterhin die unvollkommene Reue, die „Abnutzung“ genannt wird Denn wenn es, wenn es den Willen zur Sünde mit der Hoffnung auf Vergebung ausschließt, gewöhnlich entweder durch die Betrachtung der Verdorbenheit der Sünde oder durch die Furcht vor Hölle und Strafe erzeugt wird, macht es den Menschen nicht nur nicht zum Heuchler und noch mehr zum Sünder, sondern es ist sogar ein Geschenk Gottes und ein Impuls des Heiligen Geistes, der noch nicht in der Seele wohnt, sondern sie nur bewegt, ein Impuls, durch den der unterstützte Büßer den Weg zur Gerechtigkeit bereitet. Und obwohl diese unvollkommene Reue an sich ohne das Sakrament der Buße nicht in der Lage ist, den Sünder zur Rechtfertigung zu führen, veranlasst sie ihn dennoch dazu, im Sakrament der Buße um die Gnade Gottes zu bitten.
Tatsächlich waren die Einwohner von Ninive von dieser Angst heilsam getroffen und übten angesichts der Predigt Jonas voller Schrecken Buße. Und sie erlangten Barmherzigkeit von Gott (vgl. Jona 3).
Deshalb, fährt das Konzil fort, beschuldigen einige katholische Schriftsteller fälschlicherweise, fast so, als würden sie lehren, dass das Sakrament der Buße Gnade ohne eine innere, gute Bewegung des Empfängers verleiht: etwas, was die Kirche Gottes nie gelehrt und nie geglaubt hat.[76]
Zusammenfassend lässt sich sagen, warum eine Person, basierend auf den Worten von s. Johannes Paul II. kann mit aufrichtigem Gewissen, erleuchtet durch den Glauben und mit einer gewissen, wenn auch nicht absoluten Gewissheit sagen, dass er in der Gnade Gottes ist. Der Mensch selbst muss, geleitet vom Glauben, verschiedene Zeichen prüfen, die aus seiner Seele hervorgehen und die genau auf die Anwesenheit der Gnade in ihr hinweisen. Ebenso lässt sich anhand der Zeichen, die aus der Seele hervorgehen, erkennen, ob es sich um Reue oder Zermürbung der Sünden handelt und daher in der Beichte gültig freigesprochen werden kann.
In einem Artikel über Amoris Laetitia, der von manchen als „Geisterschreiber“ angesehen wird, der der verborgene Autor der Enzyklika oder einer ihrer verborgenen Autoren ist, sagte Msgr. VM Fernández bekräftigt: „Wenn die Norm universell ist, ohne Embargo, „da der Grad der Verantwortung nicht in allen Fällen derselbe ist, müssen die Folgen oder Auswirkungen einer Norm nicht unbedingt gleich bleiben“ (AL 300). „Tampoco en lo referente a la sacramental disciplina, puesto que el disernimiento puede recognicer que en una situación besonders no hay culpa Grave“ (Anmerkung 336). Die Frage, die sich stellt, ist folgende: ¿Se puede discernir esto in el diálogo pastoral?“ Der Papst argumentiert: Ja, und das ist derjenige, der den Weg für eine Änderung der Disziplin ebnet. …“[77]
Obwohl die Norm universell ist, wie Amoris Laetitia sagt: „… da der Grad der Verantwortung nicht in allen Fällen derselbe ist (Relatio finalis 2015, 51), sollten die Konsequenzen oder Auswirkungen einer Norm nicht unbedingt immer dieselben sein (nicht einmal im Hinblick auf die sakramentale Disziplin, da die Urteilskraft erkennen kann, dass in einer bestimmten Situation keine schwere Schuld vorliegt. Hier gilt, was ich in einem anderen Dokument gesagt habe: vgl. Exhort. ap. Evangelii gaudium (24. November 2013), 44.47: AAS 105 (2013), 1038-1040.)“ (Amoris Laetitia n. 300). Das heißt, Amoris Laetitia lädt uns ein, eine Unterscheidung zu treffen, um zu sehen, ob sich die Person in einem Zustand der Gnade befindet, obwohl sie sich in einer Situation offensichtlicher schwerer objektiver Sünde befindet. Dies impliziert, dass man ein Urteil über den eigenen Gnadenstand äußern kann. Lässt sich dies im pastoralen Dialog erkennen? Fernández sagt in Anlehnung an Papst Franziskus, dass ein solches Urteil möglich sei und s. Johannes Paul II. und die katholische Lehre bekräftigen, dass dieses Urteil von der Person selbst gefällt werden muss und dass es sich nicht um ein absolut sicheres Urteil handelt, sondern nur um eine Frage einer gewissen moralischen Gewissheit, der einzigen, die jemand erreichen kann, bevor er sich der Kommunion nähert. (p. 459-460) Wir weisen darauf hin, dass Msgr. Fernández, der an anderen Stellen über s berichtet. Thomas berichtet hier noch nicht darüber. Der Angelic Doctor beleuchtet diesen Punkt der Lehre und des Konzils von Trient und s. Johannes Paul II., dieser Msgr. Fernández Zitate hatten sicherlich nicht die Absicht, die Gültigkeit dieser Aussagen von s. zu leugnen, sondern vielmehr zu bestätigen. Thomas, für den die Anwesenheit der Gnade in uns durch Zeichen erkannt werden kann, einschließlich der Absicht, nicht zu sündigen ... Zitieren Sie s. Thomas meinte jedoch, er beziehe sich auf seine Lehre, die wir oben gesehen haben, wonach es vier Zeichen gibt, an denen der Mensch erkennen kann, ob er würdig ist, die Eucharistie zu empfangen: wenn er bereitwillig auf das Wort Gottes hört, denn nach dem Evangelium „hört der, der aus Gott ist, die Worte Gottes.“ (Joh. 8,47); wenn er zu Werken der Nächstenliebe bereit ist, denn das Evangelium sagt: „Wer mich liebt, der wird mein Wort halten“ (Joh. 14,23) und „Wenn du mich liebst, wirst du meine Gebote halten“ (Joh. 14, 15); wenn er vergangene Sünden hasst, weil gemäß Psalm 50:5: „peccatum meum contra me est semper“; wenn er mit dem Vorsatz fortfährt, nicht zu sündigen, weil es im Buch Sirach geschrieben steht: „Junge, hast du gesündigt? Tun Sie es nicht noch einmal und bitten Sie um Vergebung für Ihre vergangenen Fehler. 2 Fliehe vor der Sünde wie vor einer Schlange. Wenn du ihr nahe kommst, wird sie dich beißen. 21,1-2) (vgl. Super I Cor., Reportatio Reginaldi de Piperno, Kap. 11 v. 28), zitieren s. Thomas meinte damit auch die Anspielung auf seine Lehre, wonach der Priester, wenn er im Büßer nicht den Entschluss sieht, nicht zu sündigen, und die Bereitschaft, die Gebote zu befolgen, ihn nicht freisprechen darf („De forma absolutionis“, Kap. 2 Co.), zitieren s.
Das christliche moralische Gewissen ist daher im Gegensatz zu dem, was aus Msgr. hervorgeht. Fernández beurteilt seinen Gnadenstand anhand von Zeichen, und diese Zeichen können auch dem Beichtvater bekannt sein, und der Beichtvater darf nicht absolvieren, wenn er bestimmte Zeichen in der Seele nicht sieht (vgl. „De forma absolutionis“, Kap. 2 co.). Darüber hinaus ist es niemals erlaubt, Ehebruch zu begehen, daher kann der Büßer sich nicht an sein Gewissen berufen, um zuzustimmen, weiterhin Ehebruch zu begehen; Darüber hinaus ist es eine schwere Sünde, eine ehebrecherische Beziehung fortsetzen zu wollen, und natürlich kann der Beichtvater niemanden freisprechen, der nicht die Absicht hat, nach den Geboten zu leben und daher nicht zu sündigen.
Ich füge hinzu, dass Msgr. Fernández schrieb in einem Artikel aus dem Jahr 2005: „Darüber hinaus gibt es immer die Möglichkeit, dass eine objektive Situation mit dem Leben koexistiert.“ da der heiligenden Gnade.“[78] Auch hier erwähnt der argentinische Theologe s. Thomas …. Bedauerlicherweise!
Das christliche moralische Gewissen beurteilt seinen Gnadenstand anhand von Zeichen, und diese Zeichen können auch dem Beichtvater bekannt sein, und der Beichtvater darf nicht absolvieren, wenn er bestimmte Zeichen in der Seele nicht sieht (vgl. „De forma absolutionis“, Kap. 2 co.). Darüber hinaus ist es niemals erlaubt, Ehebruch zu begehen, daher kann sich der Büßer nicht an sein Gewissen berufen, um zuzustimmen, weiterhin Ehebruch zu begehen; Darüber hinaus ist es eine schwere Sünde, eine ehebrecherische Beziehung fortführen zu wollen, und selbstverständlich kann der Beichtvater niemanden freisprechen, der nicht die Absicht hat, nach den Geboten zu leben und insbesondere keinen Ehebruch zu begehen, und eine ehebrecherische Beziehung fortführen will.
Was wir oben bereits gesagt haben, erscheint an dieser Stelle nützlich, um es mit dem zu integrieren, was s. Thomas bekräftigt dies in der Summa Theologica, wo er ausdrücklich fragt: Kann der Mensch wissen, dass er Gnade hat? Erkläre ja. Thomas schreibt in diesem Artikel (I-II q. 112 a.5): Die Tatsache, dass sich eine Person in einem Zustand der Gnade befindet, kann durch Offenbarung oder durch bestimmte Zeichen erkannt werden. Anhand bestimmter Zeichen kann man erkennen, dass man sich in einem Zustand der Gnade befindet, und zwar deshalb, weil man erkennt, dass er Freude an Gott hat, dass er die Dinge der Welt verachtet und sich keiner Todsünde bewusst ist. Allerdings erklärt s. Thomas, dieses Wissen durch Zeichen ist unvollkommen. Deshalb sagte der Apostel: „Ich bin mir keiner Schuld bewusst, aber ich fühle mich dafür nicht gerechtfertigt“ (1 Kor 4). Der heilige Thomas legt dar, dass die Realitäten, die in der Seele durch ihr Wesen gefunden werden, mit experimentellem Wissen erkannt werden, da der Mensch die inneren Prinzipien solcher Vorgänge durch Handlungen erfährt. So erkennen wir den Willen durch den Akt des Wollens, und wir kennen das Leben durch die Akte des Lebens. Deshalb kennen wir aus den Handlungen die Prinzipien dieser Handlungen, aus den Wirkungen gehen wir zurück zu den Ursachen. (vgl. I-II q. 112 a.5ad 1m)
Die Passagen aus den Werken des hl. Thomas, über den wir oben berichtet haben, hilft uns, diesen Text der Summa Theologica in dem Sinne zu verstehen, dass die Aussage von s. Thomas, bei dem der Mensch im Zustand der Gnade erkennt, dass er die Dinge der Welt verachtet, bedeutet unter anderem, dass der Mensch erkennt, dass er ernsthaft und radikal die Absicht hat, nicht noch einmal zu sündigen und eine echte Abneigung gegen die Sünde zu hegen. Tatsächlich führt die Nächstenliebe und damit die Reue, die ein Akt der Nächstenliebe ist, wenn sie uns dazu bringt, Gott zu lieben, uns auch dazu, die Sünde zu hassen, wie aus den vielen Aussagen hervorgeht, die wir in diesem Buch gesammelt haben.
Der heilige Thomas spricht in verschiedenen Texten von diesem Hass auf die Sünde, darunter im Folgenden: „Ad octavum dicendum, quod Deus non odit in aliquo quod suum est, scilicet bonum naturale vel quodcumque aliud, sed solum illud quod suum non est, scilicet peccatum; et sic etiam nos in hominibus debemus diligere quod Dei est, et odire quod est alienum a Deo; et secundum hoc dicitur im Psalm. CXXXVIII, 22: perfecto odio oderam illos.“ (De virtutibus, q. 2 a. 8 ad 8.)
Der tridentinische Katechismus bekräftigt in n. 249: „Da vollkommene Reue ein Akt der Nächstenliebe ist, der aus kindlicher Furcht hervorgeht, muss das Maß der Reue die Nächstenliebe sein.“ Da die Nächstenliebe, mit der wir Gott lieben, die größte ist, folgt daraus, dass Reue einen sehr heftigen Seelenschmerz mit sich bringen muss. Wenn wir Gott über alles lieben wollen, müssen wir auch über alles verabscheuen, was uns von ihm entfernt.
An dieser Stelle ist zu beachten, dass die Heilige Schrift dieselben Begriffe verwendet, um das Ausmaß von Nächstenliebe und Reue auszudrücken. Tatsächlich sagt er über die Nächstenliebe: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen“ (Dt 6,5; Mt 22,37; Mk 12,30; Lk 10,27); Im zweiten Teil sagt der Herr durch den Mund des Propheten: „Tut Buße von ganzem Herzen“ (Jl 2,12).
Zweitens: So wie Gott das erste Gut ist, das man liebt, so ist die Sünde das erste und größte Übel, das man hassen muss. Deshalb verpflichtet uns derselbe Grund, der uns dazu verpflichtet, anzuerkennen, dass Gott über alles geliebt werden muss, auch dazu, den größten Hass auf die Sünde zu hegen. Da nun die Liebe Gottes Vorrang vor allem anderen haben muss, damit es nicht erlaubt ist, zu sündigen, auch nicht um das Leben zu retten, zeigen diese Worte des Herrn deutlich: „Wer seinen Vater oder seine Mutter mehr liebt als mich, ist meiner nicht würdig“ (Mt 10,37); „Wer sein Leben retten will, wird es verlieren“ (Mt 16,25; Mk 8,35).“ (Aus dem Tridentinischen Katechismus, Hrsg. Cantagalli 1992, Nr. 249) Die Nächstenliebe lässt uns Gott über alles lieben und die Sünde über alles hassen, deshalb bringt sie uns dazu, niemals zu sündigen.
Wir weisen daher Msgr. darauf hin. Fernández, dass wahre Nächstenliebe uns dazu bringt, Gott überaus zu lieben und die Sünde überaus zu hassen, und dass sie uns daher dazu bringt, niemals zu sündigen. Wahre Nächstenliebe führt die Geschiedenen und Wiederverheirateten dazu, Gott über alles zu lieben und die Sünde über alles zu hassen und sich daher dem Gesetz Gottes anzupassen ... sie führt sie nicht dazu, weiterhin Ehebruch zu treiben ...
In diesem Zusammenhang ist es notwendig zu erkennen, dass der Schmerz, der notwendig ist, um in der Beichte gültig freigesprochen zu werden, und der Schmerz, der mit wahrer Nächstenliebe und wahrer Reue einhergeht, überwiegt. Die Nächstenliebe führt dazu, dass man die Sünde über alles Böse und über alle schweren Sünden wie Ehebruch hasst, und wie wir später noch besser sehen werden, führt sie dazu, dass man sich radikal entschließt, nicht noch einmal zu sündigen und vor den nächsten Gelegenheiten zur Sünde zu fliehen.
Der Katechismus des hl. Pius X. sagt in dieser Zeile: „720. Warum muss der Schmerz an erster Stelle stehen?
Der Schmerz muss überwältigend sein, denn wir müssen die Sünde als das höchste aller Übel betrachten und hassen, da sie eine Beleidigung Gottes als das höchste Gut darstellt.
Der heilige Johannes Paul II. sagt: „Was die Demut betrifft, so ist es offensichtlich, dass ohne sie die Anschuldigung von Sünden eine nutzlose Liste oder, schlimmer noch, eine hartnäckige Verteidigung des Rechts wäre, sie zu begehen: das „Non serviam“, durch das die rebellischen Engel fielen und der erste Mensch sich selbst und seine Nachkommen verlor. Tatsächlich wird Demut mit der Verabscheuung des Bösen gleichgesetzt: „Ich erkenne meine Schuld an, meine Sünde liegt immer vor mir.“ Gegen dich, gegen dich allein habe ich gesündigt, was böse ist in deinen Augen, habe ich getan; darum seid ihr gerecht in eurer Rede, aufrichtig in eurem Urteil“ (Ps 51(50), 5-6).“[79]
Der heilige Alfons bekräftigt: „Er, das Ewige Wort, liebte seinen Vater so sehr, er hasste die Sünde so sehr, deren Bosheit er gut kannte. Darum musste er die Sünde aus der Welt entfernen und seinen geliebten Vater nicht länger beleidigt sehen.“ kam auf die Erde und war Mensch geworden und hatte es auf sich genommen, ein Leiden und einen so qualvollen Tod zu erleiden.“[80]
Dies verwirklicht in uns wahre Nächstenliebe, einen höchsten Hass auf die Sünde, der einen Menschen dazu bringt, alles zu verlieren, anstatt zu sündigen ... und tatsächlich dazu führt, dass er schreckliches Leid auf sich nimmt, damit andere von ihrer Sünde bekehrt werden können!
Ich füge in dieser Zeile das hinzu. Paulus im Brief an die Galater, Kap. 5 spricht von den Früchten des Geistes und sagt deutlich, dass die Frucht des Heiligen Geistes: Nächstenliebe, Freude, Frieden, Großmut, Wohlwollen, Güte, Treue, Sanftmut, Selbstbeherrschung ist ... Der Heilige Geist bringt gute und heilige Früchte in uns hervor, das Leben der Gnade bringt gute und heilige Früchte hervor und unter diesen Früchten darf neben der Nächstenliebe der heilige Hass auf die Sünde, der Vorsatz, dem Willen Gottes zu folgen und daher nicht wieder zu sündigen, nicht fehlen ...
Gott erleuchte uns!
3) Ein grundlegendes Element der Reue: der Entschluss, nicht zu sündigen und vor den nahen Gelegenheiten der Sünde zu fliehen.
Aus dem, was auf den vorangehenden Seiten gesagt wurde, geht hervor, dass in der wahren Bekehrung und damit in der Reue die Absicht vorhanden ist, nicht noch einmal zu sündigen.
Das Konzil von Trient legt, wie man sieht, Folgendes fest: „Contritio, quae primum locum inter dictos paenitentis actus habet, animi dolor ac detestatio est de sin begangen, cum purpose non peccandi de cetero.“ »[81]
Die Reue, die unter den Taten des Büßers an erster Stelle steht, ist der Schmerz der Seele und der Abscheu vor der begangenen Sünde, mit der Absicht, nicht mehr zu sündigen. Diese Reue beinhaltet nicht nur das Aufhören der Sünde und den Zweck (eines neuen Lebens) und den Beginn eines neuen Lebens, sondern sie beinhaltet auch Hass auf das alte Leben, gemäß den Worten der Heiligen Schrift: Lege alle deine Sünden ab, mit denen du übertreten hast, und baue ein neues Herz und eine neue Seele auf (Ez 18). [82]
Das Konzil von Trient bekräftigt außerdem, dass unvollkommene Reue, die „Abnutzung“ genannt wird, weil sie gewöhnlich entweder durch die Betrachtung der Schandtaten der Sünde oder durch die Angst vor Hölle und Strafe hervorgerufen wird, wenn sie den Willen zur Sünde mit der Hoffnung auf Vergebung ausschließt, den Menschen nicht nur nicht heuchlerisch und sündiger macht, sondern sogar eine Gabe Gottes und ein Impuls des Heiligen Geistes ist, der noch nicht in der Seele wohnt, sondern sie nur bewegt, ein Impuls, durch den sich der unterstützte Büßer vorbereitet der Weg zur Gerechtigkeit. Und obwohl diese unvollkommene Reue an sich ohne das Sakrament der Buße nicht in der Lage ist, den Sünder zur Rechtfertigung zu führen, veranlasst sie ihn dennoch, im Sakrament der Buße um die Gnade Gottes zu bitten.
Tatsächlich waren die Einwohner von Ninive von dieser Angst heilsam getroffen und übten angesichts der Predigt Jonas voller Schrecken Buße. Und sie erlangten Barmherzigkeit von Gott (vgl. Jona 3).[83]
Ich weise darauf hin, dass, wie das Konzil von Trient sagt, die Reue und damit die Absicht den Willen zur Sünde ausschließen muss.
Das Zweite Laterankonzil erklärte: „Can. 22. „Sane quia inter cetera unum est, quod sanctam maxime perturbat Ecclesiam, falsi videlicet paenitentia, confratres nostras et presbyteros admonemus, ne falsis paenitentiis laicorum animas decipi et in infernum pertrahi patiantur.“ Die Wahrheit ist, dass die Kinder sich ständig um sich selbst kümmern müssen, weil sie sich viel Mühe gegeben haben, und dass ein einziger Maler sich um sie gekümmert hat: selbst wenn sie sich um eine Sache gekümmert haben, aber sie haben nichts davon in Betracht gezogen. Unde scriptum est: „Qui totam legem observaverit, offendat autem in uno, factus est omnium reus (Jac 2,10): scilicet Quantum ad vitam aeternam.“ Sicut enim, si pelliss esset omnibus involutus, ita, si in uno tantum maneat, aeternae vitae ianuam non intrabit. Die Falschheit, dass Paenitentia mit Paenitens von Amts wegen, von Kurie bis zu Verhandlungen nicht rezitiert wurde, was auf unbestimmte Zeit ohne Angabe von Gründen erfolgt; „Aut si odium in corde gestetur, aut si offenso cuilibet unzufrieden, aut si beleidigenti offensus no nachdulgeat aut si arma quis con iustitiam gerat.“[84] Das bedeutet für uns insbesondere: Unter anderem stört eines die Kirche besonders: falsche Buße; Gottes Diener lassen nicht zu, dass die Seelen der Laien von falschen Büßern getäuscht und in die Hölle getrieben werden. Falsche Buße wird erreicht, wenn man nur für eine Sünde Buße tut und nicht für die anderen, oder wenn man nur von einigen Sünden und nicht von allen abweicht. Aus diesem Grund lesen wir in der Bibel: Wer das ganze Gesetz bis auf ein Gebot beachtet, ist schuldig, weil er das ganze Gesetz gebrochen hat. Wer von allen Sünden befreit und an eine einzige Sünde gebunden bleibt, wird die Pforte des ewigen Lebens nicht betreten.
Der heilige Johannes Paul II. sagte in diesem Zusammenhang: „Vater, ich habe gesündigt ... Ich bin nicht länger würdig, dein Sohn genannt zu werden (Lc 15,21). 4. Die Fastenzeit ist die Zeit, in der unser Vater besonders liebevoll auf jeden von uns wartet, der, auch der verschwenderischste aller Kinder, sich dennoch des begangenen Verfalls bewusst wird, seine Sünde beim Namen nennt und schließlich mit voller Aufrichtigkeit zu Gott geht. Ein solcher Mensch muss zum Haus des Vaters gelangen. Der Weg dorthin führt über die Prüfung des Gewissens, die Reue und die Absicht zur Verbesserung. Wie im Gleichnis vom verlorenen Sohn sind dies sowohl die logischen als auch die psychologischen Phasen der Bekehrung.“[85]. Ich betone, dass der Zweck, über den wir sprechen, der Zweck ist, als Kind Gottes zu leben, es ist der Zweck, sein Verhalten gemäß Gott zu verbessern; Es ist notwendig, dass dieser Zweck des Änderungsantrags für die Zukunft solide, fest und großzügig ist und von der Zuversicht begleitet wird, denselben Änderungsantrag zu erreichen, wie s. Johannes Paul II. „… es ist klar, dass die Beichte demütig und vollständig sein muss, begleitet von der festen und großzügigen Absicht einer Besserung für die Zukunft und schließlich von der Zuversicht, diese gleiche Besserung zu erreichen.“ “.[86] Dieses Vertrauen, das mit dem Zweck einhergeht, von dem wir sprechen, darf nicht übertrieben sein und darf nicht fehlen.[87]
Ohne die Absicht, nicht zu sündigen, bereiten wir den Weg für den Herrn nicht, wir nehmen die frohe Botschaft der Erlösung nicht an und wir sehen die Erlösung Gottes nicht, wie es der hl. Johannes Paul II.: „Ich bitte Sie, liebe Brüder und Schwestern, nehmen Sie diese Einladung mit der ganzen Einfachheit Ihres Glaubens an. Der Mensch bereitet den Weg des Herrn vor und ebnet seine Wege, wenn er sein eigenes Gewissen prüft, wenn er seine Werke, seine Worte, seine Gedanken prüft, wenn er Gut und Böse beim Namen nennt, wenn er nicht zögert, seine Sünden im Sakrament der Buße zu bekennen, sie zu bereuen und den Entschluss zu fassen, nicht noch einmal zu sündigen. Genau das bedeutet „Wege begradigen“. Dazu gehört auch, die frohe Botschaft der Erlösung anzunehmen. Jeder von uns kann „das Heil Gottes“ in seinem eigenen Herzen und in seinem Gewissen sehen, wenn er wie in seinem eigenen Advent am Geheimnis der Vergebung der Sünden teilnimmt.[88]
Zur Bewunderung für die Erlösung, die Christus uns geschenkt hat, müssen wir unsere Teilnahme mit Reue und dem Entschluss verbinden, nicht noch einmal zu sündigen: „Um ein fruchtbares Bekenntnis abzulegen, bedarf es tatsächlich einer inneren Veranlagung, einer Verwerfung der begangenen Sünde, mit der Absicht, nicht mehr zu sündigen: Mit einem Wort, es bedarf echter Reue, das heißt, Trauer über die gegen Gott gerichtete Beleidigung und über die böswillige Entstellung der Sünde.“[89]
Ohne die Absicht, nicht mehr zu sündigen, und daher ohne Reue unterstützen wir Gottes rettendes Eingreifen für uns nicht und nehmen die Erlösung, die Er uns anbietet, nicht an!
Die Absicht, sich selbst zu korrigieren, ist in der Beichte von wesentlicher Bedeutung, und die Kirche verteidigt, indem sie die gesunde Lehre verteidigt, die diese Absicht für die Beichte erfordert, das Recht der Gläubigen auf eine wahre Begegnung mit Christus: „... in meiner ersten Enzyklika habe ich folgende Worte geschrieben: „Die Kirche verteidigt daher das besondere Recht der menschlichen Seele, indem sie die jahrhundertealte Praxis des Bußsakraments, die Praxis der individuellen Beichte getreu befolgt, verbunden mit dem persönlichen Akt des Schmerzes und der Absicht, sich selbst zu korrigieren und zu befriedigen.“ Es ist das Recht auf eine persönlichere Begegnung des Menschen mit dem gekreuzigten Christus, der vergibt, mit Christus, der durch den Spender des Sakraments der Versöhnung sagt: „Deine Sünden sind dir vergeben“ (Mk 2,5); „Gehe hin und sündige von nun an nicht mehr“ (Joh 8,11)“[90] …. Wer also nicht Buße tut und nicht noch einmal sündigen will, wird von Christus nicht angenommen!! Gott schenke uns sein Licht und sorge dafür, dass wir unsere Sünden vollkommen bereuen.
Papst Benedikt XVI. bekräftigte in dieser Zeile, als er von der Beichte sprach: „... Bringen Sie Christus selbst Ihre Trauer über die Sünden zum Ausdruck, die Sie begangen haben, mit dem festen Vorsatz, in Zukunft nicht mehr zu sündigen, und mit der Bereitschaft, die Bußakte, die er Ihnen anweist, um den durch die Sünde verursachten Schaden wiedergutzumachen, mit Freude anzunehmen.“ So erfahren Sie die „Vergebung der Sünden; Versöhnung mit der Kirche; die Wiederherstellung des Gnadenstandes, falls verloren; der Erlass der ewigen Strafe, die aufgrund von Todsünden verdient wurde, und zumindest teilweise der zeitlichen Strafen, die die Folge der Sünde sind; Frieden und Gelassenheit des Gewissens und Trost des Geistes; das Wachstum der spirituellen Kraft für den alltäglichen christlichen Kampf“ (Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche, 310)“[91]
Der heilige Antonius von Padua schrieb: „… die Flügel wahrer Reue haben vier große Federn. Das erste ist die Bitterkeit vergangener Sünden, das zweite ist der feste Vorsatz, sie nicht zu wiederholen, das dritte ist die Vergebung jeder Beleidigung aus tiefstem Herzen, das vierte ist die Wiedergutmachung für alle, die beleidigt wurden. [92]
Das Gleiche. Der Arzt fügte hinzu: „…das Sündenbekenntnis muss vollständig sein, mit der Offenbarung und Klärung aller Umstände; es muss nachgiebig, weich, also tränennass sein; Es muss groß sein in der Wiedergutmachung aller verursachten Vergehen, in der Wiedergutmachung aller erlittenen Ungerechtigkeiten und in der Ernsthaftigkeit des festen Vorsatzes, nicht erneut in die Sünde zu verfallen.[93]
Weiter heißt es im s. Arzt: „Lassen Sie uns das alles in der Beichte unterbringen, mit der Absicht, nie wieder darauf zurückzukommen, und lassen Sie uns für alles eine angemessene Buße tun: Je mehr der Körper rebelliert und rebelliert hat, desto mehr demütigen wir ihn in der Beichte; Je mehr er sich dem Vergnügen hingegeben hat, desto mehr wollen wir ihn mit Leiden bestrafen (vgl. Offb 18,7)…“[94]
Noch Ja. Antonio erklärt: „Beachten Sie, dass der Bogen aus vier Elementen besteht: den beiden flexiblen Enden (cornua), dem starren und unflexiblen Zentrum und der elastischen Sehne, mit der die Enden selbst gedehnt werden. Ebenso muss es bei der Beichte vier Elemente geben. Die beiden Spitzen des Bogens stellen den Schmerz vergangener Sünden und die Angst vor ewiger Strafe dar; Das starre und unflexible Zentrum ist der feste Entschluss, den der Büßer haben muss, um nie wieder zum Erbrechen zurückzukehren. Die elastische Schnur ist die Hoffnung auf Vergebung, die tatsächlich die beiden Punkte Schmerz und Angst aus ihrer Starrheit biegt. Von diesem Bogen werden dann „die scharfen Pfeile der Mächtigen“ abgefeuert (Ps 119,4)“[95]
S. Wenn Thomas vom Sakrament der Beichte spricht, sagt er in De articulis Fidei, Pars 2 co. „Quartum sacramentum est poenitentia, cuius quasi materia sunt actus poenitentis, qui dicuntur tres poenitentiae partes.“ Quarum prima est cordis contritio, ad quam pertinet quod homo doleat de sin begangen, and proponat se de cetero non peccaturum.“ Reue schließt also selbst ein. Thomas den Vorsatz, nicht zu sündigen. S. Thomas erklärt besser, was gerade gesagt wurde, wenn er sagt: „Ad secundum dicendum, quod peccata mortalia sunt in potestate nostra, ut vitentur non solum singula, sed etiam omnia; venialia autem, etsi singula vitari possint, non tamen omnia; was ex infirmitate naturae contingit: et ideo in contritione de venialibus non exigitur propositum non peccandi venialiter, sicut in contritione de mortali exigebatur; sed quod displiceat ei et peccatum praeteritum, et infirmitas qua ad peccatum veniale inclinatur, quamvis ab eo omnino immunis esse non possit.“ (Super Sent., lib. 4 d. 16q. 2a. 2 etw. 2 ad 2.) Der Entschluss, keine Todsünde zu begehen, ist für die Reue notwendig, wohingegen derjenige, der lässliche Sünden bekennt, die begangene Sünde und die Gebrechlichkeit, die ihn zur Sünde verleitet, bereuen muss, obwohl er vor einer solchen lässlichen Sünde nicht völlig gefeit sein kann. Ohne die Absicht, nicht zu sündigen, kann der Büßer nicht freigesprochen werden. alias absolvere non debet. Wenn ich meine Rede nicht freispreche, werde ich sie nicht freigeben, ohne Zweifel aufgeben zu müssen. Orare autem pro aliquo ut absolvatur potest sive sit contritus sive non.“ („De forma absolutionis“, Kap. 3) Das Fehlen der Absicht zur Besserung schließt eine Sündenvergebung aus: „Offensa autem sins mortalis procedit ex hoc quod voluntas hominis est aversa a Deo per Trasformabilem ad aliquod bonum commutabile.“ Und aufgrund der Anforderung, die göttlichen Kräfte zu remissionieren, werden die freiwilligen Menschen unversehrt bleiben, die sie zu ihrem Recht umwandeln, mit der Absicht, die Konvertierung zu praktizieren und ihren Zweck zu erfüllen. Quod pertinet ad rationem poenitentiae secundum, quod est virtus. Und ich glaube nicht, dass es unmöglich ist, dass ich es sine poenitentia secundum überweise, dass es virtus ist. Sacramentum autem poenitentiae, sicut supra dictum est, perficitur per officium priestis ligantis et solventis. Sine quo potest Deus peccatum remitre, sicut remisit Christus mulieri adulterae, ut legitur Ioan. VIII, et sinners, ut legitur Luc. VII. Quibus tamen non remisit peccata sine virtute poenitentiae; nam, sicut Gregorius dicit, in homilia, per gratiam traxit intus, scilicet ad poenitentiam, quam per mercyam suscepit foris.“ (IIIª q. 86a. 2 co.) Damit der Mensch von Gott vergeben werden kann, ist es notwendig, dass sich der menschliche Wille des Sünders zu Gott bekehrt, mit der Absicht, sich selbst zu ändern.
Ohne Reue und daher ohne die Absicht, nie wieder zu sündigen: Es gibt keine Vergebung der Sünden, keine Versöhnung mit der Kirche, keine Wiederherstellung des Gnadenstandes, keinen Erlass der ewigen Strafe, die wegen Todsünden und zeitlichen Strafen als Folge der Sünde verdient ist, es gibt keinen Frieden und keine Gelassenheit des Gewissens und keinen Trost des Geistes, es gibt keine Steigerung der spirituellen Kraft für den alltäglichen christlichen Kampf.
Der Zweck, nicht zu sündigen, ist mit dem Zweck verbunden, den unmittelbaren Anlass zur Sünde zu vermeiden, wie wir im Akt des Schmerzes deutlich sagen: „... ich schlage vor ... den unmittelbaren Anlass zur Sünde zu fliehen.“
Der heilige Antonius von Padua sagt: „Wer sorgfältig über seinen Eintritt in und seinen Austritt aus diesem Leben nachdenkt, wird Sodom, das heißt den Gestank der Welt und der Sünde, sofort verlassen und seine Seele retten; er würde nicht zurückblicken, das heißt, er würde nicht zu vergangenen Sünden zurückkehren; und er würde nirgendwo Halt machen: Er bleibt stehen, wer, nachdem er die Sünde aufgegeben hat, sich nicht einmal die Mühe macht, vor den Anlässen und Fantasien der Sünde zu fliehen; aber er würde auf dem Berg gerettet werden, das heißt in einem vollkommenen Leben.“[96]
Fügen Sie die s hinzu. Evangelischer Arzt „Lass das Alte aus deinem Mund verschwinden“ (1 Könige 2,3), und der Büßer muss aus seinem Herzen und seinem Mund nicht nur die Sünde, sondern auch Gelegenheiten und gefährliche Fantasien beseitigen.“[97]
In diesem Sinne ist sicherlich auch dieser Text von St. interessant. Antonio, in dem er feststellt: „Die Augen sind die ersten Pfeile der Lust. Dann wird das Herz beunruhigt und so wird das Fieber der Lust entfacht. Aber um nicht mit Zustimmung des Geistes oder Handelns zu sterben, wird das Herz erleuchtet ... mit der siebenfachen Gnade des Heiligen Geistes. ” [98]
Um sich von der Sünde fernzuhalten, ist es notwendig, den Anblick abzutöten.
Um der Sünde fernzubleiben, ist es allgemeiner notwendig, alle Situationen zu vermeiden, die uns normalerweise zur Sünde verleiten.
Beachten Sie, dass es ein schwerwiegendes natürliches Gebot ist, die unmittelbare freiwillige Begehung einer Todsünde zu vermeiden; siehe insbesondere die Texte von Papst Alexander VII [99] und Papst Innozenz XI [100] die die Lehre der Kirche hinsichtlich der Notwendigkeit bekräftigen, den nahen Gelegenheiten der Sünde zu entfliehen.
Der Katechismus des hl. Pius 731 ff. :
„731. Was ist der Vorschlag? Der Vorsatz besteht in dem festen Willen, die Sünde nie wieder zu begehen und alle notwendigen Mittel zu nutzen, um ihr zu entkommen.
- Welche Voraussetzungen muss die Auflösung erfüllen, um gut zu sein? Damit die Resolution gut ist, muss sie vor allem drei Bedingungen erfüllen: Sie muss absolut, universell und wirksam sein.
- Was bedeutet es: absolute Auflösung? Das bedeutet, dass die Lösung ohne zeitliche, örtliche oder personengebundene Bedingungen erfolgen muss.
- Was bedeutet es: Die Resolution muss universell sein? Die Absicht muss universell sein, das heißt, wir müssen vor allen Todsünden fliehen wollen, sowohl vor denen, die wir bereits bei anderen Gelegenheiten begangen haben, als auch vor anderen, die wir begehen könnten.
- Was bedeutet es: Der Beschluss muss wirksam sein? Der Vorsatz muss wirksam sein, was bedeutet, dass man den festen Willen haben muss, alles zu verlieren, bevor man eine neue Sünde begeht, gefährlichen Gelegenheiten zur Sünde zu entgehen, schlechte Gewohnheiten abzulegen und die Verpflichtungen zu erfüllen, die man aufgrund unserer Sünden eingegangen ist.“ [101]
Es erscheint mir interessant, hier hinzuzufügen, dass der heilige Thomas erklärt, dass die Nächstenliebe in uns notwendigerweise die Einhaltung der Gebote hervorruft: „Secundum quod facit caritas, est divinorum mandatorum observantia.“ Gregorius: nunquam est Dei amor otiosus: operatur enim magna si est; si vero operari renuit, amor non est. Unde manifestum signum caritatis est promptitudo immendi divina praecepta. Videmus enim Amantem propter amatum magna et schwierig operari. Ioan. XIV, 23: si quis diligit me, sermonem meum servabit. Denken Sie darüber nach, ob Sie ein Mandat haben und die divinae dilectionis servat, Sie müssen alles umsetzen. Est aute duplex modus divinorum mandatorum. Quaedam enim sunt affirmativa: et haec quidem implementieren caritas; Es ist eine umfassende Gesetzgebung, die in Mandaten besteht, es ist dilectio, qua Mandatsdiener. Quaedam vero sunt prohibitoria; haec etiam implementierent caritas, quia non agit perperam, ut dicit apostolus I Cor. XIII.“ („Collationes in decem praeceptis“, proemium) Wenn die Nächstenliebe wirklich in der Seele ist, zwingt sie den Menschen dazu, die Gebote zu befolgen. Wohltätigkeit, sagt St. Im soeben vorgestellten Text stellt Thomas fest: Sowohl die bejahenden Gebote, weil die Fülle des Gesetzes, das in den Geboten besteht, die Liebe ist, für die die Gebote befolgt werden, als auch die negativen Gebote, das heißt diejenigen, die bestimmte Handlungen verbieten, weil die Liebe dies tut nicht unfair handeln. Daher bringt die Nächstenliebe den Menschen dazu, nach dem Gesetz Gottes zu leben und nicht zu sündigen. Die Nächstenliebe bringt uns dazu, richtig zu handeln, aber dieses richtige Handeln setzt auch eine klare Absicht voraus. Wenn jemand die Absicht hat, eine Sünde und insbesondere eine schwere Sünde zu begehen, ist es klar, dass seine Absicht böse ist und sein Handeln schlecht ist; erklärt den Katechismus der Katholischen Kirche in n. 1753: „... das Vorliegen einer schlechten Absicht (z. B. Ruhmsucht) macht eine Handlung schlecht, die an sich gut sein kann (z. B. Almosengeben).“ ; bei Nr. 1755 desselben Katechismus lesen wir: „…. Die moralisch gute Tat setzt zugleich die Güte des Gegenstandes, des Endes und der Umstände voraus.“ Das schlechte Ende macht die Handlung böse, auch wenn ihr Zweck an sich gut ist. Die Nächstenliebe gibt uns rechtschaffene Absichten, lässt uns gute Dinge wählen und gibt uns daher heilige Absichten und nicht böse und sündig.
Genauer gesagt muss gesagt werden, dass vollkommene Reue, die den Schmerz und den Hass der Sünde und den Entschluss, nicht zu sündigen, beinhaltet, ein Akt der Nächstenliebe ist ... Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 1451, dass vollkommene Reue aus der Nächstenliebe kommt und dass sie lässliche und tödliche Fehler verzeiht, wenn sie mit dem festen Vorsatz verbunden ist, so bald wie möglich zu beichten, können wir besser verstehen, was der tridentinische Katechismus in Nr. 249 bekräftigt. XNUMX: „Da vollkommene Reue ein Akt der Nächstenliebe ist, der aus kindlicher Furcht hervorgeht, muss das Maß der Reue die Nächstenliebe sein.“ Da die Nächstenliebe, mit der wir Gott lieben, die größte ist, folgt daraus, dass Reue einen sehr heftigen Seelenschmerz mit sich bringen muss. Wenn wir Gott über alles lieben wollen, müssen wir auch über alles verabscheuen, was uns von ihm entfernt.
An dieser Stelle ist zu beachten, dass die Heilige Schrift dieselben Begriffe verwendet, um das Ausmaß von Nächstenliebe und Reue auszudrücken. Tatsächlich sagt er über die Nächstenliebe: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen“ (Dt 6,5; Mt 22,37; Mk 12,30; Lk 10,27); Im zweiten Teil sagt der Herr durch den Mund des Propheten: „Tut Buße von ganzem Herzen“ (Jl 2,12).
Zweitens: So wie Gott das erste Gut ist, das man liebt, so ist die Sünde das erste und größte Übel, das man hassen muss. Deshalb verpflichtet uns derselbe Grund, der uns dazu verpflichtet, anzuerkennen, dass Gott über alles geliebt werden muss, auch dazu, den größten Hass auf die Sünde zu hegen. Da nun die Liebe Gottes Vorrang vor allem anderen haben muss, damit es nicht erlaubt ist, zu sündigen, auch nicht um das Leben zu retten, zeigen diese Worte des Herrn deutlich: „Wer seinen Vater oder seine Mutter mehr liebt als mich, ist meiner nicht würdig“ (Mt 10,37); „Wer sein Leben retten will, wird es verlieren“ (Mt 16,25; Mk 8,35).“ (Aus dem „Tridentinischen Katechismus“, hrsg. Cantagalli 1992, Nr. 249) Die Nächstenliebe lässt uns Gott über alles lieben und die Sünde über alles hassen, deshalb bringt sie uns dazu, niemals zu sündigen.
Der heilige Alphonsus M. de' Liguori bekräftigt in dieser Zeile: „Theologen sagen, dass Reue ein formaler Akt vollkommener Liebe zu Gott ist; Wer hingegen Reue empfindet, wird von der Liebe, die zur Güte Gottes führt, dazu bewegt, zu bereuen, ihn beleidigt zu haben. und deshalb ist es sehr hilfreich, einen Akt der Reue zu vollbringen, um zunächst einen Akt der Liebe zu Gott zu vollbringen, indem man so sagt: „Mein Gott, weil du unendlich gut bist, liebe ich dich über alles; und weil ich dich liebe, bereue ich mehr als alles Böse, das ich dir zugefügt habe.“ [102] Die Nächstenliebe bringt uns dazu, Gott über alles zu lieben und die Sünde über alles zu hassen. Deshalb bringt sie uns dazu, dem Gesetz Gottes zu folgen, uns ihm niemals zu widersetzen und daher niemals zu sündigen.
Sündigen zu wollen und daher zu sündigen, bedeutet bereits, eine Sünde zu begehen ... aber die Nächstenliebe drängt uns nicht zur Sünde, sie drängt uns zum Leben nach den Geboten und bringt uns daher dazu, nicht zu sündigen, nicht gegen das Gesetz Gottes zu handeln, insbesondere nicht gegen das Gesetz Gottes zu verstoßen, wie etwa Ehebruch, Mord, homosexuelle Handlungen, Blasphemie usw.
Wenn es Nächstenliebe gibt, gibt es die Absicht, nicht zu sündigen …
S. Alfonso M. de' Liguori erklärt in seinen Werken zum Zweck: „Es gibt drei Bedingungen für den wahren Zweck der Beichte: Sie muss fest, universell und wirksam sein.“
Und für mich muss es so sein gestoppt, auf eine Weise, dass der Büßer den festen Willen hat, auf keinen Fall zu sündigen. …
Für II. Der Zweck muss sein Universal- (Apropos Todsünden), wie jeder mit s lehrt. Thomas (III q. 87. a. 1. ad 1.)…
Für III. es muss sein wirksamDas heißt, dass der Mensch nicht nur vorschlägt, keine Sünden zu begehen, sondern auch geeignete Mittel zu ergreifen, um sie zu vermeiden, insbesondere um die unmittelbaren Gelegenheiten zu beseitigen. . ”[103]
In einem anderen seiner Werke schreibt S. Alfonso bekräftigt: „Damit der Zweck wahr ist, muss er drei Bedingungen erfüllen: Er muss fest, universell und wirksam sein.
Denn 1. es muss fest sein, so dass der Büßer entschlossen vorschlägt, alles Böse zu erleiden, bevor er Gott beleidigt. … Der wahre Zweck ist, wie ich oben sagte, ein fester und entschlossener Wille, alles Böse zu ertragen, bevor er erneut sündigt. … Gott ist stärker als der Teufel und mit seiner Hilfe können wir alle Versuchungen der Hölle überwinden. … Wer sich in Versuchungen Gott empfiehlt, wird niemals fallen. …
28. Für 2. muss der Zweck universell sein, das heißt, jede Todsünde zu vermeiden. …
… denn was lässliche Sünden angeht, mag der eine die Absicht haben, vor einer lässlichen Sünde zu fliehen, und ein anderer nicht, und zu diesem Zweck kann das Bekenntnis gut sein. .
30. Denn 3. muss der Zweck wirksam sein, das heißt, dass er uns dazu bringt, die Mittel zu ergreifen, um die Sünde in der Zukunft zu vermeiden; und eines der notwendigsten Mittel, um einen guten Vorsatz zu fassen, besteht darin, die Gelegenheit zu vermeiden, zur Sünde zurückzukehren. Seien Sie an dieser Stelle vorsichtig, denn wenn die Menschen darauf warten würden, schlechten Gelegenheiten zu entgehen, wie viele Sünden würden sie dann vermeiden, und wie viele Seelen würden dann nicht verdammt werden! Ohne die Gelegenheit verdient der Teufel wenig; Aber wenn sich die Person freiwillig in die Situation begibt, insbesondere in unredliche Sünden, ist es moralisch unmöglich, dass sie nicht in diese Situation hineinfällt.“ [104]
Heiliger Alfons, bete für uns und besonders für den Papst.
Zu diesem Punkt der Reue sagte Kardinal De Paolis, wobei er sich insbesondere auf die wiederverheirateten Geschiedenen bezog: „Eine zweite Regel des göttlichen Gesetzes besagt, dass Sexualität nur zwischen verheirateten Personen erlaubt ist; Dies impliziert, dass sich jeder, der mit einer Person zusammenlebt, die nach den Gesetzen der Kirche kein Ehepartner ist, in einer schweren Sündensituation befindet, die ihn vom Zugang zur Eucharistie ausschließt, und nicht nur das, er kann nicht einmal das Sakrament der Buße empfangen, weil dies impliziert, dass der Büßer nicht freigesprochen werden kann, weil er dies beabsichtigt und wenn er beabsichtigt, in dieser Situation durchzuhalten. Tatsächlich impliziert die Absolution, dass es Reue und den Entschluss gibt, die Sünde nicht zu wiederholen.“ [105]
Der Kardinal selbst erklärte weiter: „Göttliches Gesetz: das Sakrament der Buße. Jede Sünde, wie schwerwiegend sie auch sein mag, kann von Gott und der Kirche vergeben werden. Um jedoch die sakramentale Absolution zu erhalten, bedarf es der Reue für die Sünde und des Entschlusses, keinen Rückfall zu erleiden und somit den Gelegenheiten zur Sünde zu entfliehen.“[106]
Ich schließe mit einem erhellenden Text aus dem römischen Katechismus: „Wenn der Mensch gerechtfertigt und aus dem Bösen zum Guten werden kann, noch bevor er die einzelnen Vorschriften des Gesetzes in äußeren Handlungen in die Tat umsetzt; Wer jedoch bereits über Vernunft verfügt, kann sich nicht von einem Sünder in einen Gerechten verwandeln, wenn er nicht bereit ist, alle Gebote Gottes zu befolgen.[107]
a) Scharfer Kontrast zwischen einigen Aussagen des Briefes der argentinischen Bischöfe in Bezug auf die Heilige Schrift, die Tradition und das Lehramt hinsichtlich des für eine gültige Absolution notwendigen Zwecks.
In dem Brief der argentinischen Bischöfe an den Papst, der von ihm genehmigt und als authentisches Lehramt anerkannt wurde (AAS, 2016, Nr. 10, S. 1074), heißt es insbesondere in Bezug auf die wiederverheirateten Geschiedenen: Wenn möglich, sollten sie dies tun in Keuschheit leben, wenn diese Möglichkeit nicht besteht, ist ein Prozess der Unterscheidung machbar und möglich und dann fügt er hinzu: „Es ist leicht zu erkennen, dass es im konkreten Fall Einschränkungen gibt, die Verantwortung und Schuld mindern (vgl. 301-302).“ , insbesondere wenn eine Person der Meinung ist, dass sie aus irgendeinem Grund die Hijos de la Nueva Union verlassen wird, Amoris laetitia über die Möglichkeit des Zugangs zu den Sacramentos de la Reconciliación y la Eucharistie (vgl. Anmerkungen 336 und 351). Diese bereiten den Menschen sofort darauf vor, mit der Kraft der Gnade weiter zu reifen und zu wachsen.“[108] Leider scheint diese Aussage in deutlichem Gegensatz zu dem zu stehen, was die Kongregation für die Glaubenslehre vor etwa drei Jahren schrieb: „Auf jeden Fall kann die Absolution nur gewährt werden, wenn die Gewissheit wahrer Reue besteht, d. h.“ innerer Schmerz und Verwerfung für die begangene Sünde, mit dem Vorsatz, nicht noch einmal zu sündigen“ (vgl. Konzil von Trient, Lehre vom Sakrament der Buße, c.3). In diesem Sinne kann eine geschiedene und wiederverheiratete Person nicht rechtsgültig freisprechen, wenn sie nicht den festen Entschluss fasst, „nicht mehr zu sündigen“, und sich deshalb aller Handlungen enthält, die den Ehepartnern zustehen, und in diesem Sinne alles in ihrer Macht Stehende tut.[109] Wiederum verurteilte die Kongregation für die Glaubenslehre die Äußerungen von Schwester Farley im Jahr 2012 und erklärte unter anderem: „Wenn die Geschiedenen standesamtlich wieder geheiratet haben, befinden sie sich in einer Situation, die objektiv im Widerspruch zum Gesetz Gottes steht. Daher können sie nicht die eucharistische Kommunion empfangen, solange diese Situation anhält.“ Aus dem gleichen Grund können sie bestimmte kirchliche Aufgaben nicht wahrnehmen. Die Versöhnung durch das Sakrament der Buße kann nur denen gewährt werden, die die Verletzung des Zeichens des Bundes und der Treue zu Christus bereut und sich zu einem Leben in völliger Enthaltsamkeit verpflichtet haben.[110]"[111] Die Versöhnung durch das Sakrament der Buße kann nur denen gewährt werden, die ihre Sünden bereut haben und sich dazu verpflichten, nach dem Gesetz Gottes zu leben.
Möge der Herr uns erleuchten, möge seine Wahrheit und Barmherzigkeit in unseren Gedanken und Herzen leuchten.
In Familiaris Consortio lesen wir in Nr. 84: „Die Versöhnung im Sakrament der Buße – die den Weg zum Sakrament der Eucharistie ebnen würde – kann nur denen gewährt werden, die bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und aufrichtig zu einer Lebensform bereit sind, die nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht.“ Dies bedeutet konkret, dass, wenn Mann und Frau aus schwerwiegenden Gründen – wie beispielsweise der Erziehung der Kinder – der Trennungspflicht nicht nachkommen können, „sie die Verpflichtung eingehen, in völliger Enthaltsamkeit zu leben, das heißt, sich aller den Ehepartnern eigenen Handlungen zu enthalten“.[112] Die Versöhnung durch das Sakrament der Buße kann nur denen gewährt werden, die ihre Sünden bereut haben und sich dazu verpflichten, nach dem Gesetz Gottes zu leben ... Heiliger Johannes Paul II., bete für uns und erwirke für uns große übernatürliche Weisheit.
In dem berühmten Dokument der Kongregation für die Glaubenslehre über die Möglichkeit, geschiedenen und wiederverheirateten Menschen die Eucharistie zu spenden, lesen wir: „Den Gläubigen, die in dieser ehelichen Situation verbleiben, wird der Zugang zur eucharistischen Kommunion nur durch die sakramentale Absolution eröffnet, die „nur denen gewährt werden kann, die in Reue über die Verletzung des Zeichens des Bundes und der Treue zu Christus aufrichtig zu einer Lebensform bereit sind, die nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit von Christus steht.“ Ehe. Konkret bedeutet dies, dass, wenn ein Mann und eine Frau aus schwerwiegenden Gründen – wie zum Beispiel der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, „sie die Verpflichtung übernehmen, in völliger Enthaltsamkeit zu leben, das heißt, sich der Handlungen zu enthalten, die den Ehegatten eigen sind“ (ebd., Nr. 84: AAS 74 (1982) 186; vgl. Johannes Paul II., Predigt zum Abschluss der Sechsten Bischofssynode, Nr. 7: AAS 72 (1982) 1082.). In diesem Fall können sie die eucharistische Kommunion empfangen, unbeschadet der Verpflichtung, Ärgernisse zu vermeiden.“ [113] Die Versöhnung durch das Sakrament der Buße kann nur denen gewährt werden, die ihre Sünden bereut haben und sich dazu verpflichten, nach dem Gesetz Gottes zu leben.
Gott befreie uns von jedem Fehler.
Im „Sacramentum Caritatis“ stellte Benedikt XVI. im Hinblick auf die wiederverheirateten Geschiedenen noch einmal fest: „29. Wenn schließlich die Nichtigkeit der Ehe nicht anerkannt wird und objektive Bedingungen vorliegen, die das Zusammenleben tatsächlich unumkehrbar machen, ermutigt die Kirche diese Gläubigen, sich dazu zu verpflichten, ihre Beziehung gemäß den Anforderungen des Gesetzes Gottes zu leben, als Freunde, als Bruder und Schwester; Auf diese Weise können sie sich wieder mit der Aufmerksamkeit, die die bewährte kirchliche Praxis vorsieht, dem eucharistischen Tisch nähern. ”[114] Die Versöhnung durch das Sakrament der Buße kann nur denen gewährt werden, die ihre Sünden bereut haben und sich dazu verpflichten, nach Gottes Gesetz zu leben ... Möge Gott uns sein Licht schenken und uns von allem Irrtum befreien!
Unter den verschiedenen wichtigen Texten, die die soeben vorgestellte Lehre bekräftigen, möchte ich hier insbesondere auf Folgendes hinweisen: die Einleitung von Kardinal Joseph Ratzinger zu Nummer 17 der von der Kongregation für die Glaubenslehre geleiteten Reihe „Dokumente und Studien“, „Über die Seelsorge der Geschiedenen und Wiederverheirateten“, LEV, Vatikanstadt 1998, S. 7-29 und der Brief von Kardinal Ratzinger an „The Tablet“ („The Tablet“ 26–10 –1991, S. 1310–11); Zu diesen beiden Texten kann man auch einen meiner Artikel fruchtbar konsultieren [115] Es ist besonders wichtig zu sehen, wie die Tradition die von s. dargelegte moralische Norm klar bekräftigt. Johannes Paul II. und Benedikt XVI. stehen im Einklang mit der Tradition und der Bibel in Bezug auf die wiederverheirateten Geschiedenen. Ich denke, die Einleitung von Kardinal Joseph Ratzinger in Nummer 17 der von der Kongregation für die Glaubenslehre geleiteten Reihe „Dokumente und Studien“ „Über die Seelsorge für die wiederverheirateten Geschiedenen“, LEV, Vatikanstadt 1998, S. 7-29 [116] Gott möchte seine Wahrheit immer besser in uns verdeutlichen und möchte, dass wir sie in der Einheit der heiligen Nächstenliebe immer besser leben.
Wie aus dem, was wir bisher gesagt haben, hervorgeht, erlaubt der vom Papst gebilligte Brief der argentinischen Bischöfe im Gegensatz zu den soeben vorgelegten Lehrtexten und im Gegensatz zu dem, was die Kirche auf der Grundlage der Heiligen Schrift festgelegt hat, die sakramentale Absolution und anschließend die eucharistische Kommunion zu empfangen, ohne den Vorsatz zu haben, keinen erneuten Ehebruch zu begehen. Wir haben gerade gesehen, dass der Entschluss, nicht zu sündigen und insbesondere keine schwere Sünde zu begehen, für die Reue notwendig ist, die wiederum für die Vergebung der Sünde und insbesondere für eine gültige Absolution notwendig ist. Daher kann es ohne einen Zweck, und insbesondere ohne einen Zweck, die 10 Gebote zu leben und keine Handlungen zu begehen, die objektiv und ernsthaft gegen die Gebote selbst verstoßen, wie wir noch sehen werden, keine gültige Absolution geben ….
Dieses gesamte Kapitel muss dazu dienen, die gesunde Lehre über die Reue besser zu verstehen und daher insbesondere diesen Fehler und seine Schwere sowie allgemein andere Fehler, die auf verschiedene Weise damit zusammenhängen, besser zu verstehen ...
Es sollte auch daran erinnert werden, dass die päpstliche Strategie, wie bereits erwähnt, genau darin besteht, mit der Unterstützung von Bischöfen und Theologen „die Türen“ für den „Paradigmenwechsel“ und damit für Abweichungen von der gesunden Lehre zu öffnen ... Offensichtlich greift der Papst, wie bereits erwähnt, nicht ein, um diejenigen zu korrigieren, die Fehler in der Linie verbreiten, die der Papst selbst unterstützt, im Gegenteil, in einigen Fällen greift der Papst indirekt oder direkt ein, um diese Irrtümer zu loben und zu unterstützen ... Nachfolgend werden wir offensichtlich Fehler sehen, die verschiedene wichtige Prälaten haben die von ihm selbst gerade im Hinblick auf die Reue vertretene Linie verbreitet haben und die offensichtlich, soweit sie bekannt sind, nicht korrigiert, sondern in gewisser Weise vom Papst durch seine Medien unterstützt wurden.
Gott erleuchte uns!
b) Fehler in Bezug auf die Reue von Kardinal Coccopalmerio, Kardinal Sistach und einem berühmten Erzbischof, der dem Papst sehr nahesteht ... offensichtlich verurteilt der Papst solche Fehler nicht ...
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
In direkterem Zusammenhang mit dem soeben dargelegten Fehler in Bezug auf die Reue steht der sehr schwerwiegende Fehler, den Kardinal Coccopalmerio in seinem Kommentar zu Kapitel VIII von Amoris Laetitia begeht. (F. Coccopalmerio, Das achte Kapitel der nachsynodalen Exhortation Amoris laetitia, Vatikanstadt 2017) Kommentar zu diesem Fehler d. Meiattini bekräftigt: „Für den Autor, wenn die wiederverheirateten Geschiedenen „sich der Situation der objektiven Sünde, in der sie sich derzeit befinden, bewusst sind und davon überzeugt sind und andererseits die Absicht haben, ihre Lebensbedingungen zu ändern, auch wenn sie in diesem Moment nicht in der Lage sind, ihre Absicht umzusetzen.“[117], würde ihnen die Möglichkeit des Zugangs zu den Sakramenten eröffnet, auch wenn sie in einer nicht-legitimen Gemeinschaft mehr uxorio leben, ohne die von Familiaris consortio n festgelegten Bedingungen einzuhalten. 84. Aber ein Beschluss, der im Bewusstsein gefasst wird, dass er nicht umgesetzt werden kann, weil er derzeit nicht durchführbar ist, wie der Kardinal behauptet, kann für eine sakramentale Absolution nicht ausreichen.“[118]
Wir haben bereits zuvor gesehen, dass der Vorsatz für ein gültiges Geständnis wirksam, ernsthaft und allgemein sein muss ... und das bedeutet natürlich, dass der Büßer sich vom Moment des Geständnisses an dazu entschließen muss, nicht noch einmal zu sündigen, und dass er, wie wir auf den folgenden Seiten noch besser sehen werden, den Entschluss fassen muss, den bevorstehenden Gelegenheiten zur Sünde zu entfliehen. Fehlt dieser Beschluss, ist die Absolution ungültig, wie wir später noch besser sehen werden ... Der Vorschlag, die Gebote nach einer bestimmten Zeit ab der Beichte zu befolgen, bedeutet, der Sünde bis zu diesem Zeitpunkt Türen zu öffnen ... und in diesem Fall bedeutet es, dem Ehebruch Türen zu öffnen ... einer sehr schweren und normalerweise skandalösen Sünde.
Insbesondere verlangt das Konzil von Trient, dass Reue und damit Zweck den Willen zur Sünde ausschließen. [119] Daher sind die Aussagen von Kardinal Coccopalmerio offensichtlich unzulässig.
Darüber hinaus kann niemand den Büßer von der Einhaltung der göttlichen Gebote entbinden, und zwar vom Moment der Beichte bis zu dem Moment, in dem er glaubt, den besagten Zweck umsetzen zu können, wie wir später noch besser sehen werden.
Darüber hinaus muss gesagt werden, dass kein Büßer sicher ist, eine Woche oder ein Jahr nach der Beichte noch am Leben zu sein ... wir wissen nicht einmal, ob wir heute Nacht auf dieser Welt sein werden ... daher kann diese Absicht völlig wirkungslos bleiben ...
Wir stellen fest, dass dieser sehr schwerwiegende Fehler von Kardinal Coccopalmerio, der leider eine schlechte „Frucht“ von Amoris Laetitia zu sein scheint, nicht verurteilt wurde.
Tatsächlich können wir anlässlich der Präsentation dieses Buches, das von der Vatikanischen Editrice-Bibliothek (!) herausgegeben wurde, die Lobeshymnen verschiedener Experten auf den Autor des Textes nachlesen!
In dem von SIR erstellten Bericht lesen wir: „Wir als Verleger geben solchen maßgeblichen Gesprächspartnern eine Stimme“, so Costa im Hinblick auf den vom Kardinal unterzeichneten und von Lev veröffentlichten Band, „aber das Buch von Kardinal Coccopalmerio ist keine offizielle Antwort des Vatikans.“ Die Debatte ist immer offen, wir fördern sie und bieten tiefgreifende Tools.“ Ein Buch „für das Volk bestimmt“, wie Costa es definierte, mit „pastoralem“ Charakter: „Ein lesbarer, brauchbarer und erläuternder Text.“ [120] Ein Text, der nicht die Lehre, sondern die aktuelle Situation in der Kirche nach Amoris Laetitia klarstellt, eine Situation offensichtlicher Abweichung von der gesunden Lehre.
Der Theologe Gronchi schrieb für L'Osservatore Romano eine Rezension des Buches von Kardinal Coccopalmerio, in der er schrieb: „Der Hauptwert der geführten Lektüre des achten Kapitels von Amoris laetitia durch Kardinal Francesco Coccopalmerio (Città del Vaticano, Libreria editrice vaticana, 2017, Seiten 56, Euro 8) besteht darin, dass sie das Dokument sprechen lässt und deutlich macht, dass ein schneller, zu voreiliger Blick sonst Gefahr läuft, übersehen zu werden.“ geopfert oder noch schlimmer falsch dargestellt, wie es manchmal vorkam. Mit trockener Präzision und wesentlicher Klarheit zeigt der Kanonist, dass es keiner Akrobatik bedarf, um die pastorale Neuheit in der Kontinuität der Lehrtradition der Kirche zu erfassen. Die Grundlagen der Ehetheologie vereinen sich ohne Verwechslung mit denen der Moraltheologie; Das ideale Profil der christlichen Familie unterscheidet sich ohne Trennung von der pastoralen Weisheit, die an diejenigen gerichtet ist, die eine gescheiterte Ehe erlebt haben. Die Genauigkeit, mit der das päpstliche Dokument kommentiert wird, zeigt deutlich, dass es immer notwendig ist, lehramtliche Texte zu interpretieren: nicht um an ihnen zu zweifeln, sondern um sie zu verstehen und anzunehmen.“[121] Luciano Moia schrieb in Avvenire und berichtete auch über die Worte von Kardinal Coccopalmerio: „Der Kern der Sache ist nach Coccopalmerios Erklärung der Zweck der Veränderung.“ Menschen, die unter Bedingungen der „Unregelmäßigkeit“ leben – im Text von Amoris Laetitia werden Anführungszeichen verwendet – sind „sich ihres sündigen Zustands bewusst... Sie stellen das Problem der Veränderung dar und haben daher – so heißt es im Text – die Absicht oder zumindest den Wunsch, ihren Zustand zu ändern“. Die Ernsthaftigkeit der Gewissensfrage ist daher, wie auch Don Gronchi argumentiert, der entscheidende Punkt für „die Möglichkeit des Zugangs zu den Sakramenten für diejenigen, die nicht in der Lage sind, auf eheliche Beziehungen zu verzichten“. Eine Situation, die nach den Worten des Präsidenten des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte weder die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe noch die Lehre von der aufrichtigen Reue noch die Lehre von der heiligenden Gnade außer Kraft setzt. „Und genau dies – so schließt er – ist das theologische Element, das die Absolution und den Zugang zur Eucharistie ermöglicht, immer unter der Unmöglichkeit, den Zustand der Sünde sofort zu ändern.“ [122]
Offensichtlich sind auch diese Urteile schlechte „Früchte“ von Amoris Laetitia ... Sie preisen ein Buch, das über die von Trient aufgestellte gesunde Lehre hinausgeht und immer wieder die Reue und damit die Absicht bekräftigt, nicht sündigen zu wollen.
Die päpstliche Strategie, „die Türen“ für den „Paradigmenwechsel“ und damit für Abweichungen von der gesunden Lehre zu öffnen, schreitet auf Hochtouren voran, und offensichtlich greift der Papst nicht ein, um die Fehler zu korrigieren, die diesen Wandel unterstützen ... in einigen Fällen greift er sogar indirekt ein, um die Abweichungen von der Lehre zu loben und zu unterstützen, wie es bei den Aussagen von Kardinal Coccopalmerio der Fall ist ...
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
Im Dienste dieser Strategie ist es auch notwendig, das Buch von Kardinal Sistach einzufügen …. „seltsamerweise“ veröffentlicht von der Libreria Editrice Vaticana und mit dem Titel: „How to apply Amoris Laetitia“ (Hrsg. LEV, Vatikanstadt, 2017); darin, auf S. 57, Kardinal Sistach bekräftigt, dass mit Punkt 6 des Schreibens der argentinischen Bischöfe Kriterien und Hilfe angeboten werden, um geschiedene Personen, die eine zivile Wiederverheiratung planen, zu begleiten; Dieser ins Italienische übersetzte Punkt 6 lehrt Folgendes: „In anderen komplexeren Umständen und wenn es nicht möglich war, die Nichtigkeitserklärung zu erhalten, ist die gerade genannte Option möglicherweise tatsächlich nicht praktikabel.“ Dennoch ist ein Prozess der Unterscheidung ebenso möglich. Wenn anerkannt wird, dass es im konkreten Fall persönliche Einschränkungen gibt, die Verantwortung und Schuld mildern (vgl. 301-302), insbesondere wenn jemand bedenkt, dass er durch die Schädigung der Kinder der neuen Verbindung in weitere Straftaten verfallen würde, eröffnet Amoris laetítía die Möglichkeit des Zugangs zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie (vgl. Anmerkungen 336 und 351). Diese wiederum werden den Menschen dazu veranlassen, den Reifungsprozess fortzusetzen und mit der Kraft der Gnade zu wachsen.“[123]
Auf P. 62 desselben Textes des spanischen Kardinals lesen wir: Im sechsten Kriterium, also genau in Nr. 6, die wir sehen, weist nur auf den mildernden Umstand hin, dass eine Person (insbesondere eine geschiedene und wiederverheiratete Person) glaubt, dass sie mit dem Zerfall der neuen Konkubinatsgemeinschaft in einen weiteren Fehler geraten würde, der den Kindern der neuen Verbindung schaden würde. Daher wäre der einzige mildernde Umstand, der gut spezifiziert wäre, dieser ... und auf seiner Grundlage könnten die Sakramente insbesondere den Geschiedenen und Wiederverheirateten gespendet werden, die nicht den Vorsatz haben, nicht erneut zu sündigen ... Konkret könnte man also laut Kardinal Sistach ohne Zweck und daher ohne Reue eine Person (insbesondere eine geschiedene und wiederverheiratete Person) freisprechen, die glaubt, dass sie mit dem Bruch der neuen Konkubinalunion in eine weitere Schuld verfallen würde, die den Kindern der Ehe schadet neue Gewerkschaft. Wie Sie gut verstehen können, widerspricht dies radikal den Aussagen der Tradition und insbesondere des Konzils von Trient, das die Notwendigkeit der Reue für eine gültige Absolution bekräftigt, da wir später sehen werden, dass die Absolution, die denjenigen ohne Reue gegeben wird, ungültig ist und die Sünden nicht erlassen werden. Ich erinnere mich, dass das Konzil von Trient, wie wir gesehen haben, Folgendes bekräftigte: Die Taten des Büßers selbst sind fast Gegenstand des Sakraments der Buße, nämlich Reue, Beichte, Genugtuung. Da diese Handlungen beim Büßer für die Integrität des Sakraments und für die vollständige und vollkommene Vergebung der Sünden erforderlich sind, gelten sie als Teil der Buße.[124] Der heilige Johannes Paul II. erklärte in einer wichtigen Enzyklika über den Heiligen Geist: „Ohne eine wahre Bekehrung, die eine innere Reue einschließt, und ohne eine aufrichtige und feste Absicht zur Veränderung, bleiben die Sünden „unvergeben“, wie Jesus sagt, und mit ihm die Tradition des Alten und Neuen Bundes.“ [125] Ich weise auch darauf hin, dass niemand, wie wir später noch sehen werden, den Büßer von der Einhaltung der göttlichen Gebote entbinden kann, weder er selbst noch der Beichtvater (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2072); Insbesondere negative Gebote, wie das Verbot des Ehebruchs, gelten immer und ewig. Der heilige Johannes Paul II. erklärte dazu: „Negative moralische Gebote, das heißt solche, die bestimmte konkrete Handlungen oder Verhaltensweisen als an sich schlecht verbieten, lassen keine legitime Ausnahme zu; Sie lassen der „Kreativität“ einer gegenteiligen Bestimmung keinen moralisch akzeptablen Raum. Sobald die moralische Art einer durch eine allgemeine Regel verbotenen Handlung konkret erkannt wurde, besteht die einzige moralisch gute Handlung darin, dem moralischen Gesetz zu gehorchen und sich der von ihm verbotenen Handlung zu enthalten.[126]
Ich erinnere Sie auch daran, dass die Nächstenliebe, wie wir zuvor gesehen haben und wie wir später noch besser sehen werden, einen Menschen dazu bringt, Gott über alles zu lieben, sogar seine Familie, und dass er daher niemals ernsthaft gegen ein göttliches Gebot verstößt, auch nicht für den Fall, dass ein solcher Verstoß den Schaden für die Kinder vermeidet. Gott und sein Wille stehen an erster Stelle. Die Behauptung von Kardinal Sistach ist ein weiterer kolossaler Fehler, eine weitere „faule“ Frucht von Amoris Laetitia ...
Darüber hinaus konnte ich selbst einer Rede zuhören, in der ein Erzbischof, der dem Papst sehr nahe steht, hinter verschlossenen Türen einer Gruppe von Priestern Amoris Laetitia überreichte und bekräftigte, dass es mit diesem Dokument für die wiederverheirateten Geschiedenen ausreiche, eine Reise der Buße zu unternehmen und zum Empfang der Sakramente zurückzukehren, ohne dass sie sich dazu entschließen müssten, nicht erneut zu sündigen und daher insbesondere keinen Ehebruch zu begehen ... Offensichtlich hat mich der Prälat wegen meiner Rede angegriffen, nachdem er seinen Beteuerungen gefolgt war womit ich die traditionelle Lehre bekräftigt habe ... Aber wie wir sehen und wie wir später besser sehen werden, fehlt der Vorsatz, nicht zu sündigen, die Reue, die Beichte ist ungültig und die Sünden werden nicht vergeben.
Möge Gott auferstehen und seine Feinde zerstreut werden.
4) Der wahre und daher wirksame Vorsatz, nicht zu sündigen, schließt den Vorsatz ein, vor unmittelbaren Gelegenheiten zur Sünde zu fliehen, aber Amoris Laetitia spricht nicht davon.
a) Lehramtliche Hinweise zur Verpflichtung, vor bevorstehenden Sündenfällen zu fliehen.
Wir bitten Gott erneut, uns zu erleuchten, damit nur seine Wahrheit in uns offenbar wird. Mögen die heiligen Päpste im Himmel und alle Heiligen für uns Fürsprache einlegen.
Wie wir gesehen haben, hat der Papst gesagt, dass Amoris Laetitia Thomist sei [127]; Leider ist Amoris Laetitia jedoch im Gegensatz zu s. Thomas spricht im Gegensatz zur Bibel und der Tradition im Allgemeinen nicht nur nicht von der Notwendigkeit, vor unmittelbaren Sünden zu fliehen, sondern erlaubt vielmehr die Spendung der Sakramente an diejenigen, die weiterhin im Ehebruch leben wollen und daher objektiv schwerwiegend sündigen und im unmittelbaren Anlass objektiv schwerwiegender Sünden bleiben wollen, was ein eher uxorio-ähnliches Zusammenleben darstellt [128]. Im Evangelium heißt es: „Wenn dich deine Hand zum Stolpern bringt, dann hau sie ab. Es ist besser für dich, mit einer Hand ins Leben zu gehen, als mit beiden Händen in die Geènna, in das unauslöschliche Feuer, zu gehen.“ Und wenn dein Fuß dich straucheln lässt, dann schneide ihn ab: Es ist besser für dich, mit einem Fuß ins Leben zu gehen, als mit beiden Füßen in Geènna geworfen zu werden. Und wenn dein Auge dich straucheln lässt, wirf es weg: Es ist besser für dich, einäugig in das Reich Gottes einzugehen, als mit zwei Augen in die Gehenna geworfen zu werden, wo ihr Wurm nicht stirbt und das Feuer nicht erlischt.“ (Markus 9, 43ff)
Insbesondere ausgehend von diesem Text spricht die Tradition deutlich von der Notwendigkeit und Verpflichtung, den nahen Gelegenheiten der Sünde zu entfliehen. Der wahre Vorsatz, nicht zu sündigen, geht mit dem Vorsatz einher, die unmittelbare Gelegenheit zur Sünde zu vermeiden; Tatsächlich ist es ein schwerwiegendes natürliches Gebot, den bevorstehenden freiwilligen Anlass einer Todsünde zu vermeiden, siehe hierzu insbesondere die Texte von Papst Alexander VII[129] und Papst Innozenz XI [130]. Im Akt der Trauer bekräftigen wir genau die notwendige Flucht vor den unmittelbaren Gelegenheiten der Sünde, wenn wir sagen: „... ich schlage vor, ... den unmittelbaren Gelegenheiten der Sünde zu entfliehen.“
Der Katechismus des hl. Pius Der Vorsatz muss wirksam sein, was bedeutet, dass man den festen Willen haben muss, alles zu verlieren, bevor man eine neue Sünde begeht, gefährlichen Gelegenheiten zur Sünde zu entgehen, schlechte Gewohnheiten abzulegen und die Verpflichtungen zu erfüllen, die man aufgrund unserer Sünden eingegangen ist.735. Was versteht man unter gefährlichen Gelegenheiten zur Sünde? Mit gefährlichen Gelegenheiten zur Sünde meinen wir alle zeitlichen, örtlichen, personen- oder dinglichen Umstände, die uns aufgrund ihrer Natur oder unserer Zerbrechlichkeit dazu veranlassen, eine Sünde zu begehen. 738. Sind wir ernsthaft verpflichtet, alle gefährlichen Gelegenheiten zu meiden? Wir sind zutiefst verpflichtet, jene gefährlichen Gelegenheiten zu meiden, die uns normalerweise dazu verleiten, Todsünden zu begehen, die als unmittelbare Gelegenheiten zur Sünde bezeichnet werden. 739. Was muss jemand tun, der einer Gelegenheit zur Sünde nicht ausweichen kann? Wer sich einer Sünde nicht entziehen kann, sollte es dem Beichtvater sagen und seinem Rat folgen. 740. Welche Überlegungen sind für die Beschlussfassung erforderlich? Zur Lösung bedarf es der gleichen Überlegungen, die auch für die Schmerzerregung gelten; das heißt, die Berücksichtigung der Gründe, warum wir die Gerechtigkeit Gottes fürchten und seine unendliche Güte lieben müssen. (http://www.maranatha.it/catpiox/741page.htm) .. Der heilige Pius X. betet für uns und erwirkt für uns reichlich göttliches Licht und tiefe Reue für unsere Sünden.
Der heilige Johannes Paul II. erklärte: „Diese beiden Momente – der Moment der Bekehrung und der Moment der Berufung – sind von entscheidender Bedeutung im Leben eines jeden Christen.“ Man kann sagen, dass sich in ihnen die gesamte Heilsökonomie Gottes gegenüber dem Menschen entwickelt und dass der Mensch im Rahmen dieser göttlichen Ökonomie von innen heraus reift. Diese Reifung setzt die Abkehr vom Bösen, den Bruch mit der Sünde, die Beseitigung schlechter Veranlagungen, den manchmal harten Kampf mit den Anlässen der Sünde, die Überwindung der Leidenschaften voraus: all die große innere Arbeit, dank derer sich der Mensch von allem in ihm distanziert, was Gott und seinem Willen entgegensteht, und sich jener Heiligkeit nähert, deren Fülle Gott selbst ist. [131] Im Dokument „Persona Humana“ schrieb die Kongregation für die Glaubenslehre: „Im Einklang mit diesen eindringlichen Einladungen müssen die Gläubigen auch in unserer Zeit, ja heute mehr denn je, die von der Kirche immer empfohlenen Mittel für ein keusches Leben anwenden: die Disziplin der Sinne und des Geistes, Wachsamkeit und Klugheit bei der Vermeidung von Gelegenheiten zur Sünde, Wahrung der Bescheidenheit, Mäßigung bei Unterhaltung, gesunde Beschäftigungen, häufige Inanspruchnahme des Gebets und der Sakramente der Buße und der Eucharistie.“ arist" [132]. Pius … Aber so groß und instabil die moralische Relativität der Mode auch sein mag, es gibt immer ein Absolutes, das gerettet werden muss, nachdem man die Ermahnung des Gewissens beachtet hat, wenn man die Gefahr spürt: Mode darf niemals einen unmittelbaren Anlass zur Sünde bieten.“[133]
Mögen alle Heiligen, insbesondere die heiligen Päpste, für uns Fürsprache einlegen, damit die göttliche Wahrheit vollständig in unsere Herzen eindringen kann.
b) Der heilige Thomas spricht zu uns von der Notwendigkeit und Verpflichtung, vor den nahen Gelegenheiten der Sünde zu fliehen.
S. Sagt Thomas und kommentiert die s. Evangelium mit einem Text aus der Glossa: „Glossa. Ich weiß nicht, was ich will, aber ich weiß nicht, was ich will, aber ich weiß nicht, was ich tun soll, ich bin nicht sicher, ob ich es tue, ich weiß nicht, was passiert ist, aber ich weiß nicht, was ich meine, wenn ich weiß, was du tust. (Kette in Mt., Kap. 5 l. 17) Es ist daher auf der Grundlage des s. erforderlich. Evangelium, nach dem von den s. Der engelhafte Arzt, der von ihm geschätzt wird, vermeidet nicht nur Sünden, sondern beseitigt auch die Gelegenheiten zur Sünde. Allgemeiner können wir sagen, dass laut St. Tommaso, ebenfalls aus A. T. es entsteht die Verpflichtung, vor den nächsten Gelegenheiten der Sünde zu fliehen; Tatsächlich muss jeder, der zu Christus konvertiert, die Sünde und die Gelegenheiten zur Sünde meiden, erklärt der Angelic Doctor und zitiert einen Text aus dem Alten Testament: „Item qui Convertitur, debet non solum vitare peccatum, sed etiam Occasionm Sins; Hier sind sie. XXI, V. 2: quasi a facie colubri, fuge peccatum.“ (Super Mt. [Rep. Leodegarii Bissuntini], Kap. 15 l. 2.) Dass die Bibel diese Verpflichtung zur Flucht vor unmittelbaren Gelegenheiten zur Sünde hervorhebt, wird noch deutlicher bekräftigt. Thomas in einem Text, in dem er erklärt, dass man, um über die Sünde des Fleisches zu triumphieren, unter anderem den äußeren Anlässen der Sünde entfliehen muss: „Et sciendum quod in fugiendo istud peccatum oportet multum laborare, cum sit intrinsecum: difficileus enim vincitur inimicusfamousis.“ Gewinnen Sie autem Quatuor Modis. Erstens sind die äußeren Umstände flüchtig, aber die Gesellschaft muss sich anstrengen, und all die Gelegenheiten werden ad hoc induziert. Hier sind sie. IX, 5-9: virginem ne conspicias, ne fortekandalizeris in decore illius (…) noli circaspicere in vicis civitatis, nec oberraveris in plateis illius. Scheuen Sie sich nicht davor, einen Kauf zu tätigen, und achten Sie nicht darauf, dass bestimmte Exemplare entfernt werden. Propter speciem mulieris multi perierunt, und ex hoc concupiscentia quasi ignis exardescit. Prov. VI, 27: Nunquid kann ein Mann, der sich in seinem eigenen Land abfindet, seine Kleidung nicht entzünden? Et ideo praeceptum fuit Lot ut fugeret ab omni circa region, Gen. XIX, 17. „(Collationes in decem praeceptis a. 12). Wie aus dem gerade vorgelegten Text ersichtlich ist, s. Thomas zitiert verschiedene Bibelstellen, die die Notwendigkeit bekräftigen, vor der bevorstehenden Sünde zu fliehen. Die Bibel, gut interpretiert, führt uns zur Besonnenheit und zur Flucht vor Sünden. Der Engel erklärt weiter, dass die geistliche Auferstehung in Christus zu neuem Leben bedeutet, dass wir das vermeiden, was früher für uns Anlass und Ursache von Tod und Sünde war: „Quarto ut resurgamus ad vitam novam et gloriosam; ut scilicet vitemus omnia quae prius fuerant event et causa mortis et sins. Rom. VI, 4: quomodo Christus surrexit a mortuis per Gloriam patris, ita et nos in novitate vitae ambulemus. Und die neue Lebenskraft ist die gerechteste Lebenskraft, die innovativ ist und zum glorreichen Leben führt. Amen." (In Symbolum Apostolorum a. 5 am Ende) St. Thomas erklärt weiter: „Glossa. Ich weiß nicht, was ich will, aber ich weiß nicht, was ich will, aber ich weiß nicht, was ich tun soll, ich bin nicht sicher, ob ich es tue, ich weiß nicht, was passiert ist, aber ich weiß nicht, was ich meine, wenn ich weiß, was du tust. (Kette in Mt., Kap. 5 l. 17) Es ist daher nicht nur notwendig, Sünden zu vermeiden, sondern auch die Ursachen der Sünde zu beseitigen, nicht alle von ihnen, sondern diejenigen, die wir der Sünde nahebringen würden, d. Thomas: „Et praeterea non est necessitaum omnes Gelegenheiten Sünden confiteri, sed solum illas sine quarum abscissione sufficiens remedium adhiberi non potest.“ (Super Sent., lib. 4 d. 22q. 1a. 4 ad 3.) Es ist notwendig, das zu beseitigen, was Skandal verursacht, also den Anlass zur Sünde, erklärt St. Thomas, denn es ist besser, zeitliches Übel zu erleiden als ewige Strafe! „Quod corrigit in agendis, est manus: quodsupportat, est pes; unde Hiob XXIX, 15: oculus fui caeco, et pes claudo. Und wenn Sie es tun, dann ist es das, was Sie befehlen, Sie zu operieren, Sie werden es tun, es ist das, was Sie brauchen, es wird skandalisiert, wann immer es so ist, Sie müssen davon absehen und es ablehnen. Et reddit causam bonum est tibi etc., quia melius est quodcumque malum temporal pati, quam mereri poenam aeternam.“ (Super Mt., Kap.
Merken Sie sich gut: Es ist notwendig, das zu beseitigen, was skandalisiert, nämlich den Anlass zur Sünde, erklärt der hl. Thomas, weil es besser ist, ein zeitliches Übel zu erleiden als eine ewige Strafe…. und das gilt auch für diejenigen, die mehr uxorio zusammenleben ... es gilt auch für die Geschiedenen und Wiederverheirateten: Es ist notwendig, das zu beseitigen, was skandalisiert, nämlich den Anlass zur Sünde, erklärt s. Thomas, weil es besser ist, ein zeitliches Übel zu erleiden als eine ewige Strafe ...
Der heilige Thomas erlangt göttliche Weisheit und heilige Klugheit, um der Sünde zu entfliehen.
c) Der heilige Alphonsus M. de' Liguori spricht zu uns über die Notwendigkeit und Verpflichtung, vor den nahen Gelegenheiten der Sünde zu fliehen.
Der heilige Alphonsus M. de' Liguori befasst sich in seinen Werken ausführlich und tiefgreifend mit der Vermeidung von Gelegenheiten zur Sünde und erklärt in diesem Zusammenhang zunächst: „Es gibt drei Bedingungen für den wahren Zweck der Beichte: Sie muss fest, universell und wirksam sein.“ …. Für III. es muss sein wirksam, das heißt, dass der Mensch nicht nur vorschlägt, keine Sünden zu begehen, sondern auch zweckmäßige Mittel zu ergreifen, um sie zu vermeiden, insbesondere um unmittelbare Gelegenheiten zu beseitigen.“ [134]
Im selben Werk hat S. Alfonso verdeutlicht seine Gedanken zu den Anlässen der Sünde, indem er eine ausführliche Diskussion entwickelt, deren Zitierung meiner Meinung nach nützlich ist: „§. I. Wie er sich gegenüber denen verhalten sollte, die in naher Zukunft Sünde begehen. Der größte Teil der guten Führung der Beichtväter zur Errettung ihrer Büßer besteht darin, gut mit denen umzugehen, die gerade sündigen, oder sogar mit denen, die es gewohnt sind oder Wiederholungstäter sind. Und das sind die beiden Hindernisse (gelegentliche und wiederkehrende), bei denen die meisten Beichtväter ihre Pflicht nicht erfüllen. Im folgenden Kapitel werden wir über Gewohnheitstäter und Wiederholungstäter sprechen; Lassen Sie uns nun über diejenigen sprechen, die bei diesem Anlass stehen. Es ist sicher, dass die meisten Sünden vermieden würden, wenn die Menschen darauf warteten, Gelegenheiten zu vermeiden. Ohne die Gelegenheit verdient der Teufel sehr wenig; Aber wenn der Mensch sich freiwillig auf die nächste Gelegenheit einlässt, gewinnt der Feind meistens und fast immer. Der Anlass, besonders in Sachen Sinnesfreuden, ist wie ein Netz, das an der Sünde zieht und gleichzeitig den Geist verblendet, ja, dass der Mensch Böses tut, fast ohne zu sehen, was er tut. Aber kommen wir zum Üben. Zunächst wird der Anlass in freiwillig und notwendig unterteilt; Dort freiwillig Sie ist diejenige, die leicht entkommen kann. Dort notwendig Es ist derjenige, der nicht ohne ernsthaften Schaden oder ohne Skandal vermieden werden kann. Zweitens wird es in benachbarte und entfernte unterteilt. Dort ENTFERNT es ist das, woran der Mensch selten sündigt, oder sogar das, was man überall findet. Dort nächste, prasseln an sich, ist diejenige, in die Männer gewöhnlich am häufigsten geraten: die nächste also pro Unfall, oder ist entsprechend, ist das, was, obwohl es in Bezug auf andere nicht naheliegend ist, weil es seiner Natur nach nicht in der Lage ist, Menschen gewöhnlich zur Sünde zu verleiten, dennoch in Bezug auf einige naheliegend ist, entweder weil er bei einer solchen Gelegenheit häufig gefallen ist, oder weil man vernünftigerweise befürchten kann, dass er aufgrund der Erfahrung seiner eigenen Schwäche fallen wird. …
Schließlich ist er bei der nächsten Gelegenheit sicherlich 1. derjenige, der in seinem eigenen Haus eine Frau betrachtet, mit der er oft gesündigt hat. 2. Diejenigen, die beim Glücksspiel häufig Opfer von Blasphemie oder Betrug werden. 3. Diejenigen, die in einem Gasthaus oder Haus in Trunkenheit, Schlägerei, Taten, Worte oder obszöne Gedanken verfielen. All dies kann jedoch nicht absolut sein, es sei denn, sie haben die Gelegenheit beseitigt oder zumindest nicht versprochen, sie zu beseitigen, entsprechend der Unterscheidung, die in der folgenden Nummer vorgenommen wird. Und ebenso kann sich niemand freisprechen, der, wenn er nur einmal im Jahr in ein Haus geht, dort immer gesündigt hat: denn für ihn ist der Besuch dort bereits ein naheliegender Anlass. Es kann auch nicht absolut sein, wer, obwohl er bei dieser Gelegenheit nicht sündigt, anderen dennoch einen schweren Skandal bereitet (Lib. 6. n. 452. v. Ex. praemissis.). Einige fügen hinzu (ebd.), und zwar nicht ohne Grund, dass man auch denen die Absolution verweigern muss, die sich der äußeren Gelegenheit nicht entziehen, wenn eine bösartige Gewohnheit oder sogar eine große Versuchung oder eine heftige Leidenschaft vorliegt, selbst wenn sie bis dahin nicht gesündigt haben; denn er kann leicht hineinfallen, wenn er sich nicht von der Gelegenheit abwendet. Deshalb heißt es: Wenn eine Magd jemals von ihrem Herrn in große Versuchung gerät und erkennt, dass sie wahrscheinlich fallen wird, muss sie das Haus verlassen, wenn sie dies frei tun kann, andernfalls ist es voreilig, sich für sicher zu halten.
... Und hier ist es im Allgemeinen gut zu warnen, dass bei der Gefahr formeller Sünden und insbesondere schändlicher Sünden der Beichtvater umso mehr von seiner Erlösung profitieren wird, je strenger er gegenüber dem Büßer ist. Und je grausamer er andererseits mit seinem Büßer umgeht, desto gütiger wird er sein, wenn er ihm erlaubt, sich in die Lage zu versetzen. Der heilige Thomas von Villanova bezeichnet die Beichtväter als herablassend. beschäftigt pios. Eine solche Nächstenliebe ist gegen die Nächstenliebe. In diesen Fällen machen die Büßer dem Beichtvater gewöhnlich klar, dass durch die Beseitigung der Gelegenheit ein großer Skandal entstehen würde: Der Beichtvater sollte stark sein, solche Skandale nicht zur Kenntnis zu nehmen; Es wird immer noch skandalöser sein, wenn der Büßer die Gelegenheit nicht einmal nach dem Geständnis nimmt. Entweder ignorieren die anderen seine Sünde, und dann werden sie keinen Verdacht des Bösen hegen; oder sie wissen es, und dann wird der Büßer schneller wieder Ruhm erlangen, als er ihn verlieren wird, indem er ihm die Gelegenheit nimmt.
Viele dd. sagen, dass jemand, der bei der nächsten Gelegenheit zum ersten oder zweiten Mal dabei ist, wenn auch freiwillig, sich durchaus lossprechen kann, noch bevor er die Gelegenheit entfernt, vorausgesetzt, er hat die feste Absicht, sie sofort zu entfernen. Aber hier müssen wir mit s unterscheiden. Carlo Borromeo (in der Anweisung an seine Beichtväter) die Gelegenheiten dazu sind im Sein, etwa wenn jemand die Konkubine im Haus behält oder wenn eine Dienerin von ihrem Herrn in Versuchung geführt wird, und in ähnlichen Fällen; von denen, die sind nicht vorhanden, wie jemand, der beim Glücksspiel in Gotteslästerungen, in Kneipenschlägereien und Trunkenheit, in Gesprächen in unehrliche Worte oder Gedanken usw. verfällt. Bei diesen Gelegenheiten der zweiten Art, die sind nicht vorhanden, sagt "Ja. Carlo, der sich, als der Büßer entschlossen verspricht, sie zu verlassen, zweimal und sogar dreimal freisprechen kann; Wenn er sich dann nicht ändert, muss sein Freispruch aufgeschoben werden, bis sich tatsächlich herausstellt, dass er sich selbst dieser Chance beraubt hat. Bei anderen Gelegenheiten habe ich das dann erstmal gemacht sie existieren, sagt der Heilige, dass der Büßer sich nicht freisprechen darf, es sei denn, er hat die Gelegenheit zuvor vollständig beseitigt, und es reicht nicht aus, dass er es verspricht. Und diesen Satz habe ich für gewöhnlich gehalten und halte ihn für sicher; und ich glaube, ich habe es in dem Buch (Lib. 6. n. 454.) klar bewiesen. Der Grund dafür ist, dass ein solcher Büßer für die Absolution nicht bereit ist, wenn er sie erhalten möchte, ohne die Möglichkeit zu verlieren; Denn indem er dies tut, setzt er sich unmittelbar der Gefahr aus, seine Absicht, es zu beseitigen, zu brechen und seiner strengen Verpflichtung, die Gelegenheit zu beseitigen, nicht nachzukommen. Es ist gewiss, dass jeder, der sich in unmittelbarer Nähe einer freiwilligen Todsünde befindet, eine Todsünde begeht und sie nicht beseitigt. Da es sich nun bei der Beseitigung dieser Gelegenheit um eine sehr schwierige Sache handelt, die nur mit großer Gewalt durchgeführt werden kann, wird diese Gewalt von jemandem, der bereits die Absolution erhalten hat, nur mit Mühe durchgeführt werden können. Sobald die Furcht, nicht absolut zu sein, beseitigt ist, wird er sich leicht einbilden, dass er der Versuchung widerstehen kann, ohne ihm die Gelegenheit zu entziehen, und wenn er dabei bleibt, wird er mit Sicherheit wieder fallen, wie es jeden Tag an der Erfahrung vieler elender Menschen zu sehen ist, die, nachdem sie von unvorsichtigen Beichtvätern freigesprochen wurden, sich dann die Gelegenheit nicht nehmen lassen und schlimmer als zuvor fallen. Wegen der oben erwähnten Gefahr, den Beschluss zu brechen, begeht daher der Büßer, der die Absolution erhält, bevor er die Gelegenheit beseitigt hat, schwere Sünden, und der Beichtvater, der ihm die Absolution gibt, sündigt noch mehr.
Ich sagte normalerweise gesprochen, da die dds als erste ausgenommen werden. (Ib. n. 454. v. Dixi tamen.) der Fall, in dem der Büßer so außergewöhnliche Anzeichen von Schmerz zeigte, dass vernünftigerweise davon ausgegangen werden konnte, dass die Gefahr, die Absicht, die Gelegenheit zu beseitigen, zu brechen, für ihn nicht mehr nahe war; Diese Zeichen deuten jedoch darauf hin, dass der Büßer eine reichere Gnade erhalten hat, und es ist zu hoffen, dass er die Gelegenheit konsequent beseitigen wird. Trotz alledem würde ich, vorausgesetzt, dass der Freispruch bequem aufgeschoben werden könnte, ihn in diesem Fall trotzdem aufschieben, bis er die Gelegenheit tatsächlich verstreicht. Mit Ausnahme von 2. dem Fall, dass der Büßer nicht mehr zurückkehren kann, oder wenn auch erst nach längerer Zeit; dann kann er sich wohl freisprechen, wenn er sich gut gesinnt sieht in der Absicht, die Gelegenheit sofort zu beseitigen; denn in diesem Fall wird die Gefahr, den Beschluss zu brechen, als gering angesehen, da die Gefahr groß ist, dass der Büßer leiden würde, wenn er ohne Absolution geht, oder dass er seine Beichte bei einem anderen Priester wiederholt oder sogar längere Zeit ohne die Gnade des Sakraments verbringt; Da er dann in der moralischen Notwendigkeit ist, die Absolution zu erhalten, bevor ihm die Gelegenheit entzogen wird, hat er das Recht, sofort freigesprochen zu werden (ebd. 454. v. Excip. 2.); Da er den Anlass nicht vor der Absolution aufheben kann, hält er sich für einen notwendigen Anlass. Dies darf aber auch dann nicht zugelassen werden, wenn der Büßer bereits von einem anderen Beichtvater ermahnt wurde, die Gelegenheit zu nutzen, und er dies nicht getan hat; denn dann hat man es als Wiederholungstäter und kann daher nicht absolut sein; wenn es nicht außergewöhnliche Schmerzzeichen mit sich brachte, wie wir in § sagen werden. im Anschluss an die nicht. 12.
Dies bezieht sich auf die bevorstehende freiwillige Gelegenheit. Aber wenn es der Anlass erfordert, bzw physisch, als wäre jemand im Gefängnis oder sogar am Rande des Todes, in dem er weder Zeit noch Gelegenheit hätte, seinen Freund zu vertreiben; oder tödlich, das heißt, wenn die Gelegenheit nicht ohne einen Skandal oder eine ernsthafte Schädigung von Leben, Ruhm oder Vermögensgütern entzogen werden könnte, wie die dd allgemein lehren; in diesem Fall kann der Büßer durchaus freigesprochen werden, ohne dass ihm der Anlass entzogen wird; denn dann ist er nicht verpflichtet, sie zu entfernen, solange er verspricht, die notwendigen Mittel zu ergreifen, um die Gelegenheit aus der Nähe zu schaffen, um entfernt zu werden, da es besonders in dem Fall beschämend ist, dass die Sünde der Vertrautheit und auch dem Auftreten des Komplizen so weit wie möglich entgeht: Teilnahme an den Sakramenten; und oft empfiehlt man sich Gott, indem man jeden Tag (gerade morgens) vor dem Bild des Gekreuzigten das Versprechen erneuert, nicht noch einmal zu sündigen und diesen Anlass so weit wie möglich zu vermeiden. Der Grund dafür ist, dass der Anlass zur Sünde nicht wirklich die Sünde an sich ist und auch nicht die Notwendigkeit der Sünde hervorruft; wobei in diesem Anlass durchaus wahre Reue und der Vorsatz, nicht zurückzufallen, bestehen können. Und obwohl jeder verpflichtet ist, sich von der drohenden Gefahr der Sünde fernzuhalten, das heißt, wenn er spontan eine solche Gefahr will; aber wenn der Anlass moralisch notwendig ist, dann wird die Gefahr durch geeignete Heilmittel gebannt, und Gott versäumt es dann nicht, denen mit seiner Gnade beizustehen, die wirklich entschlossen sind, ihn nicht zu beleidigen. Die Schrift sagt nicht, dass derjenige zugrunde gehen wird, der in Gefahr ist, sondern derjenige, der die Gefahr liebt; aber man kann nicht sagen, dass er die Gefahr liebt, der er sich gegen seinen Willen aussetzt; daher sagte er ja Basil (In const. men. c. 4.): Wenn Sie dringend etwas tun und es nötig haben, müssen Sie sich darum kümmern, und es ist erlaubt, dass es in Ordnung ist, mit anderen Worten, Sie können nicht sagen, dass Sie perikulieren müssen, wenn Sie eingeladen werden, sich zu unterziehen; Und die magische Idee, Deus, ne in illo peccet.
Und hieraus sagen die dds, dass diejenigen, die ein Büro, einen Laden oder ein Haus, in dem sie beschlossen haben zu sündigen, nicht verlassen wollen, durchaus der Absolution fähig sind, weil sie es nicht ohne ernsthaften Schaden verlassen können, vorausgesetzt, dass sie wirklich entschlossen sind, sich zu ändern und die Mittel für die Änderung zu ergreifen; Dies sind zum Beispiel Chirurgen, die Frauen medizinisch versorgen, oder Pfarrer, die bei der Anhörung der Beichten von Frauen in Sünden verfallen sind, wenn sie durch den Verzicht auf diesen Beruf nicht ihrem Stand entsprechend leben könnten (Lib. 6. n. 455. in fin.). Aber alle sind sich darüber einig, dass es in diesen und ähnlichen Fällen zweckmäßig ist, die Absolution aufzuschieben, damit der Büßer zumindest vorsichtiger bei der Anwendung der vorgeschriebenen Heilmittel ist. Aber ich glaube, dass der Beichtvater dies nicht nur tun kann, sondern auch tun muss, sofern er es bequem tun kann, insbesondere wenn es um schändliche Angelegenheiten geht, da er als Seelenarzt verpflichtet ist, die entsprechenden Heilmittel darauf anzuwenden; und ich bin der Meinung, dass es für diejenigen, die sich in unmittelbarer Nähe befinden, kein geeigneteres Mittel gibt, als den Freispruch aufzuschieben, da die Erfahrung vieler allzu bekannt ist, die nach dem Freispruch die zugewiesenen Mittel vernachlässigen und so leicht rückfällig werden. Wenn andererseits die Absolution für jemanden aufgeschoben wird, wird er bei der Umsetzung der Mittel wachsamer sein und Versuchungen widerstehen, aus Angst, ohne Absolution zurückgeschickt zu werden, wenn er zum Beichtvater zurückkehrt. Vielleicht werden einige mich in dieser Hinsicht für zu starr halten, aber ich habe immer auf diese Weise praktiziert und werde auch weiterhin mit denen praktizieren, die sich in unmittelbarer Nähe befinden, auch wenn es notwendig ist, und obwohl sie außergewöhnliche Anzeichen von Schmerzen haben, vorausgesetzt, dass ich keine besondere Verpflichtung habe, sie sofort zu entlasten; und deshalb denke ich, dass es für die Gesundheit der Büßer viel vorteilhafter ist. Oh Gott, jeder hat so praktiziert; Wie viele Sünden würden weniger begangen werden und wie viele weitere Seelen würden gerettet werden! Ich komme noch einmal darauf zurück, dass der Beichtvater, soweit es die christliche Klugheit zulässt, sich der gütigsten Meinungen bedienen muss, wenn es darum geht, Büßer von formaler Sünde zu befreien; Wo aber gütige Meinungen die Gefahr einer formellen Sünde näher bringen, wie es in dieser Angelegenheit bei kommenden Gelegenheiten gerade der Fall ist, sage ich, ist es durchaus zweckmäßig und größtenteils notwendig, dass der Beichtvater sich der strengeren Urteile bedient; denn diese sind dann wohltuender für die Gesundheit der Seelen. Wenn also jemand, der sich in der notwendigen Situation befindet, immer auf die gleiche Weise einen Rückfall erleidet, obwohl alle Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden und er wenig Hoffnung auf Besserung hat, dann sage ich, dass ich ihm auf jeden Fall die Absolution verweigern würde, wenn er die Gelegenheit nicht vorher beseitigt (ebd. Nr. 457). Und hier urteile ich, dass das Gebot des Evangeliums bereits darin enthalten ist: Si oculus tuus skandalizat te, eiice eum (Markus 19. v. 46.). Es sei denn, der Büßer zeigte Anzeichen solch außergewöhnlichen Schmerzes, dass es den Anschein erweckte, als sei eine kluge Hoffnung auf Wiedergutmachung (Lib. 6. n. 457. in fin.).“ [135]
Wie Sie sehen können, ist St. Alfonso bietet uns eine hervorragende Diskussion über die Notwendigkeit, Sünden zu vermeiden, und über die diesbezüglichen Pflichten der Beichtväter. Es scheint mir wichtig, insbesondere eines hervorzuheben, das Sie gerade ja gesagt haben. Alfonso: „Dass, wenn dann jemand, der sich in der nötigen Situation befindet, immer auf die gleiche Weise rückfällig wird, mit allen Mitteln, die durchgeführt werden, und mit wenig Hoffnung auf Besserung, dann meine ich, dass ich ihm auf jeden Fall die Absolution verweigern würde, wenn er nimmt den Anlass nicht erst weg (ebd. Nr. 457). Und hier urteile ich, dass das Gebot des Evangeliums bereits darin enthalten ist: Si oculus tuus skandalizat te, eiice eum (Markus 19. v. 46.). Es sei denn, der Büßer zeigte Anzeichen solch außergewöhnlichen Schmerzes, dass es den Anschein erweckte, als sei eine kluge Hoffnung auf Wiedergutmachung (Lib. 6. n. 457. in fin.).“ [136] Dies bedeutet insbesondere, dass, wenn eine geschiedene und wiederverheiratete Person oder ein Mitbewohner „more uxorio“ es für unmöglich hält, nicht in unreine Sünde zu verfallen, indem sie mit einer anderen Person zusammenlebt, die nicht ihr Ehegatte ist, sie nicht freigesprochen werden kann, wenn sie diesen Anlass der Sünde nicht zuvor aufgibt. Tatsächlich gilt hier die evangelische Norm, nach der wir etwas, das uns empört, aus unserem Leben entfernen müssen. Gott muss an erster Stelle stehen und nach Gott muss unsere Seele gestellt werden.
Ich möchte betonen, dass das Fehlen des Zwecks, die bevorstehenden Möglichkeiten der Sünde zu vermeiden, das Bekenntnis ungültig macht, weil dieser Mangel einen Mangel an wirksamem Zweck, nicht zu sündigen, und damit einen Mangel an wahrem Zweck und wahrer Reue bedingt, wie der heilige Alfons darin tatsächlich feststellt Hinweis: „Für einen Teil des Büßers ist dann das Geständnis ungültig.“ … Wenn er nicht den gebührenden Schmerz und Zweck hat; vor allem, wenn er das genommene Eigentum, die Ehre oder den Ruhm nicht wie vorgesehen zurückgeben will: oder wenn er sich die nächste freiwillige Chance nicht nehmen will. [137]
Der heilige Alfons präzisiert in dem von uns oben vorgestellten Text in dieser Zeile: „2. Schließlich ist es sicherlich bei der nächsten Gelegenheit 1. derjenige, der in seinem eigenen Haus eine Frau betrachtet, mit der er oft gesündigt hat.“ 2. Diejenigen, die beim Glücksspiel häufig Opfer von Blasphemie oder Betrug werden. 3. Diejenigen, die in einem Gasthaus oder Haus in Trunkenheit, Schlägerei, Taten, Worte oder obszöne Gedanken verfielen. All dies kann jedoch nicht absolut sein, es sei denn, sie haben die Gelegenheit beseitigt oder zumindest nicht versprochen, sie zu beseitigen, entsprechend der Unterscheidung, die in der folgenden Nummer vorgenommen wird. Und ebenso kann sich niemand freisprechen, der, wenn er nur einmal im Jahr in ein Haus geht, dort immer gesündigt hat: denn für ihn ist der Besuch dort bereits ein naheliegender Anlass. Es kann auch nicht absolut sein, wer, obwohl er bei dieser Gelegenheit nicht sündigt, anderen dennoch einen schweren Skandal bereitet (Lib. 6. n. 452. v. Ex. praemissis.). Einige fügen hinzu (ebd.), und zwar nicht ohne Grund, dass man auch denen die Absolution verweigern muss, die sich der äußeren Gelegenheit nicht entziehen, wenn eine bösartige Gewohnheit oder sogar eine große Versuchung oder eine heftige Leidenschaft vorliegt, selbst wenn sie bis dahin nicht gesündigt haben; denn er kann leicht hineinfallen, wenn er sich nicht von der Gelegenheit abwendet. Deshalb heißt es, wenn eine Magd jemals von ihrem Herrn in Versuchung geführt wird und ihr klar wird, dass sie wahrscheinlich fallen wird, muss sie das Haus verlassen, wenn sie dies frei tun kann, andernfalls wäre es eine Frechheit, sich für sicher zu halten.[138]
Zu diesem Punkt des unmittelbaren Anlasses der Sünde scheint es mir interessant zu sein, unter anderem an den Text von F. Ter Haar „De Occasionalariis et Recidivis“ Marietti, Taurini-Romae 1927 zu erinnern, ein Buch, das sich eng an die Lehre von Alphons anlehnt.
Was wir auf den letzten Seiten gesagt haben, muss uns auch verständlich machen, dass die Lehrtexte, wenn sie allgemein von der Notwendigkeit des Vorsatzes sprechen, nicht zu sündigen, um die für eine gültige Absolution erforderliche Reue zu haben, implizit sagen, dass ein solcher Vorsatz notwendigerweise den Vorsatz einschließt, Gelegenheiten zur Sünde zu vermeiden. Ohne diesen letzten Vorsatz ist, wie wir gesehen haben, der Vorsatz, nicht zu sündigen, wirkungslos und daher nicht in der Lage, mitzuwirken, um eine gültige sakramentale Absolution des Büßers zu erreichen.
Ich betone, dass die Regel, nach der diejenigen, die mit mehr UXORIO leben, wenn sie in der Beichte freigesprochen werden wollen, nicht nur vorschlagen müssen, nicht mehr zu sündigen, sondern auch die nächsten Gelegenheiten zur Sünde zu vermeiden, auch für diejenigen gilt, die sich aus schwerwiegenden Gründen nicht trennen können; DIES SIND, wie von St. gelehrt. Alfonso Maria de Liguori, IN DER NÄCHSTEN NOTWENDIGEN ANLASS DER SÜNDE und in Bezug auf sie sagt derselbe Heilige: „Aber wenn der Anlass notwendig ist, oder physisch, als wäre jemand im Gefängnis oder sogar am Rande des Todes, in dem er weder Zeit noch Gelegenheit hätte, seinen Freund zu vertreiben; oder tödlich, das heißt, wenn die Gelegenheit nicht ohne einen Skandal oder eine ernsthafte Schädigung von Leben, Ruhm oder Vermögensgütern entzogen werden könnte, wie die dd allgemein lehren; in diesem Fall kann der Büßer durchaus freigesprochen werden, ohne dass ihm der Anlass entzogen wird; denn dann ist er nicht verpflichtet, sie zu entfernen, solange er verspricht, die notwendigen Mittel zu ergreifen, um die Gelegenheit aus der Nähe zu schaffen, um entfernt zu werden, da es besonders in dem Fall beschämend ist, dass die Sünde der Vertrautheit und auch dem Auftreten des Komplizen so weit wie möglich entgeht: Teilnahme an den Sakramenten; und oft empfiehlt man sich Gott, indem man jeden Tag (gerade morgens) vor dem Bild des Gekreuzigten das Versprechen erneuert, nicht noch einmal zu sündigen und diesen Anlass so weit wie möglich zu vermeiden. Der Grund dafür ist, dass der Anlass zur Sünde nicht wirklich die Sünde an sich ist und auch nicht die Notwendigkeit der Sünde hervorruft; wobei in diesem Anlass durchaus wahre Reue und der Vorsatz, nicht zurückzufallen, bestehen können. Und obwohl jeder verpflichtet ist, sich von der drohenden Gefahr der Sünde fernzuhalten, das heißt, wenn er spontan eine solche Gefahr will; aber wenn der Anlass moralisch notwendig ist, dann wird die Gefahr durch geeignete Heilmittel gebannt, und Gott versäumt es dann nicht, denen mit seiner Gnade beizustehen, die wirklich entschlossen sind, ihn nicht zu beleidigen. Die Schrift sagt nicht, dass derjenige zugrunde gehen wird, der in Gefahr ist, sondern derjenige, der die Gefahr liebt; aber man kann nicht sagen, dass er die Gefahr liebt, der er sich gegen seinen Willen aussetzt; daher sagte er ja Basil (In const. men. c. 4.): Wenn Sie dringend etwas tun und es nötig haben, müssen Sie sich darum kümmern, und es ist erlaubt, dass es in Ordnung ist, mit anderen Worten, Sie können nicht sagen, dass Sie perikulieren müssen, wenn Sie eingeladen werden, sich zu unterziehen; et ideo magis Providebit Deus, ne in illo peccet.“[139]
Daher müssen die Geschiedenen und Wiederverheirateten, die sich aus gravierenden Gründen nicht trennen können, sondern zusammenleben müssen, um wirksam enteignet zu werden, effektiv vorschlagen, nicht mehr zu sündigen und vor der nächsten Gelegenheit zur Sünde zu fliehen. Sie müssen daher gemäß den weisen Aussagen von s. Alfonso, um zu versprechen, „die notwendigen Mittel zu ergreifen, um die Gelegenheit bald in weite Ferne zu rücken, da es besonders bei Sünde eine Schande ist, der Vertrautheit zu entfliehen und auch so lange wie möglich auf einen Komplizen zu warten: den Besuch der Sakramente; und sich oft Gott empfehlen, indem man jeden Tag (gerade am Morgen) vor dem Bild des Gekreuzigten das Versprechen erneuert, nicht noch einmal zu sündigen und den Anlass so weit wie möglich zu meiden.“ In dieser Zeile scheint mir klar, dass solche Mitbewohner unbedingt vermeiden müssen, im selben Zimmer und vor allem im selben Bett zu schlafen, weil dies normalerweise ein sehr klarer Anlass zur Sünde ist und darüber hinaus normalerweise etwas offensichtlich Skandalöses.
Ich wiederhole und betone, dass, wenn eine wiederverheiratete geschiedene Person oder ein Mitbewohner es für unmöglich hält, durch das Zusammenleben mit ihrem Partner, der nicht ihr Ehegatte ist, nicht wieder in die unreine Sünde zu verfallen, sie nicht freigesprochen werden kann, wenn sie diesen Anlass der Sünde nicht zuvor aufgibt. Tatsächlich gilt hier die evangelische Norm, nach der wir, wenn uns etwas empört, es aus unserem Leben entfernen müssen, Gott an erster Stelle stehen muss und nach Gott unsere Seele über alles gestellt werden muss, auch über die Familie, in der Tat ja. Alfonso bekräftigt: „Wenn also jemand, der sich in der notwendigen Situation befindet, immer auf die gleiche Weise einen Rückfall erleidet, mit allen Abhilfemaßnahmen und mit wenig Hoffnung auf Besserung, sage ich dann, dass ich ihm auf jeden Fall die Absolution verweigern sollte, wenn er die Gelegenheit nicht vorher beseitigt“ (ebd. Nr. 457). Und hier urteile ich, dass das Gebot des Evangeliums bereits darin enthalten ist: Si oculus tuus skandalizat te, eiice eum (Markus 19. v. 46.). Es sei denn, der Büßer zeigte Anzeichen solch außergewöhnlichen Schmerzes, dass es den Anschein erweckte, als sei eine kluge Hoffnung auf Wiedergutmachung (Lib. 6. n. 457. in fin.).“[140] Das bedeutet, ich wiederhole und unterstreiche insbesondere, dass, wenn eine geschiedene, wiederverheiratete oder in einer ehelichen Gemeinschaft lebende Person, die aus schwerwiegenden Gründen zusammenlebt, es für unmöglich hält, durch das Zusammenleben mit der anderen Person, die nicht ihr Ehegatte ist, nicht in eine unreine Sünde zu verfallen, sie nicht freigesprochen werden kann, wenn sie nicht zuvor diesen Anlass der Sünde aufgibt; in der Tat gilt hier die evangelische Norm, nach der wir, wenn uns etwas empört, es aus unserem Leben entfernen müssen, Gott an erster Stelle stehen muss und nach Gott unsere Seele gestellt werden, vor allem die Familie inklusive. Möge der Herr uns Licht und Barmherzigkeit schenken, damit wir immer seine Wahrheit erkennen und schnell auf dem Weg der Heiligkeit gehen und den nächsten Gelegenheiten der Sünde entfliehen.
Der Vollständigkeit halber und für den wahren spirituellen Nutzen der Leser scheint es mir hier angebracht, die Lektüre einer tiefgreifenden Meditation von s. zu empfehlen. Alfonso über die Notwendigkeit, vor Sünden zu fliehen.[141]
Gott erleuchte uns.
5) Fehler in einigen Büchern von Prof. Buttiglione wird von einigen Kardinälen unterstützt.
Es scheint mir wichtig, hier einige Fehler zu untersuchen, die Prof. Buttiglione hat in einigen seiner von Kardinälen gelobten Werke vorgeschlagen.
Kardinal Müller schrieb die Einleitung zu Buttigliones Buch mit dem Titel „Freundliche Antworten an die Kritiker von Amoris Laetitia“ (Hrsg. Ares, 2017) und lobte ihn darin unter anderem mit den Worten: „Aus tiefstem Herzen danke ich Rocco Buttiglione für den großen Dienst, den er mit diesem Buch an der Einheit der Kirche und an der Wahrheit des Evangeliums leistet“ („Freundliche Antworten an die Kritiker von Amoris Laetitia“ S. 32), siehe auch das andere Lob, das er diesem Buch in derselben Einleitung auf S. 10 gibt. XNUMX, in dem er sagt, dass Rocco Buttiglione den Kritikern von Amoris Laetitia eine klare und überzeugende Antwort bietet.
Kard. Antonelli schrieb zusammen mit Prof. Buttiglione: „Therapie der verwundeten Liebe in „Amoris Laetitia““ (Hrsg. Ares 2017) In der Präsentation erklären die beiden Autoren, dass sie einige Aussagen klären und einige Konvergenzen für die Praxis finden konnten ... und daher eine einzige Veröffentlichung mit zwei Aufsätzen vorgelegt haben ... es scheint mir klar, dass Kardinal Antonelli Buttigliones Schreiben voll und ganz gutheißt ...
Gottes Weisheit sei in unseren Herzen und manifestiere sich in unseren Worten.
a) Im Gegensatz zu dem, was Buttiglione behauptet, bedarf es für eine gültige Beichte der Reue und damit der Entschlossenheit des Büßers, nicht noch einmal zu sündigen. Fehlt der Zweck, ist das Geständnis ungültig.
Sehen wir uns zunächst den bereits von Prof. vorgeschlagenen Fehler an. Buttiglione auf S. 171s seines Buches „Freundliche Reaktionen auf Kritiker von Amoris Laetitia“ (Hrsg. Ares, 2017), gelobt von Kard. Mueller und dann im Text von Kard. Antonelli und R. Buttiglione „Therapie der verwundeten Liebe in „Amoris Laetitia“ vorgestellt „“ (Hrsg. Ares 2017) und das offenbar auch von Msgr. verbreitet wurde. Girotti, für den es heißt: „Zuallererst muss die Entschlossenheit festgestellt werden, nicht noch einmal zu sündigen, das heißt, die Verpflichtung, aus der Situation der Sünde herauszukommen; nur wenn der Büßer eine solche Loslösung nicht erreichen kann, z.B. eine Frau, die in völliger wirtschaftlicher und psychischer Abhängigkeit lebt und der gegen ihren Willen sexuelle Beziehungen aufgezwungen werden; In dieser Hypothese fehlen die subjektiven Bedingungen der Sünde (völliges Bewusstsein und bewusste Zustimmung). Die Tat bleibt offensichtlich schlecht, aber sie gehört nicht ganz der Person. Nur in diesem Fall kann eine Absolution erteilt werden. Man kann nicht glaubhaft versprechen, eine bestimmte Sünde nicht noch einmal zu begehen, wenn man in einer Situation lebt, die einen der unwiderstehlichen Versuchung aussetzt, sie zu begehen.“ [142] Nehmen wir zunächst einmal an, dass der soeben dargelegte Fall auf eine ziemlich seltsame oder zweideutige Weise dargelegt wird; wir reden über eine unmögliche Absicht, dann reden wir über eine vergewaltigte Person, dann reden wir über eine erlittene Sünde ... wir reden darüber, dass wir nicht versprechen können, eine bestimmte Sünde zu begehen ... Kurz gesagt, es wäre gut, wenn die Dinge klarer dargestellt würden ... und präziser. Wenn eine Person von einer anderen vergewaltigt wird und diese Beziehung nicht haben möchte und alles tut, um sie nicht zu haben, liegt die Sünde offensichtlich nur beim Vergewaltiger ... Aber natürlich müssen wir davon ausgehen, dass die betreffende Dame als Ehefrau dieses Mannes lebt, auch wenn sie keine solche ist, deshalb schläft sie im selben Bett, lebt im selben Haus wie dieser Mann ... sie lebt in einer psychologischen und wirtschaftlichen Unterwerfung unter den, der ihr sexuelle Handlungen aufzwingt. Sie lebt in einer skandalösen Situation des Zusammenlebens, die sie auch der unwiderstehlichen Versuchung aussetzt, bestimmte Sünden zu begehen, unter denen sie leidet. Wie wir sehen und immer besser sehen werden, bedeutet Absolution Reue mit der Absicht, nicht zu sündigen und den nächsten Gelegenheiten zur Sünde zu entgehen. Ohne Reue und daher ohne Zweck kann es keine gültige Absolution geben. Die betreffende Frau, die offensichtlich kein solches Ziel verfolgt, kann nicht freigesprochen werden, ebenso wenig wie alle, die kein solches Ziel verfolgen können, nicht freigesprochen werden können. Es geht nicht darum, dieser Frau dabei zu helfen, weiterhin solche objektiv sehr schweren und ehebrecherischen Taten zu begehen und ein sündiges und skandalöses Zusammenleben fortzusetzen und sie dadurch ungültig zu befreien, sondern wir müssen der Frau sagen, sie solle beten, um aus der Situation, in der sie sich befindet, herauszukommen ... denn für Gott ist nichts unmöglich ... Wir müssen der Frau dann helfen, diesen Mann anzuprangern, der sie praktisch vergewaltigt ... und aus der Hölle herauszukommen, in der sie sich befindet! Und schließlich sollten wir ihr endlich helfen, vielleicht mit Hilfe der Sozialdienste, aus dieser psychischen Abhängigkeit herauszukommen …
Alles Dinge, die diese Autoren seltsamerweise nicht sagen, obwohl sie von Barmherzigkeit sprechen.
Möge Gott auferstehen, der Licht ist, und uns immer besser erleuchten!
Die Barmherzigkeit besteht nicht darin, die Menschen in den Fängen von Vergewaltigern und unreinen Taten zurückzulassen, die der menschlichen Natur unwürdig sind, vielleicht durch „göttliche“ Vergebung, ohne dass diese Opfer eine wirkliche Absicht haben, aus der sündigen Situation herauszukommen, und auch die Eucharistie hinzuzufügen ... Barmherzigkeit besteht darin, den Büßer wirklich in den Zustand eines Kindes Gottes zu erheben, sie besteht darin, die Menschen von den Ketten zu befreien, die sie gefangen halten, sie besteht darin, das Herz des Büßers vor allem für den wahren Glauben und dann für Bekehrung und Nächstenliebe zu öffnen , der die Gebote erfüllt hat und ein intrinsisches Ziel hat, sie zu erfüllen, niemals zu sündigen, den nahen Gelegenheiten der Sünde zu entfliehen und der mit der Gnade des allmächtigen Gottes es vorzieht, alles zu verlieren, anstatt zu sündigen ... Die Absolution muss genau dann gegeben werden, wenn die Person Reue empfindet, und nicht, wenn es an ihr mangelt ... andernfalls ist die Absolution wertlos; Ich werde mich später in diesem Kapitel ausführlich mit diesem Punkt der katholischen Lehre befassen, aber bereits jetzt erscheint es nützlich, einige wichtige Aussagen in dieser Hinsicht zu berichten.
Das Konzil von Trient stellte klar, dass dieser Akt der Reue schon immer notwendig war, um die Vergebung der Sünden zu erbitten, und dass er den Menschen, der nach der Taufe in die Sünde verfallen ist, auf die Vergebung der Sünden vorbereitet, wenn er mit dem Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes und dem Gelübde einhergeht, alles zu erfüllen, was erforderlich ist, um dieses Sakrament der Buße in angemessener Weise zu empfangen.[143]
Darüber hinaus erklärte dasselbe Konzil: „... dass diese Reue nicht nur das Aufhören der Sünde und den Zweck und Beginn eines neuen Lebens einschließt, sondern auch den Hass auf das alte Leben, gemäß dem Ausdruck: Entferne alle deine Sünden, mit denen du übertreten hast, und baue ein neues Herz und eine neue Seele auf (Hes 18,31)“.[144]
Zur Reue gehört der Vorsatz, nach dem göttlichen Gesetz zu leben und daher nicht mehr zu sündigen.
Sagt der große Arzt und Wundertäter. Antonio: „Im Blut der Reue wird alles gereinigt, alles wird vergeben, solange die Absicht besteht, zu bekennen. Denn ohne das Blut der Reue gibt es keine Vergebung der Sünden.“ [145]
Der heilige Thomas bekräftigt die Notwendigkeit der Reue für die Vergebung der Sünden: „… quia ad dimissionem pelling requiritur quod homo totaliter effectsum sins dimittat, per quem quamdam continueitatem et solidatem in sensu suo habebat; ideo actus ille quo peccatum remittitur, contritio dicitur per similitudem …“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 1 qc. 1 co.) Was für uns insbesondere bedeutet: Der Akt, durch den Sünden vergeben werden, ist Reue, und wie wir gesehen haben, beinhaltet Reue den Vorsatz, nicht zu sündigen und vor den nahen Gelegenheiten der Sünde zu fliehen.
Der heilige Alfons stellt in seiner „Theologia moralis“ deutlich fest, dass die Beichte die Taten des Büßers als unmittelbaren Gegenstand hat, zu denen auch Reue gehört; Die Absolution ist ungültig, wenn der Büßer keine unvollkommene Reue, d. h. Zermürbung, zeigt[146] … und wie wir gesehen haben, beinhaltet Reue den Entschluss, nicht zu sündigen und vor bevorstehenden Sünden zu fliehen.
Der Große Katechismus des hl. Pius X. stellt in n. 689 „Welcher Teil des Bußsakraments ist der notwendigste?“
Von den Teilen des Bußsakraments ist die Reue der notwendigste, denn ohne sie kann man niemals Vergebung der Sünden erlangen, und mit ihr allein, wenn sie vollkommen ist, kann man Vergebung erlangen, vorausgesetzt, sie ist mit dem zumindest impliziten Wunsch verbunden, zur Beichte zu gehen. (http://www.maranatha.it/catpiox/01page.htm)
Im Rituale Romanum heißt es: „Der Priester muss sorgfältig überlegen, wann und wem die Absolution erteilt, verweigert oder aufgeschoben werden soll; Es soll nicht geschehen, dass er denjenigen freispricht, der zu einer solchen Wohltat nicht in der Lage ist, wie es der Fall wäre: wer kein Anzeichen von Schmerz zeigt; Wer möchte nicht einen Hass oder eine Feindschaft niederlegen? oder wer, obwohl er dazu in der Lage ist, das des anderen nicht zurückgeben will; Wer möchte nicht eine naheliegende Gelegenheit der Sünde verlassen oder auf andere Weise einen Weg der Sünde verlassen und sein Leben zum Besseren ändern? wer in der Öffentlichkeit einen Skandal verursacht hat, es sei denn, er sorgt für öffentliche Genugtuung und beseitigt den Skandal; der Sünden begangen hat, die den Oberen vorbehalten waren.“[147]
Im „Dominum et Vivificantem“ von s. Johannes Paul II. finden wir geschrieben in n. 42: „Ohne eine wahre Bekehrung, die eine innere Reue impliziert, und ohne eine aufrichtige und feste Absicht zur Veränderung, bleiben die Sünden „nicht vergeben“, wie Jesus sagt, und mit ihm die Tradition des Alten und Neuen Bundes. …“ und bei Nr. Auf Seite 46 derselben Enzyklika können wir lesen: „Warum ist die Lästerung des Heiligen Geistes unverzeihlich? Wie ist diese Blasphemie zu verstehen? Der heilige Thomas von Aquin antwortet ... „Blasphemie“ besteht nicht gerade darin, den Heiligen Geist mit Worten zu beleidigen; Stattdessen besteht es in der Weigerung, das Heil anzunehmen, das Gott dem Menschen durch den Heiligen Geist anbietet, der kraft des Kreuzesopfers wirkt. … Und die Lästerung des Heiligen Geistes besteht gerade in der radikalen Weigerung, diese Vergebung anzunehmen, deren inniger Spender er ist und die die wirkliche Bekehrung voraussetzt, die er im Gewissen herbeiführt. … Nun ist die Lästerung gegen den Heiligen Geist die Sünde des Menschen, der sein vermeintliches „Recht“ einfordert, im Bösen – in jeder Sünde – zu beharren, und sich damit der Erlösung verweigert. Der Mensch bleibt in der Sünde gefangen, was seine Bekehrung und damit auch die Vergebung der Sünden, die er für sein Leben nicht wesentlich oder nicht wichtig hält, unmöglich macht. ”[148]
In der Reconciliatio et Paenitentia, Nr. 31, s. Johannes Paul II. bekräftigte darüber hinaus, was wir in Bezug auf die absolute Notwendigkeit der Reue bekräftigen: „Der wesentliche Akt der Buße des Büßers ist jedoch die Reue, das heißt eine klare und entschiedene Ablehnung der begangenen Sünde mit der Absicht, sie nicht noch einmal zu begehen, durch die Liebe, die man zu Gott hegt und die in der Reue wiedergeboren wird.“ So verstanden ist die Reue das Prinzip und die Seele der Umkehr, jener evangelischen „Metanoia“, die den Menschen zu Gott zurückführt wie der verlorene Sohn, der zu seinem Vater zurückkehrt, und die im Sakrament der Buße ihr sichtbares, vervollkommnendes Zeichen der Zermürbung hat. Daher „von dieser Reue des Herzens hängt die Wahrheit der Buße ab“ (Ritual der Buße, 6c).“[149]
Im Codex des kanonischen Rechts heißt es: „Can. 962 - §1. Damit ein Gläubiger die sakramentale Lossprechung, die mehreren Menschen gleichzeitig erteilt wird, wirksam genießen kann, ist es erforderlich, dass er nicht nur wohlwollend ist, sondern auch den Entschluss fasst, die einzelnen schweren Sünden, die er im Moment nicht bekennen kann, rechtzeitig zu beichten.
Selbst im Falle einer Absolution, die mehreren Büßern erteilt wird, ist es für die gültige Annahme erforderlich, dass der Büßer wohlwollend ist, das heißt, er muss Reue zeigen, wie aus dem, was der hl. Johannes Paul II. unten: „Es ist klar, dass Büßer, die in einem gewohnheitsmäßigen Zustand schwerer Sünde leben und nicht die Absicht haben, ihre Situation zu ändern, keine gültige Absolution erhalten können.“ [150]
WENN DER ZWECK FEHLT, fehlt die Reue, ES GIBT KEINE WAHRE REUE, sagt s. Johannes Paul II.: „Es ist auch an sich klar, dass die Anklage der Sünden den ernsthaften Vorsatz einschließen muss, in Zukunft keine weiteren Sünden mehr zu begehen.“ Wenn diese Seelenverfassung fehlen würde, gäbe es in Wirklichkeit keine Reue: Es handelt sich tatsächlich um das moralische Übel als solches, und daher würde es heißen, das Böse nicht zu verabscheuen und keine Reue zu zeigen, wenn man nicht einen Standpunkt einnimmt, der einem möglichen moralischen Übel widerspricht. Da dies jedoch in erster Linie aus dem Schmerz resultieren muss, Gott beleidigt zu haben, muss der Entschluss, nicht zu sündigen, auf der göttlichen Gnade beruhen, die der Herr niemals versagen lässt bei jedem, der sein Möglichstes tut, um ehrlich zu handeln. [151]
Erzbischof Livi bekräftigte: „Reue besteht nicht, wenn die Gläubigen dem Beichtvater nicht erklären, dass sie ihren Status als „wiederverheiratete Geschiedene“ verlassen wollen, indem sie die Beziehung zu dem (oder den) Mitbewohnern abbrechen und alle Anstrengungen unternehmen, um zum rechtmäßigen Ehegatten zurückzukehren, oder wenn er nicht vorschlägt, den Schaden wiedergutzumachen, der dem rechtmäßigen Ehegatten, seinen Nachkommen, dem von ihm in die Sünde geführten Mitbewohner und der gesamten christlichen Gemeinschaft, die er zum Skandal gemacht hat, zugefügt wurde. In Ermangelung dieser Bedingungen – die aus theologischer Sicht die „Sache“ des Bußsakramentes ausmachen – ist der Beichtvater verpflichtet, die Absolution vorerst zu verweigern, was kein Akt der Barmherzigkeit, sondern eine Täuschung wäre (denn die Absolution wäre rechtswidrig und vor allem ungültig)“[152]
Möge Gott auferstehen, der Licht ist, und uns immer besser erleuchten!
Für den gültigen Empfang der sakramentalen Absolution bedarf es der Taufe, des Glaubens ... und der Reue, wenn diese fehlen, ist die Absolution ungültig! Der Empfang der Taufe ist notwendig, um die sakramentale Absolution gültig zu erhalten. Kann es Menschen geben, die so konditioniert sind, dass sie die Taufe nicht empfangen? Ich glaube schon! Wenn sie jedoch nicht getauft sind, können sie keine gültige sakramentale Absolution erhalten. Glaube ist notwendig, um das Sakrament der Beichte gültig zu empfangen, denn Reue, auch wenn sie unvollkommen ist, setzt Glauben voraus. Solange ein Ketzer dieser bleibt und nicht zum wahren Glauben zurückkehrt, kann er das Sakrament der Beichte nicht gültig empfangen. Bedenken Sie allgemeiner: „Die Sakramente dienen der Heiligung der Menschen, der Erbauung des Leibes Christi und schließlich der Anbetung Gottes; Als Zeichen haben sie auch einen pädagogischen Zweck. Sie nehmen den Glauben nicht nur an, sondern nähren ihn mit Worten und rituellen Elementen, stärken ihn und bringen ihn zum Ausdruck.“[153]
Canon 844 legt fest, dass „§4. Bei Todesgefahr oder wenn sich nach dem Urteil des Diözesanbischofs oder der Bischofskonferenz eine andere schwerwiegende Notwendigkeit ergibt, spenden katholische Geistliche die gleichen Sakramente auch anderen Christen, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen und die keinen Zugang zum Geistlichen ihrer eigenen Gemeinde haben und nicht spontan um sie bitten können, vorausgesetzt, dass sie den katholischen Glauben an diese Sakramente bekunden und wohlwollend sind.
Ohne den Glauben des Büßers kann die Absolution nicht wirksam vollzogen werden.
Kann es Menschen geben, die so konditioniert sind, dass sie nicht glauben und deshalb keinen Glauben haben? Ich denke schon, und wenn sie im Unglauben bleiben, können sie durch die Beichte nicht gültig freigesprochen werden!
Das Sakrament der Buße wird ungültig von dem Beichtvater gespendet, der ein Mittäter des Büßers bei der Sünde gegen das sechste Gebot ist, wie Can. Canon 977 – Die Absolution eines Mitschuldigen bei einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs ist ungültig, außer bei Todesgefahr.
Kann es Menschen geben, die so konditioniert sind, dass sie nicht in der Lage sind, zu einem anderen Beichtvater zu gehen? Ich glaube schon! Aber wenn sie nicht zu einem anderen Beichtvater gehen, können sie nicht gültig freigesprochen werden!
Das Sakrament der Beichte erfordert unbedingt die vollkommene oder unvollkommene Reue des Büßers. Kann es Menschen geben, die so konditioniert sind, dass sie zur Reue unfähig sind? Ja! Wenn sie dies jedoch nicht tun, können sie nicht rechtsgültig freigesprochen werden.
Darüber hinaus dürfen wir den Menschen nicht helfen, sich von den Geboten zu distanzieren oder sie von ihnen zu dispensieren ... denn niemand kann von ihnen dispensieren; Von jedem wird verlangt, nach dem Dekalog zu leben, um vorzuschlagen, nach dem offenbarten Gesetz zu leben, und wir können niemanden von dieser von Gott geschaffenen Verpflichtung entbinden. Der Bekenner kann nicht von der Umsetzung der Gebote entbinden, jeder muss ernsthaft, wirksam und allgemein vorschlagen, nicht noch einmal zu sündigen, um gültig freigesprochen zu werden.
Es muss auch gesagt werden, dass der von Prof. erwähnte ehebrecherische Lebensstil dieser Frau. Buttiglione ist normalerweise ein Skandal … Sie zu entlassen und ihr vielleicht die Kommunion zu spenden bedeutet daher auch, diejenigen zu empören, die wissen, dass sie freigesprochen wurde, obwohl sie bereit war, das ehebrecherische Leben fortzusetzen, und diejenigen zu empören, die sehen werden, wie sie die Eucharistie empfängt, obwohl sie wissen, dass sie mehr uxorio lebt ...
Es sollte hinzugefügt werden, dass das im Text von Prof. Buttiglione, das wir untersuchen, kann auch in analogen Fällen gültig sein; Buttiglione präsentiert einen Fall von Ehebruch, der eine sehr schwere Sünde ist, eine Tat, die Familien grundsätzlich zerstört; Aber in dieser Reihe sehr schwerwiegender Sünden kann es Pädophile geben, die aufgrund ihrer psychologischen und wirtschaftlichen Abhängigkeit von anderen Menschen von ihnen gezwungen werden, pädophile Handlungen an Kindern zu begehen ... Es kann Tötungsdelikte geben, die aufgrund ihrer psychischen und wirtschaftlichen Abhängigkeit von anderen Menschen von ihnen zu Tötungsdelikten gezwungen werden, es kann Menschen geben, die in Bordellen leben und aufgrund ihrer psychologischen und wirtschaftlichen Abhängigkeit von anderen Menschen zur Prostitution gezwungen werden oder gezwungen werden, Beziehungen zu Tieren zu haben und pornografische Filme zu drehen ... oder die untereinander leben Satanisten und werden gezwungen, an satanischen Ritualen teilzunehmen usw. … Was machen wir, wenn sie zur Beichte kommen? Werden wir in Anlehnung an Kardinal Antonelli und R. Buttiglione ihnen die Absolution erteilen und ihnen die Kommunion spenden, ohne dass sie vorschlagen, nicht zu sündigen und vor der bevorstehenden Sünde zu fliehen, die sie zur Sünde führt? …. Verstehen Sie daraus auch die Absurdität des Vorschlags von Kardinal Antonelli und R. Buttiglione.
Trotz alledem hat die gesunde Lehre im Gegensatz zu den Behauptungen von Kardinal Antonelli und R. Buttiglione bisher Folgendes bekräftigt und bekräftigt dies auch weiterhin: „Wo schließlich die Nichtigkeit der Ehe nicht anerkannt wird und objektive Bedingungen vorliegen, die das Zusammenleben tatsächlich unumkehrbar machen, ermutigt die Kirche diese Gläubigen, sich dazu zu verpflichten, ihre Beziehung gemäß den Anforderungen des Gesetzes Gottes zu leben, als Freunde, als Bruder und Schwester; Auf diese Weise können sie sich wieder mit der Aufmerksamkeit, die die bewährte kirchliche Praxis vorsieht, dem eucharistischen Tisch nähern. ”[154] Dasselbe wurde von Kardinal Ratzinger und von Johannes Paul II. usw. gesagt. … „Den Gläubigen, die in dieser ehelichen Situation verbleiben, wird der Zugang zur eucharistischen Kommunion nur durch die sakramentale Absolution eröffnet, die „nur denen gewährt werden kann, die, nachdem sie die Verletzung des Bundeszeichens und der Treue zu Christus bereut haben, aufrichtig zu einer Lebensform bereit sind, die nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht.“ Konkret bedeutet dies, dass, wenn ein Mann und eine Frau aus schwerwiegenden Gründen – wie zum Beispiel der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, „sie die Verpflichtung übernehmen, in völliger Enthaltsamkeit zu leben, das heißt, sich der Handlungen zu enthalten, die den Ehegatten eigen sind“ (ebd., Nr. 84: AAS 74 (1982) 186; vgl. Johannes Paul II., Predigt zum Abschluss der Sechsten Bischofssynode, Nr. 7: AAS 72 (1982) 1082.). In diesem Fall können sie die eucharistische Kommunion empfangen, unbeschadet der Verpflichtung, Ärgernisse zu vermeiden.“[155] … und es sollte beachtet werden, dass Kardinal Ratzinger, der damalige Papst Benedikt und Papst Johannes Paul II. (Heiliger) die mildernden Umstände sehr gut kannten … und Msgr. Hamer und Kardinal Seper ... Tatsächlich erklärte Kardinal Ratzinger, damals Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, in einem berühmten Brief aus den frühen neunziger Jahren an „The Tablet“ („The Tablet“ 26–10 –1991, S. 1310–11), dass Erzbischof Hamer in seinem Brief von 1975[156]Als er von den geschiedenen und wiederverheirateten Paaren sprach, deren Ehe nicht für nichtig erklärt worden war, meinte er, als er bekräftigte, dass sie zum Empfang der Sakramente zugelassen werden könnten, „... wenn sie versuchen, nach den Hinweisen christlicher Moralprinzipien zu leben“, nichts anderes, als dass sie sich enthalten, wie der hl. Johannes Paul II., von den „eigentlichen Taten der Eheleute“ ... diese strenge Norm ist ein prophetisches Zeugnis für die unumkehrbare Treue der Liebe, die Christus an seine Kirche bindet, und zeigt auch, dass die Liebe der Ehegatten in die wahre Liebe Christi eingegliedert ist (Eph. 5, 23-32). Und die „anerkannte Praxis“ der Kirche, auf die sich die Kongregation für die Glaubenslehre in einem Dokument von Kardinal Seper aus dem Jahr 1973 bezieht, erklärt Kardinal Ratzinger, dass, wenn ein wiederverheirateter Geschiedener die Sakramente empfangen möchte und er aus schwerwiegenden Gründen das Zusammenleben nicht aufgeben kann, er seine Sünden bereuen und sich entschließen muss, nicht noch einmal zu sündigen und sich daher der Handlungen zu enthalten, die Mann und Frau gebührt, sowie jeden Skandal zu vermeiden. [157] …. Sie alle waren sich der mildernden Umstände bewusst und haben genau aus diesem Grund geschrieben, was wir gerade gesehen haben …
In diesem Sinne erscheint mir das, was die Bischöfe Kasachstans in ihrem „Aufruf zum Gebet an den Papst zur Bestätigung der ständigen Lehre (und Praxis) der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe“ gesagt haben, aufschlussreich und wichtig; darin lesen wir, dass der Beichtpriester den Büßer, insbesondere den wiederverheirateten Geschiedenen, nicht von der Einhaltung des sechsten Gebots und von der Unauflöslichkeit der Ehe entbinden und ihn daher sakramental freisprechen und zur Eucharistie zulassen kann; Eine mutmaßliche Gewissensüberzeugung des Büßers von der Ungültigkeit seiner Ehe im Forum intern kann keine Konsequenzen für die sakramentale Disziplin im Forum extern haben, so dass dieser Büßer unter Beibehaltung einer gültigen sakramentalen Ehe mehr uxorio mit jemandem leben kann, der nicht sein rechtmäßiger Ehegatte ist, und die Sakramente empfangen kann, obwohl er beabsichtigt, weiterhin gegen das Sechste Gebot und den noch in Kraft befindlichen sakramentalen Ehebund zu verstoßen.
In dem soeben zitierten Text heißt es: „Eine Praxis, die es standesamtlich geschiedenen, sogenannten „wiederverheirateten“ Personen ermöglicht, die Sakramente der Buße und der Eucharistie zu empfangen, obwohl sie beabsichtigen, auch in Zukunft weiterhin gegen das Sechste Gebot und ihr sakramentales Eheband zu verstoßen“, steht offensichtlich „im Widerspruch zur göttlichen Wahrheit und außerhalb des ewigen Sinns der katholischen Kirche und der bewährten Praxis, die seit der Zeit der Apostel treu gehütet und kürzlich vom Heiligen Johannes Paul II. sicher bestätigt wurde (vgl . Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, 84) und von Papst Benedikt XVI. (vgl. Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis, 29)“; Diese Praxis widerspricht der immerwährenden Praxis der Kirche und ist ein Gegenzeuge; darüber hinaus verbreitet sie die „Scheidungsplage“; Wer Menschen, die sich in einem objektiven Zustand schwerer Sünde befinden, wirklich helfen will, muss ihnen barmherzig die volle Wahrheit über den Willen Gottes für sie verkünden; Er muss ihnen daher helfen, den sündigen Akt, mehr uxorio mit einer Person zu leben, die nicht ihr rechtmäßiger Ehegatte ist, von ganzem Herzen zu bereuen, wie auch aus den Aussagen von s deutlich hervorgeht. Johannes Paul II. (Apostolisches Schreiben Reconciliatio et Paenitentia, 33).[158]
Zu diesem Thema erscheinen auch verschiedene andere Texte, die nach Amoris Laetitia veröffentlicht und von Bischöfen und Kardinälen unterzeichnet wurden, aufschlussreich und bekräftigen die gesunde Lehre[159]
Möge Gott auferstehen, der Licht ist, und uns immer besser erleuchten!
b) Im Gegensatz zu dem, was Prof. Buttiglione: Schwere Sünde ist Todsünde und Todsünde ist schwere Sünde.
Darüber hinaus in den Büchern von Prof. Buttiglione findet noch einen weiteren Fehler, der offenbar auch von den Kardinälen Antonelli und Müller unterstützt wird, die mit ihm seine Thesen unterstützen und ihn loben; Tatsächlich ist der Prof. Buttiglione präsentiert eine falsche Vorstellung von der Todsünde gerade in dem von Kardinal Müller gelobten Text und schlägt sie auch in dem Text vor, den er mit Kardinal Antonelli verfasst hat … auf Seite. 52 des Buches „Therapie der verwundeten Liebe in „Amoris Laetitia““ (Ares, 2017)
Auf P. 52 des Buches „Therapie der verwundeten Liebe in „Amoris Laetitia“ (Ares, 2017) Prof. Buttiglione bekräftigt seinen Irrtum bezüglich der schweren Sünde im Unterschied zur Todsünde, den wir auch auf Seite finden 173 seines Textes: „Freundliche Antworten auf Kritiker von Amoris Laetitia“. In diesen Texten stellt Prof. Buttiglione unterscheidet zwischen schwerer Sünde und Todsünde und sagt, dass schwere Sünde durch die schwere Angelegenheit definiert wird, während „Todsünde durch die Wirkung auf das Subjekt definiert wird (sie führt zum Tod der Seele)“ und führt weiter aus, dass alle Todsünden schwerwiegend sind, aber nicht alle schweren Sünden tödlich sind, da eine schwere Sünde ohne vollständige Warnung oder bewusste Zustimmung begangen werden kann
Zunächst stellen wir fest, dass die Seele unsterblich ist ... Daher ist es sehr verwirrend, sic et simpliciter zu behaupten, dass die Sünde die Seele tötet ... Es sollte präzisiert werden, dass sie das göttliche Leben der Seele tötet, nicht aber die Seele, die unsterblich ist ... Aber der grundlegende Punkt meiner Kritik an den Aussagen von Prof. Buttiglione ist der Ansicht, dass die Unterscheidung, die er zwischen schwerer Sünde und Todsünde macht, falsch erscheint und außerhalb der Lehre der Kirche liegt, weil schwere Sünde Todsünde und Todsünde schwere Sünde ist; es gibt keine schwere Sünde ohne volles Bewusstsein und bewusste Zustimmung; Wenn andererseits eine schwerwiegende Sünde ohne vollständige Warnung und/oder bewusste Zustimmung begangen wird, ist diese Sünde lässlich; Im Folgenden werden wir anhand lehramtlicher Texte oder bedeutender Theologen zeigen, dass die Dinge genau so sind, wie wir sagen, und nicht so, wie Prof. schrieb. Buttillion.
Beginnen wir mit einem besonders aufschlussreichen Text zu diesem Thema, es ist eine Katechese von s. Johannes Paul II.: „Hier liegt auch der Unterschied zwischen „schwerer“ und „lässlicher“ Sünde. Wenn eine schwere Sünde gleichzeitig „tödlich“ ist, dann deshalb, weil sie den Verlust der heiligenden Gnade bei demjenigen verursacht, der sie begeht. … Aber wie wir bereits gesagt haben, entscheidet sich der Mensch auch bei tatsächlicher Sünde, wenn es um schwere (Tod-)Sünden geht, gegen Gott, er wählt die Schöpfung gegen den Schöpfer, er lehnt die Liebe des Vaters sowie den verlorenen Sohn in der ersten Phase seines verrückten Abenteuers ab. In gewisser Weise bringt jede menschliche Sünde jenes „mysterium iniquitatis“ (2 Thess 2, 7) zum Ausdruck, das der heilige Augustinus in den Worten „amor sui usque ad contemptum Dei“ auf den Punkt brachte: Selbstliebe bis zur Verachtung Gottes („De Civitate Dei“, XIV, 28: PL 41, 436).[160] Schwere Sünde ist also Todsünde!!
Eine schwere Sünde ist eine solche, weil sie einen schweren Verstoß gegen die moralische Ordnung darstellt, einen schweren Verstoß gegen das Gesetz Gottes darstellt und weil sie tödlich ist, weil sie der Seele die Gnade nimmt, die das göttliche Leben darstellt.
Nachfolgend füge ich mit meinem kurzen Kommentar einige Texte hinzu, die ich dem Katechismus der Katholischen Kirche entnehme und die zeigen, dass es keine moralische Sünde gibt, die nicht schwer ist, und keine schwere Sünde, die nicht tödlich ist:
-NEIN. 1385 „... Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, muss vor dem Empfang der Kommunion das Sakrament der Versöhnung empfangen. „Wer sich bewusst ist, eine schwere Sünde begangen zu haben, muss die Versöhnung empfangen, gerade weil eine solche Sünde tödlich ist und die Seele damit das Leben der Gnade verloren hat!“ Eine schwere Sünde schließt die sakramentale Kommunion aus ... weil sie tödlich ist und dazu führt, dass die Seele der heiligenden Gnade stirbt, und die Kommunion auf schwere Weise unerlaubt macht.
-NEIN. 1446 „Christus hat das Sakrament der Buße eingesetzt ... in erster Linie für diejenigen, die nach der Taufe in schwere Sünden verfallen sind und dadurch die Taufgnade verloren haben ...“ Beachten Sie: Wer nach der Taufe in schwere Sünden verfallen ist ... hat damit die Taufgnade verloren und der kirchlichen Gemeinschaft eine Wunde zugefügt. Wie man sehen kann, führt eine schwere Sünde dazu, dass man die Gnade verliert und daher tödlich ist ... das heißt, sie führt dazu, dass die Seele der heiligenden Gnade stirbt!
-NEIN. 1470 „... wir können in das Reich eingehen, von dem schwere Sünden ausschließen... Durch die Bekehrung zu Christus... geht der Sünder vom Tod zum Leben über, „und kommt nicht ins Gericht“ (Joh 5,24).“
Merken Sie sich gut: Eine schwere Sünde schließt das Königreich, also das ewige Leben, aus ... deshalb ist sie tödlich!
-NEIN. 1472 „Schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns daher unfähig, das ewige Leben zu erlangen, dessen Entzug die „ewige Strafe“ der Sünde genannt wird. ”
Merken Sie sich gut: Eine schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns daher unfähig, das ewige Leben zu erlangen … deshalb ist es tödlich!
-NEIN. 2390 „… der sexuelle Akt darf ausschließlich in der Ehe stattfinden; Außerhalb davon stellt es immer eine schwere Sünde dar und schließt von der sakramentalen Kommunion aus.“
Eine schwere Sünde verhindert die sakramentale Kommunion ... tatsächlich ist sie eine Todsünde und führt dazu, dass man das Leben der Gnade verliert ... man muss beichten, um das Leben der Gnade zu empfangen und die Sünde zu empfangen. Kommunion: Die Eucharistie ist das Sakrament der Lebenden und nicht der Toten!
Die Kongregation für die Glaubenslehre bestätigte: „Der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre wurde die Frage vorgelegt, ob die durch Canon 856 CJC sanktionierte Disziplin hinsichtlich der sakramentalen Absolution, der die Heilige Kommunion vorausgehen soll, weiterhin als obligatorisch angesehen werden sollte, wenn eine schwere Sünde begangen wurde.“
Die Oberbehörde entgegnet, dass die im oben genannten Kanon vorgeschriebene Disziplin weiterhin zwingend sei und daher alle anderen Auslegungen als dem „sensus Ecclesiae“ fremd zu verwerfen seien.[161]
Eine schwere Sünde verhindert die sakramentale Kommunion ... tatsächlich ist sie eine Todsünde und führt dazu, dass man das Leben der Gnade verliert ... man muss beichten, um das Leben der Gnade zu empfangen und die Sünde zu empfangen. Kommunion: Die Eucharistie ist das Sakrament der Lebenden und nicht der Toten!
Die Internationale Theologische Kommission erklärte: „8.2. Die Kirche glaubt, dass es einen Zustand der endgültigen Verurteilung für diejenigen gibt, die unter der Last schwerer Sünden sterben. Man muss auf jeden Fall vermeiden, den Zustand der Reinigung durch die Begegnung mit Gott allzu ähnlich mit dem der Verurteilung zu verstehen, als bestünde der Unterschied zwischen beiden nur darin, dass der eine ewig und der andere vorübergehend wäre; Die Reinigung nach dem Tod sei „ganz anders als die Bestrafung der Verurteilten“.[162]
Beachten Sie bitte: Die Kirche glaubt, dass es einen Zustand der endgültigen Verdammnis für diejenigen gibt, die mit schwerer Sünde sterben … schwere Sünde ist also tödlich!
Papst Pius Wer darauf verzichtet, insbesondere aus Trägheit oder Feigheit, begeht eine schwere Sünde, eine Todsünde.“[163]
Schwere Sünde ist Todschuld, also Todsünde.
Der heilige Johannes Paul II. bekräftigte: „Der Katechismus der Katholischen Kirche stellt zu Recht Folgendes fest: „Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, muss vor dem Empfang der Kommunion das Sakrament der Versöhnung empfangen.“ Apostel Paulus, indem er bekräftigte, dass für einen würdigen Empfang der Eucharistie „das Bekenntnis der Sünden vorausgehen muss, wenn man sich der Todsünde bewusst ist“.[164] 37. … Allerdings muss sich die Kirche in ihrer pastoralen Fürsorge für die gute Ordnung der Gemeinschaft und für die Achtung des Sakraments in Fällen von äußerem Verhalten, das schwerwiegend, offensichtlich und dauerhaft der moralischen Norm widerspricht, in Frage gestellt fühlen. Die Norm des Codex des kanonischen Rechts über die Nichtzulassung zur eucharistischen Kommunion derjenigen, die „hartnäckig in offensichtlichen schweren Sünden verharren“, bezieht sich auf diese Situation offensichtlicher moralischer Unzufriedenheit. (Can. 915; vgl. Codex der Kanones der Ostkirchen, can. 712.)“[165]
Noch Ja. Johannes Paul II. erklärte: „Es ist klar, dass Büßer, die in einem gewohnheitsmäßigen Zustand schwerer Sünde leben und nicht die Absicht haben, ihre Situation zu ändern, keine gültige Absolution erhalten können.“[166]
Büßer, die sich in schwerer Sünde befinden und nicht die Absicht haben, ihre Situation zu ändern, weil ihnen die heiligende Gnade entzogen ist und sie in dieser Entbehrung bleiben wollen, erhalten keine gültige Absolution ... schwere Sünde ist Todsünde!
Wie in all diesen Texten deutlich wird, ist schwere Sünde Todsünde und Todsünde ist schwere Sünde!
Die gesunde Theologie stellt schwere Sünde nicht als von Todsünde verschieden dar, in diesem Sinne die Aussagen von Prof. Buttiglione erscheint falsch und irreführend. Im Gegensatz zu dem, was er sagt, bekräftigt das Lehramt: Alle schweren Sünden sind tödlich, alle Todsünden sind schwer; Wenn die Angelegenheit schwerwiegend ist, es aber an vollem Bewusstsein oder bewusster Zustimmung mangelt, ist die Sünde nicht schwerwiegend, sondern lässlich.
In einem interessanten Artikel wiederholt Pater Angelo Bellon im Wesentlichen, mit einigen interessanten Klarstellungen, was ich in diesem Absatz gesagt habe [167]
Möge Gott auferstehen, der Licht ist, und uns von aller Dunkelheit des Irrtums befreien.
c) Wichtige Klarstellungen dazu, was Prof. Buttiglione auf S. 186ss seines Buches: „Freundliche Antworten …“
Darüber hinaus, was Prof. Buttiglione auf S. 186ss seines Buches „Friendly Answers ...“ Ich weise darauf hin:
1) Auch wer nach seinem Gewissen handelt, kann schwer sündigen. Der Katechismus spezifiziert in Nrn. 1791-1793, dass die Unwissenheit, in die das Gewissen verfällt, anrechenbar oder nicht anrechenbar sein kann. Zur anrechenbaren Unwissenheit muss gesagt werden, dass sie insbesondere dann auftritt, „wenn der Mensch sich nicht die Mühe macht, die Wahrheit und das Gute zu suchen, und wenn das Gewissen aufgrund der Gewohnheit der Sünde nahezu blind wird“.[168] Genauer gesagt, erklärt s. Alfonso nimmt sich die Zeit. Thomas: „… obwohl einige Übel derzeit nicht zu spüren sind, werden sie laut St. Thomas, wenn die Unwissenheit in irgendeiner Weise freiwillig ist, sei es durch Nachlässigkeit, durch Leidenschaft, durch schlechte Angewohnheit oder durch freiwillige Rücksichtslosigkeit bei der Arbeit. ” [169] In solchen Fällen ist die Person des Bösen, das sie begeht, schuldig. Erkläre ja. Thomas, dass der Satz der praktischen Vernunft, d. h. der Satz des moralischen Gewissens, bindet, d. h. zur Umsetzung dieses Satzes verpflichtet, wer auch immer ihn ausspricht: Dies bedeutet wohlgemerkt, dass derjenige sündigt, der sich diesem von ihm selbst erlassenen Satz nicht anpasst, aber es bedeutet nicht, dass derjenige, der diesem Satz folgt, nicht sündigt (vgl. De Veritate, q. 17 a. 4 in c.); Darüber hinaus gilt nach dem heiligen Thomas das Gewissensurteil auch dann, wenn die Vorschrift des Prälaten ihm widerspricht (vgl. De Veritate, q. 17 a. 5 in c.), es bindet ganz einfach, wenn das Gewissen recht hat, bindet „secundum quid“, wenn das Gewissen irrt (vgl. De Veritate, q. 17 a. 4 in c.) und bindet auch in Bezug auf die an sich gleichgültige Materie (vgl. De Veritate, q. 17 a 4 bis 7). Wenn jemandes Gewissen ihm befiehlt, etwas zu tun, was gegen das Gesetz Gottes verstößt, fährt s fort. Thomas, und er handelt nicht nach diesem Gewissen, sündigt, aber er sündigt auch dann, wenn er nach diesem Gewissen handelt, denn die Unkenntnis des Gesetzes entschuldigt nicht von der Sünde, es sei denn, diese Unwissenheit ist unbesiegbar, wie im Fall von Menschen, die an bestimmten psychischen Pathologien leiden. Die betreffende Person kann jedoch ihr Gewissen niederlegen und nach dem Gesetz Gottes handeln und sündigt dabei nicht. (Quodlibet III, q. 12 a. 2 ad 2) In einem anderen Text s. Thomas präzisiert, dass jeder, der nach einem falschen Gewissen handelt, manchmal von einer schweren Sünde entschuldigt wird, wenn dieser Fehler aus der Unkenntnis dessen resultiert, was er nicht wissen kann und nicht wissen muss; Wenn andererseits dieser Irrtum selbst eine Sünde ist, weil er aus der Unkenntnis dessen resultiert, was die Person wissen kann und muss, hat der Gewissensirrtum in diesem Fall nicht die Kraft, ihn zu entschuldigen oder zu entschuldigen, und wenn die begangene Tat schwerwiegend ist, erkennt derjenige, der sie begeht, eine schwere Sünde, wie es bei jemandem der Fall ist, der glaubte, Unzucht sei eine lässliche Sünde, und mit diesem Gewissen Unzucht trieb: Seine Sünde wäre tödlich und nicht lässlich (vgl. Quodlibet VIII, q. 6 a . 5 Co.). Wie wir oben sagten: „Bevor wir uns im Namen unseres Gewissens leicht gerechtfertigt fühlen, sollten wir über die Worte des Psalms nachdenken: „Wer erkennt Nachlässigkeit?“ Befreie mich von den Fehlern, die ich nicht sehe“ (Ps 181,13). Es gibt Fehler, die wir nicht sehen und die dennoch Fehler bleiben, weil wir uns geweigert haben, zum Licht zu gehen (vgl. Joh 9,39-41).“ (VS Nr. 63) … Der heilige Thomas stellt klar: Eine korrupte Regel ist keine Regel, falsche Vernunft ist keine Vernunft (Vernunft, aus dem Lateinischen). Verhältnis, bedeutet eigentlich Herrschaft), daher ist die Herrschaft menschlichen Handelns nicht einfach Vernunft, sondern richtige Vernunft (vgl. Super Sent., II d.24 q.3 a.3 ad 3m.)
2) Darüber hinaus ist das christliche moralische Gewissen, wie ich in diesem Buch im Kapitel über das moralische Gewissen ausführlich erläutert habe, ein durch Glauben erleuchtetes Gewissen. Wie ich gerade gesagt habe: Die korrupte Regel ist keine Regel, die falsche Vernunft ist keine Vernunft (Vernunft, aus dem Lateinischen). Verhältnis, bedeutet eigentlich Herrschaft), daher ist die Herrschaft menschlichen Handelns nicht einfach Vernunft, sondern richtige Vernunft (vgl. Super Sent., II d.24 q.3 a.3 ad 3m.), für den Christen ist die Herrschaft des Handelns richtige, vom Glauben erleuchtete Vernunft! Wir müssen uns vom christlichen moralischen Gewissen leiten lassen, das wahrhaft aufrichtig ist und vom Heiligen Geist durch den Glauben erleuchtet wird; es ist das Gewissen, das wir in Christus empfangen.
Der Glaube, der eine durchdrungene Tugend ist, prädisponiert den Menschen insbesondere für die Vollendung der übernatürlichen Tat, die als übernatürliches moralisches Gewissen bezeichnet wird: „Id enim quod universaliter fide tenemus, puta usum ciborum esse licitum vel illicitum, conscientia applicat ad opus quod est factum vel faciendum“ (Super Rom., Kap. 14 l. 3. ) Was wir durch Glauben glauben, moralisches Gewissen wendet es auf eine Arbeit an, die bereits erledigt wurde oder erledigt werden muss, um zu beurteilen, was getan wurde und um zu bestimmen, was getan werden muss. Er sagt ja. Thomas, wie wir sehen werden, haben wir durch die Gnade die Weisheit Christi empfangen, zu richten (vgl. Super I Kor. c.2 lec.3.); Das übernatürliche moralische Gewissen ist ein Akt, der durch die Weisheit erleuchtet wird, die uns durch den Glauben zuteil wird, also letztlich durch die Weisheit Christi. Christus, der höchste Herrscher, der sich uns anpasst und Haupt seines mystischen Leibes, schenkt uns übernatürliche Weisheit im Glauben und in der Nächstenliebe (Super Sent., III d. 13 q. 2 a. 1 in c.); Von Christus, dem Haupt, empfangen wir daher Intelligenz, Weisheit und Nächstenliebe, um den perfekten Akt des übernatürlichen moralischen Gewissens ausführen zu können. In diesem übernatürlichen Akt konkretisiert der Glaube das universale Urteil der Synderesis (vgl. Super Sent., lib. 2 d. 39 q. 3 a. 2 in c.). Der Glaube ist daher das Licht, auf dessen Grundlage das übernatürliche moralische Gewissen, also das christliche moralische Gewissen, erfüllt wird; Durch den Glauben nehmen wir an Christus an der Erkenntnis Gottes teil:
„… per potentiam intellectivam homo participat cognitionem Dei per virtutem fidei.“ (Vgl. I-IIae q. 110 a.4 in c.)
Durch den Glauben und daher durch die Nächstenliebe haben wir Anteil an der göttlichen Erkenntnis, an Christus, damit wir unser Handeln wirklich richtig beurteilen können.
Der Katechismus ergänzt n. 1794: „Ein gutes und reines Gewissen wird durch aufrichtigen Glauben erleuchtet.“ Tatsächlich „entspringt“ die Nächstenliebe zugleich „aus reinem Herzen, aus gutem Gewissen und aus aufrichtigem Glauben“ (1 Tim 1,5):(Vgl. 1 Tim 3,9; 2 Tim 1,3; 1 Petr 3,21; Apg 24,16.)“ In VS n. 62 lesen wir: „Wie der Apostel Paulus sagt, muss das Gewissen vom Heiligen Geist erleuchtet sein (vgl. Röm 9,1), es muss „rein“ sein (2 Tim 1,3), es darf das Wort Gottes nicht mit List verfälschen, sondern die Wahrheit klar offenbaren (vgl. 2 Kor 4,2).“ (VS, Nr. 62)
Nun ... es ist offensichtlich, dass ein Christ Glauben haben muss und daher ein moralisches Gewissen, das durch den Glauben erleuchtet ist ... wenn er dies nicht hat, hört er auf, Christ zu sein, und kann auch nicht beichten, da der Glaube notwendig ist, um zu bekennen, wie wir in diesem Kapitel über die Reue sagen ... und für diesen Glauben ist es klar, dass Ehebruch, ebenso wie homosexuelle Handlungen, sehr schwere Sünden sind ... Jenseits unseres Elends gibt es den Heiligen Geist, den der Katholik in den Sakramenten empfangen hat und der ihn durch den Glauben erleuchtet. Der Heilige Geist „schläft nicht“ und erleuchtet die Seelen, um deutlich zu machen, dass Ehebruch, wie homosexuelle Handlungen usw. sie sind niemals rechtmäßig … Im Katechismus heißt es in Nr. 2072: „Die zehn Gebote sind von Gott in das Herz des Menschen eingraviert.“ Hinweis: Die Gebote sind in das Herz des Menschen eingraviert, aber sie sind noch mehr in das Herz des vom Glauben erleuchteten Christen eingraviert ... und für ihn ist es klar, dass Ehebruch eine sehr schwere Sünde ist ...
3) Es geht nicht darum, das zu tun, was nach Maß der menschlichen Kräfte möglich ist, sondern darum, den Willen Gottes zu tun und nach den göttlichen Geboten zu leben, mit der Hilfe, die von Gott kommt, und mit der Gnade, die Gott uns schenken will. Die Gebote dürfen niemals übertreten werden … Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 2068: „Das Konzil von Trient lehrt, dass die zehn Gebote für Christen bindend sind und dass der gerechtfertigte Mensch weiterhin verpflichtet ist, sie zu beachten. (Vgl. Konzil von Trient, Sess. 6a, Decretum de iustificatione, Kanons 19-20: DS 1569-1570.)“
Im Zweiten Vatikanischen Konzil heißt es: „Die Bischöfe erhalten als Nachfolger der Apostel vom Herrn [...] den Auftrag, alle Völker zu lehren und jedem Geschöpf das Evangelium zu verkünden, damit alle Menschen durch Glauben, Taufe und Befolgung der Gebote das Heil erlangen.“[170]. Der VS bekräftigt in dieser Zeile deutlich: „Die Kirche bietet das Beispiel zahlreicher Heiliger und Heiliger, die bis zum Märtyrertod die moralische Wahrheit bezeugten und verteidigten oder den Tod einer einzigen Todsünde vorzogen.“ Indem sie sie zur Ehre der Altäre erhoben hat, hat die Kirche ihr Zeugnis kanonisiert und ihr Urteil für wahr erklärt, wonach die Liebe Gottes notwendigerweise die Achtung seiner Gebote auch unter den schwerwiegendsten Umständen und die Weigerung einschließt, sie zu verraten, selbst wenn es um die Rettung des eigenen Lebens geht. (VS, Nr. 91)
d) Klarstellung zu den Aussagen von Prof. Buttiglione über die Korrektur, die der Beichtvater am Büßer und insbesondere am geschiedenen und wiederverheirateten Büßer vornehmen muss.
Ich stelle auch fest, dass entgegen der Aussage von Prof. Buttiglione auf S. 146 ff. In seinem Buch „Freundliche Reaktionen auf die Kritiker von Amoris Laetitia“ muss der Priester seinerseits den Geschiedenen und Wiederverheirateten korrigieren, der sich in der Beichte als solcher manifestiert. In diesem Fall gilt die Regel nicht, dass die Ermahnung nicht ausgesprochen werden sollte, wenn man nicht auf Frucht hofft. Ehebruch und praktizierte Homosexualität stehen offensichtlich und ernsthaft im Widerspruch zu den 10 Geboten; Deshalb muss der Beichtvater den ehebrecherischen Büßer oder denjenigen, der Homosexualität ausübt, ermahnen, denn die homosexuelle Ausübung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die 10 Gebote dar, Ehebruch und insbesondere das ehebrecherische Zusammenleben ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die 10 Gebote und eine skandalöse Tatsache, die daher der Gemeinschaft schadet, und aus diesem Grund kann der ehebrecherische Büßer oder der homosexuelle Handlungen nicht ohne Ermahnung gelassen werden [171] Genauer gesagt musste Papst Benedikt[172] Dann erinnert der Papst daran, dass sich San Bernardino von Siena in seinen Werken (Band 2, Ser. 27, Art. 2, Kap. 3, S. 167) fragt, ob der Beichtvater verpflichtet ist, das Gewissen des Sünders sorgfältig zu prüfen; Der große sienesische Heilige antwortet mit „Ja“ und „… sagt, dass dies nicht nur in den Dingen geschehen muss, über die der Büßer „entweder aus Nachlässigkeit oder aus Scham“ schweigt, sondern auch in denen, über die er aus Unwissenheit schweigt: „… angesichts der Tatsache, dass zu befürchten ist, dass der Büßer aus grober Unwissenheit unwissend ist, was laut Guglielmo keine Entschuldigung ist; oder weil er nicht versteht, dass diese Handlung eine Sünde ist; Tatsächlich, so Isidor, sündigen die Unwissenden jeden Tag und wissen es nicht.“[173]
Benedikt aber da es sich nun um eine überwindbare Unwissenheit handelt, um Handlungen, von denen jeder wissen sollte, dass sie sündhaft sind; von Dingen, die, wenn sie vom Beichtvater vernachlässigt werden, dem Büßer Anlass geben, in seiner ungerechten Gewohnheit fortzufahren, und anderen Anlass geben, Anstoß zu nehmen oder solche Dinge als gleichgültig zu betrachten (da sie von denjenigen, die die Sakramente der Kirche besuchen, mit großer Leichtigkeit praktiziert werden), stimmen die Theologen darin überein, dass der Beichtvater verpflichtet ist, den Büßer zu befragen und zu ermahnen, ungeachtet des Unmuts, den er ihm durch die Ermahnung bereiten wird, und hoffen, dass dies der Fall ist Wenn die Ermahnung in diesem Moment vielleicht nicht ganz nützlich sein wird, wird sie es in Zukunft mit Gottes Hilfe sein.“[174]. Die gleiche Lehre wird von s. bestätigt. Alfonso M. de Liguori in Theologia Moralis [175] und genau in dieser Passage zitiert er den gerade angedeuteten Text von Benedikt XIV. Der heilige Alphonsus bekräftigt insbesondere, dass der Beichtvater die Ermahnung aussprechen muss, wenn Unwissenheit schuldig, also lebensfähig ist [176]
Andererseits akzeptiert der heilige Alfons voll und ganz, was der heilige Thomas, für den es heißt: „... jeder ist verpflichtet, die gemeinsamen Dinge des Glaubens und die allgemeinen Gebote des Gesetzes zu kennen; jeder ist dann verpflichtet, die Pflichten seines Amtes zu kennen.“ … Nun ist es offensichtlich, dass jeder, der den Besitz oder die Erfüllung der Dinge, die er haben oder erfüllen muss, vernachlässigt, eine Unterlassungssünde begeht. Deshalb ist Unwissenheit darüber, was man wissen sollte, eine Sünde, und zwar aus Nachlässigkeit. Aber Unwissenheit über das, was man nicht wissen kann, kann nicht auf Fahrlässigkeit zurückgeführt werden. Deshalb wird diese letztere Unwissenheit als unbesiegbar bezeichnet: aufgrund der Unmöglichkeit, sie mit unserem Engagement zu überwinden. Und da diese Unwissenheit nicht freiwillig ist, da es uns unmöglich ist, sie zu beseitigen, ist sie keine Sünde. Daraus schließen wir, dass unbesiegbare Unwissenheit niemals eine Sünde ist; und diese überwindbare Unwissenheit ist nur dann eine Sünde, wenn es um Dinge geht, die man wissen sollte.“ (I-II q. 76 a. 2 Übersetzung aus der Ausgabe der Somma Theologica auf CD-Rom von 2001, herausgegeben von ESD, d. h. Editrice Studio Domenicano) Schuld daran ist die mangelnde Kenntnis der Dinge des Glaubens, der allgemeinen Gesetzesvorschriften und der Pflichten des eigenen Amtes. S. Alfonso M. de Liguori erklärt, indem er den Text von s. aufgreift. Thomas (I-II q. 76 a. 2), dass es keine unbesiegbare (tadellose) Unkenntnis der ersten Prinzipien des natürlichen Sittengesetzes und nicht einmal ihrer unmittelbaren Schlussfolgerungen, wie etwa der 10 Gebote, gibt.[177] Daher muss der Beichtvater den Büßer ermahnen, der eindeutig gegen die 10 Gebote verstößt.
In einem anderen Text schreibt St. Alfonso zitiert Benedikt Der Beichtvater ist verpflichtet, den Büßer zu ermahnen. Doch um die gebührenden Ermahnungen aussprechen zu können, muss der Beichtvater nicht nur nach der Art und Anzahl der Sünden fragen, sondern auch nach deren Ursprung und Ursachen, um die entsprechenden Abhilfemaßnahmen anwenden zu können. Manche Beichtväter verlangen nur die Art und Anzahl der Sünden und nichts weiter; Wenn sie den Büßer willig sehen, sprechen sie ihn frei; Wenn nicht, feuern sie ihn sofort, ohne etwas zu sagen, mit den Worten: Mach weiter, ich kann dich nicht freisprechen. Gute Beichtväter tun dies nicht: Sie beginnen zunächst, den Ursprung und die Schwere des Übels zu untersuchen: Sie fragen nach der Gewohnheit und den Gelegenheiten, die der Büßer hatte, zu sündigen: an welchem Ort, zu welcher Zeit, bei welchen Menschen, in welcher Situation; denn auf diese Weise können sie dann die Korrektur verbessern, den Büßer zur Absolution bringen und die Heilmittel bei ihm anwenden.
Sobald die oben genannten Fragen gestellt wurden und der Beichtvater über den Ursprung und die Schwere des Übels genau informiert ist, beginnen Sie mit der gebührenden Korrektur oder Ermahnung. Obwohl er als Vater den Büßern barmherzig zuhören sollte, ist er als Arzt dennoch verpflichtet, sie so viel wie nötig zu ermahnen und zu korrigieren: insbesondere diejenigen, die selten beichten und mit vielen Todsünden belastet sind. Und das gilt auch für hohe Persönlichkeiten, Beamte, Fürsten, Priester, Pfarrer und Prälaten, wenn sie ohne viel Gefühl eine schwere Schuld bekennen. sagte Papst Benedikt XIV. in der Bulle, Apostolica, §. 22., dass die Ermahnungen des Beichtvaters wirksamer sind als die Predigten von der Kanzel; und zwar mit Vernunft, während der Prediger die besonderen Umstände nicht kennt, wie es der Beichtvater tut; damit er die Korrektur viel besser durchführen und die Heilmittel auf die Krankheit anwenden kann. Und so ist der Beichtvater auch verpflichtet, jeden zu ermahnen, der sich der Unkenntnis einer seiner Verpflichtungen, sei es des Naturrechts oder des positiven Rechts, schuldig gemacht hat. Missachtet der Büßer sie unverschuldet, so muss der Beichtvater ihn auf jeden Fall an die Wahrheit erinnern, wenn die Unwissenheit die Dinge betrifft, die für die Gesundheit notwendig sind, oder auch wenn sie dem Gemeinwohl schadet, auch wenn er sich von ihr keine Frucht erhofft.“[178]
Der Katholik muss für sein ewiges Heil die 10 Gebote kennen und befolgen, und deshalb ist es für den Priester notwendig, den Büßer zu ermahnen, der gegen diese Gebote verstößt (darunter sind natürlich auch Ehebruch und Homosexualität), um ihn auf den wahren Weg zu lenken, der in den Himmel führt. Darüber hinaus sind Ehebruch und Homosexualität in der Regel ein Skandal, weshalb es umso notwendiger ist, die Gläubigen, die sie begehen, zu ermahnen.
Gott erleuchte uns immer besser.
e) Ein grundlegender Fehler von Prof. Buttiglione und einige seiner Anhänger.
Darüber hinaus erscheint es mir wichtig, im Hinblick auf die Schriften von Prof. Buttiglione, dass dieser Autor zeigt, dass er nicht erkennt, dass Amoris Laetitia Teil einer Strategie ist, die die „Tür“ geöffnet und zu so vielen doktrinären Abweichungen geführt hat, dass der Papst nicht eingegriffen hat, um sie zu verurteilen, und die er in verschiedenen Fällen positiv unterstützt hat ... gerade weil sie in die Strategie des von ihm verfolgten „Paradigmenwechsels“ fallen. Wie ich bereits sagte, kritisiere ich einige Aussagen von Prof. Buttillion[179] im Gegensatz zur „Correctio Filialis“: „Bei sorgfältiger Lektüre der „Correctio“ und der Antwort von Prof. Buttiglione stellen wir eine grundlegende Sache fest: Die „Correctio“ bezieht sich nicht nur auf Worte, sondern auch auf Handlungen und Unterlassungen .... der Professor. Buttiglione bleibt erst bei den Worten des Papstes stehen, daher erscheint seine Antwort inkonsistent.“ [180] Ebenso ist sich der Professor in seinen Büchern nicht darüber im Klaren, dass es das gesamte Handeln des Papstes und nicht nur seine teilweise bewusst mehrdeutigen Worte sind, die die Bedeutung von Amoris Laetitia zutiefst klären ... Möge Gott, der das Licht ist, aufstehen und uns von aller Dunkelheit des Irrtums befreien.
Ich werde nicht auf andere Aspekte oder Fehler der Arbeiten von Prof. eingehen. Buttillion. Insofern dieses Buch von mir die tiefe und von der gesunden Lehre abweichende Bedeutung von Amoris Laetitia hervorhebt, Fehler im Zusammenhang mit Amoris Laetitia aufzeigt und andererseits die gesunde katholische Lehre hervorhebt, ist es in gewisser Weise auch eine radikale Widerlegung der Texte von Prof. Buttiglione und die darin enthaltenen Fehler. Meine Kritik an den Fehlern von Kardinal Vallini und Kardinal Müller in dem Kapitel dieses Buches, in dem ich vom moralischen Gewissen spreche, ist auch eine Kritik an der substantiellen Unterstützung, die Prof. Buttiglione gibt solchen Fehlern nach; Diese Fehler wurden übrigens vom Papst voll und ganz legitimiert, wie ich im eben genannten Kapitel erläutert habe.
Ich lade den Prof. ein. Buttiglione, aber auch Kardinal Antonelli sowie Msgr. Girotti, das Buch von Kardinal Coccopalmerio und das von Kardinal Sistach zu lesen, die Anwendungsnormen von Amoris Laetitia zu lesen, die von den maltesischen Bischöfen und von den deutschen Bischöfen verfasst wurden ... alle vom derzeitigen Papst akzeptiert und in einigen Fällen gelobt ... Schauen Sie sich die von Kardinal Schönborn verbreiteten und vom Papst gelobten Fehler an, die ich in diesem Buch untersuche. Sie sollten auch die vom Papst voll und ganz akzeptierten Fehler der Kardinäle Vallini und Müller lesen, Fehler, von denen ich spreche und die ich in meinem Buch im Kapitel über das moralische Gewissen widerlege und über die ich auch einen Artikel geschrieben habe[181] … lesen Sie die Aussagen von Msgr. Elbs zufolge ist „Amoris Laetitia nichts Neues, wenn man bedenkt, dass wiederverheiratete und sexuell aktive Katholiken bereits die Eucharistie empfangen.“ Neu sei, sagt er, dass nun auch Papst Franziskus diese These zu unterstützen scheine. „Jetzt ist die Tür offen. – sagte Elbs – „Die Menschen haben sich schon lange so verhalten, aber jetzt, mit dem Segen des Papstes, können sie diese Entscheidung im Respekt ihres Gewissens treffen.“[182] … Erklärungen, die vom Heiligen Stuhl nie verurteilt wurden … Lesen Sie die Erklärungen von Kardinal Kasper, die ich in dieses Buch aufgenommen habe und in denen es um die „Öffnung von Türen“ geht, und lesen Sie den Artikel von M. Tosatti, in dem es um Gruppenzeremonien zur Spendung der öffentlichen Eucharistie an geschiedene und wiederverheiratete Paare geht[183]… Lesen Sie den interessanten Text des heiligen Magisters, der von einigen Artikeln spricht, die nach Amoris Laetitia erschienen, darunter auch von Pater. Spadaro, der erklärt: „Die Exhortation geht vom synodalen Dokument auf den Weg der Unterscheidung einzelner Fälle ein, ohne der Integration Grenzen zu setzen, wie es in der Vergangenheit der Fall war.“ [184] Magister fügt im selben Artikel auch eine wichtige Aussage von Prof. Melloni, für den „Franziskus den Priestern, die die Geschiedenen und Wiederverheirateten mitgeteilt haben, in dem Wissen, was sie taten, mitteilt, dass sie nicht gegen die Norm, sondern gemäß dem Evangelium gehandelt haben“.
Anschließend kommentiert Magister: „Tatsächlich wird in verschiedenen Regionen des Katholizismus die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene bereits seit einiger Zeit problemlos gespendet.“ Und nun findet diese Praxis in „Amoris lætitia“ die Zustimmung, auf die sie von der höchsten Autorität der Kirche gewartet hat.“ Hier steht „geschieden und wiederverheiratet“ für geschiedene und wiederverheiratete Menschen, die uxorio leben … offensichtlich. Gott greift ein!!
Ich lade den Prof. ein. Buttiglione, Kardinal Antonelli sowie Msgr. Girotti, um zu lesen, was Luciano Moia über Avvenire sagt und was wichtige Moralisten behaupten ... Lassen Sie sie sich der Gesten und Handlungen des Papstes bewusst werden und öffnen Sie ihre Augen, um zu verstehen, dass der „Paradigmenwechsel“, zu dem Amoris Laetitia gehört, die Tür zu vielen schwerwiegenden Abweichungen von der gesunden Lehre öffnen will, nicht nur im Hinblick auf die Geschiedenen und Wiederverheirateten, sondern auch im Hinblick auf diejenigen, die homosexuelle Handlungen begehen, wie ich im vorletzten Kapitel dieses Buches erklärt habe ... Lesen Sie die klare Kritik von To passieren durch L. Moia [185], unter der klaren Weisung seiner Vorgesetzten und damit des Papstes, an Msgr. Melina gerade deshalb, weil es die gesunde Lehre bekräftigt und versucht, Amoris Laetitia im Einklang mit der gesunden Lehre zu interpretieren[186]; Praktisch dasselbe kann man von Fr. sagen. Noriega ... und "offensichtlich" ... Mgr. Melina mit Fr. Noriega wurde aus dem Johannes-Paul-Institut entlassen, obwohl diese beiden Theologen zu den besten, wenn nicht sogar zu den besten Moralisten überhaupt zählten, insbesondere auf dem Gebiet der Ehemoral ... nicht umsonst Benedikt XVI., nach dem Fenstersturz von Msgr. Melina: „…er wollte Prof. Mons. Livio Melina in einer Privataudienz empfangen. Nach einer langen Diskussion über die jüngsten Ereignisse des Päpstlichen Johannes-Paul-II.-Instituts erteilte er seinen Segen, drückte seine persönliche Solidarität aus und versicherte ihm seine Nähe im Gebet.“[187]. Eine beredte Geste … natürlich!
Der Professor. Buttiglione, Kardinal Antonelli sowie Msgr. Girotti las ... und las auch dieses Buch von mir ... und auch sie begannen, mutig und ernsthaft den „Paradigmenwechsel“ zu kritisieren, d. h. die Subversion der gesunden Lehre, die durch Amoris Laetitia umgesetzt wurde ...
Möge Gott auferstehen, der Licht ist, und uns von aller Dunkelheit des Irrtums befreien.
6) Erläuterungen zum Vorsatz, nicht zu sündigen, zu verschiedenen damit verbundenen Fragen und zu verschiedenen Aussagen von Amoris Laetitia.
Dabei ist zu beachten, dass der für die Absolution erforderliche Vorsatz im Wesentlichen der Vorsatz ist, nach dem Gesetz Gottes zu leben und nicht durch Sünde dagegen zu handeln. Dies erfordert wichtige Klarstellungen sowohl im Hinblick auf unsere tatsächliche Möglichkeit, nach den Geboten zu leben, als auch im Hinblick auf den Inhalt des Vorsatzes, d.
a) Kann jeder nach dem Gesetz Gottes leben? Was ist mit denen zu tun, denen es in unterschiedlichem Maße an Kontrolle über ihr Handeln mangelt und die daher nicht für ihr Handeln verantwortlich sind?
Das heilige Kreuz sei mein Licht.
Beginnen wir mit ein paar Passagen aus Amoris Laetitia:
„Ein Subjekt kann, auch wenn es die Norm gut kennt, große Schwierigkeiten haben, die „der moralischen Norm innewohnenden Werte“ zu verstehen.[188] oder er befindet sich möglicherweise in konkreten Situationen, die es ihm nicht erlauben, anders zu handeln und andere Entscheidungen zu treffen, ohne dass ein neues Verschulden vorliegt. (Amoris Laetitia Nr. 301)
„Erinnern wir uns daran, dass „ein kleiner Schritt inmitten großer menschlicher Grenzen Gott mehr gefallen kann als das äußerlich korrekte Leben eines Menschen, der seine Tage ohne größere Schwierigkeiten verbringt.“[189]. Die konkrete Seelsorge der Pfarrer und Gemeinden kann nicht umhin, diese Wirklichkeit zu verwirklichen. 306. Unter allen Umständen muss die Einladung, der via caritatis zu folgen, vor denen erklingen, denen es schwerfällt, das göttliche Gesetz vollständig zu leben. (Amoris Laetitia Nr. 305s)
In ihrem Dokument zur Anwendung von Amoris Laetitia schreiben die maltesischen Bischöfe: „Darüber hinaus gibt es komplexe Situationen, in denen die Entscheidung, „als Bruder und Schwester“ zu leben, menschlich unmöglich ist oder größeren Schaden anrichtet“ (vgl. Amoris Laetitia, Anmerkung 329) . ”[190]
Fragen wir uns: Ist es für jeden möglich, die 10 Gebote zu leben? Das heilige Kreuz sei mein Licht.
Im VS lesen wir: „Die Einhaltung des Gesetzes Gottes kann in bestimmten Situationen schwierig, äußerst schwierig sein, ist jedoch niemals unmöglich.“ Dies ist eine ständige Lehre der Tradition der Kirche…“ (VS, Nr. 102) Gott ruft uns auf, die 10 Gebote zu leben, Gott gibt uns die Fähigkeit, nach den Geboten zu leben, und die Beichte ist das Sakrament, das uns genau in dieses Leben der Gnade und der Nächstenliebe versetzen muss, das heißt genau in das Leben nach den Geboten. Das heilige Kreuz sei mein Licht.
Veritatis Splendor zitiert in dem gerade vorgelegten Text (VS 102) eine Passage aus dem Konzil von Trient. Dieses Konzil verurteilte tatsächlich die Lehre, nach der es unmöglich sei, die 10 Gebote zu leben, mit folgenden Worten:
„Nemo autem, Quantumvis iustificatus, liberum se esse ab Observatione Mandatorum (can. 20) putare debet; nemo temeraria illa et a Patribus sub anathemate prohibita voce uti, Dei praecepta homini justificato ad observandum esse impossibilia (can. 18 und 22; vgl. DS 397). „Nam Deus impossibilia non iubet, sed iubendo monet, et facere quod possi, et petere quod non possi“, et adiuvat ut possi; „cuius mandata gravia non sunt“ (I Jo 5, 3), cuius „iugum suave est et onus leve“ (vgl. Mt 11, 30). Qui enim sunt filii Dei, Christum diligunt: qui autem diligunt eum, (ut ipsemet testatur) Sermones eius (Jo 14, 23), quod utique cum divino auxilio praestare possunt.
... Dürfen. 18. Si quis dixerit, Dei praecepta homini etiam iustificato et sub gratia constituto esse ad observandum impossibilia: an. S. (siehe DS 1536).“[191] Unsere Übersetzung: Darüber hinaus darf sich niemand, wie gerechtfertigt er auch sein mag, von der Einhaltung der Gebote befreit fühlen (can. 20), niemand darf sich diesen überstürzten und verbotenen Ausdruck der Kirchenväter zu eigen machen, unter Androhung der Exkommunikation, d. h. der Unmöglichkeit für einen gerechtfertigten Menschen, die Gebote Gottes zu befolgen (can. 18 und 22). Tatsächlich befiehlt Gott nicht das Unmögliche; aber wenn er befiehlt, ermahnt er dich, zu tun, was du kannst, und zu bitten, was du nicht kannst, und er hilft, damit du es kannst: Seine Gebote sind nicht schwer (1 Joh 5,3), sein Joch ist weich und die Last ist leicht (Mt 11,30). …. Wenn jemand sagt, dass die Gebote Gottes selbst für einen Menschen, der gerechtfertigt und aus Gnade geschaffen ist, unmöglich sind, soll er mit dem Bann belegt werden.
Diese lehramtlichen Aussagen scheinen eine leuchtende Interpretation der Worte Jesu zu sein (Mk 10,17-27): „Jesus sah sich um und sagte zu seinen Jüngern: „Wie schwer ist es für die Reichen, in das Reich Gottes einzutreten!“ Die Jünger waren von seinen Worten verblüfft; Aber Jesus fuhr fort und sagte zu ihnen: „Kinder, wie schwer ist es, in das Reich Gottes einzutreten!“ Es ist leichter, dass ein Kamel durch ein Nadelöhr geht, als dass ein reicher Mann in das Reich Gottes gelangt.“ Sie waren noch mehr erstaunt und sagten untereinander: „Und wer kann gerettet werden?“ Doch Jesus sah ihnen ins Gesicht und sagte: „Für Menschen ist das unmöglich, aber nicht für Gott!“ Denn bei Gott ist alles möglich.“ Das heilige Kreuz sei mein Licht.
Mit Gottes Hilfe und göttlicher Gnade können wir nach göttlichen Geboten leben.
Der heilige Johannes Paul II. erklärte: „In diesem Zusammenhang ist es nicht unangebracht, daran zu erinnern, dass der Glaube die Möglichkeit lehrt, die Sünde mit Hilfe der Gnade zu vermeiden.“[192]" [193]
Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 2068 „Das Konzil von Trient lehrt, dass die zehn Gebote für Christen bindend sind und dass der gerechtfertigte Mensch weiterhin verpflichtet ist, sie zu beachten (vgl. Konzil von Trient, Sess. 6a, Decretum de iustificatione, Canon 19-20: DS 1569-1570.)“. Das Zweite Vatikanische Konzil bekräftigt: „Die Bischöfe erhalten als Nachfolger der Apostel vom Herrn [...] den Auftrag, alle Völker zu lehren und jedem Geschöpf das Evangelium zu verkünden, damit alle Menschen durch den Glauben, die Taufe und die Einhaltung der Gebote das Heil erlangen.“[194]
Der heilige Johannes Paul II. bekräftigte: „Wir wissen, dass Jesus Christus die göttlichen Gebote des Berges Sinai vollständig bestätigt hat.“ Er wies die Männer an, sie zu beobachten. Er wies darauf hin, dass die Einhaltung der Gebote die Grundvoraussetzung für die Versöhnung mit Gott ist, die Grundvoraussetzung für die Erlangung der ewigen Erlösung.“[195]
Noch Ja. Johannes Paul II. lehrt: „Der Meister spricht vom ewigen Leben, das heißt von der Teilhabe am Leben Gottes selbst. Zu diesem Leben gelangen wir durch die Einhaltung der Gebote des Herrn, darunter auch des Gebots „Du sollst nicht töten“. Dies ist genau das erste Gebot des Dekalogs, an das Jesus den jungen Mann erinnert, der ihn fragt, welche Gebote er befolgen soll: „Jesus antwortete: „Töte nicht, begehe nicht Ehebruch, stehle nicht …““ (Mt 19).“[196]
Der heilige Pontifex selbst bekräftigt: „Die Nächstenliebe ist das Wesen des neuen ‚Gebots‘, das Jesus lehrte. Tatsächlich ist sie die Seele aller Gebote, deren Einhaltung noch mehr bekräftigt wird und tatsächlich zum klaren Beweis der Liebe zu Gott wird: „Darin besteht die Liebe zu Gott, indem er seine Gebote hält“ (1 Joh 5). Diese Liebe, die zugleich Liebe zu Jesus ist, stellt die Voraussetzung dafür dar, vom Vater geliebt zu werden: „Wer meine Gebote empfängt und sie befolgt, der liebt mich.“ Wer mich liebt, wird von meinem Vater geliebt werden, und auch ich werde ihn lieben und mich ihm offenbaren“ (Joh 3) …. Konkret wird diese Vermittlung vor allem in der Hingabe seines Lebens, die einerseits von größter Liebe zeugt und andererseits die Einhaltung dessen fordert, was Jesus gebietet: „Niemand hat größere Liebe als die, sein Leben für seine Freunde hinzugeben.“ Ihr seid meine Freunde, wenn ihr tut, was ich euch gebiete“ (Joh 14-21).“ [197] Das heilige Kreuz sei mein Licht.
St. Thomas sagt: „ .. dicendum quod implere mandata legis contingit dupliciter.“ (I-II q. 109 a.4)
Das heißt, die Gebote des Gesetzes können auf zwei Arten erfüllt werden: hinsichtlich des Inhalts der Werke, nicht nur hinsichtlich des Inhalts der Werke, sondern auch hinsichtlich der Art ihrer Ausführung, das heißt dadurch, dass sie durch die Nächstenliebe vorangetrieben werden. Was den ersten Weg betrifft, s. Thomas sagt:
„Uno modo, Quantum ad substantiam operum, prout scilicet homo operatur iusta et fortia, et alia virtutis opera.“ Und so ist der Mensch in seinem natürlichen Status und in seiner Gesamtheit ein gesetzlicher Auftrag, aber er ist nicht in seinem Status verankert, und er ist nicht berechtigt, seinen göttlichen Auftrag zu übertragen. Sed in statu naturae korruptae non potest homo implere omnia mandata divina sine gratia sanante.“ (I-II q. 109 a.4)
Das bedeutet im Wesentlichen, dass die Gebote des Gesetzes in Bezug auf die Substanz der Werke erfüllt werden können, das heißt, wenn man gerechte, starke und alle anderen tugendhaften Handlungen ausführt; und so kann der Mensch im Zustand der verdorbenen Natur nicht alle göttlichen Gebote erfüllen, ohne die heilende Gnade ...
„Alio modo possunt impleri mandata legis non solum Quantum ad substantiam operis, sed etiam Quantum ad modum agendi, ut scilicet ex caritate fiant.“ Et sic neque in statu naturae integrae, neque in statu naturae korruptae, potest homo implere absque gratia legis mandata.“ (I-II q. 109 a.4)
Das bedeutet im Wesentlichen, dass die Gebote des Gesetzes nicht nur in Bezug auf den Inhalt des Werkes umgesetzt werden können, sondern auch in Bezug auf die Art und Weise, wie es ausgeführt wird, d. Also ja. Augustinus bekräftigt, dass die Gnade nicht nur notwendig ist, damit die Menschen wissen, was sie tun müssen, sondern auch, damit sie das, was sie wissen, mit Nächstenliebe tun.
Die Gebote bedürfen seit jeher der Gnade, damit sie in der Nächstenliebe gelebt werden können. Um die Gebote zu leben, brauchen wir die Hilfe Gottes, der uns dazu bewegt, die Gebote zu erfüllen. Das Gebot der Nächstenliebe kann nicht allein mit den Naturkräften des Menschen erfüllt werden. Die Gebote sind nicht unmöglich, weil wir sie mit der Hilfe Gottes erfüllen können, der uns retten und uns deshalb helfen will. Gott ist wie ein Freund, der möglich macht, was für uns allein nicht möglich ist. Wir brauchen immer göttliche Hilfe und deshalb müssen wir kontinuierlich beten, sagt der s. Schriftstelle „Betet ohne Unterlass ...“ (1 Thess 5,17), ... „Betet ohne Unterlass mit allerlei Gebeten und Flehen im Geist, achtet darauf mit aller Beharrlichkeit und betet für alle Heiligen“ (Eph 6,18).
Im Katechismus der Katholischen Kirche auf der Grundlage des Wortes Gottes heißt es in Nr. 2742 mit den Worten von Evagrius Pontico: „Unaufhörliches Gebet ist ein Gesetz für uns“ (Evagrius Pontico, Capita practica ad Anatolium, 49: SC 171, 610 (PG 40, 1245).“ In Nr. 2743 heißt es im selben Katechismus: „Beten ist immer möglich..."
Das Gebet ist daher eine notwendige Tätigkeit für uns, das Beten für uns ist eine lebenswichtige Notwendigkeit, die das Unmögliche möglich macht, wie der Katechismus der Katholischen Kirche in Nr. 2744 zu Recht sagt. XNUMX
Der heilige Alfons von Liguori bekräftigt: „… wer betet, wird gewiss gerettet; Wer nicht betet, ist gewiss verdammt. Alle Seligen (außer den Kindern) retteten sich durch Gebete. Alle Verdammten sind verloren, weil sie nicht beten; Wenn sie beteten, wären sie nicht verloren. Und das ist und wird ihre größte Verzweiflung in der Hölle sein, dass sie sich so leicht retten konnten, wie es war, Gott um seine Gnaden zu bitten, und jetzt haben die Unglücklichen keine Zeit mehr, um sie zu bitten. „[198]
Heiliger Alphonsus, bete für uns.
Der heilige Thomas bekräftigt in dieser Zeile: „Post Baptismum autem necessita est homini iugis oratio, ad hoc quod caelum introeat, licet enim per Baptismum remittantur peccata, remanet tamen fomes sins nos contestans interius, et mundus et Daemones qui contestant exterius.“ (III, q. 39 a. 5 co.) Für den Menschen ist auch nach der Taufe ein kontinuierliches Gebet notwendig, um die Gebote zu leben und über die geistlichen Feinde zu triumphieren, die nicht wollen, dass wir sie befolgen. Das Gebet muss uns dazu dienen, Gnade zu erlangen und in ihr zu leben.
Mit dem Gebet öffnen wir unsere Herzen für Gott und damit für die Gnade, und wie der heilige Thomas erklärt, kann die kleinste Gnade jeder Begierde widerstehen und jede Todsünde vermeiden, die in der Übertretung der Gebote begangen wird: „… minima gratia potest widerstehen cuilibet concupiscentiae, et vitare omne peccatum mortal, quod committitur in transgressione mandatorum legis, minima enim caritas plus diligit Deum quam cup.“ iditas millia auri et argent i.“(IIIª q. 70 a. 4 n c.)
Der heilige Thomas erwirbt für uns göttliche Weisheit.
Die Gebote sind uns also mit Hilfe der göttlichen Gnade möglich und daher ist ein Gebet notwendig, das das Herz für diese Gnade öffnet, aber was sagt die gesunde Lehre über diejenigen, die auf verschiedenen Ebenen ihre Taten nicht beherrschen und daher nicht für solche Taten verantwortlich sind? Das heilige Kreuz sei mein Licht.
Sagen wir zunächst einmal, dass laut Aertnys Damen alle Menschen dem Naturgesetz unterworfen sind, nur im ersten Akt sind die Menschen ihm unterworfen, sofern ihnen der Gebrauch der Vernunft fehlt, sie sind ihm auch in Wirklichkeit unterworfen gemäß denen, die Freude am Gebrauch der Vernunft haben (vgl. Aertnys Damen „Theologia Moralis.“ Marietti, 1956, Bd. I, S. 139).
Wir sagen dann, dass das göttliche Gesetz des Evangeliums alle Menschen verpflichtet (vgl. Aertnys Damen „Theologia Moralis“. Marietti, 1956, Bd. I, S. 145) und, wie vom Konzil von Trient bestätigt und im Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2068 „Das Konzil von Trient lehrt, dass Christen an die zehn Gebote gebunden sind und dass der gerechtfertigte Mensch weiterhin verpflichtet ist, sie zu befolgen (vgl. Konzil von Trient, Sess. 6a, Decretum de iustificatione, can. 19-20: DS 1569-1570.)“ Daher sind auch Geisteskranke, Unverständige und Kinder durch das Neue Gesetz verpflichtet und verpflichtet, es zu befolgen, werden aber für ihre Versäumnisse entschuldigt (vgl. A ertnys Damen „Theologia Moralis..“ Marietti, 1956, Bd. I, S. 182). Das heilige Kreuz sei mein Licht.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass, wie es im Katechismus der Katholischen Kirche in Nr. 2072: „Indem sie die grundlegenden Pflichten des Menschen gegenüber Gott und seinem Nächsten darlegen, offenbaren die zehn Gebote in ihrem wesentlichen Inhalt schwerwiegende Verpflichtungen. Sie sind ihrem Wesen nach unveränderlich und verpflichten immer und überall. Niemand konnte auf sie verzichten. Die Zehn Gebote sind von Gott in das Herz des Menschen eingraviert.“
Die Tatsache, dass das Gesetz Gottes unverzichtbar ist, wie St. Thomas (vgl. Iª-IIae q. 100 a. 8 co.) impliziert, dass niemand andere oder sich selbst von der Erfüllung des Gesetzes entbinden kann. Wie wir später noch besser sehen werden: Niemand kann sich selbst oder andere von der Umsetzung der göttlichen Gebote entbinden, und dies gilt insbesondere im Hinblick auf das, was sie objektiv schwerwiegend verurteilen; Das heißt, niemand kann sich selbst oder andere von der Einhaltung der Gebote entbinden, indem er sich oder anderen erlaubt, objektiv schwerwiegende Taten (wie Ehebruch, Mord, Pädophilie, d. h. sexueller Missbrauch von Minderjährigen, Vergewaltigung usw.) zu begehen, die durch die göttlichen Gebote verurteilt werden.
Gott, der uns die Gebote gegeben hat, ermöglicht es uns, sie zu befolgen, und Gott ist allmächtig, daher ist es möglich, ihm die vollständige Einhaltung dieser Gebote auch Menschen zu übertragen, die für ihre Taten nicht verantwortlich sind. Es gibt also niemanden, der mit Gottes Hilfe absolut nicht in der Lage wäre, die Gebote zu leben. Alle müssen sich verpflichten, nach diesen Geboten zu leben, die, wie erwähnt, keiner Dispensierung unterliegen. Jeder muss danach streben, dem schmalen Pfad zu folgen, der zum Himmel führt. Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
Offensichtlich kommt das endgültige Urteil über diese Einhaltung von Gott, der auf der Grundlage seiner Hilfe, unserer tatsächlichen Zusammenarbeit und unserer tatsächlichen Hindernisse dafür sein göttliches Urteil fällen wird. Was ich gerade gesagt habe, gilt auch für diejenigen, die für ihr Handeln mitverantwortlich sind. Auch für sie gilt die Regel, dass das Gesetz Gottes unabdingbar ist, wie der hl. Thomas (vgl. Iª-IIae q. 100 a. 8 co.), damit niemand andere oder sich selbst von der Erfüllung des Gesetzes entbinden kann. Wie wir später besser sehen werden, wiederhole ich es: Niemand kann sich selbst oder andere von der Umsetzung der göttlichen Gebote entbinden, und dies gilt insbesondere im Hinblick auf das, was objektiv schwerwiegend ist, was sie verurteilen; Das heißt, niemand kann sich selbst oder andere von der Einhaltung der Gebote entbinden, indem er sich oder anderen gestattet, objektiv schwerwiegende Taten (wie Ehebruch, Mord, Pädophilie, Vergewaltigung usw.) zu begehen, die durch die göttlichen Gebote verurteilt werden.
Jeder muss sich verpflichten, nach diesen Geboten zu leben. Jeder muss danach streben, dem schmalen Pfad zu folgen, der zum Himmel führt.
Sogar Geistesgestörte, Unfähige zu verstehen und zu wollen, kleine Kinder, diejenigen, die teilweise für ihre Handlungen verantwortlich sind, sind durch das Neue Gesetz verpflichtet und müssen es befolgen, aber in dem Maße, in dem sie unfähig sind, werden sie für ihre Versäumnisse entschuldigt (vgl. Aertnys Damen „Theologia Moralis …“ Marietti, 1956, Bd. I, S. 182). Das heilige Kreuz sei mein Licht.
Das endgültige Urteil über unsere Arbeit liegt bei Gott, der uns gründlich kennt. Gott erleuchte uns immer mehr.
b) Der Entschluss, nicht noch einmal zu sündigen, der Teil der Reue ist, ist eine Verpflichtung, nach dem gesamten Gesetz Gottes in der Nächstenliebe zu leben und nicht auch nur ein einziges Gebot davon zu verletzen.
Gott erleuchte uns und erfülle uns mit seiner Wahrheit.
Die gesunde Lehre besagt, dass die Gnade der Bekehrung, die Gott schenken will, vom Menschen eine dreifache Antwort erfordert, die die radikale Veränderung des Lebens des Büßers, offensichtlich nach dem Gesetz Gottes, in die Nächstenliebe einschließt [199]
Der Kern der Notwendigkeit der Bekehrung im Neuen Testament liegt in der gläubigen und kindlichen Annahme der bereits versprochenen Erlösung, in der gläubigen Treue zur Person Christi, im Hören auf sein Wort und in der treuen Befolgung desselben in der Liebe[200]
Der Prophet Hesekiel bestätigte unter Inspiration sehr wichtige Dinge für uns (Hesekiel 33, 12ss), die insbesondere bedeuten, dass jeder, der schwer gesündigt hat, sich unbedingt bekehren muss, um in das Himmelreich einzutreten und ewiges Leben zu haben, und diese Bekehrung beinhaltet ein Leben nach dem ganzen Gesetz Gottes, in der Nächstenliebe; Gott hat uns sein ganzes Gesetz gegeben, damit wir es alle befolgen müssen.
Im Evangelium antwortet Jesus, indem er sagt, man solle die Gebote befolgen für diejenigen, die das ewige Leben erlangen wollen (Mt 19). Jesus bekräftigt sehr deutlich, dass die Erlösung dadurch erreicht wird, dass man den Willen seines Vaters im Himmel tut (vgl. Mt 7,21). Nur wenn man diesen Willen in der Nächstenliebe ausführt, gelangt man in das Himmelreich. Deshalb ist jeder aufgerufen, nach dem Willen Gottes, in den heiligen göttlichen Geboten zu leben. Außerhalb davon gibt es Sünde und daher ewige Verdammnis.
Im Brief des Heiligen Jakobus lesen wir: „Denn wer das ganze Gesetz beachtet, es aber auch nur in einem Punkt übertritt, der wird an allem schuldig“ (Jakobus 2,10)
Im Deuteronomium lesen wir: „Verflucht ist, wer die Worte dieses Gesetzes nicht in Kraft hält, um sie in die Tat umzusetzen!“. Alles Volk wird sagen: „Amen.“ (27,26. Mose XNUMX:XNUMX)
Und ja. Paulus sagt in Bezug auf diesen Text: „... es steht geschrieben: Verflucht ist jeder, der nicht allem treu bleibt, was im Buch des Gesetzes geschrieben steht, um es in die Tat umzusetzen.“ (Gal. 3,10)
Offensichtlich liegt die Erlösung darin, nach dem ganzen Gesetz zu leben: „Wenn du auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und tust, was in seinen Augen recht ist, wenn du seine Gebote beachtest und alle seine Gesetze befolgst, werde ich dir keine der Krankheiten zufügen, die ich den Ägyptern zugefügt habe, denn ich bin der Herr, der dich heilt!“ (Bsp. 15,26)
„Darum werdet ihr alle meine Satzungen und alle meine Verordnungen befolgen und sie befolgen. Ich bin der Herr“ (Lev. 19,37).
„Darum werdet ihr alle meine Gebote und alle meine Vorschriften befolgen und sie in die Tat umsetzen, damit euch das Land, in dem ich euch wohnen lasse, nicht ausspeise.“ (20,22. Mose XNUMX)
Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 2053: „Die Nachfolge Jesu setzt die Einhaltung der Gebote voraus. Das Gesetz wird nicht abgeschafft (vgl. Mt 5,17), aber der Mensch ist eingeladen, es in der Person seines Meisters wiederzuentdecken, der seine vollkommene Erfüllung ist“ … Dies muss in der Nächstenliebe geschehen.
Daraus folgt die Einhaltung aller Gebote: „... die zehn Gebote offenbaren in ihrem wesentlichen Inhalt schwere Verpflichtungen.“ Sie sind ihrem Wesen nach unveränderlich und verpflichten immer und überall. Niemand konnte auf sie verzichten. (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2072)
Die Nächstenliebe ist von Gott geboten (vgl. Joh 13,34, Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1823 ff). Die Nächstenliebe lässt uns alle Gebote leben (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1824). Die Nächstenliebe ist unauflöslich mit der heiligenden Gnade verbunden (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1996 ff.)
Der heilige Johannes Paul II. bekräftigte: „Wir wissen, dass Jesus Christus die göttlichen Gebote des Berges Sinai vollständig bestätigt hat.“ Er wies die Männer an, sie zu beobachten. Er wies darauf hin, dass die Einhaltung der Gebote die Grundvoraussetzung für die Versöhnung mit Gott ist, die Grundvoraussetzung für die Erlangung der ewigen Erlösung.“[201]
Die Geschichte des Sakramentes der Beichte bestätigt voll und ganz das Gesagte: Die Reue, die notwendig ist, um die Sündenvergebung zu erlangen, impliziert offensichtlich die Absicht, nach dem gesamten Gesetz Gottes zu leben, in der Nächstenliebe!
Wie die Internationale Theologische Kommission sagte: „Die wesentliche Struktur des Bußsakraments ist bereits in der Urkirche, seit dem apostolischen und nachapostolischen Zeitalter, bezeugt.“ … das Zeichen des Sakramentes der Buße besteht aus einem zweifachen Schritt: Einerseits sind es die menschlichen Akte der Umkehr (conversio) durch die von der Liebe inspirierte Reue (contritio), der äußeren Beichte (confessio) und der Wiedergutmachung (satisfactio) …“[202] Reue ist eine grundlegende Konstante wahrer Buße … und wahre Reue impliziert offensichtlich die Verpflichtung, nach dem gesamten Gesetz Gottes zu leben und es nicht mit Sünde zu übertreten!
Die Internationale Theologische Kommission hat in der von uns vorgelegten Zeile zum Wesen der Buße bedeutsam bekräftigt: „Die Buße ist daher sowohl ein Geschenk der Gnade als auch ein freier und moralisch verantwortlicher Akt des Menschen (actus humanus), ein Akt, durch den der Mensch die Verantwortung für seine schlechten Taten erkennt und gleichzeitig mit einer persönlichen Entscheidung sein Leben verändert, indem er ihm eine neue Richtung gibt, die ihn auf Gott ausrichtet.“[203] … wahre Reue beinhaltet die Verpflichtung, nach allen Gesetzen Gottes zu leben! Der römische Katechismus wird in dieser Richtung sagen: „Wenn ein Mensch gerechtfertigt werden und aus dem Bösen zum Guten werden kann, noch bevor er die einzelnen Vorschriften des Gesetzes in äußeren Handlungen befolgt; Wer jedoch bereits über Vernunft verfügt, kann sich nicht von einem Sünder in einen Gerechten verwandeln, wenn er nicht bereit ist, alle Gebote Gottes zu befolgen. [204]
Die ältesten christlichen Schriften nach dem Neuen Testament zeigen, dass wir in den frühen Tagen des Christentums keine so klar definierte Bußeinrichtung sehen, wie wir später sehen werden, aber dennoch mussten diejenigen, die gerettet werden wollten, ihre Sünden aus tiefstem Herzen bereuen, was den Bruch mit der Sünde und den Gehorsam gegenüber dem göttlichen Willen beinhaltete; Offensichtlich mussten sich diejenigen, die sich der Buße unterwarfen, verpflichten, nach dem Gesetz Gottes zu leben ... und befriedigende Werke zu verrichten[205]. Reue implizierte offensichtlich die Verpflichtung, nach allen Gesetzen Gottes zu leben!
Die Bußdisziplin wurde im vierten Jahrhundert geklärt und gestärkt, und es ist für uns von besonderem Interesse, den Ritus der Wiederaufnahme des Büßers zu untersuchen: Auf der einen Seite ist es das Handeln der Kirche durch den Bischof und andere geistliche Amtsträger und auf der anderen Seite „Es ist der Büßer, der nach dem Bußweg auf dem Boden niedergeworfen wird, mit der radikalen Verpflichtung, das Gesetz Gottes vollständig umzusetzen, die Worte des Bischofs annimmt und dann auf die für ihn gerichteten Gebete hört (vgl. P. Adnès). , „Buße (repentir et sacrement)“. Dictionnaire de Spiritualité, Hrsg. Beauchesne, 1932-1995, Band 12 – Spalten 962). Reue implizierte offensichtlich die Verpflichtung, nach allen Gesetzen Gottes zu leben!
Der heilige Ambrosius betont die Notwendigkeit wahrer Reue, die ein Leben nach dem Gesetz Gottes einschließt[206]
Reue und damit wahre Bekehrung waren schon immer für eine wahre Vergebung der Sünden notwendig; Es ist Gott, der durch die Kirche vergibt, und Gott gibt sich nicht mit nur scheinbaren Bekehrungen zufrieden, er möchte eine Veränderung im Herzen und im Leben (vgl. Ez. 23; Joel 2,12-13; Jes 1,16-17; Mt 6,1-6.16-18), sonst gibt es keine Vergebung.
Der heilige Augustinus bekräftigte: „Hier beginne ich, diese Büßer zu untersuchen, und mir wird klar, dass es ihnen weiterhin schlecht geht. Und wie kann man etwas bereuen, wenn man es weiterhin tut? Wenn Sie Buße tun, hören Sie damit auf!“[207]
Selbst die sogenannte „tarifisierte“ Buße, die von den Mönchen Nordeuropas eingeführt und dann in ganz Europa verbreitet wurde, impliziert die Bekehrung des Menschen und damit wahre Reue mit der Verpflichtung, nach dem gesamten Gesetz Gottes zu leben!
Als É. Amann, die „tarifisierte“ Buße unterscheidet sich nicht wesentlich von der anderen Disziplin der Buße, die wir oben untersucht haben. In beiden können wir die gleichen konstitutiven Elemente sehen, unter denen wir die Reue „Paenitenda non admittere, admissa deflere“ hervorheben müssen, die Sünde tadeln und die begangenen Sünden betrauern, in diesen beiden Maximen das Bußbuch des hl. Kolumban weist auf Reue hin, die offensichtlich für die Absolution notwendig ist.[208]
Die „paenitenda non admittere“ beinhaltet selbstverständlich die Verpflichtung, die Gebote in der Nächstenliebe vollständig zu leben und daher nicht zu sündigen.
Es wird dann (wahrscheinlich um das Jahr 1000) normal werden, die Absolution unmittelbar nach der Sündenbeschuldigung zu erteilen und nicht auf die Erfüllung der Genugtuung zu warten[209]. Wahre Reue war jedoch immer notwendig und beinhaltete offensichtlich die Verpflichtung, nach allen Gesetzen Gottes zu leben!
Pietro Lombardo wird die Reue als eine der Haupthandlungen des Büßers bezeichnen ... und auch für ihn bedeutet wahre Reue offensichtlich die Verpflichtung, nach dem gesamten Gesetz Gottes zu leben! Dieser Autor sagt in derselben Passage: „Est autem poenitentia, ut ait Ambrosius, mala praeterita plangere, et plangenda iterum non committere.“ Artikel Gregorius: „Poenitere“ ist anteacta peccata deflere et flenda non committere. Ich bedauere, dass ich mich nicht dazu entschließen kann, die Verantwortung zu übernehmen, aber nicht zu ignorieren oder zu verheimlichen. „Quid enim prodest, si peccata luxuriae quis defleat, et adhuc avaritiae aestibus anhelat?“ (Peter Lombard „Sententiarum Libri IV“, l. IV, d.
Der Mangel an wahrer Reue und Hingabe zur Umsetzung des gesamten Gesetzes Gottes macht die Buße falsch, wie das Zweite Laterankonzil bestätigte[210] Gregor VII. hatte bereits im Fünften Römischen Konzil und im Siebten Römischen Konzil (PL 148 col. 801 . 815s) von falschen Büßern gesprochen, insbesondere in den Affirmationen des Siebten Römischen Konzils (PL 148 col. 815s). Der heilige Papst stellte in diesen Texten klar zum Ausdruck, dass ebenso wie die falsche Taufe die Seele nicht reinigt, so auch die falsche Buße die begangene Sünde nicht zerstört; Deshalb muss sich jeder, der eine schwere Sünde begangen hat, guten und umsichtigen Priestern anvertrauen und sich bekehren, damit er, indem er die schlechten Taten verlässt, in den guten Taten bleibt, das heißt offensichtlich im Leben nach dem ganzen Gesetz Gottes. Wenn der Sünder bekehrt, hat er das Leben, andernfalls bleibt er im geistlichen Tod.
Reue, spezifiziert St. Thomas vollzieht eine Ordination und Bekehrung des Geistes zu Gott mit Abneigung gegen die Sünde, Schmerz für die begangene Sünde und dem Entschluss, nicht noch einmal zu sündigen (vgl. „Summa Contra Gentiles“, Lib. 4 Kap. 72 Nr. 4), was der Entschluss ist, nach dem ganzen göttlichen Gesetz zu leben, in der Nächstenliebe ... und das göttliche Gesetz befiehlt, alle seine Gebote zu befolgen und den sogenannten nahen Gelegenheiten der Sünde zu entfliehen[211]
In dieser Zeile erklärte das Konzil von Trient: „… dass diese Reue nicht nur das Aufhören der Sünde und den Zweck und Beginn eines neuen Lebens einschließt, sondern auch den Hass auf das alte Leben, gemäß dem Ausdruck: Nimm alle deine Sünden von dir, mit denen du übertreten hast, und baue ein neues Herz und eine neue Seele auf (Hes 18,31)“. [212]
Somit beinhaltet Reue offensichtlich die Verpflichtung, nach allen Gesetzen Gottes zu leben und diese nicht durch Sünde zu verletzen. Tatsächlich heißt es im Römischen Katechismus, der eine Passage aus dem Konzil von Trient selbst zitiert: „So definieren die Väter des Konzils von Trient Reue: Reue ist ein Schmerz der Seele und ein Abscheu vor der Sünde, die mit der Absicht begangen wurde, in Zukunft nicht mehr zu sündigen (Sess. 14, E. 4)“[213] … der Vorsatz, nicht noch einmal zu sündigen, ist offensichtlich der Vorsatz, nach dem gesamten göttlichen Gesetz zu leben; tatsächlich im Katechismus selbst[214] Wir finden geschrieben: „Aus dem, was wir gesagt haben, ist es leicht, die Bedingungen abzuleiten, die für wahre Reue notwendig sind, Bedingungen, die den Gläubigen mit größter Sorgfalt erklärt werden müssen, damit alle wissen, mit welchen Mitteln sie sie erlangen können, und einen sicheren Maßstab haben, um zu erkennen, wie weit sie von ihrer Vollkommenheit entfernt sind.“ Die erste Bedingung ist Hass und Abscheu vor allen begangenen Sünden. Wenn wir nur einige von ihnen verabscheuen würden, wäre Reue nicht gesund, sondern falsch und vorgetäuscht, denn der heilige Jakobus schreibt: „Wer das ganze Gesetz beachtet und in einer Sache versagt, der übertritt das ganze Gesetz“ (Jakobus 2,10).
Der römische Katechismus erklärt weiter in dieser Zeile: „Wenn ein Mensch gerechtfertigt werden und aus dem Bösen zum Guten werden kann, noch bevor er die einzelnen Vorschriften des Gesetzes in äußeren Handlungen befolgt; Wer jedoch bereits über Vernunft verfügt, kann sich nicht von einem Sünder in einen Gerechten verwandeln, wenn er nicht bereit ist, alle Gebote Gottes zu befolgen.[215]…wahre Reue beinhaltet offensichtlich die Verpflichtung, nach allen Gesetzen Gottes zu leben, in der Nächstenliebe und nicht mit Sünde dagegen zu verstoßen.
Darüber hinaus lesen wir im selben Katechismus: „Der Dritte besteht darin, dass der Büßer den festen und aufrichtigen Entschluss fasst, sein Leben zu reformieren, wie der Prophet deutlich lehrt: Wenn der Gottlose für alle Sünden, die er begangen hat, Buße tut, alle meine Gebote befolgt und Recht und Gerechtigkeit beachtet, wird er leben; Ich werde mich auch nie an die Sünden erinnern, die er begangen hat. Und weiter: Wenn der Bösewicht sich von der Bosheit, die er begangen hat, abwendet und Recht und Gerechtigkeit achtet, wird er seiner Seele Leben geben. Und noch weiter: Bekehrt euch und tut Buße für alle eure Sünden; damit diese nicht wieder zugrunde gehen. Werfen Sie alle Ausflüchte, denen Sie verfallen sind, von sich ab und erlangen Sie ein neues Herz und einen neuen Geist (Ez 18,21 Ez 18,31). Dasselbe befahl der Herr selbst, als er der Ehebrecherin sagte: „Geh und sündige nicht mehr“ (Joh 8,11); und dem Gelähmten, der im Teich geheilt wurde: Siehe, du bist geheilt: Sündige nicht mehr (Joh 5,14).
Denn Natur und Vernunft zeigen deutlich, dass zwei Dinge unbedingt notwendig sind, um Reue wahr und aufrichtig zu machen: Reue für die begangenen Sünden und der Vorsatz, sie in Zukunft nicht noch einmal zu begehen. Wer sich mit einem beleidigten Freund versöhnen möchte, muss gleichzeitig den zugefügten Schaden bedauern und sich in Zukunft davor hüten, die Freundschaft erneut zu beleidigen. Diese beiden Dinge müssen notwendigerweise mit Gehorsam einhergehen, da es für den Menschen richtig ist, den natürlichen, göttlichen und menschlichen Gesetzen zu gehorchen, denen er unterliegt. Wenn also ein Büßer seinem Nächsten durch Gewalt oder Betrug etwas gestohlen hat, ist er verpflichtet, es zurückzuzahlen; Wenn er seine Würde und sein Leben durch Worte oder Taten verletzt hat, muss er ihn durch die Erbringung einer Dienstleistung oder eines Vorteils befriedigen. In diesem Zusammenhang ist das Sprichwort des heiligen Augustinus allen bekannt: „Die Sünde ist nicht vergeben, wenn das Diebesgut nicht zurückgegeben wird (Epist. CL3,6,20).“[216]
Sogar einige Verurteilungen der Päpste, die im Einklang mit den Bekräftigungen des Konzils von Trient stehen, bekräftigen die Notwendigkeit wahrer Reue, die offensichtlich die Verpflichtung einschließt, nach dem gesamten Gesetz Gottes zu leben.[217]
Der heilige Alfons stellt in seiner „Theologia moralis“ und in verschiedenen seiner Werke deutlich fest, dass die Beichte die Handlungen des Büßers als unmittelbaren Gegenstand hat, zu denen auch die Reue gehört, die die Absicht einschließt, nach dem Gesetz Gottes, in der Nächstenliebe zu leben und daher nicht zu sündigen [218] Besonders bedeutsam in diesem Zusammenhang ist diese Aussage von s. Alfonso: „Für II. Der Zweck muss universell sein (wenn man von Todsünden spricht), wie jeder mit s lehrt. Thomas (III q. 87. a. 1. ad 1.)… Es wurde von Todsünden gesagt, denn was lässliche Sünden betrifft, ist es sicher mit s. Thomas (3. pq 87. a. 1. ad 1.), dass es ausreicht, vorzuschlagen, sich von irgendjemandem zu enthalten, ohne vorzuschlagen, sich von anderen zu enthalten (Lib. 6. n. 451. v. II. Requiritur.). Schließlich (wie Suar, Croix usw. sagen) kann der Mensch durchaus vorschlagen, vor allen vorsätzlichen Vergnügungen zu fliehen, und was die Unabsichtlichen betrifft, reicht es aus, vorzuschlagen, vor ihnen zu fliehen, weil die menschliche Zerbrechlichkeit mit sich bringt, wie der Engel selbst an der zitierten Stelle sagt.[219] Wahre Reue beinhaltet den Entschluss, nach allen Gesetzen Gottes, in der Nächstenliebe zu leben und daher nicht zu sündigen. In diesem Zusammenhang muss die Verpflichtung zur Flucht vor bevorstehenden Gelegenheiten zur Sünde einbezogen werden, denn das Gesetz Gottes befiehlt nicht nur, vor Sünden zu fliehen, sondern auch vor Sünden[220]
In Anlehnung an das bisher Gesagte lesen wir einige wichtige Aussagen, die von der Sacra Congregatio de Propaganda Fide verbreitet wurden (hier oft mit SC d. PF bezeichnet). Zunächst lesen wir, dass es in verschiedenen Fällen notwendig ist, die Absolution zu verweigern, weil es an echter Reue mangelt und der Büßer nicht bereit ist, sich von der Sünde zu distanzieren und vor nahen Gelegenheiten zur Sünde zu fliehen usw. [221]
Offensichtlich sollten diejenigen, die sich nicht ernsthaft dazu verpflichten, nach den 10 Geboten zu leben und den nächsten Gelegenheiten zur Sünde zu entgehen, nicht freigesprochen werden.
Darüber hinaus gilt laut der Sacra Congregatio de Propaganda Fide: Vor der Absolution müssen die Beichtväter prüfen, ob in den Seelen der Büßer echte Reue herrscht, die für die Integrität des Sakraments erforderlich ist. Sie müssen daher prüfen, ob in ihnen echter Hass auf die Sünden vorhanden ist, ob tatsächlich und nicht nur in Worten wahrer Hass auf das Leben der Sünde besteht und ob es den wirklichen Beginn eines neuen Lebens in Christus usw. gibt. In dieser Zeile werden die diesbezüglichen Anweisungen von s empfohlen. Karl Borromäus. ... und das neue Leben, von dem wir sprechen, ist mit Reue verbunden ... was eine ernsthafte Verpflichtung einschließt, nach allen Gesetzen Gottes zu leben.[222]
Der Katechismus des hl. Pius X. sagt in dieser Zeile: „“
731. Worin besteht die Resolution? Der Vorsatz besteht in dem festen Willen, die Sünde nie wieder zu begehen und alle notwendigen Mittel zu nutzen, um ihr zu entkommen.
- Welche Voraussetzungen muss die Auflösung erfüllen, um gut zu sein? Damit die Resolution gut ist, muss sie vor allem drei Bedingungen erfüllen: Sie muss absolut, universell und wirksam sein.
- Was meinst du mit: absolute Auflösung? Das bedeutet, dass die Lösung ohne zeitliche, örtliche oder personengebundene Bedingungen erfolgen muss.
- Was bedeutet es: Die Resolution muss universell sein? Die Absicht muss universell sein, das heißt, wir müssen vor allen Todsünden fliehen wollen, sowohl vor denen, die wir bereits bei anderen Gelegenheiten begangen haben, als auch vor anderen, die wir begehen könnten.
- Was meinen Sie damit: Der Beschluss muss wirksam sein? Der Vorsatz muss wirksam sein, was bedeutet, dass man den festen Willen haben muss, alles zu verlieren, bevor man eine neue Sünde begeht, gefährlichen Gelegenheiten zur Sünde zu entgehen, schlechte Gewohnheiten abzulegen und die Verpflichtungen zu erfüllen, die man aufgrund unserer Sünden eingegangen ist.“
Damit wahre Reue stattfinden kann, muss der Entschluss oder die Absicht universell sein, das heißt, sie muss die Verpflichtung beinhalten, nach dem gesamten Gesetz Gottes zu leben, in der Nächstenliebe und alle Handlungen zu vermeiden, die diesem Gesetz schwerwiegend widersprechen, insbesondere das, was objektiv eine Todsünde darstellt. Ein solcher Vorsatz muss wirksam sein, da er den Entschluss beinhalten muss, vor bevorstehenden Gelegenheiten zur Sünde zu fliehen.
Das Ritual legt fest. „Der Priester muss sorgfältig überlegen, wann und wem die Absolution erteilt, verweigert oder aufgeschoben werden soll; Es soll nicht geschehen, dass er denjenigen freispricht, der zu einer solchen Wohltat nicht in der Lage ist, wie es der Fall wäre: wer kein Anzeichen von Schmerz zeigt; Wer möchte nicht einen Hass oder eine Feindschaft niederlegen? oder wer, obwohl er dazu in der Lage ist, das des anderen nicht zurückgeben will; Wer möchte nicht eine naheliegende Gelegenheit der Sünde verlassen oder auf andere Weise einen Weg der Sünde verlassen und sein Leben zum Besseren ändern? wer in der Öffentlichkeit einen Skandal verursacht hat, es sei denn, er sorgt für öffentliche Genugtuung und beseitigt den Skandal; der Sünden begangen hat, die den Oberen vorbehalten waren.“[223] … der Büßer muss bereit sein, sein Leben zum Besseren zu verändern … offensichtlich, indem er sich dazu verpflichtet, nach allen Gesetzen Gottes zu leben und den bevorstehenden Gelegenheiten zur Sünde zu entfliehen.
Im „Dominum et Vivificantem“ von s. Johannes Paul II. finden wir geschrieben in n. 42: „Ohne eine wahre Bekehrung, die eine innere Reue impliziert, und ohne eine aufrichtige und feste Absicht zur Veränderung, bleiben die Sünden „nicht vergeben“, wie Jesus sagt, und mit ihm die Tradition des Alten und Neuen Bundes. …“[224] und bei Nr. In Nr. 46 derselben Enzyklika können wir lesen, dass die Lästerung des Heiligen Geistes die Sünde des Menschen ist, der sein vermeintliches „Recht“ in Anspruch nimmt, in der Sünde zu verharren, und sich daher der Erlösung verweigert. In diesem Fall weigert sich der Mensch, Reue zu akzeptieren ... was die Verpflichtung einschließt, nach dem gesamten Gesetz Gottes zu leben, in der Nächstenliebe und daher vor der Sünde zu fliehen.
In der Reconciliatio et Paenitentia, Nr. 31, s. Johannes Paul II. bekräftigte darüber hinaus, was wir in Bezug auf die absolute Notwendigkeit der Reue bekräftigen: „Der wesentliche Akt der Buße des Büßers ist jedoch die Reue, das heißt eine klare und entschiedene Ablehnung der begangenen Sünde mit der Absicht, sie nicht noch einmal zu begehen, durch die Liebe, die man zu Gott hegt und die in der Reue wiedergeboren wird.“ … „von dieser Reue des Herzens hängt die Wahrheit der Buße ab“ (Ritus der Buße, 6c).“[225] Offensichtlich erfolgt die Rückkehr des Menschen zu Gott durch die Absicht des Menschen, nach dem gesamten göttlichen Gesetz zu leben ... Gott erleuchte uns!
Im Ritus der Buße[226] zu Nr. 5-6 lesen wir: „6. Der Jünger Christi, der, bewegt vom Heiligen Geist, nach der Sünde sich dem Sakrament der Buße nähert, muss sich vor allem mit ganzem Herzen zu Gott bekehren. Diese innige Bekehrung des Herzens, die die Reue über die Sünde und den Willen zu einem neuen Leben einschließt, drückt der Sünder durch das vor der Kirche abgelegte Bekenntnis, die gebührende Genugtuung und die Verbesserung des Lebens aus. … . a) Reue. Unter den Taten des Büßers nimmt die Reue den ersten Platz ein, das heißt „Kummer und Abscheu über die begangene Sünde, mit der Absicht, nicht mehr zu sündigen“. Und tatsächlich: „Wir können das Reich Christi nur mit der ‚metanoia‘ erreichen, das heißt mit jener tiefgreifenden und radikalen Veränderung, durch die der Mensch beginnt, zu denken, zu urteilen und sein Leben neu zu ordnen, angetrieben von der Heiligkeit und Güte Gottes, wie sie uns in seinem Sohn in Fülle offenbart und geschenkt wurde (vgl. Hebr 1, 2; Kol 1, 19 und passim; Eph 1, 23 und passim)“. Beachten Sie gut: Der Büßer muss sich zunächst von ganzem Herzen zu Gott bekehren. Diese innige Bekehrung des Herzens beinhaltet die Reue über die Sünde und den Zweck eines neuen Lebens ... das heißt eines Lebens gemäß allen göttlichen Geboten.; Nur durch diese tiefgreifende und radikale Veränderung, durch die der Mensch beginnt, zu denken, zu urteilen und sein Leben neu zu ordnen, bewegt von der Heiligkeit und Güte Gottes, wie sie sich im Sohn manifestiert und uns in Fülle geschenkt hat, können wir in das Reich Gottes eintreten ...
Die Wahrheit der Buße hängt von dieser Reue des Herzens ab. Fehlt sie, ist die Absolution ungültig und die Buße falsch.
Wenn es keinen wahren Vorsatz gibt, gibt es keine Reue, es gibt keine wahre Reue, sagt St. Johannes Paul II.: „Es ist auch an sich klar, dass die Anklage der Sünden den ernsthaften Vorsatz einschließen muss, in Zukunft keine weiteren Sünden mehr zu begehen.“ Wenn diese Seelenverfassung fehlen würde, gäbe es in Wirklichkeit keine Reue: Es handelt sich tatsächlich um das moralische Übel als solches, und daher würde es heißen, das Böse nicht zu verabscheuen und keine Reue zu zeigen, wenn man nicht einen Standpunkt einnimmt, der einem möglichen moralischen Übel widerspricht. Aber wie dies vor allem aus dem Schmerz resultieren muss, Gott beleidigt zu haben, so muss der Entschluss, nicht zu sündigen, auf der göttlichen Gnade beruhen, die der Herr niemals versagen lässt bei denen, die tun, was ihnen möglich ist, um ehrlich zu handeln. [227] Fehlt der ernsthafte Vorsatz, künftig keine Sünden mehr zu begehen, fehlt die Reue, die Reue und die Absolution ist ungültig; Die Absicht, nicht zu sündigen, ist offensichtlich eine Absicht, das heißt, nach allen göttlichen Geboten in der Nächstenliebe zu leben.
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
Die Kongregation für die Glaubenslehre schrieb vor einigen Jahren: „In jedem Fall kann die Absolution nur erteilt werden, wenn die Gewissheit wahrer Reue besteht, das heißt „innerer Schmerz und Verwerfung für die begangene Sünde, mit dem Entschluss, nicht noch einmal zu sündigen“ (vgl. Konzil von Trient, Lehre vom Sakrament der Buße, c.4). In diesem Sinne kann eine geschiedene und wiederverheiratete Person nicht rechtsgültig freisprechen, wenn sie nicht den festen Entschluss fasst, „nicht mehr zu sündigen“, und sich deshalb aller Handlungen enthält, die den Ehepartnern zustehen, und in diesem Sinne alles in ihrer Macht Stehende tut. [228] Ohne Reue kann es keine gültige Absolution des Büßers geben. …. Daher kann insbesondere eine geschiedene und wiederverheiratete Person, die nicht den festen Entschluss gefasst hat, „nicht mehr zu sündigen“ und sich von den den Ehepartnern eigenen Taten zu enthalten, nicht gültig losgesprochen werden ... und wahre Reue setzt den Entschluss voraus, nach dem ganzen Gesetz Gottes, in der Nächstenliebe, zu leben!
Der römische Katechismus hatte in dieser Zeile leuchtend gesagt: „Wenn ein Mensch gerechtfertigt werden und aus dem Bösen zum Guten werden kann, noch bevor er die einzelnen Vorschriften des Gesetzes in äußeren Handlungen befolgt; Wer jedoch bereits über Vernunft verfügt, kann sich nicht von einem Sünder in einen Gerechten verwandeln, wenn er nicht bereit ist, alle Gebote Gottes zu befolgen.[229]
Möge die Dreifaltigkeit diese Wahrheit in ihrer Kirche zum Leuchten bringen und die Hirten und Gläubigen von jeder Illusion befreien, sie seien ohne Verdienst und ohne Bekehrung gerettet.
b,1) Welche Entschlossenheit, nicht zu sündigen, sollte von Menschen mit begrenzter Fähigkeit zum Verstehen und Wollen verlangt werden?
Wie Amoris Laetitia selbst hervorhebt, kann es vorkommen, dass es Menschen gibt, die Hindernisse für die Freiwilligkeit und Freiheit ihres Handelns haben, für die ihre Verantwortung für ihre objektiv schwerwiegenden Handlungen gering oder gleich Null sein kann, sodass objektiv schwerwiegende Handlungen, die sie mit solchen Hindernissen begehen, keine schweren Sünden darstellen.
Wir müssen uns fragen, ob Personen, die über die oben genannten Hindernisse verfügen, durch ein Geständnis freigesprochen werden können, selbst wenn sie die Absicht hatten, objektiv schwere Taten zu begehen (Mord, Pädophilie, Vergewaltigung, Ehebruch usw.) oder auf jeden Fall, wenn sie keine wirkliche Absicht hatten, keine objektiv schweren Taten zu begehen.
Genauer gesagt muss man sich fragen, ob solche Personen aufgrund der oben genannten Hindernisse, die vermutlich auch in Zukunft bestehen bleiben, die sakramentale Absolution erhalten könnten, ohne die Absicht zu haben, keine objektiv schweren Taten zu begehen oder überhaupt die Absicht zu haben, objektiv schwere Taten zu begehen, so dass die Begehung objektiv schwerer Taten für sie nur eine lässliche Sünde wäre und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Absicht, lässlich zu sündigen, Reue und damit die Absolution in der Regel nicht ausschließt.
Könnte daher eine Person, die solche Behinderungen hat, sakramental freigesprochen werden, während sie die Absicht hat, eine unschuldige Person zu töten oder eine Pädophilie oder einen Ehebruch oder eine Homosexualität oder auf jeden Fall eine objektiv schwere Tat zu begehen?
Eine Person, die solche Behinderungen hat, könnte sakramental freigesprochen werden, solange sie nicht beabsichtigt, keine unschuldige Person zu töten oder keine pädophile oder ehebrecherische Handlung oder keine homosexuelle Handlung oder auf jeden Fall eine objektiv schwerwiegende Handlung zu begehen, insbesondere wenn sie sich in einer Situation befindet, die es ihr leicht macht, eine solche objektiv schwerwiegende Handlung zu begehen; Könnte also eine Person freigesprochen werden, die bereit ist, eine Tat zu begehen, die in schwerwiegender Weise gegen Gottes Gesetz verstößt?
Wir haben oben bereits dargelegt, dass derjenige, der zur Reue nicht fähig ist, offensichtlich auch nicht in der Lage ist, dieses Sakrament der Buße zu empfangen[230]; Wer keine Vernunft gebrauchen kann, empfängt dieses Sakrament nicht gültig; Wer keine Reue hat, empfängt dieses Sakrament nicht gültig (vgl. Palazzini „Dictionarium Morale et Canonicum“ Romae, 1968, Vers IV, Seite 165); Darüber hinaus ist diese Reue, ob vollkommen (perfekte Reue) oder unvollkommen (Abnutzung), übernatürlich (vgl. Hauptkatechismus des hl. Pius X. Nr. 714.717), sie wird durch das Wirken des Heiligen Geistes vollzogen[231] und es impliziert den Entschluss, in der Nächstenliebe zu leben und daher objektiv nach den Geboten Gottes zu leben, den nahen Gelegenheiten der Sünde zu entfliehen und daher keine Handlungen zu begehen, die objektiv diesem Gesetz widersprechen; Wer daher nicht in der Lage ist, mit Gottes Hilfe vorzuschlagen, eine objektiv schwere Tat nicht zu begehen und den nahen Gelegenheiten schwerer Sünde zu entgehen, ist nicht in der Lage, die sakramentale Absolution zu empfangen.
Allgemeiner ausgedrückt: Wer nicht unter der Führung Gottes diesen Beschluss fasst:
1) Vermeiden Sie alles, was im Widerspruch zum Gesetz Gottes steht, und insbesondere alles, was ernsthaft und objektiv im Widerspruch zu den 10 Geboten steht;
2) den unmittelbaren Gelegenheiten schwerer Sünde zu entfliehen.
In diesem Sinne können Ungläubige, Kinder bis zu einem bestimmten Alter, Geisteskranke oder Menschen, die auf keinen Fall in der Lage sind, nach den 10 Geboten zu leben, usw., nicht gültig freigesprochen werden. und ganz allgemein alle diejenigen, die nicht beabsichtigen, unter der Führung Gottes genau objektiv nach den 10 Geboten mit den in der Bibel aufgezeigten Tugenden zu leben, und daher nicht beabsichtigen, alles zu vermeiden, was objektiv ernsthaft im Widerspruch zu den 10 Geboten steht: Gotteslästerung, Morde, Vergewaltigungen, Pädophilie, Ehebruch, Abtreibung usw. usw.
Der Beichtvater kann von der Einhaltung der Gebote nicht distanzieren, jeder muss unter der Führung Gottes ernsthaft, wirksam und allgemein vorschlagen, nicht noch einmal zu sündigen, um wirksam losgesprochen zu werden.
Gott erleuchte uns immer mehr.
Konkret heißt das: Wenn bei manchen Büßern eine gewisse Willensschwäche im Hinblick auf die Vergangenheit oder die Gegenwart eingetreten ist, die ihre objektiv schweren Sünden vermutlich verzeihlich macht, muss der Beichtvater ihnen helfen, mit der Hilfe Gottes und im Gebet Folgendes vorzuschlagen:
1) nach dem Gesetz Gottes in der Nächstenliebe zu leben und insbesondere keine objektiv schwerwiegenden Taten zu begehen;
2) vor den unmittelbaren Gelegenheiten zu fliehen, die dazu führen, vom göttlichen Gesetz abzuweichen.
Dadurch können sie eine gültige sakramentale Absolution erhalten.
Ohne wahre Absicht und wahre Reue ist die Absolution mangels Reue ungültig.
In dieser Zeile erscheint nicht die Absolution, die einer Person erteilt wird, die Hindernisse aufweist, die die Verantwortung für ihre Handlungen mildern, für den Fall, dass diese Person beabsichtigt, pädophile Handlungen, Ehebruch, Homosexualität usw. zu begehen; Tatsächlich mangelt es an wahrer vollkommener oder unvollkommener Reue, die unter der Führung Gottes ausgeführt wird und uns tatsächlich dazu anweist, das gesamte göttliche Gesetz zu befolgen und daher vor nahen Gelegenheiten zu fliehen, die uns von einer solchen Einhaltung distanzieren.
In diesem Zusammenhang scheint die Absolution, die einer Person erteilt wird, die Hindernisse aufweist, die die Verantwortung für ihre Handlungen mildern, nichts zu bedeuten, wenn diese Person nicht beabsichtigt, unter der Führung Gottes das gesamte Gesetz Gottes zu befolgen und daher nicht beabsichtigt, keine Handlungen der Pädophilie, des Ehebruchs oder der Homosexualität usw. zu begehen. Die Absolution, die denjenigen erteilt wird, die bereit sind, das zu tun, was das göttliche Gesetz verbietet, ist nichts; Tatsächlich mangelt es an wahrer vollkommener oder unvollkommener Reue, die unter der Führung Gottes ausgeführt wird und einen genau dazu anweist, das gesamte göttliche Gesetz zu befolgen und daher den nahen Gelegenheiten zu entfliehen, die einen von dieser Einhaltung distanzieren. Ich betone, dass wahre Reue ein übernatürlicher Akt ist, der unter der Führung Gottes ausgeführt wird und den Büßer offensichtlich nicht dazu drängt, gegen das göttliche Gesetz zu verstoßen.
Der Beichtvater kann von der Einhaltung der Gebote nicht absehen; Alle müssen sich unter der Führung Gottes ernsthaft, wirksam und allgemein dazu entschließen, nicht noch einmal zu sündigen, um wirksam freigesprochen zu werden.
Eines der Merkmale des Beschlusses für eine gültige Absolution besteht darin, dass er universell ist, das heißt, er weist die Person darauf hin, das gesamte göttliche Gesetz zu beachten und daher alle Verstöße dagegen zu vermeiden, insbesondere die schwerwiegenderen; Der heilige Alphonsus M. de' Liguori erklärt: „Drei sind die Bedingungen für den wahren Zweck der Beichte: Sie muss fest, universell und wirksam sein. ”[232].
Der Katechismus des hl. Pius X. sagt: „732. Welche Voraussetzungen muss die Auflösung erfüllen, um gut zu sein? Damit die Resolution gut ist, muss sie vor allem drei Bedingungen erfüllen: Sie muss absolut, universell und wirksam sein. … 734. Was bedeutet es: Die Resolution muss universell sein?
Der Vorsatz muss universell sein, er bedeutet, dass wir vor allen Todsünden fliehen wollen müssen, sowohl vor denen, die wir bereits bei anderen Gelegenheiten begangen haben, als auch vor anderen, die wir begehen könnten. Offensichtlich bedeutet dies, dass man, um freigesprochen zu werden, den Entschluss haben muss, das gesamte Gesetz Gottes zu befolgen ... Der Beichtvater, ich wiederhole, kann nicht von der Einhaltung der Gebote distanzieren, jeder muss unter der Führung Gottes ernsthaft, effektiv und allgemein vorschlagen, nicht noch einmal zu sündigen, um gültig losgesprochen zu werden.
In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Beichtvater alles dafür tut, dass Menschen mit dieser Unfähigkeit beten und sich unter die Führung der Kirche stellen, damit sie von ihren Vorgesetzten kontrolliert werden und keine objektiv schwerwiegenden Taten begehen.
Damit der Büßer zu einem echten Akt der Reue gelangt, ist es wichtig, dass der Beichtvater ihn dazu anleitet, darauf zu beten, die göttliche Gabe der wahren Reue anzunehmen, die die Absolution gültig macht; Erinnern Sie den Beichtvater und die Büßer daran, dass für Gott nichts unmöglich ist und dass Er uns tatsächlich retten, heiligen und uns deshalb Reue für unsere Sünden schenken möchte.
Für Gott ist nichts unmöglich. Der Glaube lässt uns auf Gottes Hilfe und seine Allmacht vertrauen und führt uns daher dazu, Gott um seine Gnade zu bitten. Der heilige Johannes Paul II. bekräftigte, wie wir gesehen haben: „In diesem Zusammenhang ist es nicht unangebracht, daran zu erinnern, dass der Glaube die Möglichkeit lehrt, die Sünde mit Hilfe der Gnade zu vermeiden.“ [233]" [234] … mit göttlicher Gnade ist es nicht unmöglich, der Sünde zu entgehen.
Möge Gott unser Leben immer mehr für den Glauben an seine Allmacht öffnen.
Es erscheint mir wichtig, weiter zu betonen, dass der für die Absolution notwendige Zweck durch das Wirken des Heiligen Geistes erreicht wird, der eine Person sicherlich nicht dazu drängt, objektiv schwerwiegende Taten zu vollbringen, sondern möchte, dass heilige Taten objektiv und mit den erforderlichen Tugenden vollbracht werden.
In dieser Hinsicht führt uns der Heilige Geist dazu, das umzusetzen, was der VS bekräftigt: „Sobald die moralische Art einer durch eine universelle Regel verbotenen Handlung konkret erkannt wurde, besteht die einzige moralisch gute Handlung darin, dem Sittengesetz zu gehorchen und sich der darin verbotenen Handlung zu enthalten.“ (VS, Nr. 67) ... Sobald die objektive Schwere einer Handlung erkannt wurde, drängt uns der Heilige Geist, eine solche Handlung nicht auszuführen, sei es Pädophilie, Ehebruch, Mord usw.
Wahre Reue und der wahre Vorsatz, nicht zu sündigen, sind eine Gabe des Heiligen Geistes, die wir annehmen müssen; Wer nicht in der Lage ist, diese Gabe der Reue anzunehmen (also bewusst nicht erneut zu sündigen und den nächsten Anlässen der Sünde zu entgehen) und daher nicht reuig ist, ist nicht in der Lage, das Sakrament zu empfangen. Ebenso kann derjenige, der keinen Glauben hat, dieses Sakrament nicht gültig empfangen. Ebenso ist derjenige, der die Taufe nicht empfangen hat, nicht in der Lage, die Beichte gültig zu empfangen, ebenso wer nicht bei einem anderen Priester als dem beichtet, mit dem er gegen das sechste Gebot gesündigt hat , ist nicht in der Lage, die Beichtemission gültig zu empfangen (vgl. Can. 977)
Gib uns, Herr, dass wir uns immer von Deinem Geist leiten lassen, und gib uns in seinem Licht zu verstehen, dass es im göttlichen Gesetz keine unterschiedlichen Grade und unterschiedlichen Formen von Geboten für unterschiedliche Menschen und Situationen gibt, wie s. Johannes Paul II. stellte klar fest: „... das sogenannte „Gesetz der Allmählichkeit“ oder der schrittweise Weg kann nicht mit der „Allmählichkeit des Gesetzes“ gleichgesetzt werden, als ob es im göttlichen Gesetz verschiedene Grade und verschiedene Formen von Geboten für verschiedene Menschen und Situationen gäbe.“[235] … es im göttlichen Gesetz nicht verschiedene Grade und verschiedene Formen von Geboten für verschiedene Menschen und Situationen gibt.
Die Gebote sind unverzichtbar, wie wir gesehen haben (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2072; Iª-IIae q. 100 a. 8 co.), weder der Büßer kann sich selbst entbinden, noch der Beichtvater kann ihn von der Verpflichtung entbinden, die Gebote umzusetzen.
Gott ruft jeden dazu auf, sein Gesetz zu befolgen; Er ist allmächtig und kann selbst die kranksten Seelen heilen und verwandeln; Der Glaube an Ihn, der für eine gültige Beichte erforderlich ist, und die göttliche Hilfe helfen uns, uns zu entschließen, nicht zu sündigen und den unmittelbaren Anlässen der Sünde zu entfliehen. In diesem Sinne muss der Beichtvater dem Büßer helfen, einen echten Akt der Reue mit dem oben genannten Zweck auszuführen, und andererseits kann der Beichtvater den Büßer nicht freisprechen, dem diese übernatürliche Reue und dieser Zweck fehlen.
Dom Giulio Meiattini hat ein interessantes Buch über Amoris Laetitia und in einem Interview geschrieben [236] unter anderem bekräftigt er: „… so weit zu gehen, wie AL zu behaupten, dass trotz eines dauerhaften und unveränderten Verhaltens im objektiven Gegensatz zur evangelischen Moral Absolution erteilt werden kann, stellt dies eine Missachtung der göttlichen Gnade dar.“ Es ist genau das viel beschworene Prinzip der Unterscheidung, das uns auf einen anderen Weg hätte lenken sollen.“[237]
Es scheint mir interessant, Ihnen hier zwei Texte zum Heiligen Geist und zu seinem Wirken im Menschen zur Lektüre vorzuschlagen. Im ersten Text St. Basilius sagt über den Heiligen Geist: „Durch ihn werden Herzen emporgehoben, die Schwachen werden von der Hand geführt, die Starken erreichen die Vollkommenheit.“ Er strahlt auf diejenigen, die sich von aller Hässlichkeit gereinigt haben, und macht sie durch die Gemeinschaft, die sie mit ihm haben, geistlich. … Von ihm ewige Freude, von ihm ständige Vereinigung und Ähnlichkeit mit Gott und, was das Erhabenste von allem ist, von ihm die Möglichkeit, Gott zu werden.“[238]
Im zweiten Text heißt es: s. Cyril: „Dass der Geist tatsächlich diejenigen, in denen er wohnt, in eine andere Natur verwandelt und sie in ihrem Leben erneuert, lässt sich leicht anhand von Zeugnissen aus dem Alten und Neuen Testament beweisen ... Sehen Sie, wie der Geist diejenigen, in denen er wohnt, sozusagen in ein anderes Bild verwandelt?“ Tatsächlich führt es leicht vom Geschmack irdischer Dinge zu dem Geschmack nur himmlischer Dinge und von feiger Schüchternheit zu einer Standhaftigkeit voller Mut und großer Großzügigkeit.[239]
Mit seiner heiligenden Gnade vergöttlicht und verwandelt der Heilige Geist die Menschen und macht sie fähig, nach dem Wort Gottes zu leben und so alle Versuchungen zu überwinden.
Ich betone, dass der Heilige Geist auch kranke, unfähige usw. Menschen verwandeln kann. Hören wir also nicht auf, für sie zu beten und sie zum Beten einzuladen.
Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Sakramente eine öffentliche Dimension haben und dass durch sie eine gesunde und korrekte Lehre an das Volk Gottes weitergegeben werden muss. Es gibt eine sichtbare Dimension der objektiven Umsetzung der Gebote, der „sichtbaren“ Gnade, die die Sakramente bewahren und zeigen müssen als Zeugnis echter und sichtbarer Heiligkeit, die ein Geschenk des allmächtigen Gottes ist und die im Glauben an den allmächtigen Gott gelebt wird.
In dieser Zeile bekräftigt Don G. Meiattini: „Es sollte jedoch die Theologie des Sakraments mit ihren Implikationen in actu Celebrationis sein, die den umfassenden Rahmen der anthropologischen, psychologischen und situativen Kriterien im Allgemeinen liefert, die von der Moraltheologie der Unterscheidung angenommen werden; denn die sakramentale Logik des sichtbaren und objektiven Zeichens hat darüber hinausgehende und umfassendere Bedürfnisse, die nicht auf die innere Situation des Subjekts und des Gewissens in Bezug auf die Norm (eingehalten oder übertreten) oder auf die unsichtbare Gnade (anwesend oder abwesend) reduziert werden können. Bei den Sakramenten geht es um Sichtbarkeit
der Gnade, nicht mit ihrer inneren Unsichtbarkeit.“[240].
Das Sakrament der Beichte muss seine objektive und „sichtbare“ Heiligkeit bewahren, die gerade vom Büßer die Offenheit für die heiligende Gnade und damit den wahren, wirksamen und universellen Zweck verlangt, nach dem Gesetz Gottes zu leben, nicht mehr zu sündigen und künftigen Gelegenheiten zur Sünde zu entfliehen.
Es sollte auch klargestellt werden, dass, wie St. Thomas „Ad secundam quaestionem dicendum, quod sicut Deus non alligavit virtutem suam rebus naturalibus, ut non possit praeter eas operari cum voluerit quod in miraculosis actibus facit, ita non alligavit virtutem suam sacramentis, ut non possit sine sacramentorum ministris aliquem sanctificato“ (Super Sent., lib. 4 d. 6 q. 1 a. 1 qc. 2 co.). Gott hat seine Macht nicht an die Sakramente gebunden und kann jemanden auch ohne Spender der Sakramente heiligen.
Damit ist insbesondere gemeint, dass diejenigen, die nicht in der Lage sind, eine reuige Handlung zu vollbringen, wie z. B. Geisteskranke usw. und deshalb können sie die sakramentale Absolution nicht empfangen, dafür sind sie nicht verdammt, Gott hat andere Wege für ihre Erlösung und Heiligung.
Andererseits muss das Sakrament der Beichte seine sichtbare und objektive Heiligkeit bewahren und die sakramentale Vergebung nur denen anbieten, die wirklich und „sichtbar“ zerknirscht sind und sich daher verpflichten, nach den Geboten der Nächstenliebe zu leben und so der Welt ein gutes Beispiel des Lebens zu geben.
Gott erleuchte uns und schenke uns, immer in der Erkenntnis seiner Wahrheit zu wachsen.
Gott erfüllt uns immer mehr mit seinem Licht zu diesen wichtigen Punkten der Lehre.
b,2) Fehler bezüglich des für eine gültige Absolution notwendigen Zwecks und verschiedener damit verbundener Fragen in Msgr. VM Fernández, im Brief der argentinischen Bischöfe und in Amoris Laetitia.
Was wir gesagt haben, hebt einige Fehler hervor, die bei VM Fernández auftauchen, der von manchen als Ghostwriter von Amoris Laetitia angesehen wird [241], und im Brief der argentinischen Bischöfe ... also in Amoris Laetitia, weil der Brief der argentinischen Bischöfe Amoris Laetitia authentisch interpretiert ...
Gott erleuchte uns.
Wir stellen sofort fest, dass, wie wir weiter unten erläutern werden, sowohl Msgr. Fernández, dass der Brief der argentinischen Bischöfe und Amoris Laetitia in die Tat umgesetzt wird, auch wenn sie ihn in Worten verurteilen, im Einklang mit der „Gradualität des Gesetzes“ …. eine abweichende und zum Scheitern verurteilte Linie…
Dann stellen wir fest, dass sowohl Erzbischof Fernández als auch der Brief der argentinischen Bischöfe Menschen, die nicht den Vorsatz haben, keine objektiv schwerwiegenden Taten zu begehen, die sakramentale Absolution und die Eucharistie empfangen können und insbesondere nicht den Vorsatz haben, keinen Ehebruch zu begehen ...
Aber schauen wir mal genauer hin …
In seinem Artikel mit dem Titel: „El capítulo VIII de Amoris Laetitia: lo que queda después de la tormenta.“Medellin / vol. XLIII / Nr. 168 / Mayo – August (2017) / S. 449-468 - mgr. VM Fernández äußerte sich zu Amoris Laetitia auch im Lichte des Briefes der argentinischen Bischöfe. Mons. VM Fernández wird, wie bereits erwähnt, von einigen als der Ghostwriter von Amoris Laetitia angesehen, und zweifellos finden sich einige seiner Schriften im Wesentlichen in bestimmten Passagen dieser Ermahnung wieder, wie wir später sehen werden; Dieser Prälat steht dem Papst sehr nahe, der ihn zum Episkopat erhob, ihn zum Erzbischof ernannte und ihm eine Diözese in Argentinien zuwies. Aus diesem Grund ist es sehr interessant zu sehen, was er sagt.
In seinem soeben erwähnten Artikel auf den Seiten 451 ff. erklärt der oben genannte Autor, dass Amoris Laetitia mit der von den argentinischen Bischöfen gegebenen und vom Papst genehmigten Interpretation die bisherige Praxis ändert (S. 460) und geschiedene und wiederverheiratete Mitbewohner, die nicht die Absicht haben, als Bruder und Schwester zu leben, zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie zulässt.
Zu Beginn seines Artikels zitiert er in dieser Zeile den entscheidenden Text des Briefes der argentinischen Bischöfe: „No obstante, igulmente es posible un camino de discernimiento.“ Sie muss anerkennen, dass es in einem konkreten Fall Beschränkungen gibt, die die Verantwortung und Schuld begrenzen (vgl. 301-302), insbesondere wenn eine Person bedenkt, dass sie durch die Verdammung der Jungen der neuen Verbindung in ein weiteres Verbrechen gerät. Amoris Laetitia eröffnet die Möglichkeit, Zugang zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie zu erhalten (vgl. Anmerkungen 336 und 351).
Deshalb präzisiert der Monsignore: „Francisco erkennt die Möglichkeit an, den Geschiedenen in einer neuen Verbindung vollkommene Enthaltsamkeit vorzuschlagen, räumt aber ein, dass es Schwierigkeiten geben kann, sie zu praktizieren (vgl. Anmerkung 329).“ (S. 453) Kontinenz kann vorgeschlagen werden, aber es gibt Menschen, die Schwierigkeiten haben, sie zu praktizieren, und insbesondere gibt es Menschen, die Einschränkungen und Hindernisse haben: „Pero Francisco dijo ex plícitamente que „los límites no tienen que ver solo con un“. „ultual deconocimiento de la norm“ (301). …. Die Bedingungen können die Verantwortung und Schuld gegenüber jeder Norm, gegenüber den negativen Geboten und den moralischen Normen absolutas mildern oder aufheben. Es ist möglich, dass das Leben der heiligenden Gnade in einem „ehelicheren“ Zusammenleben nicht immer verloren geht.“ (S. 455-6) Konditionierung kann die Schuld gegenüber jeder Norm mildern oder aufheben, sogar gegenüber negativen Geboten und absoluten moralischen Normen ... diese letzte Aussage wird im Wesentlichen auf S. 458-305 wiederholt. XNUMX: „Aufgrund der Umstände oder mildernden Faktoren ist es möglich, dass man inmitten einer objektiven Situation der Sünde – die subjektiv nicht schuldig ist oder nicht vollständig vorliegt – en gracia de Dios leben kann“ (Amoris Laetitia Nr. XNUMX).“
Daher sind Konditionierungen möglich, die die Verantwortung vor der Norm mildern oder aufheben, so dass man offensichtlich in manchen Fällen in der Gnade Gottes bleiben kann, während man in einer Situation des Zusammenlebens lebt, die mehr uxorio ist, und gerade in diesen Fällen, so Msgr. Fernández ist es möglich, die Sakramente zu spenden, auch wenn die Person nicht die Absicht hat, objektiv nach dem Gesetz Gottes zu leben. Die Unterscheidung, zu der der Priester berufen ist, dient genau diesem Zweck: „el discernimiento puede reconocer que en una situación besondere no hay culpa grab“ (Anmerkung 336).“ (S. 459)
Unterscheidungsvermögen dient laut Msgr. Fernández, um zu erkennen, ob die Geschiedenen und Wiederverheirateten, die mehr uxorio leben, keine schwere Schuld haben und sich daher trotz ihres Lebens in einer sündigen Situation aufgrund der Konditionierung, in der sie sich befinden, in heiligender Gnade befinden.
Bei dieser Unterscheidung spielt das Gewissen der Person eine zentrale Rolle: „En este disernimiento juega un papel central la conciencia de la persona konkrete sobre su situación real ante Dios, sobre sus posibilidades reales y sus limites.“ Dieses Gewissen, begleitet von einem Hirten und erleuchtet durch die Orientierungen der Kirche, ist zu einem Wert fähig, der in ausreichender Saftigkeit gefunden werden muss, um die Möglichkeit des Eintritts in die Gemeinschaft zu erkennen.“ (S. 459)
Das Gewissen, so Msgr. Fernández ist in der Lage, die Möglichkeit des Kommunionempfangs einzuschätzen und daher ein ausreichendes Urteil abzugeben.
Der durch Papst Franziskus vollzogene Wandel wird so konkretisiert: Bisher ließ die Beurteilung einer abgemilderten Schuld keine Rückschlüsse auf den äußeren oder disziplinarischen Bereich zu. Die disziplinarischen Konsequenzen der Regel blieben unverändert, da sie nur auf einem objektiven Verbrechen beruhten, das einer absoluten Regel widersprach. Papst Franziskus schlägt vor, einen Schritt nach vorne zu machen, da manchmal „übertriebene Schlussfolgerungen aus einigen theologischen Überlegungen gezogen werden“ (AL 2), wenn sie in eine starre Disziplin übersetzt werden, die keine Unterscheidung zulässt. Hier nimmt Papst Franziskus laut Bischof eine Änderung vor. Fernández, im Vergleich zur früheren Praxis: Der derzeitige Pontifex lässt eine Unterscheidung zu, die dazu führen könnte, dass die Sakramente denjenigen gespendet werden, die aufgrund mildernder Umstände nicht die Absicht haben, objektiv schwerwiegende Taten zu begehen (vgl. S. 460).
Früher ließ das Urteil über eine abgeschwächte Schuld seitens der wiederverheirateten Geschiedenen, die mehr uxorio lebten, keine Konsequenzen im disziplinarischen oder äußeren Bereich zu und konnte daher, wenn sie nicht den Entschluss hatten, nicht zu sündigen, die Sakramente nicht empfangen; Stattdessen geht es bei Papst Franziskus weiter und ermöglicht eine Unterscheidung und damit den Empfang der Sakramente, wenn davon ausgegangen wird, dass die objektive Handlung nicht mit schwerer Fahrlässigkeit einhergeht.
Im Kern können also mit Franziskus auch diejenigen freigesprochen werden, die aufgrund verschiedener Einschränkungen nicht die Absicht haben, objektiv nach den 10 Geboten zu leben, obwohl sie in einer objektiven Situation des Ehebruchs leben und weiterleben und weiterhin objektiv schwerwiegende Taten begehen ...
Es scheint mir, dass die Worte von Msgr. Fernández veranschaulicht gut, was Amoris Laetitia und der Brief der argentinischen Bischöfe bekräftigen und daher ihren Widerstand gegen das, was wir oben gesagt haben ... Wie wir gesehen haben, ist derjenige, der zur Reue unfähig ist, offensichtlich nicht in der Lage, dieses Sakrament der Buße zu empfangen (vgl. Prummer „Manuale Theologiae Moralis“, Herder 1961, Bd. III, S. 242;); Wer keine Vernunft gebrauchen kann, empfängt dieses Sakrament nicht gültig; Wer keine Reue hat, empfängt dieses Sakrament nicht gültig (vgl. Palazzini „Dictionarium Morale et Canonicum“ Romae, 1968, v. IV, Seite 165)
Diese Reue, ob vollkommen (perfekte Reue) oder unvollkommen (Abnutzung), ist übernatürlich (vgl. Hauptkatechismus des hl. Pius[242] und es impliziert den Entschluss, in der Nächstenliebe zu leben und daher objektiv nach den Geboten Gottes zu leben, den nahen Gelegenheiten der Sünde zu entfliehen und daher keine Handlungen zu begehen, die objektiv diesem Gesetz widersprechen; Wer daher nicht in der Lage ist, mit Gottes Hilfe vorzuschlagen, eine objektiv schwere Tat nicht zu begehen und den nahen Gelegenheiten schwerer Sünde zu entgehen, ist nicht in der Lage, die sakramentale Absolution zu empfangen.
Es scheint mir wichtig, auch hier zu betonen, dass der für die Absolution notwendige Zweck durch das Wirken des Heiligen Geistes erreicht wird, der einen Menschen sicherlich nicht zu objektiv schwerwiegenden Taten, sondern zu objektiv heiligen Taten drängt, und mit den erforderlichen Tugenden drängt der Heilige Geist diejenigen, die sich von ihm leiten lassen, zur Umsetzung des göttlichen Gesetzes. Der Heilige Geist entbindet diejenigen, die sich von ihm leiten lassen, entschieden von objektiv schwerwiegenden Taten.
Wahre Reue und der wahre Vorsatz, nicht zu sündigen, sind eine Gabe des Heiligen Geistes, die wir annehmen müssen; Wer nicht in der Lage ist, diese Gabe der Reue anzunehmen (mit der Absicht, nicht mehr zu sündigen und den nächsten Anlässen der Sünde zu entfliehen), ist nicht in der Lage, das Sakrament zu empfangen, ebenso kann derjenige, der nicht in der Lage ist, die Gabe des Glaubens zu empfangen, dieses Sakrament nicht gültig empfangen. Ebenso ist derjenige, der die Taufe nicht empfangen hat, nicht in der Lage, die Beichte gültig zu empfangen, ebenso ist es derjenige, der nicht bei einem anderen Priester als demjenigen beichtet, mit dem er gegen das sechste Gebot gesündigt hat unfähig, die Beichtemission gültig zu empfangen …
Die Gebote sind unverzichtbar, wie wir gesehen haben (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2072; Iª-IIae q. 100 a. 8 co.), weder der Büßer kann sich selbst dispensieren, noch der Beichtvater kann ihn von der Verpflichtung entbinden, die Gebote umzusetzen, indem er ihm Absolution erteilt, während der Büßer nicht die Absicht hat, nach den Geboten zu leben.
Gott ruft jeden dazu auf, sein Gesetz zu befolgen.
In diesem Sinne muss der Beichtvater dem Büßer helfen, einen echten Akt der Reue mit dem oben genannten Zweck auszuführen, und andererseits kann der Beichtvater den Büßer nicht freisprechen, dem diese übernatürliche Reue und dieser Zweck fehlen.
Es sollte auch klargestellt werden, dass, wie St. Thomas: „Während des Zweiten Weltkriegs ist es nicht möglich, dass Deus nicht virtutem Suam rebus naturalibus ist, aber es ist nicht möglich, dass er eas operari cum voluerit quod in miraculosis actibus facit, es ist nicht alligavit virtutem suam sacramentis, es kann nicht sine sacramentorum ministris aliquem sanctificato sein“ (Super Sent ., lib. 4 d. 6 q. 1 a. 1 qc. 2 co.). Gott hat seine Macht nicht an die Sakramente gebunden und kann jemanden auch ohne Spender der Sakramente heiligen. Damit ist insbesondere gemeint, dass Personen, die grundsätzlich nicht in der Lage sind, einen Akt des Glaubens oder der Reue zu vollbringen, wie etwa Kleinkinder oder Geisteskranke etc. und deshalb können sie das Sakrament der Beichte nicht gültig empfangen, dafür sind sie nicht verdammt, Gott hat andere Wege für ihre Erlösung und Heiligung.
Andererseits muss das Sakrament der Beichte seine sichtbare und objektive Heiligkeit wahren und die sakramentale Vergebung nur denen anbieten, die wirklich und „sichtbar“ zerknirscht sind und sich daher verpflichten, nach den Geboten zu leben und der Welt ein gutes Beispiel für das Leben zu geben.
In diese Richtung gehen auch die Aussagen von Dom Giulio Meiattini. Er ist Mönch der Benediktinerabtei Madonna della Scala in Noci (Bari), hat einen Doktortitel in Fundamentaltheologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana und lehrt am Pontificio Ateneo Sant'Anselmo und an der Theologischen Fakultät Apuliens mit der Spezialisierung auf theologische Anthropologie.
Dom Giulio hat ein interessantes Buch über Amoris Laetitia und in einem Interview geschrieben [243] heißt es unter anderem: „... die Ehe als Sakrament hat öffentlichen und kirchlichen Charakter, daher bedarf die notorische Verletzung des Ehebundes, die zur dauerhaften Lebensbedingung wird, einer entsprechenden Bußpraxis, die diesen Gemeinschaftswert nicht außer Acht lässt.“ Dies gilt für jede Sünde, die öffentlich ist. Eine Situation der Sünde kann im Allgemeinen nicht vergeben werden, wenn sie ohne Reue und Verpflichtung zur Veränderung andauert; a fortiori, eine öffentliche Sünde kann nicht einfach im Forum internum Absolution erlangen, während der Zustand der notorischen Sünde für alle sichtbar unverändert bleibt. In solchen Situationen kann der Beichtvater die Sünden nicht vergeben, indem er dem Büßer sichtbare und erkennbare Zeichen der Bekehrung entzieht.
Abschließend stelle ich fest, dass Msgr. Fernandez und mit ihm Amoris laetitia und den argentinischen Bischöfen ist, als würde man sagen:
- Ich habe einen Menschen getötet, aber ich habe es getan, ohne es zu wollen … also habe ich eine lässliche Sünde begangen und ich kann es wieder tun, es ist eine lässliche Sünde;
- Ich habe eine Stadt mit ihren Bewohnern zerstört, aber ich habe es getan, ohne es zu wollen … also habe ich eine lässliche Sünde begangen und ich kann es wieder tun, es ist eine lässliche Sünde;
-Ich habe ein Kind vergewaltigt, aber ich habe es getan, ohne es zu wollen … also habe ich eine lässliche Sünde begangen und ich kann es wieder tun, es ist eine lässliche Sünde!
All dies sind objektiv sehr schwerwiegende Taten und auch Ehebruch ist sehr schwerwiegend.
Was ich gerade gesagt habe, ermöglicht es uns, den kolossalen Fehler, der der Denkweise von Msgr. innewohnt, deutlicher zu entlarven. Fernandez und mit ihm von Amoris laetitia und den argentinischen Bischöfen. Die Tatsache, dass es Einschränkungen unterschiedlicher Art gibt, erlaubt es niemandem, Handlungen zu akzeptieren, die in schwerwiegender Weise gegen das Gesetz Gottes verstoßen: Massaker, Vergewaltigungen, Morde, Gotteslästerung, Ehebruch, Unzucht, unreine Handlungen gegen die Natur usw.
Der Beichtvater kann die Dispensierung eines Büßers von der Verpflichtung zur Einhaltung des gesamten Gesetzes Gottes nicht gutheißen: Er kann Vergewaltigungen, Morde, Ehebruch usw. nicht gutheißen. … wenn der Büßer nicht vorschlägt, unter der Führung Gottes nach dem gesamten göttlichen Gesetz zu leben und daher die unmittelbaren Gelegenheiten zu vermeiden, die ihn dazu veranlassen, dieses Gesetz zu übertreten, kann er nicht rechtskräftig freigesprochen werden! Wenn keine Absicht besteht, nicht zu sündigen und den unmittelbaren Anlass zur Sünde zu vermeiden, ist die Absolution ungültig.
Darüber hinaus, wenn eine Person eine objektiv schwere Tat wie Mord, Vergewaltigung, Pädophilie, Ehebruch usw. begangen hat. Selbst wenn er es unter mildernden Umständen begangen hat, hat er ein schweres Übel verursacht. Daher drängt der Heilige Geist die Person offensichtlich dazu, nie wieder ein solches Übel zu verursachen und ihm vorzuschlagen, es nie wieder zu begehen, und diese radikale Haltung des Widerstands gegen solch ein Übel, wie sie beim Büßer zu finden ist, macht die Absolution gültig.
b,2,1) Erzbischof Fernandez weiß offensichtlich nicht, was nach gesunder Lehre ein Skandal ist ... und Amoris Laetitia scheint ihm in diesem Irrtum zu folgen ...
Offensichtlich skandalös ist die Praxis, dass eine Person, die sich in einer notorischen Situation schwerer Sünde befindet und nicht vorhat, keine objektiv schweren Taten zu begehen, in der Beichte freigesprochen und die Eucharistie empfangen wird, doch Msgr. Fernández und der Papst wissen offenbar nicht genau, was ein Skandal wirklich ist …
Dass sich Amoris Laetitia den nach der gesunden Lehre echten Skandalen öffnet, bekräftigt der angeblich verborgene Autor der Ermahnung, Msgr. Wenn Fernández von der Notwendigkeit der Vermeidung von Skandalen spricht, muss man bedenken, dass dies nur dann der Fall ist, wenn die Menschen ihre Situation „zur Schau stellen“, als ob sie richtig wäre (vgl. Amoris Laetitia, Nr. 297). Andernfalls würde der Skandal auch dann ausbrechen, wenn die erste Ehe für nichtig erklärt würde, da wahrscheinlich viele, die sie beichten und die Kommunion nehmen sehen, die Nichtigkeit nicht kennen; Wenn wir uns mit dem Fall befassen, könnten sie nicht wissen, ob sie als Brüder leben oder nicht. Objektive Schuld ist nicht „offensichtlich“, da sie von außen nicht bestätigt werden kann, und jeder verdient im Zweifelsfall.[244]
Erzbischof Fernández sagt etwas, das in der Tat sehr weit von der katholischen Lehre entfernt ist.
Der Skandal, wie s. Thomas ist eine Sünde, die im Gegensatz zur Nächstenliebe und insbesondere zur brüderlichen Nächstenliebe steht: Es ist ein weniger aufrichtiges Wort oder eine weniger aufrichtige Tat, die dem Nächsten die Möglichkeit zum geistigen Untergang bietet (vgl. II-II q. 43 a. 1).
Auf dem Weg des spirituellen Weges kommt es vor, dass man durch ein Wort oder eine Tat eines anderen zum spirituellen Ruin neigt, d.
Skandal richtet sich gegen die Nächstenliebe, wobei jeder verpflichtet ist, für das Heil des anderen zu sorgen; und wer es daher nicht vermeidet, eine skandalöse Tat zu begehen, verstößt gegen die brüderliche Nächstenliebe (vgl. II-II q. 43 a. 2).
Laut St. Alfonso …: „Der Skandal kann zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten unterschieden werden. Der Wirkstoff ist definiert als: Est dictum vel factum minus rectum praebens alteri Occasionm ruinae. Dieser aktive Skandal kann dann direkt und indirekt sein: direkt, wenn man seinen Nächsten direkt zur Sünde verleitet; indirekt, wenn ein paar Worte gesagt oder eine sündige Handlung ausgeführt wird, die darauf abzielt, andere zur Sünde zu verleiten. Es gibt auch den dämonischen Skandal, der begangen wird, wenn nicht nur jemand seinen Nächsten zur Sünde verleitet, sondern noch mehr, hauptsächlich um ihn dazu zu bringen, seine Seele zu verlieren, das eigentliche Amt des Teufels. Das Passiv ist derselbe Untergang oder die gleiche Sünde, in die der Nächste fällt; und dies ist unterteilt in gegebene Skandale, genannt de' pusilli, das heißt von denen, die aufgrund ihrer eigenen Schwäche fallen; und in der sogenannten pharisäischen Annahme, das heißt derer, die durch ihre eigene Bosheit fallen.“[245]. Deshalb ist es ein Skandal, wenn ein paar sündige Worte gesagt oder eine sündige Handlung begangen werden, die andere zur Sünde verleiten kann. Es ist also im Wesentlichen falsch, dass es nur wegen der Zurschaustellung, die gemacht wird, einen Skandal gibt. Die einzige sündige Handlung, die andere zur Sünde verleiten kann, reicht aus. Das Zusammenleben mehr uxorio zwischen zwei Menschen, die nicht Ehemann und Ehefrau sind, ist offensichtlich ein Skandal, und es ist nicht nötig, es zur Schau zu stellen, um einen Skandal auszulösen, denn es ist an sich ein sündiges Werk, das andere zur Sünde verleiten kann. Darüber hinaus filtern bestimmte Dinge wie das eher verheiratete Leben eines Paares in vielerlei Hinsicht, sie filtern durch die Kinder, sie filtern durch den verlassenen Ehepartner, sie filtern durch diejenigen, die das Haus betreten und wissen, dass das Paar zusammen schläft, im selben Bett, im selben Zimmer, manchmal kann man von den Fenstern aus deutliche Einstellungen erkennen, die auf die Beziehung zwischen den beiden Personen hinweisen, die Mitglieder des Paares sprechen mit anderen darüber usw. usw. Normalerweise kommen Dinge heraus ... und zumindest kennt sie jemand und oft wissen es viele ... Darüber hinaus ist die Gegenüberstellung von Msgr. Fernández zwischen den wiederverheirateten Geschiedenen und denjenigen, die die Annullierung erhalten haben, denn selbst diejenigen, die die Annullierung erhalten haben, können erst nach der Eheschließung mehr uxorio mit einer anderen Person zusammenleben, und wenn sie tatsächlich nach der Annullierung geheiratet haben, haben sie dies öffentlich getan. Darüber hinaus sündigt derjenige, der die Aufhebung erlangt hat und würdig und frei von Sünden an die Sakramente herangeht, nicht und erregt keinen aktiven Skandal, weil er keine sündige Handlung begeht, die andere zur Sünde verleiten könnte, und in diesem Fall kann auch ein passiver Skandal zugelassen werden.
Offensichtlich ist die Kommunion von jemandem, der in einer skandalösen Situation lebt, wie der eines Geschiedenen und Wiederverheirateten, der mehr uxorio lebt, ein weiterer Skandal.
Daher hieß es im Text des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten zu Recht: „Für die Rechtsordnung ist insbesondere der Skandal relevant, der sich aus der Tatsache ergibt, dass der wiederverheiratete Geschiedene, ein notorischer Sünder, die Eucharistie empfängt.“ Dieser Skandal betrifft das Sakrament der Eucharistie und die Unauflöslichkeit der Ehe und kommt auch dann vor, wenn dieses Verhalten kein Staunen mehr hervorruft.“[246]
Wir werden später besser sehen, wie der Papst mit Amoris Laetitia wirklich schwere Sünden praktisch legitimiert und bekräftigt, dass Sünder die Sakramente empfangen können. Wir werden sehen, dass Papst Franziskus insbesondere durch die in Amoris Laetitia genannten mildernden Umstände und durch einige Bekräftigungen dieser Ermahnung in Bezug auf das Gewissen sowie durch sein Engagement für homosexuelle Handlungen praktisch das legitimiert, was nach der gesunden Lehre in Wirklichkeit eine Todsünde ist, und praktisch dafür sorgt, dass diejenigen, die solche Sünden begehen, die Sakramente empfangen, ohne die Absicht, nicht mehr zu sündigen ... In diesem Absatz sehen wir, dass selbst das, was die gesunde Lehre als Skandal ansieht, zu den schweren Sünden gehört, die Papst Franziskus begangen hat Franziskus legitimiert praktisch durch Amoris Laetitia und sorgt dafür, dass der Sünder, ohne die Absicht, nicht mehr zu sündigen, in aller Ruhe und mit weiterem Skandal die Sakramente empfangen kann ...
Es ist auch anzumerken, dass sich Papst Franziskus offensichtlich ... mit Worten gegen den Skandal zeigt ... und sagt: „Ich akzeptiere die Überlegungen vieler Synodenväter, die bekräftigen wollten, dass „die Getauften, die geschieden und standesamtlich wiederverheiratet sind, auf verschiedene Weise stärker in die christlichen Gemeinschaften integriert werden müssen, um jeden Anlass zu Skandalen zu vermeiden.“ (Amoris Laetitia 299)
... aber offensichtlich ist der Skandal in der "Theologie von JM Bergoglio" nicht das, was die gesunde Lehre als Skandal betrachtet ... und außerdem muss der "Paradigmenwechsel" auf diskrete Weise erfolgen ... vielleicht sogar durch die Bestätigung der Dauerhaftigkeit bestimmter Normen im Allgemeinen als Ideale, aber nicht in konkreten Begriffen ... Die "Chiffre" des Papstes impliziert, dass einige allgemeine Behauptungen auf dem Papier bleiben, aber in konkreten Begriffen durch die Realität der Tatsachen ersetzt werden ... und in der Tat, was ganze Bischofskonferenzen tun bekräftigen, wie die Malteser, die Deutschen, die der Emilia Romagna und was Bischöfe wie Elbs oder Macin usw. sagen. Wie ich in diesem Band wiederholt wiederholt habe, wird dies alles offensichtlich vom Papst voll und ganz akzeptiert ...
b,2,2) Wenn der Büßer über die heiligende Gnade verfügt, verfügt er über die Nächstenliebe, die ihn dazu bringt, sich entschieden der Begehung von Handlungen zu widersetzen, die dem göttlichen Gesetz schwerwiegend zuwiderlaufen.
Es erscheint mir wichtig, auch darauf hinzuweisen, dass es im Katechismus heißt: „Die Nächstenliebe, Frucht des Geistes und Fülle des Gesetzes, hält die Gebote Gottes und seines Christus ein ...“ (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1824). das bedeutet, wie s. Thomas, die Nächstenliebe bringt in uns zwangsläufig die Einhaltung der Gebote hervor: „Secundum quod facit caritas, est divinorum mandatorum observantia.“ Gregorius: nunquam est Dei amor otiosus: operatur enim magna si est; si vero operari renuit, amor non est. Unde manifestum signum caritatis est promptitudo immendi divina praecepta. Videmus enim Amantem propter amatum magna et schwierig operari. Ioan. XIV, 23: si quis diligit me, sermonem meum servabit. Denken Sie darüber nach, ob Sie ein Mandat haben und die divinae dilectionis servat, Sie müssen alles umsetzen. Est aute duplex modus divinorum mandatorum. Quaedam enim sunt affirmativa: et haec quidem implementieren caritas; Es ist eine umfassende Gesetzgebung, die in Mandaten besteht, es ist dilectio, qua Mandatsdiener. Quaedam vero sunt prohibitoria; haec etiam implementierent caritas, quia non agit perperam, ut dicit apostolus I Cor. XIII.“ („Collationes in decem praeceptis“, proemium) Wenn die Nächstenliebe wirklich in der Seele ist, zwingt sie den Menschen dazu, die Gebote zu befolgen. Wohltätigkeit, sagt St. Im soeben vorgestellten Text stellt Thomas fest: Sowohl die bejahenden Gebote, weil die Fülle des Gesetzes, das in den Geboten besteht, die Liebe ist, für die die Gebote befolgt werden, als auch die negativen Gebote, das heißt diejenigen, die bestimmte Handlungen verbieten, weil die Liebe dies tut nicht unfair handeln. Und spezifiziert weiter s. Thomas, wenn die Person am Handeln gehindert ist, hat sie jedoch den heiligen Zweck, das Gute umzusetzen: „Ad tertium dicendum quod amor Dei semper magna operatur in purpose, quod pertinet ad rationem caritatis.“ Nicht tamen semper magna operatur in actu, propter conditionem subiecti.“ (IIª-IIae q. 24 a. 11 ad 3 )
Daher bringt die Nächstenliebe den Menschen dazu, nach dem Gesetz Gottes zu leben und nicht zu sündigen. Wenn Gott in einer Seele ist, bewegt er sie durch heiligende Gnade dazu, nach den Geboten zu leben.
Gnade ist das göttliche Leben in uns und lässt uns gerade in der Nächstenliebe, in den Geboten leben. Im Gegenteil, Gnade und Nächstenliebe bereiten uns eher auf den Tod als auf die Sünde vor, wie wir später besser sehen werden, wenn wir ausführlicher über wahre Nächstenliebe sprechen. Erzbischof Fernandez und Amoris Laetitia und der Brief an die argentinischen Bischöfe sprechen von einem Büßer in der heiligenden Gnade, der bereit ist, weiterhin in einer Situation zu leben, die eine objektiv schwere Sünde darstellt, und objektiv schwere Taten zu vollbringen. Wenn sich der Büßer jedoch im Zustand der Gnade befindet und daher Nächstenliebe besitzt, hat er zwangsläufig, wie wir gesehen haben und wie wir noch besser sehen werden, wenn wir von Nächstenliebe sprechen, die Absicht, aus dieser Situation schwerer objektiver Sünde herauszukommen, wenn Gott in der Seele und im Körper dieses Büßers ist, Gott lässt ihn bestimmte Sünden hassen und auf radikale Weise vor ihnen fliehen, und wenn die Person am Handeln gehindert wird, schlägt sie ihr vor, sich von solchen Situationen und solchen Sünden zu entfernen.
b,2,3) Erzbischof Fernandez und Amoris Laetitia löschen praktisch wichtige Wahrheiten einer gesunden Moraltheologie aus, einschließlich der Notwendigkeit, für eine gültige sakramentale Absolution den Entschluss zu sündigen, nicht zu sündigen.
Professor Josef Seifert veröffentlichte in der Ausgabe 2/2016 der deutschen Zeitschrift für Philosophie und Theologie AEMAET einen Artikel mit dem Titel „Amoris laetitia: Freude, Trauer und Hoffnungen“, in dem er feststellt: „Ich denke, dass einige Passagen von AL, insbesondere diejenigen, die voraussichtlich die größte Wirkung haben werden, Anlass zu großer Sorge geben, nicht nur, weil sie bei ihrer Anwendung leicht zu Missverständnissen und Missbräuchen führen können, sondern auch, weil sie – zumindest dem Anschein nach – in entschiedenen Konflikt mit dem Wort Gottes und der Lehre Gottes geraten.“ der Kirche in Bezug auf die moralische Ordnung, inhärent ungeordnetes Handeln, auf göttliche Gebote und unsere Fähigkeit, sie mit Hilfe der göttlichen Gnade zu erfüllen, von der Unauflöslichkeit der Ehe über die Heiligkeit der Sakramente der Eucharistie und der Ehe bis hin zur ewigen Erlösung (Hölle) und der sakramentalen und pastoralen Disziplin der Kirche, die aus dem Wort Gottes und 2000 Jahren heiliger Kirchentradition stammt.“[247].
Am 5. August 2017 veröffentlichte Professor Josef Seifert in der deutschen theologischen Fachzeitschrift AEMAET einen Artikel mit dem Titel in Form einer Frage: „Droht reine Logik, die gesamte Morallehre der Kirche zu zerstören?“ Darin erklärte er, dass die zitierte Nr. 303 von Amoris Laetitia „eine theologische Atombombe sei, die das gesamte moralische Gebäude der 10 Gebote und der katholischen Morallehre zu zerstören droht“. Und er begründete die Dramatik der Aussage mit der Frage:
„Wenn nur ein einziger Fall einer an sich unmoralischen Handlung von Gott zugelassen und sogar gewollt werden kann, muss dies dann nicht für alle Handlungen gelten, die als ‚an sich unmoralisch‘ gelten? … Sollten daher nicht auch die anderen 9 Gebote, Humanae Vitae, Evangelium Vitae und alle vergangenen, gegenwärtigen oder zukünftigen Dokumente der Kirche, Dogmen oder Konzile, die die Existenz an sich fehlerhafter Handlungen lehren, fallen? … Sollten dann nicht, nach reiner Logik, aufgrund der Komplexität einer konkreten Situation Euthanasie, Selbstmord oder Beihilfe dazu, Lügen, Diebstahl, Meineid, Verleugnung oder Verrat an Christus, wie der des heiligen Petrus oder Mord, unter bestimmten Umständen und nach angemessener „Unterscheidung“ gut und lobenswert sein? …. Wenn jedoch die im Titel dieses Dokuments enthaltene Frage bejaht werden soll, wie ich persönlich glaube, scheint die rein logische Konsequenz der Bejahung von Amoris Laetitia die gesamte moralische Lehre der Kirche zu zerstören.“[248]. Der Professor. Meiattini fügte in Anlehnung an Seiferts Linie hinzu: „… die Behauptung, dass Gott in bestimmten Fällen sogar „verlangen“ kann, ein objektives Übel zu begehen, weil es zu einem bestimmten Zeitpunkt das Einzige ist, was ihm großzügig angeboten werden kann (Nr. 303). Hier hat Seifert recht: Wenn die Bedeutung dieses Ausdrucks in AL diese ist und ich nicht sehe, was sie sonst sein könnte, dann bricht die gesamte christliche Moral zusammen. Schließlich enthält diese Aussage die Voraussetzungen eines neognostischen Gedankens, den der Papst (und neuerdings auch die Kongregation für die Glaubenslehre) bei anderer Gelegenheit zu Recht zurückweisen möchte. Denn wenn Gott positiv das Böse verlangt, wird die Dimension des „Schattens“, des Negativen in Gott selbst gelegt. Wenn es Gott sein kann, der unter bestimmten konkreten Bedingungen das Böse verlangt, weil es das ist, was ein Mensch in diesem Moment tun kann, dann wäre es genau AL, der einen Schimmer einer bestimmten Form des Neognostizismus erzeugt, der in bestimmten kulturellen Strömungen gut präsent ist.“[249]
Es scheint klar, dass, wie sie auf den vorherigen Seiten gesehen haben, die Linie von Msgr. Fernández, einer der argentinischen Bischöfe und von Amoris Laetitia, liegt völlig falsch. Niemand kann sich selbst oder andere von der Einhaltung der 10 Gebote entbinden, insbesondere im Hinblick auf objektiv schwerwiegende Handlungen, die sie verurteilen ... und jeder muss sich verpflichten, diese Gebote mit der Hilfe des allmächtigen Gottes umzusetzen ... die Absolution kann nur denjenigen gültig erteilt werden, die beabsichtigen, objektiv nach dem Wort Gottes und den Geboten zu leben ... und die daher beabsichtigen, keine schwerwiegenden Handlungen zu begehen, die diesem Gesetz ernsthaft zuwiderlaufen.
Wenn die Aussagen von Msgr. Fernández, von Amoris Laetitia und den argentinischen Bischöfen könnte man meinen, dass der Büßer aufgrund der „Konditionierungen“ praktisch von der Einhaltung der Gebote und insbesondere des sechsten Gebots befreit ist, mit offensichtlich sehr schweren Schäden für die Person selbst und für die anderen, die offensichtlich Opfer seiner abweichenden Tendenzen werden würden ... Ich erinnere Sie daran, dass zu den schweren Sünden gegen das sechste Gebot auch Vergewaltigung und Pädophilie gehören ... und dass es zu den Todsünden auch gehört ist Mord, Massaker, Raub usw. Auf der Grundlage der oben genannten Konditionierung und im Anschluss an die Rede von Amoris Laetitia wurde daher der Brief an die argentinischen Bischöfe und an Msgr. Fernández, wir könnten einen Pädophilen oder einen Vergewaltiger haben, oder einen Kriminellen, der in der Gnade bleibt, während er Kinder vergewaltigt, vergewaltigt, während er tötet ... und der, wenn er gesteht, während er seine Situation als Sünder mit diesen sehr schweren Sünden klärt, die Absolution erhält und die Kommunion empfängt, ohne die Absicht zu haben, keine solche Gewalt zu begehen ... Offensichtlich ist das radikal skandalös und widerspricht der gesunden Lehre.
Ich schließe diesen Absatz mit der Feststellung, dass der „Paradigmenwechsel“ durch Amoris Laetitia, wie wir später noch besser sehen werden, in Wirklichkeit die Doktrin, nach der die negativen Normen des Dekalogs immer und unter allen Umständen verbindlich sind, praktisch auslöscht. Darüber hinaus bekräftigt diese „Veränderung“, wie wir später noch besser sehen werden, praktisch durch die gleiche apostolische Ermahnung, dass Gott wollen kann, dass jemand in einer Situation der Sünde bleibt, damit er, während er in Sünde lebt, praktisch Gutes tut und den göttlichen Willen erfüllt, sodass er die Sakramente empfangen kann ... In diesem Sinne wird in Wirklichkeit sogar die Absicht, nicht zu sündigen, aufgehoben. Deshalb sagte ein berühmter Erzbischof, der dem Papst sehr nahesteht, vor einigen Jahren bei einem Treffen für Priester, das dem Papst sehr nahesteht, dass die wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten zurückkehren können einfach dadurch, dass er eine Bußreise unternimmt, ohne dass diese Reise zu einem echten Entschluss führt, nicht zu sündigen und vor den nächsten Gelegenheiten der Sünde zu fliehen ... Die deutschen und maltesischen Bischöfe bekräftigen in diesem Sinne, dass ein Subjekt, das in notorischer Sünde lebt, zu den Sakramenten zurückkehren kann, wenn es sein Gewissen für richtig hält, ohne vorzuschlagen, nicht zu sündigen[250] … und ihre Texte wurden vom Papst voll und ganz akzeptiert …
Gott erleuchte uns und befreie uns von allen Irrtümern.
b,3) Ein wichtiges, von Kardinälen und Bischöfen unterzeichnetes Dokument bekräftigt nach Amoris Laetitia die traditionelle Lehre zum Vorschlag für die sakramentale Absolution der wiederverheirateten Geschiedenen.
In einem wichtigen: „Erklärung der Treue zur unveränderlichen Lehre der Kirche über die Ehe und ihre ununterbrochene Disziplin.“[251] vom 29. August 2016, unterzeichnet von vielen Prälaten, darunter Kardinal Caffarra, Kardinal Burke und Kard. Pujats, und im Anschluss an Amoris Laetitia lesen wir im fünften Teil:
„V. Über die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie
19) Wir bekräftigen nachdrücklich die Wahrheit, dass Beichtväter im Umgang mit Büßern ihnen dabei helfen sollen, sich selbst auf die spezifischen Pflichten der Gebote hin zu prüfen, und ihnen dabei zu helfen, eine ausreichende Reue zu erreichen, damit sie sich schwerer Sünden voll und ganz bezichtigen können … Daher ist der Beichtvater verpflichtet, Büßer vor schwerwiegenden und objektiven Übertretungen des Gesetzes Gottes zu warnen, um sicherzustellen, dass sie wirklich Gottes Absolution und Vergebung wünschen und entschlossen sind, ihr Verhalten zu überprüfen und zu korrigieren. Auch wenn häufige Rückfälle an sich kein Grund für die Verweigerung der Absolution sind, kann die Absolution nicht ohne ausreichende Reue oder den festen Entschluss erteilt werden, nach dem Sakrament Sünden zu vermeiden.
„… Es ist auch selbstverständlich, dass die Anklage der Sünden den ernsthaften Vorsatz beinhalten muss, in Zukunft keine weiteren Sünden mehr zu begehen. Wenn diese Seelenverfassung fehlen würde, gäbe es in Wirklichkeit keine Reue: Es handelt sich tatsächlich um das moralische Übel als solches, und daher würde es heißen, das Böse nicht zu verabscheuen und keine Reue zu zeigen, wenn man nicht einen Standpunkt einnimmt, der einem möglichen moralischen Übel widerspricht. … Es sollte auch daran erinnert werden, dass das Vorhandensein aufrichtiger Absichten eine Sache ist, das Urteil der Intelligenz über die Zukunft eine andere: Es ist tatsächlich möglich, dass selbst in der Loyalität des Vorsatzes, nicht mehr zu sündigen, die Erfahrung der Vergangenheit und das Bewusstsein der gegenwärtigen Schwäche zur Angst vor neuen Sünden führen; Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Authentizität der Absicht, wenn diese Angst mit dem durch das Gebet unterstützten Willen verbunden ist, alles Mögliche zu tun, um die Schuld zu vermeiden“ (Johannes Paul II., Brief an die Apostolische Pönitentiarie, 22. März 1996, Nr. 3-5).
20) Wir bekräftigen nachdrücklich die Wahrheit, dass geschiedene Personen, die standesamtlich „wieder geheiratet“ haben und sich nicht getrennt haben, sondern im Zustand des Ehebruchs verharren, von Beichtvätern oder anderen Seelsorgern niemals als in einem objektiven Zustand der Gnade betrachtet werden können, der in der Lage ist, im Leben der Gnade und der Nächstenliebe zu wachsen und in der Lage zu sein, im Sakrament der Buße die Absolution zu empfangen oder zur Heiligen Eucharistie zugelassen zu werden. Dies gilt nur, wenn sie ihre Reue über ihren Lebenszustand zum Ausdruck bringen und sich fest dazu entschließen, ihn aufzugeben, selbst wenn sich diese Geschiedenen aufgrund konditionierender oder mildernder Faktoren subjektiv für ihre objektiv sündige Situation möglicherweise nicht oder nicht vollständig schuldig fühlen. …
„Es ist klar, dass Büßer, die in einem gewohnheitsmäßigen Zustand schwerer Sünde leben und nicht die Absicht haben, ihre Situation zu ändern, die Absolution nicht gültig erhalten können“ (Johannes Paul II., Motu Proprio Misericordia Dei, 7. April 2002, Nr. 7 c).
21) Wir bekräftigen nachdrücklich die Wahrheit, dass in Bezug auf Geschiedene, die standesamtlich „wiederverheiratet“ sind und offen mehr uxorio (als Ehemann und Ehefrau) leben, keine verantwortungsvolle persönliche und pastorale Entscheidungsfindung bestätigen kann, dass die sakramentale Absolution oder die Zulassung zur Eucharistie zulässig sind, unter dem Vorwand, dass aufgrund einer verminderten Verantwortung kein schwerwiegender Fehler vorliegt. Der Grund dafür liegt darin, dass ihre eventuelle Formlosigkeit nicht öffentlich bekannt sein kann, sondern die äußere Form ihres Lebensstandes im Widerspruch zum unauflöslichen Charakter der christlichen Ehe und der Liebesvereinigung zwischen Christus und seiner Kirche steht, die in der Heiligen Eucharistie zum Ausdruck kommt und verwirklicht wird. ….
22) Wir bekräftigen nachdrücklich die Wahrheit, dass die subjektive Gewissheit im Gewissen über die Ungültigkeit einer früheren Ehe geschiedener Personen, die standesamtlich „wiederverheiratet“ werden (obwohl die Kirche weiterhin davon ausgeht, dass eine frühere Ehe gültig ist), an sich niemals ausreicht, um jemanden für die materielle Sünde des Ehebruchs zu entschuldigen oder es einem zu erlauben, die kanonische Norm und die sakramentalen Konsequenzen zu ignorieren, die das Leben als öffentlicher Sünder mit sich bringt. …
23) … Die Eucharistie ist eigentlich das Sakrament derer, die in voller Gemeinschaft mit der Kirche stehen (Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Rundschreiben über die Buße, 20. März 2000, Nr. 9).
Das im oben genannten Kanon [can. 915] leitet sich seiner Natur nach aus dem göttlichen Gesetz ab und geht über den Bereich positiver kirchlicher Gesetze hinaus: Diese können keine Gesetzesänderungen herbeiführen, die der Lehre der Kirche zuwiderlaufen. … (Päpstlicher Rat für Gesetzestexte, Erklärung über die Zulässigkeit wiederverheirateter Geschiedener zur Heiligen Kommunion, 24. Juni 2000, Nr. 1-4).
24) Wir bekräftigen entschieden die Wahrheit, dass nach der Logik des Evangeliums Menschen, die im Zustand der Todsünde sterben, ohne mit Gott versöhnt zu werden, für immer zur Hölle verdammt sind. Im Evangelium spricht Jesus oft von der Gefahr der ewigen Verdammnis. …“[252]
Möge Gott uns immer in seiner Wahrheit bewahren.
b,4) Zwei Dokumente der kasachischen Bischöfe, mit denen sie gegen die sich verbreitenden Irrtümer die traditionelle Lehre über den Vorschlag der sakramentalen Absolution der wiederverheirateten Geschiedenen bekräftigen.
Die kasachischen Bischöfe haben zwei wichtige Dokumente erstellt, in denen sie verschiedene Fehler ansprechen und verurteilen, die sich nach Amoris Laetitia verbreitet haben, und in diesen Dokumenten haben sie grundlegende Wahrheiten über den notwendigen Zweck der sakramentalen Absolution sowie der christlichen Ehe bekräftigt.
-Das erste Dokument vom Januar 2017 mit dem Titel: „Aufruf zum Gebet an den Papst, um die ständige Lehre (und Praxis) der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe zu bestätigen“[253] bekräftigt, dass nach „Amoris laetitia“ und in deren Umsetzung Normen und Auslegungen veröffentlicht wurden, nach denen wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten der Buße und der Eucharistie zugelassen werden können, ohne die von Gott festgelegte und von der Kirche eindeutig bestätigte Pflicht zu erfüllen, die Verletzung ihres noch bestehenden sakramentalen Ehebandes zu unterbrechen. Diese Normen widersprechen, wie die oben genannten Prälaten darlegen, der gesunden Lehre und der Tradition der Kirche. Tatsächlich ist jeder unbedingt verpflichtet, die Gebote und damit auch das sechste Gebot zu befolgen, nach dem Handlungen der innigen Verbindung zwischen sakramental verheirateten Personen rechtmäßig sind; diejenigen, die zwar an die Unauflöslichkeit der Ehe glauben, ihr aber durch ihre eigenen ehebrecherischen Taten widersprechen, sich selbst betrügen, sich von schwerer Sünde befreit halten und ihr Gewissen durch den Glauben an die göttliche Barmherzigkeit beruhigen. Gott gibt jedem die Fähigkeit, seine Gebote umzusetzen; Ehebruch sei immer eine objektiv schwere Sünde, so die oben genannten Bischöfe; Eine ehebrecherische Verbindung zwischen Geschiedenen und Wiederverheirateten bleibt eine Verletzung des sakramentalen Bandes der Ehe, auch wenn sie „festigt“ und durch eine sogenannte „erwiesene Treue“ zur Sünde des Ehebruchs gekennzeichnet ist, die in der Tat immer eine objektiv schwere Sünde ist. Der Beichtminister, so erklären die oben genannten Prälaten, kann den Büßer, insbesondere den wiederverheirateten Geschiedenen, nicht von der Einhaltung des sechsten Gebots und von der Unauflöslichkeit der Ehe entbinden und ihn daher sakramental freisprechen und ihn zur Eucharistie zulassen; Eine mutmaßliche Gewissensüberzeugung des Büßers von der Ungültigkeit seiner Ehe im Forum intern kann keine Konsequenzen für die sakramentale Disziplin im Forum extern haben, so dass dieser Büßer unter Beibehaltung einer gültigen sakramentalen Ehe mehr uxorio mit jemandem leben kann, der nicht sein rechtmäßiger Ehegatte ist, und die Sakramente empfangen kann, obwohl er beabsichtigt, weiterhin gegen das Sechste Gebot und den noch in Kraft befindlichen sakramentalen Ehebund zu verstoßen. In dem soeben zitierten Text heißt es: „Eine Praxis, die es standesamtlich geschiedenen, sogenannten „wiederverheirateten“ Personen ermöglicht, die Sakramente der Buße und der Eucharistie zu empfangen, obwohl sie beabsichtigen, auch in Zukunft sakramental gegen das Sechste Gebot und ihr Eheband zu verstoßen.“ ist offensichtlich „im Widerspruch zur göttlichen Wahrheit und außerhalb des ewigen Sinns der katholischen Kirche und des bewährten Brauchs, der seit der Zeit der Apostel treu gehütet und schließlich vom heiligen Johannes Paul II. sicher bestätigt wurde (vgl. Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, 84) und von Papst Benedikt XVI. (vgl. Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis, 29)“; Diese Praxis widerspricht der immerwährenden Praxis der Kirche und ist ein Gegenzeuge; darüber hinaus verbreitet sie die „Scheidungsplage“; Wer Menschen, die sich in einem objektiven Zustand schwerer Sünde befinden, wirklich helfen will, muss ihnen mit Nächstenliebe die volle Wahrheit über Gottes Willen für sie verkünden, muss ihnen also helfen, die sündige Tat des Zusammenlebens more uxorio mit einer Person, die mehr uxorio hat, von ganzem Herzen zu bereuen nicht der rechtmäßige Ehegatte einer Person ist, wie auch aus den Aussagen von s. klar hervorgeht. Johannes Paul II. (Apostolisches Schreiben Reconciliatio et Paenitentia, 33). Die Zulassung sogenannter „wiederverheirateter“ Geschiedener zu den Sakramenten der Buße und der Eucharistie stellt eine Gefahr für den Glauben und für das Heil der Seelen dar, ohne dass diese tatsächlich die Absicht haben, als Bruder und Schwester zusammenzuleben, d. h. ohne dass sie dazu verpflichtet sind die Verpflichtung, in Kontinenz zu leben. Diese pastorale Praxis der Aufnahme ist niemals Ausdruck der „via caritatis“ der Kirche und damit ihrer Barmherzigkeit gegenüber sündigen Seelen. Für all das sind diese Bischöfe anwesend. „… ein dringender Aufruf zum Gebet, dass Papst Franziskus die oben genannten pastoralen Richtlinien, die bereits in einigen bestimmten Kirchen eingeführt wurden, eindeutig aufhebt.“ [254]
– Das zweite Dokument der kasachischen Bischöfe vom Dezember 2017 mit dem Titel: „Öffentliches Glaubensbekenntnis der drei Bischöfe Kasachstans zur sakramentalen Ehe“[255] bekräftigt, dass nach „Amoris Laetitia“ und in dessen Umsetzung Normen entstanden sind, nach denen geschiedene und wiederverheiratete Menschen, die weiterhin ein höheres uxorio-Leben führen, das Sakrament der Buße und der Heiligen Kommunion empfangen können; Dies sei nicht zulässig, sagen die Kazhaki-Bischöfe, da mit solchen Normen Scheidung und eine stabile nichteheliche sexuelle Beziehung durch eine sakramentale Disziplin, die der gesamten Tradition des katholischen und apostolischen Glaubens widerspreche, praktisch gerechtfertigt, genehmigt oder legitimiert würden (direkt oder indirekt).
Diese Normen widersprechen offensichtlich dem Grundsatz, dass die Sakramentenordnung niemals „dem offenbarten Wort Gottes und dem Glauben der Kirche an die absolute Unauflöslichkeit einer ratifizierten und vollzogenen Ehe widersprechen darf“. Der katholische Glaube verurteilt einen formalen Widerspruch zwischen dem Glaubensbekenntnis und der Ausübung der Sakramente andererseits. Das christliche Leben und damit die sakramentale Praxis dürfen nicht im Widerspruch zum Glauben stehen. Die kasachischen Bischöfe bekräftigen „die unveränderliche Wahrheit und die ebenso unveränderliche sakramentale Disziplin hinsichtlich der Unauflöslichkeit der Ehe“ und bekräftigen, dass intime Beziehungen zwischen sakramental unverheirateten Menschen eine schwere Sünde sind und im Widerspruch zum Willen Gottes stehen. Es ist nicht erlaubt, eine schwere Sünde wie Ehebruch zu begehen, um einer anderen vermeintlichen Sünde zu entgehen.
Die oben genannten Prälaten präzisieren: „Das Verbot der Zulassung zur Heiligen Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene bedeutet keine Beurteilung ihres Gnadenstandes vor Gott, sondern eine Beurteilung der sichtbaren, öffentlichen und objektiven Natur ihrer Situation.“
Geschiedene und wiederverheiratete Menschen können nur dann zu den Sakramenten zugelassen werden, wenn sie den aufrichtigen Entschluss fassen, in Keuschheit zu leben und keinen Skandal mehr zu begehen; Wahre Unterscheidung und authentische pastorale Begleitung in der Heiligen Messe sind seit jeher dieser Linie gefolgt. Kirche.
Ich betone für die Bischöfe: „Es ist nicht erlaubt (non licet), eine Scheidung und eine stabile nichteheliche sexuelle Beziehung direkt oder indirekt durch die sakramentale Disziplin der Zulassung sogenannter „Wiederverheirateter“ zur Heiligen Kommunion zu rechtfertigen, zu genehmigen oder zu legitimieren.“ Diese Disziplin steht in Wirklichkeit im Widerspruch zur Tradition. [256]
b,5) Die Abschlusserklärung der Konferenz „Katholische Kirche, wohin gehst du?“, Rom, 7. April 2018, die von verschiedenen anwesenden Kardinälen und Bischöfen gebilligt wurde, bekräftigt die traditionelle Doktrin zum Vorschlag der sakramentalen Absolution für wiederverheiratete Geschiedene.
Ein interessantes Dokument, das in dem von mir vorgelegten Text erwähnt werden sollte, ist die Abschlusserklärung einer Konferenz über die aktuelle Situation der Kirche mit dem Titel „Katholische Kirche, wohin gehst du?“, die am 7. April 2018 in Rom stattfand; In dieser Erklärung wird insbesondere betont, dass „die Beurteilung der Möglichkeit der sakramentalen Absolution nicht auf der Zurechenbarkeit oder Nichtzurechnung der begangenen Sünde beruht, sondern auf der Absicht des Büßers, eine Lebensweise aufzugeben, die den göttlichen Geboten widerspricht.“ Der Text wurde von verschiedenen Kardinälen und Bischöfen, die bei dieser Konferenz anwesend waren, gebilligt: cardd. Burke und Brandmüller, Bischöfe Schneider und Viganò.
Im weiteren Sinne heißt es in dem Dokument: „Aufgrund widersprüchlicher Interpretationen des Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia breiten sich unter den Gläubigen auf der ganzen Welt Verwirrung und Verwirrung aus.
… Deshalb bezeugen und bekennen wir gemäß der authentischen Tradition der Kirche, dass:
Die Ehe zwischen zwei getauften Personen kann, wenn sie ratifiziert und vollzogen ist, nur durch den Tod aufgelöst werden.
So begehen Christen, die durch eine gültige Ehe verbunden sind und sich zu Lebzeiten ihres Ehepartners mit einer anderen Person vereinen, die schwere Sünde des Ehebruchs.
Wir sind davon überzeugt, dass es absolute moralische Gebote gibt, die immer und ausnahmslos verbindlich sind.
Wir sind auch davon überzeugt, dass kein subjektives Gewissensurteil eine an sich schlechte Handlung gut und erlaubt machen kann.
Wir sind davon überzeugt, dass die Beurteilung der Möglichkeit einer sakramentalen Absolution nicht auf der Zurechenbarkeit oder Nichtzurechnung der begangenen Sünde beruht, sondern auf der Absicht des Büßers, eine Lebensweise aufzugeben, die den göttlichen Geboten widerspricht.
Wir sind davon überzeugt, dass Geschiedene, die standesamtlich wiederverheiratet sind und nicht bereit sind, in Enthaltsamkeit zu leben, da sie sich in einer Situation befinden, die objektiv im Widerspruch zum Gesetz Gottes steht, die eucharistische Kommunion nicht empfangen können.“[257]
b,6) Ein kürzlich von Kardinälen und Bischöfen unterzeichnetes Dokument „Die Kirche des lebendigen Gottes, Stütze und Stütze der Wahrheit“ (1 Tim 3, 15) … bekräftigt die traditionelle Lehre zum Vorschlag der sakramentalen Absolution für wiederverheiratete Geschiedene.
In dieser Aussage[258] In dem von verschiedenen Kardinälen und Bischöfen unterzeichneten Dokument werden wichtige Aussagen zu dem von uns behandelten Thema gemacht.
Tatsächlich wird zunächst etwas Grundlegendes für die gesamte Theologie gesagt: „Die Grundlagen des Glaubens.“
1. The correct meaning of the expressions "living tradition", "living Magisterium", "hermeneutics of continuity" and "development of doctrine" includes the truth that any new understanding of the deposit of faith cannot be contrary to what the Church has always proposed in the same dogma, in the same sense and in the same meaning (cf. Vatican Council I, Dei Filius, 3, chap. 4, "in eodem dogmate, eodem sensu, eademque sententia"). ”
Ich betone: Jedes neue Verständnis des Glaubensgutes kann nicht im Widerspruch zu dem stehen, was die Kirche immer im gleichen Dogma, im gleichen Sinne und in der gleichen Bedeutung vorgeschlagen hat. Dies gilt auch für das Glaubensgut, das sich auf die Beichte und die Notwendigkeit der Reue für eine gültige Absolution bezieht.
In der Erklärung heißt es dann: „8. Es gibt die Hölle, und diejenigen, die dort ohne Reue für eine Todsünde verurteilt werden, werden auf ewig von der göttlichen Gerechtigkeit bestraft (vgl. Mt 25,46).“ … eine Todsünde, die ohne Reue bleibt, führt also in die Hölle … .. wenn es keine Reue gibt, werden Sünden auch mit dem Sakrament der Beichte nicht vergeben.
In der Erklärung heißt es weiter: „12. Ein gerechtfertigter Mensch verfügt mit der Gnade Gottes über die nötige Kraft, die objektiven Anforderungen des göttlichen Gesetzes zu erfüllen, da alle Gebote Gottes vom Gerechtfertigten erfüllt werden. …
- … Es ist … falsch zu sagen, dass eine Person, die ein göttliches Verbot befolgt – etwa das sechste Gebot oder keinen Ehebruch zu begehen – für diesen Akt des Gehorsams gegen Gott sündigen oder sich selbst moralisch schaden oder gegen seinen Nächsten sündigen kann.
- … Es gibt Prinzipien und moralische Wahrheiten, die in der göttlichen Offenbarung und im Naturrecht enthalten sind und negative Verbote beinhalten, die eine bestimmte Art von Handlung absolut verbieten, da sie aufgrund ihres Zwecks immer schwerwiegend illegal ist. ”
Dies sind Worte, die für unsere Zeit und im Hinblick auf das, was wir sagen, offensichtlich von äußerster Bedeutung sind ….
In der Erklärung heißt es außerdem: „20. … es widerspricht der Heiligen Schrift und der Tradition zu behaupten, dass das Gewissen sexuelle Handlungen zwischen Personen, die durch eine standesamtliche Ehe miteinander verbunden sind, als moralisch gerechtfertigt oder sogar von Gott gefordert oder sogar befohlen beurteilen kann, obwohl eine oder beide Personen bereits sakramental mit einer anderen verheiratet sind (vgl. 1 Kor 7,11; Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, 84). …. 22. Wer sich von einem Ehegatten, mit dem er rechtsgültig verheiratet (oder verheiratet) ist, zivilrechtlich scheiden ließ und zu Lebzeiten seines Ehegatten eine standesamtliche Ehe mit einer anderen Person eingegangen ist, mit seinem Lebenspartner mehr uxorio zusammenlebt und sich dafür entscheidet, in diesem Zustand in voller Kenntnis der Art seiner Handlung und mit voller Zustimmung des Willens zu dieser Handlung zu bleiben, befindet sich im Zustand der Todsünde und kann daher keine heiligende Gnade empfangen und in der Nächstenliebe nicht wachsen. Daher können diese Christen, wenn sie nicht als „Bruder und Schwester“ leben, die Heilige Kommunion nicht empfangen (vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, 84).“ … Der Zusammenhang zwischen dem, was ich bisher gesagt habe, und dem, was diese Prälaten schreiben, ist sehr klar.
Aber vor allem erhellend für das, was ich auf den vorherigen Seiten gesagt habe, ist das, was die oben genannten Prälaten bekräftigen, wenn sie bekräftigen: „37. Aufgrund des Willens Christi und der unveränderlichen Tradition der Kirche kann das Sakrament der Heiligen Eucharistie nicht denjenigen gespendet werden, die sich in einem öffentlichen Zustand objektiv schwerer Sünde befinden, und die sakramentale Absolution kann nicht denen gewährt werden, die ihre Abneigung gegen die Einhaltung des göttlichen Gesetzes zum Ausdruck bringen, selbst wenn diese Abneigung nur eine einzige schwerwiegende Angelegenheit betrifft (siehe Konzil von Trient). o, Sess. 14, c. 4; Johannes Paul II., Botschaft an Kardinal William W. Baum, 22. März 1996).“
Daher kann die sakramentale Absolution denjenigen nicht gewährt werden, die ihre Abneigung gegen die Einhaltung des göttlichen Gesetzes zum Ausdruck bringen, auch wenn diese Abneigung nur eine einzige schwerwiegende Angelegenheit betrifft: Diejenigen, die nicht beabsichtigen, nach dem gesamten göttlichen Gesetz zu leben, können nicht freigesprochen werden.
b,7) Bedingte Absolution und die Situation derjenigen, die verschiedene psychologische Konditionierungen haben und nicht beabsichtigen, nach allen Gesetzen Gottes zu leben.
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
Es ist rechtmäßig, eine bedingte Absolution aus einem schwerwiegenden Grund zu erteilen, wie in den Erklärungen des Heiligen Offiziums vom 17. Juni 1715 und 20. Juli 1859 bestätigt[259] Wie klar von St. erklärt wurde. Alfonso, in manchen Fällen ist es zulässig, unter der Bedingung Absolution zu erteilen:
„Anmerkung zu 3.: Es ist im Bedarfsfall durchaus zulässig, die Sakramente unter Auflagen zu spenden; und nicht nur die Taufe, wie im Kap. 2. de baptism., aber alle anderen, wie Castropal., Suarez, Coninch., Habert., Roncaglia, Salm. usw. allgemein sagen. mit Bened. XIV., gegen Giovenino: und zwar nicht nur im Notfall, sondern immer dann, wenn ein schwerwiegender Nutzen oder ein anderer gerechtfertigter Grund gegen Antoine vorliegt, wie die zitierten Autoren auch häufig sagen. Bei einem Treffen ohne triftigen Grund wäre es grobe Fahrlässigkeit: obwohl Tournely und Salmat. Sie dürfen einen Beichtvater schwerer Schuld nicht verurteilen, der den Büßer unter der Bedingung von größerer Vorsicht freispricht, wenn er dazu bereit ist, selbst wenn er bereit ist, diese zu schätzen (Lib. 6. N. 27. et 28.). Es ist dann nicht notwendig, dass die Bedingung ausgedrückt wird, es reicht aus, dass sie mental gestellt wird, wie es allgemein von Castrop, Tournely und den Salmat gewünscht wird. (Lib. 6. N. 29.)“[260]
Er sagt immer noch ja. Alfonso: „Lasst uns hier zuletzt fragen, wann die bedingte Absolution gültig und rechtmäßig ist. Wenn die Erkrankung in der Zukunft liegt, sagen Ärzte im Allgemeinen, dass sie ungültig ist. Allerdings gibt er den Pater nicht zu. Es lebe die Macht, so freizusprechen: absolvo te, si Deus cognoscit quod restitues id quod debes; aber Coninch., Dicast., Concina, Tournely usw. leugnen dies zu Recht, denn nachdem sie Gott den Menschen die Verwaltung der Sakramente gegeben haben, können sie diese Bedingungen nicht anwenden, die den Menschen nicht bekannt sein können (N. 431 et etiam n. 26.). Wenn hingegen die Bedingung de praeterito oder de praesenti lautet, stimmen alle darin überein, dass der Freispruch gültig ist; und wiederum ist es rechtmäßig, wenn ein gerechter Grund vorliegt, gemäß dem allgemeinen Urteil (gegen einige Wenige), wie in Kapitel XIV gesagt wurde. n. 3. Als gerechtfertigte Gründe gelten 1., wenn der Beichtvater vernünftigerweise bezweifelt, dass er die Absolution nicht gegeben hat: Suar., Lugo, Ronc., Bonac., Salmat., Croix usw. Zum 2., wenn Zweifel an der Gesinnung des Büßers bestanden und andererseits die Notwendigkeit bestand, ihn zu befreien, wie im letzten Kapitel gesagt wird, wenn es um Kinder und Sterbende geht. Darüber hinaus muss sich der Beichtvater normalerweise über die Verfassung des Büßers im Klaren sein, um ihn rechtmäßig freisprechen zu können; Daher können Rückfällige nicht nur bei schwerwiegenden, sondern auch bei leichten Fehlern nicht absolut sein, wenn sie nicht bestimmte Anzeichen von Wohlwollen zeigen, wie in Punkt II ausführlich besprochen wird. des oben genannten letzten Kapitels. Denn 3., wie Bonacina sagt, jene frommen Personen, die sich nur zu Unvollkommenheiten bekennen, bei denen es zweifelhaft ist, ob sie lässliche Sünden begangen haben oder nicht, aus Mangel an Vorwarnung, können unter Bedingungen freigesprochen werden, und dies scheint nicht unwahrscheinlich, der Grund für ihre Freilassung scheint also hinreichend gerecht zu sein, um diesen Seelen nicht für lange Zeit die Frucht des Sakramentes vorzuenthalten: ich meine für lange Zeit; weil ich das nicht öfter als einmal im Monat zugeben würde. Fr sagt mehr. Sporer, dass der Beichtvater die Absolution erteilen kann, wenn er Zweifel an der Gerichtsbarkeit hat; aber ich denke, dies sollte nicht zugelassen werden, außer wenn der Büßer in einer Todsünde war und sonst lange Zeit ohne Absolution bleiben müsste. Dies darf jedoch nur im Zweifel an der Tatsache verstanden werden; denn wenn die Gerichtsbarkeit de iure positiv zweifelhaft ist, d. Anzahl 27 Darüber hinaus sagen Sporer und Mazzotta, dass ein Büßer, der die Kommunion braucht und zweifelhaft eingestellt ist, sich unter Bedingungen freisprechen kann. Aber hier müssen wir unterscheiden, wie in Kapitel XV gesagt wurde. n. 34. und sehen Sie, ob der Zweifel an der Begehung der Sünde oder sogar am Bekenntnis der begangenen Sünde liegt; denn wenn der Büßer sich der begangenen schweren Sünde sicher ist und seine Gesinnung zweifelhaft ist, kann er nicht mitteilen, selbst wenn er unter Auflagen freigesprochen worden wäre; und wenn sie nicht kommunizieren kann, kann sie auch nicht absolut sein, da dann die Ursache für die Notwendigkeit der Gemeinschaft fehlt, um bedingt absolut zu sein (Lib. 6. n. 432.). Beachten Sie den Spruch Nein. 34 [261]
In der Theologia Moralis s. Alfonso bekräftigt in dieser Zeile, dass die unter Vorbehalt erteilte Absolution gültig ist, wenn die Bedingung die Vergangenheit oder die Gegenwart betrifft und wenn ein gerechter Grund vorliegt und die Seele des Büßers durch die Verweigerung der Absolution großen Schaden erleiden würde: „Omnes conveniunt (ut diximus de Sacram. in gen., n. 26.), validam quidem esse absolutionem quae datur subconditione de praeterito vel praesenti. … dummodo justa adsit causa, nempe si, negata absolutione, notabile detrimentum ìmmìneret animae poenitentis.“[262]
Wie deutlich zu sehen ist, kann Büßern in verschiedenen Fällen eine bedingte Absolution erteilt werden; von besonderem Interesse für uns ist der in s. Alfonso, wenn er feststellt, dass die Absolution unter bestimmten Bedingungen erteilt werden könne: „... wenn man an der Gesinnung des Büßers zweifelt und andererseits die Notwendigkeit besteht, ihn abzusprechen, wie im letzten Kapitel gesagt wird, wenn es um Kinder und Sterbende geht.“
In besonderer Weise ist für uns der Fall der Absolution für Kinder und Halbwüchsige interessant, die in der alphonsischen Theologia Moralis erwähnt wird [263]
Wie man sehen kann, ist S. Alfonso sagt, dass eine solche Absolution in diesen Fällen erteilt werden kann, wenn Zweifel an der Gesinnung der Büßer oder an ihrer Leistungsfähigkeit bestehen. Offensichtlich sollte es nicht gegeben werden, wenn eine solche Fähigkeit und Disposition zweifellos nicht vorhanden ist …. aber wenn der Büßer nicht den Entschluss hat, alle zehn Gebote zu befolgen und den nächsten Gelegenheiten zur Sünde zu entfliehen, fehlt ihm offensichtlich die erforderliche Veranlagung ... Daher kann nicht einmal eine bedingte Absolution an jemanden erteilt werden, der offensichtlich nicht den Entschluss hat, die zehn Gebote zu befolgen und daher nicht zu sündigen.
Dies wird durch die Behauptungen bestätigt, die wir im Text von Aertnys und Damen finden (vgl. „Theologia Moralis …“ Marietti, 1957, Bd. II, S. 320s). Dieses Handbuch entwickelt in alphonsischer Linie eine tiefgreifende Behandlung genau der Absolution, die unter der Bedingung gegeben wird, dass sie gespendet wird, wenn einerseits die Gefahr besteht, ein Nullsakrament zu spenden, und andererseits, wenn die Absolution verweigert wird, die reuige Seele dies tun würde erheblichen Schaden erleiden. Aertnys Damen erklärt sehr präzise, dass ein schwerwiegender Grund für die Verhängung eines bedingten Freispruchs erforderlich ist und dass die Fälle, in denen ein schwerwiegender Grund für einen bedingten Freispruch vorliegt, wie folgt betrachtet werden:
1) wenn der Beichtvater Zweifel daran hat, ob er den Büßer, der eine schwere Sünde gestanden hat, ordnungsgemäß freigesprochen hat;
2) wenn der Beichtvater Zweifel daran hat, ob der Büßer ausreichend anwesend ist oder ob er lebt oder tot ist;
3) wenn der Beichtvater Zweifel an der Eignung der Angelegenheit hat und dies in zwei Fällen der Fall sein kann: wenn der bedingt getaufte Erwachsene sofort freigesprochen werden muss oder wenn der Erwachsene zur Beichte nur die Materia dubia mitbringt;
4) wenn der Beichtvater Zweifel an der Gesinnung des Büßers hat und ein schwerwiegender Grund vorliegt, der ihn zur Spendung des Sakraments zwingt; in dieser Zeile:
– Der Sterbende kann freigesprochen werden, wenn Zweifel daran bestehen, dass er um das Sakrament bittet und dass es sich um eine Reibung handelt;
– der übliche Rückfallsünder in Todsünden kann bei Todesgefahr etc. freigesprochen werden,
– Dem teilweise wahnsinnigen Kind oder der teilweise wahnsinnigen Person kann die Freisprechung erteilt werden, wenn der Beichtvater Zweifel hat, ob das Kind oder die Person über ausreichende geistige Fähigkeiten verfügt, um die Absolution gültig zu erhalten, oder wenn der Beichtvater daran zweifelt, dass sie echte Schmerzen und ein wahres Ziel haben. Sie können nicht nur bei Todesgefahr bedingt freigesprochen werden, sondern auch dann, wenn das Gebot der Kirche dringend ist und vor allem, wenn sie eine Sünde bekannt haben, deren Schwere in Frage gestellt wird;
– Verlobte Paare, die aus Anlass einer Sünde bezahlen oder Rückfällige sind und kurz davor stehen, die Ehe einzugehen, können freigesprochen werden;
– Diejenigen, die die Eucharistie nicht ohne große Schande oder einen Skandal aufschieben können, können freigesprochen werden und in gutem Glauben glauben, dass sie trotz ihrer zweifelhaften Gesinnung die Eucharistie empfangen können, und in diesem guten Glauben entscheidet der Beichtvater klugerweise, sie zu verlassen, damit sie nicht in böser Absicht die Kommunion empfangen. Ich erinnere Sie daran, dass es eine schwere Sünde ist, ein Sakrament der Lebenden zu empfangen, wenn man ernsthaft an seinem Gnadenstand zweifelt, und dies auch dann, wenn die Person aus einem der oben genannten Gründe eine bedingte Absolution erhalten hat (vgl. Aertnys und Damen „Theologia Moralis.“ Marietti, 1957, Bd. II, S. 320f.).
Im „Dictionarium Morale et Canonicum“ schreibt unter der Überschrift „Absolutio“ der berühmte Theologe P. Palazzini, später Kardinal von s. Romana Chiesa präzisiert die Lehre über die bedingte sakramentale Absolution weiter, indem sie sagt, dass in Fällen, in denen die Absolution bedingt erteilt werden kann, weil der Beichtvater Zweifel an der Sache der Beichte oder an der Disposition hat, eine solche Absolution erteilt werden kann, wenn ein solcher Zweifel nicht geklärt werden kann; wenn andererseits ein solcher Zweifel geklärt werden kann, muss er vor der Erteilung der Absolution geklärt werden.
Für Palazzini kann darüber hinaus bei Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Büßers eine bedingte Absolution erteilt werden.
Lassen Sie uns auf der Grundlage dessen, was wir bisher gesehen haben, den Fall eines Büßers genauer untersuchen, der als Mgr. Fernandez und Amoris Laetitia, hat eine gewisse psychologische Konditionierung und hat nicht die Absicht, keine objektiv schwerwiegenden Taten zu begehen.
Ein bedingter Freispruch kann ausgesprochen werden, wenn Zweifel an der Gesinnung des Büßers oder Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit bestehen und dieser Zweifel nicht geklärt werden kann; Offensichtlich sollte es nicht gegeben werden, wenn eine solche Fähigkeit und Disposition zweifellos nicht vorhanden ist.
Wenn der Büßer offensichtlich nicht die Absicht hat, alle zehn Gebote zu befolgen und die unmittelbaren Gelegenheiten zu vermeiden, die ihn dazu veranlassen, diese Gebote zu übertreten, fehlt ihm offensichtlich die für die Absolution erforderliche Gesinnung, es mangelt vielmehr an echter Reue, weshalb ihm nicht einmal eine bedingte Absolution erteilt werden kann. Den Geschiedenen und Wiederverheirateten also, die bestimmte Konditionierungen unterschiedlicher Art haben und offensichtlich nicht beabsichtigen, in Enthaltsamkeit zu leben, kann für das, was wir gerade gesagt haben, nicht einmal eine bedingte Absolution erteilt werden. Ganz allgemein gilt: Für alle, die über eine gewisse Konditionierung verschiedener Art verfügen und offensichtlich nicht die Absicht haben, alle zehn Gebote zu befolgen und die unmittelbaren Gelegenheiten zu vermeiden, die sie dazu verleiten, diese Gebote zu übertreten, kann für das, was wir gerade gesagt haben, nicht einmal eine bedingte Absolution erteilt werden.
Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich außerdem klarstellen, dass die bedingte Absolution denjenigen, der keine Reue empfindet, nicht von schwerer Sünde befreit; Wahre Reue mit dem wahren Zweck, von dem wir in diesem Kapitel ausführlich sprechen, ist notwendig, damit Sünden in der Beichte vergeben werden.
7) Über das Gesetz der Allmählichkeit und „Allmählichkeit des Gesetzes“.
a) Die Aussagen von s. Johannes Paul II. und andere wichtige Aussagen zu diesem Thema.
Das Thema der „Allmählichkeit des Gesetzes“ und des „Gesetzes der Allmählichkeit“ wurde zunächst von s. Johannes Paul II. äußerte sich 1980 in der Predigt zum Abschluss der Fünften Generalversammlung der Bischofssynode mit den Worten: „Die Synodenväter ... lehnten jede Dichotomie zwischen der Pädagogik, die eine gewisse Schrittweise bei der Verwirklichung des göttlichen Plans vorschlägt, und der von der Kirche vorgeschlagenen Lehre mit all ihren Konsequenzen ab, die das Gebot einschließt, nach derselben Lehre zu leben.“ Es geht nicht darum, das Gesetz nur als reines Ideal zu betrachten, das in der Zukunft erreicht werden soll, sondern als Gebot von Christus dem Herrn, Schwierigkeiten mit Engagement zu überwinden. In Wirklichkeit kann ein „stufenweiser Prozess“ nicht akzeptiert werden, außer im Fall von jemandem, der das göttliche Gesetz aufrichtig befolgt und nach den Gütern strebt, die durch dasselbe Gesetz geschützt und gefördert werden. Daher kann das sogenannte „Gesetz der Allmählichkeit“ oder der schrittweise Weg nicht mit der „Allmählichkeit des Gesetzes“ gleichgesetzt werden, als ob es im göttlichen Gesetz verschiedene Grade und verschiedene Formen von Geboten für verschiedene Menschen und Situationen gäbe. ” [264]. In Familiaris Consortio bei n. 34 Johannes Paul II. griff das auf, was er in der oben erwähnten Predigt gesagt hatte, und schrieb: „Sie können das Gesetz jedoch nicht nur als ein reines Ideal betrachten, das in der Zukunft erreicht werden soll, sondern müssen es als einen Auftrag Christi, des Herrn, betrachten, Schwierigkeiten mit Engagement zu überwinden.“ Daher kann das sogenannte „Gesetz der Allmählichkeit“ oder der schrittweise Weg nicht mit der „Allmählichkeit des Gesetzes“ gleichgesetzt werden, als ob es im göttlichen Gesetz verschiedene Grade und verschiedene Formen von Geboten für verschiedene Menschen und Situationen gäbe. Alle Ehegatten sind nach dem göttlichen Plan zur Heiligkeit in der Ehe berufen, und diese hohe Berufung wird insofern verwirklicht, als der Mensch fähig ist, mit gelassener Seele auf den göttlichen Befehl zu antworten und auf die göttliche Gnade und den eigenen Willen zu vertrauen.[265]. In diesem Sinne gehört es zur Pädagogik der Kirche, dass zunächst alle Ehegatten die Lehre von „Humanae vitae“ klar als Norm für die Ausübung ihrer Sexualität anerkennen und sich aufrichtig verpflichten, die notwendigen Bedingungen für die Einhaltung dieser Norm zu schaffen. [266]
Es gibt daher für die s. Der polnische Papst hat verschiedene Grade und verschiedene Formen von Vorschriften im göttlichen Gesetz für verschiedene Menschen und Situationen. Alle Ehegatten sind nach dem göttlichen Plan zur Heiligkeit in der Ehe berufen, und diese hohe Berufung wird insofern verwirklicht, als der Mensch fähig ist, dem göttlichen Befehl mit gelassener Seele zu antworten und auf die göttliche Gnade und den eigenen Willen zu vertrauen.
Der heilige Johannes Paul II. erklärte weiter: „Es ist vor allem zu vermeiden, das Gesetz Gottes entsprechend den verschiedenen Situationen, in denen sich die Ehegatten befinden, zu „einstufen“. Die moralische Norm offenbart uns Gottes Plan für die Ehe, das ganze Wohl der ehelichen Liebe: Diesen Plan einschränken zu wollen, ist ein Mangel an Respekt vor der Menschenwürde. ... Man kann sich tatsächlich fragen, ob die Verwechslung zwischen der „Allmählichkeit des Gesetzes“ und dem „Gesetz der Allmählichkeit“ ihre Erklärung auch in einer geringen Wertschätzung des Gesetzes Gottes hat. Man glaubt, dass es nicht für jeden Menschen, für jede Situation geeignet ist, und deshalb besteht der Wunsch, es durch eine andere als die göttliche Ordnung zu ersetzen. 4. … Der den Gläubigen gegebene Geist schreibt das Gesetz Gottes in unsere Herzen, so dass es nicht nur von außen verkündet wird, sondern auch und vor allem im Inneren gegeben wird. Zu glauben, dass es Situationen gibt, in denen es den Eheleuten tatsächlich nicht möglich ist, allen Anforderungen der Wahrheit der ehelichen Liebe treu zu bleiben, ist gleichbedeutend damit, dieses Gnadenereignis zu vergessen, das den neuen Bund kennzeichnet: Die Gnade des Heiligen Geistes ermöglicht, was dem Menschen aus eigener Kraft nicht möglich ist. …
Jeder Getaufte, also auch verheiratete Paare, ist zur Heiligkeit berufen, wie das Zweite Vatikanische Konzil lehrte (vgl. „Lumen gentium“, 39): „In variis vitae generibus et officiis una sanctitas excolitur ab omnibus, qui a Spiritu Sancto aguntur, atque voci Patris oboedientes Deumque Patrem in spiritu et veritate adorantes, Christum pauperem, humilem, et crucem.“ baiulantem sequuntur, ut gloriae eius mereantur esse consortes“ (ebd., 41). Wir alle sind zur Heiligkeit berufen, auch die Ehepartner, und diese Berufung kann auch Heldentum erfordern. Es darf nicht vergessen werden.“[267]
Auch der heilige Johannes Paul II. sagte: „Wenn es nicht erlaubt ist, von der „Gradualität des Gesetzes“ zu sprechen, als ob das Gesetz je nach konkreten Situationen mehr oder weniger anspruchsvoll wäre, ist es nicht weniger notwendig, das „Gesetz der Gradualität“ zu berücksichtigen (vgl. Johannes Paul II., Familiaris consortio, 34), da jeder gute Pädagoge, ohne Prinzipien außer Kraft zu setzen, auf die persönliche Situation seiner Gesprächspartner achtet, um ihnen eine bessere Akzeptanz der Wahrheit zu ermöglichen.“[268]
In einer anderen Ansprache des hl. Johannes Paul II. lesen wir: „In der apostolischen Ermahnung habe ich nicht von der „Schrittweise des Gesetzes“ gesprochen, weil die Erfordernisse der Erschaffung und Erlösung des Leibes uns alle von heute an angehen, sondern von der Schrittweise des „Pädagogischen“. Weg des Wachstums“ (Johannes Paul II., Familiaris Consortio, 9). Sollte unser gesamtes christliches Leben nicht als Reise betrachtet werden? ” [269]
Daher wächst das spirituelle Leben allmählich, aber auf diesem Weg kann es zu Sünden, Stürzen, Bekehrungen usw. kommen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Gesetz schrittweise erfolgt oder dass die Anforderungen des Gesetzes ein Ideal sind ... es bedeutet vielmehr, dass das Gesetz so bleibt, es bleibt die Norm und nicht ideal, und der Weg des Wachstums darin ist normalerweise kein kontinuierliches Wachstum, ohne Stöße, es kann und wird normalerweise zu Stürzen kommen ... aber genau das Gesetz bleibt das Gesetz, es bleibt eine Norm, die hier und jetzt eingehalten werden muss ... denn die Gebote verpflichten immer und überall, heißt es im Katechismus in Nr. 2072: „Indem sie die grundlegenden Pflichten des Menschen gegenüber Gott und seinem Nächsten darlegen, offenbaren die zehn Gebote in ihrem wesentlichen Inhalt schwerwiegende Verpflichtungen. Sie sind ihrem Wesen nach unveränderlich und verpflichten immer und überall. Niemand konnte auf sie verzichten. Die Zehn Gebote sind von Gott in das Herz des Menschen eingraviert.“
Was wir gerade gesagt haben, ermöglicht es uns, genau zu verstehen, was wir im Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2343 lesen: „Die Keuschheit kennt Gesetze des Wachstums, das Phasen durchläuft, die von Unvollkommenheit und sehr oft von Sünde geprägt sind.“ Auch hier betont der polnische Papst, dass das spirituelle Leben allmählich wächst, dass es aber auf diesem Weg zu Sünden, Stürzen, Bekehrungen usw. kommen kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich das Gesetz ändert oder dass die Anforderungen des Gesetzes ein Ideal sind und verringert werden können. Es bedeutet vielmehr, dass das Gesetz so bleibt, dass es die Norm und nicht das Ideal bleibt. Das Gesetz bleibt das Gesetz, es bleibt die Norm, die hier und jetzt eingehalten werden muss. hier und jetzt … denn die zehn Gebote verpflichten jeden, immer und überall. Die Tatsache, dass niemand von den zehn Geboten distanzieren kann (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2072), zeigt besonders deutlich, dass „die Allmählichkeit des Gesetzes“, soweit sie behauptet, die Anforderungen des göttlichen Gesetzes zu verringern und daher von ihm zu dispensieren, offensichtlich ein kolossaler Irrtum ist.
Das vom Päpstlichen Rat für die Familie herausgegebene Vademekum stellt eine aufschlussreiche Aussage von großer Stärke und Präzision in Bezug auf das Gesetz der Allmählichkeit dar: „Das pastorale „Gesetz der Allmählichkeit“, das nicht mit der „Allmählichkeit des Gesetzes“ verwechselt werden kann, die den Anspruch erhebt, seine Anforderungen zu verringern, besteht darin, einen entschiedenen Bruch mit der Sünde und einen fortschreitenden Weg zur völligen Vereinigung mit dem Willen Gottes und seinen liebevollen Bedürfnissen zu fordern.“[270]
Das pastorale „Gesetz der Allmählichkeit“ besteht daher darin, einen entschiedenen Bruch mit der Sünde und einen fortschreitenden Weg zur völligen Vereinigung mit dem Willen Gottes und seinen liebenswürdigen Forderungen zu fordern. Die von der Kirche gelehrte Norm ist nicht nur ein „Ideal“, das dann an die konkreten Möglichkeiten des Menschen angepasst, verhältnismäßig und abgestuft werden muss. Die von der Kirche gelehrte Norm ist ein Gesetz, und mit der Erlösung von Christus haben wir die Gnade, diese Norm zu leben und daher einen fortschreitenden Weg zur völligen Vereinigung mit Gott zu beschreiten. Gottes Gebot steht sicherlich im Verhältnis zu den Fähigkeiten des Menschen, aber zu den Fähigkeiten des Menschen, der den Heiligen Geist annimmt.[271]
Passend zu den bisherigen Ausführungen erscheint es interessant, Ihnen einen Text von Dariusz Kowalczyk SJ mit dem Titel „Das „Ja, Ja; nein, nein“ oder die Allmählichkeit des Gesetzes – theologischer Kommentar“, ein theologischer Kommentar zum Eingreifen von Erzbischof Stanisław Gądecki, Präsident der Polnischen Bischofskonferenz, in der Synode, der auf der Website der Polnischen Bischofskonferenz zu finden ist und in dem es heißt: „Die „Allmählichkeit des Gesetzes“ ist ein Vorschlag der Moral in Etappen, angepasst an die Einstellungen und Meinungen von men hic et nunc.“ Seine Befürworter übernehmen es vor allem in Bezug auf Sexualität, viel weniger jedoch in Bezug auf den durch das siebte Gebot definierten Bereich („Du sollst nicht stehlen“). Sexuelle Beziehungen wären somit eine relativierte „Form der Kommunikation“ und sollten als solche nicht im Lichte der unveränderten Gesetze der menschlichen Natur bewertet werden, deren Existenz darüber hinaus geleugnet wird.
Die „Gradualität des Gesetzes“, die sich auf die Ehe bezieht, ermöglicht es, Positionen zu rechtfertigen, nach denen es verschiedene Arten der Ehe gibt: heterosexuell, homosexuell, polygam, monogam, und in jeder von ihnen wäre es möglich, in Frieden mit dem in Jesus Christus offenbarten Gott zu leben, obwohl das Ideal immer die monogame Ehe zwischen einem Mann und einer Frau ist, dauerhaft und offen für das Leben.“[272]
Kowalczyk schließt den Artikel mit der Feststellung, dass die schrittweise Natur des Gesetzes im Widerspruch zur gesunden Lehre steht, die aus der Heiligen Schrift und der Tradition der Kirche hervorgeht. Das Gesetz Gottes kann mit der Gnade Gottes umgesetzt werden, die Erlösung ermöglicht diese Umsetzung, und wir sind vor allem zur Umkehr aufgerufen ... und wir sind aufgerufen, das göttliche Gesetz auch auf Kosten unseres Lebens umzusetzen.
Daher gibt es keine Stufenmoral, die sündige Verbindungen wie Ehebruch zulässt und das Ideal der monogamen Ehe stets unverändert lässt! Es gibt keine Stufenmoral, die Befreiungen von den 10 Geboten zulässt und daher die Begehung objektiv unmoralischer Handlungen wie Ehebrecher, Mord, Pädophilie usw. erlaubt.
Wie St sagte. Johannes Paul II.: „Es geht nicht darum, das Gesetz nur als ein reines Ideal zu betrachten, das in der Zukunft erreicht werden soll, sondern als einen Auftrag Christi, des Herrn, Schwierigkeiten mit Engagement zu überwinden.“ In Wirklichkeit kann „ein schrittweiser Prozess“ nicht akzeptiert werden, außer im Fall derjenigen, die das göttliche Gesetz aufrichtig befolgen und nach Gütern streben, die durch dasselbe Gesetz geschützt und gefördert werden.“[273]
Gott erleuchte uns immer besser
b) Einige wichtige Aussagen von s. Thomas, die mit dem Thema des Gesetzes der Allmählichkeit verbunden sind und es beleuchten.
Der heilige Johannes Paul II. hat es in den zitierten Texten nicht gesagt, sondern bereits s. Thomas von Aquin sprach vor mehreren Jahrhunderten von einem schrittweisen Prozess, den Gott in seinem Gesetz festgelegt hatte, um den Menschen zu der Vollkommenheit zu führen, zu der Gott ihn selbst berufen hat. Wir werden sehen, dass die aufschlussreichen Worte von s. Thomas in Bezug auf diesen schrittweisen Prozess mit der Unterscheidung zwischen negativen Geboten und bejahenden oder positiven Geboten des uns von Gott gegebenen Gesetzes verbunden ist. Daher erscheint es mir zunächst interessant, einige Momente bei einigen wichtigen Aussagen des hl. Thomas zu verweilen. Thomas über die Unterscheidung zwischen negativen Geboten des göttlichen Gesetzes, bevor er zu dem Text übergeht, in dem die s. Der Arzt spricht genau von dem oben erwähnten allmählichen Prozess. Der heilige Thomas legt fest, dass die negativen Gebote des Dekalogs immer und für immer, immer und unter allen Umständen in absoluter Weise verpflichten, während die affirmativen Gebote immer verpflichten, aber nicht „ad semper“, das heißt, sie verpflichten an einem geeigneten Ort und zu einer geeigneten Zeit, wie in Super Sent., lib., zu sehen ist. 3 T. 25q. 2 J. 1 etw. 2 ad 3, tatsächlich in diesem Text s. Thomas erklärt, dass wir verpflichtet sind, die negativen Gebote des Dekalogs immer und bei jeder Gelegenheit zu befolgen und dadurch die Sünden der Übertretung zu vermeiden; Die positiven Gebote hingegen müssen wir immer befolgen, allerdings nicht bei jeder Gelegenheit, sondern zur richtigen Zeit und am richtigen Ort.
In Super Sent., lib. 4 T. 15 q. 2 J. 1 etw. 4 Co. S. Thomas präzisiert, dass die bejahenden göttlichen Gebote nicht in jedem Fall verpflichtend sind, obwohl sie immer verpflichtend sind. Tatsächlich verpflichten sie an einem geeigneten Ort und zu einer geeigneten Zeit und gemäß anderen spezifischen Bedingungen. In diesem Sinne verpflichtet das Gebot, Almosen zu geben, das unter das vierte Gebot fällt, nicht in jedem Fall, sondern genau an einem geeigneten Ort und zu einer geeigneten Zeit und auf der Grundlage anderer spezifischer Bedingungen. In Super Sent., lib. 4 T. 15 q. 2 J. 1 etw. 4 bis 3 s. Thomas erklärt weiter, dass bejahende Gebote Verbote enthalten, solange sie verpflichten, da mit jeder Bejahung eine Verneinung verbunden ist. In dieser Zeile heißt es: Wenn von Ihnen verlangt wird, eine Person zu ernähren, und Sie sie nicht ernähren, töten Sie sie. Wenn Sie von einer Person Almosen geben müssen und dies nicht tun, schaden Sie ihr.
In der Summa Theologica lesen wir: „... während die negativen Gebote des Gesetzes sündige Handlungen verbieten, führen die bejahenden Gebote zu tugendhaften Handlungen. Aber sündige Taten sind an sich böse und können auf keine Weise, nirgends und zu keiner Zeit auf gute Weise begangen werden; denn sie sind von sich aus an ein böses Ende gebunden, wie Aristoteles sagt. Und so sind die negativen Gebote immer und in allen Fällen verpflichtend. Tugendhafte Handlungen hingegen dürfen nicht auf irgendeine Art und Weise erfolgen, sondern unter Beachtung der entsprechenden Umstände, die erforderlich sind, damit die Handlung tugendhaft ist: das heißt, sie dort zu tun, wo sie sollte, wann sie sollte und wie sie sollte. Und da die Anordnungen der Dinge, die zu einem Zweck bestimmt sind, nach dem Zweck des Zwecks erfolgen, muss unter den Umständen tugendhafter Taten der Zweck des Zwecks, der das Gute der Tugend ist, besonders im Auge behalten werden. Wenn also ein Umstand im Zusammenhang mit der tugendhaften Handlung weggelassen wird, der das Gute der Tugend völlig aufhebt, verstößt die Handlung gegen die Vorschrift. Fehlt hingegen ein Umstand, der die Tugend nicht gänzlich aufhebt, obwohl er das Wohl der Tugend nicht vollkommen erreicht, so verstößt die Handlung nicht gegen die Vorschrift. Aus diesem Grund bekräftigt der Philosoph, dass wir nicht gegen die Tugend sind, wenn wir ein wenig von der goldenen Mitte abweichen; wenn wir hingegen weit abweichen, zerstören wir die Tugend durch unsere eigene Tat.“
An vielen Stellen seiner Werke hl. Thomas bekräftigt diese Lehre, wonach negative Gebote des Dekalogs immer und ewig verbindlich sind [274]
Gehen wir nun entschiedener zu dem Text über, in dem der hl. Thomas spricht von einem schrittweisen Prozess, durch den Gott wollte, dass der Mensch zur Vollkommenheit gelangt.
Der heilige Thomas bekräftigt, dass es im Gesetz Gottes notwendig war, verschiedene positive und negative Gebote vorzuschlagen, damit die Menschen schrittweise an die Tugend herangeführt werden, zunächst durch die Abstinenz von der Sünde und dann durch die Erfüllung des Guten, zu dem wir durch die positiven Gebote geführt werden (vgl. I-II, q. 72 a. 6 ad 2). In dieser Hinsicht ist der schrittweise Prozess oder das Gesetz der Allmählichkeit ein Prozess oder ein Gesetz, das vor allem die Abstinenz von Sünden bestimmt und den Menschen dazu anleitet eine schrittweise und weise Entwicklung des göttlichen Lebens, um die Vollkommenheit zu erreichen, zu der Gott uns ruft. In diesem Sinne erscheint uns die Aussage, die wir im von der Päpstlichen Familie herausgegebenen Vademecum gefunden haben, wirklich perfekt: „Das pastorale „Gesetz der Allmählichkeit“, das nicht mit der „Allmählichkeit des Gesetzes“ verwechselt werden kann, die den Anspruch erhebt, seine Anforderungen zu verringern, besteht darin, einen entschiedenen Bruch mit der Sünde und einen fortschreitenden Weg zur völligen Vereinigung mit dem Willen Gottes und seinen liebevollen Bedürfnissen zu fordern.“[275] Die Bestätigung des hl. Thomas muss aufgrund seiner Bedeutung noch vertieft werden und wir werden diese Vertiefung im nächsten Absatz weiterentwickeln.
c) Wichtige Erkenntnisse zur Lehre des hl. Thomas über das Neue Gesetz und seine inhärente Allmählichkeit.
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
Mal sehen, was er sagt. Thomas in der gerade zitierten erhellenden Passage (I-II, q. 72 a. 6 ad 2), in der er von einem allmählichen Prozess, also gewissermaßen von einem Gesetz der Allmählichkeit, spricht, durch das der Mensch zur Vollkommenheit gelangt.
Zunächst beantwortet der Artikel, dem die betreffende Passage entnommen ist, die Frage: Gibt es einen spezifischen Unterschied zwischen den Sünden der Begehung und der Unterlassung?
Im zweiten Einwand (vgl. Iª-IIae q. 72 a. 6 arg. 2) wird dargelegt, dass Sünde an sich dem Gesetz Gottes widerspricht, dies liegt in der Definition von Sünde. Im Gesetz Gottes gelten einige Gebote als positiv, und gegen sie steht die Sünde der Unterlassung; Bei anderen handelt es sich um negative Gebote, gegen die eine Sünde verstößt. Daher unterscheiden sich Unterlassungssünde und Begehungssünde in ihrer Art.
Im Hauptteil des Artikels s. Thomas erklärt, dass, wenn wir materiell über die Arten der Unterlassungs- und Begehungssünde sprechen, sie sich in ihren Arten unterscheiden. Wenn wir aber formal von den Arten der Unterlassungssünde und der Begehungssünde sprechen, dann unterscheiden sich die Arten der Unterlassungssünde und der Begehungssünde nicht: denn sie sind auf dasselbe Ziel ausgerichtet und gehen aus demselben Motiv hervor.
In der Antwort auf den zweiten Einwand s. Thomas sagt dann:
„Ad secundum dicendum quod necesse fuit in lege Dei schlagen verschiedene praecepta affirmativa etnegativa vor, ut gradatim homines introrentur ad virtutem, prius quidem abstinendo a malo, ad quod inducimur per praeceptanegativa; et postmodum faciendo bonum, ad quod inducimur per praecepta affirmativa. Et sic praecepta affirmativa etnegativa non relevant ad diversis virtutes, sed ad diversis gradus virtutis. Und aus diesem Grund ist es nicht möglich, dass eine abweichende Meinung in zweiter Instanz vorliegt. Peccatum etiam habet ex parte aversionis kein Speciem, das zweite Mal war es Negatio vel privatio, sed ex parte Conversionis, Secondum was es actus quidam. Unde secundum diverse praecepta legis non diversificantur peccata secundum speciem.“ (Iª-IIae q. 72 a. 6 ad 2)
Daher war es notwendig, dass im Gesetz Gottes verschiedene positive und negative Gebote vorgeschlagen wurden, damit die Menschen nach und nach an die Tugend herangeführt werden konnten, zunächst durch die Enthaltung vom Bösen, zu dem wir durch negative Gebote verleitet werden, und dann durch die Hinwendung zum Guten, zu dem wir durch positive Gebote verleitet werden. Und so betrifft die Unterscheidung zwischen negativen und positiven Geboten im Wesentlichen die verschiedenen Grade der Tugend und nicht die Art der Tugenden, daher s. Thomas sagt, dass positive und negative Gebote nicht zu unterschiedlichen Tugenden gehören, sondern zu unterschiedlichen Graden der Tugend; Folglich müssen sie je nach Art unterschiedlicher Sünden nicht abgeneigt sein. Die Sünde hat keine eigene Art, sofern sie Entfremdung (von Gott) ist: weil sie diesem Aspekt nach Entbehrung oder Verneinung ist; aber es hat seine Art, sofern es Umwandlung (zu Geschöpfen) ist, und daher, sofern es eine Handlung ist. Daher unterscheiden sich die Sünden nach den verschiedenen Vorschriften des Gesetzes nicht in ihrer Art.
Indem man verbindet, was s. Thomas sagte in der gerade zitierten Passage zusammen mit seinen anderen Aussagen: Ich denke, ich muss sagen, dass das Gesetz der Allmählichkeit als ein wesentliches Gesetz des Neuen Gesetzes verstanden werden sollte, das Gnade und Nächstenliebe ist. Diese meine Aussage erfordert zunächst, dass ich erkläre, warum ich behaupte, dass das Neue Gesetz Gnade und Nächstenliebe ist, und dann, dass ich erkläre, warum das Gesetz der Allmählichkeit als dem Neuen Gesetz innewohnend verstanden werden muss.
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
Was ja. Thomas qualifiziert das Neue Gesetz als Gnade, die praktisch allen Experten bekannt sei, und stellt im VS fest: „Indem er das zusammenfasst, was den Kern der moralischen Botschaft Jesu und der Predigt der Apostel ausmacht, und in einer bewundernswerten Synthese die große Tradition der Väter des Ostens und des Westens – insbesondere des Heiligen Augustinus – wieder aufgreift (Vgl. De spiritu et littera, 21, 36; 26, 46: CSEL 60, 189-190; 200 201-106.) Der heilige Thomas konnte schreiben, dass das Neue Gesetz die Gnade des Heiligen Geistes ist, die durch den Glauben an Christus gegeben wird. (Vgl. Summa Theologiae, I-II, q. 1, a. 2, conclus. und ad 23 um.)“ (VS, Nr. XNUMXs) .
Der Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in dieser Zeile in Nr. 1966: „Das neue Gesetz ist die Gnade des Heiligen Geistes … Es wirkt durch Nächstenliebe …“
Nun muss gesagt werden, dass die Gnade das göttliche, trinitarische Leben in uns ist, das uns in der Liebe leben lässt; Gnade ist die göttliche Natur in uns, die es uns ermöglicht, das göttliche Leben, das übernatürliche Leben, durch die Tugenden zu leben, die uns für das Ende des ewigen Lebens bereit machen; Gnade unterscheidet sich von den eingegossenen Tugenden, und diese Tugenden leiten sich von ihr ab und sind ihr zugeordnet (vgl. S.Th., I-II, q. 110 a. 3 in c.). Die erste der durchdrungenen Tugenden ist die Nächstenliebe, und die Nächstenliebe bringt als Frucht das geistliche Leben, die Einhaltung der göttlichen Gebote (sowohl der positiven als auch der negativen), den Schutz vor widrigen Realitäten, den Weg zum Himmel, die Vergebung der Sünden, die Erleuchtung des Herzens, vollkommene Freude und vollkommenen Frieden hervor, verleiht dem Menschen Würde, macht ihn nicht nur frei, sondern auch zu Kindern Gottes, wie der heilige Doktor im Proem seiner „Collationes in decem praeceptis“ …. Deshalb ist die heiligende Gnade göttliches Leben, das uns in den Geboten und damit in der von Gott gerade gebotenen Liebe leben lässt. Die Gnade erhebt uns auf die übernatürliche Ebene und lässt uns in ihr die heiligen Gebote in der Liebe leben.
Der heilige Thomas präzisiert, dass nach Aristoteles alles das Wichtigste an ihm ist; Im Neuen Testament steht die Gnade des Heiligen Geistes im Vordergrund; daher ist das Neue Gesetz grundsätzlich dieselbe Gnade des Heiligen Geistes (siehe Summa Theologiae, I-II, q. 106, a. 1).
Der heilige Thomas nennt das Neue Gesetz jedoch das Gesetz der Nächstenliebe (vgl. Thomas von Aquin, „Collationes in decem praeceptis“, proem) und gerade im gerade zitierten proem s. Nachdem Thomas über die Früchte des Gesetzes der Liebe gesprochen hat, macht er deutlich, dass dieses Gesetz die Nächstenliebe selbst ist und diese Früchte die Früchte der Nächstenliebe sind. Tatsächlich stellt er zunächst fest: „Sed sciendum quod haec lex, scilicet divini amoris, quatuor efficit.“ in homine würdiger Begehrlichkeit.“ … und wenn er dann diese Wirkungen erklärt, sagt er: „Secundum quod facit caritas, est divinorum mandatorum observantia.“ … Tertium quod facit caritas, est, quia est praesidium contra adversa. … Et sic patent quatuor quae in nobis efficit caritas. Sed praeter illa, quaedam alia efficit quae praetermittenda non sunt.“ „Collationes in decem praeceptis“ (St. Thomas von Aquin, „Collationes in decem praeceptis“, proemio) Thomas, Nächstenliebe und Gnade!
Der heilige Antonius von Padua sagt praktisch das Gleiche, wenn er aus dem Mund des Prälaten sagt: „... die Untertanen werden das Gesetz suchen, das heißt die Nächstenliebe, von der der Apostel sagt: „Eine des anderen Last tragen, und so.“ Ihr werdet das Gesetz Christi erfüllen“ (Gal 6,2), also sein Gebot der Nächstenliebe; Tatsächlich hat Christus allein aus Liebe die Last unserer Sünden in seinem Körper am Kreuz getragen. Das Gesetz ist die Nächstenliebe, die die Untertanen „außerhalb“ (ex quirunt) suchen, d tun und dann lehren“ (Apostelgeschichte 1,1).[276]
Dass es sich bei diesem neuen Gesetz insbesondere um Wohltätigkeit handelt, bedeutet:
1) dass es einen radikalen Bruch mit der Todsünde impliziert;
2) dass es in uns die Früchte der Nächstenliebe hervorbringt, unter denen die Einhaltung der Gebote und der Friede hervorstechen;
3) dass es alle Tugenden in uns trägt;
4) dass es insbesondere drei Grade hat.
Dass dieses neue Gesetz vor allem Nächstenliebe ist, bedeutet vor allem, dass es einen radikalen Bruch mit der Todsünde impliziert, weil die schwere Sünde die Nächstenliebe aus der Seele ausschließt (vgl. IIª-IIae q. 24 a. 12 co.). Im Kommentar zu den Zehn Geboten s. Thomas erklärt: „Sed ad hoc quod istud praeceptum dilectionis possit perfecte impleri, quatuor requiruntur….“ Quartum est omnimoda sinorum vitatio. Nullus enim potest diligere Deum in sin existens. Matth. VI, 24: non potestis Deo dienen et mammonae. Unde si in sin existis, Deum non diligis. Sed ille diligebat qui dicebat, Isai. XXXVIII, 3: memento quomodo ambulaverim coram te in veritate et in corde perfecto. Praeterea dicebat Elias, III Reg. XVIII, 21: quousque claudicatis in duas partes? Sicut claudicans nunc huc nunc illuc inclinatur; sic et sinner nunc peccat, nunc Deum quaerere nititur.“ („Collationes in decem praeceptis“, a. 1) Damit das Gebot der Nächstenliebe vollkommen umgesetzt werden kann, sind vier Dinge notwendig und das vierte ist, dass Sünden absolut vermieden werden. Niemand, der in schwerer Sünde ist, kann Gott lieben. Wenn du also in Sünde bist, liebst du Gott nicht. Aber derjenige, der zu Gott sagte, liebte Gott (wirklich): Denke daran, wie ich in Wahrheit und mit vollkommenem Herzen vor dir gewandelt bin (Jesaja 38).
Dass das Neue Gesetz Nächstenliebe ist, bedeutet auch, dass es in uns die Früchte trägt, die wir aufgelistet haben: das geistliche Leben, die Einhaltung der göttlichen Gebote (sowohl positive als auch negative), Schutz vor widrigen Realitäten, Führung zum Himmel, Vergebung der Sünden, Erleuchtung des Herzens, vollkommene Freude, vollkommener Frieden, macht den Menschen in Würde, macht ihn nicht nur frei, sondern zu Kindern Gottes. Diese Früchte werden in den s klar aufgeführt. Doktor im Proem seiner „Collationes in decem praeceptis“.
Ich erinnere mich auch daran, dass der vollkommene Frieden, den St. Thomas ist die Ruhe des Ordens (vgl. II-II, q. 45 a. 6 co.)
Es sollte auch präzisiert werden, dass die in I-II q erwähnte Tugend. 72 J. 6 ist im Hinblick auf das Neue Gesetz die eingegossene Tugend, eine übernatürliche Tugend, die durch heiligende Gnade in uns gelangt; aber die eingegossene Tugend, das sollte beachtet werden, erfordert genau die heiligende Gnade und geht daher aufgrund schwerer Sünde verloren. Die eingegossene Tugend ist vor allem die Nächstenliebe, die in uns die Früchte trägt, die wir oben angedeutet haben, und in der Nächstenliebe sind alle eingegossenen Tugenden enthalten.
St. Thomas in I-II, q. 72 J. 6 ad 2 spricht von Graden der Tugend und insbesondere von den Graden der eingegossenen Tugend s. Thomas erklärt an anderer Stelle: „… sancti distinguunt tres evangelicos fructus secundum tres gradus virtutis. Und ich bin drei Jahre alt, ich bin überzeugt, dass ich nach dem Prinzip, dem Medium und dem Feinen vollkommen bin.“ (I-II, q. 70 a. 3 ad 2.) Die Heiligen unterscheiden drei evangelische Früchte entsprechend den drei Graden der Tugend. Es gibt drei Grade der durchdrungenen Tugend, in die Gott uns durch sein Gesetz und insbesondere durch das Gesetz der Allmählichkeit einführt.
Der heilige Thomas spricht insbesondere von diesen drei Graden im Hinblick auf die Nächstenliebe, aber ich denke, dass sie auf alle Tugenden ausgedehnt werden können. Nächstenliebe also, so St. Thomas hat drei Abschlüsse: beginnend, kompetent, perfekt. Diese Abschlüsse werden nach den Hauptaufgaben unterschieden, zu deren Erfüllung der Mensch mit der Zunahme der Nächstenliebe geführt wird. Im Grad der beginnenden Nächstenliebe hat der Mensch die Hauptaufgabe, vor der Sünde zu fliehen und seinen Begierden zu widerstehen, die ihn zur Sünde treiben. In diesem Grad muss die Nächstenliebe genährt und unterstützt werden, damit sie nicht verloren geht. - Auf dem Niveau der geübten Nächstenliebe ist die grundlegende Aufgabe das Bemühen, im Guten voranzuschreiten und die Nächstenliebe in sich selbst zu stärken und zu vermehren. – Im Grad der vollkommenen Nächstenliebe besteht die grundlegende Aufgabe darin, auf die Vereinigung mit Gott und die Verwirklichung Gottes zu achten, im Wunsch, sich aufzulösen und mit Christus zusammen zu sein (vgl. IIª-IIae q. 24 a. 9 co.).
Das Hauptengagement derjenigen, bei denen die Nächstenliebe präsent ist, obwohl sie Fortschritte machen, erklärt s. Thomas besteht darin, den Sünden zu widerstehen, unter denen sie den Ansturm erleiden; Nachdem sie diesen Angriff weniger gespürt haben, warten sie mit größerer Sicherheit darauf, Fortschritte zu machen. wenn sie jedoch einerseits Fortschritt erwarten, achten sie andererseits darauf, nicht den Angriffen geistlicher Feinde zu erliegen (vgl. IIª-IIae q. 24 a. 9 ad 2).
Der heilige Thomas fügt in seinem Kommentar zum Brief an die Hebräer hinzu, dass der Mensch im Hinblick auf den Fortschritt zur Vollkommenheit immer danach streben muss, den vollkommenen Zustand zu erreichen, und fügt dies hinzu, wie der heilige Thomas sagt. Bernardo, während wir auf dem Weg zum Himmel sind, müssen wir immer Fortschritte machen, diejenigen, die keine Fortschritte machen, machen Rückschritte: „Quantum ad progressum ad perfectionem semper débet niti homo transire ad statum perfectum… In via enim Dei non progressi est regredi, ait Bernardus… Duplex est perfectio, una scilicet external, quae consit in actibus externalibus qui sunt signa innerum, sicut virginitas, voluntaria pa.“ upertas. Und es ist nicht jedermanns Sache. Alia est inner, quae consit in dilectione Dei et proximi, secundum illud ad Column. (Super Heb. VI, 3) Der Mensch muss immer danach streben, den vollkommenen Zustand zu erreichen, und Vollkommenheit ist zweierlei: sie besteht in äußeren Handlungen, die Zeichen innerer Handlungen sind, wie Jungfräulichkeit oder freiwillige Armut, und daran sind nicht alle gebunden; eine andere, die innerlich ist und in der Liebe zu Gott und zum Nächsten besteht, und nicht jeder muss diese Vollkommenheit erreichen, aber jeder muss danach streben. Alle sind daher verpflichtet, nach dem vollkommenen, inneren Zustand der Liebe zu Gott und zum Nächsten zu streben; Wenn jemand nicht diese Tendenz hätte, Gott mehr zu lieben, würde er nicht tun, was die Nächstenliebe erfordert.
Ein wesentliches Gesetz des christlichen Lebens besteht daher darin, in der Nächstenliebe voranzukommen. Wer nicht vorwärts geht, geht rückwärts, es ist ein allmähliches Wachstum vom Guten zum Besseren … und wie der heilige St. Thomas war es notwendig, dass im Gesetz Gottes verschiedene bejahende und negative Gebote enthalten waren, so dass die Menschen nach und nach an die Tugend herangeführt wurden, zunächst durch die Enthaltung des Bösen, zu dem wir durch die negativen Gebote verleitet werden, und dann durch die Ausübung des Guten, zu dem wir durch die bejahenden Gebote verleitet werden; und daher beziehen sich die positiven und negativen Gebote nicht auf unterschiedliche Tugenden, sondern auf unterschiedliche Tugendgrade (vgl. I-II, q. 72 a. 6 ad 2).
St. Thomas erklärt: „Quantum ad actus externales, quia non tenetur ad incertum, non tenetur homo ad meliora; sed Quantum ad Affectum, tenetur ad meliora. Und wer nicht immer gut ist, kann nicht ohne Verachtung sein.[277] Was äußere Taten angeht, ist der Mensch nicht an die besten Dinge gebunden, aber was die Zuneigung betrifft, ist er den besten Dingen verpflichtet; Wer also nicht immer besser werden will, kann es nicht wollen, ohne diese Verpflichtung zu missachten.
Was die Zuneigung anbelangt, so ist von jedem ein allmähliches Wachstum in der Nächstenliebe und allgemeiner in den eingeflößten Tugenden erforderlich, ein Wachstum, das in Wirklichkeit hier auf der Erde niemals endet, weil wir uns immer verbessern können.
Gott ruft uns zu einem schrittweisen Wachstum auf, um die Höhen christlicher Vollkommenheit zu erreichen. Dieses allmähliche Wachstum aufgrund der Tatsache, dass das Gesetz Gottes unverzichtbar ist (vgl. Iª-IIae q. 100 a. 8 co.), sieht keine Dispensationen von diesem Gesetz vor, sieht keine Zwischenstufen vor, die von einer objektiven Umsetzung des Gebots entbinden, vielleicht um dann eine höhere Vollkommenheit zu erreichen: Niemand kann andere von der Erfüllung des Gesetzes entbinden und daher kann niemand für sich selbst oder für andere Zwischenziele oder Zwischenstadien festlegen, die Dispensationen von dem Gesetz sind göttliches Gesetz, durch das er dann das Ideal der tatsächlichen Umsetzung des Standards oder einer vollkommeneren Umsetzung des Standards erreichen kann; Niemand darf objektiv ernsthafte Handlungen wählen, die darauf warten, das Ideal der tatsächlichen Umsetzung des Gesetzes Gottes zu erreichen!
Das Gesetz der Allmählichkeit liegt in der immer vollkommeneren Erfüllung des Gesetzes und nicht außerhalb davon.
Das Gesetz der Allmählichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil des Neuen Gesetzes und sieht keine Befreiung vom Gesetz Gottes, sondern eine immer vollkommenere Erfüllung desselben vor; Tatsächlich ist es das Gesetz der Allmählichkeit und nicht die Allmählichkeit des Gesetzes.
d) Die „Allmählichkeit des Gesetzes“ im Brief der argentinischen Bischöfe, in Amoris Laetitia und in Msgr. Fernández, angeblicher Ghostwriter dieser Ermahnung.
Was wir gesagt haben, erlaubt uns zu bestätigen, dass bestimmte Passagen von Amoris Laetitia und des Briefes der argentinischen Bischöfe in der abweichenden Linie der Allmählichkeit des Gesetzes und nicht in der geraden Linie des Gesetzes der Allmählichkeit verlaufen. VM Fernández, ein enger Mitarbeiter des Papstes, der ihn wenige Monate nach seiner Wahl zum Papst zum Episkopat ernannte, wurde am 13. Mai 2013 zum Titularerzbischof von Tiburnia und anschließend zum Erzbischof von La Plata (Argentinien) gewählt. Wir werden daher einige Aussagen von Msgr. sehen. Fernández und dann kommen wir zu einigen Aussagen von Amoris Laetitia und dem Brief der argentinischen Bischöfe.
d,1) Die „Allmählichkeit des Gesetzes“ in einigen Schriften von Msgr. Fernández.
Beginnen wir mit einem Artikel von Msgr. Fernández von 2006 mit dem Titel: „Die trinitarische Dimension der Moral II: profundización delspecto etico a la luz de „Deus caritas est““[278]
Nehmen wir zunächst einmal an, dass Mons. Fernández in diesem Artikel wenig Kompetenz in Bezug auf die Doktrin der s. zeigt. Thomas erwähnt es oberflächlich, indem er nur einige Texte der Summa Theologica präsentiert und nicht andere oder andere Passagen anderer großer Werke des heiligen Doktors, die dazu dienen würden, zu klären, was das s wirklich bedeutet. Arzt; in Wirklichkeit versucht Mons. Fernández offensichtlich, die Texte von s. Thomas, warum sie sagen, was den Monsignore interessiert und nicht, was die s. Arzt meint. In dieser Zeile scheint der Monsignore in dem oben genannten Artikel nicht zu erkennen, dass der Orden der Wohltätigkeit will, erklärt s. Thomas (vgl. IIª-IIae q. 26 a. 4), der nach Gott uns selbst und dann die anderen liebt und nebenbei bemerkt, dass „seltsamerweise“ auch Amoris Laetitia in diesem gleichen Aspekt einen Fehler in Bezug auf die Ordnung der Nächstenliebe darstellt , wie in diesem Buch im Kapitel über Wohltätigkeit zu sehen sein wird ... und auch in diesem Aspekt scheint Amoris Laetitia dem Artikel von Msgr. zu folgen. Fernández und bezeichnet sich selbst als „Ghostwriter“.
Dann sollte darauf hingewiesen werden, dass im Gegensatz zu dem, was aus dem Artikel von Msgr. hervorgeht, Fernandez, wie von St. erklärt. Thomas, die größte Tugend für uns ist nicht die Barmherzigkeit, sondern die Nächstenliebe (vgl. IIª-IIae q. 30 a. 4 co.), die, wie wir gesehen haben, unter anderem die vollständige Einhaltung des göttlichen Gesetzes zur Folge hat . Wir weisen auch Msgr. darauf hin. Fernández, dass wahre Barmherzigkeit sich am höchsten in Christus zeigt und dass diese Barmherzigkeit vor allem das ewige Heil der Seelen anstrebt „Sic igitur rectitudo circa dilectionem proximi instituitur, cum praecipitur alicui quod proximum diligat sicut se ipsum; ut scilicet eo ordini bona proximis optet quo sibi optare debet: praecipue quidem spiritia bona, deinde bona corporis, et quae in externalibus rebus consistent.“ (De perfectione, Kap. 13 co.) ... und jeder muss in gewisser Weise die erste Barmherzigkeit gegenüber seiner eigenen Seele üben, denn der erste „Nachbar“ für jeden von uns ist unsere Seele (vgl. IIª-IIae q . 26 a. 4), das heißt, wir müssen uns zunächst selbst bekehren und heiligen und erst dann werden wir in der Lage sein, andere wirklich zu bekehren und zu heiligen; auch für s. Bonaventura schreibt im Kommentar zu den Sätzen, dass die Ordnung der Nächstenliebe so ist, dass wir nach Gott uns selbst und damit unseren Nächsten (vgl. „In III Sententiarum“ d. 29, a.1, q. 3) und den Ersten lieben müssen Barmherzigkeit muss man sich selbst gegenüber üben, erklärt St. Bonaventura: „Ad illum quod obiicitur quod caritas est amor liberalis; dicendum, quod quamvis liberalitas Quantum ad suam vollendungem respiciat alterum, tamen Quantum ad suum initium prius respicit ipsum qui liberalitatem impendit, sicut et mercy. „De qua dictum est quod primo debet homo sui ipsius misereri.“ („In III Sententiarum“ d. 29, a.1, q. 3 ad 4m) Die Kuratoren der Opera Omnia von s. Bonaventura, Hrsg. Quaracchi gibt an, dass die Aussagen von s. Bonaventura, für die es notwendig ist, sich selbst nach Gott zu lieben und dann den Nächsten, wenn man sich auf die eigene Seele bezieht, sind gängige Lehren; Daher ist es eine allgemeine Lehre der Kirche, dass wir nach Gott unsere Seele lieben müssen. (vgl. Doctoris Seraphici s. Bonaventurae SRE Ep. Card. Opera Omnia, Ex Typographia Collegii Sancti Bonaventurae, Ad Claras Aquas, MCCDCCCLXXXVII, Bd. III S. 645)
Der heilige Antonius von Padua bekräftigt diese Zeile und greift s. auf. Augustinus: „Augustinus sagt: „Vier Dinge müssen geliebt werden: Erstens derjenige, der über uns ist, das heißt Gott; zweitens, was wir (uns) sind; drittens, was uns nahe ist, das heißt das Nächste; viertens das, was unter uns ist, das heißt der Körper. Der reiche Mann liebte vor allem seinen ganzen Körper; Er kümmerte sich überhaupt nicht um Gott, um seine Seele und um seinen Nächsten, und deshalb wurde er verdammt.“[279]
Gerade in diesem Artikel aus dem Jahr 2006, dem der Autor von Amoris Laetitia offensichtlich in verschiedenen Punkten gefolgt sein muss, wie ein sorgfältiger Vergleich der beiden Texte zeigt, hat Msgr. Fernández bekräftigt: „In einigen Fragen der moralischen Sexualität ist es auch unerlässlich, das direkte Licht des zentralen hermeneutischen Kriteriums zu erkennen und als Unfähigkeit zur sexuellen Abstinenz anzuerkennen, dass dies normalerweise eine Befürwortung der Freiheit des Ehepartners impliziert, indem er das Vergnügen zum primären el propio um des Glücks des anderen willen macht.“ Es geht aber auch um eine sexuelle Abstinenz, die der christlichen Jerarquía der von Nächstenliebe gekrönten Werte widerspricht. Wir können zum Beispiel unsere Augen nicht vor den Schwierigkeiten verschließen, die einer Frau entstehen, wenn daher die Stabilität der Familie für einige Zeit dadurch entsteht, dass der Aussteller die Zeiten der Kontinenz nicht praktiziert. In diesem Fall würde ein unflexibles Erfordernis für jegliche Verwendung von Kondomen zur Erfüllung einer externen Norm für die schwerwiegende Verpflichtung führen, die Liebesgemeinschaft und die eheliche Stabilität zu gewährleisten, die die Liebe direkter erfordern.“ (Seite 150) gibt Ihnen Nächstenliebe. Wir können zum Beispiel unsere Augen nicht vor den Schwierigkeiten verschließen, die eine Frau hat, wenn sie erkennt, dass die Stabilität der Familie gefährdet ist, wenn sie ihren nicht praktizierenden Ehemann Kontinenzperioden aussetzt. In einem solchen Fall würde eine strikte Ablehnung jeglicher Kondomverwendung dazu führen, dass die Einhaltung einer externen Norm Vorrang vor der schwerwiegenden Verpflichtung hat, für die liebevolle Gemeinschaft und die eheliche Stabilität zu sorgen, die die Nächstenliebe am unmittelbarsten erfordert.“
Die Bestätigung von Msgr. Fernández hat offensichtlich Unrecht …
Wohltätigkeit, wie von St. Thomas zwingt uns, die Gebote zu befolgen, und er zwingt uns nicht, eine Sünde zu begehen, und vor allem lässt er uns keine schwere Sünde begehen, aber der Gebrauch des Kondoms und damit der Empfängnisverhütung ist eine offensichtliche schwere Sünde, eine an sich böse Tat, die niemals gewählt werden kann.
In einem wichtigen Artikel, der im Osservatore Romano veröffentlicht wurde, lesen wir: „Die christliche Moraltradition hat immer zwischen „positiven“ Normen (die einem etwas befehlen) und „negativen“ Normen (die einem etwas verbieten) unterschieden. Darüber hinaus hat es immer wieder klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass unter den negativen Normen die Normen, die in sich ungeordnete Handlungen verbieten, keine Ausnahmen zulassen: Solche Handlungen sind tatsächlich aufgrund ihrer sehr intimen Struktur moralisch „ungeordnet“, also an und für sich, d. h. sie widersprechen der Person in ihrer spezifischen Würde als Person. Gerade aus diesem Grund können solche Handlungen nicht durch eine Absicht oder einen subjektiven Umstand, der nicht dazu dient, ihre Struktur zu verändern, moralisch „geordnet“ werden. Zu diesen Handlungen gehört auch die Empfängnisverhütung: An und für sich ist sie immer eine moralische Störung, weil sie objektiv und intrinsisch (unabhängig von Absichten, Motivationen und subjektiven Situationen) „der Muttersprache widerspricht, die die völlige gegenseitige Hingabe der Ehegatten zum Ausdruck bringt“ (Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 32).“[280]
Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 370, dass „… an sich schlecht ist“ … jene Handlung, die „... entweder im Vorgriff auf den ehelichen Akt oder in seiner Erfüllung oder in der Entwicklung seiner natürlichen Folgen als Zweck oder als Mittel darauf abzielt, die Fortpflanzung zu verhindern“. (Hl. Paul VI., Enzyklika „Humanae vitae“, 14: AAS 60 (1968) 490.)“
In einem Artikel aus dem Jahr 2011 schreibt Msgr. Fernández kommt auf den Artikel aus dem Jahr 2006 zurück, den wir gerade untersucht haben, und stellt zum Thema Kondomgebrauch fest: „rechaza el use of Condoms“ (cooperación material al pecado del cónyuge). Ich gehe davon aus, dass vor einem Pflichtkonflikt die Fürsorge für Liebe und Stabilität in der Familie eine unmittelbarere Anforderung der Nächstenliebe ist, da es sich dabei um ein höheres Gut handelt, für das es zulässig ist, schlechtes Verhalten zu tolerieren. … Es ist dasjenige, das in der klassischen Moral als nur materielle und im Bösen bereitgestellte Zusammenarbeit zum Ausdruck kommt.“[281]
Also laut Msgr. Fernández, die Frau, die, um die Liebe und die Stabilität der Familie zu bewahren, die Verwendung von Kondomen nicht ablehnt, leistet nur eine materielle und verhältnismäßige Kooperation zum Übel. Leider sagte Mgr. sogar das. Fernández macht einen schweren Fehler, denn um eine materielle Zusammenarbeit zu haben und im Verhältnis zum Bösen zu stehen, darf die Tat nicht objektiv böse sein, im weiteren Sinne kann diese Zusammenarbeit rechtmäßig sein:
„ … wenn diese drei Bedingungen zusammen gegeben sind:
die Handlung des mitarbeitenden Ehegatten ist an sich nicht rechtswidrig; (Denzinger-Schönmetzer, Enchiridion Symbolorum, 2795, 3634)
es liegen entsprechend schwerwiegende Gründe für die Mitwirkung an der Sünde des Ehegatten vor;
Versuchen Sie, Ihrem Ehepartner zu helfen (geduldig, mit Gebet, mit Nächstenliebe, mit Dialog: nicht unbedingt in diesem Moment und auch nicht bei jeder Gelegenheit), von diesem Verhalten abzusehen.“[282]
Die Antworten der s. Amt zitiert[283] Sie besagen eindeutig, dass die Handlung der Frau, die passiv die Verwendung des Kondoms durch ihren Ehemann im Intimverkehr mit ihr akzeptiert, eine an sich illegale Handlung ist. Daher ist die Kooperation der Frau, die die Verwendung des Kondoms im Intimverkehr akzeptiert, schwerwiegend rechtswidrig und stellt keine materielle Kooperation mit der Sünde dar.
Wir werden auf die Aussagen von Msgr. zurückkommen. Fernández hat das erst später untersucht, als wir zeigen, wie sich der „Paradigmenwechsel“ offensichtlich auch für die Empfängnisverhütung öffnet.
Gott greife ein!
In demselben Artikel aus dem Jahr 2006, den wir untersuchen, schreibt Msgr. Fernández erklärt: „In den offensichtlichen Konflikten müssen die Menschen vorrangig behandelt werden.“ So können wir zum Beispiel entscheiden, dass das Verschweigen von Informationen zur Vermeidung eines Massakers keine Lüge ist, weil aunque einer Formulierung des Naturgesetzes („nicht lügen“) widerspricht, nicht so sehr, dass es in diesem konkreten Fall darum geht, das Leben des Volkes eines ungerechten Angreifers zu schützen. Auf andere Weise würde er das Leben des Menschen – das das letzte moralische Handeln und die „selbsttranszendente Neigung des anderen“ darstellt – dem unterwürfigen Gehorsam gegenüber einem stets unvollkommenen Ausdruck des Naturgesetzes unterordnen. (S. 156) Ich übersetze als Orientierung: „In den scheinbaren Pflichtenkonflikten erkennt man die Bevorzugung der Menschen.“ So können wir zum Beispiel sagen, dass derjenige, der Informationen zurückhält, um ein Massaker zu verhindern, nicht lügt, denn selbst wenn er einer Formulierung des Naturgesetzes („lüge nicht“) widerspricht, widerspricht er nicht dem Naturgesetz selbst, das in diesem speziellen Fall den Schutz des Lebens von Menschen vor einem ungerechten Angreifer erfordert. Andernfalls würde das Leben des Menschen – der das ultimative Ziel moralischen Handelns und der selbstüberschreitenden Neigung zum Anderen ist – dem sklavischen Gehorsam gegenüber einem immer unvollkommeneren Ausdruck des Naturgesetzes untergeordnet.“
Ich sage gleich, dass das Verheimlichen von Informationen nicht unbedingt Lügen ist. Es gibt einen tiefgreifenden Unterschied zwischen dem Verheimlichen der Wahrheit durch Schweigen und dem Lügen.
Ich stelle dann klar, dass „Gib kein falsches Zeugnis ab“ ein göttliches Gebot ist und das Lügenverbot absolut ist und in diesem Gebot enthalten ist. Das achte Gebot besagt eindeutig, dass wir ehrlich sein müssen und niemals lügen dürfen; Wer lügt, sündigt, die bösartige Lüge ist an sich eine lässliche Sünde, die schädliche ist eine Todsünde. Wer glühend barmherzig ist, willigt niemals in eine Sünde ein, auch nicht in lässlicher Weise. Eine gute Absicht ändert nichts am Bösen des Gegenstands der Handlung. Das achte Gebot ist ein offenbartes Gesetz und seine Formulierung wurde von Gott festgelegt, um uns eine Norm zu vermitteln, die niemand ändern und von der niemand abweichen kann. Erzbischof Fernández spricht über die Prioritäten der Menschen bei der Lösung von Pflichtenkonflikten, vergisst jedoch, dass vor den Menschen das trinitarische Volk steht, das mit ganzem Herzen, ganzer Seele, ganzem Verstand und ganzer Kraft geliebt werden muss ... und Gott zu lieben bedeutet, sein Gesetz zu befolgen. Der heilige Thomas bekräftigt, dass jede Art von Lüge durch das Gesetz Gottes verboten ist: „In hac prohibitione prohibetur omne mendacium.“ Hier sind sie. VII, 14: noli velle mentiri omne mendacium; assiduitas enim illius non est bona. Et hoc propter quatuor. Primo propter Diaboli assimilationem. … Secundo propter societatis dissolutionem…. Tertio propter famae amissionem. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen nicht gläubigen Kreditnehmer handelt, und es ist wahr, dass dies der Fall ist. … Vierter propter animae perditionem. … Unde advertas, quia ipsorum mendaciorum quoddam est mortal, quoddam veniale. Mortale autem est mentiri in his quae sunt fidei; Was für praeclaros magistros et praedicatores relevant ist …Item aliquando mentiuntur aliqui in damnum proximal. Spalte III, 9: nolite mentiri invicem. Et haec duo mendacia mortalia sunt. Aliqui autem mentiuntur pro seipsis; et-hoc-Multipliziter. …. Aliqui propter alterius commodum, als Scilicet sich freiwillig dem Tod oder der Verwundung zuwandte und verdammt noch mal aliquo liberare war: Und da war Cavendum est, sicut dicit Augustinus. Hier sind sie. IV, 26: non accipias faciem adversus faciem tuam, nec adversus animam tuam mendacium.“ (Collationes in decem praeceptis, a. 10) Jede Art von Lüge ist verboten! Lügen sollte insbesondere aus vier Gründen nicht praktiziert werden: Es gleicht sich Satan an, es löst die Gesellschaft auf, es führt dazu, dass man seinen Ruhm verliert, weil es dazu führt, dass dem Lügner in der Zukunft nicht geglaubt wird, und es führt dazu, dass man seine Seele verliert ...
In der Summa theologica (vgl. IIª-IIae q. 110 a. 3) s. Thomas sagt, dass das, was für seine Art schlecht ist, in keiner Weise gut und erlaubt sein kann, aber eine Lüge ist schlecht für die Art der Tat selbst, deshalb ist sie niemals gut. Die Lüge, geht weiter s. Thomas, es ist immer eine Sünde, wie auch der heilige Augustinus bekräftigt, und es ist nicht einmal erlaubt, vor einem ungerechten Angreifer zu retten. Das Gleiche. Der Arzt weist darauf hin, dass es nicht zulässig ist, zu lügen, um eine Gefahr für eine Person abzuwehren. Es sei jedoch zulässig, die Wahrheit mit einer Entschuldigung klugerweise zu verbergen, wie der heilige Augustinus erklärt. (vgl. IIª-IIae q. 110 a. 3 ad 4) Qui s. Thomas bezieht sich auf eine Aussage von St. Augustinus, der sagt: „Einem Ausleger oder Verfasser von Abhandlungen oder einem Prediger ewiger Wahrheiten oder auch einem Erzähler oder Verkünder weltlicher Dinge, die darauf abzielen, den Menschen in Religion oder Heiligkeit zu erbauen, wird es erlaubt sein, für eine gewisse Zeit verborgen zu bleiben, was man für verborgen hält, aber es wird niemals erlaubt sein, zu lügen oder auch nur die Wahrheit zu verbergen, indem man auf Unwahrheit zurückgreift.“[284]
Und wieder ja. Augustinus präzisiert: „Wir müssen uns jedoch daran erinnern, dass es nicht dasselbe ist, die Wahrheit zu verbergen und eine Lüge auszusprechen.“ Obwohl tatsächlich alle, die lügen, die Wahrheit verbergen wollen, lügen nicht alle, die die Wahrheit verbergen wollen, denn es gibt sehr viele Fälle, in denen man, um die Wahrheit zu verbergen, nicht lügt, sondern einfach schweigt.[285]
Der heilige Alfons sagt: „Die Lüge ist daher immer eine Sünde. Wenn es gesagt wird, ohne dem Nächsten zu schaden, ist es nur eine lässliche Sünde; aber wenn dem Nächsten schwerer Schaden zugefügt wird, ist es eine Todsünde; und so wird die Schriftstelle verstanden, die sagt. Os quod mentitur, occidit animam (Weisheit 1, 11). Und wenn die Lüge vor dem Richter erzählt wird, ist sie eine doppelte Todsünde. Und wenn dann noch der Eid dazukommt, wie es vor Gericht immer praktiziert wird, ist der falsche Eid, der eine sehr schwere Sünde und eine vorbehaltene Sünde ist, ein noch größeres Sakrileg.[286]
St. Thomas, St. Augustinus, St. Alfonso M. de' Liguori kannte das Gesetz Gottes gut und wusste gut, dass Gott über allem steht und dass der ultimative Zweck Gott selbst und nicht der Mensch ist, und sicherlich sind ihre Aussagen zu diesem Thema kein sklavischer Gehorsam gegenüber einem immer unvollkommenen Ausdruck des Naturgesetzes, sondern eine weise Interpretation und Anwendung des Gesetzes Gottes. In dieser Hinsicht ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass, wie der Katechismus der Katholischen Kirche in Nr. 2072: „Indem sie die grundlegenden Pflichten des Menschen gegenüber Gott und seinem Nächsten darlegen, offenbaren die zehn Gebote in ihrem wesentlichen Inhalt schwerwiegende Verpflichtungen. Sie sind ihrem Wesen nach unveränderlich und verpflichten immer und überall. Niemand konnte auf sie verzichten. Die Zehn Gebote sind von Gott in das Herz des Menschen eingraviert.“ Das Wort Gottes und damit die göttlichen Gebote müssen nicht privat interpretiert und angewendet werden, sondern mit der Kirche im Licht der heiligen Tradition, und gerade in der Kirche und im Licht der Tradition ist es notwendig, die Konflikte der Pflichten zu lösen und nicht einfach den Menschen den Vorrang zu geben, wie Msgr. Fernández. Das Licht der Tradition und der Kirche bekräftigt insbesondere, dass die zehn Gebote in ihrem wesentlichen Inhalt schwerwiegende Verpflichtungen offenbaren, im Wesentlichen unveränderlich sind, immer und überall verbindlich sind und niemand von ihnen entbinden kann.
Auf P. 160 desselben Artikels von Msgr. Fernández lesen wir: „Die Ley Moral en sí misma es siempre vinculante y no tiene una gradualidad.“ Folglich orientieren sich die Wachstumsphasen an der Fähigkeit, weiterzumachen, um sie vollständig abschließen zu können, und „es ist in dieser Bildungsdynamik von wesentlicher Bedeutung, dass sich das Gesetz in den Coordenadas de las posibilidades históricas factibles de la libertad humana nicht auflöst“ (L. Melina, Moral: entre la Crisis y la Renovación, Barcelona, 1996, 135). Allerdings kann man die minimalistische Haltung dieses Autors nicht akzeptieren, wenn er das trotzdem argumentiert Der Gehorsam gegenüber den negativen Geboten ist eine Vorbedingung für die Gradualität. Man könnte meinen, dass sich FC 34 gerade dann auf die Gradualität bezieht, wenn es die Schwierigkeiten von Ehen aufwirft, negative Gebote wie keine Empfängnisverhütung anzuwenden: Ebd.)“[287] Ich übersetze indikativ: „
Das moralische Gesetz selbst ist immer bindend und hat keine Abstufung. Daher sind die Wachstumsphasen so ausgerichtet, dass das Subjekt es vollständig respektieren kann, und „die Nichtauflösung des Gesetzes in den Koordinaten der realisierbaren historischen Möglichkeiten der menschlichen Freiheit ist in dieser Bildungsdynamik von wesentlicher Bedeutung“ (L. Melina, „Moral: entre la Crisis y la Renovación“, Barcelona, \u1996b\u135bEdiciones Internacionales Universitarias, 34, XNUMX.meine Übersetzung). In dieser Notiz stellt Erzbischof Fernández fest, dass Melinas minimalistische Position nicht akzeptiert werden kann, wenn er behauptet, dass die o Der Gehorsam gegenüber negativen Geboten ist eine Voraussetzung für die Schrittweise, da sich „Familiaris Consortio“ XNUMX gerade dann auf die Schrittweise bezieht, wenn von den Schwierigkeiten der Ehegatten bei der Anwendung negativer Gebote wie dem Verbot der Empfängnisverhütung die Rede ist.
Es ist nicht Melina, die Unrecht hat, sondern Fernández, und das führt dazu, dass dieser Melinas Worte verurteilt.
Tatsächlich verurteilt Erzbischof Fernández zwar die Allmählichkeit des Gesetzes in Worten, bekräftigt sie aber in der Tat, gerade weil er glaubt, dass es ein Gesetz der Allmählichkeit geben kann, das den Ungehorsam gegenüber negativen Geboten einschließt!
Die gesunde Lehre bekräftigt jedoch, dass negative Gebote niemals verletzt werden können und das Gesetz Gottes unverzichtbar ist. Offensichtlich Msgr. Gerade weil Fernández einer falschen Lehre über das Gesetz der Allmählichkeit folgt, kritisiert er Msgr. Melina, weil diese in Anlehnung an die korrekte Lehre feststellt, dass der Gehorsam gegenüber den negativen Vorschriften des Dekalogs eine Vorbedingung für das Gesetz der Allmählichkeit ist. Die Worte von Msgr. Fernández macht offensichtlich auch klar, dass seiner Meinung nach in manchen Fällen die negativen Normen des Gesetzes Gottes legal gebrochen werden können; tatsächlich stellt dieser Autor fest, dass innerhalb des legalen Gesetzes der Allmählichkeit die negativen Gebote des Gesetzes Gottes legal verletzt werden können.
Das werden wir im Gefolge von Msgr. sehen. Fernández Amoris Laetitia weist auch diskret die Gültigkeit der Lehre beiseite, nach der die negativen Normen des Dekalogs immer und unter allen Umständen verbindlich seien.
Derselbe Mgr. In Übereinstimmung mit dem gerade gesehenen Artikel stellte Fernández in einem Kommentar zu Amoris Laetitia fest, dass darin die allgemeine kanonische Norm beibehalten wird (vgl. 300), obwohl sie in einigen Fällen nach einem Urteilsprozess möglicherweise nicht anwendbar ist; Bei dieser Unterscheidung spielt das Gewissen des konkreten Menschen im Hinblick auf seine reale Situation vor Gott, im Hinblick auf seine realen Möglichkeiten und seine Grenzen eine zentrale Rolle. Dieses Gewissen, begleitet von einem Pfarrer und aufgeklärt durch die Richtlinien der Kirche, ist zu einer Beurteilung fähig, die zu einem ausreichenden Urteil führt, um die Möglichkeit des Zugangs zur Kommunion zu erkennen. [288]
Msgr. schreibt noch einmal. Fernández: „Aus diesem Grund ist die Urteilskraft erst dann sicher, wenn sie dynamisch ist, und muss immer offen bleiben für neue Wachstumsphasen und neue Entscheidungen, die eine umfassendere Verwirklichung des Ideals ermöglichen“ (AL 303). Er folgte einem authentischen Verständnis des „Gesetzes des Gradualismus“ (AL 295), das uns dazu einlädt, immer besser auf Gott zu reagieren und dabei auf die Hilfe seiner Gnade zu vertrauen.“[289]
Obwohl die Person nicht ernsthaft vorschlägt, nach dem Gesetz zu leben und den nächsten Gelegenheiten zur Sünde zu entgehen, und tatsächlich in einer eindeutigen Situation schwerer Sünde verbleibt und daher weiterhin bereit ist, objektiv schwere Taten zu begehen, wird die Person durch die Beichte praktisch in ihrer offensichtlichen Sünde und in ihrer Situation bestätigt, wird freigesprochen und kann die Sakramente öffentlich empfangen, mit offensichtlichem Skandal, im Gegensatz zu dem, was das göttliche Gesetz bekräftigt[290]
In diesem Text von Erzbischof Fernández wird praktisch die Allmählichkeit des Gesetzes bekräftigt und nicht das Gesetz der Allmählichkeit. Wahre Unterscheidung erfolgt durch die Umsetzung des göttlichen Gesetzes, wie es der hl. Ignatius von Loyola ... Wer mit Urteilsvermögen die Nichtanwendung dieses Gesetzes bekräftigt, stellt sich außerhalb des Gesetzes der Allmählichkeit ... und außerhalb der gesunden katholischen Lehre.
Die Urteilskraft, sagt Fernandez, bleibt offen für neue Entscheidungen, die eine „vollständigere“ Verwirklichung des Ideals ermöglichen ... Anmerkung: Fernández‘ Text besagt, dass es notwendig ist, für eine „vollständigere“ Verwirklichung des Ideals offen zu sein ... Offensichtlich ist das Ideal bereits vollständig verwirklicht, auch wenn das göttliche Gesetz nicht objektiv umgesetzt wird und tatsächlich mit der Bereitschaft, objektiv schwerwiegende Handlungen vorzunehmen, missachtet wird.
Für Fernandez sind Handlungen, die objektiv gegen das göttliche Gesetz verstoßen, erlaubt, aber das Ideal ihrer tatsächlichen Umsetzung bleibt fest und die Unterscheidung bleibt offen gemäß einem „authentischen Verständnis des Gesetzes der Allmählichkeit“ ….
Unglücklicherweise für Msgr. Fernández und für diejenigen, die er „inspiriert“, kann das wahre Gesetz der Allmählichkeit nicht zur Legitimierung objektiv böser Taten herangezogen werden. von Mord, von Pädophilie…. und von Ehebruch und Skandal usw.! Das wahre Gesetz der Allmählichkeit erlaubt keine Ausnahmen vom göttlichen Gesetz.
Msgr fährt fort. Fernández erklärt, dass Amoris Laetitia sich auf Menschen bezieht, die sich der Ernsthaftigkeit ihrer Situation bewusst sind, aber große Schwierigkeiten haben, umzukehren, ohne das Gewissen zu haben, dass sie in neue Fehler verfallen. (Amoris Laetitia Nr. 298) Wenn die Tat objektiv unehrlich bleibt und ihre objektive Schwere nicht verliert, kann sie nicht mit Überzeugung gewählt werden, als wäre sie Teil des christlichen Ideals, und man könnte auch nicht sagen, dass sie subjektiv ehrlich wird. Etwas ganz anderes ist es, wie Franziskus vorzuschlagen, dass wir in einem Kontext abgeschwächter Schuld versuchen, mit größerer Hingabe auf den Willen Gottes zu reagieren, was in dieser Situation möglich ist. Zum Beispiel mit größerer Großzügigkeit gegenüber Kindern oder mit der Entscheidung, sich als Paar intensiver für das Gemeinwohl zu engagieren, oder mit einer Reifung im Familiendialog, oder mit der Entwicklung häufigerer und intensiverer gegenseitiger Gesten der Nächstenliebe usw. … deshalb, so Msgr. Fernández, der Mensch, der im Ehebruch lebt und Konditionierungen hat, die seine Fehler mildern und es ihm sehr schwer machen, die Gebote zu befolgen, muss das Gute tun, das ihm möglich ist: mit größerer Großzügigkeit gegenüber Kindern oder mit der Entscheidung, sich als Paar intensiver für das Gemeinwohl zu engagieren, oder mit Reifung im Familiendialog, oder mit der Entwicklung häufigerer und intensiverer gegenseitiger Gesten der Nächstenliebe usw. … [291] Diese Taten, fährt Mgr. fort. Fernendez können Objekte einer „persönlichen Entscheidung“ sein und sind Beispiele für das „mögliche Gute“, das innerhalb der Grenzen der Situation, in der man sich befindet, erreicht werden kann. Sie sind Ausdruck der „via caritatis“, die immer „denjenigen folgen kann, denen es schwerfällt, das göttliche Gesetz vollständig zu leben“. Wenn wir uns auf diesem Weg positionieren, ist das Gewissen auch dazu aufgerufen, zu erkennen, „was für den Moment die großzügige Antwort ist, die Gott angeboten werden kann, die Hingabe, die Gott selbst in der konkreten Komplexität der Grenzen verlangt.“[292] „Für diejenigen, denen es „unmöglich“ ist, die Gebote zu leben, bleibt die Tür offen, um ein bestimmtes „mögliches Gut“ zu erreichen, das der Weg der „Nächstenliebe“ ist, und das Gewissen kann daher glauben, dass Gott in der Praxis zulässt, dass der Mensch objektiv unmoralische Handlungen begeht, und verlangt praktisch nur dieses „mögliche“ Gute.“ Offensichtlich stehen diese Aussagen von Erzbischof Fernández außerhalb des Gesetzes der Schrittweise und der gesunden katholischen Lehre und bekräftigen für diese „konditionierten“ Menschen praktisch eine Befreiung von den Geboten, denn für sie genügt es, ihr „mögliches“ Wohl zu tun und nicht objektiv das Gesetz Gottes; in dieser Hinsicht können diese „konditionierten“ Menschen dann die Sakramente empfangen, ohne vorzuschlagen, nach der objektiven Umsetzung der Gebote zu leben.[293]
Wir stellen fest, dass, wie von s. Johannes Paul II.: „Wir alle sind zur Heiligkeit berufen, und das ist eine Berufung, die auch Heldentum erfordern kann.“ Es darf nicht vergessen werden.“[294] …. Es ist normal, dass jemand große Schwierigkeiten hat, dem schmalen Pfad des Kreuzes zu folgen, und es ist sicherlich nicht der Grund, warum der schmale Pfad verbreitert werden sollte …. Denn nur der schmale Weg führt in den Himmel!
Msgr fährt fort. Fernández: Franziskus weist nicht darauf hin, dass das Gewissen jedes Gläubigen nach eigenem Ermessen vollständig befreit werden soll. Er fordert vielmehr einen von einem Pfarrer begleiteten Prozess der Unterscheidung, eine „persönliche und pastorale“ Unterscheidung, die „die Lehre der Kirche und die Richtlinien des Bischofs“ sehr ernst nimmt (Amoris Laetitia Nr. 300) und ein „richtig geformtes“ Gewissen voraussetzt (Amoris Laetitia Nr. 302). Es ist kein Bewusstsein, das versucht, die Wahrheit nach Belieben zu erschaffen oder sie seinen Wünschen anzupassen. Seitens des Pfarrers „bedeutet es niemals, das Licht des vollkommensten Ideals zu verbergen oder weniger vorzuschlagen als das, was Jesus dem Menschen anbietet“ (Amoris Laetitia Nr. 307), noch nicht einmal „übermäßigen Respekt, wenn er es vorschlägt (Amoris Laetitia Nr. 307)“.[295] ... Zu beachten: Das Ideal bleibt bestehen, offensichtlich verlieren die göttlichen Gebote hier und jetzt ihre Verpflichtung für alle, und die Unterscheidung, die, wie oben gesehen, „die Lehre der Kirche sehr ernst nimmt“, kann praktisch dazu führen, dass die Gebote nicht angewendet werden und der Person erlaubt wird, Handlungen zu begehen, die den negativen Geboten schwerwiegend zuwiderlaufen, und die Sakramente zu empfangen: Wir befinden uns in der vollen Abstufung des Gesetzes ... und außerhalb der gesunden katholischen Lehre.
Msgr fährt fort. Fernández: „Francisco erkennt die Möglichkeit an, geschiedenen Menschen in einer neuen Ehe vollkommene Enthaltsamkeit vorzuschlagen, räumt aber ein, dass es bei der Umsetzung Schwierigkeiten geben könnte (vgl. Anmerkung 329).“ (S. 453) … um festzustellen, dass vollkommene Enthaltsamkeit vorgeschlagen werden kann …. Ich betone: Es kann vorgeschlagen werden ... daher erscheinen Kontinenz und ihr Vorschlag optional; Tatsächlich bleiben die Normen des göttlichen Gesetzes als Ideal bestehen, sie hören hier und jetzt auf, verbindlich zu sein und können, wie gesagt, nicht mehr angewendet werden, wie oben gesehen!
Wir erinnern uns noch an die aufschlussreichen und „prophetischen“ Worte von s. Johannes Paul II.: „Die Synodenväter wandten sich an diejenigen, die den pastoralen Dienst zum Wohle der Ehegatten und Familien ausüben, und lehnten jede Dichotomie zwischen der Pädagogik, die eine gewisse schrittweise Verwirklichung des göttlichen Plans vorschlägt, und der von der Kirche vorgeschlagenen Lehre mit all ihren Konsequenzen ab, die das Gebot einschließt, nach derselben Lehre zu leben.“ Es geht nicht darum, das Gesetz nur als reines Ideal zu betrachten, das in der Zukunft erreicht werden soll, sondern als Gebot von Christus dem Herrn, Schwierigkeiten mit Engagement zu überwinden. In Wirklichkeit kann ein „stufenweiser Prozess“ nicht akzeptiert werden, außer im Fall von jemandem, der das göttliche Gesetz aufrichtig befolgt und nach den Gütern strebt, die durch dasselbe Gesetz geschützt und gefördert werden. Daher kann das sogenannte „Gesetz der Allmählichkeit“ oder der schrittweise Weg nicht mit der „Allmählichkeit des Gesetzes“ gleichgesetzt werden, als ob es im göttlichen Gesetz verschiedene Grade und verschiedene Formen von Geboten für verschiedene Menschen und Situationen gäbe. Alle Ehegatten sind nach dem göttlichen Plan zur Heiligkeit in der Ehe berufen, und diese hohe Berufung wird insofern verwirklicht, als der Mensch in der Lage ist, mit gelassener Seele auf den göttlichen Befehl zu antworten und auf die göttliche Gnade und den eigenen Willen zu vertrauen. (Predigt zum Abschluss der V. Generalversammlung der Bischofssynode, 25.10.1980, www.vatican.va, http://w2.vatican.va/content/john-paul-ii/it/homilies/1980/documents/hf_jp-ii_hom_19801025_conclusione-sinodo.html) Deshalb haben wir es nach gesunder Lehre nicht mit Idealen, sondern mit göttlichen zu tun Normen, die offensichtlich verpflichten ... und die Ehebruch, Pädophilie, Mord usw. absolut verbieten. und sie verpflichten sich absolut, keine objektiv bösen Taten wie Ehebruch, Empfängnisverhütung, Pädophilie, Mord usw. zu begehen. usw. ! „… „ein schrittweiser Prozess“ kann nicht akzeptiert werden, außer im Fall derjenigen, die das göttliche Gesetz aufrichtig befolgen und nach Gütern streben, die durch dasselbe Gesetz geschützt und gefördert werden.“! Das Gesetz bleibt dasselbe, es bleibt die Norm und nicht das Ideal, es bleibt die Norm, die hier und jetzt eingehalten werden muss…. hier und jetzt ... weil die göttlichen Gebote immer und überall verpflichten (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2072) Es gibt keine wahre Unterscheidung außer im Licht dieser Wahrheiten ... keine wahre Unterscheidung, kein rechtes Gewissen kann sich dazu entschließen, weiterhin objektiv schwerwiegende Taten zu begehen und nicht vor drohenden Sünden zu fliehen: Gott ruft alle hier und jetzt dazu auf, seinem Gesetz zu folgen ... und daher vor dem zu fliehen, was diesem Gesetz ernsthaft widerspricht!
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
d,2) Die „Allmählichkeit des Gesetzes“ in Amoris Laetitia und im Brief der argentinischen Bischöfe.
Was wir gerade über die Aussagen von Msgr. gesagt haben. Fernández scheint uns wichtig zu sein, um ein tiefes Verständnis der abweichenden Lehre von den „Quellen“ von Amoris Laetitia und damit der abweichenden Lehre zu erlangen, die Amoris Laetitia und der Brief der argentinischen Bischöfe auf reale, aber auf eine gewisse verborgene, diskrete Weise darstellen. Erzbischof Fernández sagt gerade in Bezug auf den Ermessensspielraum von Papst Franziskus, seinen Lehrwechsel durchzusetzen: „Aunque die Frage des möglichen Beitritts zur Gemeinschaft aller Geschiedenen in einer neuen Union hat viel Aufsehen erregt, el Papa intentó -sin lograrlo- que este paso se dira de una manera diskrete. Nachdem die Annahmen dieser Entscheidung im Hauptteil des Dokuments desarrollar sind, wird die Anwendung auf die Gemeinschaft geschiedener Menschen in einer neuen Verbindung in Fußnoten am Fuß der Seite erläutert.“[296] Das bedeutet, dass die Frage nach dem möglichen Zugang einiger Geschiedener in einer neuen Ehe zur Kommunion zwar Aufsehen erregt hat, der Papst jedoch erfolglos versucht hat, diesen Schritt diskret zu gehen. Daher wurde nach der Ausarbeitung der Annahmen dieser Entscheidung im Hauptteil des Dokuments die Anwendung auf die Gemeinschaft geschiedener Personen in einer neuen Lebensgemeinschaft in den Fußnoten explizit dargelegt.
In Wirklichkeit ist wahre Diskretion mit der Wahrheit verbunden, und leider zeigen sowohl Erzbischof Fernández als auch der Papst, dass sie die Wahrheit falsch darstellen ... und sich gleichzeitig als Verfechter derselben präsentieren ...
Tatsächlich sagte Erzbischof Fernández in seinem Artikel von 2006, dass das Sittengesetz an sich immer bindend sei und keine Stufen habe [297] das heißt, er präsentierte sich in Worten als Anhänger der wahren Lehre über die Abstufung des Gesetzes, während er sie in der Tat leugnete, wie wir gesehen haben. In ähnlicher Weise (bitte beachten) bekräftigt auch Papst Franziskus in Worten seine Treue zum wahren Gesetz der Allmählichkeit und seine Verurteilung der Allmählichkeit des Gesetzes, bestreitet es jedoch in der Tat. Tatsächlich lesen wir in Amoris Laetitia: „... Der heilige Johannes Paul II. schlug das sogenannte „Gesetz der Allmählichkeit“ vor, in dem Wissen, dass der Mensch „das sittlich Gute je nach den Stufen seines Wachstums kennt, liebt und verwirklicht“. [Ermahnung ap. Familiaris consortio (22. November 1981), 34: AAS 74 (1982), 123.] Es handelt sich nicht um eine „Gradualität des Gesetzes“, sondern um eine Gradualität in der aufsichtsrechtlichen Ausübung freier Handlungen bei Subjekten, die nicht in der Lage sind, die objektiven Anforderungen des Gesetzes vollständig zu verstehen, zu schätzen oder umzusetzen. „(Amoris Laetitia Nr. 295)
Leider bekräftigt Papst Franziskus im Gegensatz zu dem, was er selbst behauptet, wie wir sehen und wie wir später noch besser sehen werden, eine klare Abstufung des Gesetzes. Tatsächlich ist das Gesetz Gottes im Gegensatz zu den Behauptungen von Papst Franziskus nicht einfach ein Ideal, sondern ein Gebot, das hier und jetzt gelebt werden muss; Das Gesetz der Allmählichkeit kann nicht herangezogen werden, um heute objektiv böse Taten zu „legitimieren“, die nur darauf warten, das Ideal zu erreichen. Es kann nicht zur „Legitimierung“ objektiv böser Taten wie Mord, Pädophilie oder Ehebruch herangezogen werden, weil es für bestimmte Menschen unmöglich ist, die göttlichen Gebote zu befolgen ... und es kann nicht zur Spendung der Sakramente an diejenigen herangezogen werden, die nicht die Absicht haben, nach dem heiligen Gesetz Gottes zu leben und daher Ehebruch nicht zu vermeiden haben ... oder Mord oder Pädophilie usw.! Ich betone, dass göttliche Normen Normen sind ... wir sprechen also nicht von Idealen, sondern von göttlichen Normen, die offensichtlich hier und jetzt verpflichten ... und die Ehebruch, Pädophilie, Mord usw. absolut verbieten. und sie verpflichten sich absolut, keine objektiv bösen Taten wie Ehebruch, Empfängnisverhütung, Pädophilie, Mord usw. zu begehen. usw. ! Wie oben gesagt St. Johannes Paul II. „... kann ein „stufenweiser Prozess“ nicht akzeptiert werden, außer im Fall derjenigen, die das göttliche Gesetz aufrichtig befolgen und nach den Gütern streben, die durch dasselbe Gesetz geschützt und gefördert werden.“ Man kann sich nicht auf einen „Prozess der Allmählichkeit“ berufen, um objektiv böse Taten wie Mord, Pädophilie, Empfängnisverhütung oder Unzucht zu legitimieren. oder des Ehebruchs!
Gehen wir nun zu einer direkteren Untersuchung der Texte des Papstes und der argentinischen Bischöfe über und beginnen wir mit der Analyse einiger Texte des gerade erwähnten Bischofsbriefs, denn es scheint mir, dass er in seiner Interpretation von „Amoris Laetitia“ die Abstufung des Gesetzes besser hervorhebt und es uns daher ermöglicht, in „Amoris Laetitia“ die Abstufung des Gesetzes, das es enthält, aber verbirgt, klarer hervorzuheben ...
Bei Nr. 5 und 6 des Briefes der argentinischen Bischöfe lesen wir insbesondere in Bezug auf die Geschiedenen und Wiederverheirateten: Wenn möglich, sollten sie in Keuschheit leben. Wenn diese Möglichkeit nicht möglich ist, bleibt ein Weg der Unterscheidung möglich, und deshalb: falta dañando a los hijos de la nueva union, Amoris laetitia abre la posibilidad del acceso a los sacramentos de la Reconciliación y la Eucaristía (vgl. Anmerkungen 301 und 302). Diese bereiten den Menschen sofort darauf vor, mit der Kraft der Gnade weiter zu reifen und zu wachsen.“[298] ...
Zunächst stellen wir fest, dass das Vorschlagen der Keuschheit optional geworden ist ... offensichtlich erscheint Keuschheit auch optional ... sie ist ein anzustrebendes Ideal, keine absolute Norm mehr, die gelebt werden kann und unbedingt gelebt werden muss ...
Andererseits kann es in manchen Fällen, wie aus diesen Texten hervorgeht, „unmöglich“ sein, in Keuschheit zu leben ... das heißt, es ist unmöglich, die 10 Gebote zu befolgen ... Wenn es also Einschränkungen gibt und insbesondere wenn die Person glaubt, dass sie durch das Verlassen der Situation des Ehebruchs in weitere Sünden verfallen würde, die der Familie schaden, kann sie weiterhin Ehebruch begehen und nicht die Absicht haben, damit aufzuhören und auch die Sakramente zu empfangen, ganz ohne vorzuschlagen, nicht zu sündigen.
Daher bleibt das Gesetz, insbesondere das sechste Gebot, ein Ideal, aber es ist keine Norm mehr, die es hier und jetzt zu beachten gilt! In der Praxis wird die „konditionierte“ Person von der Einhaltung des Gesetzes befreit ... Eine solche Person kann in der Situation einer objektiv schwerwiegenden Nichtbeachtung des göttlichen Gesetzes bleiben und, ohne ernsthaft zu beabsichtigen, nicht zu sündigen und vor den nächsten Anlässen der Sünde zu fliehen, Zugang zu den Sakramenten haben ... wir befinden uns in der völligen Graduierung des Gesetzes!
Die gesunde Lehre hingegen lehrt, dass das Gesetz ein solches bleibt, es bleibt eine Norm und keine ideale, es bleibt eine Norm, die hier und jetzt eingehalten werden muss …. hier und jetzt ... weil die göttlichen Gebote immer und überall verpflichten, kann niemand vom Gesetz, von den Geboten distanzieren (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2072)! … nicht einmal der Papst kann auf die Einhaltung der Gebote verzichten, sie sind grundsätzlich unveränderlich und immer und überall verbindlich!
Der heilige Johannes Paul II. erklärte: „Deshalb kann das sogenannte „Gesetz der Allmählichkeit“ oder der schrittweise Weg nicht mit der „Allmählichkeit des Gesetzes“ gleichgesetzt werden, als ob es im göttlichen Gesetz verschiedene Grade und verschiedene Formen von Geboten für verschiedene Menschen und Situationen gäbe. …“[299] Ich betone: „… es gibt im göttlichen Gesetz keine unterschiedlichen Grade und unterschiedlichen Formen von Geboten für verschiedene Menschen und Situationen. ” …. Ich weise darauf hin, dass das, was der Brief der argentinischen Bischöfe bekräftigt, nach Ansicht des Papstes die einzig zulässige Interpretation von Amoris Laetitia ist, d. sein wahres Gesicht und seinen Widerstand gegen das wahre Gesetz der Allmählichkeit zu offenbaren.
Bei Nr. 303 von Amoris Laetitia lesen wir: „Aber dieses Gewissen kann nicht nur erkennen, dass eine Situation nicht objektiv dem allgemeinen Vorschlag des Evangeliums entspricht; es kann auch aufrichtig und ehrlich erkennen, was im Moment die großzügige Antwort ist, die Gott angeboten werden kann, und mit einer gewissen moralischen Sicherheit entdecken, dass dies die Selbsthingabe ist, die Gott selbst inmitten der konkreten Komplexität der Grenzen fordert, auch wenn dies noch nicht ganz das objektive Ideal ist“, heißt es im Techismo in Nr. 303: „Indem sie die grundlegenden Pflichten des Menschen gegenüber Gott und seinem Nächsten darlegen, offenbaren die zehn Gebote in ihrem wesentlichen Inhalt schwerwiegende Verpflichtungen. Sie sind ihrem Wesen nach unveränderlich und verpflichten immer und überall. Niemand konnte auf sie verzichten. Die Zehn Gebote sind von Gott in das Herz des Menschen eingraviert.“ Von den 2072 Geboten kann niemand abweichen, sie sind immer und überall verbindlich! Niemand kann sich von dem Gebot distanzieren, das Ehebruch verbietet, so wie niemand sich von den Geboten distanzieren kann, die Mord, Pädophilie usw. verbieten. usw. Die Gebote sind keine Ideale, sondern Regeln, die grundsätzlich unveränderlich sind und immer und überall gelten. Auch diese Bestätigung von Amoris Laetitia, verbunden mit dem, was wir oben gesehen haben, zeigt, dass dieses Dokument nicht dem Gesetz der Allmählichkeit, sondern der Allmählichkeit des Gesetzes folgt. Wie St. sagt. Johannes Paul II.: „Deshalb kann das sogenannte „Gesetz der Allmählichkeit“ oder der schrittweise Weg nicht mit der „Allmählichkeit des Gesetzes“ identifiziert werden, als ob es im göttlichen Gesetz verschiedene Grade und verschiedene Formen von Geboten für verschiedene Menschen und Situationen gäbe. Alle Ehegatten sind nach dem göttlichen Plan zur Heiligkeit in der Ehe berufen, und diese hohe Berufung wird insofern verwirklicht, als der Mensch fähig ist, dem göttlichen Befehl mit gelassener Seele zu antworten und auf die göttliche Gnade und den eigenen Willen zu vertrauen. ”[300]. Gott fordert uns nicht einfach auf, das zu tun, was wir entsprechend unserer menschlichen Kraft können, Gott ruft uns dazu auf, sein Gesetz umzusetzen … und Gott ist allmächtig … Gottes Gesetz ist für diejenigen, die gerechtfertigt sind, nicht unmöglich. „Die Einhaltung des Gesetzes Gottes kann in bestimmten Situationen schwierig, äußerst schwierig sein, ist jedoch niemals unmöglich. Dies ist eine ständige Lehre der Tradition der Kirche“ (VS, Nr. 102). Das Konzil von Trient bekräftigt, dass sich niemand, wie gerechtfertigt er auch sein mag, von der Einhaltung der Gebote frei halten darf (can. 20), dass sich niemand diesen überstürzten und verbotenen Ausdruck der Kirchenväter zu eigen machen darf, wenn er mit der Exkommunikation bedroht ist, d. h. dass es für einen gerechtfertigten Menschen unmöglich ist, die Gebote Gottes zu befolgen (can. 18 und 22) (Heinrich Denzinger „Enchi „Ridion symbolorum, definitionum et declarationum de rebus fidei et morum“, herausgegeben von P. Hünermann, Edizioni Dehoniane Bologna, 2003 Nr. 1536 und 1568) Niemand sollte sich von der Einhaltung der Gebote frei halten … alle sind aufgerufen, die Umsetzung der Gebote vorzuschlagen.
Bei Nr. 304 von Amoris Laetitia lesen wir: „Ein kleiner Schritt inmitten großer menschlicher Grenzen kann Gott mehr gefallen als das äußerlich korrekte Leben eines Menschen, der seine Tage ohne große Schwierigkeiten verbringt“ (Amoris Laetitia 304)
Gott hat uns seine Maßstäbe gegeben, damit wir sie umsetzen können. Niemand kann darauf verzichten! Wie bereits erwähnt, sind Zwischenstufen, die den göttlichen Gesetzen objektiv entgegentreten und das „Ideal“ unangetastet lassen, nicht zulässig; die Gebote sind hier und jetzt für alle verbindlich; in dieser Hinsicht reichen die kleinen Schritte nicht aus ... die „Zwischenstufen“, die „kleinen Schritte“ reichen nicht aus; Gott hat uns die Gebote gegeben, damit wir sie mit Hilfe der Gnade befolgen, aber es ist offensichtlich, dass jeder, der die Allmählichkeit des Gesetzes in die Tat umsetzen will und nicht das wahre Gesetz der Allmählichkeit präsentiert, jedes Interesse daran hat, Formulierungen wie diese in Umlauf zu bringen, um „Zwischenstufen“ zu rechtfertigen ... die eigentlich objektiv unmoralische Handlungen sind …
In Amoris Laetitia n. 305 lesen wir: „Die Urteilskraft muss helfen, mögliche Wege zu finden, auf Gott zu reagieren und über Grenzen hinweg zu wachsen.“ Indem wir glauben, dass alles schwarz und weiß ist, versperren wir manchmal den Weg der Gnade und des Wachstums und entmutigen Wege der Heiligung, die Gott die Ehre geben“ (Amoris Laetitia 305).
Achtung: Die Gebote sind mit Hilfe der Gnade und der göttlichen Allmacht möglich und wir als Diener Christi müssen dies bekräftigen und die Menschen auf diesem Weg der Gebote führen. Von anderen möglichen Wegen zu sprechen, die die Begehung objektiv böser Taten beinhalten, bedeutet, von der Allmählichkeit des Gesetzes zu sprechen und nicht vom Gesetz der Allmählichkeit ... Niemand kann sich selbst oder andere von der Einhaltung der Gebote entbinden.
Amoris Laetitia sagt noch einmal: „Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, möchte ich Sie daran erinnern, dass die Kirche in keiner Weise darauf verzichten darf, das vollständige Ideal der Ehe, den Plan Gottes in seiner ganzen Größe, vorzuschlagen ... Zurückhaltung, jede Form von Relativismus oder übermäßiger Respekt vor dem Moment, in dem er vorgeschlagen wird, wären ein Mangel an Treue zum Evangelium und auch ein Mangel an Liebe der Kirche zu den jungen Menschen selbst. Außergewöhnliche Situationen zu verstehen bedeutet niemals, das Licht des vollsten Ideals zu verbergen oder weniger vorzuschlagen als das, was Jesus dem Menschen anbietet. ” (Amoris Laetitia Nr. 307) … das Ideal … beachten Sie gut … das Ideal muss vorgeschlagen werden …. nicht die Regeln, die hier und jetzt für alle gelten!
Aber die gesunde Lehre besagt, wie man sieht, dass das Gesetz das Gesetz bleibt, dass es die Norm und nicht das Ideal bleibt, dass es die Norm bleibt, die hier und jetzt eingehalten werden muss … hier und jetzt ... weil die göttlichen Gebote immer und überall verpflichten (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2072)
Auch in Ausnahmesituationen bleibt das Gesetz Gottes das Gesetz mit im Wesentlichen unveränderlichen Normen, die immer und überall verpflichten ... also hier und jetzt. Niemand konnte auf sie verzichten. Er sagt ja. Johannes Paul II. in VS: „Die Kirche bietet das Beispiel zahlreicher männlicher und weiblicher Heiliger, die die moralische Wahrheit bis zum Märtyrertod bezeugten und verteidigten oder den Tod einer einzigen Todsünde vorzogen.“ Indem sie sie zur Ehre der Altäre erhoben hat, hat die Kirche ihr Zeugnis kanonisiert und ihr Urteil für wahr erklärt, wonach die Liebe Gottes notwendigerweise die Achtung seiner Gebote auch unter den schwerwiegendsten Umständen und die Weigerung einschließt, sie zu verraten, selbst in der Absicht, das eigene Leben zu retten.“ (VS, Nr. 91)
Möge Gott, der Licht ist, sich erheben und die Dunkelheit des Irrtums zerstreuen.
Der heilige Johannes Paul II. erklärte 1980 in der Predigt zum Abschluss der V. Generalversammlung der Bischofssynode: „Es geht nicht darum, das Gesetz nur als ein reines Ideal zu betrachten, das in der Zukunft erreicht werden soll, sondern als einen Auftrag Christi, des Herrn, Schwierigkeiten mit Engagement zu überwinden.“ In Wirklichkeit kann „ein schrittweiser Prozess“ nicht akzeptiert werden, außer im Fall derjenigen, die das göttliche Gesetz aufrichtig befolgen und nach Gütern streben, die durch dasselbe Gesetz geschützt und gefördert werden.“[301].
Bei Nr. In Amoris Laetitia heißt es in Nr. 304: „Es ist kleinlich, nur darüber nachzudenken, ob das Handeln eines Menschen einem Gesetz oder einer allgemeinen Norm entspricht oder nicht, denn das reicht nicht aus, um in der konkreten Existenz eines Menschen die volle Treue zu Gott zu erkennen und sicherzustellen.“
Beachten Sie bitte: Hier hätte der Papst sagen können: Um Gott völlig treu zu sein, ist es zunächst notwendig, dass die ausgeführten Handlungen vollständig dem Gesetz Gottes entsprechen und mit der richtigen Absicht usw. ausgeführt werden. … aber er möchte die Botschaft vermitteln, dass eine objektiv unmoralische Handlung zulässig ist, Zwischenstufen zulässig sind, wenn es Grenzen gibt; er möchte die Botschaft vermitteln, dass der Mensch ehrlich und aufrichtig im Gewissen urteilen kann, dass Gott nicht von ihm verlangt, die Gebote zu befolgen ... er stellt das Gesetz als ein Ideal dar, nicht als eine wirklich verbindliche Norm immer und überall ... deshalb greift er in dieser Passage die „Kleinen“ an, die sich nur auf die Tat konzentrieren, die dem Gebot entspricht, aber er greift nicht diejenigen an, die nur auf die gute Absicht oder auf die Umstände achten und die genaue Antwort auf das Gesetz außer Acht lassen ...
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Amoris Laetitia eindeutig der Linie der Abstufung des Gesetzes folgt; Diese schrittweise Vorgehensweise wird durch die Tatsache gerechtfertigt, dass einige große Schwierigkeiten haben, dieses Gesetz umzusetzen, und daher wird es auf der Grundlage mildernder Umstände gerechtfertigt ... Wir werden später sehen, dass die mildernden Umstände, die von Amoris Laetitia erwähnt werden, und allgemeiner die gesamte Struktur dieser Ermahnung uns zu folgender Überlegung veranlassen:
1) als praktisch zulässig diejenigen, die die gesunde Lehre als wahre schwere Sünden bezeichnet, z
2) Wie rechtmäßig ist der Empfang der Sakramente für diejenigen, die in ihnen bleiben wollen, und führt daher zur Spendung der Sakramente für diejenigen, die nicht beabsichtigen, nach dem Gesetz Gottes zu leben? Amoris Laetitia öffnet also, auch wenn es sich in Worten widersetzt, tatsächlich die Tür zur Allmählichkeit des Gesetzes und bestimmt auch durch diese diskrete Öffnung, wie wir immer besser sehen werden, eine kolossale Lockerung der Moral, die praktisch nicht nur den Ehebruch, sondern auch den Ehebruch legitimiert homosexuelle Handlungen ...
Aufschlussreich und um alles zu klären, was wir sagen, ist das, was ein Kardinal, der ein enger Mitarbeiter des Papstes ist, unwidersprochen bekräftigte: „„Die Tür steht offen“, sagte er in Bezug auf die Disziplin der Sakramente für Geschiedene und Wiederverheiratete, aber „der Papst hat nicht gesagt, wie man durch sie hindurchgeht.“ Kasper sagte jedoch, er habe die negativen Aussagen früherer Päpste zu dem, was nicht möglich und was nicht erlaubt sei, nicht wiederholt. Es gibt also Raum für einzelne Bischöfe und einzelne Bischofskonferenzen.“[302] …. Wie Kardinal Kasper sagt: Die Tür ist offen, aber der Papst hat nicht gesagt, wie man durch sie hindurchgeht. Allerdings wiederholte der Papst nicht die negativen Aussagen früherer Päpste darüber, was nicht möglich und was nicht erlaubt ist. Kardinal Baldisseri hatte dies bereits gesagt: „Und tatsächlich wird es nicht so sehr auf die Synode ankommen, sondern auf die Synthese, die vorbereitet wird und die die Unterschrift des Papstes als „Nachsynodale Exhortation“ tragen wird. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es sich nicht um einen klaren und endgültigen Text handelt, sondern um eine „schwankende“ Interpretation. Damit jeder, der es liest, es auf die Seite ziehen kann, die ihm am besten passt. [303]
Die päpstliche Strategie durch Amoris Laetitia öffnet die Türen, sodass jeder, der sie liest, sie auf die Seite ziehen kann, die ihm am besten passt …. für eine kolossale Lockerung der Moral und damit für die Perversion vieler Seelen, wie wir immer besser sehen werden … und offensichtlich greift der Papst nicht ein, um die Fehler zu verurteilen und eine gesunde Lehre durchzusetzen.
d,3) Die „Allmählichkeit des Gesetzes“ als Akt der „Barmherzigkeit“.
Einer gefestigten „Tradition“ folgend, die sich vor allem unter den Befürwortern des schrittweisen Charakters des Gesetzes herauskristallisiert, wird die Pervertierung der Lehre, die dieser Papst und insbesondere Amoris Laetitia vor allem im moralischen Bereich praktiziert, als Umsetzung der Barmherzigkeit ausgegeben ...
Wie Dariusz Kowalczyk SJ in dem Artikel, den ich oben bereits vorgestellt habe, sehr gut sagt [304]: „Die „Abstufung des Gesetzes“ in Bezug auf die Ehe ermöglicht es uns, Positionen zu rechtfertigen, nach denen es verschiedene Arten der Ehe gibt: heterosexuell, homosexuell, polygam, monogam, und in jeder von ihnen wäre es möglich, in Frieden mit dem in Jesus Christus offenbarten Gott zu leben, obwohl das Ideal immer die monogame Ehe zwischen einem Mann und einer Frau ist, dauerhaft und offen für das Leben. Solche Überlegungen werden oft von Worten über die Barmherzigkeit im Gegensatz zu den Geboten begleitet.“ Dies wird sowohl im Artikel von Msgr. Fernández, der ausführlich und verzerrt von der Barmherzigkeit spricht und dabei vergisst, dass für uns die Nächstenliebe die höchste Tugend ist und dass wir uns nach Gott selbst lieben müssen … [305], sowohl im Kommentarartikel zu Amoris Laetitia als auch Msgr. Fernández wurde 2017 hergestellt[306] in dem er die angenehme Starrheit einiger, die die Verwässerung des Evangeliums bestimmt, den offensichtlich barmherzigen Hinweisen dieser Ermahnung gegenüberstellt (vgl. Amoris Laetitia Nr. 311), womit er offensichtlich meint, dass wahre Barmherzigkeit nicht in der gesunden Lehre liegt, die die Kirche seit 2000 Jahren verbreitet, sondern in den moralischen Perversionen, die er und Amoris Laetitia verbreitet haben ...
Im selben Artikel von 2017[307] mgr. Fernández unterstreicht auch den Kontrast zwischen dem Handeln einiger Beichtväter, die auf der Suche nach einer vermeintlich reinen Gerechtigkeit die Barmherzigkeit verblassen lassen, und der Vorgehensweise, die Papst Franziskus durch Amoris Laetitia angibt (vgl. Anm. 364 von Amoris Laetitia).
Dieser Aufruf zur Barmherzigkeit, Fehler zu ertragen, ist sowohl in Amoris Laetitia als auch in den beiden gerade zitierten Passagen (siehe Amoris Laetitia Nr. 311 und Anm. 364) deutlich zu erkennen, auch in einer anderen Passage, in der es heißt: „Aus unserem Bewusstsein der Schwere mildernder Umstände – psychologischer, historischer und sogar biologischer – folgt jedoch, dass wir die möglichen Entwicklungsstadien der Menschen, die es sind, mit Barmherzigkeit und Geduld begleiten müssen.“ Tag für Tag aufgebaut wird und Raum lässt für die „Barmherzigkeit des Herrn, der uns anspornt, das Gute zu tun, was wir können“. (Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium (24. November 2013), 44: AAS 105 (2013), 1038).“ (Vgl. Amoris Laetitia Nr. 308)
Dass die Bekräftigung des schrittweisen Charakters des Gesetzes mit einem Aufruf zur Barmherzigkeit und allgemeiner zur Nächstenliebe einhergeht, geht auch aus dem Brief der argentinischen Bischöfe hervor, der zu Beginn und dann in Nr. In Nr. 3 heißt es: „… Francisco hat in der pastoralen Vertrautheit verschiedene Türen geöffnet und die Lamados haben das Tempo der Misericordia gebilligt, um zu erreichen, dass die Iglesia peregrina die Gefahr ergreift, die wir in ihren verschiedenen Kapiteln mit der Exhortación Apostólica betrauen.“ … 3) Die Seelsorge ist eine Ausübung der „via caritatis“. Es ist eine Einladung, „dem Weg Jesu zu folgen, dem Weg der Barmherzigkeit und Integration“ (296). ” … Die Aussagen von Amoris Laetitia in n. 306 „Unter allen Umständen muss die Einladung, der via caritatis zu folgen, vor denen erklingen, denen es schwerfällt, das göttliche Gesetz vollständig zu leben. Brüderliche Nächstenliebe ist das erste Gesetz der Christen (vgl. Joh 15,12; Gal 5,14). Vergessen wir nicht das Versprechen der Heiligen Schrift: „Bewahrt vor allem eine inbrünstige Liebe untereinander, denn die Liebe deckt eine Menge Sünden zu“ (1 Petr 4,8); „Bezahlt eure Sünden mit Almosen und eure Missetaten mit Gnadentaten gegenüber den Elenden“ (Dan 4,24); „Wasser löscht das lodernde Feuer und sühnt durch Almosen für Sünden“ (Sir 3,30).“
Abschließend stelle ich fest, dass wahre Barmherzigkeit mit der Nächstenliebe und der Wahrheit verbunden ist ... Daher sind die grundlegenden Irrtümer, die Amoris Laetitia präsentiert, und die moralische Entspannung, die sie hervorruft, keine Übung der Barmherzigkeit, sondern das genaue Gegenteil. Tatsächlich tragen sie nicht dazu bei, Seelen zu retten, sondern sie vielmehr auf den Weg der Sünde und der Verdammnis zu führen ...
Möge Gott, der das Licht ist, auferstehen und die Dunkelheit des Irrtums und der falschen Barmherzigkeit zerstreuen.
8) Die negativen Gebote des Gesetzes Gottes, einschließlich des Ehebruchverbots, sind immer und unter allen Umständen verpflichtend!
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
Der heilige Thomas präzisiert, wie wir oben bereits gesehen haben, auf der Grundlage des offenbarten Gesetzes: Die negativen Gebote des Dekalogs sind immer und ewig bindend.
Erklären Sie die s. Arzt „Ad tertium dicendum, quod ad praeceptanegativa tenemur sempre et ad sempre; et per hoc vitantur ausreichende peccata transgressionis. Sed ad praecepta affirmativa tenetur homo sempre, sed non ad sempre, sed loco et tempore determinate. (Super Sent., lib. 3 d. 25 q. 2 a. 1 qc. 2 ad 3.) Wir sind verpflichtet, die negativen Gebote des Dekalogs immer und bei jeder Gelegenheit zu beachten und dadurch die Sünden der Übertretung zu vermeiden; Die positiven Gebote hingegen müssen wir immer befolgen, allerdings nicht bei jeder Gelegenheit, sondern zur richtigen Zeit und am richtigen Ort.
In Super Sent., lib. 4 T. 15 q. 2 J. 1 etw. 4 bis 3 s. Thomas erklärt weiter, dass bejahende Gebote Verbote enthalten, solange sie verpflichten, da mit jeder Bejahung eine Verneinung verbunden ist. In dieser Zeile heißt es: Wenn von Ihnen verlangt wird, eine Person zu ernähren, und Sie sie nicht ernähren, töten Sie sie. Wenn Sie von einer Person Almosen geben müssen und dies nicht tun, schaden Sie ihr.
Der S. Der Arzt bekräftigt, dass negative Gebote immer und für immer bindend sind, auch im folgenden Text: „Ad tertium dicendum, quod retentio rei alienae invitaion domino contrariatur praeceptonegativo, quod obligat sempre et ad sempre; Und die Idee war statim ad reddendum. Secus autem est de impletione praecepti affirmativi, quod obligat semper, sed non ad semper; unde non tenetur aliquis ad statim implendum.“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 3 a. 1 qc. 4 ad 3. )
Darüber hinaus wird die absolute Verpflichtung, die in den negativen Geboten enthalten ist, im folgenden Text von s. bekräftigt. Thomas: „Ad octavum dicendum, quod voluntas creatione rationalis obligatur ad hoc quod sit subdita Deo: sed hoc fit per praecepta affirmativa etnegativa, quorumnegativeobligant sempre et ad sempre, affirmativa vero obligant sempre, sed non ad semper.“ (De malo, q. 7 a. 1 ad 8)
Im „Kommentar zum Römerbrief“ (ca. 13, Z. 2) s. Thomas stellt fest: „… die negativen Gebote sind in Bezug auf Zeiten und Menschen universeller, weil die negativen Gebote „semper et ad semper“ (immer und für immer) verpflichten. Tatsächlich sollte man zu keinem Zeitpunkt stehlen oder Ehebruch begehen.“ NEGATIVE VORSCHRIFTEN VERPFLICHTEN IMMER UND UNTER JEDER UMSTÄNDE! …. Weitere s. Thomas bekräftigt in dieser Richtung: „Sed Considerandum est Quod Sicut Praeceptanegativa Legis Prohibent Actus Sincere, Ita Praecepta Affirmativa Inducunt Ad Actus Virtutum.“ Wir handeln ein zweites Mal, und es besteht keine Möglichkeit, dass wir uns für eine Weile verabschieden, bevor wir uns kurz darauf einigen und in II. Ethik geschrieben werden. Et ideo praeceptanega obligant sempre et ad sempre. „(II-II q. 33 a. 2 in c.) Die negativen Gebote verpflichten immer und für immer, weil sie Sünden verbieten, die an sich böse sind und in keiner Weise, zu keiner Zeit und an keinem Ort gut werden können.
Dieselbe Lehre wird auch im folgenden Text bekräftigt: „Tertium est sinnerum qualitas. Nam quaedam peccata besteht in Übertretung, quaedam vero in Unterlassung. Graviora autem sunt prima secundis: Ich werde die Praeceptis negativ opponuntur, sie ist jedes Mal und jedes Mal verbindlich, ich habe die Praeceptis affirmativis opponuntur praeceptis affirmativis, die ad semper nicht verbindlich ist, kann nicht sciridetermina sein, wenn wir verbindlich sind.“ (Super Gal., c.6, l.1) Die Sünden, die sich den negativen Geboten widersetzen, sind schwerwiegender als diejenigen, die sich den bejahenden Geboten des Dekalogs widersetzen, weil die negativen Gebote immer und für immer bindend sind.
Negative Gebote gelten immer und ewig und es kann keine Ausnahmegenehmigung für sie gewährt werden, wie wir oben sagten; Die Vorschriften des Dekalogs lassen keine Ausnahmegenehmigung zu (vgl. I-II, q. 100, a. 8).
Im VS lesen wir: „Die negativen Gebote des Naturrechts gelten allgemein: Sie verpflichten jeden und jeden, immer und unter allen Umständen.“ Tatsächlich handelt es sich um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et pro sempre und ausnahmslos verbieten... Jedem ist es verboten und stets verboten, Gebote zu brechen, die jeden dazu verpflichten, um jeden Preis niemanden und vor allem sich selbst und die persönliche und gemeinsame Würde aller zu verletzen. … Die Kirche hat immer gelehrt, dass man niemals Verhaltensweisen wählen darf, die durch die moralischen Gebote verboten sind, die im Alten und Neuen Testament in negativer Form ausgedrückt werden. “ (VS, Nr. 52)
Die Gebote verpflichten und ermöglichen ein Leben mit Gottes Hilfe, wir haben es oben ausführlich erklärt.
„Die Einhaltung des Gesetzes Gottes kann in bestimmten Situationen schwierig, äußerst schwierig sein; es ist jedoch niemals unmöglich.“ (VS, Nr. 102)
Niemand darf, auch wenn er gerechtfertigt ist, von der Einhaltung der Gebote befreit werden. Tatsächlich befiehlt Gott nicht das Unmögliche, aber während er befiehlt, hilft er Ihnen, damit Sie es können![308] Es ist möglich, nach solchen göttlichen Geboten zu leben und insbesondere niemals gegen die negativen Gebote des Dekalogs zu verstoßen. Es ist möglich, keinen Ehebruch zu begehen!
Gott ist allmächtig und hilft uns, sein Gesetz umzusetzen, wir können niemals darauf verzichten!
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
Ich betone: „Die Kirche hat immer gelehrt, dass man niemals Verhaltensweisen wählen darf, die durch die moralischen Gebote verboten sind, die im Alten und Neuen Testament in negativer Form zum Ausdruck kommen.“ Wie wir gesehen haben, bekräftigt Jesus selbst immer und in jeder Situation die zwingende Natur dieser Verbote: „Wenn du ins Leben eintreten willst, halte die Gebote …: Töte nicht, begehe keinen Ehebruch, stehle nicht, lege kein falsches Zeugnis ab“ (Mt 19,17-18)…“ (VS, Nr. 52) . Töte nicht, begehe keinen Ehebruch ... So wie Mord grundsätzlich verboten ist, ist Ehebruch grundsätzlich verboten ... So wie Mord immer und unter allen Umständen verboten ist, ist Ehebruch immer und unter allen Umständen verboten.
Ehebruch ist ebenso wie Mord ausnahmslos semper et pro semper verboten, da die Wahl eines solchen Verhaltens in keinem Fall mit der Güte des Willens des Handelnden, mit seiner Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit dem Nächsten vereinbar ist. Es ist jedem und zu jeder Zeit verboten, die Gebote zu brechen, die alle verpflichten, um jeden Preis, niemanden und vor allem sich selbst sowie die persönliche und allgemeine Würde aller zu verletzen.
Präzise s. Johannes Paul II. über das, was wir sagen: „95. Die Lehre der Kirche und insbesondere ihre Entschlossenheit bei der Verteidigung der universellen und dauerhaften Gültigkeit der Gebote, die an sich böse Handlungen verbieten, werden oft als Zeichen einer unerträglichen Unnachgiebigkeit beurteilt ... Aber in Wirklichkeit kann die Mutterschaft der Kirche niemals von ihrem Lehrauftrag getrennt werden, den sie als treue Braut Christi, der Wahrheit persönlich, stets erfüllen muss“ (VS, Nr. 95f)
Die Kirche, insofern sie Lehrerin ist, „... wird nicht müde, die moralische Norm zu verkünden... Die Kirche ist keineswegs der Autor oder Schiedsrichter dieser Norm.“ Im Gehorsam gegenüber der Wahrheit, die Christus ist, dessen Bild sich in der Natur und Würde der menschlichen Person widerspiegelt, interpretiert die Kirche die moralische Norm und schlägt sie allen Menschen guten Willens vor, ohne ihr Bedürfnis nach Radikalität und Perfektion zu verbergen.[309]
Als treuer Bräutigam Christi, der Wahrheit in Person, und im Gehorsam ihm gegenüber bietet die Kirche der Welt gesunde Lehren im moralischen Bereich an, ohne ihre Forderungen nach Nächstenliebe und Vollkommenheit zu verbergen.
a) Die dem Ehebruch innewohnende Bosheit.
Der Ehebruch ist an sich böse (intrinsece malum) und objektiv schwerwiegend. Bezüglich an sich böser Taten s. Paul VI. lehrt: „... es ist nicht erlaubt, auch aus schwerwiegenden Gründen Böses zu tun, damit Gutes geschieht (vgl. Röm 3,8) ...“ [310]
In Veritatis Splendor heißt es: „Indem die Kirche die Existenz an sich böser Taten lehrt, akzeptiert sie die Lehre der Heiligen Schrift. ... Wenn die Taten an sich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihre Bösartigkeit mildern, sie aber nicht unterdrücken: Es sind „unheilbar“ schlechte Taten, die für sich genommen nicht Gott und dem Wohl der Person zugeordnet werden können: ... Aus diesem Grund können Umstände oder Absichten niemals eine Handlung, die ihrem Gegenstand nach unehrlich ist, in eine Handlung verwandeln, die „subjektiv“ ehrlich oder als Entscheidung vertretbar ist.“ (VS Nr. 80er Jahre.)
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
Die Kongregation für die Glaubenslehre bekräftigt in der Erklärung Persona Humana (29.12.1975): „Nach der christlichen Tradition und der Lehre der Kirche und wie auch die richtige Vernunft anerkennt, bringt die moralische Ordnung der Sexualität so hohe Werte für das menschliche Leben mit sich, dass jede direkte Verletzung dieser Ordnung objektiv schwerwiegend ist.“[311]"[312] Ich betone: Die moralische Ordnung der Sexualität bringt so hohe Werte für das menschliche Leben mit sich, dass jeder direkte Verstoß gegen diese Ordnung objektiv schwerwiegend ist.
Im Katechismus heißt es: „Es gibt Handlungen, die für sich genommen und unabhängig von den Umständen und Absichten aufgrund ihres Zwecks immer schwerwiegend rechtswidrig sind; solche Gotteslästerung und Meineid, Mord und Ehebruch.“ (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1756).
Manche mögen überrascht sein, dass Ehebruch hier mit Mord in Verbindung gebracht wird, und denken vielleicht, dass eine solche Assoziation absurd ist, aber ich weise darauf hin, dass es sich bei beiden um schwere Sünden handelt und beide normalerweise skandalös sind; Ehebruch zerstört Familien, Ehepartner und Kinder. Eine schwere Sünde tötet dann Christus auf mysteriöse, aber tatsächliche Weise, wie es im Katechismus der Katholischen Kirche in Nr. 598 heißt. 1 greift den Römischen Katechismus auf, der bekräftigt, dass jeder einzelne Sünder wirklich die Ursache und das Werkzeug der Leiden Christi ist (vgl. Römischer Katechismus, 5, 11, 1989: Hrsg. P. Rodríguez (Vatikanstadt-Pamplona 64) S. 12,3; vgl. Heb XNUMX.)
Der römische Katechismus fügt hinzu: „Wer den Grund untersucht, warum der Sohn Gottes den bittersten Leidenschaften ausgesetzt war, wird feststellen, dass sie neben der Erbschuld seiner Vorfahren hauptsächlich in den Sünden zu finden ist, die die Menschen vom Ursprung der Welt bis heute begangen haben, und in den anderen, die bis zum Ende der Welt begangen werden.“ Durch Leiden und Sterben zielte der Sohn Gottes, unseres Erlösers, genau darauf ab, die Fehler aller Zeiten zu erlösen und aufzuheben und dem Vater umfassende und reiche Genugtuung zu verschaffen. Um seine Bedeutung besser zu verstehen, sollten wir darüber nachdenken, dass Jesus Christus nicht nur für Sünder leidet, sondern dass Sünder in Wirklichkeit die Ursache und die Verursacher aller erlittenen Leiden waren. In seinem Brief an die Juden ermahnt uns der Apostel ganz deutlich: Denkt an den, der so viel Feindseligkeit von Sündern duldet, und eure Seele wird nicht in Entmutigung versinken (Heb 12,3).
Diejenigen, die am häufigsten in Sünde verfallen, sind durch diese Schuld stärker gebunden. Denn wenn unsere Sünden Jesus Christus NS zur Folter des Kreuzes gebracht haben, kreuzigen diejenigen, die sich auf die schändlichste Weise in die Ungerechtigkeit stürzen, wiederum, soweit sie von ihnen entfernt sind, den Sohn Gottes in sich selbst und verachten ihn (Er 6,6). Bei uns ein weitaus schwerwiegenderes Verbrechen als bei den Juden. Diese hätten nach dem Zeugnis des Apostels, wenn sie den König der Herrlichkeit gekannt hätten, ihn niemals gekreuzigt (1Ko 2,8); Während wir vorgeben, ihn zu kennen, verleugnen wir ihn mit Taten und scheinen fast gewalttätige Hände gegen ihn zu erheben. [313]
Der heilige Franziskus bekräftigte dies und wandte sich an den Sünder, wie im Katechismus der Katholischen Kirche unter Nr. 598: „...du warst es...der ihn gekreuzigt hat, und du kreuzigst ihn immer noch, wenn du dich an Lastern und Sünden erfreust.“[314]
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
b) Im Gegensatz zu dem, was im Brief der argentinischen Bischöfe steht, sind die negativen Gebote des Gesetzes Gottes, einschließlich des Ehebruchs, immer und unter allen Umständen verbindlich!
Bitte beachten Sie: Wie wir oben ausführlich dargelegt haben, ist Ehebruch immer und unter allen Umständen und ausnahmslos verboten, daher auch in dem Fall, in dem „wenn er eine Wiedergutmachung anstrebt, in einem konkreten Fall Einschränkungen bestehen, die die Verantwortung und Schuld beeinträchtigen (vgl. 301-302), insbesondere wenn eine Person davon ausgeht, dass sie sich aus einem weiteren Verstoß gegen die Hijos de la New erhoben hat.“ Gewerkschaft...“[315] ... ebenso ist Mord immer und unter allen Umständen ... absolut verboten ... und ebenso alle Handlungen, die gegen negative Gebote verstoßen.
Es gibt keine Ausnahmen, die die Begehung von Handlungen rechtfertigen, die gegen die negativen Gebote des göttlichen Gesetzes verstoßen, wie etwa Ehebruch, Mord, homosexuelle Handlungen usw. Es ist jedem und zu jeder Zeit verboten, die bindenden Gebote um jeden Preis zu brechen. Es ist nicht erlaubt, die negativen Gebote des göttlichen Gesetzes zu verletzen, um eine Familie zusammenzuhalten oder aus anderen Gründen. Es ist nicht erlaubt, zu töten oder Ehebruch zu begehen oder homosexuelle Handlungen zu begehen, um eine Familie zusammenzuhalten oder aus anderen Gründen. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt … Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 1753 „Eine gute Absicht (z. B. dem Nächsten zu helfen) macht ein an sich unkorrektes Verhalten (z. B. Lügen und Verleumdung) weder gut noch gerecht.“ Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“ … Und derselbe Katechismus präzisiert weiter in n. 1756, dass: „… Es gibt Handlungen, die für sich und an sich, unabhängig von den Umständen und Absichten, aufgrund ihres Zwecks immer schwerwiegend rechtswidrig sind; solche Gotteslästerung und Meineid, Mord und Ehebruch. Es ist nicht erlaubt, Böses zu tun, damit daraus Gutes entsteht.“
Um die Familie zu retten, ist es uns nicht gestattet, die 10 Gebote unter unsere Füße zu legen!
Es ist nicht erlaubt, zu töten oder Ehebruch zu begehen oder homosexuelle Handlungen zu begehen, um eine Familie zusammenzuhalten oder aus anderen Gründen. Negative moralische Gebote, etwa solche, die homosexuelle Handlungen und Ehebruch verbieten, lassen keine legitimen Ausnahmen zu und lassen auch keinen Raum für Kreativität: „Aber negative moralische Gebote, das heißt solche, die eine konkrete Handlung oder ein konkretes Verhalten als an sich schlecht verbieten, lassen keine legitime Ausnahme zu; Sie lassen der „Kreativität“ einer gegenteiligen Bestimmung keinen moralisch akzeptablen Raum. Sobald die moralische Art einer durch eine allgemeine Regel verbotenen Handlung konkret erkannt wurde, besteht die einzige moralisch gute Handlung darin, dem moralischen Gesetz zu gehorchen und sich der von ihm verbotenen Handlung zu enthalten. (VS, Nr. 67) Ein wichtiger Artikel, der im Osservatore Romano veröffentlicht wurde, bestätigt dasselbe [316]
Ich betone, dass es, wie oben erwähnt, möglich ist, nach solchen göttlichen Geboten zu leben und insbesondere niemals gegen die negativen Gebote des Dekalogs zu verstoßen. Gott ist allmächtig und hilft uns, sein Gesetz umzusetzen! Es ist möglich, keinen Ehebruch zu begehen! Gott ist allmächtig und hilft uns, sein Gesetz umzusetzen! Der allmächtige Gott schenkt uns bedingungslosen Respekt vor den unbändigen Forderungen der persönlichen Würde eines jeden Menschen, vor jenen Forderungen, die durch die moralischen Normen verteidigt werden, die er uns gegeben hat und die an sich böse Taten ausnahmslos verbieten; wiederum im VS lesen wir in dieser Zeile: „Die Beziehung zwischen Glaube und Moral erstrahlt in ihrer ganzen Pracht in dem unbedingten Respekt, der den unbändigen Forderungen der persönlichen Würde eines jeden Menschen geschuldet ist, vor jenen Forderungen, die von den moralischen Normen verteidigt werden, die an sich böse Taten ausnahmslos verbieten.“ Die Universalität und Unveränderlichkeit der moralischen Norm manifestiert sich und dient gleichzeitig dem Schutz der persönlichen Würde, d.
Der allmächtige Gott gibt uns durch den Gehorsam gegenüber den Normen, die er uns gegeben hat, die Möglichkeit, die persönliche Würde zu schützen, das heißt die Unantastbarkeit des Menschen, auf dessen Angesicht der Glanz Gottes leuchtet.
c) Das Zeugnis der Märtyrer zeigt, dass es niemals möglich ist, die negativen Grundsätze des Dekalogs zu verletzen; Es ist möglich, keinen Ehebruch zu begehen.
Bereits im Alten Testament finden wir wunderbare Beispiele von Menschen, die mit der Unterstützung Gottes in dieser Hinsicht ihr Leben gaben, anstatt die heiligen göttlichen Gesetze zu verletzen.
„… Im Neuen Bund stoßen wir auf zahlreiche Zeugnisse der Nachfolger Christi – angefangen beim Diakon Stephanus (vgl. Apostelgeschichte 6,8–7,60) und dem Apostel Jakobus (vgl. Apostelgeschichte 12,1-2) – die als Märtyrer starben, um ihren Glauben und ihre Liebe zum Herrn zu bekennen und ihn nicht zu verleugnen. Dabei folgten sie dem Herrn Jesus, der vor Kaiphas und Pilatus „sein schönes Zeugnis gab“ (1 Tim 6,13) und die Wahrheit seiner Botschaft mit der Hingabe seines Lebens bestätigte.
Christus gab uns das Beispiel, und wahre Christen folgten ihm wie Märtyrer und zogen es wie er vor, alles zu verlieren, anstatt die heiligen göttlichen Gesetze zu verletzen. Das Neue Testament bietet uns das höchste Beispiel Christi und mit ihm das verschiedener Heiliger, wie zum Beispiel des hl. Stephen und S. Jakobus, genau genommen tot, um Gott und sein Gesetz nicht zu verraten. Aber die ganze Geschichte der Kirche ist voller Märtyrer:
„Unzählige andere Märtyrer nahmen Verfolgung und Tod in Kauf, anstatt die götzendienerische Geste des Räucherns vor der Statue des Kaisers zu vollbringen (vgl. Offb 13, 7-10). Sie weigerten sich sogar, einen solchen Kult vorzutäuschen, und stellten damit ein Beispiel für die Pflicht dar, auch nur ein einziges konkretes Verhalten zu unterlassen, das der Liebe Gottes und dem Glaubenszeugnis widerspricht. „(VS, Nr. 91,)
Hinweis: Sie weigerten sich sogar, einen Götzendienst vorzutäuschen und stellten damit ein Beispiel für die Pflicht dar, auch nur ein einziges konkretes Verhalten zu unterlassen, das der Liebe Gottes und dem Zeugnis des Glaubens widerspricht. Ich betone: Wir haben die Pflicht, auch nur ein einziges konkretes Verhalten zu unterlassen, das der Liebe Gottes und dem Glaubenszeugnis zuwiderläuft.
Der allmächtige Gott gibt uns durch den Gehorsam gegenüber den Normen, die er uns gegeben hat, den Schutz der persönlichen Würde, das heißt der Unantastbarkeit des Menschen, auf dessen Angesicht der Glanz Gottes leuchtet; Wir haben die Pflicht, auch nur ein einziges konkretes Verhalten zu unterlassen, das der Liebe Gottes und dem Zeugnis des Glaubens zuwiderläuft. NACH SOLCHEN GÖTTLICHEN GEBOTEN ZU LEBEN UND INSBESONDERE NIEMALS DIE NEGATIVEN VORSCHRIFTEN DES DEKALOGS ZU VERLETZEN, IST MÖGLICH, kein Ehebruch zu begehen ist möglich, die Märtyrer zeigen es deutlich!
Indem sie das Beispiel dieser Märtyrer vorschlägt, hat die Kirche ihr Zeugnis kanonisiert und ihr Urteil für wahr erklärt: „Die Kirche stellt das Beispiel zahlreicher Heiliger und Heiligen dar, die bis zum Märtyrertod die moralische Wahrheit bezeugt und verteidigt haben oder den Tod einer einzigen Todsünde vorgezogen haben.“ Indem sie sie zur Ehre der Altäre erhoben hat, hat die Kirche ihr Zeugnis kanonisiert und ihr Urteil für wahr erklärt, wonach die Liebe Gottes notwendigerweise die Achtung seiner Gebote auch unter den schwerwiegendsten Umständen und die Weigerung einschließt, sie zu verraten, selbst wenn es um die Rettung des eigenen Lebens geht. (VS, Nr. 91) Die Nächstenliebe, die Liebe zu Gott, impliziert zwangsläufig die Achtung seiner Gebote, auch unter den schwerwiegendsten Umständen, und die Weigerung, sie zu verraten, selbst wenn es um die Rettung des eigenen Lebens geht. All dies ist natürlich möglich; Gott ist allmächtig und möchte uns barmherzig und heilig machen. Es ist möglich, nach diesen göttlichen Geboten zu leben und insbesondere niemals gegen die negativen Gebote des Dekalogs zu verstoßen; Es ist möglich, keinen Ehebruch zu begehen, das zeigen uns die Märtyrer deutlich.
Der allmächtige Gott, für den nichts unmöglich ist, hat uns die Gebote gegeben, und jeder, auch diejenigen, die Hindernisse verschiedener Art haben, muss sich verpflichten, sie umzusetzen, auch im Vertrauen auf die Hilfe des Allmächtigen ... dem alles möglich ist ...
d) Das Gesetz Gottes kann mit Hilfe von Gnade und Gebet gelebt werden; ein wichtiger Text des hl. Alfonso M. de Liguori.
Gott ruft uns dazu auf, die 10 Gebote zu leben, Gott gibt uns die Möglichkeit, nach den Geboten leben zu können, deshalb schenkt er uns das Leben in heiliger Reinheit, in der objektiven Umsetzung der Gebote, in Christus. Gott hat uns Sakramente gegeben, um uns von Sünden zu befreien und uns in Gnade und Nächstenliebe wandeln zu lassen, und zwar gerade im Leben nach den Geboten.
Gott lässt seine Gnade nicht mangeln, gerade um seinem Gesetz zu gehorchen, denen, die tun, was ihm möglich ist, um heilig zu handeln: „So wie dies aber in erster Linie aus dem Schmerz resultieren muss, Gott beleidigt zu haben, muss der Entschluss, nicht zu sündigen, auf der göttlichen Gnade beruhen, die der Herr niemals mangeln lässt bei denen, die tun, was möglich ist, um ehrlich zu handeln.“ [317]
Insbesondere die heiligende Gnade, die Gott gibt, ist eine Form, durch die der Mensch auf das ultimative Ziel hin bestimmt ist, das Gott ist, und durch die der Mensch Gott wirklich liebt, indem er seinen Geboten gehorcht; S. Tatsächlich erklärt Thomas in der Summa gegen die Heiden: „... da unsere Handlungen dazu berufen sind, durch die heiligende Gnade zur Vollkommenheit zu gelangen, wie aus dem, was wir gesagt haben, hervorgeht, ist es notwendig, dass aus dieser Gnade die Liebe Gottes in uns hervorgeht. Daher die Worte des Apostels: „Die Liebe Gottes ist in unsere Herzen ausgegossen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben wurde“ (Röm., V, 5). Darüber hinaus hat der Herr denen, die ihn lieben, die Vision von sich selbst versprochen: „Wer mich liebt, wird von meinem Vater geliebt werden; und ich werde ihn lieben und mich ihm zeigen“ (Johannes, XIV, 21). Daher ist es offensichtlich, dass die Gnade, die zum Ziel führt, das die Vision Gottes ist, in uns die Liebe Gottes hervorruft.“[318]
Die Gnade lässt uns Gott in Nächstenliebe lieben, und die Liebe zu Gott setzt zwangsläufig die Achtung seiner Gebote voraus, selbst unter den schwerwiegendsten Umständen, und die Weigerung, sie zu verraten, selbst wenn es um die Rettung des eigenen Lebens geht. All dies ist natürlich möglich; Tatsächlich ist Gott allmächtig und möchte uns barmherzig und heilig machen, er möchte uns die Fähigkeit geben, nach seinem Gesetz zu leben und daher Handlungen zu vermeiden, die für sich genommen und an sich, unabhängig von Umständen und Absichten, aufgrund ihres Zwecks immer schwerwiegend illegal sind (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1756)..
VS erklärt: „…. Durch den Glauben an Christus werden wir gerecht (vgl. Röm 3,28): Die „Gerechtigkeit“, die das Gesetz verlangt, aber niemandem geben kann, findet jeder Gläubige durch den Herrn Jesus offenbart und gewährt. Der heilige Augustinus fasst die paulinische Dialektik von Gesetz und Gnade noch heute bewundernswert auf diese Weise zusammen: „Das Gesetz wurde also gegeben, damit die Gnade angerufen werden könne; Gnade wurde gegeben, damit das Gesetz eingehalten wurde.“ (De spiritu et littera, 19, 4: CSEL 60, 187.) …“ (VS, Nr. 23f.)
Gott schenkt uns die Gnade, dass wir sein Gesetz auch in den schwierigsten Situationen befolgen können.
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
In einem sehr interessanten Text von s. Alfonso M. de' Liguori lesen wir: „Wir können schon jetzt nicht glauben“, fährt der heilige Augustinus fort, dass der Herr uns die Einhaltung des Gesetzes aufzwingen wollte und dass er uns dann ein unmögliches Gesetz auferlegte; Und deshalb sagt der Heilige: Wenn Gott uns klar macht, dass wir nicht in der Lage sind, alle seine Gebote zu befolgen, ermahnt er uns, einfache Dinge mit der gewöhnlichen Gnade zu tun, die er uns schenkt, und dann schwierige Dinge mit der größten Hilfe zu tun, die wir durch das Gebet erflehen können ... Aber warum (wird jemand sagen) hat Gott uns Dinge geboten, die für unsere Kraft unmöglich sind? Genau aus diesem Grund, sagt der Heilige, damit wir darauf warten, Hilfe im Gebet zu erhalten, um das zu tun, was wir nicht können ... Der heilige Bernhard schrieb das gleiche Sprichwort (Mansi, Disc Ibus widerstehen Valeamus? Hoc erat certi, quod quaerebat Deus, ut videntes defektum nostrum, et quod non est nobis auxilium aliud, ad ejus Misericordiam tota humilitate curramus (S. Bern., In quadrag., Serm. 4, n. 40; PL 5, 4.). Der Herr weiß, wie nützlich es für uns ist, zu beten, uns demütig zu halten und Vertrauen zu üben; und deshalb lässt Er zu, dass wir von Feinden angegriffen werden, die für unsere Kräfte unüberwindbar sind, damit wir durch Gebet von Seiner Barmherzigkeit die Hilfe erhalten, Widerstand zu leisten. Seien Sie sich besonders bewusst, dass niemand den unreinen Versuchungen des Fleisches widerstehen kann, es sei denn, er empfiehlt sich Gott, wenn er versucht wird. Dieser Feind ist so schrecklich, dass er uns, wenn er gegen uns kämpft, fast alles Licht nimmt; es lässt uns alle Überlegungen und guten Absichten vergessen, und es lässt uns immer noch die Wahrheiten des Glaubens verunglimpfen, wobei wir fast sogar die Angst vor göttlichen Strafen verlieren: denn es verschworen sich mit der natürlichen Neigung, die uns mit großer Gewalt zu sinnlichen Freuden treibt. … sagte der heilige Franziskus von Assisi, dass man ohne Gebet niemals auf eine gute Frucht in einer Seele hoffen kann … Deshalb werden jene Sünder zu Unrecht entschuldigt, die sagen, sie hätten keine Kraft, den Versuchungen zu widerstehen. Aber wenn Sie (St. James wirft ihm vor) diese Kraft nicht haben, warum bitten Sie dann nicht darum? … Wir sind schwach, aber Gott ist stark; Wenn wir ihn um Hilfe bitten, dann teilt er uns seine Kraft mit, und wir werden alles tun können, wie es der Apostel selbst zu Recht versprochen hat, als er sagte: Omnia possum in eo, qui me confortat. Philipp. 183. 179. Deshalb (sagt der heilige Johannes Chrysostomus) hat derjenige, der fällt, keine Entschuldigung, weil er es versäumt zu beten, denn wenn er gebetet hätte, wäre er nicht von den Feinden besiegt worden …“[319]
… es geht also nicht darum, dem Ehebruch und dem Empfang der Sakramente durch Ehebrecher die Türen zu öffnen, wie es der Papst und das Dokument der argentinischen Bischöfe tun, sondern darum, den Menschen beim Beten und Bekehren zu helfen, damit sie nicht in eine so objektiv schwere Sünde verfallen!
Gott erleuchte uns alle und schenke uns ein heiliges Leben auf dem Weg, den seine heiligen Gebote vorzeichnen.
9) Keuschheit, Ehebruch und Scheidung.
Möge Gott, der Licht ist, sich erheben und die Dunkelheit des Irrtums zerstreuen.
Betrachten wir nun die Sünde des Ehebruchs im Zusammenhang mit dem sechsten und neunten Gebot und der Tugend, zu der uns diese Gebote aufrufen.
In der Bibel lesen wir: „Du sollst keinen Ehebruch begehen.“ (Ex 20,14:XNUMX).
„Du wirst das Haus deines Nachbarn nicht begehren. Du sollst nicht die Frau deines Nächsten begehren, weder einen Sklaven noch eine Sklavin, noch einen Ochsen oder einen Esel oder irgendetwas, was deinem Nächsten gehört“ (Ex 20,17).
„Ihr habt gehört, dass gesagt wurde: ‚Du sollst keinen Ehebruch begehen.‘ „; Ich aber sage euch: Jeder, der eine Frau lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen“ (Mt 5,27-28).
Jesus kam, um den Menschen wiederherzustellen, damit er die Heiligkeit vollständig leben und somit den Willen Gottes durch die Umsetzung der Gebote vollständig verwirklichen kann; Christus lebte im Gesetz und gibt uns die Möglichkeit, es in ihm leben zu können.
Insbesondere in Christus schenkt Gott uns ein reines Herz. Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 2517: „Der Kampf gegen die fleischliche Begierde erfordert die Reinigung des Herzens und die Ausübung der Mäßigung …“
Christus hat ein reines Herz und hat über die Versuchungen gesiegt, die ihn zum Bösen trieben. In ihm haben auch wir ein reines Herz und triumphieren über die Versuchungen, die uns zur Sünde trieben.
In der sechsten Seligpreisung verkündet Christus: „Selig sind die reinen Herzens, denn sie werden Gott sehen“ (Mt 5,8).
Christus ist von höchstem Herzen rein. „Reinen Herzens“ sind diejenigen, die in Christus und mit Christus ihre Seele mit den Forderungen der Heiligkeit Gottes in Einklang gebracht haben, und zwar vor allem durch drei Tugenden: Nächstenliebe (vgl. 1 Thess 4,3-9; 2 Tim 2,22), die insbesondere Aufrichtigkeit des Willens, Keuschheit oder Aufrichtigkeit des Sexuallebens ist (vgl. 1 Thess 4,7; Kol 3,5; Eph 4,19.), Glaube, d. h. Rechtschaffenheit Es besteht eine tiefe Verbindung zwischen der Reinheit des Glaubens, der Reinheit des Herzens und der Reinheit des Körpers. Gott ist Wahrheit und Heiligkeit, und auch in uns ist die Wahrheit mit der Heiligkeit vereint (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1,15).
Die Gläubigen müssen an die Artikel des Symbols des Glaubens glauben, damit sie durch den Glauben zum Gehorsam gegenüber Gott und zur Erlösung gelangen können: „Dies ist der Glaube, den das Symbol in kurzen Formeln den neuen Christen anbietet, damit sie ihn bewahren können.“ Diese kurzen Formeln werden den Gläubigen vorgelegt, damit sie sich im Glauben Gott unterwerfen. Ihm unterworfen, aufrichtig leben, aufrichtig leben, ihre Herzen reinigen und, sobald ihre Herzen gereinigt sind, verstehen, woran sie glauben.[320] Wer reinen Herzens ist, hat in Christus die Verheißung, Gott zu sehen und Ihm ähnlich zu sein, und in Christus können sie bereits jetzt die Dinge in Seinem Licht sehen und an Seiner Weisheit teilhaben. Die Reinheit des Herzens ermöglicht es uns, die Dinge im Licht Gottes, in der Weisheit Gottes zu sehen, das heißt zu wissen; Diese Reinheit ermöglicht es uns, den menschlichen Körper, unseren und den unseres Nächsten, als Tempel des Heiligen Geistes in Christus zu erkennen, der der einzige Tempel Gottes und eine Manifestation göttlicher Schönheit ist (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2519). In Christus, der überaus reinen Herzens ist, können wir den menschlichen Körper, unseren und den unseres Nächsten, als den Tempel des Heiligen Geistes erkennen, ihn respektieren und der gesegneten Vision des Himmels entgegengehen. In Christus erleuchtet das göttliche Licht unseren Weg und vergöttert uns, sodass das göttliche Bild und Gleichnis Gottes in uns leuchtet.
In Familiaris Consortio lesen wir: „Gott ist Liebe (1Joh 4,8) und lebt in sich selbst ein Geheimnis der persönlichen Liebesgemeinschaft. Indem Gott sie nach seinem Bild erschafft und sie ständig in seinem Wesen bewahrt, schreibt er der Menschheit von Mann und Frau die Berufung und damit die Fähigkeit und Verantwortung zur Liebe und Gemeinschaft ein (vgl. Gaudium et spes, 12). Liebe ist daher die grundlegende und angeborene Berufung jedes Menschen.“[321]
Jesus kam, um den Menschen wiederherzustellen, er kam, um in ihm das göttliche Ebenbild wiederherzustellen, damit er die Heiligkeit und damit die Keuschheit in Fülle leben kann, das heißt, damit er die Sexualität, insbesondere die Sexualität, richtig lebt und damit seine Fähigkeit, Beziehungen der Gemeinschaft mit anderen zu knüpfen, richtig lebt, entsprechend dem göttlichen Willen, sein affektives Leben, die Fähigkeit, zu lieben und geliebt zu werden, richtig lebt und seine Fähigkeit, Leben zu erzeugen, entsprechend dem göttlichen Willen, richtig lebt. Christus ist überaus keusch und erlaubt uns, in ihm vollkommen keusch zu sein. Der Katechismus sagt in Nr. 2336: „Jesus kam, um die Schöpfung in der Reinheit ihrer Ursprünge wiederherzustellen. In der Bergpredigt gibt er eine strenge Interpretation des Plans Gottes: „Ihr habt gehört, dass gesagt wurde: ‚Begeht keinen Ehebruch‘; Ich aber sage euch: Wer eine Frau lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen“ (Mt 5,27-28).
Jesus kam, um den Menschen zur Reinheit seiner Ursprünge vor der Erbsünde und zur völligen Ähnlichkeit mit Gott zurückzubringen. In Christus wird der Mensch zum Leben der Gnade, einem übernatürlichen Leben, erhoben und kann völlig keusch sein. Christus ist äußerst keusch und durch die Sakramente lässt er uns in seine Vollkommenheit eintauchen und ruft uns dazu auf, daran teilzuhaben.
Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 2348: „Im Augenblick der Taufe verpflichtet sich der Christ, seine Affektivität in Keuschheit zu leben.“ Alle Gläubigen an Christus sind zur Keuschheit berufen und werden von Gott dabei unterstützt, entsprechend ihrem jeweiligen Lebensstand danach zu leben.
Die Heilige Kongregation für die Glaubenslehre bekräftigte: „Die Keuschheit muss die Menschen in ihren unterschiedlichen Lebensständen unterscheiden: einige in Jungfräulichkeit oder im geweihten Zölibat, eine hervorragende Möglichkeit, sich einfacher und mit ungeteiltem Herzen allein Gott zu widmen; die anderen in der Weise, die das Sittengesetz für alle bestimmt und je nachdem, ob sie verheiratet oder ledig sind. [322]
Verheiratete Menschen werden von Gott dazu berufen und von ihm unterstützt, die eheliche Keuschheit zu leben, durch die sie sich sexuell mit ihrem Ehepartner vereinen können; andere Menschen sind von Gott berufen und werden von ihm dazu berufen, in Enthaltsamkeit zu leben (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2349).
Der überaus heilige und keusche Christus gibt uns die Möglichkeit, in Ihm Heiligkeit und Keuschheit zu leben. In Christus ist es möglich, keusch zu sein und daher nicht in Ehebruch oder eine andere Sünde gegen das sechste oder neunte Gebot zu verfallen. Mit der Gabe der Keuschheit, die Christus uns schenkt, wird die innere Einheit des Menschen in seinem körperlichen und geistigen Wesen erfüllt, die der Teufel zu brechen sucht. Mit der Gabe der Keuschheit, die Christus uns schenkt, vollzieht sich nach dem göttlichen Plan eine vollkommene Integration der Sexualität in den Menschen. Die Sexualität wird durch Christus ganz persönlich und menschlich, weil der Mensch in ihm zu seiner ursprünglichen Vollkommenheit zurückkehrt, wodurch die Sexualität in die gegenseitige, zeitlich unbegrenzte Hingabe von Mann und Frau gemäß dem heiligen Willen Gottes integriert wird (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2337).
Dank Christus und in ihm können wir keusch sein und so die Integrität der Lebenskräfte und der Liebe bewahren, die Gott uns schenkt. Diese Integrität gewährleistet die Einheit unserer Personen in Christus, im Ebenbild Gottes, der in höchstem Maße einer ist. Gott, der uns solche Integrität schenkt, zwingt uns dazu, uns jedem Verhalten zu widersetzen, das unserer Integrität schaden könnte. Gott, der uns diese Integrität schenkt, lässt uns verstehen, dass sie mit der Rechtschaffenheit des Lebens und der Wahrhaftigkeit der Sprache einhergeht (siehe Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2338). Und in Gott, der uns diese Integrität schenkt und uns keusch macht, erlangen wir Selbstbeherrschung, wahre Freiheit und Frieden mit unserer Teilhabe am Sieg Christi über die Mächte der Finsternis, die uns versklaven wollen, und damit mit dem Sieg über ungeordnete Leidenschaften.
Aber damit dieser Sieg in uns stattfinden kann und wir die Gabe der Keuschheit in Christus empfangen können, sind wir aufgerufen, geeignete Mittel zu ergreifen und zu nutzen, um Versuchungen zu besiegen: Lektüre und Meditation der Heiligen Schrift, der anderen heiligen Lesungen, Leben nach den biblischen Vorgaben, Gebet, liturgisches Leben, Selbsterkenntnis, Gewissensprüfung, umsichtige Askese, Gehorsam gegenüber den göttlichen Geboten, Ausübung eingeflößter Tugenden.
Christus, der Gottmensch, ist in sich selbst höchst vereint und gesammelt; die göttlichen Personen sind in höchstem Maße miteinander vereint, sie sind ein Gott; Indem wir die oben genannten Mittel nutzen und daher am Leben und an den Tugenden Christi teilnehmen, insbesondere durch die Keuschheit, werden wir durch die Teilnahme in die göttliche Einheit aufgenommen (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2340); Ebenso können wir mit den oben genannten Mitteln und mit Gottes Hilfe in den Tugenden und insbesondere in der Keuschheit wachsen. Wir sind aufgerufen, in unserer Teilhabe an den göttlichen Vollkommenheiten und an den Vollkommenheiten Christi und damit auch an seiner Keuschheit stets zu wachsen; Dies geschieht insbesondere dadurch, dass man sich von Gott selbst leiten lässt und somit auf dem Weg zum Kreuz freie Entscheidungen trifft, die seinem Willen entsprechen.
Die Keuschheit, zu der Gott uns aufruft, ist eine durchdrungene Tugend, also eine übernatürliche Tugend, die mit der Nächstenliebe verbunden ist. Keuschheit ist auch eine Frucht des Geistes. (vgl. Gal 5,22-23.) Der Heilige Geist gewährt die übernatürliche Nachahmung der Reinheit Christi (vgl. 1 Joh 3,3) demjenigen, der durch das Wasser der Taufe wiedergeboren wurde und durch die anderen Sakramente, insbesondere die Eucharistie, in das Leben des Herrn eingetaucht und in ihn verwandelt wird (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2345), der wahre Christ ist ein anderer Christus. Durch Christus haben wir Gnade, göttliches Leben und daher die Nächstenliebe, die die Form aller Tugenden ist; Unter dem Einfluss der Gnade und der Nächstenliebe, unter der Führung der Dreifaltigkeit, macht uns die Keuschheit zu Herren unserer selbst, ordnet uns zutiefst und macht uns daher fähig, uns gerecht und heilig zuerst Gott und dann in Gott unserem Nächsten in Wahrheit hinzugeben. Die heilige Keuschheit macht denjenigen, der sie wirklich praktiziert, gegenüber seinem Nächsten zu einem leuchtenden Zeugen der Treue, Wahrheit, Zärtlichkeit und Liebe der Dreifaltigkeit in Christus. Die durchdrungene Tugend der Keuschheit bringt heilige Freundschaft hervor, sie zeigt dem Christen, wie er gerade in der Freundschaft Christus folgen und nachahmen kann, der uns zu seinen Freunden erwählt hat (vgl. Joh 15,15). Die Dreifaltigkeit lehrt uns auch durch die durchdrungene Tugend der Keuschheit, am vollkommenen Leben der Beziehung zu Christus teilzuhaben, der sich uns auf heilige Weise hingegeben und uns eine neue Beziehung zur Dreifaltigkeit geschenkt hat (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2346-7).
Dank Christus ist das trinitarische Leben zu uns gekommen und geht in das Familienleben über, durch das die ehelichen Bindungen geheiligt, vervollkommnet und in gewisser Weise vergöttlicht werden; Die Dreifaltigkeit ermöglicht uns durch die heilige Keuschheit, die Sexualität im Einklang mit der ehelichen Liebe zu leben und noch tiefer zur Verwirklichung des Willens Gottes für die Familie und damit zur Erreichung des Himmels und zur Vergöttlichung des Menschen durch die Teilnahme am Leben der Dreieinigkeit. Die Dreifaltigkeit gewährt durch die heilige Keuschheit in Christus, dass die körperliche Intimität der in der heiligen Ehe vereinten Eheleute zum Zeichen und Unterpfand der geistlichen Gnadengemeinschaft wird. Durch Christus wird die Sexualität eines Ehepaares auf wahrhaft heilige und menschliche Weise verwirklicht, als integraler Bestandteil der Liebe, mit der Mann und Frau bis zum Tod einander völlig verbunden sind, und als Teil der Nächstenliebe, die den Menschen an Gott bindet[323]. In diesem Licht sei Christus gedankt: „Die Akte der Vereinigung christlicher Ehegatten in keuscher Intimität sind heilig, ehrenhaft und würdig, und wenn sie auf wahrhaft menschliche Weise vollzogen werden, begünstigen sie die gegenseitige Hingabe, die sie bedeuten, und bereichern die Ehegatten gegenseitig in freudiger Dankbarkeit.“ [324] Durch diese Akte der ehelichen Vereinigung wird das kostbare Gut des Lebens weitergegeben; Dieses kostbare Gut und das Wohl der Familie müssen auch durch die Treue der Ehegatten zu den vor Gott gegebenen Versprechen geschützt werden. Christus ist treu und „das Sakrament der Ehe bringt Mann und Frau in die Treue Christi zu seiner Kirche“ (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2365), das heißt, es lässt sie in Gnade an dieser Treue teilhaben. Durch das Sakrament bildet das eheliche Paar in der Gnade Christi eine innige Lebensgemeinschaft, die vom Schöpfer gegründet wurde und „… durch den ehelichen Vertrag, das heißt durch unwiderrufliche persönliche Zustimmung, begründet wurde“.[325] .. und in Christus können Ehepartner dem Pakt, den sie unterzeichnet haben, völlig treu bleiben.
In Christus und in der durch ihn wirkenden Dreifaltigkeit wird durch die Ehe eine völlige und heilige Hingabe der Ehegatten an Gott und einander sowie eine tiefe Vereinigung des Paares, das „ein Fleisch“ bildet, möglich. Die von Gott geschaffene und von den Ehegatten freiwillig angenommene Verbindung erlegt ihnen die Verpflichtung auf, in Christus ihre Einheit und Unauflöslichkeit treu zu bewahren (vgl. CIC-Kanon 1056); Das Wort Gottes ist in dieser Zeile sehr klar: „… der Mensch spalte nicht, was Gott zusammengefügt hat (Mk 10,9) (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2364). Durch das Sakrament vereint Gott das Paar tief und unauflöslich, schenkt ihnen unbesiegbare Treue und gleicht sie sich selbst an. Die Dreifaltigkeit ist treu und das Sakrament der Ehe bringt Mann und Frau in die Treue der Dreifaltigkeit und in die Treue Christi gegenüber seiner Kirche. Durch die eheliche Keuschheit offenbaren die Ehegatten in ihrem Leben vor der Welt dieses Geheimnis der Treue der Dreieinigkeit, das sich in der Treue verlängert, die Christus an die Kirche, seine Braut, bindet. Die Treue der Eheleute setzt die Standhaftigkeit voraus, trotz der Schwierigkeiten und Freuden des Lebens das bei der Eheschließung gegebene Wort einzuhalten und umzusetzen und die damals eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten und umzusetzen. (Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2365)
Mit Hilfe der Dreifaltigkeit, in Christus, mit seiner Gnade ist es möglich, in der Ehe oder außerhalb der Ehe keusch zu sein und daher insbesondere alle Sünden gegen das sechste und neunte Gebot zu vermeiden; In Christus ist es möglich, die Gebote auszuführen und das zu vermeiden, was das sechste und neunte Gebot verbietet.
Der Große Katechismus des hl. Pius X. führt insbesondere zu den Geboten VI und IX und deren Verboten in Nr. 423 ff.:
„423. Was verbietet uns das sechste Gebot: Nicht Unzucht treiben? Das sechste Gebot: Treibe keine Unzucht, verbietet uns jede Handlung, jeden Blick, jede Rede, die der Keuschheit zuwiderläuft, und Untreue in der Ehe.
424. Was verbietet das neunte Gebot? Das neunte Gebot verbietet ausdrücklich jeden Wunsch, der der Treue widerspricht, die die Ehegatten bei der Eheschließung geschworen haben, und es verbietet auch jeden schuldigen Gedanken oder Tatwillen, der durch das sechste Gebot verboten ist.
425. Ist Unreinheit eine große Sünde? Es ist eine sehr schwere und abscheuliche Sünde vor Gott und den Menschen; Es degradiert den Menschen zu einem Unmenschen, verleitet ihn zu vielen anderen Sünden und Lastern und verursacht die schrecklichsten Strafen in diesem und im nächsten Leben.
- Sind alle Gedanken, die einem in den Sinn kommen, gegen Reinheit Sünden? Die Gedanken, die einem gegen die Reinheit in den Sinn kommen, sind an sich keine Sünden, sondern eher Versuchungen und Anreize zur Sünde.
- Wann sind schlechte Gedanken sündig? Böse Gedanken, auch wenn sie wirkungslos sind, sind Sünden, wenn wir sie schuldbewusst begründen oder ihnen zustimmen oder uns der drohenden Gefahr aussetzen, ihnen zuzustimmen.
- Was gebieten uns das sechste und neunte Gebot? Das sechste Gebot gebietet uns, keusch und bescheiden zu sein in Taten, Aussehen, Verhalten und Worten. Das neunte Gebot befiehlt uns, auch innerlich, also im Verstand und im Herzen, keusch und rein zu sein.
- Was sollten wir tun, um das sechste und neunte Gebot zu halten? Um das sechste und neunte Gebot gut zu befolgen, müssen wir oft und von ganzem Herzen zu Gott beten, uns der Jungfrau Maria, der Mutter der Reinheit, widmen, uns daran erinnern, dass Gott uns sieht, an den Tod, die göttlichen Strafen, das Leiden Jesu Christi denken, Hüten Sie unsere Sinne, praktizieren Sie die christliche Abtötung und nehmen Sie mit gebührender Gesinnung an den Sakramenten teil.
- Wovor müssen wir fliehen, um keusch zu bleiben? Um keusch zu bleiben, ist es besser, Müßiggang, schlechte Freunde, das Lesen schlechter Bücher und Zeitungen, Unmäßigkeit, das Anschauen unanständiger Bilder, ausschweifende Schauspiele, gefährliche Gespräche und alle anderen Gelegenheiten zur Sünde zu vermeiden.
Ich betone, dass der Katechismus des hl. Pius X.: Die Sünde gegen das sechste Gebot ist eine sehr schwere und abscheuliche Sünde vor Gott und den Menschen; Es degradiert den Menschen zu einem Unmenschen, verleitet ihn zu vielen anderen Sünden und Lastern und verursacht die schrecklichsten Strafen in diesem und im nächsten Leben.
Die Kongregation für die Glaubenslehre stellt in der Erklärung Persona humana (29.12.1975) fest: „Nach der christlichen Tradition und der Lehre der Kirche und wie auch die richtige Vernunft anerkennt, bringt die moralische Ordnung der Sexualität so hohe Werte für das menschliche Leben mit sich, dass jede direkte Verletzung dieser Ordnung objektiv schwerwiegend ist.“[326]" [327]
Die Kongregation für die Glaubenslehre präzisierte: „Weitere Beispiele für Morallehren, die vom ordentlichen und universalen Lehramt der Kirche als endgültig gelehrt werden, sind: die Lehre über die Illegalität der Prostitution (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2355.) und über die Illegalität der Unzucht (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2353.)“[328]
Das der Lust innewohnende Übel, das heißt der Mangel an Keuschheit, und der kolossale Schaden, den die Lust verursacht, sind im Katechismus des hl. Pius X.: „425. Ist Unreinheit eine große Sünde? Es ist eine sehr schwere und abscheuliche Sünde vor Gott und den Menschen; es degradiert den Menschen zu einem Tier, verleitet ihn zu vielen anderen Sünden und Lastern und verursacht die schrecklichsten Strafen in diesem und im nächsten Leben.“
Er sagt ja. Antonio: „Bedenken Sie, dass, wie in dieser Welt die häufigsten und zahlreichsten Sünden Lust und Geiz sind, auch in der Hölle die größten Qualen Feuer und Frost sein werden. Lust ist Feuer; Tatsächlich sagt Hiob: „Es ist ein Feuer, das bis zur Zerstörung verzehrt und jeden Spross verzehrt“ (Hiob 31,12) der Tugend. In der Naturgeschichte lesen wir, dass der Salamander im Feuer lebt; so leben auch die Lüsternen in der Wollust. Das Feuer der Lust erzeugt dann das Feuer der Hölle.“[329]
Laut St. Alfons Lust ist ein schreckliches Laster, das auch die Blindheit des Geistes gegenüber spirituellen Dingen verursacht: „7. Und warum? Zum einen, weil dieses Laster den Sünder verblendet und ihn die Beleidigung Gottes, die er Gott zufügt, und den elenden Zustand der Verdammnis, in dem er lebt und schläft, nicht mehr sehen lässt. Der Prophet Hosea sagt, dass solche Menschen auch den Wunsch verlieren, zu Gott zurückzukehren. Non dabunt cogitationes suas ut revertantur ad Deum suum; (und warum?) quia spiritus fornicationum in medio eorum1. Zum 7., weil dieses Laster das Herz verhärtet und hartnäckig macht. Zum 2. hat der Teufel so viel Gefallen an diesem Laster, weil daraus hunderte andere Arten von Sünden, Diebstählen, Hassgefühlen, Morden, Meineiden und Murren entstehen. Dann sag nicht mehr, mein Christ, dass dieses Laster eine kleine Sünde ist. [330] Ich erinnere mich, dass zu den Sünden im Zusammenhang mit der Lust auch Vergewaltigung und Pädophilie gehören … die offensichtlich andere Menschen zerstören …
Was halten Sie nach dem, was ich gerade gesagt habe, von den folgenden Aussagen von Papst Franziskus? In einem Buch sagte er: „Die Sünden des Fleisches sind die leichtesten Sünden. Weil das Fleisch schwach ist. Die gefährlichsten Sünden sind die des Geistes. Ich spreche vom Angelismus: Stolz und Eitelkeit sind Sünden des Angelismus. Priester sind versucht – nicht alle, aber viele –, sich auf die Sünden der Sexualität zu konzentrieren, was ich die Moral unter der Gürtellinie nenne. Aber die schwersten Sünden liegen woanders.[331]
Sicherlich passen diese Aussagen, wie wir sehen, gut in den „Paradigmenwechsel“, mit dem Papst Franziskus der praktizierten Homosexualität, dem Ehebruch und der Empfängnisverhütung Tür und Tor öffnet, wie wir es immer besser sehen und sehen werden. Um die Schwere unreiner Sünden weiter zu verdeutlichen, erscheint es mir nützlich, auch zu lesen, was s. Alfonso sagt, wo er sagt: „Inkontinenz wird von s genannt. Basilikum lebende Pest, aus s. Bernardino von Siena das schädlichste Laster von allen: Vermis quo nullus nocentior; weil, laut sagt s. Bonaventura, Schamlosigkeit zerstört die Keime aller Tugenden: Luxuria omnium virtutum eradicat keimt. Deshalb ist sie allein. Ambrosius wird das Seminar und die Mutter aller Laster genannt: Luxuria seminarium est, et origo omnium vitiorum; während dieses Laster auch die anderen mit sich zieht, Hass, Diebstahl, Sakrileg und dergleichen. Und so hat er zu Recht Ja gesagt. Remigius, der, außer parvulis, maior pars hominum ob hoc vitium damnatur. Und der Fr. Segneri sagte: So wie die Hölle aus Stolz voller Engel ist, so ist sie auch aus Unehrlichkeit voller Menschen. Bei den anderen Lastern fischt der Teufel mit der Angel, bei diesem fischt er mit dem Netz; so dass er mit diesem Laster mehr Gewinn für die Hölle macht als mit allen anderen. Und andererseits hat Gott die schlimmsten Strafen für Inkontinenz in die Welt geschickt und sie vom Himmel aus mit Wasser- und Feuerfluten bestraft.“[332]
Beachten Sie: Für dieses Laster sind die meisten Menschen verdammt ... für sich selbst. Bernardino von Siena, Lust ist das schädlichste Laster von allen, denn s. Bonaventuras Schamlosigkeit zerstört die Keime aller Tugenden, per s. Für Pater Ambrogio ist die Lust das Priesterseminar und die Mutter aller Laster. Segneri, so wie die Hölle aus Stolz voller Engel ist, so ist sie auch aus Unehrlichkeit voller Menschen; außerdem fischt der Teufel bei den anderen Lastern mit der Angel, bei diesem fischt er mit dem Netz; so dass er mit diesem Laster mehr Gewinn für die Hölle macht als mit allen anderen.
Fügt ja hinzu. Alfonso: „Sagt St. Thomas (In Iob. ca. 31.), dass sich der Mensch für jeden Laster von Gott abwendet; besonders wendet er sich wegen unehrlicher Laster ab: Per luxuriam maxime recedit a Deo.“ [333]
Der genaue Text von St. Thomas lautet wie folgt: „… per peccatum luxuriae homo maxime videtur a Deo discedere“ (In Iob. ca. 31.) Der Mensch distanziert sich von Gott hauptsächlich durch das Laster der Lust.
Der heilige Antonius von Padua bekräftigt in dieser Zeile: „…dass die Sünde der Unzucht das Herz zerstört, zeigt das Beispiel Salomos, der sich der Anbetung von Götzen widmete (vgl. 3 Könige 11,4). Der Apostel sagt: „Mit dem Herzen glaubt man, um Gerechtigkeit zu erlangen“ (Röm 10,10), aber die Unzucht zerstört das Herz, in dem der Glaube wohnt. Durch Unzucht verliert man den Glauben. Aus diesem Grund sagt man (auf Lateinisch) fornicatio, fast so, als ob man formae necatio sagen wollte, d. h. Tötung der Form, das heißt Tötung der Seele, die nach dem Ebenbild Gottes geformt ist. Das Leben der Seele ist der Glaube. „Christus“, sagt der Apostel, „wohnt in unseren Herzen durch den Glauben“ (Eph 3,17). Aber Unzucht zerstört das Herz, in dem das Leben ist, und so stirbt die Seele, denn wenn die Ursache versagt, versagt auch die Wirkung. Aus diesem Grund sagt der Herr: „Er wird ihn der Sünde überführen, weil sie nicht an mich geglaubt haben.“ Dann wird der Paraklet durch die Prediger die Welt von der Sünde der Unzucht überführen.“[334]
Er sagt immer noch ja. Antonio „Bedenken Sie, dass, wie in dieser Welt die häufigsten und zahlreichsten Sünden Lust und Geiz sind, auch in der Hölle Feuer und Frost die größten Qualen sein werden. Lust ist Feuer; Tatsächlich sagt Hiob: „Es ist ein Feuer, das bis zur Zerstörung verzehrt und jeden Spross verzehrt“ (Hiob 31,12) der Tugend. In der Naturgeschichte lesen wir, dass der Salamander im Feuer lebt; so leben auch die Lüsternen in der Wollust. Das Feuer der Lust erzeugt dann das Feuer der Hölle.“[335]
Die gesunde Lehre lehrt uns in diesem Sinne, dass es verschiedene Straftaten gegen die Keuschheit gibt: Ehebruch, Prostitution, Masturbation, Unzucht, Vergewaltigung, Pornografie, homosexuelle Handlungen, Sodomie usw.
Zu diesen Straftaten gehört Ehebruch, der in gewisser Weise eine doppelte Sünde darstellt, da er gegen das sechste Gebot, aber auch gegen die mit der Ehe eingegangenen Verpflichtungen verstößt. Der Katechismus der Katholischen Kirche sagt in Nrn. 2380er Jahre. : Ehebruch bezeichnet eheliche Untreue, die Propheten bekräftigen die Schwere dieser Sünde. Das sechste Gebot und das Neue Testament verbieten den Ehebruch absolut (vgl. Mt 5,32; 19,6; Mk 10,11-12; 1 Kor 6,9-10). Christus verurteilte den Ehebruch, auch wenn er aus bloßem Wunsch begangen wurde (Mt 5,27-28). Gott in der Ehe. Ehebruch hat auch schädliche Auswirkungen auf Kinder, insbesondere wenn er entdeckt wird, auch weil er der Trennung des Paares Tür und Tor öffnet.
Im Römischen Katechismus heißt es zum sechsten Gebot und damit zum Ehebruch in den Nrn. 333s: „Wenn die Bindung zwischen Mann und Frau die engste ist, die es gibt, und nichts süßer für sie sein kann, als sich gegenseitig durch eine besondere Zuneigung verbunden zu fühlen, kann im Gegenteil einem von beiden nichts Bittereres passieren, als zu spüren, dass sich die legitime Liebe des Ehepartners anderswohin wendet.“ Vernünftigerweise folgt daher dem Gesetz, das das menschliche Leben vor Mord schützt, das Gesetz, das Unzucht und Ehebruch verbietet, damit niemand versucht, diese heilige und ehrwürdige Ehe zu verunreinigen oder zu zerstören, aus der normalerweise ein so glühendes Feuer der Nächstenliebe entspringt.
334. Ehebruch. Um die Lehre mit dem Verbotenen zu beginnen, sagen wir gleich, dass Ehebruch eine Verletzung des rechtmäßigen Bettes ist, sei es das eigene oder das anderer. Wenn ein Ehemann fleischliche Beziehungen zu einer unverheirateten Frau hat, verletzt er sein Eheband; Wenn eine unverheiratete Person Beziehungen zu einer verheirateten Frau hat, wird die Bindung anderer durch das Verbrechen des Ehebruchs beeinträchtigt. Der heilige Ambrosius und der heilige Augustinus bestätigen, dass mit diesem Ehebruchverbot jede unehrliche und unbescheidene Handlung verboten ist. Dies ergibt sich direkt aus den Schriften des Alten und Neuen Testaments. In den mosaischen Büchern sehen wir neben Ehebruch auch andere Arten fleischlicher Lust, die bestraft werden. Wir lesen in Genesis das Urteil, das Judas gegen seine Schwiegertochter verkündete (Gen 38,24:23,17); Im Deuteronomium wird dieses Gebot formuliert: Unter den Töchtern Israels soll keine Kurtisane sein (Dtn 4,13). So ermahnt Tobias seinen Sohn: Hüte dich, mein Sohn, vor jeder unanständigen Tat (Tab 41,25). Und Ecclesiasticus sagt: Schäme dich, die sündige Frau anzusehen (Sir 15,19). Im Evangelium erklärt Jesus Christus, dass Ehebruch und unehrliche Taten, die den Menschen beflecken, aus dem Herzen kommen (Mt 1). Der Apostel Paulus brandmarkte dieses Laster häufig mit brennenden Worten: „Gott will deine Heiligung; Er möchte, dass du dich von Unreinheiten fernhältst (4,3. Thess 1). Und anderswo: Vermeiden Sie jede Hurerei (6,18Ko 1); Mischen Sie sich nicht unter die Unbescheidenen (5,9Ko 5,3); In eurer Mitte lasst Unenthaltsamkeit, jede Art von Unreinheit und Geiz nicht einmal die Rede sein (Eph 1); Unehrliche und Ehebrecher, Verweichlichte und Päderasten, sie werden das Reich Gottes nicht besitzen (6,9Ko 5,27). Ehebruch wurde im Verbot ausdrücklich erwähnt, weil er mit dem Schmutz, den er mit allen anderen Formen der Inkontinenz gemeinsam hat, eine Sünde der Ungerechtigkeit gegenüber dem Nächsten und der Zivilgesellschaft verbindet. Darüber hinaus besteht kein Zweifel daran, dass jeder, der sich nicht von den gewöhnlichen Formen der Unanständigkeit fernhält, leicht das Verbrechen des Ehebruchs begehen wird. Daher ist es leicht zu verstehen, dass das Verbot des Ehebruchs das Verbot aller Arten von Verunreinigungen einschließt, die den Körper verunreinigen. Darüber hinaus geht aus der Natur des Gesetzes, das geistlich ist, und aus den ausdrücklichen Worten unseres Herrn hervor, dass dieses Gebot jede innige Begierde der Seele umfasst: Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt wurde: Begeht keinen Ehebruch. Aber ich sage euch: Wer eine Frau aus unehrlichen Gründen ansieht, hat in seinem Herzen bereits Ehebruch an ihr begangen (Mt 24). Zu dem, was unserer Meinung nach den Gläubigen öffentlich beigebracht werden sollte, müssen wir die Dekrete des Konzils von Trient gegen Ehebrecher und diejenigen, die Prostituierte und Konkubinen halten (Ses. 8, e. XNUMX), hinzufügen und dabei nicht auf die verschiedenen und vielgestaltigen Formen der sexuellen Lust eingehen, vor denen der Pfarrer die einzelnen Gläubigen warnen wird, wenn es die zeitlichen und persönlichen Umstände erfordern. [336]
Der Tridentinische Katechismus weist weiter auf die besondere Schwere des Ehebruchs hin: „Im Verbrechen des Ehebruchs liegt jedoch eine besondere Bosheit. Tatsächlich sind die Ehegatten, wie der Apostel möchte, durch gegenseitige Unterwerfung so sehr gebunden, dass keiner von ihnen unbegrenzte Macht über ihren eigenen Körper hat, sondern sie sind einander so sehr versklavt, dass der Ehemann dem Willen seiner Frau und die Ehefrau dem Willen ihres Mannes entsprechen muss (1Ko 7,4). Daraus folgt, dass jeder von beiden seinen Körper, der den Rechten anderer unterliegt, von dem trennt, an den er gebunden ist, einer ganz besonderen Ungerechtigkeit schuldig ist. Und da der Schrecken der Schande für Männer ein gültiger Anreiz ist, das zu tun, was vorgeschrieben ist, und vor dem Verbotenen zu fliehen, wird der Pfarrer darauf bestehen, zu zeigen, wie Ehebruch dem Einzelnen ein tiefes Zeichen der Schande einprägt. In der Heiligen Schrift steht geschrieben: Der Ehebrecher wird wegen seiner Herzensschwäche seine Seele verlieren; er verdichtet Scham und Abscheulichkeit auf sich selbst; seine Verdorbenheit wird niemals ausgelöscht werden (Pr 6,32). Die Schwere dieser Schuld lässt sich leicht aus der Härte der festgesetzten Strafe ableiten. In dem von Gott im Alten Testament festgelegten Gesetz wurden Ehebrecher gesteinigt (Lv 20,10 Dt 22,22). Tatsächlich war manchmal die ungezügelte Begierde eines einzelnen, nicht nur des Täters, sondern der ganzen Stadt zur Zerstörung verurteilt; So war das Schicksal der Sichemiten (Gen 34,25). Darüber hinaus finden sich in der Heiligen Schrift zahlreiche Beispiele göttlichen Zorns, die der Pfarrer anführen kann, um die Menschen von der verwerflichen Begierde fernzuhalten: das Schicksal von Sodom und den umliegenden Städten (Gen XIX, 24); die Folter der Israeliten, die mit den Töchtern Moabs in der Wüste Unzucht getrieben hatten (Num. 25); die Vernichtung der Benjaminiten (Richter 20).
Wenn es jedoch jemanden gibt, der dem Tod entgeht, entgeht er nicht den unerträglichen Schmerzen, den Strafqualen, die unaufhaltsam kommen. So geblendet er auch ist (und das ist bereits eine sehr schwere Strafe), berücksichtigt er Gott, Ruhm, Würde, Kinder und das Leben selbst nicht mehr. Er bleibt so verdorben und ungenutzt, dass ihm nichts Wichtiges anvertraut oder für irgendein Amt geeignet eingesetzt werden kann. Wir können Beispiele dafür sowohl bei David als auch bei Salomo sehen. Der erste, der sich des Ehebruchs schuldig gemacht hatte, änderte plötzlich seine Natur und wurde von einem sehr sanftmütigen Wesen zu einem Grausamen, der den hervorragenden Uria in den Tod schickte (2S 2S 11); die andere, verloren in den Vergnügungen der Frauen, entfernte sich so weit von der wahren Religion Gottes, dass sie fremden Gottheiten folgte (3. Könige, 11). Nach dem Wort Hoseas führt diese Sünde das Herz des Menschen in die Irre (Hos 4,11) und verblendet seinen Verstand.“[337]
Ehebruch und ganz allgemein jede fleischliche Sünde führen das Herz der Person, die darauf hereinfällt, in die Irre und blenden den Verstand. Daher ist es manchmal sehr schwierig, dieser Person überhaupt klarzumachen, dass sie sich in einer Situation wirklich schwerer Sünde befindet und dass sie sich bekehren muss. Tatsächlich führt die Blindheit des Geistes dazu, dass Sünder ihre Situation als praktisch normal betrachten und Rechtfertigungen dafür finden.
Ehebruch führt häufig zur Trennung oder Scheidung der Ehegatten und bricht damit radikal die Unauflöslichkeit, die Gott von Anfang an gewollt hatte. Die Ehe ist in der ursprünglichen Absicht des Schöpfers tatsächlich unauflöslich, und Christus schenkt uns die Gabe, sie gemäß dieser Absicht zu leben. Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 2382, dass Jesus die ursprüngliche Absicht des Schöpfers bekräftigte, indem er klar lehrte, dass die Ehe unauflöslich sei (vgl. Mt 5,31-32; 19,3-9; Mk 10,9; Lk 16,18; 1 Kor 7,10-11.) und die im alten Gesetz eingeführten Toleranzen abschaffte (vgl. Mt 19,7-9).
Im Codex des kanonischen Rechts heißt es: „… eine bestätigte und vollzogene Ehe kann durch keine menschliche Macht und aus keinem Grund außer dem Tod aufgelöst werden.“ (Kanon 1141.)“
Nicht einmal der Papst kann die ratifizierte und vollzogene Ehe zwischen Getauften auflösen. Eine Scheidung, die einen schweren Verstoß gegen den Willen Gottes darstellt, beansprucht die Auflösung der von Gott für unauflöslich erklärten Ehe. Wer vor dem Zivilrecht eine andere Person heiratet, während die Ehe mit seinem wahren Ehegatten noch gültig ist, fügt dem ehelichen Band eine schwerwiegendere Verletzung zu, wie der Katechismus der Katholischen Kirche in Nr. 2384: „Die Tatsache, dass eine neue Ehe geschlossen wird, auch wenn sie zivilrechtlich anerkannt ist, erhöht die Schwere des Bruchs: In diesem Fall befindet sich der wiederverheiratete Ehegatte in einem Zustand des öffentlichen und dauerhaften Ehebruchs.“ „Ich betone: Der wiederverheiratete Ehegatte befindet sich in diesem Fall im Zustand des öffentlichen und dauerhaften Ehebruchs!“ … was zu einem Skandal führte! Eine Scheidung führt zu Unruhen in der Familie und in der Gesellschaft und damit zu schweren Schäden vor allem für Ehegatten und Kinder. Es sei darauf hingewiesen, dass, wie es im Katechismus der Katholischen Kirche in Nr. 2383 In manchen Fällen kann eine Scheidung toleriert werden.
a) Zwischen Ehebrechern gibt es kein Eheleben und keinen rechtmäßigen ehelichen Akt!
Es scheint mir wichtig, hier zunächst zu wiederholen und zu vertiefen, was ich oben gesagt habe: Die christliche Ehe besteht nicht aus dem Leben zweier Menschen, sondern aus Gott. Im Evangelium heißt es: „Was Gott zusammengefügt hat, das soll niemand teilen“ (Matthäus 19,6) ... Anmerkung: Gott hat zusammengefügt. Der griechische Text lautet wie folgt: ὃ οὖν ὁ θεὸς συνέζευξεν ἄνθρωπος μὴ χωριζέτω. Das Markusevangelium (10) sagt dasselbe: ὃ οὖν ὁ θεὸς συνέζευξεν ἄνθρωπος μὴ χωριζέτω. Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 9f. „Die Zustimmung, durch die sich die Ehegatten gegenseitig geben und empfangen, ist von Gott selbst besiegelt. (Vgl. Mk 1639.)“
In Gaudium et spes lesen wir: „Und so entsteht aus dem menschlichen Akt, durch den die Ehegatten einander geben und empfangen, die Institution der Ehe, noch vor der Gesellschaft, die durch göttliche Anordnung Stabilität hat.“ Im Hinblick auf das Wohl der Ehegatten, der Nachkommen und auch der Gesellschaft hängt dieser heilige Bund nicht vom Willen des Menschen ab. Denn Gott selbst ist der Urheber der Ehe…“[338]
Auch im Katechismus der Katholischen Kirche lesen wir unter Nr. 1640: „Das Eheband wird also von Gott selbst errichtet, so dass eine zwischen Getauften geschlossene und vollzogene Ehe niemals aufgelöst werden kann.“ … Es liegt nicht in der Macht der Kirche, sich gegen diese Anordnung der göttlichen Weisheit auszusprechen (vgl. CIC-Kanon 1141).“
Im Hochzeitsritus lesen wir: „Der allmächtige und barmherzige Herr
Bestätige die Zustimmung, die du vor der Kirche zum Ausdruck gebracht hast, und erfülle dich mit seinem Segen.
Der Mensch wagt es nicht, das zu trennen, was Gott vereint.“
Im Hochzeitsritus lesen wir erneut: „O Herr, gieße über N. und N. den Geist deiner Liebe aus, damit sie ein Herz und eine Seele werden. Nichts trennt diese Eheleute, die du vereint hast, und lass sie, erfüllt von deinem Segen, von nichts betrübt werden.“ Für Christus, unseren Herrn.“[339]
Und immer lesen wir im Ritus der Trauung, im Hochzeitssegen, der nach dem Vaterunser stattfindet: „O Gott, strecke deine Hand über N. und N. aus und gieße die Kraft des Heiligen Geistes in ihre Herzen aus.“ Gewähre, o Herr, dass sie in der von dir geweihten Vereinigung die Gaben deiner Liebe teilen und, indem sie füreinander zum Zeichen deiner Gegenwart werden, ein Herz und eine Seele seien.“[340]
Deshalb vereint Gott zwei Personen in der Ehe; Wenn Gott sich nicht eint, gibt es keine Ehe, trotz all des gemeinsamen Lebens, der Kinder usw. Wenn Gott nicht vereint, gibt es keine Ehe!
Gott errichtet das Eheband und verleiht durch die Herstellung dieses Bandes die Gnade, in diesem Band zu leben: Diese dem Sakrament der Ehe eigene Gnade lässt die Ehegatten in die Teilnahme am göttlichen Leben und damit am Leben Christi eintauchen und vervollkommnet die Liebe der Ehegatten. Die unauflösliche Einheit der Ehe wird durch diese Gnade gestützt. Kraft dieser Gnade „helfen sie einander, Heiligkeit im ehelichen Leben, in der Aufnahme und Erziehung der Nachkommen zu erlangen“.[341]
Der Katechismus der Katholischen Kirche präzisiert in Nr. 1624: „In der Epiklese dieses Sakraments empfangen die Eheleute den Heiligen Geist als Gemeinschaft der Liebe Christi und der Kirche.“ (Vgl. Eph 5,32:XNUMX.)“
Die Dreifaltigkeit und damit Christus ist die Quelle dieser Gnade. „So wie Gott einst seinem Volk mit einem Pakt der Liebe und Treue begegnete, so kommt nun der Retter der Menschen und Bräutigam der Kirche den christlichen Ehegatten durch das Sakrament der Ehe entgegen.“[342]Denn durch sie vereint die Dreifaltigkeit die Ehegatten mit sich selbst und verbindet sie tief miteinander. Durch die Gnade des Sakramentes der Ehe bleibt Christus und in ihm die Dreifaltigkeit in besonderer Weise bei den Ehegatten, lässt sie am göttlichen Leben teilhaben, ermächtigt sie, Heilige zu sein, ermächtigt sie, unaufhörlich zu beten, gibt ihnen die Kraft und Geduld, ihm durch die Aufnahme ihres Kreuzes nachzufolgen, schenkt ihnen Licht in der Dunkelheit der Welt, ermächtigt sie, nach ihrem Sündenfall wieder aufzustehen, einander zu vergeben, einander die Last zu tragen (vgl. Gal 6,2), „einander unterwürfig zu sein“. in Nächstenliebe und Demut (vgl. Ef 5,21) und einander im Glauben mit einer übernatürlichen, weisen, zärtlichen und fruchtbaren Liebe zu lieben. Durch die Freuden ihrer Liebe und ihres Familienlebens gewährt Christus den christlichen Ehepartnern auch hier auf Erden einen gewissen Vorgeschmack auf die Freuden und das Glück des Himmels und durch die Kreuze vereint er sie in gewisser Weise mit seinem Kreuz (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1642).
Gott ist also der Urheber der Ehe, er ist es, der die Ehegatten vereint, und er ist es, der einige zu dieser Berufung beruft, die zudem in der Natur des Mannes und der Frau verankert ist, wie der Katechismus der Katholischen Kirche in Nr. 1603: „Die Berufung zur Ehe ist in der Natur des Mannes und der Frau verankert, da sie aus der Hand des Schöpfers stammen.“
Diese Berufung impliziert eine besondere Gabe, und Lumen gentium stellt fest: „... indem sie ihre Nachkommen aufnehmen und erziehen, haben sie in ihrem Lebensstand und in ihrer Funktion ihre eigene Gabe im Volk Gottes.“[343]„Ehepartner haben ihre eigene Gabe in der Kirche und diese Gabe, die Gott ihnen gegeben hat, ist auch die der heiligen physischen Vereinigung. Sexualität ist auf die Liebe der Ehegatten ausgerichtet; Die heilige eheliche Verbindung entspringt der Verbindung, die Gott in der Ehe geschaffen hat (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2360).
In „Familiaris consortio“ heißt es: „... die Sexualität, durch die Mann und Frau sich einander mit eigenen und ausschließlich den Ehepartnern vorbehaltenen Handlungen hingeben, ist keineswegs etwas rein Biologisches, sondern betrifft den intimen Kern der menschlichen Person als solchen.“ Sie wird nur dann wahrhaft menschlich verwirklicht, wenn sie integraler Bestandteil der Liebe ist, mit der Mann und Frau bis zum Tod völlig einander verbunden sind. Eine vollständige physische Spende wäre eine Lüge, wenn sie nicht das Zeichen und die Frucht einer vollständigen persönlichen Spende wäre …“[344]
Nur in der heiligen, von Gott geeinten Ehe werden Akte der sexuellen Vereinigung erlaubt und heilig, und tatsächlich bekräftigt und lehrt die Kirche: „Die Akte, durch die sich die Ehegatten in keuscher Intimität vereinen, sind ehrenhaft und würdig, und wenn sie auf wahrhaft menschliche Weise vollzogen werden, begünstigen sie die gegenseitige Hingabe, die sie zum Ausdruck bringen, und bereichern die Ehegatten gegenseitig in freudiger Dankbarkeit.“[345]
Pius Daher richten Ehepartner keinen Schaden an, wenn sie nach einem solchen Vergnügen streben und es genießen. Sie akzeptieren, was der Schöpfer für sie vorgesehen hat. Die Ehegatten müssen jedoch wissen, wie sie innerhalb der Grenzen einer gerechten Mäßigung bleiben können.“[346]
Der eheliche Akt, wenn er in der Nächstenliebe gelebt wird, ist für Verheiratete heilig und heiligend (vgl. Hl. Josefmaria Escrivà de Balaguer, Freunde Gottes, Nr. 184). In diesem Zusammenhang bekräftigte der heilige Josefmaria: „Was der Herr von ihnen verlangt, ist gegenseitiger Respekt, gegenseitige Loyalität, ein Verhalten, das von Zartheit, Natürlichkeit und Bescheidenheit geprägt ist.“ Ich sage euch auch, dass eheliche Beziehungen anständig sind, wenn sie ein Beweis wahrer Liebe sind und daher für Fruchtbarkeit, für Kinder, offen sind“ (Jesus geht vorbei, Nr. 25) (vgl. Javier Escrivà Ivars „Intimität in der Ehe: Glück für die Ehegatten und Offenheit für das Leben“, 31.7.2016 www.opusdei.org, https://opusdei.org/it-it/article/lintimita-nel-matrimonio -fe-Angebot-für-die-Ehegatten-und-Öffnung-zum-Leben-ii/).
Diese von Gott geschaffene Verbindung mit dem Sakrament ermöglicht es den Ehegatten, eine besondere Art der Keuschheit zu leben: die eheliche Keuschheit, wie sie im Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2349.
Durch die heilige eheliche Verbindung wird insbesondere ein doppelter Zweck der Ehe verwirklicht: „… das Wohl der Ehegatten selbst und die Weitergabe des Lebens.“ “ (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2363)
Der eheliche Akt ist die typische Art und Weise, wie die Ehegatten sich als ein Fleisch ausdrücken:
„Der eheliche Akt ist der eigentliche und spezifische Akt des ehelichen Lebens. Es ist die typische Art und Weise, wie Ehepartner sich als „ein Fleisch“ ausdrücken [vgl. Gn 2, 24.], und sie lernen sich in ihrer besonderen Situation als Ehegatten kennen. Dabei handelt es sich um den Akt, in dem die Ehegatten faktisch die gegenseitige Schenkung mitteilen, die sie bei der Eheschließung mündlich bestätigt haben; Es ist die Sprache, mit der Ehepartner einander sagen: „Ich liebe dich bedingungslos, treu, für immer und mit meinem ganzen Wesen.“ Ich setze mich dafür ein, mit Ihnen eine Familie zu gründen.[347]
Durch die körperliche und sexuelle Vereinigung werden die Ehegatten zu Werkzeugen Gottes für die Schaffung eines neuen menschlichen Lebens und ahmen die göttliche Fruchtbarkeit nach (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2335). Die Ehegatten sind dazu berufen, Mitarbeiter der Liebe Gottes, des Schöpfers, zu sein:
„In der Aufgabe, das menschliche Leben weiterzugeben und zu erziehen, was als ihre eigene Mission betrachtet werden muss, wissen die Ehepaare, dass sie Mitarbeiter in der Liebe Gottes, des Schöpfers, und seiner Dolmetscher sind.“ Und deshalb werden sie ihre Pflicht mit menschlicher und christlicher Verantwortung erfüllen.“ [348]
Die Ehegatten sind berufen, Werkzeuge Gottes bei der Schenkung des Lebens zu sein und daher an der göttlichen Schöpfungskraft und an der göttlichen Fruchtbarkeit, Vaterschaft und Barmherzigkeit teilzuhaben (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2367).
Fruchtbarkeit, die sich Gott anpasst, ist ein Geschenk Gottes und Geschenk und Zweck der Ehe, erklärt der Katechismus der Katholischen Kirche in Nr. 2366, aus diesem Grund: „Jeder eheliche Akt muss in sich für die Weitergabe des Lebens offen bleiben.“ [349]
Tatsächlich besteht nach dem Willen Gottes eine untrennbare Verbindung zwischen der sexuellen Vereinigung und der Fortpflanzung, für die jeder Akt der Vereinigung an sich für die Fortpflanzung offen sein muss: „Diese vom Lehramt der Kirche immer wieder dargelegte Lehre beruht auf der untrennbaren Verbindung, die Gott gewollt hat und die der Mensch nicht aus eigener Initiative lösen kann, zwischen den beiden Bedeutungen des ehelichen Aktes: der verbindenden Bedeutung und der fortpflanzungsfähigen Bedeutung.“[350]
In diesem Sinne heißt es bei den Akten der ehelichen Verbindung: „... verlieren ihre Legitimität nicht, wenn aus Gründen, die niemals vom Willen der Ehegatten abhängen, von ihnen erwartet wird, dass sie unfruchtbar sind, weil ihnen weiterhin geboten bleibt, ihre Verbindung zum Ausdruck zu bringen und zu festigen.“ [351]
Was wir bisher gesehen haben, muss uns voll und ganz verständlich machen, dass Beziehungen der sexuellen Vereinigung nur innerhalb der Ehe zulässig sind, wie es im Dokument „Persona Humana“ der Kongregation für die Glaubenslehre heißt, wonach nach der christlichen Lehre „... jeder menschliche Genitalakt im Rahmen der Ehe stattfinden muss.“ So fest die Absicht derjenigen auch sein mag, die solche vorzeitigen Beziehungen eingehen, so bleibt es dennoch wahr, dass diese es nicht ermöglichen, in ihrer Aufrichtigkeit und Treue die zwischenmenschliche Beziehung zwischen Mann und Frau zu gewährleisten und sie insbesondere vor Fantasien und Launen zu schützen.[352] Nach christlicher Lehre muss jeder menschliche Genitalakt im Rahmen der Ehe erfolgen! Das ist Gottes klarer Wille für den Menschen. Jesus kam, um den Menschen wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen, und es gibt keinen Platz für Polygamie, Polyandrie oder homosexuelle Verbindungen, und es gibt keinen Platz für außerhalb der Ehe vollzogene genitale Handlungen. Christus wollte eine stabile Verbindung zwischen Mann und Frau, eine unauflösliche Verbindung, in der die genitale Aktivität stattfinden muss. Das gleiche Dokument „Persona Humana“ präzisiert noch einmal: „Der heilige Paulus ist noch deutlicher, wenn er lehrt, dass Zölibatäre und Witwer, wenn sie nicht in Enthaltsamkeit leben können, keine andere Wahl haben als die stabile Verbindung der Ehe: Es ist besser zu heiraten als zu brennen“ (1 Kor 7,9). Tatsächlich wird mit der Ehe die Liebe der Ehegatten in der unwiderruflichen Liebe Christi zur Kirche angenommen (vgl. Eph 5,25-32), während die Vereinigung der Körper in Schamlosigkeit (außerehelicher Geschlechtsverkehr wird in 1 Kor 5,1-6.9; 7,2; 10,8; Eph 5,5-7; 1 Tim 1,10; Hebr 13,4; mit Argumenten klare Handlungen ausdrücklich verurteilt: 1 Kor 6,12 ,20-XNUMX.) verunreinigt den Tempel des Heiligen Geistes, wie der Christ geworden ist.“[353]
Was genau sagen die oben zitierten Bibeltexte? Sehen wir es uns unten an.
1 Kor. 6,9s: „Wisst ihr nicht, dass die Ungerechten das Reich Gottes nicht erben werden? Täuscht euch nicht: Weder Unmoralische noch Götzendiener, noch Ehebrecher, noch Verdorbene, noch Sodomiten, noch Diebe, noch die Habgierigen, noch die Trunkenbolde, noch die Verleumder, noch die Räuber werden das Reich Gottes erben.
1 Kor. 7,1s: „Was das betrifft, was du mir geschrieben hast: Es ist gut, dass ein Mann eine Frau nicht berührt, aber wegen der Unmoral hat jeder seine eigene Frau und jede Frau ihren eigenen Ehemann.“
1 Kor. 10,8:XNUMX: „Lasst uns nicht der Unreinheit überlassen, wie einige von ihnen sich selbst überließen und dreiundzwanzigtausend an einem Tag fielen.“ùù
Eph. 5, 5-7: „Denn das sollt ihr wohl wissen: Kein Hurer, kein Unreiner oder Habgieriger, das heißt kein Götzendiener, hat das Reich Christi und Gottes geerbt. Lasst euch von niemandem mit leeren Worten verführen: Für diese Dinge kommt der Zorn Gottes über diejenigen, die ihm ungehorsam sind.“ Habe also nichts mit ihnen gemeinsam.
1 Tim. 1,8ff: „Wir wissen, dass das Gesetz gut ist, sofern es rechtmäßig angewendet wird, in der Überzeugung, dass das Gesetz nicht für die Gerechten, sondern für die Bösen und Aufrührerischen, für die Gottlosen und Sünder, für die Sakrilegien gemacht ist.“ und Schänder, Vatermörder und Muttermörder, Mörder, Hurer, Sodomiten, Menschenhändler, Lügner, Meineidige und für alles andere, was der gesunden Lehre widerspricht, gemäß dem Evangelium der Herrlichkeit des gesegneten Gottes, der mir anvertraut wurde.“
Hebr. 13,4: „Die Ehe wird von allen respektiert und das Ehebett ist makellos. Unzüchtige und Ehebrecher werden von Gott gerichtet.“
1 Kor. 6, 12-20: „Mir ist alles erlaubt!.“ Ja, aber nicht alles hilft. Mir ist alles erlaubt! Ja, aber ich lasse mich von nichts dominieren. Lebensmittel sind für den Bauch da und der Bauch ist zum Essen da! Aber Gott wird dies und jenes zerstören. Der Körper ist nicht für die Unreinheit da, sondern für den Herrn, und der Herr ist für den Körper da. Gott, der den Herrn auferweckt hat, wird auch uns durch seine Macht auferwecken. Wussten Sie nicht, dass Ihre Körper Glieder Christi sind? Soll ich dann die Glieder Christi nehmen und sie zu Gliedern einer Hure machen? Sei nie! Wussten Sie nicht, dass jeder, der sich mit der Prostituierten verbindet, mit ihr einen Körper bildet? Die beiden – so heißt es – werden ein Fleisch werden. Wer sich aber dem Herrn anschließt, bildet mit ihm einen Geist. Finger weg von Unreinheiten! Welche Sünde auch immer ein Mensch begeht, sie liegt außerhalb seines Körpers; Wer sich aber der Unreinheit hingibt, sündigt gegen seinen eigenen Körper. Wissen Sie nicht, dass Ihr Körper ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in Ihnen ist? Du hast es von Gott erhalten und gehörst nicht dir selbst. Wahrlich, du wurdest mit einem Preis erkauft: Verherrliche daher Gott in deinem Körper!“
Wie wir sehen können, verbietet die Heilige Schrift ausdrücklich und deutlich außerehelichen Geschlechtsverkehr!
Im Dokument „Persona Humana“ heißt es weiter: „Die fleischliche Vereinigung ist daher nicht legitim, wenn zwischen einem Mann und einer Frau keine endgültige Lebensgemeinschaft besteht.“ Das ist es, was die Kirche immer verstanden und gelehrt hat (vgl. Innozenz IV., Ep. Sub catholicae Profession, 6.3.1254: Denz 835; Pius II., Im Brief Cum sicut accepimus verurteilte Vorschläge, 14.11.1459: Denz 1367; Sant'Offizio, Dekrete vom 24.9.1665 und 2.3.1679: Denz 2045 2148 und 31.12.1930; Pius XI. Enzyklika Casti connubii, 22: 1930(558), 559-5; EE 497/499-XNUMX.) Darüber hinaus findet er in den Überlegungen der Menschen und in den Lehren der Geschichte eine tiefe Übereinstimmung mit seiner Lehre.“[354]
Im Fall der wiederverheirateten Geschiedenen ist es offensichtlich, dass Gott sie nicht untereinander vereint hat, sondern dass er sie mit ihren jeweiligen Ehepartnern vereint hat, das heißt mit denen, mit denen er ihre sakramentale und gültige Ehe besiegelt hat, die von der Kirche als unauflöslich anerkannt ist; Deshalb gibt es zwischen Geschiedenen und Wiederverheirateten keine Ehe … und es kann keine den Ehegatten eigenen Handlungen, Handlungen der ehelichen Vereinigung, geben! Das Leben der Geschiedenen und Wiederverheirateten als solches wird daher niemals ein Eheleben sein und kann niemals eigene Handlungen der Ehegatten, Handlungen der ehelichen Vereinigung, beinhalten. Wenn die Geschiedenen und Wiederverheirateten sich vor Gott in Ordnung bringen wollen, dürfen sie zunächst nicht zusammenleben, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor, die ein solches Zusammenleben rechtfertigen, und wenn sie doch zusammenleben, müssen sie als Bruder und Schwester leben (wie die Kirche in den Texten, die wir auf den vorherigen Seiten vorgestellt haben, klar sagt) ... daher ist für die Geschiedenen und Wiederverheirateten keine Handlung, die den Ehegatten eigen ist, kein Akt der ehelichen Verbindung rechtmäßig!
Da zwischen ihnen keine Ehe und kein Eheleben besteht, können sie insbesondere nicht die intimen Handlungen vornehmen, die verheirateten Personen vor Gott zustehen, und da sie darüber hinaus bereits mit anderen Personen vor Gott verheiratet sind, ist ihr Zusammenleben more uxorio normalerweise skandalös, und alle intimen Handlungen zwischen ihnen sind Handlungen von besonderer Schwere, das heißt ehebrecherische Handlungen ... die die Schwere der Sünde der Unzucht mit der Verletzung der vor Gott in der Ehe eingegangenen Verpflichtungen verbinden.
Offensichtlich können Geschiedene und Wiederverheiratete, die wirklich nach Gottes Willen leben wollen, aus offensichtlichen Gründen der Vorsicht und auch zur Vermeidung von Skandalen nicht im selben Bett und im selben Zimmer schlafen.
b) Wichtige Klarstellungen zum Ehebruch; In manchen Fällen kann Diebstahl eine objektiv lässliche Sünde sein, Ehebruch ist jedoch immer eine objektiv schwere Sünde.
Wir haben oben bereits gesehen, dass die negativen Gebote des Naturgesetzes universell gültig sind: Sie verpflichten jeden einzelnen, immer und für immer, tatsächlich sind es Verbote, die eine bestimmte Handlung ausnahmslos verbieten, weil die Wahl eines solchen Verhaltens in keinem Fall mit der Güte des Willens des handelnden Menschen, mit seiner Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit seinem Nächsten vereinbar ist. Nun erscheint es wichtig, zu diesem Punkt eine Klarstellung vorzunehmen.
Im VS lesen wir: „Die negativen Gebote des Naturrechts gelten allgemein: Sie verpflichten jeden einzelnen, immer und für immer.“ … Die Kirche hat immer gelehrt, dass man niemals Verhaltensweisen wählen darf, die durch die moralischen Gebote verboten sind, die im Alten und Neuen Testament in negativer Form ausgedrückt werden. Wie wir gesehen haben, bekräftigt Jesus selbst die zwingende Natur dieser Verbote: „Wenn du ins Leben eintreten willst, halte die Gebote …: Töte nicht, begehe keinen Ehebruch, stehle nicht, lege kein falsches Zeugnis ab“ (Mt 19,17-18).“ (VS, Nr. 52)
Es muss klargestellt werden, was VS hier bekräftigt, und zwar in dem Sinne, dass in manchen Fällen bestimmte Verstöße gegen negative Gebote der Zehn Gebote objektiv geringfügig sind und objektiv lässliche Sünden nach sich ziehen, zum Beispiel ist Diebstahl in manchen Fällen objektiv lässliche Sünde, wie der hl. Thomas: „Ad tertium dicendum quod illud quod modicum est ratio apprehendit quasi nihil.“ Und die Idee, dass in seinen Mindestverhältnissen ein nicht reputierter Sibi Nocumentum inferri ist, und die Person, die sie annimmt, ist nicht bereit, sich freiwillig zu melden. Und wenn Sie heimlich auf ein Minimum verzichten, können Sie eine Todsünde entschuldigen. Wenn Sie ein lebendiges Furandi- und Inferendi-Nocumentum-Numn-Proximo haben, und in Talibus Minimis Potest es peccatum mortal sind, müssen Sie sich darauf verlassen, dass Sie nur auf Konsens bedacht sind. ” (II-II q. 66 a.6 ad 3m)
Sogar der Große Katechismus des hl. Pius X. bezeichnet einige Diebstähle als objektiv lässliche Sünden
„443 F. Ist Stehlen eine schwere Sünde? Es ist eine schwere Sünde gegen die Gerechtigkeit, wenn es um ernste Angelegenheiten geht. Es ist sehr wichtig, dass das Recht jedes Einzelnen auf sein eigenes Eigentum respektiert wird, und dies zum Wohle des Einzelnen, der Familien und der Gesellschaft.
444 F. Wann liegt ein schwerwiegender Diebstahl vor? Es ist ernst, wenn eine wichtige Sache weggenommen wird, aber auch, wenn der Nachbar durch die Wegnahme einer unbedeutenden Sache einen schweren Schaden erleidet.
Wenn Diebstahl eine lässliche Sünde ist, beraubt er die Person, die ihn begeht, offensichtlich nicht des göttlichen Lebens. Das Gleiche gilt für andere Verstöße gegen negative Befehle, die kaum ins Gewicht fallen.
Auf der anderen Seite gibt es negative Gebote, die Kleinigkeiten nicht zulassen und deren Verstöße stets schwerwiegende Gesetzesverstöße darstellen.
Die Kongregation für die Glaubenslehre stellt in der Erklärung „Persona humana“ (29.12.1975) fest: „Nach der christlichen Tradition und der Lehre der Kirche und wie auch die richtige Vernunft anerkennt, bringt die moralische Ordnung der Sexualität so hohe Werte für das menschliche Leben mit sich, dass jede direkte Verletzung dieser Ordnung objektiv schwerwiegend ist.“[355]
In dieser Zeile heißt es im Katechismus:
„Es gibt Handlungen, die für sich genommen und unabhängig von den Umständen und Absichten aufgrund ihres Zwecks immer schwerwiegend rechtswidrig sind; solche Gotteslästerung und Meineid, Mord und Ehebruch. …“ (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1756) Wie Sie sehen, besagt der Katechismus nicht, dass die Verletzung des Gebots, nicht zu stehlen, immer ernsthaft illegal ist, sondern dass es immer ernsthaft und objektiv illegal ist, Ehebruch, Lästerung und Tötung zu begehen.
Möge Gott in seiner Kirche eingreifen, damit sein Gesetz von allen, vor allem aber vom Papst und den Hirten, bestätigt und respektiert wird.
Heilige Maria, bete für uns.
10) Wenn der Ehebruch sehr schwerwiegend ist, ist die praktizierte Homosexualität schwerwiegender ... aber der „Paradigmenwechsel“ begünstigt auch Letzteres.
Wir werden diesem Thema später ein ganzes Kapitel widmen, aber es scheint mir schon jetzt wichtig, seine Grundzüge nachzuzeichnen. Gott erleuchte uns.
a) Die Verurteilung homosexueller Handlungen durch eine gesunde katholische Lehre.
Wie der Katechismus der Katholischen Kirche in Nr. erklärt. 2357 ff. : „Homosexualität bezeichnet Beziehungen zwischen Männern oder Frauen, die eine ausschließliche oder überwiegende sexuelle Anziehung zu Menschen des gleichen Geschlechts verspüren.“ … Gestützt auf die Heilige Schrift, die homosexuelle Beziehungen als schwere Verderbtheit darstellt (vgl. Gen 19,1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,9-10; 1 Tim 1,10). Die Tradition hat immer erklärt, dass „homosexuelle Handlungen ihrem Wesen nach ungeordnet sind“. (Heilige Kongregation für die Glaubenslehre, Dez. Persona humana, 8: AAS 68 (1976) 85.) Sie widersprechen dem Naturgesetz. … Unter keinen Umständen können sie genehmigt werden.“
Zur katholischen Lehre: „Nach der objektiven moralischen Ordnung sind homosexuelle Beziehungen Handlungen, denen ihre wesentliche und unverzichtbare Regel entzogen ist.“ Sie werden in der Heiligen Schrift als schwere Verdorbenheit verurteilt und tatsächlich als die fatale Folge einer Ablehnung Gottes dargestellt. (Röm 1,24-27. Vgl. auch ... 1 Kor 6,10 und 1 Tim 1,10.) Dieses Urteil der Heiligen Schrift erlaubt uns nicht den Schluss, dass alle, die unter dieser Anomalie leiden, persönlich dafür verantwortlich sind, aber es bezeugt, dass homosexuelle Handlungen an sich gestört sind und dass unter keinen Umständen Können sie eine Genehmigung erhalten?[356]
Die Verurteilung der Homosexualität durch die Bibel ist klar und deutlich: „… es gibt offensichtliche Übereinstimmung innerhalb der Heiligen Schrift selbst in Bezug auf homosexuelles Verhalten. Daher basiert die kirchliche Lehre in diesem Punkt nicht nur auf isolierten Sätzen, aus denen sich fragwürdige theologische Argumente ableiten lassen, sondern auf der soliden Grundlage eines ständigen biblischen Zeugnisses.[357]
In dieser Zeile s. Augustinus erklärte: „Deshalb müssen naturwidrige Laster überall und immer verabscheut und bestraft werden, zum Beispiel die Laster der Sodomiten, die selbst wenn alle Völker der Erde sie praktizieren würden, das göttliche Gesetz sie in die gleiche Verurteilung für ihre Missetaten verwickeln würde, da es die Menschen nicht für einen solchen Gebrauch ihrer selbst geschaffen hat.“ Tatsächlich ist die Verunreinigung der Natur selbst, deren Urheber er ist, durch eine perverse Leidenschaft eine Verletzung des Bandes, das zwischen uns und Gott bestehen muss.[358].
Der heilige Thomas bekräftigte: „Aber die Laster, die über die menschliche Natur hinausgehen, sind noch verwerflicher.“ Und doch müssen auch sie in einem gewissen Maß auf Unmäßigkeit zurückgeführt werden: Dies ist der Fall bei denen, die Freude daran haben, Menschenfleisch zu essen oder sich mit Tieren oder Menschen zu vereinen“ (II-II, q. 142, a. 4).
Im q. 154 des II-II a. 12 Thomas zitiert einen Text aus St. Augustinus, dass der Engelsdoktor selbst bestätigt, wenn er sagt, dass der Mensch bei Sünden gegen die Natur das übertritt, was die Natur in Bezug auf sexuelle Aktivitäten vorgibt, weshalb diese Sünden in sexuellen Angelegenheiten die schwerwiegendsten sind.
Im Katechismus des hl. Pius X. sagt dazu: „966. Von welchen Sünden wird gesagt, dass sie vor Gott nach Rache schreien?
Es gibt vier Sünden, von denen man sagt, dass sie vor Gott nach Rache schreien:
freiwillige Tötung;
unreine Sünde gegen die Ordnung der Natur;
Unterdrückung der Armen;
um die Löhne der Arbeiter zu betrügen.
- Warum sollen diese Sünden vor Gott nach Rache schreien? Diese Sünden sollen nach Rache vor Gott schreien, weil der Heilige Geist es sagt und weil ihre Missetat so schwerwiegend und offensichtlich ist, dass sie Gott dazu verleitet, sie mit härteren Strafen zu bestrafen.
Offensichtlich handelt es sich bei der unreinen Sünde, von der wir sprechen, um die praktizierte Homosexualität.
Abschließend sagt die Kongregation für die Glaubenslehre: „Die Lehre der Kirche steht heute in organischer Kontinuität mit der Vision der Heiligen Schrift und mit der beständigen Tradition.“[359]
Die Kongregation für die Glaubenslehre präzisiert weiter: „Nur in der ehelichen Beziehung kann der Gebrauch der sexuellen Fähigkeit moralisch richtig sein.“ Daher handelt eine Person, die sich homosexuell verhält, unmoralisch.“[360]
Daher ist die Verurteilung dieser Sünden der Homosexualität absolut und eindeutig und basiert auf der Heiligen Schrift und der Tradition. Aber leider greift auch in diesem Bereich die Strategie des „Paradigmenwechsels“ gerade ein, um die gesunde Lehre zu untergraben.
Gott schenke uns seine Weisheit.
b) Offensichtliche „Öffnungen“ in Bezug auf praktizierte Homosexualität.
In seinem Buch stellt Ureta in Kapitel 7 fest[361]dass in der Synode von 2014 relatio post disceptationem auf Proteste stieß, weil sie nur die Thesen der Kasperianer-Minderheit vorstellte und ein bedeutsames moralisches Prinzip vorstellte, aus dem auch positive Elemente aus objektiv schwer sündigen Situationen wie vorehelichen Beziehungen oder homosexuellen Lebensgemeinschaften abgeleitet werden konnten: Aufnahme in den Abschlussbericht: Der Absatz betraf die Seelsorge für Menschen mit homosexuellen Neigungen und die beiden Absätze, die sich mit der Frage der Kommunion für Geschiedene und Wiederverheiratete befassten (also anerkennen Berücksichtigung der Meinungsverschiedenheiten unter den Synodenvätern). Ungeachtet dieser Ablehnung und ungeachtet der Regelung ordnete Papst Franziskus bedeutsam an, dass solche Passagen in den endgültigen Text münden, der dann an die Diözesen und Pfarreien geschickt würde, um als Inspiration für die Vorschläge der „Grundlage“ für die Ordentliche Synode des folgenden Jahres zu dienen [362]"
Ich betone, dass: ... in der Schlussabstimmung drei Absätze nicht die gesetzlich erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Genehmigung und Aufnahme in den Abschlussbericht erreichten: der Absatz über die Seelsorge für Menschen mit homosexuellen Neigungen und die beiden Absätze, die sich mit der Frage der Kommunion für Geschiedene und Wiederverheiratete befassen, aber in Abweichung von der Verordnung ordnete Papst Franziskus an, dass diese Passagen im endgültigen Text erscheinen, der dann an die Diözesen und Pfarreien geschickt würde, um die Vorschläge der „Basis“ zu inspirieren. für die Ordentliche Synode des folgenden Jahres ... Eine höchst bedeutsame Tatsache, wie wir jetzt bereits verstehen können und im Laufe dieses Buches zunehmend verstehen werden ... leider. Wie oben erwähnt: Die ultimative Kontrolle über alles lag in den Händen des Papstes!
Zu dieser Tatsache erklärte Kardinal Reinhard Marx: „Bisher waren diese beiden Themen absolut nicht verhandelbar. Obwohl es ihnen nicht gelang, eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen, stimmte die Mehrheit der Synodenväter dennoch für sie.“
„Sie sind immer noch Teil des Textes“, fuhr Marx fort. „Ich habe den Papst ausdrücklich danach gefragt, und der Papst sagte, er wolle, dass alle Punkte zusammen mit allen Abstimmungsergebnissen veröffentlicht würden. Er wollte, dass jeder in der Kirche sah, wo wir waren. Nein, dieser Papst hat die Türen weit geöffnet und die Abstimmungsergebnisse am Ende der Synode werden daran nichts ändern.[363] Ich betone: Bisher waren diese beiden Themen absolut nicht verhandelbar. Obwohl es ihnen nicht gelang, eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen, stimmte die Mehrheit der Synodenväter dennoch für sie. … dieser Papst hat die Türen weit geöffnet …
Einige Monate später bekräftigte Kardinal Burke: „Ich werde mich dem Papst widersetzen, wenn es Öffnungen für Geschiedene, Wiederverheiratete und Schwule gibt.“ Ich kann nichts anderes tun“[364] Um solch ernste Dinge zu sagen, ist es offensichtlich, dass Kardinal Burke erkannt hatte, dass der Papst auf diese Öffnungen hinarbeitete ... leider.
Wir haben im ersten Kapitel gesagt, dass während der Synode von 2015 mit einer klaren Strategie…. „… und zur großen Überraschung der Synodenväter wurde der ihnen vorgelegte Text, mit einem absoluten Verbreitungsverbot für die 51 Auditoren und andere Teilnehmer der Versammlung, am Abend verteilt, und zwar nur auf Italienisch, einer Sprache, die die Mehrheit der Teilnehmer nicht vollständig beherrschte (insbesondere diejenigen, die aus geografischen Gebieten kamen, die einer Änderung der Kirchendisziplin feindseliger gegenüberstanden, wie Afrika, Polen und die Vereinigten Staaten). Darüber hinaus berücksichtigte der Text nicht die 1.355 vorgeschlagenen Änderungen und stellte im Wesentlichen die Position des Instrumentum laboris wieder her, einschließlich der Absätze, die im Saal die meiste Kritik hervorgerufen hatten, nämlich diejenigen, die Homosexualität und wiederverheiratete Geschiedene betrafen. [365] Ich betone insbesondere: „Der Text hat die 1.355 Änderungsvorschläge nicht im Geringsten berücksichtigt und den Standpunkt des Instrumentum laboris im Wesentlichen neu vorgeschlagen, einschließlich der Absätze, die im Gerichtssaal die meiste Kritik hervorgerufen hatten, nämlich diejenigen, die Homosexualität und wiederverheiratete Geschiedene betrafen.“ … offensichtlich wurde versucht, mit einer „klugen“ Strategie eine „Öffnung“ für homosexuelle Praktiken durchzusetzen.
Der Text wurde von den Synodenvätern praktisch abgelehnt!
Dann wurde ein weiterer Text erstellt. „In diesem neuen Text wurden Verweise auf homosexuelle Paare gestrichen und zur Kommunion von wiederverheirateten Geschiedenen wieder aufgegriffen: „Als „Kompromisslösung“ ein zweideutiger Absatz des Berichts des „Germanicus“-Kreises – verfasst unter anderem von Kardinal Walter Kasper, aber auch von Kardinal Gerhard Müller, dem damaligen Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre.“ [366] Dieser zweite Text wurde von den Vätern genehmigt.
Den beiden Synoden folgte die Exhortation Amoris Laetitia; In dem Kapitel, das ich speziell der „Offenheit“ gegenüber Homosexualität widmen werde, werden wir gut sehen, wie diese „Offenheit“ durch Amoris Laetitia erreicht wurde, hier genügt mir die Anmerkung, was C. Spaemann bezeichnend schreibt: „... die entscheidenden Passagen in Amoris Laetitia, in denen der Heilige Katholische Orden untergraben wurde, sprechen nicht nur von Geschiedenen und standesamtlich Wiederverheirateten, sondern ganz allgemein von „irregulären Situationen“ (u. a. in AL 305). XNUMX). Warum sollten homosexuelle Beziehungen nicht einbezogen werden? Warum nicht auch die unter den Priestern? Warum nicht auch die der Geistlichen, die volljährig sind? Es besteht der Verdacht, dass das Apostolische Schreiben Amoris Laetitia im Kontext einer Agenda erstellt wurde, die auf die Einführung der sogenannten „sexuellen Vielfalt“ in der Kirche abzielt.[367] ... in Wirklichkeit ist die Tatsache, dass sie durch Amoris Laetitia solche „Öffnungen“ schaffen wollen, weit mehr als ein Verdacht, wie wir vor allem in dem Kapitel sehen werden, in dem ich ausführlich über diese „Öffnungen“ in Bezug auf homosexuelle Praktiken sprechen werde ... wir werden sehen, dass diese Ermahnung von Homosexuellen spricht und dass, wie einige Moralisten in Avvenire (Zeitschrift der Bischöfe und damit ... des Papstes) erklären, das, was dieses päpstliche Dokument über die Geschiedenen und Wiederverheirateten sagt, angewendet werden kann, analog zu denen, die Homosexualität praktizieren ... Wir werden sehen, dass Luciano Moia unglaublicherweise genau nach Amoris Laetitia in Avvenire, der Zeitung der italienischen Bischöfe und daher eng mit dem Papst verbunden und von ihm angesprochen, schreiben konnte: „„Die Lehre spricht eine klare Sprache“, würden diejenigen sagen, die die Normen als Steine nutzen, die man in das Leben der Menschen wirft. Ja, aber welche Regel? In Amoris laetitia – dem nach wie vor jüngsten lehramtlichen Dokument zu diesem Thema – erinnert Franziskus an die Notwendigkeit der pastoralen Nähe der Kirche zu homosexuellen Menschen, fügt jedoch keine ethische Verurteilung hinzu und erinnert nicht an die Passage aus dem Katechismus über das „moralische Ziel“. , wie es die vorherigen Dokumente des Lehramtes getan hatten. Das Gleiche gilt für das Abschlussdokument der Jugendsynode. Ein einfaches Versehen? Schwer zu glauben. Vielleicht der Wunsch, die Frage aus einem anderen Blickwinkel zu lesen, die Debatte zu eröffnen, auf die Meinung der Basis zu hören, in der Überzeugung, dass „nicht alle doktrinären, moralischen und pastoralen Diskussionen durch Interventionen der Partei gelöst werden müssen“. Lehramt“ hätte sich durchsetzen können. (Al, 3).[368]
Beachten Sie gut…. " … Welcher Standard ?" ... daher sind die Bibel, die Tradition, das Lehramt und der aktuelle Katechismus, die homosexuelle Handlungen radikal und absolut verurteilen, für Moia und für die Zukunft verschwunden ... Unglaublich, aber wahr und offensichtlich sehr ernst ... und ernsthaft skandalös ... vor allem, wenn wir lesen, dass Papst Franziskus: „keine ethische Verurteilung hinzufügt, sich nicht an die Passage des Katechismus bezüglich der „objektiven moralischen Störung“ erinnert“ … das heißt, er hat keine ethische Verurteilung homosexueller Handlungen ausgesprochen … Diese Aussagen von Moia sind die Früchte von Amori s laetitia, die gerade auch zum Thema homosexuelle Handlungen „Türen öffnet“ ... und es sind Zeichen, die zusammen mit anderen deutlich zeigen, wie tiefsinnig die Haltung des Papstes zu diesem Thema in den letzten Jahren ist ...
Zusätzlich zu den bisher dargelegten Hinweisen werden wir im Folgenden und dann in dem diesem Thema gewidmeten Kapitel bestimmte Treffen, bestimmte Handlungen und bestimmte Erklärungen des Papstes zur Frage homosexueller Handlungen untersuchen, die im Hinblick auf die „Offenheit“, die er in dieser Frage an den Tag legt, tatsächlich äußerst bedeutsam erscheinen; Der „Paradigmenwechsel“, den Papst Franziskus vollzieht, betrifft auch die „Offenheit“ zum Thema homosexuelle Handlungen.
Tatsächlich hat der Papst Probleme, eine Frau zu treffen, eine Aktivistin, die gegen die gleichgeschlechtliche Ehe ist und ebenfalls vier Ehen (mit Männern) hinter sich hat, aber er hat keine Probleme, bekannte Homosexuelle zu treffen[369].
Und auch der Papst hat kein Problem damit, dass einer seiner Briefe gelesen wird. Messe einen Pro-LGBT-Aktivisten mit großem Skandal[370].
Der Papst zensiert nicht, sondern „fördert“ ihn vielmehr. Martin SJ, der sogar s feiert. Pre-Gay-Pride-Messe und demnach: Papst Franziskus hat LGBT-Freunde und hat viele Erzbischöfe und Bischöfe ernannt, die die LGBT-Welt unterstützen[371]. Laut den Autoren des Briefes, in dem der Papst der Häresie beschuldigt wurde: „Pater. Martin ist ein bekannter Verfechter der Legitimierung homosexueller Beziehungen und Handlungen. 2017 ernannte ihn Papst Franziskus zum Berater des Kommunikationssekretariats des Heiligen Stuhls.“[372]
Pater Martin wurde im Oktober 2019 vom Papst empfangen und etwa einen Monat später sagte er, dass der Papst ihn bei diesem Treffen ermutigt habe, seinen Dienst für LGBT-Katholiken fortzusetzen.
In einem Artikel von S. Paciolla mit dem bezeichnenden Titel: „Ein Foto, das einen „Paradigmenwechsel“ bescheinigt“[373] und das betrifft genau das Treffen zwischen dem Papst und Pater Dr. im Oktober 2019. Martin, der Journalist, erklärt: „…Kardinal Robert. In einem Leitartikel im WSJ bezeichnete Sarah Pater Martin als „einen der schärfsten Kritiker der Botschaft der Kirche in Bezug auf Sexualität“. Kardinal Burke sagte in einem Interview mit The Wanderer, dass die Aussage von Pater Martin „nicht mit der Lehre der Kirche“ über Homosexualität vereinbar sei. Der Erzbischof von Philadelphia, Msgr. Charles Chaput schrieb kürzlich, dass Pater Martin „das katholische Glaubensbekenntnis falsch darstellt“. Bischof Thomas John Paprocki von der Diözese Springfield gab am 19. September eine Erklärung ab, in der er unter anderem sagte: „Die öffentlichen Botschaften von Pater Martin stiften Verwirrung unter den Gläubigen und stören die Einheit der Kirche, indem sie das falsche Gefühl fördern, dass unmoralisches Sexualverhalten nach Gottes Gesetz akzeptabel sei.“[374] … Papst Franziskus lässt ihm offenbar freie Meinungsäußerung und rügt die fehlerhaften und skandalösen Äußerungen von Pater Franziskus nicht. Martin … und ermutigt ihn tatsächlich, seine Arbeit fortzusetzen!
Einer der letzten von Papst Franziskus geschaffenen Kardinäle ist Msgr. Mendonça lesen wir Folgendes über ihn: „Er ist bekanntermaßen ein Fan von Schwester Maria Teresa Forcades i Vila, einer ultrafeministischen „Theologin“, die Abtreibung und homosexuelle „Ehe“ unterstützt. Genau im Vorwort zu einem Buch von Forcades argumentiert der Neo-E, dass „Jesus von Nazareth keine Regeln kodifizierte oder festlegte“. Darüber hinaus lobte er Bergoglio in einem Interview von 2016, indem er ihn den „Traditionalisten“ gegenüberstellte.“[375]
In diesem Zusammenhang scheinen uns die Worte dieses Theologen Forcades bedeutsam zu sein: „Ich denke, Papst Franziskus hat mit der Familiensynode versucht, in diesem Sinne einen Schritt nach vorne zu machen, es ist ihm nicht gelungen, aber es herrscht nicht mehr die gleiche Atmosphäre wie damals, als Papst Franziskus nicht da war.“ Schwester Jeannine Gramick zum Beispiel, die sich seit vielen Jahren in den Vereinigten Staaten dafür einsetzt, dass nicht nur Homosexualität, sondern auch homosexuelle Aktivitäten und körperliche homosexuelle Liebe akzeptiert werden, sagte, dass er seit der Ankunft von Papst Franziskus nicht mehr unter dem Druck stehe, unter dem er zuvor gestanden habe, diese Art von Apostolat nicht zu betreiben.[376]
Seine Eminenz De Kesel, einer der von Papst Franziskus geschaffenen Kardinäle, sagte: „Die Verurteilung homosexueller Handlungen ist nicht länger haltbar.“[377] Mir ist nicht bekannt, dass der Heilige Stuhl eingegriffen hat, um die Aussagen dieses Kardinals zu korrigieren ...
Darüber hinaus: „Im Jahr 2013 Fr. Timothy Radcliffe hat argumentiert, dass homosexuelle Handlungen ein Ausdruck der Selbsthingabe Christi sein können. Papst Franziskus ernannte ihn im Mai 2015 zum Berater des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden.“[378] Über diesen dominikanischen Vater können Sie sehr genaue Links lesen, die auf seine Offenheit in Bezug auf Homosexualität hinweisen[379] Ein wichtiger Satz von Fr. Radcliffe sagt dazu: „Hier geht es nicht darum, die engagierte Liebe zu Menschen des gleichen Geschlechts zu verunglimpfen. Auch dies sollte geschätzt und unterstützt werden, weshalb Kirchenführer langsam dazu übergehen, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu unterstützen. Der Gott der Liebe kann in jeder wahren Liebe gegenwärtig sein. Aber die „Homo-Ehe“ ist unmöglich, weil sie versucht, die Ehe aus ihrer Verankerung in unserem biologischen Leben herauszulösen. Wenn wir das tun, verleugnen wir unsere Menschlichkeit. Es wäre, als würde man versuchen, ein Käsesoufflé ohne Käse oder einen Wein ohne Trauben zuzubereiten.“[380] Diese Worte bedeuten im Wesentlichen Folgendes: Gleichgeschlechtliche Liebe sollte ebenfalls geschätzt und unterstützt werden, daher unterstützen Kirchenführer langsam gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Der Gott der Liebe kann in jeder wahren Liebe gegenwärtig sein. Aber eine „Homo-Ehe“ ist unmöglich, weil sie darauf abzielt, die freie Ehe aus ihren Grundlagen in unserem biologischen Leben zu verbannen.
Er sagt über den Fr. Radcliffe die Seite Lifesitenews: Der englische Priester und Autor Radcliffe, den Papst Franziskus 2015 zum Berater des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden ernannte, war von 1992 bis 2001 Meister des Dominikanerordens und ein klarer Befürworter der Homosexualität. Im Jahr 2013 stellte er fest, dass „schwule Sexualität“ „Ausdruck der Selbsthingabe Christi“ sein kann.[381]
Nach dem Fr. Radcliffe scheint mir wichtig zu sein, etwas von Kardinal Cupich zu sehen:
„In der Familiensynode 2015 unterstützte Kardinal Cupich den Vorschlag, Menschen in ehebrecherischen Beziehungen und sexuell aktiven Homosexuellen unter bestimmten Umständen den Empfang der Eucharistie mit gutem Gewissen zu ermöglichen. Papst Franziskus ernannte ihn 2014 zum Erzbischof von Chicago, 2016 zum Kardinal und zum Mitglied der Kongregation der Bischöfe und der Kongregation für das Katholische Bildungswesen.“[382]
In diese Richtung gehen auch die Worte von Kardinal Cupich, wonach es in seiner Diözese nicht vorgesehen ist, dass die Sakramente denjenigen verweigert werden, die bekanntermaßen in einer homosexuellen Partnerschaft leben [383].
Bezeichnenderweise, das betone ich, hat der Papst nicht alle diese Fehler in Bezug auf Homosexualität als seine Pflicht verurteilt, sondern tatsächlich in verschiedenen Fällen diejenigen unterstützt und gefördert, die sie verbreitet haben!
Mit besonderer Empörung sind in diesem Zusammenhang die Äußerungen eines dem Papst selbst nahestehenden Kardinals zu beachten, der mit mindestens einem weiteren Bischof sogar die Türen zur Segnung homosexueller Paare öffnen will [384] Insbesondere Kardinal Marx: „… in einem Interview am Samstag, dem 3. Februar 2018, vom Sender B5 des Bayerischen Rundfunks erklärte er, dass Amoris Laetitia ein allgemeines Kriterium pastoraler Natur biete, das auf viele Situationen des Alltagslebens, einschließlich homosexueller Beziehungen, angewendet werden könne: Aufmerksamkeit „auf den einzelnen Menschen, seine Geschichte und seine Beziehungen“. Dieses Kriterium kann in manchen Fällen die Segnung homosexueller Paare ermöglichen. Aber es liegt am Urteilsvermögen des Priesters, zu verstehen, ob es angemessen ist oder nicht.“[385] Kardinal Marx steht Papst Franziskus sehr nahe, das sollte man sehr gut zur Kenntnis nehmen; Ich wiederhole: Papst Franziskus sehr nahe! Die Worte des Kardinals haben also ein außergewöhnliches „Gewicht“.
Diese schwerwiegenden Fehler von Kardinal Marx usw. Stattdessen wurden sie von Bischof Chaput verurteilt[386], von Kardinal Cordes[387] der eindeutig von einem Sakrileg sprach, und von Kardinal Müller, der bezeichnenderweise sagte: „Wenn ein Priester ein homosexuelles Paar segnet, dann ist das eine Gräueltat, die an einem heiligen Ort begangen wird, nämlich etwas zu genehmigen, was Gott nicht gutheißt.“[388]
Nach all dem ... angesichts der Tendenz und des günstigen Windes, der im Vatikan für solche Segnungen zu wehen schien, haben sich andere Kardinal Marx angeschlossen ... und in diesem Zusammenhang die Erklärungen, die auf den großen Bildschirmen der Versammlung geäußert wurden von Brisbane, einer zweitägigen Veranstaltung, die von der Erzdiözese zur Vorbereitung des Plenarkonzils organisiert wurde ... und von größerer Sorge ist die Tatsache, dass der Erzbischof offenbar nicht eingegriffen hat, um sie radikal zu verurteilen.[389]
In diesem Klima wurde die Segnungszeremonie eines lesbischen Paares, die von einem Priester durchgeführt und mit Fotos über soziale Netzwerke verbreitet wurde, öffentlich gemacht. Die Diözese, der der Priester angehört, bestätigte die Nachricht und ergriff keine Maßnahmen gegen den Priester[390] … Es ist immer noch nicht bekannt, dass Verurteilungsmaßnahmen gegen alle Diener Gottes ergriffen wurden, die zeigen, dass sie homosexuellen Segnungen Tür und Tor öffnen wollen. Obwohl die Kongregation für die Glaubenslehre im Jahr 2021, drei Jahre nach Beginn des Skandals um Segnungen für homosexuelle Paare, ein Dokument herausgab, in dem sie die Legitimität solcher Segnungen für homosexuelle Paare verurteilte[391] Es scheint nicht, dass Maßnahmen gegen diejenigen ergriffen wurden, die vor diesem Dokument die Gläubigen empörten, indem sie sich für den Segen gleichgeschlechtlicher Paare aussprachen, oder gegen diejenigen, die dieses Dokument ablehnten[392] … wir warten zuversichtlich darauf, dass der Vatikan bis zum Ende interveniert, um die oben genannten Fehler und die damit verbundenen Skandale zu beseitigen … aber ich befürchte, dass dies in diesem Pontifikat nicht geschehen wird. Wahrscheinlich wollte der Papst mit dem erwähnten Dokument nur den katholischen Gläubigen etwas vormachen, um viele glauben zu machen, er folge der gesunden Lehre ... aber in Wirklichkeit ist das nicht der Fall, und in der Tat sind diejenigen, die die Welt mit diesen Segnungen empört haben, an ihrer Stelle, als ob nichts gewesen wäre, und werden wahrscheinlich auch weiterhin den „Paradigmenwechsel“ vorantreiben, um die Legitimität dieser Segnungen für homosexuelle Paare zu unterstützen und sie zu praktizieren, weil der Papst diese Segnungen offensichtlich nur auf einer „theoretischen“ Ebene verurteilt, nicht in die konkrete Realität der Tatsachen. Darüber hinaus ist mir nicht bekannt, dass der Papst selbst die Aussagen dieses Dokuments so hervorgehoben hat, wie es nötig gewesen wäre ... daher habe ich den klaren Eindruck, dass es nicht „seins“ ist und dass er es „obtorto collo“ genehmigen musste ... und dass er weder die Absicht hat, es gültig zu machen, noch die Skandale wiedergutzumachen, die diese Segnungen und die sie unterstützenden Erklärungen verursacht haben. In diesem Sinne erscheint auch die Tatsache, dass die Gegner des Dokuments gegen die Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare auf ihren Plätzen bleiben, bedeutsam und Teil der Strategie des Papstes, wenn man bedenkt, dass, wie wir gesehen haben, die beiden großen Moralisten des Johannes-Paul-II-Instituts (Melina und Noriega Bastos) ihren Platz erheblich verloren haben ...! Offensichtlich besteht die wirkliche Gefahr für den Papst nicht in den Skandalen um homosexuellen Segen und homosexuelle Ideologie ... die wirkliche Gefahr für den Papst liegt in einer gesunden Lehre!!
Wie bereits erwähnt, verweise ich für eine ausführlichere Behandlung des Themas auf das diesem Thema gewidmete Kapitel (im zweiten Band), aber schon jetzt denke ich, dass klar ist, dass der „Paradigmenwechsel“ auch für eine „Offenheit“ im Hinblick auf praktizierte Homosexualität sorgt ... das heißt, er sorgt für Abweichungen von der gesunden Lehre auch im Hinblick auf Sünden gegen die Natur.
Gott greift ein, und zwar bald!
11) Offensichtliche Öffnungen des „Paradigmenwechsels“ zur Empfängnisverhütung auch im Namen von Amoris Laetitia.
Derjenige, der von manchen als Ghostwriter von Amoris Laetitia angesehen wird, Mgr. VM Fernández, enger Mitarbeiter des Papstes und heutiger Erzbischof von La Plata (Argentinien), schrieb 2006 einen Artikel mit dem Titel: „La dimensión trinitaria de la moral II: profundización delspecto ético a la luz de „Deus caritas est““, Revista Teología, Tomo XLIII, Nr. 89, 2006. [393]
Gerade in diesem Artikel aus dem Jahr 2006, dem der Autor von Amoris Laetitia offensichtlich in verschiedenen Punkten gefolgt sein muss, wie ein sorgfältiger Vergleich der beiden Texte zeigt, hat Msgr. Fernández bekräftigt: „In einigen Fragen der moralischen Sexualität ist es auch unerlässlich, das direkte Licht des zentralen hermeneutischen Kriteriums zu erkennen und als Unfähigkeit zur sexuellen Abstinenz anzuerkennen, dass dies normalerweise eine Befürwortung der Freiheit des Ehepartners impliziert, indem er das Vergnügen zum primären el propio um des Glücks des anderen willen macht.“ Es geht aber auch um eine sexuelle Abstinenz, die der christlichen Jerarquía der von Nächstenliebe gekrönten Werte widerspricht. Wir können zum Beispiel unsere Augen nicht vor den Schwierigkeiten verschließen, die einer Frau entstehen, wenn daher die Stabilität der Familie für einige Zeit dadurch entsteht, dass der Aussteller die Zeiten der Kontinenz nicht praktiziert. In diesem Fall würde ein unflexibles Erfordernis für jegliche Verwendung von Kondomen zur Erfüllung einer externen Norm für die schwerwiegende Verpflichtung führen, die Liebesgemeinschaft und die eheliche Stabilität zu gewährleisten, die die Liebe direkter erfordern.“ (Seite 150) gibt Ihnen Nächstenliebe. Wir können zum Beispiel unsere Augen nicht vor den Schwierigkeiten verschließen, die eine Frau hat, wenn sie erkennt, dass die Stabilität der Familie gefährdet ist, wenn sie ihren nicht praktizierenden Ehemann Kontinenzperioden aussetzt. In einem solchen Fall würde eine strikte Ablehnung jeglicher Kondomverwendung dazu führen, dass die Einhaltung einer externen Norm Vorrang vor der schwerwiegenden Verpflichtung hat, für die liebevolle Gemeinschaft und die eheliche Stabilität zu sorgen, die die Nächstenliebe am unmittelbarsten erfordert.“
Die Bestätigung von Msgr. Fernández hat offensichtlich völlig Unrecht …
Wie wir oben gesehen haben, zwingt uns die Nächstenliebe dazu, die Gebote zu befolgen und keine Sünde zu begehen, und vor allem nicht dazu, eine schwere Sünde zu begehen, aber der Gebrauch des Kondoms und damit der Empfängnisverhütung ist offensichtlich eine schwere Sünde, es ist eine an sich böse Tat, die niemals gewählt werden kann.
Der heilige Johannes Paul II. erklärte dazu: „Es gibt moralische Normen mit ihrem präzisen, unveränderlichen und unbedingten Inhalt. Über einige von ihnen entwickeln Sie gerade im Laufe dieses Kongresses eine rigorose Überlegung: zum Beispiel die Norm, die Empfängnisverhütung verbietet, oder diejenige, die die direkte Tötung einer unschuldigen Person verbietet. Leugnen, dass es Regeln mit einem solchen Wert gibt, können nur diejenigen leugnen, die leugnen, dass es eine Wahrheit über die Person gibt, eine unveränderliche Natur des Menschen, die letztlich auf jener schöpferischen Weisheit beruht, die jeder Realität Maß gibt.[394]
In einem wichtigen Artikel, der im Osservatore Romano veröffentlicht wurde, lesen wir: „Die christliche Moraltradition hat immer zwischen „positiven“ Normen (die einem etwas befehlen) und „negativen“ Normen (die es einem verbieten) unterschieden. Darüber hinaus hat es immer wieder klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass unter den negativen Normen die Normen, die in sich ungeordnete Handlungen verbieten, keine Ausnahmen zulassen: Solche Handlungen sind tatsächlich aufgrund ihrer sehr intimen Struktur moralisch „ungeordnet“, also an und für sich, d. h. sie widersprechen der Person in ihrer spezifischen Würde als Person. Gerade aus diesem Grund können solche Handlungen nicht durch eine Absicht oder einen subjektiven Umstand, der nicht dazu dient, ihre Struktur zu verändern, moralisch „geordnet“ werden. Zu diesen Handlungen gehört auch die Empfängnisverhütung: An und für sich ist sie immer eine moralische Störung, weil sie objektiv und intrinsisch (unabhängig von Absichten, Motivationen und subjektiven Situationen) „der Muttersprache widerspricht, die die völlige gegenseitige Hingabe der Ehegatten zum Ausdruck bringt“ (Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 32).“[395]
Im Katechismus der Katholischen Kirche lesen wir, dass Empfängnisverhütung an sich schlecht ist, das heißt, wie Humanae Vitae erklärt: „… jede Handlung, die entweder im Vorgriff auf den ehelichen Akt oder in seiner Erfüllung oder in der Entwicklung seiner natürlichen Folgen als Ziel oder als Mittel zur Verhinderung der Fortpflanzung vorgeschlagen wird.“[396]
In Familiaris Consortio heißt es: „Die Empfängnisverhütung zwingt der Muttersprache eine objektiv widersprüchliche Sprache auf, die die völlige gegenseitige Hingabe der Ehegatten zum Ausdruck bringt, das heißt, sich dem anderen nicht völlig hinzugeben: Daraus ergibt sich nicht nur die positive Ablehnung der Offenheit für das Leben, sondern auch eine Verfälschung der inneren Wahrheit der ehelichen Liebe, die dazu aufgerufen ist, sich ganz persönlich hinzugeben.“[397]
In Familiaris Consortio bei n. 34 Johannes Paul II. sagte unter Bezugnahme auf das in Humanae Vitae enthaltene Verbot der Verwendung von Kondomen, dass die Ehegatten „... das Gesetz nicht nur als ein reines Ideal betrachten können, das in der Zukunft erreicht werden soll, sondern es als einen Auftrag Christi, des Herrn, betrachten müssen, Schwierigkeiten mit Engagement zu überwinden.“ Daher kann das sogenannte „Gesetz der Allmählichkeit“ oder der schrittweise Weg nicht mit der „Allmählichkeit des Gesetzes“ gleichgesetzt werden, als ob es im göttlichen Gesetz verschiedene Grade und verschiedene Formen von Geboten für verschiedene Menschen und Situationen gäbe. …. In diesem Sinne gehört es zur Pädagogik der Kirche, dass zunächst alle Ehegatten die Lehre von „Humanae vitae“ klar als Norm für die Ausübung ihrer Sexualität anerkennen und sich aufrichtig verpflichten, die notwendigen Bedingungen für die Einhaltung dieser Norm zu schaffen. [398]
Im göttlichen Gesetz gibt es verschiedene Stufen und verschiedene Formen von Geboten für unterschiedliche Menschen und Situationen. Alle sind aufgerufen, keine schwere Sünde zu begehen und daher keine Empfängnisverhütung zu praktizieren.
Ich möchte hinzufügen, dass vor einigen Jahren einige Aussagen von Papst Benedikt XVI. über die Verwendung von Kondomen von einigen im falschen Sinne interpretiert wurden, die glaubten, dass der Papst diese Verhütungspraxis legitimierte. Ich stelle klar, dass Papst Benedikt diese Praxis nie legitimiert hat und diese Aussagen in einem anderen Sinne verstanden werden müssen, wie ein Text der Kongregation für die Glaubenslehre gut erklärt: 21.12.2010 [399]
Wie wir in einem Artikel aus dem Jahr 2011 gesehen haben, hat Msgr. Fernández kehrt zu dem Artikel aus dem Jahr 2006 zurück, den wir untersucht haben, und stellt in Bezug auf die Frage der Verwendung von Kondomen fest: „Im Artikel (Seite 150) I pongo el ejemplo de una woman que, por preservar el amor y la estabilidad famous, no rechaza el uso del condom (cooperación material al pecado del cónyuge).“ Ich gehe davon aus, dass vor einem Pflichtkonflikt die Fürsorge für Liebe und Stabilität in der Familie eine unmittelbarere Anforderung der Nächstenliebe ist, da es sich dabei um ein höheres Gut handelt, für das es zulässig ist, schlechtes Verhalten zu tolerieren. … Es ist dasjenige, das in der klassischen Moral als nur materielle und im Bösen bereitgestellte Zusammenarbeit zum Ausdruck kommt.“[400]
Also laut Msgr. Fernández, die Frau, die, um die Liebe und die Stabilität der Familie zu bewahren, die Verwendung von Kondomen nicht ablehnt (materielle Kooperation mit der Sünde ihres Ehepartners), leistet nur eine materielle Kooperation, die dem Bösen angemessen ist. Leider sagte Mgr. sogar das. Fernández macht einen schweren Fehler, denn um eine materielle Zusammenarbeit zu haben und im Verhältnis zum Bösen zu stehen, darf die Tat nicht objektiv böse sein, im weiteren Sinne kann diese Zusammenarbeit rechtmäßig sein:
„ … wenn diese drei Bedingungen zusammen gegeben sind:
die Handlung des mitarbeitenden Ehegatten ist an sich nicht rechtswidrig; (Denzinger-Schönmetzer, Enchiridion Symbolorum, 2795, 3634)
es liegen entsprechend schwerwiegende Gründe für die Mitwirkung an der Sünde des Ehegatten vor;
Versuchen Sie, Ihrem Ehepartner zu helfen (geduldig, mit Gebet, mit Nächstenliebe, mit Dialog: nicht unbedingt in diesem Moment und auch nicht bei jeder Gelegenheit), von diesem Verhalten abzusehen.“[401]
Die Antworten der s. Amt zitiert[402] Sie besagen eindeutig, dass die Handlung der Frau, die passiv die Verwendung des Kondoms durch ihren Ehemann im Intimverkehr mit ihr akzeptiert, eine an sich illegale Handlung darstellt ... Daher ist die Mitwirkung der Frau, die die Verwendung des Kondoms im Intimverkehr akzeptiert, schwerwiegend rechtswidrig und stellt keine materielle Mitwirkung an der Sünde dar.
Abschließend möchte ich sagen, dass angesichts der Nähe von Msgr. Fernández an den Papst und angesichts der ihm vom Papst übertragenen Aufgaben, obwohl er meines Wissens die falschen Aussagen, die wir gerade gesehen haben, nie zurückgenommen hat … und angesichts der Tatsache, dass der Papst seine Worte in Amoris Laetitia zu wiederholen scheint …. Es ist nicht verwunderlich, dass eine Nonne sagte, der Papst habe ihr geraten, Kondome, Diaphragmen usw. zu empfehlen. an Frauen, die nicht schwanger werden wollen[403]
… und es ist nicht verwunderlich, dass mit dem neuen „Kurs“ des Instituts Johannes Paul II. und natürlich mit dem Segen von Papst Franziskus Prof. Nägel …[404], der Ende 2017 auf einer Konferenz an der Gregoriana-Universität die verantwortungsvolle „Pflicht“ der Ehegatten zur Empfängnisverhütung bekräftigte[405] … was völlig im Widerspruch zur gesunden Lehre steht.
Die Konferenz wurde in italienischer Sprache von Magister veröffentlicht[406] Darin lesen wir: „Die durchgeführten Überlegungen berechtigen uns, die Bedeutung der Norm „Humanae vitae“ zu überdenken und uns nicht auf sie als auf eine objektive Wahrheit zu konzentrieren, die vor der Vernunft stehen würde. Die Absicht besteht darin, die Norm wieder aufzunehmen und sie bis zum Ende durchzudenken. Es wird nicht darum gehen, sie überhaupt abzuschaffen, sondern darum, ihre Bedeutung und Wahrheit aufzuzeigen: Ihre anthropologische Bedeutung ist im ehelichen Bund die Verbindung zwischen Sexualität und Generation, die sich auf den Sinn der Sexualität bezieht. … Was die Praxis „natürlicher Methoden der Fruchtbarkeit“ bezeugt, ist der responsorische Charakter der Zeugung: Auch sie sagen, dass „generieren“ nicht „schaffen“ bedeutet. … Wenn sich diese „Methoden“ auf die Verantwortung des Generierens beziehen, dann können wir verstehen, dass es in Situationen, in denen sie unmöglich oder undurchführbar sind, notwendig ist, andere Formen der Verantwortung zu finden: Diese „Umstände“ für die Verantwortung erfordern andere Methoden zur Regulierung von Geburten. In diesen Fällen leugnet der „technische“ Eingriff nicht die Verantwortung der erzeugenden Beziehung ... Das Beharren des Lehramts auf natürlichen Methoden kann daher nicht als eine Norm um ihrer selbst willen interpretiert werden ... Die Technik kann es unter bestimmten Umständen ermöglichen, die verantwortungsvolle Qualität des sexuellen Aktes zu bewahren. Daher kann sie nicht von vornherein abgelehnt werden, wenn es um die Geburt eines Kindes geht, da sie ebenfalls eine Handlungsform ist und als solche eine Unterscheidung auf der Grundlage moralischer Kriterien erfordert, die nicht auf eine syllogistisch-deduktive Anwendung der Norm reduziert werden kann.[407]
Der berühmte Professor J. Seifert kommentierte die Aussagen von Msgr. Chiodi so: „„Wir können nur hoffen, dass Papst Franziskus, Erzbischof Paglia und die überwiegende Mehrheit der Mitglieder der Päpstlichen Akademie für das Leben Don Chiodi auffordern, diese schwerwiegenden Fehler zu korrigieren, oder sofort aus der berühmten Akademie auszutreten, deren Gründer und geistlicher Vater Johannes Paul II. unmissverständlich und kontinuierlich genau gegen die Fehler gekämpft hat, die Don Chiodi jetzt vorschlägt, und sie endgültig verurteilt hat.“[408]… Msgr. Nails, laut Prof. Seifert: „schlägt ethische und philosophische Positionen vor, die zutiefst falsch sind und nicht nur die Morallehre der katholischen Kirche, sondern auch das Wesen der Moral und in Wirklichkeit jede Wahrheit und jede Lehre der Kirche völlig zerstören.“[409]
„Wenn Don Chiodi unter Bezugnahme auf „Amoris Laetitia“ bekräftigt, dass einige „Umstände, gerade aus Liebe zur Verantwortung, eine Empfängnisverhütung erfordern“, „leugnet er in Wirklichkeit direkt die intrinsische Fehlerhaftigkeit der Empfängnisverhütung, die von Paul VI.[410]
„Die Theorie, nach der es eine „Pflicht zur Empfängnisverhütung“ gibt, enthält laut Seifert „neben der offenen Ablehnung der kirchlichen Lehre in Humanae Vitae verhängnisvolle allgemeine philosophische Irrtümer“, die bereits Johannes Paul II. in Veritatis Splendor energisch zurückgewiesen hat.[411]
Um zu verstehen, wie das „neue Paradigma“ die Türen zur Empfängnisverhütung öffnet, erhellt in dieser Zeile auch ein Artikel von S. Magister, in dem der bekannte Vatikanexperte darauf hinweist: „‚Humanae vitae‘ auf Wiedersehen.“ Ein halbes Jahrhundert später weicht die Enzyklika gegen künstliche Methoden der Geburtenregulierung ... nun einer radikalen Neuinterpretation, einem „Paradigmenwechsel“, der zweifellos von Papst Franziskus selbst gewollt und gefördert wurde. … „Alles hängt davon ab, wie ‚Humanae vitae‘ interpretiert wird“, versäumt Papst Franziskus nicht, jedes Mal zu kommentieren: Denn „die Frage ist nicht, die Lehre zu ändern, sondern tiefer zu gehen und sicherzustellen, dass die Seelsorge die Situationen und die Möglichkeiten der Menschen berücksichtigt.“ … Um dem neuen Interpretationsparadigma von „Humanae vitae“ eine maßgebliche Gestalt zu verleihen und ausdrücklich grünes Licht für künstliche Verhütungsmittel zu geben, intervenierte Maurizio Chiodi, ein Theologe des amtierenden Papstes, der am meisten akkreditiert ist … ein kürzlich ernanntes Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben, bereits 2006 Autor eines Buches „Ethik des Lebens“, das die Legitimität der künstlichen Fortpflanzung unterstützt.
Die Autorität seiner Position wird durch zwei miteinander verbundene Tatsachen gestützt.
Der erste ist der Kontext, in dem Chiodi die neue Interpretation von „Humanae vitae“ diktierte: eine Konferenz an der Päpstlichen Universität Gregoriana am 14. Dezember ... Am Sonntag, dem 28. Januar, wurde Chiodis Konferenz mit großem Beweis in der Zeitung der italienischen Bischofskonferenz „Avvenire“ in der monatlichen Beilage „Noi, Famiglia & Vita“ erneut veröffentlicht, eingeleitet durch eine Notiz mit dem Titel: „Von Papst Montini zu Franziskus, Entwicklung in Treue“[412] Die beiden miteinander verbundenen Tatsachen, die Don Chiodis Position, auf die sich Magister bezieht, Glaubwürdigkeit verleihen, sind: der Kontext, in dem Don Chiodi die neue Interpretation von „Humanae vitae“ (einer Konferenz an der berühmten Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom) diktierte, und die Veröffentlichung von Don Chiodis Rede in der Tageszeitung Avvenire der italienischen Bischofskonferenz.
S. Magister zitiert einen Teil des Avvenire-Artikels, den ich im Internet nicht finden kann … Ich hoffe, der Artikel wurde nicht ausgeblendet, um zu verhindern, dass die Leute wissen, wie die Dinge wirklich sind. Deshalb schreibt Avvenire in dem gerade zitierten Artikel: „‚Humanae vitae‘, ein Text, der die Frucht einer prophetischen und mutigen Entscheidung für die Zeit und für die historische Situation ist, in der Papst Montini ihn konzipierte, nicht ohne Qualen und nicht ohne klargestellt zu haben, dass es sich weder um ein unfehlbares noch um ein unumkehrbares Lehramt handelt.“ In dieser Perspektive ist die Reflexion des Theologen als ein Vorschlag zu verstehen, der die Entwicklung einer Tradition darstellen will. … Don Chiodi hat den Mut, das Problem zu definieren, das Theologen und Pastoralexperten seit einigen Jahrzehnten stellen. Sollten natürliche Methoden wirklich als der einzig mögliche Weg der Familienplanung verstanden werden?“[413]
S. Magister kommentiert diese Worte aus dem Avvenire-Artikel mit den Worten: „Wie wir sehen können, endet die Notiz mit einem Fragezeichen. Aber das ist völlig rhetorisch. Die von Chiodi in seiner Konferenz dargelegten Thesen sind tatsächlich nicht hypothetisch, sondern durchsetzungsfähig. Es gebe Umstände – so argumentiert er –, die andere, nicht natürliche Methoden zur Regulierung von Geburten nicht nur zulassen, sondern „erfordern“.[414]
S. Magister stellt noch einmal fest: „Zum Nutzen seiner Leser fasst „Avvenire“ Chiodis Neuinterpretation von „Humanae vitae“ in der Mitte der Seite zusammen: „Wenn es Situationen gibt, in denen natürliche Methoden unmöglich oder undurchführbar sind, müssen andere Wege gefunden werden, denn eine verantwortungsbewusste Generation kann die Angebote der Technologie nicht ignorieren.“[415]
In dieser Hinsicht erscheint die Intervention von Mons. Paglia, Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, bedeutsam, denn „Die Normen müssen immer im Licht der Tradition interpretiert werden, die ihre Erfahrung beleuchtet, und nicht als abstrakte Formeln, die abstrakt angewendet werden müssen.“ In diesem Sinne erfordern die Normen einen Bewertungsprozess, der die konkreten Umstände und Beziehungen berücksichtigen muss, in denen sich die Person befindet. Das war schon immer so: Denn die Regeln, über die wir reden, gelten für das Leben von Menschen, nicht für die Arbeit von Robotern. … Ich denke, dass das Thema der Generation menschlichen Lebens, das Paul VI. 1968 mit „Humanae vitae“ ansprach, von größter Bedeutung ist. Seine Absicht, die Verantwortung hervorzuheben, die wir gegenüber der Generation haben, bedarf einer weiteren Erforschung.[416] Es ist besonders bedeutsam, dass Msgr. Paglia und die Päpstliche Akademie für das Leben griffen nicht ein, um die Aussagen von Msgr. zu verurteilen. Nails … aber sie intervenierten, um zu sagen, was wir gerade gelesen haben …
Ein Experte, P. Granados sagte nach der Konferenz von Don Chiodi: „Jetzt gibt es Gerüchte, dass Professor Maurizio Chiodi als Dozent kommen wird, der sich für die Legitimität der Empfängnisverhütung öffnet und homosexuelle Handlungen in bestimmten Situationen als „möglich“ einräumt. ”[417] Verstehst du? Die Experten haben den Fehler von Msgr. deutlich bemerkt. Nails, aber während Granados ihn entlarvt ... Msgr. Paglia spricht nicht direkt darüber, bekräftigt aber Dinge, die in diese Richtung zu gehen scheinen ... S. Magister fügt hinzu: „Und noch bevor Chiodi seine Konferenz im Gregoriana hielt, hatte sogar Monsignore Luigi Bettazzi, 94, ... „Avvenire“ am 29. Oktober 2017 gesagt, dass fünfzig Jahre nach „Humanae vitae“ nun „die Zeit gekommen sei, die Frage zu überdenken“, denn „es sind nicht die Lehren, die sich ändern, sondern wir, Im Laufe der Jahre können wir ihre Bedeutung immer besser verstehen, indem wir sie im Lichte der Zeichen der Zeit lesen. [418]
Abschließend weist der heilige Magister darauf hin, dass „... die im Vatikan eingesetzte Studienkommission bereits seit dem vergangenen Frühjahr damit beschäftigt ist, die Entstehungsgeschichte von „Humanae vitae“ aus historischer und dokumentarischer Sicht zu rekonstruieren.“ … Aber es ist nur allzu offensichtlich, dass die erneute Betrachtung des mühsamen Vorbereitungsprozesses für diese Enzyklika – in der schon damals die Befürworter der künstlichen Empfängnisverhütung viel stärker und drängender waren als die von Paul VI. vertretenen Gegner – den Paradigmenwechsel, der stattfindet, nur unterstützen kann.“[419] Ich frage mich auch, ob jemand aus dem Vatikan die Nonne benachrichtigt hat, von der der Papst ihr gesagt hatte, sie solle Frauen, die nicht schwanger werden wollen, Kondome und Diaphragmen empfehlen[420] dass Empfängnisverhütung gegen das Gesetz Gottes verstößt ... und dass es auch mit der Erlaubnis des Papstes nicht möglich ist, das zu tun, was Gott verurteilt ... aber ich fürchte, dass niemand Schwester Martha darüber informiert hat ... denn es scheint mir klar zu sein, dass das „neue Paradigma“ vorsieht, dass man auch in der Frage der Empfängnisverhütung gegen die gesunde katholische Lehre verstößt ... offensichtlich, wie Sie sehen, geschieht alles auf verschleierte, diskrete Weise ... aber wir wissen sehr gut, dass der Papst von sich selbst sagte: Es ist wahr, dass ich auch ein bin etwas naiv…“[421] … Ich bin ein bisschen schlau, ich weiß, wie man sich bewegt …
Gott greife ein!
12) Radikaler Angriff auf die Grundlagen der katholischen Morallehre und damit auf das Gebot, das unreine Handlungen verbietet, auch durch n. 303 von Amoris Laetitia; bedeutende Aussagen von A. Riva und den maltesischen Bischöfen in dieser Zeile …
Nach allem, was wir über Sexualität und damit über Keuschheit und Ehebruch gesagt haben, können wir den Irrtum, der Amoris Laetitia Nr. 303 innewohnt, besser verstehen. XNUMX
Bei Nr. 303 von Amoris Laetitia lesen wir: „Aber dieses Gewissen kann nicht nur erkennen, dass eine Situation nicht objektiv auf den allgemeinen Vorschlag des Evangeliums reagiert; Er kann auch aufrichtig und ehrlich erkennen, was im Moment die großzügige Antwort ist, die Gott angeboten werden kann, und mit einer gewissen moralischen Sicherheit entdecken, dass dies die Selbsthingabe ist, die Gott selbst inmitten der konkreten Komplexität der Grenzen verlangt, auch wenn dies noch nicht ganz das objektive Ideal ist. ”
Ureta in seinem interessanten Buch, nachdem er die Worte von Prof. zitiert hat. Seifert[422] wofür die Nr. 303 von Amoris laetitia droht die gesamte katholische Moral zu zerstören, bekräftigt er: „In Sachen Ehebruch hat der Bischof von Como bereits grünes Licht gegeben, der in einer Hirtennotiz in Bezug auf das Zusammenleben von wiederverheirateten Geschiedenen more uxorio behauptete, dass „einzelne eheliche Handlungen (sic) eine ‚objektive Störung‘ bleiben, aber nicht unbedingt eine ‚schwere Sünde‘ sind, die einen daran hindert, das Leben der Gnade vollständig anzunehmen“ ( https://famigliechie sacomo.files.wordpress.com/2018/02/diocesicomo_notapastorale_capviii_al2.pdf.). Sein Text wurde zusammen mit einem „Einblick in die Moraltheologie“ des Moralisten Don Angelo Riva veröffentlicht, der strikt feststellt, dass solche ehebrecherischen Handlungen „keine Sünden sind, sondern gute Taten des ehelichen Lebens“.[423]. [424]
Sehen Sie sich den Text von Don Angelo Riva auf der Website der Diözese Como an[425] Wir lesen, dass geschiedenen und wiederverheirateten Büßern nach Amoris Laetitia Folgendes vorgeschlagen werden kann:
„➢ der von AL aufgezeigte Weg der persönlichen und pastoralen Urteilsfindung im inneren Forum (oder des dialogischen und gebildeten Gewissens) mit einem einzigen Bekenntnis und Urteilsvermögen, das in Bezug auf eheliche sexuelle Handlungen offen bleibt (gilt als legitim, wenn sie subjektiv gerechtfertigt „ad acta“ ist)“
Mir scheint, dass dies bedeutet, dass die Person offensichtlich berechtigterweise die Absicht haben kann, unreine Handlungen zu begehen ...
Darüber hinaus lesen wir im selben Text desselben Theologen: „Perspektiven im Zuge der Vertiefung, im Einklang mit AL:
➢ der Weg der persönlichen und pastoralen Urteilsfindung im inneren Forum (oder des gebildeten Gewissens) mit einem einzigen Bekenntnis und einer abschließenden Urteilsfindung auch im Hinblick auf das eheliche Sexualleben (das als legitim und subjektiv gerechtfertigt angesehen wird)
➢ der Weg der persönlichen und pastoralen Unterscheidung im inneren Forum (oder eines gebildeten Gewissens) mit einem einzigen Bekenntnis und einer einzigen Unterscheidung, auch im Hinblick auf das eheliche Sexualleben (Handlungen, die als legitim gelten, da sie an sich gut sind)“
… Es scheint mir, dass dies bedeutet, dass die Person offensichtlich berechtigterweise die Absicht haben kann, unreine Taten zu begehen, ebenso gut …
Es scheint mir, dass dies einige der „faulen Früchte“ und Giftstoffe sind, die Amoris Laetitia hervorbringt ...
Mir ist nicht bekannt, dass der Heilige Stuhl eingegriffen hat, um diese Fehler zu verurteilen ... Andererseits führt der Text von Amoris Laetitia offensichtlich zu dem Glauben, dass Gott nicht nur zulassen kann, sondern sogar will, dass jemand ernsthaft sündigt und in einer solchen Sünde bleibt ... Wenn Gott dies wollte, wären solche Taten natürlich keine Sünde ... und würden gut werden ...
Die Aussagen von Prof. Seifert[426] wofür die Nr. 303 von Amoris Laetitia droht die gesamte katholische Moral zu zerstören und trifft ins Schwarze. Niemand kann sich selbst oder andere von dem Gebot distanzieren, das Genitalhandlungen außerhalb der Ehe verbietet, wir haben es oben deutlich gesehen, und das christliche Gewissen, das durch den Glauben und noch mehr durch die Gnade und den Heiligen Geist erleuchtet ist, kann niemals behaupten, dass Gott uns auffordert, zu sündigen, Ehebruch oder homosexuelle Handlungen zu begehen usw.!
Es sollte hinzugefügt werden, dass Amoris Laetitia, wie wir sehen werden, die mildernden Faktoren „so“ „breit“ und abweichend darlegt, dass das, was die gesunde Lehre als wahre schwere Sünden bezeichnet (mit schwerwiegender Materie, vollem Bewusstsein und bewusster Zustimmung), dank der Abweichungen und Ungenauigkeiten von Amoris Laetitia zu praktisch rechtmäßigen Handlungen wird und diejenigen, die sie begehen, als würdig angesehen werden, die Sakramente zu empfangen, ohne vorzuschlagen, sie nicht noch einmal zu begehen.
In dieser Zeile ist zu lesen, was wir im Brief der argentinischen Bischöfe sehen, wo es in Nr. 5: „Während der Umstände ein konkretes Problem für ein mögliches Vorgehen besteht, insbesondere wenn Sean Cristianos sich auf einem feurigen Weg befindet, kann er dem Arbeitgeber vorschlagen, auf dem Kontinent zu leben.“ Amoris Laetitia ignoriert nicht die Schwierigkeiten dieser Option (vgl. Anmerkung 329) und deja abierta la posibilidad de acceder al sacramento de la Reconciliación cuando se fale en ese propósito (vgl. Anmerkung 364, im Anschluss an die Lehre von San Juan Pablo II. an Kardinal W. Baum vom 22).“[427]
Wie man sehen kann, wird die Kontinenz zwischen zwei unverheirateten Menschen als etwas dargestellt, das vorgeschlagen werden kann ... In der Praxis ist es optional, Kontinenz vorzuschlagen, und es ist optional, dieselbe Kontinenz zu leben ... Wenn es Einschränkungen oder Bedingungen gibt, die in einem sehr weiten Sinne verstanden werden, kann die Person in der Gnade Gottes betrachtet werden, auch wenn sie in der Praxis immer noch bereit ist, ernsthaft zu sündigen, und dieser Person können die Sakramente der Beichte und der Eucharistie geschenkt werden ... in dieser Zeile unter Nr. In Punkt 6 des Schreibens der argentinischen Bischöfe lesen wir: „Wenn die Möglichkeit eines Lebens in Keuschheit nicht realisierbar ist, bleibt ein Weg der Unterscheidung möglich.“ unión, Amoris laetitia eröffnet die Möglichkeit des Zugangs zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie (vgl. Anmerkungen 301 und 302).“[428]
Zusammenfassend: Wie Kardinal Kasper sagte, ist die „Tür offen“ ... Die Tür ist offen, damit auch diejenigen, die schwer sündigen und es weiterhin tun wollen, und insbesondere diejenigen, die im Ehebruch leben, nun mit Amoris Laetitia die Möglichkeit haben, alle Möglichkeiten, in einer solchen Situation zu bleiben, sich praktisch heilig und gerecht zu fühlen und daher auch die Sakramente zu empfangen ...
Tatsächlich konnte Kardinal Kasper unbestritten bestätigen, was „La Nuova Bussola Quotidiana“ über Amoris Laetitia berichtete: „‚Die Tür steht offen‘, sagte er in Bezug auf die Disziplin der Sakramente für Geschiedene und Wiederverheiratete, aber „der Papst hat nicht gesagt, wie er damit umgehen soll.“ Kasper sagte jedoch, er habe die negativen Aussagen früherer Päpste zu dem, was nicht möglich und was nicht erlaubt sei, nicht wiederholt. Es gibt also Raum für einzelne Bischöfe und einzelne Bischofskonferenzen.“ … Der Kardinal gab auch ein konkretes Beispiel, das einen Großteil der in Amoris Laetitia vorhandenen Praxis „von Fall zu Fall“ in Bezug auf die Eucharistie für geschiedene und wiederverheiratete Personen offenbart. Als Kasper Bischof von Rottenburg war, fragte ihn ein Pfarrer nach dem Fall einer geschiedenen und wiederverheirateten Mutter, die ihre Tochter jedoch „viel besser“ als andere auf die Heilige Kommunion vorbereitet hatte. „Eine sehr aktive Frau in der Kirche und bei der Caritas“, betont er. Der Priester verbot dieser Mutter nicht, am Tag der Erstkommunion ihrer Tochter zur Eucharistie zu gehen. „Dieser Priester hatte recht“, erklärt Kasper, und „das habe ich Papst Franziskus gesagt, der meine Haltung bestätigt hat.“[429] ...
Im Anschluss an Amoris Laetitia konnten die maltesischen Bischöfe bekräftigen: „Im Prozess der Unterscheidung prüfen wir auch die Möglichkeit der ehelichen Kontinenz.“ Obwohl es kein einfaches Ideal ist, kann es Paare geben, die mit Hilfe der Gnade diese Tugend praktizieren, ohne andere Aspekte ihres gemeinsamen Lebens zu gefährden. Andererseits gibt es komplexe Situationen, in denen die Entscheidung, „als Bruder und Schwester“ zu leben, menschlich unmöglich ist oder größeren Schaden anrichtet (vgl. Amoris laetitia, Anm. 329). Als Ergebnis des Prozesses der Unterscheidung, der mit „Demut, Zurückhaltung, Liebe zur Kirche und ihrer Lehre, in der aufrichtigen Suche nach dem Willen Gottes und im Wunsch, zu einer vollkommeneren Antwort darauf zu gelangen“ (Amoris laetitia 300) kommt ein getrennter oder geschiedener Mensch, der eine neue Verbindung erlebt, mit einem gebildeten und aufgeklärten Gewissen zu der Erkenntnis und dem Glauben, dass er im Frieden mit Gott ist; es kann ihm nicht verwehrt werden, die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie zu empfangen (vgl . Amoris laetitia, Anmerkungen 336 und 351).“[430]
Das Gesetz Gottes erweist sich daher als unmöglich ... oder bringt noch mehr Schaden! Und deshalb können die Sakramente auch denen gespendet werden, die nicht verheiratet sind, aber mehr uxorio leben und nicht die Absicht haben, vor dem Anlass zu fliehen und nicht noch einmal zu sündigen!
Ja! ... die Tür ist offen, so dass auch diejenigen, die schwer sündigen und es weiterhin tun wollen und insbesondere diejenigen, die im Ehebruch leben, nun mit Amoris Laetitia alle Möglichkeiten haben, in dieser Situation zu bleiben, sich praktisch heilig und gerecht zu fühlen und daher auch die Sakramente zu empfangen ... auch weil das Gesetz Gottes unmöglich ist oder größeren Schaden anrichtet, wie die maltesischen Bischöfe sagen!
Möge Gott eingreifen und alle Hirten, einschließlich des Papstes, zur gesunden Lehre über die Gebote und die heiligen Sakramente zurückbringen.
13) Erläuterungen dazu, welche Anmerkung 364 und Nr. 311 sowie Nr. 296s von Amoris Laetitia.
In Anmerkung 364 von Amoris Laetitia heißt es: „Vielleicht aus Skrupel, versteckt hinter einem großen Wunsch nach Treue zur Wahrheit, fordern manche Priester von den Büßern eine Absicht der Reue ohne jeden Schatten, damit die Barmherzigkeit unter der Suche nach einer hypothetisch reinen Gerechtigkeit verblasst.“ Aus diesem Grund lohnt es sich, an die Lehre des heiligen Johannes Paul II. zu erinnern, der bekräftigte, dass die Vorhersehbarkeit eines neuen Sündenfalls „die Authentizität des Ziels nicht beeinträchtigt“ (Brief an Kard. William W. Baum anlässlich des von der Apostolischen Pönitentiarie organisierten Kurses über das interne Forum“ [22. März 1996], 5: Insegnamenti XIX, 1 [1996], 589)“. Es sollte präzisiert werden, dass diese Notiz in Amoris Laetitia innerhalb des n steht. 311, in dem es darum geht, „die Integrität der moralischen Lehre der Kirche“ zu wahren, es ist jedoch notwendig, insbesondere die höchsten Werte des Evangeliums zu unterstützen, vor allem den Vorrang der Nächstenliebe als Antwort auf die bedingungslose Liebe Gottes.
Bei Nr. 296 von Amoris Laetitia bekräftigte der Papst: „… „zwei Logiken ziehen sich durch die gesamte Geschichte der Kirche: Marginalisierung und Wiedereingliederung [...].“ Der Weg der Kirche ist seit dem Konzil von Jerusalem immer der Weg Jesu: der Barmherzigkeit und der Integration [...]. Der Weg der Kirche besteht nicht darin, jemanden auf ewig zu verurteilen; die Barmherzigkeit Gottes über alle Menschen auszugießen, die mit aufrichtigem Herzen darum bitten [...]. …“
Bei Nr. In Nr. 297 derselben Exhortation heißt es: „Es geht um die Integration aller, man muss jedem helfen, seine eigene Art der Teilnahme an der kirchlichen Gemeinschaft zu finden, damit er sich als Gegenstand einer „unverdienten, bedingungslosen und unentgeltlichen“ Barmherzigkeit fühlt.“ Niemand kann für immer verurteilt werden, denn das ist nicht die Logik des Evangeliums!“
Es scheint mir wichtig, sofort klarzustellen, dass die Nächstenliebe, wie wir noch besser sehen werden, uns dazu bringt, nach den Geboten und damit nach der Wahrheit zu leben. Im heiligen Gesetz Gottes hilft die Nächstenliebe auf dem Weg des Kreuzes auch anderen, auf dem Weg des Kreuzes nach den Geboten zu leben. Darüber hinaus ist es gut, sofort zu sagen, dass unsere Erlösung darin liegt, die Liebe Gottes anzunehmen und daher in der Umkehr und Reue für die Sünden. Unsere Erlösung liegt darin, wirklich gut zu bekennen, mit einer wahren und heiligen Reue, die einen wahren und heiligen Zweck beinhaltet; und vor allem scheint es mir wichtig zu verdeutlichen, dass der Sünder ohne wahre Bekehrung die Liebe Gottes nicht annimmt und verdammt ist! Und Verdammnis ist eine schreckliche Realität, die durch die Heilige Schrift und die gesunde Lehre klar dargestellt wird.
Gott erleuchte uns und insbesondere mich im Folgenden, um wichtige Klarstellungen genau zu den Zahlen vorzunehmen, über die wir gerade gesprochen haben.
a) Klarstellungen zum n. 311 von Amoris Laetitia: Gottes Liebe ist ewig und unendlich, aber der Sünder, der sie nicht mit wahrer Reue annimmt, ist verdammt.
Die Kirche ist 2000 Jahre alt und hat ihre Lehre über die Rechtfertigung des Sünders, seine Reue und die für die Errettung notwendige Bekehrung sehr klar etabliert. Von Bekehrung, von Reue mit ihren verschiedenen Elementen zu sprechen, bedeutet nicht, die Liebe Gottes zu konditionieren, wie manche aufgrund der Aussagen von Papst Franziskus in Nr. 311 denken könnten. 297 oder nein. 1 von Amoris Laetitia; Beachten Sie, dass der Papst von der Notwendigkeit spricht, die bedingungslose Liebe Gottes zu lehren, und dann anmerkt, dass einige nach einem gewissenhaften Ziel ohne den Schatten eines Schattens fragen würden und dass nach einer solchen hypothetisch reinen Gerechtigkeit die Barmherzigkeit unter der Suche nach einer hypothetisch reinen Gerechtigkeit verblassen würde ... Leider ist die Unbestimmtheit der päpstlichen Ausdrücke nicht erklärt und spezifiziert sowie die Tatsache, dass er nicht näher bezeichnete Beichtväter angreift, die eine hypothetisch reine Gerechtigkeit anstreben, und nicht stattdessen diejenigen angreift, die sich im Gegenteil nicht die Mühe machen, sorgfältig zu überprüfen, ob die Büßer sind Es erfüllt wirklich den Zweck, der für die Beichte erforderlich ist, und setzt den Büßer daher ungültigen Geständnissen aus. Die Tatsache, dass der Papst, wie wir gesehen haben und wie wir sehen und sehen werden, in verschiedenen Punkten nicht der gesunden Lehre folgt, kann falsche Vorstellungen über die Liebe Gottes und die Notwendigkeit unserer Bekehrung hervorrufen oder schaffen. Daher erscheint es wichtig, Folgendes zu klären. Gott ist Liebe, aber wir nehmen diese Liebe nur durch Bekehrung und Reue an, die uns als Sünder gerecht macht. Der Katechismus der Katholischen Kirche, der die biblische Lehre darlegt, spricht deutlich von: „... der großen Barmherzigkeit Gottes, der will, dass alle Menschen gerettet werden [vgl. 2,4Tm 1261]“ (Nr. 2826). Gott möchte, dass wir alle gerettet werden, aber wir nehmen Gottes Angebot an, indem wir seinen Willen tun. Deshalb finden wir im Katechismus geschrieben in Nr. XNUMX: „…. Jesus lehrt uns, dass man das Himmelreich nicht durch Worte betritt, sondern indem man „den Willen meines Vaters im Himmel tut“ (Mt 7,21). "
Gott ist Liebe, aber wir müssen diese Liebe annehmen. Wenn wir ihn nicht annehmen und seinen Willen nicht tun, schaden wir uns selbst. Wenn wir das Wort Christi, der die Sünder zur Umkehr aufruft, nicht annehmen, werden wir nicht gerettet, heißt es im Katechismus in Nr. 543, um in das Reich Gottes einzutreten, „ist es notwendig, das Wort Jesu anzunehmen.“ Es geht nicht anders!
Im Zweiten Vatikanischen Konzil heißt es: „Das Wort des Herrn wird mit dem Samen verglichen, der auf ein Feld gesät wird: Wer ihm gläubig zuhört und zur kleinen Herde Christi gehört, hat das Reich Gottes selbst angenommen; dann keimt der Same aus eigener Kraft und wächst bis zur Erntezeit.“
Um Zugang zum Reich Gottes zu erhalten, ist es notwendig, das Wort Christi anzunehmen, es ist notwendig, den Willen Gottes zu tun, mit Gott zusammenzuarbeiten, es ist notwendig, die Rechtfertigung anzunehmen; Im Katechismus der Katholischen Kirche lesen wir in Nr. 1989 ff., dass in uns vor allem der Heilige Geist wirkt Umwandlungwelches die Rechtfertigung durchführt. Von Gott durch die Gnade bewegt, wendet sich der Mensch Gott zu (Bekehrung) und distanziert sich von der Sünde, indem er Vergebung und Gerechtigkeit von oben annimmt. So wird der Mensch gerecht nach Gott. Die Rechtfertigung befreit also den Menschen von der Sünde und vereint und versöhnt ihn mit Gott. Durch die Rechtfertigung wird eine Zusammenarbeit zwischen der Gnade Gottes und der Freiheit des Menschen hergestellt; mit ihr ist der Mensch gerecht gemacht und wird gerecht durch den Glauben.
Um also gerettet zu werden, ist es notwendig, mit Gott zusammenzuarbeiten, es ist notwendig, Gottes Gerechtigkeit durch den Glauben an Jesus Christus anzunehmen: das heißt, es ist notwendig, die Rechtfertigung anzunehmen. Zusammen mit der Rechtfertigung werden Glaube, Hoffnung und Nächstenliebe in unsere Herzen eingeflößt und uns wird Gehorsam gegenüber dem göttlichen Willen gewährt. Die Kirche bekräftigt, dass Gott Liebe ist und jeden retten möchte, bekräftigt aber auch, dass wir gerettet werden, indem wir das Geschenk der Erlösung annehmen, uns von der Sünde bekehren und Gottes Willen tun, und die Kirche bekräftigt auch, dass derjenige, der in schwerer Sünde ist und das Geschenk der barmherzigen Liebe und damit das Geschenk der Reue nicht annimmt, verdammt ist (Katechismus der Katholischen Kirche 1036s)!
b) Klarstellung zur Nr. 296s von Amoris Laetitia: Es gibt die Hölle ... und auch die ewige Verdammnis!
Der Papst in Amoris Laetitia Nr. 296 besagt: „Der Weg der Kirche besteht nicht darin, irgendjemanden auf ewig zu verurteilen …“ und in n. In Abschnitt 297 derselben Ermahnung lesen wir: „297. Es geht um die Integration aller, es ist notwendig, jedem zu helfen, seine eigene Art der Teilnahme an der kirchlichen Gemeinschaft zu finden, damit er sich als Objekt einer „unverdienten, bedingungslosen und unentgeltlichen“ Barmherzigkeit fühlt. Niemand kann für immer verurteilt werden, denn das ist nicht die Logik des Evangeliums!“ Diese Aussagen könnten den Eindruck erwecken, dass der Papst die Wahrheit über die Existenz der Hölle praktisch auslöschen will, eine Wahrheit, die in bestimmten Punkten auch von der Kirche auf absolut unveränderliche Weise festgelegt wurde.
Der heilige Thomas erklärt, dass Gott belohnt und verurteilt: „Menschliche Taten werden von Gott bestraft oder belohnt. Aus den bereits gesagten Dingen ist klar, dass menschliche Handlungen von empfangen werden müssen
Gott oder Strafe oder Belohnung. … Damit ist der Irrtum einiger widerlegt, die sagten, dass Gott nicht bestraft. Marcion und Valentine, S. Beispielsweise bekräftigten sie, dass sich der gute Gott von dem gerechten Gott unterscheidet, der bestraft [vgl. St. August., De Haeres., 21, 22].“[431]
Zu den Strafen gehört natürlich auch die ewige Strafe der Hölle.
Christus ist der Gottmensch, er ist der Richter und er ist das Oberhaupt der Kirche und er verurteilt die Bösen, und die Kirche ist mit ihm vereint. Erstens ist Christus der Richter, das Glaubensbekenntnis sagt es deutlich.
Das Apostolische Glaubensbekenntnis sagt deutlich, dass Christus „zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters, sitzt, von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten.“
Das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel besagt: „Und wieder wird er in Herrlichkeit kommen, um die Lebenden und die Toten zu richten, und seine Herrschaft wird kein Ende haben.“
Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 679: „Christus ist der Herr des ewigen Lebens. Ihm als Erlöser der Welt steht das uneingeschränkte Recht zu, endgültig über die Werke und Herzen der Menschen zu urteilen. ”
Der Katechismus selbst ergänzt n. 682: „Christus in der Herrlichkeit, der am Ende der Zeit kommt, um die Lebenden und die Toten zu richten, wird die geheime Gesinnung der Herzen offenbaren und jedem Menschen gemäß seinen Werken und gemäß der Annahme oder Ablehnung der Gnade vergelten.“
Im Römischen Katechismus heißt es: „Um der Klarheit willen werden die Pfarrer die beiden Zeiträume gut unterscheiden, in denen jeder vor dem Herrn erscheinen muss, um über jeden einzelnen Gedanken, jede Tat, jedes Wort Rechenschaft abzulegen und dann das unmittelbare Urteil des Richters anzuhören.“ Das erste geschieht, wenn jeder von uns stirbt: Sofort stellt sich die Seele dem Gericht Gottes, wo eine höchst gerechte Prüfung dessen vorgenommen wird, was sie getan, gesagt oder gedacht hat; und dies wird ein besonderes Urteil genannt. Die zweite wird kommen, wenn alle Menschen an einem Tag und an einem festen Ort vor dem Tribunal des Richters versammelt werden, damit alle und Einzelpersonen, Zuschauer und Zuhörer, Männer jeden Alters ihr eigenes Urteil kennen. Das Urteil wird nicht die geringste Strafe für die Gottlosen und Bösen sein; während die Frommen und Gerechten großen Lohn und Frucht daraus ziehen werden, da deutlich wird, wie sich jeder in diesem Leben verhalten hat. Und dies wird das „Jüngste Gericht“ genannt.“[432]
In einem der Präfationen des Advents lesen wir: „Du hast uns den Tag und die Stunde verborgen, an der Christus, dein Sohn, Herr und Richter der Geschichte, auf den Wolken des Himmels erscheinen wird, gekleidet in Macht und Herrlichkeit.“ Der heilige Thomas erklärt: „… die richterliche Gewalt ist ein Vorrecht, das der gesamten Dreifaltigkeit gemeinsam ist: was wahr ist.“ Durch Aneignung wird es jedoch dem Sohn zugeschrieben…“[433]
Der Angelic Doctor zitiert dann die Worte des hl. Augustinus im „sed contra“ des folgenden Artikels, für den: „. Und Augustinus bekräftigt: „Wer dem Gericht unterworfen wurde, wird als Richter sitzen; Wer fälschlicherweise für schuldig erklärt wurde, wird die wahren Schuldigen verurteilen.“[434] Solche Worte s. Thomas zeigt im Hauptteil des Artikels, dass er dies voll und ganz akzeptiert, indem er tatsächlich sagt: „Christus ist auch seiner menschlichen Natur nach das Haupt der ganzen Kirche, und Gott hat alles unter seine Füße gelegt [Ps 8,8]. Daher gehört ihm die Gerichtsbarkeit, auch der menschlichen Natur entsprechend.“[435]
Also ja. Thomas fügt hinzu: „…alle menschlichen Dinge sind auf das Ziel der Seligkeit ausgerichtet, die das ewige Heil ist, zu dem alle Menschen aufgrund des Urteils Christi zugelassen oder von dem sie ausgeschlossen werden, wie es aus dem Evangelium hervorgeht.“ Daher ist es offensichtlich, dass alle menschlichen Dinge unter die richterliche Gewalt Christi fallen.“ [436]
Christus wird richten und verurteilen ... und die Kirche, deren Haupt er ist, wird mit ihm in ewiger Verdammnis vereint sein ... In dieser Hinsicht ist es falsch zu behaupten: „Der Weg der Kirche besteht nicht darin, irgendjemanden ewig zu verurteilen.“ Die Kirche ist mit Christus darin vereint, diejenigen auf ewig zu verurteilen, die es verdienen.
Im Römischen Katechismus heißt es: „Er wendet sich dann an diejenigen, die zu seiner Linken stehen werden, und wird ihnen Gerechtigkeit widerfahren lassen mit den Worten: Weg von mir, du Verfluchter, in das ewige Feuer, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist (Mt 25,41). Mit dem ersten „Geh weg von mir“ wird die größte Strafe zum Ausdruck gebracht, die die Bösen treffen wird, indem sie so weit wie möglich von der Gegenwart Gottes vertrieben werden ... Dies wird von Theologen als Strafe des Schadens bezeichnet; wodurch die Bösen in der Hölle für immer des Lichts der göttlichen Vision beraubt werden. Das andere Wort: „verflucht“ wird ihr Elend und Unglück spürbar verstärken. Wenn sie, während sie aus der Gegenwart Gottes vertrieben werden, zumindest für einen Segen würdig erachtet werden sollten, wäre dies eine große Erleichterung für sie; Da aber nichts dergleichen ihr Unglück lindern kann, trifft sie die göttliche Gerechtigkeit, die sie gerecht treibt, mit jedem Fluch.
Dann folgen Sie den Worten: „zum ewigen Feuer“; Es ist die zweite Art der Bestrafung, die Theologen als Sinnesstrafe bezeichnen, weil sie mit den Sinnen des Körpers wahrgenommen wird, wie es bei Geißelungen, Schlägen oder anderen schwereren Folterungen der Fall ist, von denen es keinen Zweifel gibt, dass die Qual des Feuers den stärksten wahrnehmbaren Schmerz verursacht. Indem man so viel Bösem eine ewige Dauer hinzufügt, kann man daraus schließen, dass die Bestrafung der Verdammten den Höhepunkt aller Folter darstellt. … Unser Herr und Erlöser wird dieses Urteil zu Recht gegen die Bösen verhängen, weil sie alle Werke wahrer Frömmigkeit vernachlässigt haben: Sie haben den Hungrigen kein Essen angeboten und den Durstigen nicht getrunken; Sie haben den Gast nicht beherbergt, die Nackten nicht bekleidet, die Kranken und die Gefangenen nicht besucht.“[437]
Die in dieser Passage des Römischen Katechismus zitierten Worte des Evangeliums sind aufschlussreich und s. Alfonso greift sie noch einmal auf und sagt: „Andererseits, mein Jesus, wie bedauern wird dieser Sünder, der dich, in Sünde sterbend, empört anschauen wird, wenn er vor dir erscheint! Die Seele, die dieses Leben in Ungnade vor Gott verlässt, wird sich selbst verurteilen, bevor der Richter sie verurteilt, und dann wird der schreckliche Satz, den Jesus Christus angedeutet hat: „Discede a me, maledicte, in ignem aeternum“ (Mt 25, 41: „Discede a me, maledicti, in ignem aeternum“), nicht mehr vor mir erscheinen.“[438] Fügen Sie die s hinzu. Neapolitanischer Arzt: „Was wird der Sünder tun, was wird der Sünder Jesus Christus, dem Richter, antworten?“ Er wird tun, was er vom Evangelium getan hat, der ohne Hochzeitskleid kam, schwieg und nicht wusste, was er antworten sollte. … Hier wird endlich der Richter das Urteil fällen. „Entscheide mich, Maledicte, in ignem aeternum“. „Oh, quam terribiliter personabit tonitruum illud!“ Der Cartusiano. (Dionysius Carth., De quatuor novissimis, Art. XXVI; Opera, XLI, Tornaci 25 41: „O quam horribiliter, penetrative ac desolatorie personabit tonitruum illud!“) Sagt St. Anselm: (S. Anselmus, op. cit., med. 1912; PL 530, 2-158 722: „Dies iudicii venit, dies irae, dies illa… Quid dormitas? Qui non expergiscitur, qui non tremit ad tantum tonitruum, non dormit, sed mortuus est“.) „Qui non tremit ad tantum tonitruum, non dormit, sed mortuus est“. ”[439]
Christus ist Richter ... und richtet und verurteilt ... und die Kirche ist mit ihm vereint ... und die Hölle impliziert eine ewige Verdammnis. Im Katechismus lesen wir in Nr. 1034, dass es Jesus sein wird, der das Urteil zur Verdammnis verkündet: „... er wird das Urteil verkünden: „Weg, weg von mir, verflucht, in das ewige Feuer!“ » (Mt 25,41). "
Der Katechismus der Katholischen Kirche bekräftigt in den Nummern 1033 ff. die gesunde Lehre über die Hölle.
Die Ursache unserer Verdammnis ist vor allem unsere Sünde und nicht Gottes „Bosheit“. Gott ist nicht böse, sondern unendlich gut und prädestiniert niemanden zur Verdammnis (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1033).
Somit bekräftigt die Kirche eindeutig die Existenz der Hölle (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1035).
Durch die Liturgie lässt uns die Kirche wie folgt beten: „Nimm mit Güte, o Herr, das Angebot an, das wir, deine Diener und deine ganze Familie dir unterbreiten: Verbringe unsere Tage in deinem Frieden, rette uns vor der ewigen Verdammnis und nimm uns in der Herde der Auserwählten auf.“[440]
Gott schenke uns die ewige Erlösung und lasse nicht zu, dass sich Irrtümer über die Reue und ihre Notwendigkeit für die ewige Erlösung verbreiten. Die Liebe Gottes anzunehmen bedeutet, den Heiligen Geist anzunehmen und uns von Ihm leiten zu lassen, der uns gerade als Sünder durch Bekehrung und Reue gerecht macht ... Gott ist Liebe, aber ohne Bekehrung und Reue bleiben unsere schweren Sünden nach der Lehre Gottes selbst und der Kirche unvergeben ... und wir rennen der Verdammnis entgegen! Die Hölle ist eine Realität. Ich erinnere mich, wie Unsere Liebe Frau in Fatima sagte: „Bete, bete viel; und opfert für die Sünder, denn viele Seelen kommen in die Hölle, weil es niemanden gibt, der für sie opfert und Fürsprache einlegt.“[441] … und das haben auch verschiedene heilige Ärzte und Mystiker bestätigt … Achtung!
c) Der wahre Vorsatz, nicht noch einmal zu sündigen, notwendig für die Vergebung der Sünden, und Anmerkung 364 von Amoris Laetitia.
Erzbischof Fernández, wahrscheinlicher Ghostwriter von Amoris Laetitia, sagt: „Während die Frage nach dem möglichen Zugang einiger Geschiedener in einer neuen Verbindung zur Kommunion viel Aufsehen erregt hat, beabsichtigte der Papst – ohne Lograrlo –, dass dieser Schritt auf diskrete Weise erfolgen würde.“ Nachdem die Annahmen dieser Entscheidung im Hauptteil des Dokuments desarrollar sind, wird die Anwendung auf die Gemeinschaft geschiedener Menschen in einer neuen Verbindung in Fußnoten am Fuß der Seite erläutert.“[442] Das bedeutet, dass die Frage nach dem möglichen Zugang einiger Geschiedener in einer neuen Ehe zur Kommunion zwar Aufsehen erregt hat, der Papst jedoch erfolglos versucht hat, diesen Schritt diskret zu gehen. Daher wurde nach der Ausarbeitung der Annahmen dieser Entscheidung im Hauptteil des Dokuments die Anwendung auf die Gemeinschaft geschiedener Personen in einer neuen Lebensgemeinschaft in den Fußnoten explizit dargelegt. Dies lässt uns die Bedeutung der Notizen, insbesondere einiger, in Amoris Laetitia verstehen und unter den wirklich wichtigen Notizen ist es notwendig, das n einzufügen. 364. In Anmerkung 364 von Amoris Laetitia heißt es: „Vielleicht aus Skrupel, versteckt hinter einem großen Wunsch nach Treue zur Wahrheit, fordern manche Priester von den Büßern eine Absicht der Reue ohne jeden Schatten, wobei die Barmherzigkeit unter der Suche nach einer hypothetisch reinen Gerechtigkeit verblasst.“ Aus diesem Grund lohnt es sich, an die Lehre des heiligen Johannes Paul II. zu erinnern, der bekräftigte, dass die Vorhersehbarkeit eines neuen Sündenfalls „die Authentizität des Ziels nicht beeinträchtigt“ (Brief an Kard. William W. Baum anlässlich des von der Apostolischen Pönitentiarie organisierten Kurses über das interne Forum [22. März 1996], 5: Insegnamenti XIX, 1 [1996], 589)“
Beginnen wir zunächst mit der Lehre, die wir bereits über den Zweck dargelegt haben, der zur Erlangung der Absolution erforderlich ist.
Das haben wir oben in n gesehen. 250 des „Tridentinischen Katechismus“[443] wir finden geschrieben:
„Aus dem, was wir gesagt haben, lassen sich leicht die Bedingungen ableiten, die für wahre Reue notwendig sind, Bedingungen, die den Gläubigen mit größter Sorgfalt erklärt werden müssen, damit alle wissen, mit welchen Mitteln sie sie erlangen können, und einen sicheren Maßstab haben, um zu erkennen, wie weit sie von ihrer Vollkommenheit entfernt sind.“ Die erste Bedingung ist Hass und Abscheu vor allen begangenen Sünden. Wenn wir nur einige von ihnen verabscheuen würden, wäre Reue nicht gesund, sondern falsch und vorgetäuscht, denn der heilige Jakobus schreibt: „Wer das ganze Gesetz beachtet und in einer Sache versagt, der übertritt das ganze Gesetz“ (Jakobus 2,10). Zweitens beinhaltet Reue die Absicht, zur Beichte zu gehen und Buße zu tun: Dinge, über die wir an ihrer Stelle sprechen werden. Die dritte besteht darin, dass der Büßer die feste und aufrichtige Absicht hat, sein Leben zu reformieren, wie der Prophet klar lehrt: Wenn der Böse alle Sünden bereut, die er begangen hat, alle meine Gebote befolgt und Recht und Gerechtigkeit befolgt, wird er leben; Ich werde mich auch nie an die Sünden erinnern, die er begangen hat. Und weiter: Wenn der Bösewicht sich von der Bosheit, die er begangen hat, abwendet und Recht und Gerechtigkeit achtet, wird er seiner Seele Leben geben. Und noch weiter: Bekehrt euch und tut Buße für alle eure Sünden; damit diese nicht wieder zugrunde gehen. Werfen Sie alle Ausflüchte, denen Sie verfallen sind, von sich ab und erlangen Sie ein neues Herz und einen neuen Geist (Ez 18,21 Ez 18,31). Dasselbe befahl der Herr selbst, als er der Ehebrecherin sagte: „Geh und sündige nicht mehr“ (Joh 8,11); und dem Gelähmten, der im Teich geheilt wurde: Siehe, du bist geheilt: Sündige nicht mehr (Joh 5,14). Denn Natur und Vernunft zeigen deutlich, dass zwei Dinge unbedingt notwendig sind, um Reue wahr und aufrichtig zu machen: Reue für die begangenen Sünden und der Vorsatz, sie in Zukunft nicht noch einmal zu begehen. Wer sich mit einem beleidigten Freund versöhnen möchte, muss gleichzeitig den zugefügten Schaden bedauern und sich in Zukunft davor hüten, die Freundschaft erneut zu beleidigen. Diese beiden Dinge müssen notwendigerweise mit Gehorsam einhergehen, da es für den Menschen richtig ist, den natürlichen, göttlichen und menschlichen Gesetzen zu gehorchen, denen er unterliegt. Wenn also ein Büßer seinem Nächsten durch Gewalt oder Betrug etwas gestohlen hat, ist er verpflichtet, es zurückzuzahlen; Wenn er seine Würde und sein Leben durch Worte oder Taten verletzt hat, muss er ihn durch die Erbringung einer Dienstleistung oder eines Vorteils befriedigen. In diesem Zusammenhang ist das Sprichwort des heiligen Augustinus allen bekannt: „Die Sünde wird nicht vergeben, wenn das Diebesgut nicht zurückgegeben wird (Epist. CL3,6,20).“ (Nr. 250 des „Catechismo Tridentino“, herausgegeben von Cantagalli 1992, Nr. 94 http://www.maranatha.it/catrident/21page.htm)
Wir haben oben gesehen, dass „Ohne eine wahre Bekehrung, die eine innere Reue impliziert, und ohne eine aufrichtige und feste Absicht zur Veränderung, die Sünden „nicht vergeben“ bleiben, wie Jesus sagt, und mit ihm die Tradition des Alten und Neuen Bundes.“[444]
Das haben wir oben im Großen Katechismus des hl. Pius X. schrieb: „
731. Worin besteht die Resolution? Der Vorsatz besteht in dem festen Willen, die Sünde nie wieder zu begehen und alle notwendigen Mittel zu nutzen, um ihr zu entkommen.
- Welche Voraussetzungen muss die Auflösung erfüllen, um gut zu sein? Damit die Resolution gut ist, muss sie vor allem drei Bedingungen erfüllen: Sie muss absolut, universell und wirksam sein.
- Was meinst du mit: absolute Auflösung? Das bedeutet, dass die Lösung ohne zeitliche, örtliche oder personengebundene Bedingungen erfolgen muss.
- Was bedeutet es: Die Resolution muss universell sein? Die Absicht muss universell sein, das heißt, wir müssen vor allen Todsünden fliehen wollen, sowohl vor denen, die wir bereits bei anderen Gelegenheiten begangen haben, als auch vor anderen, die wir begehen könnten.
- Was bedeutet es: Der Beschluss muss wirksam sein? Der Vorsatz muss wirksam sein, das bedeutet, dass man den festen Willen haben muss, alles zu verlieren, bevor man eine neue Sünde begeht, gefährlichen Gelegenheiten zur Sünde zu entgehen, schlechte Gewohnheiten abzulegen und die Verpflichtungen zu erfüllen, die man aufgrund unserer Sünden eingegangen ist.
- Was versteht man unter schlechter Kleidung? Unter schlechter Angewohnheit versteht man die Neigung, leicht in die Sünden zu verfallen, an die wir uns gewöhnt haben.
- Was ist zu tun, um schlechte Kleidung zu korrigieren? Um schlechte Gewohnheiten zu korrigieren, müssen wir wachsam sein, viel beten, zur Beichte gehen, einen guten ständigen Leiter haben und die Ratschläge und Heilmittel, die er uns vorschlägt, in die Praxis umsetzen.
- Was versteht man unter gefährlichen Gelegenheiten zur Sünde? Mit gefährlichen Gelegenheiten zur Sünde meinen wir alle zeitlichen, örtlichen, personen- oder dinglichen Umstände, die uns aufgrund ihrer Natur oder unserer Zerbrechlichkeit dazu veranlassen, eine Sünde zu begehen.
- Sind wir ernsthaft gezwungen, allen gefährlichen Gelegenheiten auszuweichen? Wir sind zutiefst verpflichtet, jene gefährlichen Gelegenheiten zu meiden, die uns normalerweise dazu verleiten, Todsünden zu begehen, die als unmittelbare Gelegenheiten zur Sünde bezeichnet werden.
- Was muss jemand tun, der einer Gelegenheit zur Sünde nicht ausweichen kann? Wer sich einer Sünde nicht entziehen kann, sollte es dem Beichtvater sagen und seinem Rat folgen.
- Welche Überlegungen sind für die Beschlussfassung erforderlich? Zur Lösung bedarf es der gleichen Überlegungen, die auch für die Schmerzerregung gelten; das heißt, die Berücksichtigung der Gründe, warum wir Gottes Gerechtigkeit fürchten und seine unendliche Güte lieben müssen.
Wo, dann spricht dieser Katechismus vom Moment der Absolution und sagt: „768 F. Was bleibt zu tun, wenn die Anklage der Sünden abgeschlossen ist?“
Wir haben oben gesehen, dass der heilige Alphonse M. de' Liguori in seinen Werken über den Vorsatz, nicht zu sündigen, erklärt: „Drei sind die Bedingungen des wahren Vorsatzes zur Beichte: Er muss fest, allgemein und wirksam sein.“
Und für mich muss es so sein gestoppt, auf eine Weise, dass der Büßer den festen Willen hat, auf keinen Fall zu sündigen. …
Für II. Der Zweck muss sein Universal- (Apropos Todsünden), wie jeder mit s lehrt. Thomas (III q. 87. a. 1. ad 1.) ... der besondere Zweck kann nicht anerkannt werden, während jeder den Willen hat, alle Todsünden zu vermeiden, die er begehen kann ... Es wurde gesagt der Todsünden, denn was die Venials betrifft, ist es mit s sicher. Thomas (3. pq 87. a. 1. ad 1.), dass es ausreicht, vorzuschlagen, sich von irgendjemandem zu enthalten, ohne vorzuschlagen, sich von anderen zu enthalten (Lib. 6. n. 451. v. II. Requiritur.). …
Für III. es muss sein wirksamDas heißt, dass der Mensch nicht nur vorschlägt, keine Sünden zu begehen, sondern auch geeignete Mittel zu ergreifen, um sie zu vermeiden, insbesondere um die unmittelbaren Gelegenheiten zu beseitigen. Aber hier muss gewarnt werden (unabhängig davon, was Pater Concina sagen mag), dass Rückfälle nicht immer ein Zeichen dafür sind, dass die ursprünglich geäußerten Absichten nicht gut waren, so dass als ungültig gemachte Geständnisse immer wiederholt werden müssen, denn Rückfälle sind nicht immer ein Zeichen dafür, dass es keinen Willen gab: aber oft ist es nur ein Zeichen eines veränderten Willens, während Männer es oft gewohnt sind, fest vorzuschlagen und dann wieder zu fallen; und deshalb sagt das römische Ritual: In peccata facile recidentibus utilissimum fuerit consulere, ut saepe confiteantur; und expedieren, kommunizieren: Er sagt nicht, dass denjenigen, die leicht einen Rückfall erleiden, keine Absolution für den Zweifel erteilt werden sollte, dass es an ihrem Zweck besteht, sondern dass sie so schnell wie möglich informiert werden sollten, dass sie oft beichten und kommunizieren: Es versteht sich immer, dass bekannt ist, dass die entsprechende Disposition vorliegt... "[445]
Sehen wir uns nun an, was genau der Text des hl. Johannes Paul II. zitiert in Anmerkung 364 von Amoris Laetitia: „... Die Wahrheit, die aus dem Wort kommt und uns zu ihm führen muss, erklärt, warum die sakramentale Beichte nicht von einem bloßen psychologischen Impuls herrühren und begleitet sein sollte, fast so, als ob das Sakrament ein Ersatz für psychologische Therapien wäre, sondern von Schmerz, der auf übernatürlichen Gründen beruht, weil die Sünde die Liebe zu Gott, dem Allerguten, verletzt, die Leiden des Erlösers verursacht und dazu führt, dass wir ewige Güter verlieren. Aus dieser Perspektive erscheint es klar, dass das Geständnis demütig und vollständig sein muss, begleitet von der festen und großzügigen Absicht einer Besserung für die Zukunft und schließlich von der Zuversicht, diese gleiche Besserung zu erreichen.“[446] Wie man sehen kann, spricht der polnische Papst von einem soliden und großzügigen Ziel ... das, verbunden mit der Beichte, den Büßer dazu bringen muss, sein christliches Leben zu erneuern, zu festigen und auf die Heiligkeit auszurichten, das heißt auf das Leben der übernatürlichen Nächstenliebe, die von der Kirche ausgeht und in der Kirche gegenüber Gott, unserem Vater, und gegenüber den Menschen, unseren Brüdern, ausgeübt wird. Der polnische Papst spricht von Schmerzen, die auf übernatürlichen Ursachen beruhen. und der Katechismus des hl. Pius X. sagt, wie man sieht: „
717. Was bedeutet es, dass Schmerz übernatürlich sein muss? Das bedeutet, dass es durch die Gnade des Herrn in uns erregt und aus Gründen des Glaubens empfangen werden muss.
- Warum muss Schmerz übernatürlich sein? Der Schmerz muss übernatürlich sein, denn das Ziel, auf das er gerichtet ist, ist übernatürlich, nämlich Gottes Vergebung, der Erwerb der heiligenden Gnade und das Recht auf ewige Herrlichkeit.
- Können Sie den Unterschied zwischen übernatürlichem und natürlichem Schmerz besser erklären? Wer Buße tut, weil er Gott beleidigt hat, der um seiner selbst willen unendlich gut und liebenswert ist, weil er den Himmel verloren und die Hölle verdient hat, oder vielmehr die der Sünde innewohnende Bosheit, hat übernatürlichen Schmerz, denn das sind Gründe des Glaubens. Wer hingegen nur Schande oder von Menschen kommende Strafe oder einen rein zeitlichen Schaden bereut, der hätte natürlichen Schmerz, weil er nur aus menschlichen Gründen Buße tun würde.
Der polnische Papst präzisiert weiter: „Was die Demut angeht, ist es offensichtlich, dass ohne sie die Anschuldigung von Sünden eine nutzlose Liste oder, schlimmer noch, ein hartnäckiger Anspruch auf das Recht wäre, sie zu begehen: das „Non serviam“, durch das die rebellischen Engel fielen und der erste Mensch sich selbst und seine Nachkommen verlor. Tatsächlich wird Demut mit der Verabscheuung des Bösen gleichgesetzt: „Ich erkenne meine Schuld an, meine Sünde liegt immer vor mir.“ Gegen dich, gegen dich allein habe ich gesündigt, was böse ist in deinen Augen, habe ich getan; darum seid ihr gerecht in eurer Rede, aufrichtig in eurem Urteil“ (Ps 51(50), 5-6).“[447] Die begangene Sünde muss daher verabscheut und gehasst werden … Der Katechismus des hl. Pius X. sagt: „720. Warum muss der Schmerz an erster Stelle stehen?
Der Schmerz muss überwältigend sein, denn wir müssen die Sünde als das höchste aller Übel betrachten und hassen, da sie eine Beleidigung Gottes als das höchste Gut darstellt.
Wie man sehen kann, sind die s. Papst Johannes Paul II. bekräftigt in diesem Brief die gesunde Lehre, ohne davon abzuweichen, und gerade im Lichte der gesunden Lehre stellt der polnische Papst fest: „Es ist auch selbstverständlich, dass die Anklage der Sünden den ernsthaften Vorsatz beinhalten muss, in Zukunft keine weiteren zu begehen.“ Wenn diese Seelenverfassung fehlen würde, gäbe es in Wirklichkeit keine Reue: Es handelt sich tatsächlich um das moralische Übel als solches, und daher würde es heißen, das Böse nicht zu verabscheuen und keine Reue zu zeigen, wenn man nicht einen Standpunkt einnimmt, der einem möglichen moralischen Übel widerspricht. Aber wie dies vor allem aus dem Schmerz resultieren muss, Gott beleidigt zu haben, so muss der Entschluss, nicht zu sündigen, auf der göttlichen Gnade beruhen, die der Herr niemals mangeln lässt bei jedem, der sein Möglichstes tut, um ehrlich zu handeln. ”[448] Die Worte des hl. Pater Johannes Paul II. bekräftigt in dem Text, den ich Ihnen gerade vorgeschlagen habe, etwas sehr Wichtiges: Zur Beichte gehört die ernsthafte Absicht, nicht noch einmal zu sündigen ... Ich betone eine ernsthafte Absicht ... und der polnische Papst fügt hinzu, dass, wenn eine solche ernsthafte Absicht fehlen würde, die Reue fehlen würde und daher das Geständnis in keiner Weise ungültig wäre, wie wir später noch besser sehen werden ... und wie dieser Text der Kongregation für die Glaubenslehre deutlich zeigt: „Auf jeden Fall kann die Absolution nur gewährt werden, wenn die Gewissheit wahrer Reue besteht, d .d.h. „der innere Schmerz und die Verwerfung der begangenen Sünde, mit dem Vorsatz, nicht noch einmal zu sündigen“ (vgl. Konzil von Trient, Lehre vom Sakrament der Buße, c.4). In diesem Sinne kann eine geschiedene und wiederverheiratete Person nicht rechtsgültig freisprechen, wenn sie nicht den festen Entschluss fasst, „nicht mehr zu sündigen“, und sich deshalb aller Handlungen enthält, die den Ehepartnern zustehen, und in diesem Sinne alles in ihrer Macht Stehende tut. [449] … die Absolution eines Büßers, der nicht den festen Vorsatz fasst, nicht noch einmal zu sündigen, ist ungültig. Der heilige Johannes Paul II. erklärte in einem anderen Dokument: „Ohne eine wahre Bekehrung, die eine innere Reue impliziert, und ohne eine aufrichtige und feste Absicht zur Veränderung, bleiben die Sünden „unvergeben“, wie Jesus sagt, und mit ihm die Tradition des Alten und Neuen Bundes.“[450] … ohne die aufrichtige, feste und ernsthafte Absicht, nicht noch einmal zu sündigen, nützt das Bekenntnis nichts, die Sünden bleiben unvergebungsvoll! Der heilige Alphonsus bekräftigt in diesem Zusammenhang: „Das Geständnis ist seitens des Büßers ungültig.“ … Wenn er nicht den gebührenden Schmerz und Zweck hat; vor allem, wenn er das genommene Eigentum, die Ehre oder den Ruhm nicht wie vorgesehen zurückgeben will: oder wenn er sich die nächste freiwillige Chance nicht nehmen will.[451] Das Gleiche. Alfonso legt in seiner „Theologia moralis“ fest, dass das Geständnis ungültig ist, wenn der Büßer die Abreibung nicht erhält[452]. Der heilige Johannes Paul II., wie im Brief an die Karte zu sehen. Baum wird in Anmerkung 364 von Amoris Laetitia erwähnt[453] er bekräftigt die gesunde Lehre auf sehr präzise Weise und im Lichte dieser Lehre bekräftigte er, dass Reue das moralische Übel als solches betrifft und dass es daher bedeuten würde, das Böse nicht zu verabscheuen und keine Reue zu zeigen, wenn man keine Position einnimmt, die einem möglichen moralischen Übel widerspricht. Wer nicht ernsthaft die Absicht hat, in Zukunft zu sündigen, hasst das Böse, die Sünde, nicht wirklich und ist daher nicht wirklich reuig …. Deshalb empfängt er im Sakrament nicht die Vergebung der Sünden ... Der Text des polnischen Papstes bekräftigt auch, wie wir gesehen haben, dass, während die Abscheu vor der Sünde vor allem aus dem Schmerz resultieren muss, Gott beleidigt zu haben, der Entschluss, nicht zu sündigen, auf der göttlichen Gnade beruhen muss, die der Herr niemandem versäumen lässt, sein Möglichstes zu tun, um ehrlich zu handeln. Der nötige Entschluss zur Beichte beruht auf der göttlichen Gnade, auf Gottes Hilfe…. Gott möchte, dass wir nicht ernsthaft sündigen, Gott möchte, dass wir Heilige werden, und wir verlassen uns auf seine Hilfe, um ernsthaft vorzuschlagen, nicht noch einmal zu sündigen. Wenn wir schwach sind, ist Gott allmächtig und möchte uns heilig machen und uns von Sünden befreien. Christus ist gestorben, um uns zu retten und heilig zu machen! Gott möchte uns sein göttliches Leben schenken, das gerade die Gnade ist, weil wir nach seinem Wort leben. Es ist nicht unmöglich, nach Gottes Gesetz zu leben, denn Gott selbst hilft uns, nach dem Gesetz zu leben, das er uns gegeben hat!
Der polnische Papst fährt fort: „Darüber hinaus ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass die Existenz eines aufrichtigen Vorsatzes eine Sache ist, das Urteil des Intellekts über die Zukunft eine andere: Es ist tatsächlich möglich, dass selbst bei der Loyalität des Vorsatzes, nicht mehr zu sündigen, die Erfahrung der Vergangenheit und das Bewusstsein der gegenwärtigen Schwäche zur Angst vor neuen Sünden führen.“ Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Authentizität des Vorsatzes, wenn diese Angst mit dem durch Gebet unterstützten Willen verbunden ist, alles zu tun, um Schuld zu vermeiden. ” [454]
Hier berührt der polnische Papst genau den Punkt, von dem Note 364 von Amoris Laetitia berichtet. Wir weisen darauf hin, dass der polnische Papst von der Angst des Büßers spricht, erneut zu sündigen; Doch diese Angst entkräftet nicht, erklärt S. Johannes Paul II., der wahre Vorsatz, das heißt der ernsthafte, aufrichtige und feste Vorsatz, nicht zu sündigen, der, wie wir oben gesehen haben, den Vorsatz impliziert, den nahen Gelegenheiten der Sünde zu entfliehen. Ich betone, dass der Papst von einem Menschen spricht, der Angst vor der Sünde hat, und nicht von einem Menschen, der glaubt, dass er erneut sündigen wird, s. Alfons, der sich mit diesem Thema beschäftigt, bekräftigt: „Hier entsteht der Zweifel, ob die Absicht von jemandem gültig ist, der nicht die Absicht hat zu sündigen, sondern sicher glaubt, dass er bald wieder fallen wird.“ Suarez, Laym., Nav., Sporer usw. sagen, dass es gültig ist, weil der Zweck des Willens durchaus mit dem Urteil des Intellekts einhergehen kann, der die sicheren Folgen für die erfahrene Zerbrechlichkeit vorhersieht. Bei dem Treffen sagte Fr. Concina versucht auch, die Absicht desjenigen, der wahrscheinlich einen Rückfall fürchtet, so krank wie möglich zu machen. Diese zweite Meinung ist zu starr und wenig vernünftig, denn die Angst vor einem erneuten Absturz kann durchaus in einem möglichst festen Vorsatz bestehen. Aber das erste gefällt mir auch nicht, zumindest praktisch gesehen; denn wie La-Croix gut sagt und Busembao nicht weit davon entfernt ist, macht in der Praxis jeder, der sicher glaubt, dass er wieder fallen muss, deutlich, dass sein Vorsatz nicht fest genug ist; während es nicht möglich ist für jemanden, der bereits weiß, dass Gott denen seine Hilfe schenkt, die darauf hoffen, und der darum bittet, und der niemanden mehr als seine Kräfte in Versuchung führen lässt, der fest vorschlägt, zuerst etwas Böses zu wählen, als das Vergehen Gottes, und der dann sicher glaubt, dass er wieder fallen wird; Wenn er das also glaubt, ist das ein Zeichen dafür, dass sein Vorhaben nicht feststeht.“[455]
Und ehrlich gesagt sind die Behauptungen von s. Alfonso scheinen mir völlig überzeugend zu sein ... vor allem, wenn wir, wie oben erwähnt, bedenken, dass der wahre Zweck, nicht zu sündigen, den Zweck einschließt, vor den nächsten Gelegenheiten zur Sünde zu fliehen. Deshalb ist es nicht möglich, dass ein Mensch, der bereits weiß, dass Gott denen seine Hilfe gibt, die darauf hoffen, und ihn darum bittet, und der weiß, dass Gott nicht zulässt, dass irgendjemand versucht wird, mehr als seine Kräfte ... es ist nicht möglich, dass ein solcher Mensch fest vorschlägt, zuerst alles Böse zu wählen, dass die Beleidigung Gottes, vorschlägt, vor den nächsten Gelegenheiten der Sünde zu fliehen und zu beten, um nach Gott zu leben, und dann sicher glaubt, dass er wieder fallen wird; Wenn er dies glaubt, ist das ein Zeichen dafür, dass seine Absicht nicht fest ist. Gottes Gnade ist keine Theorie oder Wasser, Gottes Gnade ist göttliches Leben, das in uns eindringt und uns die Möglichkeit gibt, jede Versuchung zur Sünde zu überwinden, besonders wenn sie ernst ist. Zu Recht Papst St. Johannes Paul II. betont, dass der wahre Zweck mit Vertrauen und damit mit theologischer Hoffnung einhergeht: „Vertrauen ist die mögliche und pflichtgemäße Ausübung übernatürlicher Hoffnung, auf die wir von der göttlichen Güte, durch seine Verheißungen und durch die Verdienste von Jesus Christus, dem Erlöser, das ewige Leben und die dafür notwendigen Gnaden erwarten.“ ”[456] Gott ruft uns zur Heiligkeit und möchte uns dazu bringen, seine Gebote zu leben und nicht zu sündigen. Um die wahre Absicht zu erreichen, nicht zu sündigen, müssen wir ihm wirklich vertrauen, auf ihn hoffen und wir müssen auch Wertschätzung für das übernatürliche Leben haben, das Gott uns schenkt; Gnade ist kein Wasser, Gnade ist göttliches, übernatürliches Leben, das es uns gerade ermöglicht, Gott treu zu bleiben und nicht in Sünde zu verfallen.
Abschließend scheint es mir wichtig zu betonen, dass s. Johannes Paul II. bekräftigt in diesem Text die gesunde Lehre und stellt fest, dass für die Freisprechung eine ernsthafte Absicht, nicht zu sündigen, zusammen mit Vertrauen und heiliger Hoffnung erforderlich ist; diese Absicht impliziert gemäß der gesunden Lehre die Absicht, vor den nächsten Gelegenheiten der Sünde zu fliehen.
Stattdessen öffnet Papst Franziskus die Tür zu kolossalen Fehlern auf diesem Gebiet: Er hat die Fehler von Kasper, Coccopalmerio, Sistach, Elbs usw. nicht korrigiert, sondern eher unterstützt. und hat öffentlich die Bekräftigungen der argentinischen Bischöfe unterstützt, die die Resolution als wesentliches Element der Beichte außer Acht gelassen und die Tür für die Absolution derjenigen geöffnet haben, die diese Resolution, nicht zu sündigen, nicht haben. Offensichtlich skandalös sind in diesem Sinne einige Ereignisse, die als schlechte Früchte von Amoris Laetitia erscheinen, wie beispielsweise das, zu dem der Kardinal von Portugal sagte, dass Paare in irregulären Lebensgemeinschaften, die die Sakramente empfangen wollen, zunächst versuchen müssen, in Enthaltsamkeit zu leben. Sollte sich dies als unmöglich erweisen, sollten sie einen Prozess der Unterscheidung durchlaufen, der sie dazu bringen könnte, sich im Sinne von Amoris Laetitia wieder dem sakramentalen Leben der Kirche anzuschließen, d. h. auch denen, die dies nicht beabsichtigen Nicht noch einmal zu sündigen kann zum Empfang der Sakramente zugelassen werden ... (vgl. Patriarcado de Lisboa „Anmerkung für den Empfang von Kapitel VIII des Apostolischen Exortação ‚Amoris Laetitia‘“, 6.2.2018, www.patriarcado-lisboa.pt, https://www.patriarcado-lisboa.pt/site/index.php?id=8626) Offensichtlich dankte der Papst dem Patriarchen mit einem besonderen Brief … [457]
Eine weitere schlechte Frucht von Amoris Laetitia besteht darin, dass verheiratete Paare, die geschieden und wiederverheiratet sind, obwohl sie sich der absoluten Gültigkeit ihrer religiösen Ehe bewusst sind, mit dem Segen ihres Bischofs Antonio Marto, der kürzlich vom Papst zum Kardinal ernannt wurde, zum Empfang der Eucharistie legitimiert werden.[458] Es spielt keine Rolle, dass diese wiederverheirateten Geschiedenen den Entschluss fassen müssen, als Bruder zu leben; wenn sie im Gewissen glauben, dass sie die Sakramente empfangen können, können sie sie empfangen; tatsächlich, wie in der Notiz von Msgr. erläutert. Marto, es ist nicht die Aufgabe des spirituellen Beraters, die Entscheidung zu treffen, sondern sicherzustellen, dass der gesamte Prozess so verläuft, wie er sollte, und die Rolle des Gewissens der Menschen anzuerkennen. ist dies der Fall, muss er auch die von der Person oder dem Paar getroffene Entscheidung seitens der Kirche bestätigen. Damit wird der Prozess der Begleitung, Unterscheidung und Integration abgeschlossen sein. Anschließend schreibt die Person oder das Paar mit Hilfe des spirituellen Beraters und seiner Unterschrift ein Zeugnis über die Reise und die Entscheidung in zweifacher Ausfertigung. Eines bleibt in seinem Besitz und das andere wird zur Kenntnisnahme an den Diözesanbischof geschickt.[459] Diese Menschen können also, obwohl sie mehr Uxorio leben und so weiterleben, normalerweise die Sakramente empfangen, wenn sie in ihrem Gewissen glauben, dass sie dazu in der Lage sind. ... und mir ist nicht bewusst, dass der Heilige Stuhl eingegriffen hat ... denken Sie daran, welche Geständnisse diese wiederverheirateten Geschiedenen ablegen, wenn sie, wie es scheint, nicht die wahre und ernsthafte Absicht haben, nicht noch einmal zu sündigen!! … Gott greift ein!
Ich glaube, ich habe bereits gesagt, dass ich selbst einen Erzbischof, einen engen Mitarbeiter des Papstes in den beiden Synoden, gehört habe, der in einer Versammlung nur für Priester bekräftigte, dass es für die Spendung der Sakramente an die wiederverheirateten Geschiedenen ausreichte, sie zu einer Zeit der Buße zu verpflichten ... Der Entschluss, nicht zu sündigen, ist nicht mehr erforderlich, um zu den Sakramenten der Beichte und damit der Eucharistie zugelassen zu werden!
Wenn andererseits, wie Amoris Laetitia in n. 303, Gott kann durchaus wollen, dass ein Mensch praktisch in schwerer Sünde lebt und darin verharrt, der Vorsatz, nicht zu sündigen, ist nicht notwendig ... Die Hinweise der deutschen Bischöfe in dieser Zeile besagen, dass, wenn der Gläubige, der in einer Situation notorischer Sünde lebt und darin verharrt, die Sakramente empfangen möchte, er zufrieden sein muss ...
Anmerkung 364 sollte offensichtlich in diese Eröffnungsaktion von Papst Franziskus zur Subversion der Lehre und insbesondere zur Subversion der Lehre in Bezug auf die Reue und den damit verbundenen Zweck eingefügt werden.
Anmerkung 364 genauer, eingefügt in Nr. 311 greift auf diskrete Weise die gesunde Doktrin der Reue und der Entschlossenheit an und greift insbesondere die Priester an, die „Reue ohne jeden Schatten fordern, wodurch die Barmherzigkeit unter der Suche nach einer hypothetisch reinen Gerechtigkeit verblasst“ ... Offensichtlich achtet der Papst darauf, die gesunde Doktrin in dieser Angelegenheit nicht zu wiederholen und klarzustellen ... Seine Absicht ist offensichtlich, die gesunde Doktrin zu untergraben und Fehlern wie denen von Sistach, Coccopalmerio, Elbs usw. Tür und Tor zu öffnen. … dann preist der Papst, nachdem er nicht näher bezeichnete Priester angegriffen hat, die Barmherzigkeit und präsentiert die Affirmationen von s. Johannes Paul II. denkt darüber nach, aus ihnen Belege für seine Fehler ziehen zu können … Wie man sieht, s. Johannes Paul II. stellt in dem zitierten Text die gesunde Lehre über die Notwendigkeit von Reue und Absicht dar, und damit diese Lehre Gerechtigkeit mit Barmherzigkeit und Absolution verbindet, um gültig zu sein, muss der Büßer ein ernsthaftes, universelles und wirksames Ziel haben, das, begleitet von Vertrauen auf Gott und Gebet und auf seiner Gnade gegründet, den Büßer hinreichend sicher macht, nicht in die Sünde zurückzufallen, auch weil dieses Ziel den Zweck einschließt, vor den nächsten Gelegenheiten der Sünde zu fliehen ...
Offensichtlich alles, was gesunde Lehre und s. Johannes Paul II. unterscheidet sich radikal von den Irrtümern, denen Papst Franziskus Tür und Tor öffnet, und so ist es absurd, dass dieser ihn zitieren will, um die Aussagen des polnischen Papstes zur Verteidigung des „Paradigmenwechsels“ zu untermauern. Auch wenn es auf den ersten Blick scheinen mag, dass dieses Zitat den Aussagen von Amoris Laetitia doktrinäre Sicherheit verleiht, erkennt man nach sorgfältiger Prüfung, dass „der Fleck schlimmer ist als das Loch“. Das Zitat des hl. Johannes Paul II. tut, wenn man ihn im Kontext der Aussagen von Amoris Laetitia sorgfältig analysiert, tatsächlich nichts anderes, als die Subversion der Doktrin, die der argentinische Papst betreibt, deutlicher zu entlarven. Das Zitat des hl. Johannes Paul II. wie die von s. Thomas (von dem wir an anderer Stelle sprechen) bezieht sich nicht nur auf eine Bekräftigung des Heiligen, sondern auch auf dessen korrekte Interpretation in der wahren Lehre dieser Autoren und bezieht sich daher auf ihre Lehre und auf die gesunde katholische Lehre, der sie folgten und die in krassem Gegensatz zu den Irrtümern steht, denen Papst Franziskus die Türen öffnet ...
Wenn also für einen unerfahrenen Leser das Zitat dieser Autoren die Aussagen von Papst Franziskus zu bestätigen scheint, stellt es sich bei genauerem Studium als ein Bumerang heraus, der die Aussagen des derzeitigen Papstes und seine „Eröffnungen“ „von Grund auf untergräbt“ und ihre Fehler eindringlich aufzeigt ... und es sollte beachtet werden, dass die Fehler in Bezug auf die Reue und die Absicht des Büßers besonders schwerwiegend sind, denn wenn dem Büßer der notwendige Zweck fehlt, fehlt die Reue und damit die Sa Die ihm erteilte kramentale Absolution ist, wie wir sehen werden, nichtig. Es liegt noch weit vor uns, und seine Sünden sind ihm nicht vergeben!
Hinweis 364 bezieht sich auf ein wichtiges Dokument per Karte. Vallini, wo er bekräftigt, dass Amoris Laetitia den Zugang zu den Sakramenten auch für Geschiedene und Wiederverheiratete eröffnet, die nicht beabsichtigen, als Bruder und Schwester zu leben; Genauer gesagt bezieht sich diese Anmerkung auf dieses Dokument, wenn es in der Diözese Rom mit einem sehr schwerwiegenden Fehler die Türen zur Kommunion für diejenigen öffnet, die gewissenhaft glauben, dass die von ihnen geschlossene erste Ehe nichtig ist, und diese Nichtigkeit vor Gericht nicht beweisen können: Auch wenn diese Entscheidung für die Stabilität des Paares schwierig zu treffen ist, schließt Amoris Laetitia die Möglichkeit des Zugangs zur Buße und zur Eucharistie nicht aus (AL Anmerkungen 329 und 364). Dies bedeutet eine gewisse Offenheit, wie in dem Fall, in dem moralische Gewissheit besteht, dass die erste Ehe nichtig war, es aber keine Beweise dafür vor Gericht gibt; aber nicht in dem Fall, in dem zum Beispiel der eigene Zustand zur Schau gestellt wird, als ob er Teil des christlichen Ideals wäre usw.“[460] Die Behauptungen des Textes von Kardinal Vallini machen uns klar, wie wichtig es ist, die gesunde Lehre von Anmerkung 364 zu untergraben; Es öffnet diskret die Türen, damit die Geschiedenen und Wiederverheirateten, die nicht als Brüder und Schwestern leben wollen und die daher nicht beabsichtigen, nach dem Gesetz Gottes zu leben, gleichermaßen zu den Sakramenten zugelassen werden ... Tiefer gesagt können wir sagen, dass es den großen Aufbau des „Paradigmenwechsels“ unterstützt, der, wie bereits erwähnt, die Türen öffnet, damit auch diejenigen, die sich nach gesunder Lehre in wirklich schweren Sünden befinden (mit schwerer Materie, vollem Bewusstsein und bewusster Zustimmung), sich in ihrem Bösen gerechtfertigt fühlen, per streng darin und empfangen dafür auch die Sakramente als Belohnung. Gott greift ein.
d) Die notwendige Integrität des Bekenntnisses und einige Aussagen von Papst Franziskus zu diesem Thema.
Der Brief des hl. Der oben vorgestellte Johannes Paul an Kardinal Baum sagt noch etwas anderes sehr Interessantes, hören Sie: „Die Beichte muss dann vollständig sein, in dem Sinne, dass sie „omnia peccata mortalia“ aussprechen muss, wie es in der XIV. Sitzung, im Kapitel V, vom Konzil von Trient ausdrücklich festgelegt wurde, das diese Notwendigkeit nicht im Rahmen einer einfachen Disziplinarvorschrift der Kirche, sondern als eine Anforderung des göttlichen Gesetzes erklärt, denn in der Einrichtung des Sakraments hat der Herr dies so festgelegt ...
...bedauerlicherweise erheben heute viele Gläubige, die sich dem Sakrament der Buße nähern, nicht die vollständige Anklage wegen Todsünden in dem eben erwähnten Sinne des Konzils von Trient und reagieren manchmal auf den Beichtvater des Priesters, der pflichtbewusst nach der notwendigen Vollständigkeit fragt, fast so, als würde er sich einen unangemessenen Eingriff in das Heiligtum des Gewissens erlauben. Ich hoffe und bete, dass diese wenig aufgeklärten Gläubigen auch aufgrund dieser vorliegenden Lehre davon überzeugt bleiben, dass die Norm, für die spezifische und zahlenmäßige Vollständigkeit erforderlich ist, soweit uns eine ehrlich hinterfragte Erinnerung dies erlaubt, keine willkürlich auferlegte Last ist, sondern ein Mittel zur Befreiung und Gelassenheit. [461]
Der polnische Papst macht wichtige Aussagen, die sich auf praktisch dogmatische Aussagen des Konzils von Trient stützen, bei denen die ganze Kirche immer davon ausgegangen ist, dass das vollständige Bekenntnis der Sünden vom Herrn eingeführt wurde (vgl. Jak 5; 6 Joh 1; Lukas 1 und 9) und dass dies für alle, die nach der Taufe gesündigt haben, aus göttlichem Recht notwendig ist, da unser Herr, der im Begriff war, von der Erde in den Himmel aufzusteigen, die Priester verließ (vgl . Mt 5, 14; 17, 14; Joh 16, 19) Stellvertreter seiner selbst, als Führer und Richter (vgl. Ambrosius, „De Cain et Abel“, II, 18 (CSEL 18/ 20, 23)), auf die alle Todsünden verwiesen werden müssen, in die die Gläubigen Christi gefallen sind, so dass die Priester kraft der Schlüssel selbst das Urteil über Vergebung oder Versuchung aussprechen solche Sünden. Es ist in der Tat offensichtlich, dass die Priester, wenn die Büßer ihre Sünden nur allgemein und nicht in ihrer Art und nacheinander erklärten, dieses Urteil nicht ausüben könnten, ohne den Zweck zu kennen, und auch nicht in der Lage wären, die Buße gerecht zu verhängen; Daher ist es für den Büßer notwendig, in der Beichte alle Todsünden zu bekennen, die ihm nach einer sorgfältigen Gewissensprüfung bekannt sind, auch wenn diese Sünden völlig verborgen sind und nur gegen die letzten beiden Gebote des Dekalogs begangen wurden (vgl. Ex 4, 32; Dt 1, 391; Mt 20, 17). [462]
Wenn sich also die christlichen Gläubigen verpflichten, alle Sünden zu bekennen, die ihnen in den Sinn kommen, überlassen sie sie zweifellos alle der göttlichen Barmherzigkeit um Vergebung. Wer dagegen etwas anderes tut und über manches wissentlich schweigt, legt der göttlichen Güte nichts aus, was durch den Priester erlassen werden muss. In der Beichte müssen auch die Umstände zum Ausdruck kommen, die die Art der Sünde verändern: Ohne sie deckt der Büßer nämlich weder die Sünden vollständig auf, noch könnten sie den Richtern bekannt sein und wären daher für die Richter unmöglich Die Schwere der Sünden genau wahrnehmen und gebührend verhängen, werden Büßer bestraft.[463] Zu behaupten, ein solches Bekenntnis sei unmöglich oder es ein Gewissensgemetzel zu nennen, wie Luther sagte („Homilie zum Palmsonntag“ 1524, Weimarer Ausgabe 15, 484-485), ist gottlos. Jeder weiß in der Tat, dass die Kirche von den Büßern nichts anderes verlangt, als dass sie – nachdem jeder sich sorgfältig geprüft und alle verborgensten Winkel seines Gewissens erforscht hat – die Sünden bekennen, mit denen er sich erinnert, seinen Herrn und seinen Gott tödlich beleidigt zu haben; Die anderen Sünden, die denen, die sich sorgfältig prüfen, nicht in den Sinn kommen, werden im Allgemeinen als Teil desselben Bekenntnisses angesehen, denn diese sagen wir im Glauben zusammen mit dem Propheten: Reinige mich von meinen verborgenen Sünden, Herr (Ps 18, 13). Die Schwierigkeit dieses Bekenntnisses und die Schande, Sünden offenbaren zu müssen, können durchaus ernst erscheinen; aber sie werden durch die vielen und so großen Vorteile und Tröstungen erleichtert, die mit der Absolution mit Sicherheit allen zuteil werden, die würdig an diesem Sakrament teilnehmen. Mit dem Laterankonzil bekräftigte die Kirche nicht, dass die christlichen Gläubigen zur Beichte gehen sollten – was ihrer Meinung nach notwendig war und durch göttliches Gesetz eingeführt wurde –, sondern legte fest, dass die Pflicht zur Beichte mindestens einmal im Jahr von allen und Einzelpersonen erfüllt werden muss, die das Alter der Vernunft erreicht haben (vgl. Laterankonzil IV, ca. 21).[464]
Und in den Kanones zum Sakrament der Buße bekräftigte das Konzil von Trient: „Wenn jemand sagt, dass es im Sakrament der Buße aufgrund göttlichen Rechts nicht notwendig ist, alle Todsünden zu bekennen, an die wir uns nach sorgfältiger Prüfung erinnern, auch okkulte Sünden, auch solche, die gegen die letzten beiden Gebote des Dekalogs begangen wurden, und auch die Umstände, die die Art der Sünde verändern ... oder dass diejenigen, die lernen, alle Sünden zu bekennen, keine Vergebung der göttlichen Barmherzigkeit überlassen wollen; oder schließlich, dass es nicht erlaubt ist, lässliche Sünden zu bekennen, möge er mit dem Bann belegt werden.
Wenn jemand sagen würde, dass das Bekenntnis aller Sünden, wie es in der katholischen Kirche praktiziert wird, unmöglich ist und dass es sich um eine menschliche Tradition handelt, die von frommen Menschen abgeschafft werden muss, oder dass nicht alle Gläubigen Christi beiderlei Geschlechts gemäß der Konstitution des großen Laterankonzils einmal im Jahr dazu verpflichtet sind[465] und deshalb müssen die Gläubigen Christi davon überzeugt werden, während der Fastenzeit nicht zu beichten, er sei ein Anathema.“[466]
Diesbezüglich heißt es im Römischen Katechismus. „255. Eigentum des Geständnisses
Bei der Beichte müssen viele Vorschriften beachtet werden, von denen einige zum Wesen des Sakraments gehören, während andere nicht so notwendig sind. …
Zuallererst müssen die Pfarrer lehren, dass die Beichte vollständig und absolut sein muss, da alle Todsünden dem Priester offenbart werden müssen. Lässliche Sünden hingegen, die die Gnade Gottes nicht wegnehmen und in die wir häufiger verfallen, können zwar bequem und nützlich bekannt werden, wie der Brauch guter Christen zeigt, können aber ohne Schuld unterlassen und auf viele andere Arten gesühnt werden. Aber wir wiederholen, Todsünden müssen alle und einzelne Aussagen sein, selbst die geheimsten, wie zum Beispiel solche, die nur gegen die letzten beiden Gebote des Dekalogs verstoßen. … So hat es das Konzil von Trient definiert (Sess. 14, e. 5 und can. 7) und hat die katholische Kirche immer gelehrt, wie die Zeugnisse der Heiligen Väter bezeugen. Wir lesen zum Beispiel beim heiligen Ambrosius: „Niemand kann eine Schuld vergeben werden, es sei denn, er hat seine Sünde bekannt“ (De parad. 14,71). … In diesem Punkt ist die Meinung der heiligen Ärzte einhellig.
Bei der Beichte müssen wir die höchste und sorgfältigste Sorgfalt walten lassen, die wir in den schwerwiegendsten Situationen anwenden: Wir müssen mit all unseren Kräften darauf abzielen, die Wunden der Seele zu heilen und die Wurzeln der Sünde auszureißen. Wir sollten uns auch nicht darauf beschränken, bei der Beichte schwere Sünden zu erklären, sondern auch die Umstände jedes einzelnen, die seine Bosheit stark verstärken oder verringern. …
Es ist wirklich wichtig, dass das Geständnis vollständig und vollständig ist. Wer absichtlich Sünden teilweise bekennt und teilweise unterlässt, wird aus dem Bekenntnis nicht nur keinen Vorteil ziehen, sondern sich auch einer neuen Sünde schuldig machen. Eine solche mangelhafte Manifestation von Fehlern kann nicht als sakramentale Beichte bezeichnet werden. In diesem Fall muss der Büßer das Geständnis erneuern und hat darüber hinaus eine weitere Sünde begangen, weil er mit der Simulation des Geständnisses die sakramentale Heiligkeit verletzt hat. Es ist jedoch zu beachten, dass absichtliche Auslassungen im Geständnis, die auf unfreiwilliges Vergessen oder mangelnde Gewissenserforschung zurückzuführen sind, nicht die Wiederholung des gesamten Geständnisses erfordern, selbst wenn die Absicht besteht, alle eigenen Fehler zu bekennen. Bei einer anderen Gelegenheit reicht es aus, dem Priester die vergessenen Fehler zu beichten, nachdem sie ihm wieder ins Gedächtnis zurückgekehrt sind. Es ist darauf zu achten, dass die Gewissenserforschung nicht zu kurz und schnell erfolgt. Wenn wir bei der Selbstprüfung der Sünden, die wir begangen haben, so nachlässig vorgegangen sind, dass man von uns sagen kann, dass wir uns nicht wirklich an sie erinnern wollten, werden wir gezwungen sein, das Geständnis zu wiederholen.
Das Geständnis muss offen, einfach und offen sein und darf nicht künstlich aufgesetzt werden, wie es bei so vielen Menschen der Fall ist, die offenbar mehr aus ihrem Leben erzählen als nur Sünden zu bekennen. Es muss uns dem Priester zeigen, was wir sind, was wir mit uns selbst vergleichen, indem es das Gewissheit als Gewissheit und den Zweifel als Zweifel darstellt. Ähnliche Qualitäten werden bei der Beichte fehlen, wenn Sünden nicht klar zum Ausdruck gebracht werden oder wenn darin sachfremde Reden vermischt werden.[467]
Der Katechismus des hl. Pius X. sagt hierzu: „
744. Welche Voraussetzungen muss die Sündenbeschuldigung bzw. das Geständnis erfüllen?
Es gibt fünf Hauptbedingungen, die die Anklage wegen Sünden erfüllen muss: Sie muss bescheiden, ehrlich, aufrichtig, umsichtig und kurz sein.
- Was bedeutet es: Die Anschuldigung muss bescheiden sein?
Die Anklage muss bescheiden sein, das bedeutet, dass der Büßer sich selbst vor seinem Beichtvater anklagen muss, ohne Hochmut oder Worte, sondern mit den Gefühlen eines Verbrechers, der seine Schuld anerkennt und vor dem Richter erscheint.
- Was bedeutet es: Die Anschuldigung muss stichhaltig sein?
Die Anklage muss vollständig sein, das bedeutet, dass alle Todsünden, die nach dem letzten gut gemachten Geständnis begangen wurden und von denen man sich bewusst ist, in ihren Umständen und in ihrer Anzahl zum Ausdruck kommen müssen.
- Welche Umstände müssen eintreten, damit die Anschuldigung zutrifft?
Damit die Anklage vollständig ist, müssen die Umstände offengelegt werden, die die Art der Sünde verändern.
- Welche Umstände verändern die Art der Sünde?
Die Umstände, die die Art der Sünde verändern, sind:
diejenigen, für die eine lässliche sündige Handlung tödlich wird;
diejenigen, bei denen eine sündige Handlung die Bosheit von zwei oder mehr Todsünden beinhaltet.
- Nennen Sie mir als Beispiel einen Umstand, der eine läßliche Sünde zur Todsünde macht.
Wer, um sich zu entschuldigen, eine Lüge erzählt, die anderen ernsthaften Schaden zufügt, sollte diesen Umstand offenbaren, der die Lüge von böswillig in ernsthaft schädlich verwandelt.
- Geben Sie mir nun das Beispiel eines Umstands, bei dem dieselbe sündige Handlung die Bosheit von zwei oder mehr Sünden enthält.
Jeder, der eine heilige Sache gestohlen hat, sollte diesen Umstand anklagen, der dem Diebstahl die Bosheit eines Sakrilegs verleiht.
- Wenn jemand nicht sicher ist, ob er eine Sünde begangen hat, sollte er diese dann bekennen?
Wenn jemand nicht sicher ist, dass er eine Sünde begangen hat, ist er nicht verpflichtet, sie zu bekennen; Wollte er ihn jedoch beschuldigen, müsste er hinzufügen, dass er nicht sicher sei, ob er es begangen habe.
- Wer erinnert sich nicht genau an die Zahl seiner Sünden, was soll er tun?
Wer sich nicht genau an die Zahl seiner Sünden erinnert, muss die ungefähre Zahl anklagen.
- Hat jemand, der aus reiner Vergesslichkeit über eine Todsünde oder einen notwendigen Umstand geschwiegen hat, ein gutes Geständnis abgelegt?
Wer aus reiner Vergesslichkeit über eine Todsünde oder einen notwendigen Umstand geschwiegen hat, hat ein gutes Geständnis abgelegt, sofern er sich mit der gebotenen Sorgfalt daran erinnert hat.
- Wenn uns später eine in der Beichte vergessene Todsünde in den Sinn kommt, sind wir dann verpflichtet, sie uns in einer anderen Beichte anzuklagen?
Wenn uns später eine bei der Beichte vergessene Todsünde in den Sinn kommt, sind wir zweifellos gezwungen, sie beim ersten erneuten Beichten anzuklagen.
Er sagte ja. Antonius spricht von Reue und Beichte: „Der Sünder muss daher mit dem Bogen der Beichte das Horn der aufrichtigen Anklage tragen, den Hund des reuigen Gewissens, um nichts von der Sünde und ihren Umständen auszulassen.“[468]
„Diese beiden ... müssen ... den Teufel und seinen Stolz und alles, was damit zusammenhängt, das heißt die Sünde und ihre Umstände, töten. Und so werden sie in der Lage sein, die Seele zu befreien, ihre Schwester, eine Sklavin im Haus des Teufels, die mit der Kette schlechter Gewohnheiten gefesselt ist. [469]
Der heilige Evangelische Doktor selbst sagt: „Und auch im Beichttrakt gibt es vier große Pferche. Die erste besteht darin, sich vor dem Priester mit Geist und Körper zu demütigen. … Die zweite ist die vollständige und detaillierte Anklage der eigenen Sünden … Die dritte ist die Klärung der Umstände der Sünde, die in der Antwort auf diese Fragen besteht: Was? WHO? Wo? Von wem? Wie oft? Warum? Wie? Wenn? Das vierte ist die respektvolle und bereitwillige Annahme der vom Priester angeordneten Buße…“ [470]
Der heilige Alfons erklärt in Anlehnung an das Konzil von Trient: „Für IV. Das Geständnis muss vollständig sein, und hier ist zwischen materieller und formaler Integrität zu unterscheiden. An sich muss das Geständnis materiell vollständig sein, da der Büßer verpflichtet ist, auf diese Weise sowohl die Art als auch die Zahl der Todsünden darzulegen. ” [471]
Präzise s. Alfonso: „Wir haben über materielle Integrität gesprochen; aber manchmal reicht bei der Beichte die formale Integrität aus, das heißt, dass der Büßer erst dann beichtet, wenn er moralisch dazu in der Lage ist, jedoch verpflichtet bleibt, die materiell vollständige Beichte abzulegen, wenn das Hindernis beseitigt ist und die Verpflichtung besteht, erneut zu beichten. Daher entschuldigt es körperliche und moralische Impotenz von materieller Integrität. Und erstens werden sie wegen körperlicher Impotenz entschuldigt: 1. die Stummen, denen es in der Zeit des Todes gemäß der österlichen Vorschrift genügt, eine einzelne Sünde durch Zeichen zu erklären, wenn sie die anderen nie erklären könnten (N. 479.). Castrop., Gaet., Nav., Val. und andere sagen, dass ein solcher Weg der Gefahr der Manifestation unterliegt. Aber häufiger und wahrscheinlicher Lugo, Bonac., Anacl., Croix, Salmat. usw., mit s. Thomas (im 4. gesendet. Abstand 17 q. 3. a. 4. q. 3. zu 2.); während derjenige, der an den Zweck gebunden ist, auch an die Mittel gebunden ist. Natürlich, sofern diese Mittel nicht besonders schwierig sind; weil der Stumme nicht verpflichtet ist, das Geständnis zu schreiben, wenn eine außerordentliche Unannehmlichkeit besteht oder die Gefahr besteht, dass seine Sünden anderen bekannt werden (Lib. 2. n. 479 n. 479 v. Quaer.). Für 2. die Tauben, die nicht wissen, wie sie ihre Sünden erklären sollen, wie sie sollten, und auch nicht in der Lage sind, die Fragen des Beichtvaters zu beantworten: Das verstehen die Tauben in allem, denn die Tauben müssen an einen abgelegenen Ort gehen, um ihre Beichte abzulegen. Für 3. diejenigen, die die Sprache des Landes nicht kennen: Diese können in Zeiten der Weisung oder aus anderen Gründen durchaus die Absolution erhalten, indem sie den Schmerz ihrer Sünden nur durch Zeichen offenbaren; Sie sind auch nicht verpflichtet, durch einen Dolmetscher zu gestehen, wie Suarez, Vasquez, Lugo usw. sagen. Ob sie dann verpflichtet sind, im Todesfall ein solches Geständnis abzulegen; andere bejahen es, aber andere, wie Soto, Gaet., Castrop., Salmat., Viva usw., leugnen es wahrscheinlich, wenn man an ihrer Reue zweifelt; denn dann müssen sie mit der einzigen Anziehungskraft, die sie haben, beichten, um die Gnade durch das Sakrament zu empfangen, und auch mit der Reue, um das Viaticum zu empfangen; aber dann wird es ihnen genügen, dem Beichtvater durch den Dolmetscher eine einfache lässliche Sünde verständlich zu machen (N. 479 v. 2.). Für 4. Die Sterbenden; aber dabei müssen wir mehrere Dinge unterscheiden. [472]
Zur moralischen Impotenz s. Alfonso stellt fest: „39. Zweitens ist der Büßer aus Gründen moralischer Impotenz von der materiellen Integrität befreit, und in vielen Fällen genügt der formelle Wille: 1. Er ist gewissenhaft und wird ständig von der Angst vor vergangenen Geständnissen geplagt, wie Laymann, Illsung, Elbel und Holzmann allgemein lehren. Denn 2. Er ist krank und scheitert, nachdem er ein oder zwei Sünden erwähnt hat, oder es besteht die Gefahr, dass er scheitert. Zu 3. Wenn der Beichtvater während der Übergabe des Viaticums feststellen sollte, dass die früheren Beichten ungültig waren, und der Kranke dann nicht vollständig beichten könnte, es sei denn, es besteht die Gefahr, ohne Absolution zu sterben oder einen Skandal zu erleiden, wie im vorherigen Punkt XV gesagt wurde. bei Nr. 24. Und Roncaglia sagt wahrscheinlich dasselbe, als es dringend notwendig war, zu feiern oder zu kommunizieren, und keine Zeit blieb, die Beichte zu beenden. Das Gleiche gilt für einen Priester, der eine Sünde zurückbehielt und das Bedürfnis hatte, zu zelebrieren. Es gab keinen Beichtvater, der die Fähigkeit dazu hatte, wie im vorherigen Kapitel Nr. gesagt wurde. 27. Zu 4. Wenn derselbe Priester vor der Absolution zu sterben drohte. Zu 5. Wenn eine große Ansteckungsgefahr besteht, denn dann kann der Beichtvater den infizierten Büßer freisprechen, nachdem er nur eine Sünde gehört hat; Concina, Wigandt, Bonac., Abelly et al. Wenn der Beichtvater jedoch das gesamte Geständnis hören möchte, ist der Patient verpflichtet, es vollständig abzulegen (Lib. 6, Nr. 484 und 485). Für 6. Bei Schiffbruch oder Kampfüberschreitungen; denn dann genügt es, wenn jeder eine einzige lässliche Sünde begeht und sich überhaupt als Sünder bekennt; und dann kann der Priester allgemein jeden freisprechen, indem er sagt: „Ego vos absolvo“ usw. Allerdings ist die bloße Zustimmung der Büßer ohne jeden anderen Grund kein ausreichender Grund, die Beichten einzuschränken, so der Satz 59, der von Innozenz XI. (N. 486) verurteilt wurde. Zu 7. Wenn der Büßer aus dem Bekenntnis einer Sünde ernsthafte geistliche oder zeitliche Schäden, persönlicher oder fremder Art, befürchten könnte, siehe GR. der Offenbarung, des Skandals (seines oder seines Beichtvaters), des Todes oder der Schande. Dies wird jedoch verstanden, wenn die Beichte aufgrund einer Todesgefahr oder zur Erfüllung der Osterkommunion erforderlich ist, oder sogar (wie Lugo, Enriquez usw. sagen) wenn der Büßer eine Todsünde begangen hat und ansonsten zwei oder drei Tage auf die Beichte warten musste; wenn auch nur für einen einzigen Tag, wie Lugo, Antoine, Viva usw. sagen. (allerdings zu einem anderen Zweck), wie in n. erläutert wird. 40. Fortsetzung Zu 8. Wenn die Sünde nicht ohne Offenlegung des sakramentalen Siegels beichten könnte (N. 487. et 488.).“[473]
d,1) Der Beichtvater ist verpflichtet, sich über das Gewissen des Büßers zu erkundigen und ist in einigen Fällen verpflichtet, ihn zu befragen.
Der heilige Alfons erklärt weiter: „102. Für I. ist daher der Beichtvater verpflichtet, sich umfassend über das Gewissen des Büßers zu informieren. Der Beichtvater ist ein Richter: Das Amt des Richters ist wichtig, da der Richter zunächst die Gründe der Parteien anhören, dann die Begründetheit des Falles prüfen und schließlich das Urteil fällen muss: Der Beichtvater muss sich also zunächst nach dem Gewissen des Büßers erkundigen, dann seine Disposition beurteilen und schließlich die Absolution erteilen oder verweigern. Und was die erste Verpflichtung anbelangt, die Sünden des Büßers zu befragen, obgleich die Pflicht zur Untersuchung des Büßers in erster Linie ihm obliegt, darf man dennoch (ungeachtet dessen, was einige in Frage 4 gesagt haben) nicht daran zweifeln, dass der Beichtvater, der erkennt, dass der Büßer nicht ausreichend untersucht wurde, verpflichtet ist, ihn zunächst über die Sünden zu befragen, die er begangen haben könnte, und dann über deren Art und Anzahl, wie der Text in f. beweist. Omnis utriusque sexus, de poenit. usw. und aus dem römischen Ritual5. Und es spielt keine Rolle, dass es eine Schar von Büßern gibt, während sie von Innoc verdammt wird. XI. die Stütze. 59. in dem es hieß: „Licet sacramentaliter absolvere dimidiate tantumconfestos, ratione magni concursus poenitentium“[474]
Der Beichtvater ist daher verpflichtet, den Büßer zu belehren, wenn er feststellt, dass er die notwendigen Dinge des Glaubens oder der Gesundheit nicht weiß: „Per III. Der Beichtvater ist verpflichtet, den Büßer zu belehren, wenn er sieht oder klug urteilt, dass er die notwendigen Dinge des Glaubens oder der Gesundheit nicht weiß. Es genügt jedoch, dass er ihn, bevor er ihn freispricht, in die wichtigsten Geheimnisse einweiht, wie in Kapitel IV gesagt wurde. NEIN. 3. Denn in Bezug auf die anderen Dinge, die einer Weisung bedürfen, genügt es, wenn der Büßer verspricht, sie zumindest im Wesentlichen von anderen lehren zu lassen; und Beichtväter, die viel Nächstenliebe haben, weigern sich nicht, sie selbst zu unterrichten. Der Beichtvater muss den Büßer außerdem über die Verpflichtung belehren, Besitztümer, Ruhm oder Ehre zurückzugeben, die nächste Gelegenheit zu beseitigen, den gegebenen Skandal wiedergutzumachen, die Korrektur vorzunehmen oder bei Bedarf Almosen zu geben usw. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Beichtvater verpflichtet ist (wie von Laym., Suar., Busemb., Sporer usw. gelehrt), wenn der Büßer unpässlich wird, alles zu tun, um ihn zur Absolution zu bringen (Lib. 6. n. 608. siehe Hic adverto.).“ [475]
Schließlich ist der Beichtvater verpflichtet, die Büßer zu ermahnen: „Für IV. Der Beichtvater ist verpflichtet, den Büßer zu ermahnen. Doch um die gebührenden Ermahnungen aussprechen zu können, muss der Beichtvater nicht nur nach der Art und Anzahl der Sünden fragen, sondern auch nach deren Ursprung und Ursachen, um die entsprechenden Abhilfemaßnahmen anwenden zu können. Manche Beichtväter verlangen nur die Art und Anzahl der Sünden und nichts weiter; Wenn sie den Büßer willig sehen, sprechen sie ihn frei; Wenn nicht, feuern sie ihn sofort, ohne etwas zu sagen, mit den Worten: Mach weiter, ich kann dich nicht freisprechen. Gute Beichtväter tun dies nicht: Sie beginnen zunächst, den Ursprung und die Schwere des Übels zu untersuchen: Sie fragen nach der Gewohnheit und den Gelegenheiten, die der Büßer hatte, zu sündigen: an welchem Ort, zu welcher Zeit, bei welchen Menschen, in welcher Situation; denn auf diese Weise können sie dann die Korrektur verbessern, den Büßer zur Absolution bringen und die Heilmittel bei ihm anwenden.
Sobald die oben genannten Fragen gestellt wurden und der Beichtvater über den Ursprung und die Schwere des Übels genau informiert ist, beginnen Sie mit der gebührenden Korrektur oder Ermahnung. Obwohl er als Vater den Büßern barmherzig zuhören sollte, ist er als Arzt dennoch verpflichtet, sie so viel wie nötig zu ermahnen und zu korrigieren: insbesondere diejenigen, die selten beichten und mit vielen Todsünden belastet sind. Und das gilt auch für hohe Persönlichkeiten, Beamte, Fürsten, Priester, Pfarrer und Prälaten, wenn sie ohne viel Gefühl eine schwere Schuld bekennen. sagte Papst Benedikt XIV. in der Bulle, Apostolica, §. 22., dass die Ermahnungen des Beichtvaters wirksamer sind als die Predigten von der Kanzel; und zwar mit Vernunft, während der Prediger die besonderen Umstände nicht kennt, wie es der Beichtvater tut; damit er die Korrektur viel besser durchführen und die Heilmittel auf die Krankheit anwenden kann. Und so ist der Beichtvater auch verpflichtet, jeden zu ermahnen, der sich der Unkenntnis einer seiner Verpflichtungen, sei es des Naturrechts oder des positiven Rechts, schuldig gemacht hat. Missachtet der Büßer sie unverschuldet, so muss der Beichtvater ihn auf jeden Fall an die Wahrheit erinnern, wenn die Unwissenheit die Dinge betrifft, die für die Gesundheit notwendig sind, oder auch wenn sie dem Gemeinwohl schadet, auch wenn er sich von ihr keine Frucht erhofft.“[476]
Papst Benedikt[477] Der Beichtvater ist verpflichtet, das Gewissen des Sünders gewissenhaft zu prüfen. oder weil er nicht versteht, dass diese Handlung eine Sünde ist; Tatsächlich, so Isidor, sündigen die Unwissenden jeden Tag und wissen es nicht.“[478]
Benedikt aber da es sich nun um eine überwindbare Unwissenheit handelt, um Handlungen, von denen jeder wissen sollte, dass sie sündhaft sind; von Dingen, die, wenn sie vom Beichtvater vernachlässigt werden, dem Büßer Anlass geben, in seiner ungerechten Gewohnheit fortzufahren, und anderen Anlass geben, Anstoß zu nehmen oder solche Dinge als gleichgültig zu betrachten (da sie von denjenigen, die die Sakramente der Kirche besuchen, mit großer Leichtigkeit praktiziert werden), stimmen die Theologen darin überein, dass der Beichtvater verpflichtet ist, den Büßer zu befragen und zu ermahnen, ungeachtet des Unmuts, den er ihm durch die Ermahnung bereiten wird, und hoffen, dass dies der Fall ist Wenn die Ermahnung in diesem Moment vielleicht nicht ganz nützlich sein wird, wird sie es in Zukunft mit Gottes Hilfe sein.“[479]. Die gleiche Lehre wird von s. bestätigt. Alfonso M. de Liguori [480]
Deshalb muss der Priester den Büßer bei Bedarf über seine Sünden befragen; dies ist für die Ausübung seiner Funktion als Richter unerlässlich.
Wie gesehen, auch s. Johannes Paul II. bekräftigt diese große Wahrheit, wenn er sagt: „Bedauerlicherweise erheben heute viele Gläubige, die sich dem Sakrament der Buße nähern, nicht die vollständige Anklage wegen Todsünden im Sinne des Konzils von Trient und reagieren manchmal auf den Beichtvater, der pflichtbewusst nachfragt, um die notwendige Vollständigkeit sicherzustellen, fast so, als würde er sich einen unangemessenen Eingriff in das Heiligtum des Gewissens erlauben.“ Ich hoffe und bete, dass diese wenig aufgeklärten Gläubigen auch aufgrund dieser vorliegenden Lehre davon überzeugt bleiben, dass die Norm, für die spezifische und zahlenmäßige Vollständigkeit erforderlich ist, soweit uns eine ehrlich hinterfragte Erinnerung dies erlaubt, keine willkürlich auferlegte Last ist, sondern ein Mittel zur Befreiung und Gelassenheit.[481] Offensichtlich dienen die Fragen des Priesters dazu, sicherzustellen, was das Konzil von Trient in seinen grundlegenden Bekräftigungen fordert. Und in diesem Zusammenhang muss betont werden, dass, wie das Konzil von Trient sagt: „Wenn die christlichen Gläubigen sich verpflichten, alle Sünden, die ihnen in den Sinn kommen, zu bekennen, unterwerfen sie sie zweifellos alle der göttlichen Barmherzigkeit, damit ihnen vergeben wird; diejenigen hingegen, die anders handeln und wissentlich über einige verschweigen, überlassen nichts der göttlichen Güte, was durch den Priester erlassen werden muss; was bedeutet, dass, wie St. Alfonso: „Das Geständnis des Büßers ist ungültig. .. Wenn er es aus Bosheit oder aus grober Fahrlässigkeit unterlässt, eine schwere Sünde zu bekennen.“[482] Wer aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit das Bekennen einer schweren Sünde unterlässt, macht das Geständnis ungültig!
Der Katechismus des hl. Pius X. sagt: „
755. Was begeht jemand, der aus Scham oder aus einem anderen Grund bei der Beichte über eine Todsünde schweigt? Wer aus Scham oder aus einem anderen Grund bei der Beichte schuldhaft eine Todsünde verschweigt, entweiht das Sakrament und begeht damit ein sehr schweres Sakrileg.
- Wie soll jemand, der bei der Beichte schuldhaft eine Todsünde verschwiegen hat, sein Gewissen schützen? Wer schuldhaft eine Todsünde in der Beichte zurückgehalten hat, muss die vorenthaltene Sünde dem Beichtvater offenlegen, sagen, in wie vielen Beichten er sie zurückgehalten hat, und alle Beichten seit der letzten gut gemachten Beichte wiederholen.
- Was sollte jemand beachten, der versucht ist, bei der Beichte über eine Sünde zu schweigen? Wer versucht ist, bei der Beichte über eine schwere Sünde zu schweigen, muss bedenken: dass er nicht das Erröten hatte, in der Gegenwart Gottes zu sündigen, der alles sieht; dass es besser ist, dem Beichtvater seine Sünden heimlich zu bekennen, als ruhelos in der Sünde zu leben, einen unglücklichen Tod zu sterben und deshalb am Tag des Weltgerichts vor der ganzen Welt beschämt zu werden; dass der Beichtvater bei sehr schwerer Sünde und unter Androhung sehr schwerer zeitlicher und ewiger Strafen zum sakramentalen Siegel verpflichtet ist.
d,2) Einige „bedeutende“ Aussagen von Papst Franziskus zur Integrität des Bekenntnisses und zu den Fragen des Beichtvaters.
Schauen wir uns nun einige Aussagen von Papst Franziskus zur notwendigen Integrität der Beichte und zu den Fragen an, die der Beichtvater, wie man sieht, an den Büßer richten muss. Hören Sie sich dieses Video mit dem Titel an: Papst Franziskus: „Priester graben sich bei der Beichte nicht in die Seele, sondern bringen Gottes Vergebung“ [483]
Hören Sie sich diese Ansprache an die Beichtväter an: „Es ist der Moment, in dem wir uns der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen und volles Vertrauen darauf haben, dass er von ihm verstanden, vergeben und unterstützt wird.“ Wir geben diesem Wunsch nach Gott und seiner Vergebung großen Raum; Lass es als wahrer Ausdruck der Gnade des Geistes erscheinen, der die Bekehrung des Herzens hervorruft. Und hier empfehle ich Ihnen, nicht nur die Sprache der Wörter, sondern auch die der Gesten zu verstehen. Wenn jemand zu dir kommt und das Gefühl hat, dass er etwas ausziehen muss, er es aber vielleicht nicht sagen kann, aber du verstehst... und es geht ihm gut, dann sagt er es so, mit der Geste des Kommens. Erste Bedingung. Zweitens ist er reuig. Wenn jemand zu Ihnen kommt, dann deshalb, weil er nicht in diese Situationen geraten möchte, sich aber nicht traut, es zu sagen, weil er Angst hat, es zu sagen und es dann nicht tun kann. Aber wenn er es nicht kann, ad impossibilia nemo tenetur. Und der Herr versteht diese Dinge, die Sprache der Gesten. Offene Arme, um zu verstehen, was in diesem Herzen ist, was man so nicht sagen oder sagen kann... es ist ein bisschen schade... du verstehst mich. Sie empfangen jeden mit der Sprache, die er sprechen kann.
… Scham macht oft stumm … Vor ein paar Monaten habe ich mit einem weisen Kardinal der römischen Kurie über die Fragen gesprochen, die manche Priester bei der Beichte stellen, und er sagte zu mir: „Wenn jemand anfängt und ich sehe, dass er etwas wegwerfen will, und ich es merke und verstehe, sage ich zu ihm: Ich verstehe!“ Ruhig sein!". Und vorwärts. Das ist ein Vater. ”[484]
Hören Sie, was der Papst in dem von einem gewissen Wolton mit ihm angefertigten Interviewbuch sagt: „Ich kenne einen Kardinal, der ein gutes Beispiel ist. Als er über diese Dinge sprach, vertraute er mir an, dass er, sobald jemand zu ihm kommt, um mit ihm über die Sünden zu reden, die er trägt, sofort sagt: „Ich verstehe, lass uns zu etwas anderem übergehen.“ Sie unterbricht ihn, als wolle sie sagen: „Ich verstehe, aber mal sehen, ob Sie etwas Wichtigeres haben.“ Beten Sie? Suchen Sie den Herrn? Liest du das Evangelium?' Es macht ihm klar, dass es weitaus schwerwiegendere Fehler gibt. Ja, es ist schade, aber ... Sie sagt zu ihm: „Ich verstehe“: Und sie geht zu etwas anderem über. Umgekehrt gibt es einige, die, wenn sie ein Geständnis einer solchen Sünde erhalten, fragen: „Wie hast du es getan, und wann hast du es getan und wie lange?“ … Und sie machen einen „Film“ in ihrem Kopf. Aber diese brauchen einen Psychiater“[485]
Ich verstehe, dass es in bestimmten Fällen Beichtväter gibt, die indiskrete Fragen stellen, aber fragen wir uns: Dienen diese Lehren von Papst Franziskus dazu, den Menschen die gesunde katholische Lehre zu lehren und zu bekräftigen, nach der es notwendig ist, alle Todsünden vollständig zu bekennen, wie es das Konzil von Trient lehrte, und nach der der Beichtvater in bestimmten Fällen Fragen stellen muss, um die Art der Sünden, in die der Büßer geraten ist, vollständig zu verstehen? … Es scheint mir nicht. Und wenn ich an die Irrtümer denke, denen dieser Papst die Türen zur Reue „öffnet“ und an die schlechten Früchte, die Amoris Laetitia verbreitet, muss ich befürchten, dass die Erklärungen, die wir in diesem Absatz gesehen haben, auch schlechte Früchte tragen und die Zahl der ungültigen Beichten erhöhen werden, denn wie der Katechismus des hl. Pius
Wer aus Scham oder aus einem anderen Grund bei der Beichte schuldhaft eine Todsünde verschweigt, entweiht das Sakrament und begeht damit ein sehr schweres Sakrileg.“ (Katechismus des heiligen Pius X. Nr. 755)
Gott greife ein!
14) Eine sakramentale Absolution, die einem Büßer ohne Reue erteilt wird, ist ungültig.
Hier sind wir bei einem sehr wichtigen Thema, das wir auf den folgenden Seiten untersuchen werden, nämlich der Nichtigkeit der sakramentalen Absolutionen, die dem Büßer gegeben werden, dem es an Reue mangelt. Möge der allmächtige und unendlich weise Herr uns die höchste Teilhabe an der göttlichen Weisheit und Nächstenliebe gewähren und uns mit tiefer Demut und vollkommenem und heiligem Gehorsam erfüllen. Der heilige Johannes Paul II. und die heiligen Kirchenlehrer beten für uns und erwirken für uns die völlige Unterwerfung unter die Heilige Wahrheit.
a) Biblische Grundlagen und patristische Lehre.
Wie wir oben gesehen haben: „Im Alten und Neuen Testament werden sowohl die Sünde als auch die Bekehrung des Menschen nicht rein individualistisch verstanden. … Andererseits erkannten bereits die Propheten des 36. und 5. Jahrhunderts v. Chr. die Eigenverantwortung jedes Menschen. … Und insbesondere erfordert die Gnade der Bekehrung vom Menschen eine dreifache Reaktion. An erster Stelle ist eine echte Veränderung des Herzens erforderlich, ein neuer Geist und ein neues Gefühl“, mit einer radikalen Ausrichtung auf Gott und einem völligen Verzicht auf die Sünde. „Zweitens sehen wir bereits, dass Jeremia vom Sünder ein öffentliches Schuldbekenntnis und die Zusage der Besserung „vor dem Herrn“ erwartet (Jer 7-1).“ In dieser Zeile bittet Jesus um einen großzügigen Glauben (vgl. Mk 15, 10,52, Mk 18), ein Bekenntnis voller Reue mit der Bitte um Vergebung (Lk 10, 14-18;) „Schließlich muss die Buße in einer radikalen Veränderung des Lebens als Ganzes und in allen seinen Bereichen zum Ausdruck kommen. Zu diesem Bedürfnis gehört vor allem die Ausübung der Gerechtigkeit und die Bereitschaft, dem Nächsten zu vergeben (vgl. Mt 21f. und 23-35; Lk 17).“[486]
Die Gnade der Bekehrung impliziert daher:
1) eine echte Veränderung des Herzens, ein neuer Geist und ein neues Gefühl mit einer radikalen Ausrichtung auf Gott und einem völligen Verzicht auf die Sünde;
2) ein öffentliches Bekenntnis der eigenen Schuld und das Versprechen der Besserung, das bei Christus zu großzügigem Glauben, einem Bekenntnis der Reue und einer Bitte um Vergebung wird
3) eine radikale Veränderung des Lebens gemäß dem Wort Gottes.
Die Internationale Theologische Kommission erklärt insbesondere zur Bekehrung im NT: „Jesus weiß, dass die Erlösung durch das kommende Reich Gottes (Lk 10, 23f) bereits in seiner eigenen Existenz vorhanden ist.“ Für ihn liegt der Mittelpunkt der Notwendigkeit der Umkehr daher in der gläubigen und kindlichen Annahme des bereits verheißenen Heils (Mk 10, 15), in der gläubigen Treue zu seiner Person (Lk 12, 8 s.), im Hören auf sein Wort und in dessen treuer Befolgung (Lk 10, 38-42; 11, 27 s.), mit anderen Worten in seiner Nachfolge (vgl. Mt 8, 19 s.; 21 6 s. .). … Die in unserer Taufe begründete Verpflichtung, in der Nachfolge des gekreuzigten Jesus zu wandeln (vgl. Röm 3 ff.), gibt der Buße ihre grundlegende Form.“ [487] Das Zentrum der Bedürfnis nach Bekehrung im Neuen Testament liegt daher in der gläubigen und kindlichen Akzeptanz der Errett Ile Commercium. „Denn, der Sünde nicht kannte, hat Gott für uns als Sünde gehandelt, damit wir durch ihn Gerechtigkeit würden vor Gott“ (2 Kor 5, 21; vgl. Röm 8, 3 s.; Gal 3, 13; 1 Petr 2, 24) ... Christliche Buße ist eine Teilhabe am Leben, Leiden und Sterben Jesu Christi. Und dies geschieht per fidem et caritatem et per fidei sacramenta (S. Thomas Aq., Summa Theol. III, 49, 3.6.). Die christliche Buße findet ihre Grundlage in der Taufe, dem Sakrament der Bekehrung zur Vergebung der Sünden (Apostelgeschichte 2) und dem Sakrament des Glaubens; sie muss das gesamte Leben des Christen bestimmen (vgl. Röm 38, 6 ff.). „[488]
Jesus sagt sehr deutlich, dass die Erlösung dadurch erreicht wird, dass man den Willen seines Vaters im Himmel tut (vgl. Mt 7,21). Nur wenn man diesen Willen ausführt, gelangt man in das Himmelreich. Daher ist jeder dazu berufen, nach dem Willen Gottes, nach den heiligen göttlichen Geboten zu leben. Außerhalb davon gibt es Sünde und daher ewige Verdammnis.
Jeder, der ernsthaft gesündigt hat, muss konvertieren, um in das Himmelreich einzutreten ... und für diejenigen, die nicht konvertieren wollen, gelten die Worte des Evangeliums des Heiligen. Matthäus: „Jede Sünde und Lästerung wird den Menschen vergeben werden, aber die Lästerung gegen den Geist wird nicht vergeben.“ Wer schlecht über den Menschensohn redet, dem wird vergeben; aber die Lästerung gegen den Geist wird ihm weder in diesem noch im künftigen Zeitalter vergeben werden“ (Mt 12,31).
Im Katechismus lesen wir in Nr. 1034: „Jesus spricht immer wieder von „gehenna“, vom „unauslöschlichen Feuer“, (vgl. Mt 5,22.29; 13,42.50; Mk 9,43-48.), das denen vorbehalten ist, die bis zum Ende ihres Lebens den Glauben und die Bekehrung verweigern, und an dem sowohl Seele als auch Körper zugrunde gehen können. (vgl. Mt 10,28.)“
Der Prophet Hesekiel bekräftigte unter Inspiration: „Menschensohn, sag den Kindern deines Volkes: Die Gerechtigkeit des Gerechten rettet ihn nicht, wenn er sündigt, und der Gottlose fällt nicht wegen seiner Bosheit, wenn er sich von seiner Bosheit abwendet, so wie der Gerechte nicht in der Lage sein wird, von seiner Gerechtigkeit zu leben, wenn er sündigt.“ 13 Wenn ich dem Gerechten sage: „Du wirst leben“, und er im Vertrauen auf seine Gerechtigkeit Böses tut, wird keine seiner guten Taten mehr in Erinnerung bleiben und er wird in dem Bösen, das er begangen hat, sterben. 14 Wenn ich zum Bösen sage: „Du wirst sterben“, und er sich von seiner Sünde abwendet und tut, was richtig und gerecht ist, 15 er das Versprechen zurückgibt, zurückgibt, was er gestohlen hat, die Gesetze des Lebens beachtet, ohne Böses zu begehen, wird er leben und wird nicht sterben; 16 Keiner der begangenen Sünden soll in Erinnerung bleiben; er hat getan, was recht und gerecht ist, und wird gewiss leben.“ (Hesekiel 33, 12ff) Für uns bedeutet das insbesondere, dass diejenigen, die schwer gesündigt haben, sich bekehren müssen, um in das Himmelreich einzutreten und ewiges Leben zu haben.
In Todsünde zu sterben, ohne Gottes barmherzige Liebe durch unsere Reue anzunehmen, bedeutet, dass wir uns aus freier Entscheidung für immer von der Gemeinschaft mit Gott ausschließen. Der Zustand unserer endgültigen und freiwilligen Trennung von der Gemeinschaft mit Gott und den Seligen wird durch verschiedene Begriffe bezeichnet: ewige Verdammnis, Hölle, Gehenna, ewige Strafe, ewiger Tod usw. (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1033)
Der Heilige Geist überzeugt den Menschen von seiner Sünde und von der Notwendigkeit der Umkehr: „Und wenn er kommt, wird er die Schuld der Welt an Sünde, Gerechtigkeit und Gericht beweisen.“ 9 Was die Sünde betrifft, weil sie nicht an mich glauben; 10 was die Gerechtigkeit betrifft, denn ich gehe zum Vater, und ihr werdet mich nicht mehr sehen; 11 über das Gericht, denn der Fürst dieser Welt ist bereits verurteilt.“ (Johannes 16,8:9-XNUMX)
In der Tat ist dieser Geist der Geist der Wahrheit: „Wenn der Tröster kommt, den ich euch vom Vater senden werde, der Geist der Wahrheit, der vom Vater ausgeht, wird er für mich Zeugnis ablegen.“ (Joh 15,26) ... es ist der Geist, der zur vollkommenen Wahrheit führt: „Wenn er kommt, der Geist der Wahrheit, wird er euch in alle Wahrheit führen“ (Joh 16,13) ... es ist der Geist Christi, der alle zur Umkehr aufgerufen hat: „Die Zeit ist erfüllt und das Reich Gottes ist jetzt.“ zur Hand; Tut Buße und glaubt an das Evangelium“ (Mk 1,15). Es ist der Geist Christi, der gesagt hat: „... wenn ihr nicht Buße tut, werdet ihr auch alle umkommen“ (Lukas 13, 5)
Um gerettet zu werden, müssen wir uns vom Heiligen Geist leiten lassen: „Denn alle, die vom Geist Gottes geführt werden, sind Kinder Gottes. Vater!". 15 Der Geist selbst bezeugt zusammen mit unserem Geist, dass wir Kinder Gottes sind. 16 Und wenn wir Kinder sind, sind wir auch Erben: Erben Gottes, Miterben Christi, wenn wir wirklich an seinen Leiden teilhaben, um auch an seiner Herrlichkeit teilzuhaben.“ (Röm. 17ff) Unsere Erlösung liegt in der notwendigen Annahme Christi und der göttlichen Kindschaft, die er uns anbietet: die nicht durch Blut, noch durch den Willen des Fleisches, noch durch den Willen des Menschen, sondern von Gott sind wir gezeugt.“ (Joh 8,14, 13-1) Dies impliziert jedoch für den Sünder die Notwendigkeit der Umkehr, der „Selbstverleugnung“, um sich vom Heiligen Geist leiten zu lassen und Christus auf dem Weg der Gebote zu folgen, der der Weg des Kreuzes ist; ohne diese „Verleugnung“ und diese Bekehrung, also die Gnade, lebt das göttliche Leben nicht in uns, das sagt auch Jesus, wenn er sagt: „Wer mir nachfolgen will, der verleugne sich selbst und nehme täglich sein Kreuz auf sich und folge mir nach.“ (Lukas 12) und noch einmal: „Wer nicht sein eigenes Kreuz trägt und mir nachfolgt, kann nicht mein Jünger sein.“ (Lukas 13) Geleitet vom Geist und indem wir die göttliche Gnade annehmen, werden wir gerettet: „Denn durch die Gnade werdet ihr durch den Glauben gerettet; und das kommt nicht von dir, sondern ist ein Geschenk Gottes; 9,23 Es kommt auch nicht aus Werken, sodass sich niemand rühmen kann.“ (Eph. 14,27:9-2,8)
Wir werden durch die Gnade gerettet ... aber die Gnade muss gerade durch Bekehrung und Selbstverleugnung empfangen werden ... ohne Bekehrung von der schweren Sünde nehmen wir die Gnade nicht an und werden nicht gerettet ...
In diesem Licht müssen wir auch die Macht Christi sehen, Sünden zu vergeben.
Der Katechismus der Katholischen Kirche stellt dies in Nr. 1446 auf verschiedene Weise dar. 1442 und Nr. 1442 spricht er vom Sakrament der Beichte; bei Nr. 1442 spricht insbesondere von den Aposteln als denen, denen er die Ausübung der göttlichen Macht zur Sündenvergebung anvertraute (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. XNUMX).
Dieses „Amt des Bindens und Lösens, das Petrus übertragen wurde, scheint auch dem Apostelkollegium, vereint mit seinem Oberhaupt, übertragen worden zu sein (vgl. Mt 18,18; 28,16-20)“.[489]
Nach seiner Auferstehung sagte Jesus zu seinen Aposteln: „Empfangt den Heiligen Geist; Wessen Sünden du vergibst, denen sind sie vergeben, und wessen Sünden du behältst, denen werden sie behalten“ (Joh 20,22-23); Damit schenkte er ihnen seine göttliche Macht zur Sündenvergebung (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 976). Aber diese Macht der Vergebung der Sünden impliziert die Bekehrung des Menschen, der die Vergebung empfängt, und tatsächlich ruft Jesus, wie wir gesehen haben, zur Bekehrung auf, ruft zur Veränderung des Lebens auf, wie deutlich in der Episode von der vergebenen Ehebrecherin zu sehen ist (vgl. Joh 8); der verlorene Sohn umarmt seinen Vater, nachdem er seinen Weg zurückgekehrt und seine Sünde erkannt hat (vgl. Lukas 15); Die Erlösung erreicht Sünder, die mit ihrer sündigen Vergangenheit brechen, siehe insbesondere den Fall von Zachäus (vgl. Lukas 19); Der heilige Petrus antwortet denen, die ihn fragen, was sie tun sollen: „Tut Buße und ändert euer Leben, damit eure Sünden vergeben werden“ (Apostelgeschichte 3,19) ... Gott rettet uns normalerweise durch unsere Mitarbeit.
Der Katechismus der Katholischen Kirche erklärt in Nr. 1447, dass die konkrete Form zwar Variationen erfahren hat, die Grundstruktur dieses Sakraments jedoch immer gleich geblieben ist: „Es umfasst zwei gleichermaßen wesentliche Elemente: einerseits die Handlungen des Menschen, der unter dem Wirken des Heiligen Geistes bekehrt: das heißt Reue, Beichte und Genugtuung; andererseits das Handeln Gottes durch das Eingreifen der Kirche.“ (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1448) … Reue war schon immer wesentlich für das Sakrament der Beichte! Ohne Reue und damit ohne Umkehr gibt es keine Vergebung schwerer Sünden. Das Konzil von Trient wird bezeichnenderweise sagen, dass der Akt der Reue immer notwendig war, um die Vergebung der Sünden zu erbitten.[490]
Insbesondere im Hinblick auf die Buße in der alten Kirche sagte Prof. Roncari bekräftigt: „Wenn wir so viel wie möglich zusammenfassen und die – auch bemerkenswerten – Unterschiede zwischen den verschiedenen großen Kirchen (Rom, Antiochia, Alexandria …) außer Acht lassen, können wir die Feier der Buße und Vergebung in drei Momenten zusammenfassen: der Bitte um Vergebung an den Bischof und dem Eintritt in den Stand der Büßer; eine Zeit der Buße, die einige Monate bis viele Jahre oder sogar ein Leben lang dauern kann; Versöhnung durch Handauflegung des Bischofs. Der Bußzustand war sehr hart und anspruchsvoll und viele begannen, ihn bis ins hohe Alter hinauszuschieben. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass in der Erfahrung der Sünde die Wunde, die diese im Körper der Kirche verursacht, und die Notwendigkeit, diese auch mit starken und bitteren Medikamenten zu heilen, besonders hervorgehoben wird.[491]
In einem berühmten Text zur Kirchengeschichte lesen wir: „Die alte Kirche als ‚Gemeinschaft der Heiligen‘ verlangte von ihren Mitgliedern einen hohen moralischen Lebensstandard.“ Das Taufsiegel ... musste „heilig und unverletzlich“ aufbewahrt werden (II Clem. 6,9;8,6)“[492]
Laut Fr. Zusatz: „Les écrits des Pères dits apostoliques (DS, t. 1, col. 790-96), qui sont les plus anciens après ceux, canoniques, du Nouveau Testament, ne montrent sans doute pas encore l'existence d'une institution Penitentielle aussi organisierte que Zellen qu'on rencontrera später. … De la part des pécheurs par contre, s'ils veulent être sauvés, le repentir-conversion du fond du coeur (2a clementis ed. H. Hemmer, 2e ed., Paris, 1926, VIII,. 1-3, p. 146), qui exige la rupture avec le péché et l'obéissance à la volonté Divine (IX, 7-11, S. 150), constitue une grâce due au sang répandu par le Christ pour notre salut (Clément de Rome, Clément de Rom, Épître aux Corinthiens SC 167, 1971 7, 4, S. 110), und Vertreter eines enseignement fundamental de la tradition scripturaire (7, 5 bis 8, 5, S. 110-14); Nachdem ich den Exomolog oder die Beichte des Péchés gelesen hatte, musste ich mir die Form eines äußeren Ritus erneut anschauen (51, 3, S. 182; 52, 1, S. 184), den er vollständig erfüllte, nachdem wir ihn in den letzten Tagen noch einmal gelesen hatten , „car après être sortis du monde, nous ne pouvons plus là-bas faire l'exomologèse ni la bénitence“ (2a clementis VIII, 3, S. 146); „Und schließlich die Werke zufrieden stellender Quellen über die Forschung zu Dieu: prière, jeûne, aumône (XVI, 4, S. 162).“[493] Für uns bedeutet das im Wesentlichen, dass wir in den frühen Tagen des Christentums keine so klar definierte Bußinstitution sehen, wie wir später sehen werden, aber dennoch mussten diejenigen, die gerettet werden wollten, ihre Sünden aus tiefstem Herzen bereuen, was einen Bruch mit der Sünde und Gehorsam gegenüber dem göttlichen Willen implizierte. Der Brief des hl. Clemens und Clemens‘ sogenannter „Zweiter Brief“ sind in dieser Hinsicht äußerst klar. Wie das Konzil von Trient sagen wird: Der Akt der Reue war schon immer notwendig, um die Vergebung der Sünden zu erflehen (vgl. Heinrich Denzinger „Enchiridion symbolorum, definitionum et declarationum de rebus fidei et morum“, herausgegeben von P. Hünermann, Edizioni Dehoniane Bologna, 2003, Nr. 1676).
Der heilige Ignatius von Antiochia sagt im Brief an die Philadelphianer (ca. 96 n. Chr.): „Gott vergibt allen Büßern, wenn sie sich zur Gemeinschaft mit Ihm und zur Gemeinschaft mit dem Bischof bekehren.“
Origenes bekräftigt in „Contra Celsum“ 3,50, dass Christen diejenigen als tot betrauern, die sich der Ausschweifung oder einer anderen Sünde schuldig gemacht haben, weil sie für Gott gestorben sind. Aber wenn sie einen ausreichenden Beweis für eine aufrichtige Verwandlung ihres Herzens erbringen, werden sie in einem späteren Zeitalter wieder aufgenommen, als wären sie von den Toten auferstanden (siehe J. Quasten „Patrology“ Hrsg. Marietti, 2009, Nachdruck, Vers I S. 355). Diese Verwandlung impliziert offensichtlich wahre Bekehrung und daher die Reue. Pierre Adnès erklärt: „Während es eine „zweite Buße“ von La Quelle gab, um nach der Taufe die Begnadigung des verstorbenen Herrn zu erhalten, ist dies die Erklärung von Clément d'Alexandrie (der auf Didascalée in dieser Stadt zwischen 180 und 200 geboren wurde). Aber entschuldigen Sie den Unterschied in der Remission der Konferenzaufrufe zur Taufe, denn sie werben für eine schmerzhafte Reinigung und eine geduldige Linse, dank dieser Mittel, die das Gebet, die Frauen und die Werke der Nächstenliebe sind. Dies ist der Exomolog, den ich für Irene gehalten habe und der sich auf eine bestimmte Praxis zu beziehen scheint, der in einem kirchlichen Kontext erfüllt und verschiedene Bußakte verdeutlicht (Stromates II, 12, 55, 6; 13, 56, 1-2; 13, 58, 1; 13, 59, 3, SC 38, 1954, S. 79-82). Aucun péché, même des plus Graves, n'est exclusi (Quis dives salvetur 42, 1-15, ed. O. Stählin, 958 GCS 17, 1909, p. 187-91: histoire du jeune brigand Converti par l'apôtre Jean).“[494] Die zweite Buße nach der Taufe ist schmerzhaft, sie beinhaltet Gebet, Fasten und Werke der Nächstenliebe … und natürlich auch die wahre Bekehrung und die Aufgabe sündiger Werke, wie oben gesehen.
Tertullian spricht in seiner wichtigen Abhandlung De paenitentia in diesem Zusammenhang von einer zweiten Buße, die nur einmal nach der Taufe gewährt wird und zu deren Erhalt der Sünder nicht nur weiterhin gegen das Gesetz Gottes verstoßen darf, sondern auch seine Schuld vor dem Herrn bekennen und verschiedene Bußpraktiken durchführen muss; Diese Buße, die eine kirchliche Institution war, endete mit einer offiziellen Absolution, die von den Hirten durchgeführt wurde und den Sünder vollständig in die Kirche eingliederte (vgl. J. Quasten „Patrology“, Hrsg. Marietti, 2009, Nachdruck, siehe I S. 541). Anzumerken ist zunächst, dass bei Erma in seinem „Pastor“ diese Buße nur einmal nach der Taufe gewährt wurde, während laut Bihlmeyer-Techle für andere Patres wie Irenäus und Clemens von Alexandria diese Buße uneingeschränkt als zweites Heilsmittel nach der Taufe angegeben ist und Tertullian selbst die Buße noch auf dem Sterbebett zugibt [495] Laut Pater Adnès ist die Einzigartigkeit der zweiten Buße, so dass es für diejenigen, die danach schwer sündigen, keine kirchliche Buße geben kann, das Merkmal der älteren Buße[496]
Daher war die einzig mögliche Buße nach der Taufe ein Merkmal der ältesten kirchlichen Bußdisziplin und wurde von Hermas mit ihrem Hirten bekannt gemacht und von Origenes, Clemens von Alexandria, Tertullian; S. Ambrosius und St. Auch Augustinus bekräftigt es klar und rechtfertigt es; Es ist nicht klar, ob den Gläubigen, die nach seinem weiteren Sturz in Todesgefahr lebten, diese zweite Buße angeboten werden konnte. [497] Diese Buße nach der Taufe ermöglichte es dem Sünder, den Stand der Gnade wiederzuerlangen, und bestand im Wesentlichen in Bekehrung und Befriedigung. Ihr letzter Schritt war die kirchliche Versöhnung durch den Bischof, der auch die Macht hatte, die Exkommunikation zu verhängen (vgl. J. Quasten „Patrologia“ Hrsg. Marietti, 2009, v. I S. 568)
Laut St. Cyprian ist niemand von dieser zweiten Buße ausgeschlossen und es gibt keine unumstößlichen Sünden. Diese Buße umfasst drei Handlungen: Beichte, Genugtuung im Verhältnis zur Sünde und die Versöhnung, die dieser Genugtuung folgt (siehe J. Quasten „Patrology“, Hrsg. Marietti, 2009, Nachdruck, Vers I, S. 568). Offensichtlich musste der Büßer sein Leben ändern, d. h. konvertieren, um diese Versöhnung zu erreichen.
Die syrische Didascalia degli Apostoli bekräftigt sehr deutlich, dass diejenigen, die Buße tun, in die Kirche aufgenommen werden können, aber diejenigen, die nicht Buße tun, werden abgetrennt und von den Gläubigen getrennt (vgl. J. Quasten „Patrologia“, Hrsg. Marietti, 2009, Nachdruck, Vers I, S. 409).
Die Bußdisziplin wurde im vierten Jahrhundert geklärt und gestärkt, und für uns ist es von besonderem Interesse, den Ritus der Wiederaufnahme des Büßers in den Überlegungen von Pater Adnès zu untersuchen. Wie wir sehen können, gibt es im Ritus einerseits das Wirken der Kirche durch den Bischof und die anderen geistlichen Amtsträger und andererseits den Büßer, der nach dem Bußweg auf dem Boden liegt und mit der radikalen Verpflichtung, nicht erneut in schwere Sünde zu verfallen, die Worte von akzeptiert der Bischof, der ihn ermahnt, sich von der Sünde zu befreien und dann auf die Gebete des Bischofs und des Diakons zu hören, bevor der Bischof dem Büßer selbst die Hände auflegt und so die vollständige Rückkehr des Büßers in das Leben der Kirche genehmigt[498]. Es ist zu beachten, dass einige Konsequenzen dieser zweiten Buße den Büßer sein ganzes Leben lang belasten werden: Er kann nicht nur nicht zu den heiligen Weihen zugelassen werden (vgl. Statuta Ecclesiae antiqua, Canon 84, CCL 148, 179), er kann auch keine Ehe schließen oder die bereits geschlossene Ehe genießen, er ist zu einem fast klösterlichen Leben in der Welt verurteilt. Diese nachbußfertige Disziplin, die der Osten offenbar nicht kennt, wird für den Westen durch einige Texte aus dem XNUMX. und XNUMX. Jahrhundert bezeugt [499]
Der heilige Basilius der Große, Autor der drei wichtigen kanonischen Briefe an Amphilochos von Ikonium, in denen er uns detaillierte Verordnungen zur Bußdisziplin vorlegt (vgl. J. Quasten „Patrology“, Hrsg. Marietti, 2009, Nachdruck, Vers II, S. 226), in einem von ihnen erklärt er deutlich, dass jeder, der durch die Ansteckung mit seiner Schwester gesündigt hat, das Haus des Gebets nicht betreten darf, bevor er seinem ungerechten Verhalten abgeschworen hat. Wenn er sich dieser schrecklichen Sünde bewusst geworden ist, soll er zunächst drei Jahre lang weinend an der Tür des Gebetshauses stehen und diejenigen, die es betreten, um Gebete bitten. dann soll er für drei Jahre zugelassen werden, nur um die heiligen Schriften und Unterweisungen zu hören, und dann wird er aus dem Gebetshaus verbannt; Wenn er danach unter Tränen darum gebeten und sich mit reuigem Herzen vor den Herrn geworfen hat, soll ihm erlaubt werden, noch drei Jahre lang auf seinen Knien zu sitzen. im zehnten Jahr darf er, wenn er würdige Früchte der Buße gezeigt hat, nur zum Gebet zugelassen werden, und darin muss er stehen bleiben und im zwölften Jahr kann er die Kommunion empfangen (vgl. J. Quasten „Patrologia“ Hrsg. Marietti, 2009, Reprint, v. II S. 236).
Theodor von Mopsuestia spricht sehr klar zu uns vom Sakrament der Buße und von der Notwendigkeit, es zu empfangen, um uns würdig auf die Kommunion vorzubereiten, wenn wir schwere Sünden begangen haben: Er spricht von der Notwendigkeit der Buße und damit vom Heilmittel der Reue, das Gott uns zur Vergebung der Sünden gegeben hat (vgl. J. Quasten „Patrologia“ Hrsg. Marietti, 2009, Nachdruck, Vers II, S. 426). Nach der Buße der Sünder muss das gleiche Vertrauen wiederherstellen, das er zuvor hatte, weil er sich verbesserte und mit Buße die Vergebung seiner Sünden erlangte (vgl. J. Quasten „Patrology“, Hrsg. Marietti, 2009, Nachdruck, Vers II, S. 426).
Wie das Konzil von Trient sagen wird: Wahre Reue war schon immer notwendig, um die Vergebung der Sünden zu erbitten.[500]
Der heilige Ambrosius erklärt in seinem Schreiben über die Buße: „Manche bitten nur darum, zur Buße zugelassen zu werden, weil sie wollen, dass ihnen die Kommunion sofort zurückgegeben wird.“ Sie streben nicht so sehr danach, sich zu lösen, sondern vielmehr darum, den Priester zu binden. Tatsächlich entlasten sie nicht das eigene Gewissen, sondern verschlimmern das des Priesters, der diesen Befehl hatte: „Gebt den Hunden keine heiligen Dinge und wirft eure Perlen nicht vor die Säue“ (Matth. 7, 6. ...), das heißt: Die Teilnahme an der heiligen Kommunion darf wegen unreiner Unreinheiten nicht zugelassen werden.“ (St. Ambrosius. „La penitenza“ in Opere (Classici della religion) (italienische Ausgabe) (Positionen im Kindle 1279-12983). UTET. Kindle-Ausgabe 2013, Buch II, 9,87) Wir verstehen aus diesen Worten, dass die Buße zu einer wahren Bekehrung des Lebens führen muss, sonst dient sie nur dazu, den Büßer und diejenigen, die ihm die Sakramente spenden, härter zu verurteilen.
Geht weiter. Ambrosius: „Deshalb sagt der Herr mit Recht: „Wer mir nachfolgen will, der verleugne sich selbst und nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach“ (Mt 16). Diejenigen, die mit Christus gestorben sind und mit ihm begraben wurden (vgl. Röm. 24, 6-4; Koloss. 8, 2), dürfen nicht mehr zurückkehren, um diese Welt zu entsorgen, als wären sie noch am Leben. Es steht geschrieben: „Nimm nicht alles, was dazu bestimmt ist, durch seinen eigenen Gebrauch zu verschwinden, und berühre es nicht“ (Koloss. 20, 2), gerade weil der bloße Gebrauch dieses Lebens unsere Unschuld verdirbt. Darum ist Buße vortrefflich!“[501] Buße impliziert eine radikale Transformation des Menschen, sie impliziert eine wahre Bekehrung … und echte Reue.
Reue und damit wahre Bekehrung waren schon immer für eine wahre Vergebung der Sünden notwendig; Es ist Gott, der durch die Kirche vergibt, und Gott gibt sich nicht mit nur scheinbaren Bekehrungen zufrieden, er möchte eine Veränderung im Herzen und im Leben (vgl. Ez. 23; Joel 2,12-13; Jes 1,16-17; Mt 6,1-6.16-18), sonst gibt es keine Vergebung.
Die Notwendigkeit wahrer Bekehrung und Reue für die Erlösung geht auch aus diesem Text des hl. hervor. Augustinus: „ Ein reuiger Geist ist ein Opfer für Gott, ein reuiges und demütiges Herz verachtet Gott nicht (Ps 50). Hier haben Sie also was zu bieten. Schauen Sie sich nicht auf der Suche nach der Herde um, bereiten Sie keine Schiffe darauf vor, in entfernte Regionen zu fahren, um Düfte zu bringen. Suchen Sie in Ihrem Herzen nach dem, was Gott gefallen kann. Es ist das Herz, das gebrochen werden muss. Hast du Angst, dass ich gebrochen sterben werde? Aber im selben Psalm finden Sie: Erschaffe in mir, o Gott, ein reines Herz (Ps 50, 12.) . Damit ein reines Herz geschaffen werden kann, muss daher das unreine Herz gebrochen werden.“[502]
In dieser Zeile meinen wir, dass Reue uns heilig macht, wie der Arzt von Hippo selbst erklärt: „Beichte und ein umsichtiger und demütiger Lebensstil machen uns heilig: im Glauben beten, ein reuiges Herz haben, aufrichtige Tränen, die aus der Tiefe unseres Herzens strömen, damit uns Sünden vergeben werden, denen wir im Leben nicht ausweichen können.“ Sie anzuerkennen ist unser Heil, so der Apostel Johannes: „Wenn wir unsere Sünden anerkennen, ist er treu und gerecht, weil er unsere Sünden vergibt und uns von aller Schuld reinigt.“[503]
Sünde muss mit Buße und Reue wiedergutgemacht werden, sagt der heilige Paulus weiter. Augustinus:
Und was bot er dem Herrn an, um ihn zu versöhnen? Er sagte: Wenn du ein Opfer wolltest, würde ich es dir anbieten; aber du hast keine Freude an Opfern. Das für Gott annehmbare Opfer ist der reuige Geist; Denn Gott verachtet ein gebrochenes und demütiges Herz nicht. David machte daher nicht nur sein Angebot mit frommer Seele, sondern zeigte mit diesen Worten auch an, was angeboten werden musste. Tatsächlich reicht es nicht aus, sein Verhalten zum Besseren zu ändern und nicht mehr zu sündigen; Auch für das, was begangen wurde, ist eine Wiedergutmachung an Gott notwendig; der Schmerz der Buße, das Stöhnen der Demut, die Opfergabe eines reuigen Herzens und das Almosengeben. Tatsächlich sind die Barmherzigen gesegnet, denn Gott wird sich ihrer erbarmen.“[504]
Zur Wiedergutmachung der Sünde ist Reue erforderlich.
Aber Reue und Buße bedeuten den Übergang zu einem neuen, heiligen Leben, wie der heilige Arzt von Hippo selbst erklärt: „Ich sehe hier eine Vielzahl von Büßern, die im Moment der Handauflegung eine sehr lange Schlange bilden. Betet, Büßer! und die Büßer gehen zum Beten. Hier fange ich an, diese Büßer zu untersuchen, und mir wird klar, dass es ihnen weiterhin schlecht geht. Und wie kann man umkehren?
von etwas, wenn Sie es weiterhin tun? Wenn Sie Buße tun, hören Sie damit auf!“ [505]
Zur Vergebung schwerer Sünden verlangt die Kirche seit jeher eine Lebensveränderung, Reue, also wahre Umkehr. Das Konzil von Trient wird sagen, dass wahre Reue immer notwendig war, um die Vergebung der Sünden zu erbitten.[506]
Reue ist eine Konstante wahrer Buße und daher notwendig für die Vergebung der Sünden durch das Sakrament der Buße.
b) Die Lehre mittelalterlicher Autoren bis zum XNUMX. Jahrhundert. und die Bestätigungen des Zweiten Laterankonzils.
Selbst die sogenannte „tarifisierte“ Buße, die von den Mönchen Nordeuropas eingeführt und dann in ganz Europa verbreitet wurde, impliziert die Bekehrung des Menschen und damit wahre Reue; es, erklärt Fr. Adnès ist eine eher einfache Form der Buße, die ein heimliches Geständnis vor dem Priester mit einer detaillierten Anschuldigung der Sünden, ihrer Häufigkeit und ihrer Umstände umfasst. Der Priester verlangt eine Genugtuung, die privat zu leisten ist. Bis zur Vollendung der Genugtuung muss der Büßer auf die Kommunion verzichten. Dann kehrt der Büßer zum Priester zurück, um die Versöhnung oder Absolution zu empfangen, die außerhalb der Anwesenheit des Volkes und daher gewissermaßen privat erfolgt.
In einigen Fällen erteilt der Priester die Absolution unmittelbar nach der Beichte, beispielsweise wenn der Büßer zu weit weg wohnt, um problemlos zurückkehren zu können. Für diese Art der Buße, die sich in ihrer äußeren Form aus der zum klösterlichen Umfeld gehörenden Beichte ableitet, gibt es charakteristische „Tarife“, die für jede Art von Sünde die vom Beichtvater zu verordnende Genugtuung festlegen. Daher wird diese Buße oft auch als „tarifgebundene“ Buße bezeichnet. Anders als die kanonische Buße ist die Zollbuße für alle Sünden offen, nicht nur für schwere, tägliche und lässliche Sünden. Sie kann bei Bedarf auch im Wiederholungsfall wiederholt werden. Geistliche werden zu dieser Buße ohne ihre Aussage zugelassen. Schließlich kennt es weder Verbote noch unterlassungsähnliche Konsequenzen. [507]
Da die private Buße wiederholbar ist, ist derjenige, der schwere Sünden begangen hat, nun selbstverständlich verpflichtet, die Buße von der Kirche nicht nur einmal in seinem Leben zu empfangen, wie es früher der Fall war, sondern jedes Mal, wenn er schwere Sünden begangen hat. Einige Bischöfe sind dazu übergegangen, die regelmäßige Beichte zu einer Pflicht für alle zu machen, und in diesem Sinne verstehen wir das Dekret des Vierten Laterankonzils von 1215, das die Beichte mindestens einmal im Jahr zu einer Vorschrift für alle Gläubigen macht [508]
Als É. Amann, die „tarifisierte“ Buße unterscheidet sich nicht wesentlich von der anderen Disziplin der Buße, die wir oben untersucht haben. In beiden können wir die gleichen konstitutiven Elemente sehen, unter denen wir die Reue „Paenitenda non admittere, admissa deflere“ hervorheben müssen, die Sünde tadeln und die begangenen Sünden betrauern, in diesen beiden Maximen das Bußbuch des hl. Kolumban weist auf Reue hin, die offensichtlich für die Absolution notwendig ist. Die Prediger, die in der Linie von s. Columbanus verbreitete diese „tarifisierte“ Buße. Sie hinterließen nicht viele Dokumente über ihre Lehre, aber es hatte sicherlich eine große Wirkung auf die Herzen, sie zur Reue zu bewegen und sie insbesondere dazu zu bringen, die in den Tarifen festgelegten harten Bußen zu akzeptieren[509]
Mittlerweile war es üblich (wahrscheinlich um das Jahr 1000), die Absolution unmittelbar nach der Sündenbeschuldigung zu erteilen und nicht auf die Erfüllung der Genugtuung zu warten, da die Rückkehr der Gläubigen schwierig war und die Gefahr bestand, sie ohne sakramentale Versöhnung zurückzulassen. Darüber hinaus hatte eine Reaktion gegen die Strenge und den Automatismus der Strafzölle begonnen. Es oblag dem Beichtvater selbst, in jedem Fall die von ihm verhängte Buße zu wählen, die in seinem Ermessen blieb; Dazu musste er mehr auf die Gnade und die Möglichkeiten des Büßers zurückgreifen als auf einen Gesetzestext. .[510]
Reue war jedoch immer notwendig ... und tatsächlich werden wir bald darauf Pietro Lombardo haben, der die Reue zu den Haupthandlungen des Büßers zählen wird.
Seit der zweiten Hälfte des XNUMX. Jahrhunderts zählt die Buße zu den Sakramenten der Kirche. Einige neigten jedoch bis zum Ende des XNUMX. Jahrhunderts dazu, das Sakrament nur als feierliche und unwiederholbare öffentliche Buße zu betrachten, deren Spender der Bischof ist und deren Ritus das Auflegen der Hand im Gebet ist. Doch später wird es keinen sakramentalen Unterschied mehr zwischen öffentlicher und privater Buße geben[511]. Die Buße erscheint daher in den Siebenjahreslisten der Sakramente, die in der Mitte des 14. Jahrhunderts erscheinen. Der berühmte Pietro Lombardo spricht in seinen Sentenzen vom Sakrament der Buße. Er ist der erste, der ausdrücklich darauf hinweist, dass die Buße nicht nur ein Sakrament, sondern auch eine Tugend ist, da sie zwei grundlegende Aspekte hat, einen inneren und einen äußeren, die beide Ursachen für Rechtfertigung und Erlösung sind (IV, 1, 2, 2, 1). , 1, 336). Diese drei aufeinanderfolgenden Phasen, die sich gegenseitig ergänzen, werden die subjektiven „Teile“ der Buße genannt[512] ein Begriff, der auch im Konzil von Trient zu finden ist[513]
In Anlehnung an das, was wir bereits zu Beginn dieses Kapitels gesagt haben, erscheint es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass Gratian im Gegensatz zur „Concordia discordantium canonum“, die fragt, ob Reue allein mit heimlicher Genugtuung ausreicht oder ob eine mündliche Beichte notwendig ist, um Gott für die begangene Sünde Genugtuung zu geben, d. h. um Wiedergutmachung für die begangene Sünde zu leisten, eine Passage aus St. Augustinus: „C. LXIII. Artikel Augustinus in sermone de poenitentia, al. frei de poenitentiae Medizin. Nicht ausreichende Sitten in melius commutare, und eine praeteritis malis recedere, nisi etiam de his, quae facta sunt, satisfiat Deo per poenitentiae dolorem per humilitatis gemitum, per contriti cordis sacrificium, cooperantibus eleemosynis et ieiuniis. ”[514]
Der genaue Text von St. Augustinus lautet: „Quid autem obtulit Domino unde illum propitiaret sibi?“ Quoniam si voluisses, inquit, sacrificium, dedissem utique; holocaustis non delectaberis. Sacrificium Deo spiritus contribulatus; cor contritum et humiliatum Deus non spernit. Nicht so, also widmen Sie sich obtulit, sed etiam ista dice quid offerri oporteret ostendit. Non enim sufficit mores in melius commutare, et a factis malis recedere; nisi etiam de his quae facta sunt, satisfiat Deo per paenitentiae dolorem, per humilitatis gemitum, per contriti cordis sacrificium, per cooperantibus eleemosynis. Beati enim misericordes, quoniam ipsorum miserebitur Deus.[515]
Was genau bedeutet: „Und was hat er dem Herrn angeboten, um ihn zu versöhnen?“ Er sagte: Wenn du ein Opfer wolltest, würde ich es dir anbieten; aber du hast keine Freude an Opfern. Das für Gott annehmbare Opfer ist der reuige Geist; Denn Gott verachtet ein gebrochenes und demütiges Herz nicht. David machte daher nicht nur sein Angebot mit frommer Seele, sondern zeigte mit diesen Worten auch an, was angeboten werden musste. Tatsächlich reicht es nicht aus, sein Verhalten zum Besseren zu ändern und nicht mehr zu sündigen; Auch für das, was begangen wurde, ist eine Wiedergutmachung an Gott notwendig; der Schmerz der Buße, das Stöhnen der Demut, die Opfergabe eines reuigen Herzens und das Almosengeben. Tatsächlich sind die Barmherzigen gesegnet, denn Gott wird sich ihrer erbarmen.“ (Übersetzung aus der Augustinus-Website, auf der die Werke des Città Nuova-Verlags online veröffentlicht werden http://www.augustinus.it/italiano/discorsi/index2.htm)
Zur Wiedergutmachung der Sünde ist Reue erforderlich.
Gratian berichtet dann in lateinischer Sprache in derselben Unterscheidung von der „Concordia diskordantium canonum“, einem aufschlussreichen Satz von s. Johannes Chrysostomus dazu: „C. XL. Artikel Ioannes Os aureum in hom. de poenitentia, quae incipit: „Provida mente“. „Perfecta poenitentia cogit sinorem omnia libenter hurtre. Und weiter unten: § 1. In corde eius contritio, in oreconfessio, in opere tota humilitas: haec est fructifera poenitentia“.[516]
Was im Wesentlichen bedeutet, dass vollkommene Buße den Menschen dazu bringt, alles zu erleiden, und dass Reue in seinem Herzen ist, Beichte in seinem Mund, Demut alles in seiner Arbeit ist, das ist fruchtbare Buße. Ein erhellender Satz, der auch im römischen Katechismus im Teil über das Sakrament der Buße zu finden ist und der uns verständlich macht, wie wahre Buße Reue beinhaltet. Berichterstattung über einen anderen Text, den er von s glaubte. Johannes Chrysostomus, Gratian schreibt: „Item Ioannes Chrysostomus [id est auctor Operis imperfecti in Matthaeum, homil.“ 40]. Wer weiß, wer der Beamte ist? *Sed* und wenn sie deprehensus humiliaverit se, non ideo dolet, quia peccavit, sed confunditur, quia perdidit gloriam suam. … Gratian. Seine *auctoritatibus Asseritur, neminem sine poenitentia et confessione propriae vocis apitis posse mundari. (1554C) Unde praemissae auctoritates, quibus videbatur probari, sola contritione cordis veniam praestari, aliter interpretandae sunt, quam ab eis exponantur.“[517] Zur Erlösung ist Reue notwendig. Lassen Sie uns nicht auf die Frage eingehen, die Gratian in dieser Unterscheidung untersucht, die sich auf die Notwendigkeit der Beichte zusammen mit der Reue für die Erlösung der Seele konzentriert. Wir werden später sehen, was die aktuelle katholische Lehre in dieser Hinsicht bestätigt. Hier geht es uns darum, darauf hinzuweisen, wie zu Gratians Zeiten die grundlegende Bedeutung der Reue für die Vergebung der Sünden auf der Grundlage der Bibel und damit aus den Aussagen der Kirchenväter, die sie betrachtet und interpretiert hatten, deutlich wurde.
Interessant in diesem Zusammenhang ist ein Zitat, das Gratian aus einer Aussage von s. Ambrosius: „Quod de internali poenitentia, non externali dictum accipitur.“ De externali vero poenitentia Ambrosius ait super epistolam ad Romanos: Gratia Dei in baptismate non quaerit gemitum vel planctum, non opus aliquod, sed solum contritionem cordis, et omnia gratis connat.[518] Die Worte des hl. Ambrosius meint, dass die Gnade Gottes in der Taufe nicht auf Seufzen, Weinen oder irgendeine Arbeit zielt, sondern nur auf die Reue des Herzens und alles umsonst vergibt. Zur Erlösung ist Reue notwendig.
In der gleichen Unterscheidung und im gleichen Werk von Gratian lesen wir: „C. XXX. … Voluntas remuneratur, non opus. Voluntas autem in cordis contritione est, opus vero in oris geständnis. Gratian. Luce Clarius Constat Cordis Reue, Non Oris Geständnis Peccata Dimitti.[519]
Der Wille wird belohnt, nicht die Arbeit. Der Wille liegt in der Reue des Herzens, die Arbeit im Bekenntnis des Mundes. Zur Erlösung ist Reue notwendig.
Wieder schreibt Graziano zu diesem Thema: „C. XXXIII. Separate Corda Vestra und Non Vestimenta. Gratian. Ostendens in contritione cordis, quae in eiusdem scissione intelligitur, non in confidente oris, quae pars est externalis Satisfactionis, quam scissuram vestium nominavit, a parte totum intelligens, peccata dimitti.[520] Was für unsere Zwecke im Wesentlichen bedeutet, dass Sünden aus Reue des Herzens vergeben werden. Zur Erlösung ist Reue notwendig.
Darüber hinaus schreibt Gratian reumütig: „C. XXXVI. Qui natus est ex Deo, non peccat. Gratian. Ergo nec est filius diaboli. Nur Enim sin diaboli filii sumus. Ergo de eius regieren translati sumus in regnum caritatis filii Dei, et sumus erepti de potestate tenebrarum, et facti filii lucis. Quum ergo ante confessionem, ut probatum est, sumus resuscitati per gratiam, and filii lucis facti, sehr offensichtlich, quod sola cordis contritione sine confessione oris, peccatum remittitur.[521]
Für unseren Zweck bedeutet dies immer noch, dass die Sünde durch Reue vergeben wird.
Die grundlegende Bedeutung der Reue wird durch eine weitere Aussage von Gratian bekräftigt, die Sie unten lesen können:
„III. Pars. (1558B) § 9. Econtra ea, quae inassurancee huius sententiae dicta sunt, partim veritate nituntur, partim Pondere carent. Sine contritione etenim cordis nullum peccatum posse dimitti, occulta vero peccata Secreta Satisfactione, publica quoque manifest poenitentia expiari debere, firmissima constat ratione subnixum.“[522] Ohne Reue kann keine Sünde vergeben werden.
Zur Erlösung ist Reue notwendig.
Der selige Isaak von Stella sagte: „Zwei Dinge sind allein Gott vorbehalten: die Ehre der Beichte und die Macht der Vergebung.“ Ihm müssen wir unser Bekenntnis ablegen; Von ihm müssen wir eine Besserung erwarten. Tatsächlich liegt es allein bei Gott, Sünden zu vergeben, und daher muss man ihm beichten. Aber der Allmächtige, der eine Schwache geheiratet hat... Der Bräutigam ist also eins mit dem Vater und eins mit der Braut... Deshalb kann die Kirche ohne Christus nichts vergeben, und Christus will ohne die Kirche nichts vergeben. Die Kirche kann nichts vergeben außer dem, der reuig ist, das heißt dem, den Christus mit seiner Gnade berührt hat; Christus möchte, dass denen, die die Kirche verachten, nichts vergeben wird.“[523]
Der heilige Raymond von Pennaforte sagte in dieser Zeile: „In vera et perfecta poenitentia tria sunt necessita: cordis contritio, oris Confessio, operis satisfactio“ (Summa, de poenit. 1 . 3, § 7)
Wahre Buße erfordert zwangsläufig Reue des Herzens!
Wir können sagen, dass Buße seit dem 13. Jahrhundert zu dem geworden ist, was wir heute kennen, ausüben oder empfangen. Seitdem hat es sich bis heute kaum verändert.[524] … heute wie gestern und wie vorgestern ist die Reue ein grundlegendes Element der Beichte, ein notwendiges Element, um die Vergebung der Sünden zu erflehen. Das Konzil von Trient wird sagen, dass der Akt der Reue immer notwendig war, um die Vergebung der Sünden zu erbitten.[525]
Wie die Internationale Theologische Kommission sagte: „Die wesentliche Struktur des Bußsakraments ist bereits in der Urkirche, seit dem apostolischen und nachapostolischen Zeitalter, bezeugt.“ Besondere, aber nicht ausschließliche Bedeutung kommt dem Ausdruck „zurückhalten und vergeben“ in Mt 16, 19 und 18, 18 sowie seiner Variante in Joh 20, 23 zu (vgl. oben B, III, 4). Das Wesen dieses Sakraments besteht also darin, dass die Versöhnung des Sünders mit Gott in der Versöhnung mit der Kirche vollzogen wird. Folglich besteht das Zeichen des Bußsakraments aus zwei Schritten: Einerseits sind es die menschlichen Akte der Umkehr (conversio) durch die Reue, die die Liebe einflößt (contritio), der äußeren Beichte (confessio) und der Wiedergutmachung (satisfactio); es ist die anthropologische Dimension. Andererseits bietet die kirchliche Gemeinschaft unter der Leitung des Bischofs und der Priester im Namen Jesu die Vergebung der Sünden an, legt die notwendigen Formen der Genugtuung fest, betet für den Sünder und vollbringt in Solidarität mit ihm Buße, um ihm schließlich die volle kirchliche Gemeinschaft und die Vergebung seiner Sünden zu garantieren; es ist die kirchliche Dimension.“[526] Reue ist eine grundlegende Konstante wahrer Buße.
Der Mangel an wahrer Reue macht die Buße falsch, wie das Zweite Laterankonzil feststellte: „Can. 22. „Sane quia inter cetera unum est, quod sanctam maxime perturbat Ecclesiam, falsi videlicet paenitentia, confratres nostras et presbyteros admonemus, ne falsis paenitentiis laicorum animas decipi et in infernum pertrahi patiantur.“ Die Wahrheit ist, dass die Kinder sich ständig um sich selbst kümmern müssen, weil sie sich viel Mühe gegeben haben, und dass ein einziger Maler sich um sie gekümmert hat: selbst wenn sie sich um eine Sache gekümmert haben, aber sie haben nichts davon in Betracht gezogen. Unde scriptum est: „Qui totam legem observaverit, offendat autem in uno, factus est omnium reus (Jac 2,10): scilicet Quantum ad vitam aeternam.“ Sicut enim, si pelliss esset omnibus involutus, ita, si in uno tantum maneat, aeternae vitae ianuam non intrabit. Die Falschheit, dass Paenitentia mit Paenitens von Amts wegen, von Kurie bis zu Verhandlungen nicht rezitiert wurde, was auf unbestimmte Zeit ohne Angabe von Gründen erfolgt; „Aut si odium in corde gestetur, aut si offenso cuilibet unzufrieden, aut si beleidigenti offensus no indulgeat aut si arma quis con iustitiam gerat.“ [527] Das bedeutet für uns insbesondere: Unter anderem stört eines die Kirche besonders: falsche Buße; Gottes Diener lassen nicht zu, dass die Seelen der Laien von falschen Büßern getäuscht und in die Hölle getrieben werden. Falsche Buße wird erreicht, wenn man nur für eine Sünde Buße tut und nicht für die anderen, oder wenn man nur von einigen Sünden und nicht von allen abweicht. Aus diesem Grund lesen wir in der Bibel: Wer das ganze Gesetz bis auf ein Gebot beachtet, ist schuldig, weil er das ganze Gesetz gebrochen hat. Wer von allen Sünden befreit und an eine einzige Sünde gebunden bleibt, wird die Pforte des ewigen Lebens nicht betreten. Gregor VII. hatte bereits im Fünften Römischen Konzil und im Siebten Römischen Konzil (PL 148 col. 801 . 815s) von falschen Büßern gesprochen, insbesondere in den Affirmationen des Siebten Römischen Konzils (PL 148 col. 815s). Der heilige Papst stellte in diesen Texten klar zum Ausdruck, dass ebenso wie die falsche Taufe die Seele nicht reinigt, so auch die falsche Buße die begangene Sünde nicht zerstört; Deshalb muss sich jeder, der eine schwere Sünde begangen hat, guten und umsichtigen Priestern anvertrauen und sich bekehren, damit er die schlechten Taten hinter sich lässt und in den guten Taten bleibt. Wenn der Sünder konvertiert, hat er Leben, andernfalls bleibt er im geistlichen Tod. Der S. Der Papst forderte die Büßer daher auf, sich nicht an Hirten zu wenden, die mehr zur Zerstörung der Seele als zur Erlösung führen, sondern zu denen, die zur Erlösung in der Wahrheit führen. Das Evangelium sagt deutlich, dass ein Blinder keinen anderen Blinden führen kann ...
Der heilige Antonius von Padua, der 1195, also nach dem Zweiten Laterankonzil, geboren wurde und zur Zeit des Vierten Laterankonzils lebte, schrieb bezeichnenderweise über die Reue: „Im Blut der Reue wird alles gereinigt, alles wird vergeben.“ , sofern die Absicht zum Geständnis besteht. Denn ohne das Blut der Reue gibt es keine Vergebung der Sünden.“[528]
c) Die Lehre des hl. Thomas, von Leo X. und von den Ökumenischen Konzilen von Florenz und Trient.
Der heilige Thomas bekräftigt die Notwendigkeit der Reue für die Vergebung der Sünden: „… quia ad dimissionem pelling requiritur quod homo totaliter effectsum sins dimittat, per quem quamdam continueitatem et solidatem in sensu suo habebat; ideo actus ille quo peccatum remittitur, contritio dicitur per similitudinem …“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 1 qc. 1 co.) Was für uns insbesondere bedeutet: Der Akt, durch den Sünden vergeben werden, ist Reue. St. Thomas erklärt noch einmal … „contritio, quae hoc significat, importat aliquam rectitudinem voluntatis; et propter hoc est actus virtutis illius cujus est peccatum praeteritum detestari et destruere, scilicet poenitentiae, ut patet ex his quae in 14 dist., qu. 1, Kunst. 1, quaestiunc. 3, dicta sunt.“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 1 qc. 2 co.) Reue impliziert eine gewisse Rechtschaffenheit des Willens und ist der Akt jener Tugend, die Sünde verabscheut und zerstört, das heißt Buße. Er sagt weiter ja. Thomas „... caritas amissa non recuperatur nisi per contritionem de pellience praecedentibus, quae est motus poenitentiae virtutis.“ (Super Sent., lib. 4 d. 14 q. 1 a. 2 qc. 2 co.)… Reue ist für die Vergebung der Sünden erforderlich, Nächstenliebe wird nur durch die Bewegung der Tugend der Buße wiederhergestellt, die Reue für die begangenen Sünden ist.
Vor allem verstehen wir die absolute Notwendigkeit der Reue für die Vergebung der Sünden, wenn der hl. Thomas bekräftigt, dass ebenso wie die Beleidigung Gottes eine gewisse Unendlichkeit hat, so hat auch ein einzelner Akt der Reue eine gewisse Unendlichkeit, sowohl durch die Tugend der Gnade, die den Werken einen unendlichen Wert verleiht, als auch durch das Verdienst Christi, der in allen Sakramenten und in allen Verdiensten wirkt tue gratiae quae dat operibus infinitum valorem, ut scilicet per ea homo infinitum bonum mereatur; tum ex merito Christi, quod operatur in omnibus sacramentis, et in omnibus meritis.“ (Super Sent., lib. 4 d. 14 q. 1 a. 4 qc. 1 ad 1)
Reue, so präzisiert der Angelic Doctor weiter, ist die Ursache für die Vergebung der Sünden, sowohl als Teil des Sakraments der Buße als auch als Akt der Tugend: „… contritio potest dupliciterconsiderari; vel inquantum est pars sacramenti, vel inquantum est actus virtutis; et utroque modo est causa remissionis sins“. (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 5 qc. 1 co.)
Er sagt immer noch ja. Thomas:
„Ad tertiam quaestionem dicendum, quod etiam in minor caritate potest homo resurgere: quia quantulumcumque de sin doleat, and ad gratiam se praeparet, dummodo ad terminum contritionis perveniat, qua plus displicet ei a Deo recessisse quam aliquod temporal placuit, gratiam habebit, etiam si non tantum praeparet se.“ Quantum Prius, dum fuit in nocens, praeparavit. „(Super Sent., lib. 3 d. 31 q. 1 a. 4 qc. 3 co.)
Die geistliche Auferstehung des Menschen vollzieht sich mit Reue, durch die es dem Menschen mehr leid tut, sich durch die Sünde von Gott abgewandt zu haben, als gegenüber irgendeinem weltlichen Gut; und nur auf dem Weg, dessen Ziel die Reue ist, erlangt der Mensch die Nächstenliebe und damit die Gnade zurück, wie der hl. Thomas auch im folgenden Text: „Deinde ut in pluribus sequitur motus poenitentiae, et deinde motus caritatis et aliarum virtutum per ordinam.“ Quandoque etiam motus amoris motum poenitentiae praecedit, ut dictum est; sed ille amor non est caritatis, quia caritas amissa non recuperatur nisi per contritionem de sins praecedentibus, quae est motus poenitentiae virtutis.“ (Super Sent., lib. 4 d. 14 q. 1 a. 2 qc. 2 co.)
Ohne die Tugend der Buße und damit ohne den Weg, der zur Reue führt, erklärt der hl. Thomas, Todsünden können nicht vergeben werden: „Respondeo dicendum quod unmöglich est peccatumactuale mortal sine poenitentia remitti, loquendo de poenitentia quae est virtus.“ … Offensive autem mortal sins procedit ex hoc quod voluntas hominis est aversa a Deo per convertim ad aliquod bonum commutabile. Und aufgrund der Anforderung, die göttlichen Kräfte zu remissionieren, werden die freiwilligen Menschen unversehrt bleiben, die sie zu ihrem Recht umwandeln, mit der Absicht, die Konvertierung zu praktizieren und ihren Zweck zu erfüllen. Quod pertinet ad rationem poenitentiae secundum, quod est virtus. Und ich glaube nicht, dass es unmöglich ist, dass ich es sine poenitentia secundum überweise, dass es virtus ist. Sacramentum autem poenitentiae, sicut supra dictum est, perficitur per officium priestis ligantis et solventis. ” (IIIª q. 86 a. 2 co.)
Ohne Buße und damit ohne Reue, die zur Buße als Tugend gehört, kann es keine Vergebung schwerer Sünden geben. Wenn es also keine Reue gibt, gibt es auch keine gültige sakramentale Absolution! Gott vergibt uns die Sünde nicht, wenn wir uns nicht bekehren!
Beachten Sie, dass s. Auch wenn Thomas die Reue im obigen Text nicht erwähnt, spricht er implizit davon, da er sagt, dass es für die Vergebung der Beleidigung gegenüber Gott erforderlich ist, dass der Wille des Menschen geändert wird, um sich zu Gott zu bekehren, wobei die Abscheu in der oben genannten Bekehrung enthalten ist und die Absicht zur Besserung besteht; aber all dies ist, wie man sieht, Teil der Reue. An die Ehebrecherin (Lukas 7) und an die Sünderin (Joh. 8), weiter s. Thomas im selben Artikel, den ich gerade gelesen habe, dass Jesus Sünden ohne sakramentale Absolution vergeben hat, aber nicht ohne ihre Buße und Reue.
Kommentar zum Johannesevangelium (Joh. 8) s. Thomas führt aus, dass Christus die Ehebrecherin von der Sünde freisprach, ohne ihr irgendeine Strafe aufzuerlegen, weil er durch die äußere Freilassung innerlich rechtfertigte und sie innerlich so umwandeln konnte, dass sie durch eine angemessene Reue für ihre Sünden vor jeglicher Strafe immun wurde. „Absolvit autem eam a culpa, non imposancing ei aliquam poenam: quia cum absolvendo exterius iustificazionet interius, bene potuit eam adeo immutare interius persufficientam contritionem de Depositis, ut ab omni poena immunis efficeretur.“ („Super Evangelium S. Ioannis lectura“, Kap. 8 l. 1.)
In einem anderen Text schreibt St. Thomas gibt an, dass durch Reue die Bekehrung und Neuordnung des Geistes stattfindet: „Primum igitur quod in poenitentia requiritur, est ordinatio mentis: ut scilicet mens Convertatur ad Deum, et avertatur a sin, dolens de commisso, et proponens non committendum: quod est de ratione contritionis“. („Summa Contra Gentiles“, lib. 4 Kap. 72 n. 4.) Die Reue führt daher zu einer Ordination und Bekehrung des Geistes zu Gott mit Abneigung gegen die Sünde, Schmerz für die begangene Sünde und dem Entschluss, nicht noch einmal zu sündigen. Wie von den s erklärt. Doktor: Durch Reue, durch Gnade wird eine Ordnung oder Neuordnung des Geistes erreicht und so wird durch Reue die Beleidigung Gottes beseitigt und der Mensch vom Verbrechen der ewigen Strafe befreit: in tertio dicta sunt. Sic gitur per contritionem and strafsa Dei tollitur and a reatu poenae aeternae liberatur, qui cum gratiae and caritate es is not potest: non enim aeterna poena est nisi per trennte a Deo, cui gratiae and caritate homo coniungitur. Haec igitur mentis reordinatio, quae in contritione consition, ex internali procedit, idest a frei arbitrio, cum adiutorio divinae gratiae.“ („Summa Contra Gentiles“, Lib. 4 Kap. 72 Nr. 5.)
Der heilige Thomas präzisiert, dass der Priester auf der Grundlage der Zeichen der Reue, die er beim Büßer sieht, den Sünder freisprechen kann; wenn diese Zeichen fehlen, wird der Büßer nicht freigesprochen: Ergo Discipuli absolvunt. Daher ist es nicht notwendig, dass jemand nicht debattiert: Ich werde freigesprochen, wenn er nicht debattiert wird, in dem Moment, in dem er reuevoll ist, dass er nicht videtisiert ist, weil der Homo vivificatur interius ein Deo culpa remissa ist.“ („De forma absolutionis“, Kap. 2 co.). Für s. Thomas-Zeichen der Reue sind der Schmerz für die begangenen Sünden und der Vorsatz, nicht zu sündigen, wenn diese Zeichen fehlen, darf keine Absolution erteilt werden: „Ex quo etiam patet quod non est periculosum pretebus dicere: ego te absolvo,illis in quibus signa contritionis vident, quae sunt dolor de praeteritis et propositum de cetero non peccandi; alias absolvere non debet.“ („De forma absolutionis“, Kap. 3 co.).
Der Mangel an Reue, wie aus dem Gesagten deutlich hervorgeht, impliziert daher per s. Thomas die Nichtvergebung der Sünden des Büßers; In dieser Zeile können wir bestätigen, dass nach der Lehre von s. Thomas, der Priester darf den Büßer nicht freisprechen, bei dem er keine Anzeichen von Reue sieht, denn ohne Reue ist dieses Bekenntnis ungültig und die Sünden bleiben unversöhnt, und zwar für s. Die Reue des Thomas gehört zum Sakrament der Buße, und wenn sie fehlt, gibt es kein Sakrament.
Genauer gesagt sagt Doktor Angelico: „Da also die Heiligung des Menschen in der Macht Gottes, des Heiligers, liegt, ist es nicht Sache des Menschen, die Realitäten, die ihn heiligen, willkürlich anzunehmen, sondern sie müssen durch die göttliche Institution bestimmt werden.“ Und so ist es in den Sakramenten des neuen Gesetzes, die zur Heiligung der Menschen bestimmt sind, nach den Worten von 1 Kor 6 [11]: „Du bist gewaschen, du bist geheiligt“ notwendig, die Elemente zu nutzen, die durch die göttliche Einrichtung bestimmt wurden.“[529] Um das Sakrament zu erhalten, ist es notwendig, die Dinge zu nutzen, die Gott für dieses Sakrament geschaffen hat. Laut dem heiligen Aquin: „... in den Sakramenten bilden Worte die Form und sinnliche Wirklichkeiten bilden die Materie.“[530]
Erklären Sie die s. Doktor der: „In den Sakramenten, deren Wirkung den menschlichen Handlungen entspricht, wirken dieselben sinnlichen menschlichen Handlungen wie die Materie: und dies geschieht in der Buße und in der Ehe.“[531]
Weiter unten, im selben Werk, St. Thomas bekräftigt, dass es im Sakrament der Buße, offenbar durch göttliche Einsetzung, um menschliche Taten geht (III, q. 90 a.1)
Weiter sagt der s. Arzt: „Sic igitur requiritur ex parte poenitentis, primo quidem, voluntas recompensandi, quod fit per contritionem; zweitens, quod se subiiciat arbitrio preteris loco Dei, quod fit in die Beichte; tertio, quod recompenset secundum arbitrium ministri Dei, quod fit in Satisfactione. Et ideo contritio, confessio et satisfactio ponuntur partes poenitentiae. „(IIIª q. 90 a. 2 co.) Vom Büßer wird verlangt: der Wille zur Belohnung, und dies geschieht mit Reue; Unterwerfung unter den Priester, der an Gottes Stelle steht, und dies geschieht durch die Beichte; Wiedergutmachung gemäß den Anweisungen des Dieners Gottes, die mit Zufriedenheit durchgeführt wird. Reue, Beichte und Genugtuung sind daher Bestandteile der Buße.
Geben Sie die s an. Doctor Who: „… es gibt zwei Arten von Teilen, wie Aristoteles erklärt: die wesentlichen Teile und die quantitativen Teile. Die wesentlichen Teile in der Natur sind Form und Materie, während sie in der Logik Geschlecht und Unterschied sind. Und in diesem Sinne ist jedes Sakrament in seine wesentlichen Teile unterteilt, nämlich Materie und Form. Aus diesem Grund haben wir oben gesagt, dass die Sakramente „aus Dingen und Worten“ bestehen. – Da aber die Quantität mit der Materie zusammenhängt, sind die quantitativen Teile Teile der Materie. Und unter diesem Gesichtspunkt werden dem Sakrament der Buße, wie oben dargelegt, Teile in besonderer Weise zugewiesen, und zwar in Bezug auf die Handlungen des Büßers, die Gegenstand dieses Sakraments sind.[532]. Die Reue gehört zum Sakrament der Buße, ohne sie kann man dieses Sakrament nicht haben, in diesem Sinne ist die Reue wirklich die Ursache für die Vergebung der Sünden, wie der hl. Thomas: „… contritio potest dupliciterconsiderari; vel inquantum est pars sacramenti, vel inquantum est actus virtutis; et utroque modo est causa remissionis sins“ (Super Sent., lib. 4 d. 17 q. 2 a. 5 qc. 1 co.) Reue kann als Teil des Sakraments und als Akt der Tugend betrachtet werden und ist in beiden Fällen Ursache der Sündenvergebung, ohne sie kann insbesondere das Sakrament der Buße nicht vollzogen werden.
Eine notwendige Klarstellung sollte hinsichtlich der Lehre des hl. Thomas: In einigen Werken bekräftigt er, dass Reue fast eine Frage des Sakraments der Beichte sei. In Super Sent., lib. 4 T. 16 q. 1 J. 1 etw. 4 Co. S. Thomas stellt fest: „... et ideo praedicta tria non sunt partes poenitentiae virtutis, sed poenitentiae sacramenti: quia ipsi actus sunt quasi materia sacramenti, et penesvisionem materiae partes rei sumuntur quandoque.“ In De articulis Fidei, Abs. 2 co. S. Thomas erklärt: „Quartum sacramentum est poenitentia, cuius quasi materia sunt actus poenitentis, qui dicuntur tres poenitentiae partes.“ Quarum prima est cordis contritio, ad quam pertinet quod homo doleat de sin begangen, and proponat se de cetero non peccaturum.“ („De articulis Fidei“, Abs. 2 co.)
Nun sollte beachtet werden, dass die Tatsache, dass die Reue fast eine Frage der Beichte ist, nicht bedeutet, zu leugnen, dass sie ein wesentliches Element derselben ist, oder zu leugnen, dass es sich um eine Frage des Sakraments handelt, sondern einfach bedeutet, dass es sich um eine besondere Angelegenheit handelt, die sich von der anderer Sakramente unterscheidet, schreibt s. Thomas: „… in poenitentia non est pro materia aliqua external res, sicut in Baptismo aqua; sed ipse actus humanus loco materiae in hoc sacramento se habet, qui per quamdam recompensationem offensam culpae praecedentis tollit.“ (Super Sent., lib. 4 d. 16 q. 1 a. 1 qc. 1 co.)
Das Gleiche. Der Doktor stellt fest: „…sed material in sacramento potest esse compositum, sicut patet infirmatione et Eucharistia; et sic etiam ex parte actus nostri, qui est quasi materialis in poenitentia, partes ei assignantur.“ (Super Sent., lib. 4 d. 16 q. 1 a. 1 qc. 1 ad 1)
Reue ist daher wirklich ein wesentliches Element des Sakramentes der Buße, es ist seine wahre Angelegenheit, aber es ist eine besondere Angelegenheit und wird daher manchmal von den s. Fast egal, Doktor. Diese Klarstellung ist von erheblicher Bedeutung, da wir bald sehen werden, dass wichtige Konzile genau die thomistische Aussage aufgegriffen haben, wonach Reue fast eine Frage des Sakraments der Buße sei.
Ich stelle fest, dass auch s. Wie wir später noch besser sehen werden, kannte Thomas die mildernden Umstände. Es genügt, seine Texte zu lesen, um sie zu verstehen, und wie wir sehen können, bekräftigt er klar und deutlich die Bedeutung der Reue für die Vergebung der Sünden.
Daher ist die Reue Teil des Bußsakraments, ohne sie kann man dieses Sakrament nicht empfangen ... und die erteilte Absolution ist offensichtlich null.
Möge Gott, der Licht ist, sich erheben und die Dunkelheit des Irrtums zerstreuen.
Das Konzil von Florenz, einige Jahrhunderte nach s. Thomas und etwa ein Jahrhundert vor dem von Trient erklärten: „Quartum sacramentum est paenitentia, cuius quasi materia sunt actus paenitentis, qui in tres distinguuntur partes.“ Quarum prima est cordis contritio; Ad quam pertinet, ud doleat de sin begangen, cum purpose non peccandi de cetero. Secunda est oris confessio; ad quam pertinet, ut sinner omnia peccata, quorum memoriam habet, seine Priester confiteatur integraliter. „Tertia est satisfactio propecnicis secundum arbitrium priestis“[533]
Das vierte Sakrament ist die Buße, von der die Taten des Büßers fast schon eine Rolle spielen und die in drei Teile gegliedert ist: Der erste Teil ist die Reue des Herzens, die im Schmerz der begangenen Sünde besteht, mit der Absicht, in Zukunft nicht mehr zu sündigen; die zweite ist die mündliche Beichte, bei der der Sünder seinem Priester alle Sünden, an die er sich erinnert, vollständig beichtet; drittens die Befriedigung der Sünden nach Ermessen des Priesters.
Der Konzilstext fasst auf sehr offensichtliche Weise die folgende Aussage von s zusammen und fasst sie zusammen: Thomas von Aquin: „Quartum sacramentum est poenitentia, cuius quasi materia sunt actus poenitentis, qui dicuntur tres poenitentiae partes.“ Es ist wichtig, dass man herzlich reuevoll ist, und wenn man bedenkt, dass ein Mensch eine Sünde begangen hat, und dass man ihn nicht peccaturum kann. Secunda pars est oris confessio, ad quam pertinet ut sinner omnia peccata, quorum memoriam habet, his priests confiteatur integraliter, non Dividens ea diversis priestbus. „Tertia pars est satisfactio pro sins secundum arbitrium priestis, quae quidem praecipue fit per ieiunium et orationem et eleemosynam.“ („De articulis Fidei“, Abs. 2)
Wie wir oben für s gesehen haben. Die Thomas-Reue ist eine wahre Materie, das heißt ein wesentliches Element des Sakramentes der Beichte, aber sie ist nichts Materielles, weil sie tatsächlich eine Handlung ist, und aus diesem Grund wird sie mit s. bezeichnet. Thomas in einigen Fällen als Quasi-Materie.
Gott erleuchte uns immer mehr.
Nach dem Konzil von Florenz ist für uns die Verurteilung einiger im „Exsurge Domine“ von Leo X. verankerter Aussagen Luthers von besonderer Bedeutung: „11. Nullo modo Confidas absolvi propter tuam contritionem, sed propter verbum Christi: „Quodcumquesolvis“ usw. (Mt 16,19). Hinc, inquam, vertraulich, si priestis obtinueris absolutionem, und crede fortiter te absolutum, und absolutus vere eris, quidquid sit de contritione. 12. Si per impossibili commitus non esset contritus, aut sacerdos non ernst, sed ioco absolveret, si tamen credat se absolutum, verissime est absolutus.“[534]
Glauben Sie nicht, dass Sie durch Ihre Reue freigesprochen werden, sondern glauben Sie, dass Sie durch das Wort Christi freigesprochen werden: „Was auch immer Sie verlieren…“ (Mt 16,19) Vertrauen Sie darauf: auf die Absolution des Priesters; und glauben Sie fest daran, dass Sie freigesprochen sind und unabhängig von der Beichte wirklich freigesprochen werden. Wenn Sie glauben, dass Sie freigesprochen wurden, auch wenn Sie ohne Reue zur Beichte gegangen sind oder der Priester Sie aus Spaß freigesprochen hat, sind Sie wirklich freigesprochen.
Wenn Sie glauben, dass Sie freigesprochen sind und die Absolution des Priesters erhalten haben, sind Sie freigesprochen, auch wenn der Priester spielte, selbst wenn Sie keine Reue zeigen, sagt Luther im Wesentlichen; In unserem eigenen Interesse ist es gut zu betonen, dass diese Behauptungen vom Heiligen Stuhl verurteilt werden, weil, wie wir sehen, eine Absolution ohne Reue ungültig ist. Reue ist ein notwendiges Element für eine gültige Absolution. Andererseits hat eine zum Spaß erteilte Absolution keinen Wert, da die Absicht des Beichtvaters, das Sakrament zu spenden, erforderlich ist, wie der hl. Thomas: „Si minister sacramenti non intendit sacramentumconficere, non perficitur sacramentum.“ „(„De articulis Fidei“, Pars 2 co.)
Das Konzil von Trient bekräftigte in Bezug auf die Reue: „Die Taten des Büßers selbst sind fast eine Angelegenheit dieses Sakraments, nämlich: Reue, Beichte, Genugtuung.“ Und da diese beim Büßer für die Integrität des Sakraments und für die vollständige und vollkommene Vergebung der Sünden erforderlich sind, werden sie aus diesem Grund als Teil der Buße betrachtet. [535]
Das Konzil von Trient stellte dann klar, dass dieser Akt der Reue schon immer notwendig war, um die Vergebung der Sünden zu erbitten, und dass er den Menschen, der nach der Taufe in die Sünde verfallen ist, auf die Vergebung der Sünden vorbereitet, wenn er mit dem Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes und dem Gelübde einhergeht, alles zu erfüllen, was erforderlich ist, um dieses Sakrament der Buße in angemessener Weise zu empfangen.[536]
Darüber hinaus erklärte dasselbe Konzil: „... dass diese Reue nicht nur das Aufhören der Sünde und den Zweck und Beginn eines neuen Lebens einschließt, sondern auch den Hass auf das alte Leben, gemäß dem Ausdruck: Entferne alle deine Sünden, mit denen du übertreten hast, und baue ein neues Herz und eine neue Seele auf (Hes 18,31)“. [537]
Reue beinhaltet also nicht nur das Aufhören der Sünde und den Entschluss, nach Gottes Gesetz zu leben, sondern auch den Hass auf das alte Leben.
Die Tatsache, dass das Konzil hinsichtlich der Reue von einer Quasi-Sache spricht, bedeutet nicht, dass Reue keine Angelegenheit und daher ein wesentliches Element für eine gültige Absolution ist, sondern vielmehr, dass gemäß den bereits in s. Thomas, da Reue eine andere Realität ist als sinnliche Dinge, die Gegenstand anderer Sakramente sind, sprechen wir von ihm als einer Quasi-Sache. Der Konzilstext besagt tatsächlich, dass wahre Reue immer notwendig war, um die Vergebung der Sünden zu erbitten [538]. Wahre Reue war schon immer notwendig, um die Vergebung der Sünden zu erlangen, und daher immer ein wesentlicher Bestandteil dieses Sakraments. Wie wir sehen werden, wird der Römische Katechismus das, was ich gerade erklärt habe, weiter verdeutlichen.
P. Adnès präzisiert: „Der Rat hat keine Gewissheit, um die Debatte voranzutreiben, und er hat sich den Schotten nicht entziehen können, da er „quasi matière“ ist, eine stilmetaphorische Figur für die Gestaltung der Bedingungen, die unabdingbar sind und nicht geheiligt werden müssen, damit die Idee einer Sakramentalisierung minimiert wird de la Conversion chrétienne par the sacraments. Es scheint mir, dass die Taten des Büßers, der erste Ort, der à la Reue revient ist, rien ne peut remplacer, und qui est definie of a manière générique comme „une douleur de l'âme et une détestation du péché commis avec la résolution de ne plus pécher à l'avenir“ (Kap. 4; Nr. 1676).“ [539] Für uns bedeutet das im Wesentlichen: Ohne Reue gibt es kein Sakrament der Beichte, nichts kann die Reue des Büßers ersetzen.
Gott erleuchte uns immer mehr.
d) Lehre des römischen Katechismus, einiger Päpste dieser Zeit und von s. Alfonso M. de' Liguori.
Der römische Katechismus erklärt in n. 244: „Sache der Buße. Aber da das Volk den Inhalt dieses Sakraments besser als alles andere kennen muss, muss ihm beigebracht werden, dass es sich von den anderen vor allem deshalb unterscheidet, weil der Inhalt der anderen etwas Natürliches oder Künstliches ist, die Handlungen des Büßers jedoch fast Gegenstand der Buße sind: das heißt Reue, Beichte und Genugtuung, wie es das Konzil von Trient erklärte (Sess. 14, Della Penit. e. 3 und can. 4). Diese Handlungen werden Teile der Buße genannt, da sie durch die göttliche Einrichtung vom Büßer verlangt werden, um die Integrität des Sakraments und eine vollständige und vollkommene Vergebung der Sünden zu erlangen. Sie werden Fast-Materie genannt, nicht weil sie keine echte Materie sind, sondern weil sie nicht zu der Art von Materie gehören, die äußerlich verwendet wird, wie Wasser bei der Taufe und Chrisam bei der Firmung. Und um es richtig zu verstehen, haben diejenigen, die sagten, dass die Sünden der eigentliche Gegenstand dieses Sakraments seien, auch nichts anderes gesagt: Denn wie wir sagen, dass Holz der Stoff des Feuers ist, weil es vom Feuer verzehrt wird, so können wir mit Recht sagen, dass die Sünden der Stoff der Buße sind, weil sie durch die Buße aufgehoben werden. („Tridentinischer Katechismus“, hrsg. Cantagalli 1992, Nr. 244)
Ohne Reue, die die eigentliche Sache des Bußsakraments ist, gibt es kein Sakrament und keine Vergebung der Sünden. Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
Wie Pater deutlich erklärt hat. Galtier in seinem Text „De paenitentia“ (Romae: Apud Aedes Pont. Universitatis Gregorianae, 1956) auf S. 360 Auch Suárez und Lugo bekräftigten sehr deutlich die Notwendigkeit der Reue für die Gültigkeit der Absolution.
Sogar einige Verurteilungen der Päpste dieser Zeit bekräftigen im Einklang mit den Bekräftigungen des Konzils von Trient die Notwendigkeit wahrer Reue; Innozenz XI. verurteilte die folgenden Aussagen: „Paenitenti habenti consuetudinem peccandi con legem Dei, naturae, aut Ecclesiae etsi emendationis spes nulla offenbar, nec est neganda nec differentenda absolutio, dummodo ore proferat, se dolere et proponere emendationem.“ „Potest aliquando absolvi qui in naher Zukunft peccandi versatur* quam potest et non vult omittere, quin ino directe et exproposal quaerit, aut ei se se inherit“[540] Für uns bedeutet das insbesondere, dass diejenigen nicht freigesprochen werden können, die keine wahre Reue und daher keinen wahren Vorsatz haben, nicht noch einmal zu sündigen und vor den unmittelbaren Gelegenheiten der Sünde zu fliehen, und genauer gesagt: diejenigen, die sich in der unmittelbaren Gelegenheit der Sünde befinden und ihr nicht entfliehen wollen und sie tatsächlich direkt suchen oder sich ihr aussetzen, können nicht freigesprochen werden; Jemand, der die Gewohnheit hat zu sündigen, kann nicht freigesprochen werden, oder die Absolution muss aufgeschoben werden, und es gibt keine Hoffnung auf Wiedergutmachung, auch wenn der Büßer behauptet, Schmerz zu empfinden und Korrektur beabsichtigt.
In diese Richtung geht auch die Verurteilung Alexanders VII. gegen folgende Aussage:
„Non est obligandus concubinarius ad eiciendam concubinam, si haec nimis utilis esset ad oblectamentum concubinarii, vulgo dono, dum, déficiente illa, nimis aegre ageret vitam, et aliae epulae taedio magno concubinarium afficerent, et aliae famula nimis difficile inveniretur“.[541]
Für uns bedeutet das allgemeiner, dass diejenigen nicht freigesprochen werden können, die keine echte Reue haben und daher keine echte Absicht haben, nicht noch einmal zu sündigen und vor den nächsten Gelegenheiten der Sünde zu fliehen, und genauer: diejenigen, die ihre Konkubine (also eine Person, mit der sie „mehr uxorio“ zusammenleben, ohne mit ihr verheiratet zu sein) nicht distanzieren wollen, können nicht freigesprochen werden, weil sonst ihr Leben zu hart würde.
Der heilige Alfons stellt in seiner „Theologia moralis“ deutlich fest, dass die Beichte die Taten des Büßers als unmittelbaren Gegenstand hat, zu denen auch Reue gehört; Die Absolution ist ungültig, wenn der Büßer keine unvollkommene Reue, d. h. Zermürbung, zeigt [542].
In einem anderen Text schreibt St. Alfonso bekräftigt, dass der Mangel an einem angemessenen Zweck die Ursache für die Ungültigkeit des Sakraments ist, und führt aus, dass der Mangel an Zweck, unmittelbare Gelegenheiten zur freiwilligen Sünde zu vermeiden, die Beichte ungültig macht, weil dieser Mangel einen Mangel an einem wirksamen Zweck, nicht zu sündigen, und damit einen Mangel an wahrer Reue bedingt: „Dann ist die Beichte für den Büßer ungültig.“ … Wenn er nicht den gebührenden Schmerz und Zweck hat; vor allem, wenn er das genommene Eigentum, die Ehre oder den Ruhm nicht wie vorgesehen zurückgeben will: oder wenn er sich die nächste freiwillige Chance nicht nehmen will. [543]
Auch der heilige Alfons sagt in dieser Zeile: „2. Schließlich ist es sicherlich das nächste Mal, 1. derjenige, der in seinem eigenen Haus an eine Frau denkt, mit der er oft gesündigt hat.“ 2. Diejenigen, die beim Glücksspiel häufig Opfer von Blasphemie oder Betrug werden. 3. Diejenigen, die in einem Gasthaus oder Haus in Trunkenheit, Schlägerei, Taten, Worte oder obszöne Gedanken verfielen. All dies kann jedoch nicht absolut sein, es sei denn, sie haben die Gelegenheit beseitigt oder zumindest nicht versprochen, sie zu beseitigen, entsprechend der Unterscheidung, die in der folgenden Nummer vorgenommen wird. Und ebenso kann sich niemand freisprechen, der, wenn er nur einmal im Jahr in ein Haus geht, dort immer gesündigt hat: denn für ihn ist der Besuch dort bereits ein naheliegender Anlass. Es kann auch nicht absolut sein, wer, obwohl er bei dieser Gelegenheit nicht sündigt, anderen dennoch einen schweren Skandal bereitet (Lib. 6. n. 452. v. Ex. praemissis.). Einige fügen hinzu (ebd.), und zwar nicht ohne Grund, dass man auch denen die Absolution verweigern muss, die sich der äußeren Gelegenheit nicht entziehen, wenn eine bösartige Gewohnheit oder sogar eine große Versuchung oder eine heftige Leidenschaft vorliegt, selbst wenn sie bis dahin nicht gesündigt haben; denn er kann leicht hineinfallen, wenn er sich nicht von der Gelegenheit abwendet. Deshalb heißt es, wenn eine Magd jemals von ihrem Herrn in Versuchung geführt wird und ihr klar wird, dass sie wahrscheinlich fallen wird, muss sie das Haus verlassen, wenn sie dies frei tun kann, andernfalls wäre es eine Frechheit, sich für sicher zu halten.[544].
In der „Anweisung an das Volk“ s. Alfonso bekräftigt: „Der Schmerz der Sünden ist für die Vergebung so notwendig, dass uns ohne ihn nicht einmal Gott (zumindest gemäß der gewöhnlichen Vorsehung) vergeben kann.“ Nisi poenitentiam habueritis, omnes similiter peribitis (Luk. 13. 3.). Es kann sein, dass jemand sich selbst rettet, indem er stirbt, ohne sich der Untersuchung zu unterziehen und ohne seine Sünden zu bekennen, wie wenn er einen Akt wahrer Reue begangen hat und weder Zeit noch einen Priester hatte, um ihn zu beichten; aber ohne Schmerz ist es unmöglich, gerettet zu werden.“ [545]
Im selben Werk hat S. Alfonso fügt hinzu: „26. Schmerz und Ziel gehören zwangsläufig zusammen. Fühlen Sie Schmerz und Abscheu vor der begangenen Sünde. cum purpose non peccandi de cetero (Trid. Sess. 14. c. 4.). Es kann keine wahre Trauer über Sünden in einer Seele geben, wenn es noch keinen wahren Vorsatz gibt, Gott nicht mehr zu beleidigen. Damit der Vorsatz nun wahr ist, muss er drei Bedingungen erfüllen: Er muss fest, universell und wirksam sein.“[546]
Erklären Sie es noch einmal. Alfonso: „Buße wird als Tugend und als Sakrament angesehen; Als Tugend wird sie definiert: Virtus tendens in destroyem sins, quatenus est offensa Dei, medio dolore et Satisfactione. Als Sakrament: Est sacramentum besteht aus actibus poenitentis und in absolutione priestis. Buße als Tugend war schon immer notwendig für die Gesundheit, aber als Sakrament ist sie im neuen Gesetz auch für diejenigen notwendig, die nach der Taufe in Todsünde gefallen sind, zumindest als Gelübde oder als Wunsch, wenn er nicht wirklich genommen werden kann. Die entfernte Angelegenheit des Sakramentes der Buße ist laut St. Thomas (3. pq 84. a 1. ad 1. et 2.) und der gemeinsame Satz sind die nach dem Satz begangenen Sünden; aber Todsünden sind eine notwendige Angelegenheit; bereits bekannte lässliche Sünden und Todsünden sind eine ausreichende Angelegenheit, da diese ausreichen, um die Absolution zu erhalten, aber wir sind nicht verpflichtet, sie zu bekennen. Die nächste Angelegenheit sind dann, laut Thomas selbst (3. S. q. 84. a 1. ad 1. et 2.), die Handlungen des Büßers, die durch das Trid aufgerufen werden. fast Materie, weil sie keine physische Materie sind, wie es bei den anderen Sakramenten der Fall ist; und diese Handlungen sind (wie der Rat erklärte) Reue, Geständnis und Genugtuung. Die Zufriedenheit ist jedoch kein wesentlicher Bestandteil wie die ersten beiden, sondern nur ein integraler Bestandteil, da das Sakrament ohne sie in manchen Fällen durchaus gültig sein kann.[547]
In Anlehnung an das Gesagte, s. Alfonso präzisiert: „Wie wir oben gesehen haben und wie der Dreizack erklärt hat (Sess. 14, Kap. 3), gibt es drei notwendige Teile der Buße: Reue, Geständnis und Zufriedenheit.“[548]
In seinem Einsatz gegen die angeblich reformierten s. Alfonso präzisiert seine Aussagen weiter: „Es wurde weiter gesagt, dass die Handlungen des Büßers, das heißt Reue, Beichte und Genugtuung, fast Gegenstand dieses Sakraments sind und von der göttlichen Einrichtung für die Integrität des Sakraments und für die vollständige Vergebung der Sünden angestrebt werden, und deshalb werden sie Teile der Buße genannt.“ … Damit verurteilt das Konzil (wie am Ende gesagt wurde) das Urteil derer, die sagen, der Glaube und die dem Gewissen zugefügten Schrecken seien Teile der Buße … Luther beschuldigt die Katholiken und sagt, dass sie sich selbst lehren, dass für dieses Sakrament der Schmerz der Sünden genüge, ohne Glauben; aber es irrt, weil die katholische Kirche sehr wohl lehrt, dass man den Glauben braucht, dass Gott in diesem Sakrament die Sünden durch die Verdienste von Jesus C. vergibt, vorausgesetzt, wir sind zur Reue geneigt, die nicht ohne den Glauben erreicht werden kann, aber nicht den von Luther begründeten Glauben; Und es ist Ketzerei zu sagen, dass es ausreicht, um für den Sünder Vergebung zu erlangen, wenn er fest daran glaubt, dass seine Sünden vergeben sind. … Wenn wir bei dem Treffen sagen, dass der Glaube für die Vergebung der Sünden notwendig ist, meinen wir damit den katholischen Glauben, der lehrt, dass Gott Sünden durch die Verdienste von G. vergibt. Christus, wie es im Tridentinischen heißt, sess. 6, Kap. 6, aber nicht bis zum ketzerischen Glauben, das heißt, dass Glaube (oder Vertrauen) und der sichere Glaube an Vergebung das rechtfertigen und daher Teil der Buße sind. …27 Sie sind dagegen, dass Reue kein Teil des Sakraments sein kann, weil sie innerlich und nicht sinnlich ist. Man antwortet, dass es nicht an sich wahrnehmbar sei, sondern durch das Geständnis oder durch die Bitte um Absolution oder durch irgendein anderes äußeres Zeichen wahrnehmbar werde. Es spielt auch keine Rolle, dass manchmal das Sakrament ohne das Bekenntnis der Sünden genommen wird, wie es bei Sinnlosen der Fall ist; denn bei ihnen genügt das damals oder vorher durch Andeutungen oder Zeichen gemachte Geständnis, das in solchen Fällen ein wahres Geständnis ist. Sie entgegnen, dass nicht einmal die Beichte Teil des Sakraments sein könne, weil sie ein Zeichen der begangenen Sünde sei, nicht aber der Gnade oder der Vergebung der Sünde. Wir entgegnen, dass die durch die Absolution geteilte Beichte nicht schon ein Zeichen der Gnade ist, sondern gut mit der Absolution verbunden oder eine Form des Sakraments ist: ego te absolvo usw.; denn Wasser in der Taufe ist nicht einmal ein Zeichen der Gnade, sondern es ist gut mit der Form verbunden: ego te baptizo usw. Damit die Materie in den Sakramenten ein Zeichen der Gnade ist, genügt es, dass sie mit der Form vereint ist. 28 Sie argumentieren weiter, dass Judas die drei Teile der Buße durch Reue, Beichte und Genugtuung erfüllte und seine Sünde dennoch nicht vergeben wurde.
30 Aber was die Teile der Buße betrifft, haben wir nicht nur mit Ketzern zu kämpfen, sondern auch mit unseren Katholiken. Scotus sagt (In 4. gesendet. Abstand 14 q. 4.), dass allein die Absolution das Wesen des Bußsakraments ausmacht; und darin folgen ihm Ukamo, Almaino, Giovanni Maggiore und andere: Diese leugnen jedoch, dass Reue und Beichte wesentliche Bestandteile der Buße sind, leugnen jedoch nicht, dass sie notwendige Bestandteile sind; nicht als wesentlich, sondern als Bedingung, ohne die das Sakrament nichtig wäre. Und auf den Einwand, der ihnen entgegengebracht werden könnte, dass auf diese Weise das wahrnehmbare Zeichen fehlen würde, entgegnen sie, dass dieses wahrnehmbare Zeichen im Klang der Absolutionsworte zu finden sei. Aber gegen diese Meinung von Scotus ist der gegenteilige Satz bei s üblich. Thomas (3. p. q. 90 a. 2. et 3.) und es scheint unbestreitbar, nach den Worten der Florentiner und später tridentinischen Konzile. … 31 ..Bellarmino sagt zu Recht in Kap. 15 dass Scotus und die anderen so gesprochen haben, weil sie vor den Konzilen von Florenz und Trient gesprochen haben, wodurch diese Dinge genauer erklärt wurden, und er fügt hinzu: Quod si hoc tempore superessent, sine dubio ecclesiae definitioni ac sententiae acquiescerent. Deshalb nennt Bellarmine den Satz sehr wahr, dass die Handlungen des Büßers dem Inhalt dieses Sakraments ähneln und die Absolution des Priesters die Form sei; und bescheinigt, dass sie aus S. stammte. Tomaso, Riccardo, Durando und andere fast häufig (In 4. gesendet. Dist. 14.) 32 … Bellarmine sagt, dass die Absolution sicherlich die Handlung des Priesters ist, die Buße jedoch nicht die Handlung des Priesters, sondern des Büßers; und das Sakrament besteht aus beidem, wie der heilige Thomas lehrt, wie wir später sehen werden. 33 Aber warum bezeichnete das Konzil die drei Taten des Büßers als beinahe wichtig und nicht als wichtig? Bellarmine antwortet, dass die Tridentiner sie beinahe Materie genannt hätten; Nicht das, was nicht gesegnet ist, ist die erforderliche Materie, die nicht gesegnet ist, sondern nur ein fester, traktierbarer Akt, der in aliis sacramentis cernitur ist. Und der römische Katechismus antwortet genauso: Sed quia eius generis materiae non sunt quae extrinsecus adhibentur, ut aqua in baptismo et chrismatio infirmatione. Denn er sagt, dass für das Sakrament nichts anderes erforderlich ist als ein sinnliches Zeichen, das dann mit den Worten der Form erklärt wird; und von dieser Art sind die Taten des Büßers. Schließlich kann man von keinem Sakrament sagen, dass die Materie physisch ihre eigene Materie sei. … Zwei. Denn was auch immer die Erneuerer sagen mögen, der Rat hat in Kapitel 4 erklärt, dass Reue der Schmerz und die Abscheulichkeit der begangenen Sünde ist, mit der Absicht, nicht mehr zu sündigen. Es wird gesagt, dass Reue schon immer notwendig war, um Vergebung zu erlangen, und dass sie den Menschen auf die Vergebung der Sünden vorbereitet, wenn sie mit dem Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit und dem Wunsch verbunden ist, alle anderen Voraussetzungen zu erfüllen, die für den Empfang dieses Sakraments erforderlich sind. Daher wird erklärt, dass Reue nicht bereits eine bloße Beendigung der Sünden mit dem Beginn eines neuen Lebens ist, sondern auch ein Hass auf das vergangene Leben. Darüber hinaus wird gesagt, dass, obwohl die Reue manchmal, weil sie aufgrund der Nächstenliebe vollkommen ist, den Menschen vor dem Sakrament mit Gott versöhnt, die Versöhnung dennoch immer der Reue aufgrund des Gelübdes oder des Wunsches des Sakraments zugeschrieben wird, was immer zumindest implizit darin enthalten ist. Darüber hinaus heißt es, dass die unvollkommene Reue, Zermürbung genannt, die gemeinhin entweder wegen der Hässlichkeit der Sünde oder wegen der Angst vor der Hölle und den Strafen aufgefasst wird, sofern sie den Willen zur Sünde ausschließt und die Hoffnung auf Vergebung besteht, eine Gabe Gottes ist, mit der der Büßer seinen Weg zur Gerechtigkeit findet. Und obwohl diese Anziehung ohne das Sakrament keine Rechtfertigung darstellt, veranlasst sie dennoch dazu, die Gnade im Sakrament zu erflehen. Daher verleumden einige katholische Schriftsteller fälschlicherweise, indem sie lehren, dass das Sakrament der Buße Büßern ohne gute Bewegung Gnade schenke; was von der Kirche nie gelehrt oder verstanden wurde. [549]
Reue war schon immer notwendig und Teil des Sakramentes der Buße; ohne Reue ist die Absolution ungültig.
Möge Gott, der Licht ist, sich erheben und die Dunkelheit des Irrtums zerstreuen.
e) Lehren des Katechismus des hl. Pius X., vom Römischen Ritual, von der Sacra Congregatio de Propaganda Fide und von einigen wichtigen Moralisten.
Im Einklang mit dem, was bisher gesagt wurde, und insbesondere im Einklang mit dem, was von den Ärzten, den Päpsten und den Konzilien bestätigt wurde, lesen wir in Bucceronis Enchiridion Morale einige wichtige Aussagen, die von der Sacra Congregatio de Propaganda Fide verbreitet wurden (hier oft mit SC d. PF bezeichnet). Zunächst ist zu beachten, dass zwar jeder zur Beichte zugelassen werden muss, aber nur diejenigen freigesprochen werden sollten, die dazu bereit sind. ([550]
Wiederum lesen wir im selben Werk, wie es von der Sacra Congregatio De Propaganda Fide heißt: „Multi profecto dantur casus, in quibus denegatio et dilatio absolutionis medicamen est opportunum, et subbinde necessarium.“ „Videat“, inquit S. Carolus Borromaeus in Instructionibus poenitentiae, „confessarius ne quidem absolvat. qui vel odium inimicitiamve depose nolit. „Vel restituere pro facultate recuset alienam, vel a statu sins mortalis paratus non sit disedere, Eventualimve similis sins vitare.“ Hinc Sedes Apostolica adversus mollem et praeposteram nonnullorum canonistarum in concedenda absolutione erleichtert, miro zelo sempre insurrexit, ut ex propositionibus ab Alexandro VII.. Innocentio XI. aliisqne Romanis Pontificibus iure meritoque damnatis, cuique legendi exploratum est. Valde autem prolixum foret casus hninsmodi aufzählen. „Sed videri possunt apud S. Carolum Borromaeum in Instructio confessariorum, et a sanctis istis regulis, totius Ecclesiae consensu firmatis, non sündige Beichtväter se entführen falsche Misericórdia erga poenitentes.“[551] Was für uns insbesondere bedeutet: In verschiedenen Fällen ist es notwendig, die Absolution zu verweigern, weil die wahre Reue fehlt und der Büßer nicht bereit ist, sich von der Sünde zu distanzieren und den nahen Anlässen der Sünde zu entfliehen usw. Der Heilige Stuhl hat immer gegen diejenigen rebelliert, die bei der Gewährung der Absolution eine sanfte Leichtigkeit an den Tag legten und gegenüber den Büßern eine falsche Barmherzigkeit verbreiteten. Eine falsche Barmherzigkeit, die Büßer täuscht, ist offensichtlich die derer, die diejenigen freisprechen, die keine wahre Reue zeigen! Wie wir sehen, ist Reue tatsächlich für eine gültige sakramentale Absolution notwendig.
Darüber hinaus muss der Beichtvater nach Angaben der Sacra Congregatio de Propaganda Fide sorgfältig nachforschen: „… num qui ad poenitentiae sacramentum accedunt, eo animi dolore commissa crimina execrentur, qui a Conc. Tr.“ S. 14. Kap. 5., de Contritione, ad sacramenti integritatem requiritur; num vitae novae inchoationem ac praeteritate odium non voce dumtaxat ac labiis, sed intima cordis effectsu polliantur; num, in testium bonae huius ac firmae voluntatis, hör auf, ich bin se aliquamdiu a pelliquam doceant; num eas Occasionas, quae vel per se, vel ex propria malitia aut pravitate, ad peccatum inducunt, si in eorum potestate fuerit, plane dimiserint; num remedia alias ipsis proposita adhibuerint, quorum praesidio peccatum in necessitas atque involuntariis Occasionbus devitent; num consuetudinem peccandi abiecerint; num si alias beneficium absolutionis obtinuerint, iterum in eadem crimina ex propria malitia relapsi, in eodem fuerint coenovoluti; num rerum, famae atque honoris in quo proximum
laeserint, Parati ac prompti sint sarcire damnum aut iniuriam, si vires aut occasio supptant. Haec, Pluraque alias, quae a laudatis S. Caroli instructibus petere missionarii possunt, diligenter ab ipsis expendenda sunt, priusquam beneficium absolutionis impendant.“[552] Was für uns im Wesentlichen bedeutet: Bevor die Beichtväter ihre Absolution erteilen, müssen sie sehen, ob in den Seelen der Büßer echte Reue herrscht, die für die Integrität des Sakraments erforderlich ist. Sie müssen also sehen, ob in ihnen echter Hass auf die Sünden steckt, ob es wirklich und nicht nur in Worten echten Hass auf das Leben der Sünde gibt und ob es einen echten Beginn eines neuen Lebens in Christus gibt usw. In dieser Zeile werden die diesbezüglichen Hinweise von s empfohlen. Karl Borromäus.
Die Sacra Congregatio selbst erklärte weiter: „Huic tuorum Confessariorum consuetudini opponitur etiam ipsum rituale romanum, iu quo (tit. de Sacramento poenit.) legitur: Videat autem diligenter sacerdos quando et quibus conferenda vel deneganda sit absolutio.“ Was das Praescriptum nicht angeht, ist es allmächtig, es wird zurückgezahlt und in regelmäßigen Abständen wird es nicht geachtet, es ist absolut unerlässlich. Doceantur ist der Beichtvater Ihrer dreifachen Poenitentiae Specie, ich habe das römische Ritual verkündet, und die Absolution lautete, dass ich keine Beweise mehr für die Poenitentiae indicia praebent habe; Es handelt sich um ein sehr unterschiedliches quorum poenitentia incerta et suspecta merito habetur. Er ist ein theologischer Dozent, ein Dozent, der S. Carolo Borromaeo und S. Francisco Salesio Beistandsanweisungen vorschlägt, die er in der synodalen Konstitution von S. Carolo überliefert hat. 9. n. 5., ac meminisse schuldet mox praefati Confessarii vicariatus tui, ex magna absolvendi erleichtert, magnam peccandi erleichtert, oriri necessário debere.“[553] Das bedeutet für uns insbesondere: Die Absolution ist denjenigen zu verweigern, die Anzeichen von Nichtbußfertigkeit oder vorgetäuschter Bußfertigkeit zeigen; Die Absolution soll denjenigen aufgeschoben werden, deren Buße ungewiss oder verdächtig erscheint. Bei der Verabschiedung der sakramentalen Lossprechung ist es notwendig, der gesunden Lehre zu folgen, denn wer den schmalen Heilsweg „verbreitern“ will und ihn daher mit großer Leichtigkeit erlösen will, richtet in Wirklichkeit großen Schaden an und führt zwangsläufig dazu, dass die Büßer sehr leicht sündigen.
Der Große Katechismus des hl. Pius X. stellt in n. 689 „Welcher Teil des Bußsakraments ist der notwendigste?“
Von den Teilen des Bußsakraments ist die Reue der notwendigste, denn ohne sie kann man niemals Vergebung der Sünden erlangen, und mit ihr allein, wenn sie vollkommen ist, kann man Vergebung erlangen, vorausgesetzt, sie ist mit dem zumindest impliziten Wunsch verbunden, zur Beichte zu gehen. (http://www.maranatha.it/catpiox/01page.htm)
Offensichtlich bedeutet dies auch, dass die ohne Reue des Büßers erteilte Absolution ungültig ist ... und gerade die Sünden bleiben unversöhnt.
Ich stelle fest, dass auch s. Wie wir weiter unten sehen werden, kannte Pius Möge Gott, der Licht ist, auferstehen und die Dunkelheit des Irrtums zerstreut werden.
Im Römischen Ritual heißt es: „Cum ad illud constituendum tria concurrant, materia, forma, et minister: illius quidemremo materia sunt peccata, proxima vero sunt actus poenitentis, nempe contritio, commitio, et satisfactio; wahre Form, illa absolutionis verba: Ego te absolvo usw.“[554] Der italienische Text lautet wie folgt: „Dieses Sakrament besteht aus drei Elementen: der Materie, der Form und dem Spender.“ Die entfernte Materie sind die Sünden des Büßers, die unmittelbare Materie sind seine Akte der Reue, des Geständnisses und der Genugtuung der Strafe. Die Form besteht aus den Wörtern Ego te absólvo usw.“[555]. Dieses Sakrament besteht aus drei Elementen: der Materie, der Form und dem Spender. Ferne Materie sind die Sünden des Büßers, unmittelbare Materie sind seine Akte der Reue, des Geständnisses und der Genugtuung des Urteils. Die Form besteht aus den Worten: Ich spreche dich frei usw.
Darüber hinaus legt das gleiche Ritual fest. „Der Priester muss sorgfältig überlegen, wann und wem die Absolution erteilt, verweigert oder aufgeschoben werden soll; Es soll nicht geschehen, dass er denjenigen freispricht, der zu einer solchen Wohltat nicht in der Lage ist, wie es der Fall wäre: wer kein Anzeichen von Schmerz zeigt; Wer möchte nicht einen Hass oder eine Feindschaft niederlegen? oder wer, obwohl er dazu in der Lage ist, das des anderen nicht zurückgeben will; Wer möchte nicht eine naheliegende Gelegenheit der Sünde verlassen oder auf andere Weise einen Weg der Sünde verlassen und sein Leben zum Besseren ändern? wer in der Öffentlichkeit einen Skandal verursacht hat, es sei denn, er sorgt für öffentliche Genugtuung und beseitigt den Skandal; der Sünden begangen hat, die den Oberen vorbehalten waren.“[556] Hinweis: Was dieser Text besagt, bedeutet, dass diejenigen, die keine wahre Reue zeigen, nicht zur Absolution fähig sind.
Im „Diccionario de Teologia Moral“ unter der Leitung von Kardinal Roberti lesen wir: „Das absolute Urteil des Priesters (Form) und die drei Akte des Sakraments sind.“
des Büßers: la contricion, la voluntad de satisfacer y la acusacion de los pecados (material
Proxima); contricion y la voluntad de satisfacer sind Teil des Sakraments, manifestiert de modo sensible.“[557]
Die konstitutiven Elemente des Sakraments sind die Absolution des Priesters und die drei Akte des Büßers, darunter die Reue. Diese Akte sind für die Gültigkeit des Sakraments notwendig. Tatsächlich lesen wir im selben Text noch einmal: „Para la validaz del sacramento de la p.“ Sie sind für den Büßer notwendig: das Geständnis, die Auseinandersetzung mit dem Zweck und der Wille zur Befriedigung.“[558] Für die Gültigkeit des Geständnisses ist Reue erforderlich. Liegt keine Reue vor, ist die Absolution ungültig!
Im Text von P. Palazzini: „Dictionarium Morale et Canonicum“, Rom, 1962, in T. I, S. 878 Was gerade über die Notwendigkeit perfekter oder unvollkommener Reue (Attrition) für eine gültige Absolution gesagt wurde, wird bekräftigt, und dasselbe findet sich bei Prummer: „Confessio toties est invalida, quoties pars essentialis sacramenti poenitentiae Defizit, quod praecipue sequentibus modis accidere potest:
a) Ex parte konfessionarii…
b) Ex parte poenitentis, qui non habuit bastam contritionem, vel qui qui noluit debitam Satisfactionem impositam implere, praecipue autem qui in confessione sakrileg omesit peccatum schwerwiegende eiusve umständliche Umstände.“ („Handbuch Theologiae Moralis“ Herder 1961 III, S.277). In Aertnys Damen lesen wir, dass das Geständnis seitens des Büßers ungültig ist: „… ex defektu dolores et firmi propositi“ („Theologia Moralis ..“ Marietti, 1957, Bd. II, S. 300): Das Geständnis ist daher ungültig, wenn kein Schmerz vorhanden ist und der feste Entschluss vorhanden ist, nicht zu sündigen und daher vor nahen Gelegenheiten zur Sünde zu fliehen. Da die Reue und damit der Schmerz und die Lösung, wie oben erwähnt, fast Gegenstand oder unmittelbarer Gegenstand des Sakraments der Versöhnung und ein wesentlicher Teil dieses Sakraments sind, ist die Beichte ohne solche Reue ungültig.
Wer zur Reue unfähig ist, ist offensichtlich auch nicht in der Lage, dieses Sakrament zu empfangen, wie Prummer erklärt: „Der heilige St. Raymundus de Pennaforte schrieb: „In vera et perfecta poenitentia tria sunt necessita: cordis contritio, orisconfessio, operis satisfactio“ (Summa, de poenit. 1 . 3, § 7), de quibus seorsim dicemus. Subiectum autem capax sacramenti poenitentiae est omnis homo baptizatus, qui hos tres actus vel saltem contritionem elicere potest.“[559]. Ein fähiger Subjekt des Bußsakramentes ist jeder getaufte Mann, der Beichte, Reue und Genugtuung oder zumindest Reue ablegen kann. Ohne Reue ist die sakramentale Absolution ungültig.
Der berühmte Fr. Cappello SJ sagte praktisch dasselbe in seiner Ausgabe „Tractatus canonico-moralis de Sacramentis“. Marietti 1953 S. 16 und 88.
Konings stellte dasselbe fest in: „Theologia Moralis“, Benziger Fratres, 1888 S. 96.
Wouters sagte dasselbe in: „Manual Theologiae Moralis“, Carolus Beyaert, 1933, S. 30 und 216
Der Dominikaner HB Merkelbach erklärte: „Ut homo sit capax valide recipiendi hoc sacramentum, nicht.“
Es reicht aus, wenn der Mensch ein Mensch ist, der getauft und gesündigt wird, ohne die Absicht zu haben, das Sakrament zu empfangen und die Menschen zu ernähren. Porro intentio non sufficit habitualis et implicit, sed etiam requirituraktualis vel virtualis momento quo poenitens partem ponit signi sacramentalis, dh reuevoll hervorrufende und anklagende facit, quae cum sint actiones humanae, sine usu rationalis et debita absichtlich fieri non possunt (Nr. 93). Usus ergo rationalis requiritur in poenitente momento quo format intendem, contritionem elicit, accusationem facit.“[560] Damit der Mensch dieses Sakrament gültig empfangen kann, sind die Absicht, das Sakrament zu empfangen, und der Einsatz von Vernunft erforderlich. Die Absicht muss tatsächlich oder virtuell sein, wenn der Büßer den Teil des sakramentalen Zeichens setzt, d. Der Gebrauch der Vernunft wird vom Büßer in dem Moment verlangt, in dem er seine Absicht formuliert, Reue hervorbringt und sich selbst anklagt.
Casali bekräftigt in seiner „Zusammenfassung“: „Dass Reue für die Vergebung der Sünden notwendig ist, kommt aus dem Glauben: „Wenn jemand leugnen will, dass Reue für die vollständige und vollkommene Vergebung der Sünden erforderlich ist, soll er exkommuniziert werden“ (DB 914).“ [561]
Ludwig Ott. stellt im „Kompendium der dogmatischen Theologie“ fest: „Wie sich auch aus dem Wesen der Rechtfertigung ergibt, ist die Reue der erste und notwendigste Teil des Bußsakraments und war zu allen Zeiten für die Vergebung der Sünden notwendig (D. 897 [DS. 1676]).“ Nach der Einrichtung des Bußsakramentes muss es auch den Wunsch nach Beichte und Genugtuung in sich einschließen. Als wesentlicher Bestandteil des sakramentalen Zeichens muss die Reue beim Empfang des Sakraments ausdrücklich erregt werden (contritio formalis).“[562] Derselbe Autor fährt fort, indem er sagt: „Die Absolution in Verbindung mit den Taten des Büßers bewirkt die Vergebung der Sünden.“ De fide.“ („Kompendium der dogmatischen Theologie“ Marietti Herder, Casale, 1969, Seite 721)
Derselbe Autor stellt im selben Werk auch fest: „Das Sakrament der Buße kann jeder Getaufte empfangen, der nach der Taufe schwere oder leichte Sünden begangen hat.“ Auf jeden Fall. Um es gültig zu empfangen, sind nach dem allgemeinen Satz die drei Akte der Reue, der Beichte und der Genugtuung erforderlich, die den Inhalt des Sakraments bilden.“ („Kompendium der dogmatischen Theologie“ Marietti Herder, Casale, 1969, Seite 728)
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
f) Aktuelle Lehren von Päpsten und vatikanischen Kongregationen.
Im „Dominum et Vivificantem“ von s. Johannes Paul II. finden wir geschrieben in n. 42: „Ohne eine wahre Bekehrung, die eine innere Reue impliziert, und ohne eine aufrichtige und feste Absicht zur Veränderung, bleiben die Sünden „nicht vergeben“, wie Jesus sagt, und mit ihm die Tradition des Alten und Neuen Bundes. …“ und bei Nr. Auf Seite 46 derselben Enzyklika können wir lesen: „Warum ist die Lästerung des Heiligen Geistes unverzeihlich? Wie ist diese Blasphemie zu verstehen? Der heilige Thomas von Aquin antwortet ... „Blasphemie“ besteht nicht gerade darin, den Heiligen Geist mit Worten zu beleidigen; Stattdessen besteht es in der Weigerung, das Heil anzunehmen, das Gott dem Menschen durch den Heiligen Geist anbietet, der kraft des Kreuzesopfers wirkt. … Und die Lästerung des Heiligen Geistes besteht gerade in der radikalen Weigerung, diese Vergebung anzunehmen, deren inniger Spender er ist und die die wirkliche Bekehrung voraussetzt, die er im Gewissen herbeiführt. … Nun ist die Lästerung gegen den Heiligen Geist die Sünde des Menschen, der sein vermeintliches „Recht“ einfordert, im Bösen – in jeder Sünde – zu beharren, und sich damit der Erlösung verweigert. Der Mensch bleibt in der Sünde gefangen, was seine Bekehrung und damit auch die Vergebung der Sünden, die er für sein Leben nicht wesentlich oder nicht wichtig hält, unmöglich macht. ”[563]
Wie aus dem gerade gesehenen Text deutlich wird: Die Lästerung des Heiligen Geistes ist die Sünde des Menschen, der sein vermeintliches „Recht“ einfordert, im Bösen – in jeder Sünde – zu verharren, und sich daher der Erlösung verweigert; Diese Gotteslästerung besteht eigentlich nicht darin, den Heiligen Geist mit Worten zu beleidigen; Stattdessen besteht es in der Weigerung, das Heil anzunehmen, das Gott dem Menschen durch den Heiligen Geist anbietet, der kraft des Kreuzesopfers wirkt. Wir verstehen sehr gut, dass diese Lästerung des Heiligen Geistes eine Weigerung zur Bekehrung bedeutet, eine Weigerung, die Gabe der Reue anzunehmen, die, wie wir gesehen haben, für unsere Befreiung von schwerer Sünde notwendig ist, also eine Weigerung, von Gott Folgendes anzunehmen: die Gabe der heiligen Trauer über unsere Sünden, die Gabe des Hasses auf die Sünden, die Gabe des Vorsatzes, nicht noch einmal zu sündigen, und die Gabe, vor bevorstehenden Gelegenheiten der Sünde zu fliehen … Für einen geschiedenen und wiederverheirateten Menschen kann die Gotteslästerung gegen den Heiligen Geist die Weigerung bedeuten, sich von seinen Sünden zu bekehren, insbesondere von den Sünden des Skandals und des Ehebruchs. daher kann es Folgendes bedeuten: die fehlende Absicht, nicht noch einmal zu sündigen, die fehlende Absicht, nicht noch einmal Ehebruch zu begehen, die fehlende Absicht, vor den nächsten Gelegenheiten zur Sünde nicht zu fliehen ... usw. Und die Lästerung des Heiligen Geistes ist insofern unumstößlich, als sie den Menschen der Reue, der Bekehrung und damit der Erlösung ausschließt!
Möge Gott uns von einer solchen Sünde befreien und unsere Herzen immer offen für die Reue und den Heiligen Geist halten, der sie in uns einflößt. Tatsächlich ist der Heilige Geist derjenige, der den Menschen von der Sünde überzeugt und ihn zur wahren Bekehrung und damit zur Reue führt.
Geht weiter. Johannes Paul II., Nr. 48 der Enzyklika Dominum et Vivificantem: „In seiner Abschiedsrede vereinte Jesus diese drei Bereiche der „Überzeugung“ als Bestandteile der Mission des Parakleten: Sünde, Gerechtigkeit und Gericht.“ … . Wer sich vom Heiligen Geist „von der Sünde überführen“ lässt, lässt sich auch von „Gerechtigkeit und Gericht“ überzeugen. ... Auf diese Weise werden diejenigen, die sich unter dem Einfluss des Trösters „von der Sünde überzeugt“ bekehren, gewissermaßen aus dem Bereich des „Gerichts“ herausgeführt: jenes „Gerichts“, mit dem „der Fürst dieser Welt gerichtet wurde“. Die Bekehrung bedeutet in der Tiefe ihres göttlich-menschlichen Geheimnisses das Aufbrechen aller Bindungen, durch die die Sünde den Menschen an das Geheimnis der Ungerechtigkeit als Ganzes bindet. Diejenigen, die sich bekehren, werden daher vom Heiligen Geist aus dem Bereich des „Gerichts“ herausgeführt und in die Gerechtigkeit eingeführt, die in Christus Jesus ist und die existiert, weil er sie vom Vater als Widerspiegelung der trinitarischen Heiligkeit empfängt. … In dieser Gerechtigkeit offenbart sich der Heilige Geist, der Geist des Vaters und des Sohnes, der „die Welt von der Sünde überführt“ und als Geist des ewigen Lebens im Menschen gegenwärtig wird.“[564].
Der Geist der Wahrheit überzeugt also den Menschen, der ihn aufnimmt, und führt ihn zur Bekehrung, zur Reue und damit zum Hass und Schmerz für die begangene Sünde und zum Entschluss, nicht noch einmal zu sündigen und vor den nächsten Gelegenheiten der Sünde zu fliehen. Aber es ist notwendig, dass der Mensch sich durch den Heiligen Geist von der Sünde „überzeugen“ lässt ... und die heiligen Hirten müssen den Gläubigen offensichtlich helfen, sich überzeugen zu lassen, und müssen ihm daher helfen, einen Akt der Reue zu begehen.
Gott erleuchte uns und befreie uns von aller Sünde, insbesondere von der Sünde gegen den Heiligen Geist. Möge Gott uns für die Gabe der Reue und radikalen Umkehr öffnen, möge Gott uns gewähren, anderen zu helfen, sich zu bekehren und wahre Umkehr und damit die wahre Absicht zu erreichen, nie wieder zu sündigen, damit klar ist: Ohne eine aufrichtige und feste Absicht zur Veränderung bleiben Sünden „nicht vergeben“!!
Die katholische Kirche, die verkündet, dass die Dreifaltigkeit Liebe ist und die Erlösung aller will, stellt klar fest, dass der Übergang vom Zustand der Sünder zum Zustand der Gerechten Umkehr und Reue einschließt. Gottes Barmherzigkeit ist grenzenlos, aber wer sich bewusst weigert, sie aus Reue anzunehmen, verweigert die Vergebung seiner Sünden und damit die Erlösung, die Gott ihm anbietet; Diese Weigerung kann zu endgültiger Unbußfertigkeit und ewiger Verdammnis führen, wie es im Katechismus der Katholischen Kirche in Nr. 1864 heißt. Gottes Barmherzigkeit ist grenzenlos, muss aber durch Reue und Reue angenommen werden; Ohne diese Akzeptanz gibt es keine Vergebung der Sünden und keine Verdammnis!
Das Konzil von Trient hat, wie wir gesehen haben, klargestellt, dass dieser Akt der Reue immer notwendig war, um die Vergebung der Sünden zu erbitten, und dass er den Menschen, der nach der Taufe in die Sünde gefallen ist, auf die Vergebung der Sünden vorbereitet, wenn er mit dem Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes und dem Gelübde einhergeht, alles zu erfüllen, was erforderlich ist, um dieses Sakrament der Buße in angemessener Weise zu empfangen.[565]
Wie wir gesehen haben, heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche in Nummer 1033, dass das Sterben in schwerer Sünde die ewige Verdammnis der Seele bedeutet, das heißt, es bedeutet ewige Hölle! Gott erleuchte uns und bringe uns eines Tages in den Himmel.
In der Reconciliatio et Paenitentia, Nr. 31, s. Johannes Paul II. bekräftigte darüber hinaus, was wir über die absolute Notwendigkeit der Reue bekräftigen: „Der wesentliche Akt der Buße seitens des Büßers ist jedoch die Reue, das heißt eine klare und entschiedene Ablehnung der mit der Absicht begangenen Sünde.“ nicht zurückzukehren, um es zu begehen, für die Liebe, die man zu Gott hegt und die in der Reue wiedergeboren wird. So verstanden ist die Reue das Prinzip und die Seele der Umkehr, dieser evangelischen „metanoia“, die den Menschen zu Gott zurückführt wie der verlorene Sohn, der zu seinem Vater zurückkehrt, und deren Zeichen im Sakrament der Buße sichtbar ist , Perfektiv derselben Zuschreibung. Daher „von dieser Reue des Herzens hängt die Wahrheit der Buße ab“ (Ritual der Buße, 6c).“[566]
Gott erleuchte uns!
Ich betone: Der wesentliche Akt der Buße seitens des Büßers ist die Reue, d. Buße ist nicht wahr, wenn die Reue fehlt … und die Sünden nicht vergeben werden.
Im Codex des kanonischen Rechts heißt es: „Can. 962 - §1. Damit ein Gläubiger die sakramentale Lossprechung, die mehreren Menschen gleichzeitig erteilt wird, wirksam genießen kann, ist es erforderlich, dass er nicht nur wohlwollend ist, sondern auch den Entschluss fasst, die einzelnen schweren Sünden, die er im Moment nicht bekennen kann, rechtzeitig zu beichten.
Selbst im Falle einer Absolution, die mehreren Büßern erteilt wird, ist es für die gültige Annahme erforderlich, dass der Büßer wohlwollend ist, das heißt, er muss Reue zeigen, wie aus dem, was der hl. Johannes Paul II. unten: „Es ist klar, dass Büßer, die in einem gewohnheitsmäßigen Zustand schwerer Sünde leben und nicht die Absicht haben, ihre Situation zu ändern, keine gültige Absolution erhalten können.“[567]
Reue mit ihren Teilen, einschließlich des Vorsatzes, nicht zu sündigen, ist für eine gültige Absolution notwendig, das haben wir bisher sehr deutlich gesehen.
Noch Ja. Johannes Paul II. erklärte: „Wir wissen, dass Jesus Christus die göttlichen Gebote des Berges Sinai vollständig bestätigt hat. Er wies die Männer an, sie zu beobachten. Er wies darauf hin, dass die Einhaltung der Gebote die Grundvoraussetzung für die Versöhnung mit Gott ist, die Grundvoraussetzung für die Erlangung der ewigen Erlösung.“[568] Was auch bedeutet, dass die Reue mit ihren Teilen, einschließlich des Vorsatzes, der dazu führt, nach den Geboten zu leben und damit nicht zu sündigen, für eine gültige Absolution und damit für die Vergebung schwerer Sünden und für die ewige Erlösung notwendig ist.
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
Der Katechismus der Katholischen Kirche, herausgegeben von St. In der bisherigen Linie bekräftigt Johannes Paul II. in Bezug auf das Sakrament der Buße in Nr. 1448 ist die Reue ein wesentlicher Bestandteil des Sakramentes der Buße. Ohne die Reue des Büßers gibt es kein Sakrament und jede Absolution ist ungültig. Im Ritus der Buße[569] zu Nr. 5-6 lesen wir: „6. Der Jünger Christi, der sich nach der Sünde, bewegt vom Heiligen Geist, dem Sakrament der Buße nähert, muss sich vor allem mit ganzem Herzen zu Gott bekehren. Diese innige Bekehrung des Herzens, die die Reue über die Sünde und den Willen zu einem neuen Leben einschließt, drückt der Sünder durch das Bekenntnis vor der Kirche, die gebührende Genugtuung und die Verbesserung des Lebens aus. Und Gott gewährt die Vergebung der Sünden durch die Kirche, die durch den Dienst der Priester wirkt. a) Reue. Unter den Taten des Büßers nimmt die Reue den ersten Platz ein, das heißt „Kummer und Abscheu über die begangene Sünde, mit der Absicht, nicht mehr zu sündigen“. Und tatsächlich: „Wir können das Reich Christi nur mit der ‚metanoia‘ erreichen, das heißt mit jener tiefgreifenden und radikalen Veränderung, durch die der Mensch beginnt, zu denken, zu urteilen und sein Leben neu zu ordnen, angetrieben von der Heiligkeit und Güte Gottes, wie sie uns in seinem Sohn in Fülle offenbart und geschenkt wurde (vgl. Hebr 1, 2; Kol 1, 19 und passim; Eph 1, 23 und passim)“. Beachten Sie: Der Büßer muss sich zunächst mit ganzem Herzen zu Gott bekehren. Diese innige Bekehrung des Herzens schließt die Reue über die Sünde und den Willen zu einem neuen Leben ein. Die Wahrheit der Buße hängt von dieser Reue des Herzens ab. Fehlt sie, ist die Absolution ungültig und die Buße falsch.
Wenn der wahre Zweck fehlt, die Reue fehlt, gibt es keine wahre Reue, heißt es in der Tat. Johannes Paul II.: „Es ist auch an sich klar, dass die Anklage der Sünden den ernsthaften Vorsatz einschließen muss, in Zukunft keine weiteren Sünden mehr zu begehen.“ Wenn diese Seelenverfassung fehlen würde, gäbe es in Wirklichkeit keine Reue: Es handelt sich tatsächlich um das moralische Übel als solches, und daher würde es heißen, das Böse nicht zu verabscheuen und keine Reue zu zeigen, wenn man nicht einen Standpunkt einnimmt, der einem möglichen moralischen Übel widerspricht. Da dies jedoch in erster Linie aus dem Schmerz resultieren muss, Gott beleidigt zu haben, muss der Entschluss, nicht zu sündigen, auf der göttlichen Gnade beruhen, die der Herr niemals versagen lässt bei jedem, der sein Möglichstes tut, um ehrlich zu handeln. [570] Fehlt die ernsthafte Absicht, in Zukunft keine Sünden mehr zu begehen, fehlt die Reue, die Reue und die Absolution ist ungültig.
Möge das heilige Kreuz unser Licht sein.
Die absolute Notwendigkeit der Reue für die Erlösung wurde im Einklang mit der traditionellen Lehre von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente in der Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ in Nr. 81 bekräftigt. 1: „Der kirchliche Brauch bekräftigt auch die Notwendigkeit, dass jeder sich selbst sehr gründlich prüfen muss (vgl. 11 Kor 28, XNUMX), damit jeder, der sich bewusst ist, dass er in einer schweren Sünde ist, nicht die Messe zelebriert oder zum Leib des Herrn kommuniziert, ohne zuvor die sakramentale Beichte abgelegt zu haben, es sei denn, es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Möglichkeit zur Beichte; In diesem Fall ist zu bedenken, dass von ihm eine vollkommene Reue verlangt wird, zu der auch die Absicht gehört, so schnell wie möglich zu gestehen.[571]" [572]
Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, darf die Messe nicht feiern oder mit dem Leib des Herrn kommunizieren, ohne zuvor die sakramentale Beichte abgelegt zu haben, zu der auch die Reue gehört, es sei denn, es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Möglichkeit zur Beichte; In diesem Fall sollte man bedenken, dass von ihm ein Akt vollkommener Reue verlangt wird ….
Dieser Akt der Reue war schon immer notwendig, um die Vergebung der Sünden und des Menschen zu erbitten, der nach der Taufe in die Sünde gefallen ist.[573]
In einem aktuellen Dokument der Kongregation für den Gottesdienst mit dem Titel „Um den „Ritus der Buße“ wiederzuentdecken“, das 2015 in Notitiae erschien und das Sie unter dieser Adresse finden können [574] Wir können Folgendes lesen: „Ohne Bekehrung/Metanoia gehen die Früchte des Sakraments für den Büßer verloren, denn: „Die Wahrheit der Buße hängt von dieser Reue des Herzens ab“ (RP 6).“ … ohne Bekehrung und damit ohne Reue versagen die Früchte des Sakramentes … Absolution ist nichts! … und der Büßer bleibt in seiner Sünde! Die Bekehrung des Büßers ist, wie das soeben zitierte Dokument der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente im folgenden Abschnitt erläutert, ein Element von so außerordentlicher Bedeutung, dass sie nicht nur die Haupthandlung des Büßers ist, sondern auch das verbindende Element aller konstituierenden Handlungen des Büßers im Sakrament: Das Herz, das die Reue über die Sünde und den Willen zu einem neuen Leben einschließt, drückt der Sünder durch das vor der Kirche abgelegte Bekenntnis, die gebührende Genugtuung und die Besserung aus des Lebens“ (RP 6)“[575]
Ohne Reue fehlt ein grundlegender konstitutiver Akt des Sakraments und daher existiert das Sakrament nicht! … und jeder Freispruch ist ungültig.
Die Kongregation für die Glaubenslehre schrieb vor einigen Jahren: „In jedem Fall kann die Absolution nur erteilt werden, wenn die Gewissheit wahrer Reue besteht, das heißt „innerer Schmerz und Verwerfung für die begangene Sünde, mit dem Entschluss, nicht noch einmal zu sündigen“ (vgl. Konzil von Trient, Lehre vom Sakrament der Buße, c.4). In diesem Sinne kann eine geschiedene und wiederverheiratete Person nicht rechtsgültig freisprechen, wenn sie nicht den festen Entschluss fasst, „nicht mehr zu sündigen“, und sich deshalb aller Handlungen enthält, die den Ehepartnern zustehen, und in diesem Sinne alles in ihrer Macht Stehende tut. [576] Ohne Reue kann es keine gültige Absolution des Büßers geben. …. Daher kann insbesondere eine wiederverheiratete geschiedene Person nicht wirksam freigesprochen werden, wenn sie nicht den festen Entschluss fasst, „nicht mehr zu sündigen“ und sich ehegattenrechtlicher Handlungen zu enthalten!
Ich weise darauf hin, dass die Lehre über die mildernden Umstände, wie wir weiter unten sehen werden, vor einigen Jahren auch der Kongregation für die Glaubenslehre bekannt war, aber wie wir sehen können, bekräftigt sie mit Klarheit und Unbedingtheit, dass Absolution ohne Reue nichts ist.
Möge Gott auferstehen, der Licht ist und uns immer besser erleuchtet.
Im Codex des kanonischen Rechts heißt es deutlich: „Can. 980 - Wenn der Beichtvater keine Zweifel an der Haltung des Büßers hat und um Absolution bittet, darf diese weder verweigert noch aufgeschoben werden. Das bedeutet, dass dem Büßer geholfen werden muss, sich selbst zu entsorgen, wenn ihm grundlegende Dispositionen wie die Reue fehlen. Wenn er sich jedoch nicht selbst entledigt und daher die Gabe der Reue nicht annimmt, kann er nicht freigesprochen werden ...
Möge die Dreifaltigkeit diese Wahrheit in ihrer Kirche zum Leuchten bringen und die Hirten und Gläubigen von jeder Illusion befreien, sie seien ohne Verdienst und ohne Bekehrung gerettet.
Die Internationale Theologische Kommission hat in der von uns vorgelegten Zeile zum Wesen der Buße bedeutsam bekräftigt: „Die Buße ist daher sowohl ein Geschenk der Gnade als auch ein freier und moralisch verantwortlicher Akt des Menschen (actus humanus), ein Akt, durch den der Mensch die Verantwortung für seine schlechten Taten erkennt und gleichzeitig mit einer persönlichen Entscheidung sein Leben verändert, indem er ihm eine neue Richtung gibt, die ihn auf Gott ausrichtet.“[577]
Im selben Text stellte auch die Internationale Theologische Kommission fest: „Das Wesentliche an diesem Sakrament besteht also darin, dass die Versöhnung des Sünders mit Gott in der Versöhnung mit der Kirche vollzogen wird.“ Folglich besteht das Zeichen des Bußsakraments aus zwei Schritten: Einerseits sind es die menschlichen Akte der Umkehr (conversio) durch die Reue, die die Liebe einflößt (contritio), der äußeren Beichte (confessio) und der Wiedergutmachung (satisfactio); es ist die anthropologische Dimension. Andererseits bietet die kirchliche Gemeinschaft unter der Leitung des Bischofs und der Priester im Namen Jesu die Vergebung der Sünden an, legt die notwendigen Formen der Genugtuung fest, betet für den Sünder und vollbringt in Solidarität mit ihm Buße, um ihm schließlich die volle kirchliche Gemeinschaft und die Vergebung seiner Sünden zu garantieren; es ist die kirchliche Dimension.“[578]
Das Zeichen des Sakramentes der Buße besteht aus einer Doppelstufe, und in dieser Doppelstufe ist die Reue enthalten, sodass es, wie wir sehen, kein Sakrament gibt, wenn es fehlt.
Der heilige Johannes Paul II. stellte deutlich fest: „Die Feier des Sakramentes der Buße hat im Laufe der Jahrhunderte eine Entwicklung durchlaufen, die unterschiedliche Ausdrucksformen kannte, jedoch stets die gleiche Grundstruktur bewahrte, die neben dem Eingreifen des Amtsträgers – nur eines Bischofs oder Priesters, der im Namen Christi richtet und freispricht, heilt und heilt – notwendigerweise die Taten des Büßers umfasst: Reue, Beichte und Genugtuung.“[579]
Die Reue gehört zu den notwendigen Taten des Büßers und ist für die Vergebung der Sünden durch das Sakrament der Buße unabdingbar. Möge Gott, der Licht ist, auferstehen und die Dunkelheit des Irrtums zerstreut werden.
g) Abschließende Überlegungen zur Ungültigkeit der ohne Reue des Büßers erteilten Absolution.
Die Lehre ist, wie man sieht, sehr klar: Wenn es dem Büßenden an Reue mangelt (mit seinen verschiedenen Elementen: Schmerz, Zweck, Abscheu), ist die Ablution nichts und seine Sünden bleiben bestehen!
Aber gerade ausgehend vom zuletzt zitierten Text, nämlich dem Apostolischen Schreiben in Form des Motu Proprio „Misericordia Dei“ vom 7.4.2002 von s. Johannes Paul II [580] Man könnte sagen: Beichte und Genugtuung sind ebenfalls wesentliche Elemente der Beichte, aber scheint es nicht, dass sie in bestimmten Absolutionen für Sterbende oder in bestimmten allgemeinen oder kollektiven Absolutionen in Situationen äußerster Not vorhanden sind? Ich antworte mit den Worten des hl. Alfonso, der über das Sakrament der Buße spricht, sagt: „Die nächste Sache sind dann die Taten des Büßers, die durch den Trid aufgerufen werden.“ fast Materie, weil sie keine physische Materie sind, wie es bei den anderen Sakramenten der Fall ist; und diese Handlungen sind (wie der Rat erklärte) Reue, Geständnis und Genugtuung. Die Zufriedenheit ist jedoch kein wesentlicher Bestandteil wie die ersten beiden, sondern nur ein integraler Bestandteil, da das Sakrament ohne sie in manchen Fällen durchaus gültig sein kann.[581] Zufriedenheit ist kein wesentlicher Bestandteil des Sakraments, daher kann das Sakrament ohne sie in manchen Fällen durchaus gültig sein. Während ein wesentlicher Teil des Sakraments Beichte und Reue ist.
Erklären Sie es noch einmal. Alfonso, dass das Geständnis vollständig sein muss, aber: „... manchmal reicht bei dem Geständnis die formelle Integrität aus, d. Daher entschuldigt es körperliche und moralische Impotenz von materieller Integrität.[582] In dieser Linie können Sterbende und andere Gläubige wie Stumme in bestimmten Fällen freigesprochen werden, selbst wenn sie nicht sprechen können. In einigen Fällen können sogar Sterbende ohne Sinnessinne freigesprochen werden, wie der hl. Alfons [583]
In den oben genannten Grenzfällen entscheidet die Absolution nicht über die Vergebung der Sünden, wenn die Person nicht über ihre Sünden reuig ist ... und wenn sie daher nicht vorschlägt, nicht noch einmal zu sündigen ... Erklärt in der Tat s. Johannes Paul II.: „7. Was die persönliche Verfassung der Büßer betrifft, wird bekräftigt, dass:
a) „Damit ein Gläubiger die sakramentale Lossprechung, die gleichzeitig mehreren Personen zuteil wird, wirksam genießen kann, ist es erforderlich, dass er nicht nur wohlwollend ist, sondern auch den Entschluss fasst, die einzelnen schweren Sünden, die er im Augenblick nicht bekennen kann, rechtzeitig zu beichten.“ (Can. 962, § 1)
b) Den Gläubigen soll, soweit möglich, auch bei drohender Todesgefahr „die Ermahnung vorangehen, dass jeder für den Akt der Reue sorgen soll.“ (Can. 962, § 2.)
c) Es ist klar, dass Büßer, die in einem gewohnheitsmäßigen Zustand schwerer Sünde leben und nicht die Absicht haben, ihre Situation zu ändern, keine gültige Absolution erhalten können.“ [584]
Büßer, die nicht wohlgesonnen sind und nicht die Absicht haben, ihre Situation der schweren Sünde zu ändern, können keine gültige Absolution erhalten, d. h. diejenigen, die für ihre Sünden nicht reuig sind, können keine gültige Absolution erhalten.
Der heilige Alfons erklärt in seinen Werken in dieser Zeile, dass in allen Fällen, also auch im Fall der Absolution für einen sterbenden Menschen, der seiner Sinne beraubt ist, Reue immer notwendig ist, um die Vergebung schwerer Sünden zu erlangen: „Der Schmerz über die Sünden ist für die Vergebung so notwendig, dass ohne ihn nicht einmal Gott (zumindest nach der gewöhnlichen Vorsehung) uns vergeben kann.“ … Es kann sein, dass jemand sich selbst rettet, indem er stirbt, ohne sich der Untersuchung zu unterziehen und ohne seine Sünden zu bekennen, wie wenn er einen Akt wahrer Reue begangen hätte und keine Zeit oder keinen Priester hatte, ihm zu beichten; aber ohne Schmerz ist es unmöglich, gerettet zu werden.“[585] und die gleiche Lehre geht auch aus seinen anderen Schriften hervor, wie wir oben gesehen haben.
Kollektive oder in äußerster Not erteilte Absolutionen erfordern stets Reue des Büßers. Es sollte betont werden, dass diese soeben untersuchten ganz besonderen Geständnisse und Freisprüche durch die Situation der äußersten Not der Büßer gerechtfertigt sind. Abgesehen von diesen Fällen: „Die individuelle und ganzheitliche Beichte und Absolution stellen die einzige gewöhnliche Art und Weise dar, wie die Gläubigen, die sich ihrer schweren Sünde bewusst sind, mit Gott und der Kirche versöhnt werden; Nur eine physische oder moralische Unmöglichkeit entschuldigt ein solches Geständnis; in diesem Fall kann die Versöhnung auch auf anderen Wegen erreicht werden.“ (Can. 960) [586]
Es sollte auch betont werden, dass der gültige Empfang solcher Absolutionen in Fällen äußerster Notwendigkeit die Verpflichtung einschließt, so schnell wie möglich ein präzises und gewöhnliches Geständnis abzulegen, wie oben gezeigt, s. Tatsächlich stellt Johannes Paul II. fest, dass der Büßer, um die kollektive Absolution zu erhalten, „die Absicht haben muss, zu gegebener Zeit die einzelnen schweren Sünden zu beichten, die er im Moment nicht beichten kann“.[587]
Der sterbende Büßer nach einem Geständnis, das materiell nicht vollständig ist, für den Fall, dass es ihm besser geht und er vielleicht genesen sollte, erklärt s. Alfonso: „... dann bleibt er verpflichtet, das gesamte Geständnis auch materiell zu machen, wenn er sie insbesondere erklären kann (Lib. 6. n. 480.)“. [588]
Wir wissen genau, dass Gott unendlich barmherzig, aber auch unendlich gerecht ist, und dass unsere Erlösung unsere Rechtfertigung einschließt, die den echten Übergang von der Situation der echten Sünde zur Situation der echten Rechtfertigung darstellt, für die wir vor Gott wirklich gerecht werden! Auch im Extremfall ist Reue für die Gültigkeit des Sakramentes notwendig.
Der Weg, der zum Himmel führt, ist ein schmaler Weg, der wahre Heiligkeit und damit wahre Gerechtigkeit vor Gott impliziert ... Und Gott, ich betone, verlangt für die gültige Vergebung der Sünden unbedingt, dass der Büßer durch Reue vom Weg der Sünde zum Weg der Gebote übergeht ... Das Zweite Vatikanische Konzil bekräftigt: „Die Bischöfe erhalten als Nachfolger der Apostel vom Herrn [...] den Auftrag, alle Nationen zu lehren und jedem Geschöpf das Evangelium zu predigen, damit alle Menschen durch Glauben, Taufe und die Einhaltung des Gebots.“ Mögen sie die Erlösung erlangen.[589] Veritatis Splendor bekräftigt in dieser Zeile deutlich: „Die Kirche bietet das Beispiel zahlreicher Heiliger und Heiliger, die die moralische Wahrheit bis zum Märtyrertod bezeugt und verteidigt haben oder den Tod einer einzigen Todsünde vorgezogen haben.“ Indem sie sie zur Ehre der Altäre erhoben hat, hat die Kirche ihr Zeugnis kanonisiert und ihr Urteil für wahr erklärt, wonach die Liebe Gottes notwendigerweise die Achtung seiner Gebote auch unter den schwerwiegendsten Umständen und die Weigerung einschließt, sie zu verraten, selbst wenn es um die Rettung des eigenen Lebens geht. (VS, Nr. 91)
Die Vergebung der Sünden bedeutet, dass der Büßer unter dem Wirken des Heiligen Geistes den ernsthaften Entschluss fasst, nach den Geboten der Nächstenliebe zu leben und daher nicht zu sündigen.
Da es absurd und ungültig ist, denen die Absolution zu erteilen, die unter der Führung des Heiligen Geistes nicht vorschlagen, nicht zu töten, keinen Meineid zu leisten oder keine Handlungen der Pädophilie oder Homosexualität zu begehen, ist es absurd und ungültig, denen die Absolution zu erteilen, die nicht vorschlagen, keinen Ehebruch zu begehen!
In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, sich daran zu erinnern, dass, wie es im Katechismus der Katholischen Kirche in Nr. 2072: „Indem sie die grundlegenden Pflichten des Menschen gegenüber Gott und seinem Nächsten darlegen, offenbaren die zehn Gebote in ihrem wesentlichen Inhalt schwerwiegende Verpflichtungen. Sie sind ihrem Wesen nach unveränderlich und verpflichten immer und überall. Niemand konnte auf sie verzichten. Die Zehn Gebote sind von Gott in das Herz des Menschen eingraviert.“
Die Tatsache, dass das Gesetz Gottes unverzichtbar ist, wie St. Thomas (vgl. Iª-IIae q. 100 a. 8 co.) impliziert, dass niemand andere oder sich selbst von der Erfüllung des Gesetzes entbinden kann. Wie wir in diesem Buch sehen: Niemand kann sich selbst oder andere von der Umsetzung der göttlichen Gebote entbinden, und dies gilt insbesondere im Hinblick auf das, was objektiv schwerwiegend ist, was sie verurteilen; Das heißt, niemand kann sich selbst oder andere von der Einhaltung der Gebote entbinden, indem er sich oder anderen erlaubt, objektiv schwere Taten (wie Ehebruch, Mord, Pädophilie, d.
Wer versteht, dass er zur Beichte gehen muss und zur Beichte geht, muss auch verstehen, dass er nach den Geboten leben muss mit der Kraft, die aus dem Gebet kommt, und mit der Hilfe, die Gott ihm sicherlich geben will ... Gott hat uns sein Gesetz gegeben, um es zu befolgen ... Der Heilige Geist, der uns zur Beichte drängt, drängt uns, das Gesetz zu befolgen ... es ist sinnlos, nach anderen Wegen der Erlösung zu suchen, weil es keine gibt.
Ohne den Vorsatz, nicht noch einmal zu sündigen, und damit ohne Reue kann es keine gültige sakramentale Absolution und Vergebung der Sünden geben.
In diesem Sinne scheint mir das, was die Bischöfe von Kasachstan im „Aufruf zum Gebet an den Papst zur Bestätigung der ständigen Lehre (und Praxis) der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe“ gesagt haben, aufschlussreich und wichtig: Der Beichtpriester kann den Büßer, insbesondere den wiederverheirateten Geschiedenen, nicht von der Umsetzung des sechsten Gebots und von der Unauflöslichkeit der Ehe entbinden und ihn daher sakramental freisprechen und ihn zur Eucharistie zulassen; Eine mutmaßliche Gewissensüberzeugung des Büßers von der Ungültigkeit seiner Ehe im Forum intern kann keine Konsequenzen für die sakramentale Disziplin im Forum extern haben, so dass dieser Büßer unter Beibehaltung einer gültigen sakramentalen Ehe mehr uxorio mit jemandem leben kann, der nicht sein rechtmäßiger Ehegatte ist, und die Sakramente empfangen kann, obwohl er beabsichtigt, weiterhin gegen das Sechste Gebot und den noch in Kraft befindlichen sakramentalen Ehebund zu verstoßen. In dem soeben zitierten Text heißt es: „Eine Praxis, die es standesamtlich geschiedenen, sogenannten „wiederverheirateten“ Personen ermöglicht, die Sakramente der Buße und der Eucharistie zu empfangen, obwohl sie beabsichtigen, auch in Zukunft weiterhin gegen das Sechste Gebot und ihr sakramentales Eheband zu verstoßen“, steht offensichtlich „im Widerspruch zur göttlichen Wahrheit und außerhalb des ewigen Sinns der katholischen Kirche und der bewährten Praxis, die seit der Zeit der Apostel treu gehütet und kürzlich vom Heiligen Johannes Paul II. sicher bestätigt wurde (vgl . Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, 84) und von Papst Benedikt XVI. (vgl. Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis, 29)“; Diese Praxis widerspricht der immerwährenden Praxis der Kirche und ist ein Gegenzeuge; darüber hinaus verbreitet sie die „Scheidungsplage“; Wer Menschen, die sich in einem objektiven Zustand schwerer Sünde befinden, wirklich helfen will, muss ihnen mit Nächstenliebe die volle Wahrheit über Gottes Willen für sie verkünden, muss ihnen also helfen, die sündige Tat des Zusammenlebens more uxorio mit einer Person, die nicht ihr rechtmäßiger Ehegatte ist, von ganzem Herzen zu bereuen, wie auch aus den Aussagen des hl. Johannes Paul II. (Apostolisches Schreiben Reconciliatio et Paenitentia, 33). Die Zulassung sogenannter „wiederverheirateter“ Geschiedener zu den Sakramenten der Buße und der Eucharistie, ohne dass sie wirklich die Absicht haben, als Bruder und Schwester zu leben, d. Diese pastorale Praxis der Aufnahme ist niemals Ausdruck der „via caritatis“ der Kirche und damit ihrer Barmherzigkeit gegenüber sündigen Seelen.[590]
Möge Gott, der Licht ist, sich erheben und die Dunkelheit des Irrtums zerstreuen.
Msgr. Livi bekräftigte und kritisierte die Eröffnungen von Amoris Laetitia: „Reue scheint nicht gegeben zu sein, wenn die Gläubigen dem Beichtvater nicht erklären, dass sie ihren Zustand der „wiederverheirateten Scheidung“ verlassen wollen, indem sie die Beziehung mit dem (oder den) Lebenspartnern abbrechen und alle Anstrengungen unternehmen, um zum rechtmäßigen Ehegatten zurückzukehren, oder wenn man nicht vorschlägt, den Schaden wiedergutzumachen, der dem rechtmäßigen Ehegatten, seinen Nachkommen, dem Lebenspartner, der in die Sünde geführt hat, und dem Ganzen zugefügt wurde.“ Christliche Gemeinschaft, die einen Skandal verursachte. In Ermangelung dieser Bedingungen – die aus theologischer Sicht die „Sache“ des Bußsakramentes ausmachen – ist der Beichtvater verpflichtet, die Absolution vorerst zu verweigern, was kein Akt der Barmherzigkeit, sondern eine Täuschung wäre (denn die Absolution wäre rechtswidrig und vor allem ungültig)“[591]
Wie man sieht, präzisiert Meiattini in seiner Kritik an Amoris Laetitia: „... ohne diesen Reuezweck ist die Absolution ungültig und die Sünde bleibt bestehen (allgemeine Lehre!).“[592]
15) Klarstellungen zu Nr. 5 des von Papst Franziskus gebilligten Briefes der argentinischen Bischöfe: Der Priester muss diejenigen korrigieren, die sich in einer Situation der Sünde befinden.
Bei Nr. In Punkt 5 des Schreibens der argentinischen Bischöfe heißt es: „Wenn die konkreten Umstände eines Paares dies ermöglichen, insbesondere wenn beide Christen auf einem Glaubensweg sind, kann die Verpflichtung zur sexuellen Enthaltsamkeit vorgeschlagen werden.“
Schreibt d. Meiattini: „Unsere Kursivschrift unterstreicht, dass das Erfordernis der Kontinenz ... zu einem einfachen und optionalen Vorschlag wird. Tatsächlich handelt es sich nicht einmal um einen Vorschlag, den der Beichtvater ihnen machen muss. Es kann allenfalls „vorgeschlagen“ werden, wenn die Umstände gegeben sind
Mach es machbar. … Mit anderen Worten, die Kontinenz ist nicht nur optional und von einer Anforderung auf einen Vorschlag reduziert, sondern es ist für den Priester auch optional, sie als solche darzustellen. Dem verbalen Tenor zufolge konnte der Beichtvater aus einem nicht näher bezeichneten Grund auch keine Enthaltsamkeit vorschlagen und ohne weiteres Bitten oder „Vorschlagen“ direkt zur Absolution übergehen. … Die Frage, die sich stellt, ist, ob dem Büßer zumindest bewusst gemacht werden sollte, dass er versuchen sollte, diese Absicht zu gestalten, um zumindest einen Anfang der Reue zum Ausdruck zu bringen. Andernfalls ist bei Fehlen dieses Reuezwecks die Absolution ungültig und die Sünde bleibt bestehen (allgemeine Lehre!).“[593]
Möge Gott, der Licht ist, sich erheben und die Dunkelheit des Irrtums zerstreuen.
Da wir uns im pastoralen Bereich befinden und der Pfarrer den Gläubigen dabei helfen muss, nach dem Evangelium zu leben, erscheint es ziemlich seltsam zu sagen, dass der Pfarrer dem Paar vorschlagen kann, in Keuschheit zu leben. In Wirklichkeit muss der Pfarrer dem Paar klar und barmherzig sagen, was Gottes Wille für sie ist, und das heißt, er muss sie klar über ihre Sündensituation aufklären, und das ist zu ihrem wahren Wohl, aber sicherlich muss dies mit Barmherzigkeit geschehen. Ein Leben außerhalb der Gebote ist für den Menschen selbst nicht gut. Wer sündigt, schadet sich selbst und anderen. Wer sich nicht vom Heiligen Geist leiten lässt, wird die Früchte des Geistes nicht schmecken….
Erinnern wir uns an die aufschlussreichen Worte des hl. Gregor der Große: „Menschensohn, ich habe dich zum Wächter des Hauses Israel gesetzt“ (Ez 3, 16). Es sollte beachtet werden, dass der Herr, wenn er jemanden zum Predigen schickt, ihn beim Namen „Wächter“ nennt.“[594] Hier sprechen wir offensichtlich von Hirten und man sagt, dass sie Wächter genannt werden. Wenn wir nun den gesamten biblischen Text (Ez 3, 16-21) lesen, dessen s. Doktor zitiert einen Teil, wir stellen fest, dass der Wächter warnen muss ... tatsächlich lesen wir in diesem Text: „Am Ende dieser sieben Tage erging das Wort des Herrn an mich: „Menschensohn, ich habe dich zum Wächter des Hauses Israel eingesetzt.“ Wenn du ein Wort aus meinem Mund hörst, musst du sie für mich warnen. Wenn ich zum Bösen sage: „Du wirst sterben!“ und du ihn nicht warnst und nicht redest, damit der Böse von seinem perversen und lebendigen Verhalten absieht, wird er, der Böse, für seine Missetat sterben, aber über seinen Tod werde ich von dir Rechenschaft verlangen. Aber wenn du den Bösen warnst und er sich nicht von seiner Bosheit und seinen krummen Wegen abwendet, wird er für seine Missetat sterben, aber du wirst gerettet werden. Wenn sich also der Gerechte von seiner Gerechtigkeit abwendet und Böses tut, werde ich ihm einen Stein zum Anstoß bereiten, und er wird sterben. Wenn du ihn nicht gewarnt hast, wird er für seine Sünden sterben und die gerechten Taten, die er getan hat, werden nicht mehr in Erinnerung bleiben, aber ich werde dich für seinen Tod zur Verantwortung ziehen. Aber wenn du den Gerechten gewarnt hast, nicht zu sündigen, und er wird nicht sündigen, wird er leben, weil er gewarnt wurde, und du wirst gerettet werden.
Der Wächter muss warnen, der Hirte muss den Sünder warnen, sonst fällt dessen Sünde auf den Hirten. Das Evangelium lehrt, diejenigen zu korrigieren, die Fehler machen, und der Hirte muss genau diejenigen zurechtweisen, die Fehler machen, s. Alfonso bekräftigt: „Die Aufgaben, mit denen der eifrige Priester beschäftigt sein sollte, sind die folgenden. Denn erstens muss man sich darum kümmern, Sünder zu korrigieren. Die Priester, die Gottes Vergehen sehen und nicht reden, nennt Jesaja dumme Hunde: Canes muti, non valentes latrare (Jes. 1). Aber diesen stummen Hunden werden alle Sünden zugerechnet, die sie verhindern konnten und nicht verhindern konnten: Nolite zu schweigen, ne populi peccata vobis imputentur (Albinus epist. 56.). Einige Priester hören auf, Sünder zu tadeln, und sagen, sie wollen sich keine Sorgen machen: aber er sagt s. Gregor, dass sie für diesen Frieden, den sie sich wünschen, den Frieden mit Gott kläglich verlieren werden: Dum Pacem Desident, Pravos Mores Nequaquam Redarguunt; et, Consenteendo Perversis, Ab Auctoris Se Pace Disiungunt (Past. n. 10. Admon. 18.). Tolle Sache! schreibt s. Bernhard. Ein Esel fällt, und viele machen sich auf den Weg, um ihn aufzuheben. eine Seele fällt und niemand findet sich, der ihr beim Aufstehen hilft: Cadit asinus, et est qui adiuvat; Cadit homo, et non est qui sublevet. Wann, sagt ja. Insbesondere Gregor, der Priester, wurde von Gott eingesetzt, um denen, die irren, den guten Weg zu lehren: Eligitur viam errantibus demonstrare. Woher fügt s. Löwe: Sacerdos qui alium ab error non revocat, seipsum errare demonstrat. Schreibt s. Gregor, dass wir so vielen Seelen den Tod geben, wie wir sterben sehen, und dich nicht heilen können: Nos qui priestes vocamur, quotidie occidimus quos ad mortem ire tepide videmus.[595]
Die Nächstenliebe, die Christus dazu brachte, sein Leben zu geben, um uns zu erleuchten und zu retten, führt Pastoren, die diese Tugend wirklich besitzen, dazu, das zu tun, was Christus getan hat. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Priester seinerseits den wiederverheirateten Geschiedenen korrigieren muss, der sich in der Beichte als solcher äußert. In diesem Fall gilt die Regel nicht, dass die Ermahnung nicht ausgesprochen werden sollte, wenn man nicht auf Frucht hofft. Ehebruch und praktizierte Homosexualität stehen offensichtlich und ernsthaft im Widerspruch zu den 10 Geboten; Deshalb muss der Beichtvater den ehebrecherischen Büßer oder denjenigen, der Homosexualität ausübt, ermahnen, denn die homosexuelle Ausübung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die 10 Gebote dar, Ehebruch und insbesondere das ehebrecherische Zusammenleben ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die 10 Gebote und eine skandalöse Tatsache, die daher der Gemeinschaft schadet, und aus diesem Grund kann der ehebrecherische Büßer oder der homosexuelle Handlungen nicht ohne Ermahnung gelassen werden[596] Genauer gesagt musste Papst Benedikt[597] Dann erinnert der Papst daran, dass sich San Bernardino von Siena in seinen Werken (Band 2, Ser. 27, Art. 2, Kap. 3, S. 167) fragt, ob der Beichtvater verpflichtet ist, das Gewissen des Sünders sorgfältig zu prüfen; Der große sienesische Heilige antwortet mit „Ja“ und „… sagt, dass dies nicht nur in den Dingen geschehen muss, über die der Büßer „entweder aus Nachlässigkeit oder aus Scham“ schweigt, sondern auch in denen, über die er aus Unwissenheit schweigt: „… angesichts der Tatsache, dass zu befürchten ist, dass der Büßer aus grober Unwissenheit unwissend ist, was laut Guglielmo keine Entschuldigung ist; oder weil er nicht versteht, dass diese Handlung eine Sünde ist; Tatsächlich, so Isidor, sündigen die Unwissenden jeden Tag und wissen es nicht.“[598]
Benedikt aber da es sich nun um eine überwindbare Unwissenheit handelt, um Handlungen, von denen jeder wissen sollte, dass sie sündhaft sind; von Dingen, die, wenn sie vom Beichtvater vernachlässigt werden, dem Büßer Anlass geben, in seiner ungerechten Gewohnheit fortzufahren, und anderen Anlass geben, Anstoß zu nehmen oder solche Dinge als gleichgültig zu betrachten (da sie von denjenigen, die die Sakramente der Kirche besuchen, mit großer Leichtigkeit praktiziert werden), stimmen die Theologen darin überein, dass der Beichtvater verpflichtet ist, den Büßer zu befragen und zu ermahnen, ungeachtet des Unmuts, den er ihm durch die Ermahnung bereiten wird, und hoffen, dass dies der Fall ist Wenn die Ermahnung in diesem Moment vielleicht nicht ganz nützlich sein wird, wird sie es in Zukunft mit Gottes Hilfe sein.“[599]. Die gleiche Lehre wird von s. bestätigt. Alfonso M. de Liguori in Theologia Moralis[600] und genau in dieser Passage zitiert er den gerade angedeuteten Text von Benedikt XIV. Der heilige Alphonsus bekräftigt insbesondere, dass der Beichtvater die Ermahnung aussprechen muss, wenn Unwissenheit schuldig, also lebensfähig ist[601].
Andererseits akzeptiert der heilige Alfons voll und ganz, was der heilige Thomas, für den es heißt: „... jeder ist verpflichtet, die gemeinsamen Dinge des Glaubens und die allgemeinen Gebote des Gesetzes zu kennen; jeder ist dann verpflichtet, die Pflichten seines Amtes zu kennen.“ … Nun ist es offensichtlich, dass jeder, der den Besitz oder die Erfüllung der Dinge, die er haben oder erfüllen muss, vernachlässigt, eine Unterlassungssünde begeht. Deshalb ist Unwissenheit darüber, was man wissen sollte, eine Sünde, und zwar aus Nachlässigkeit. Aber Unwissenheit über das, was man nicht wissen kann, kann nicht auf Fahrlässigkeit zurückgeführt werden. Deshalb wird diese letztere Unwissenheit als unbesiegbar bezeichnet: aufgrund der Unmöglichkeit, sie mit unserem Engagement zu überwinden. Und da diese Unwissenheit nicht freiwillig ist, da es uns unmöglich ist, sie zu beseitigen, ist sie keine Sünde. Daraus schließen wir, dass unbesiegbare Unwissenheit niemals eine Sünde ist; und diese überwindbare Unwissenheit ist nur dann eine Sünde, wenn es um Dinge geht, die man wissen sollte.“[602] Schuld daran ist mangelnde Kenntnis der Glaubensfragen, der allgemeinen Gesetzesgrundsätze und der Amtspflichten. S. Alfonso M. de Liguori erklärt, indem er den Text von s. aufgreift. Thomas (I-II q. 76 a. 2), dass es keine unbesiegbare (tadellose) Unkenntnis der ersten Prinzipien des natürlichen Sittengesetzes und nicht einmal ihrer unmittelbaren Schlussfolgerungen, wie etwa der 10 Gebote, gibt. [603] Daher muss der Beichtvater den Büßer ermahnen, der eindeutig gegen die 10 Gebote verstößt.
In einem anderen Text schreibt St. Alfonso zitiert Benedikt [604]
Der Katholik muss für sein ewiges Heil die 10 Gebote kennen und befolgen, und deshalb ist es für den Priester notwendig, den Büßer zu ermahnen, der gegen diese Gebote verstößt (darunter sind natürlich auch Ehebruch und Homosexualität), um ihn auf den wahren Weg zu lenken, der in den Himmel führt. Darüber hinaus sind Ehebruch und Homosexualität in der Regel ein Skandal, weshalb es umso notwendiger ist, die Gläubigen, die sie begehen, zu ermahnen.
Gott erleuchte uns immer besser.
Er sagt ja. Johannes Paul II. „Die Kirche hat immer gelehrt, dass man niemals Verhaltensweisen wählen darf, die durch die moralischen Gebote verboten sind, die im Alten und Neuen Testament in negativer Form zum Ausdruck kommen. Wie wir gesehen haben, bekräftigt Jesus selbst die zwingende Natur dieser Verbote: „Wenn du ins Leben eintreten willst, halte die Gebote …: Töte nicht, begehe keinen Ehebruch, stehle nicht, lege kein falsches Zeugnis ab“ (Mt 19,17-18).“ (VS, Nr. 52) Manche mögen überrascht sein, dass Ehebruch hier mit Mord in Verbindung gebracht wird, und vielleicht denken, dass eine solche Assoziation absurd ist, aber ich weise darauf hin, dass es sich bei beiden um schwere Sünden handelt und dass beide normalerweise skandalös sind; Ehebruch zerstört Familien, Ehepartner und Kinder. Eine schwere Sünde tötet dann Christus auf mysteriöse, aber tatsächliche Weise, heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche in Nr. 598, und das sind sehr schwere Sünden … Daher ist es absurd, einem Mörder nicht mit Nachdruck zu sagen, er solle bei einem Geständnis konvertieren, und dies auch nicht klar vorzuschlagen, genauso wie es absurd ist, einem Lügner nicht mit Nachdruck zu sagen, dass er mit seinen Lügen jemandem ernsthaften Schaden zufügt, dass er konvertieren muss, genauso absurd ist es, einem Ehebrecher nicht klar und mit Nachdruck zu sagen, dass er konvertieren soll, und ihm dies auch nicht klar vorzuschlagen! Und wenn der Büßer keine echte Reue für die begangene Sünde empfindet und nicht den Entschluss gefasst hat, nicht noch einmal zu sündigen, kann ihm natürlich keine Absolution erteilt werden.
16) Klarstellungen zu Note 329 von Amoris Laetitia und zu den Fehlern, zu denen sie Tür und Tor öffnet.
Zunächst einmal erinnere ich mich daran, dass, wie wir gesehen haben, Msgr. Fernández, wahrscheinlicher Ghostwriter von Amoris Laetitia, erklärte: „Während die Frage nach dem möglichen Zugang einiger Geschiedener in einer neuen Ehe zur Kommunion viel Aufsehen erregt hat, beabsichtigte der Papst – ohne Lograrlo –, dass dieser Schritt ein diskreter Weg sein würde.“ Daher wird, nachdem die Annahmen dieser Entscheidung im Hauptteil des Dokuments desarrollar los sind, die Anwendung auf die Gemeinschaft geschiedener Menschen in einer neuen Verbindung in Fußnoten am Fuß der Seite erläutert.[605] Das bedeutet, dass die Frage nach dem möglichen Zugang einiger Geschiedener in einer neuen Ehe zur Kommunion zwar Aufsehen erregt hat, der Papst jedoch erfolglos versucht hat, diesen Schritt diskret zu gehen. Daher wurde nach der Ausarbeitung der Annahmen dieser Entscheidung im Hauptteil des Dokuments die Anwendung auf die Gemeinschaft geschiedener Personen in einer neuen Lebensgemeinschaft in den Fußnoten explizit dargelegt. Dies lässt uns die Bedeutung der Notizen, insbesondere einiger, in Amoris Laetitia verstehen und wir werden sehen, dass wir unter diesen wichtigen Notizen die Notiz Nr. einfügen müssen. 329.
Bei Nr. 298 von Amoris Laetitia lesen wir: „Die Kirche erkennt Situationen an, in denen „ein Mann und eine Frau aus schwerwiegenden Gründen – wie zum Beispiel der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können.“ (Amoris Laetitia 298) An dieser Stelle wird der Text von Anmerkung 329 eingefügt und darin heißt es: „Johannes Paul II., Ermahnung. ap. Familiaris consortio (22. November 1981), 84: AAS 74 (1982), 186. In diesen Situationen weisen viele, die die Möglichkeit des Zusammenlebens „als Bruder und Schwester“ kennen und akzeptieren, die ihnen die Kirche bietet, darauf hin, dass, wenn einige Ausdrucksformen der Intimität fehlen, „nicht selten die Treue gefährdet ist und das Wohl der Kinder gefährdet sein könnte“.[607] ”
Nach all dem, was wir auf den vorherigen Seiten über Ehebruch gesagt haben und was wir wiederholen und erweitern werden, werden wir auf den folgenden Seiten deutlich sehen, dass die Aussagen der Anmerkung n. 329 von Amoris Laetitia sind ein kolossaler Irrtum.
Die Kongregation für die Glaubenslehre in der „Persona humana“ (29.12.1975) stellt fest: „Nach der christlichen Tradition und der Lehre der Kirche und wie auch die richtige Vernunft anerkennt, bringt die moralische Ordnung der Sexualität so hohe Werte für das menschliche Leben mit sich, dass jede direkte Verletzung dieser Ordnung objektiv schwerwiegend ist.“[608]" [609] . In der Enzyklika Veritatis Splendor lesen wir: „Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein gültig: Sie binden jeden und jeden, immer und unter allen Umständen.“ Tatsächlich handelt es sich dabei um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et pro semper ausnahmslos verbieten. Die Kirche hat immer gelehrt, dass man niemals Verhaltensweisen wählen darf, die durch die moralischen Gebote verboten sind, die im Alten und Neuen Testament in negativer Form zum Ausdruck kommen. „(VS, Nr. 52) Jesus unterstreicht den zwingenden Charakter dieser negativen Gebote: „Wenn du ins Leben eintreten willst, halte die Gebote …: Töte nicht, begehe keinen Ehebruch, stehle nicht, gebe kein falsches Zeugnis“ (Mt 19,17-18) Der heilige Paulus bekräftigt: „Lasst euch nicht täuschen: weder Unmoralische noch Götzendiener, noch Ehebrecher, noch Verweichlichte, noch Sodomiten, noch Diebe.“ noch Trunkenbolde, noch Verleumder noch Räuber werden das Reich Gottes ererben“ (1 Kor 6,9-10). In Veritatis Splendor lesen wir erneut: „Indem die Kirche die Existenz an sich böser Taten lehrt, akzeptiert sie die Lehre der Heiligen Schrift.“ Wenn die Taten an sich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihre Bosheit mildern, sie aber nicht unterdrücken: Es sind „unwiederbringliche“ schlechte Taten, die für sich genommen nicht Gott und dem Wohl der Person zugute kommen können …“ (VS, Nr. 80er)
Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 2348: „Jeder Getaufte ist zur Keuschheit aufgerufen. … Im Moment der Taufe verpflichtet sich der Christ, seine Affektivität in Keuschheit zu leben.“
Das Zweite Vatikanische Konzil bekräftigt: „Die Taten, durch die sich die Ehegatten in keuscher Intimität vereinen, sind ehrenhaft und würdig, und wenn sie auf wahrhaft menschliche Weise vollzogen werden, fördern sie die gegenseitige Hingabe, die sie bedeuten, und bereichern die Ehegatten gegenseitig in freudiger Dankbarkeit.“[610] ...
Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 2363: „Durch die Verbindung der Ehegatten wird der doppelte Zweck der Ehe erreicht: das Wohl der Ehegatten selbst und die Weitergabe des Lebens.“ ”
In einer Reihe von Katechesen über die eheliche Treue aus dem Jahr 1942 bekräftigte Pius ein Ungläubiger und Meineidiger, der, ohne eine dauerhafte unerlaubte Beziehung einzugehen, auch nur ein einziges Mal zum Vergnügen anderer oder zu seiner eigenen selbstsüchtigen und sündigen Befriedigung über einen Körper verfügt – um den Ausdruck des heiligen Paulus zu verwenden (1 Kor. 7, 4) – auf den nur der rechtmäßige Ehegatte ein Recht hat.“[611]
Pius Ist es nicht wahr, dass der kleinste Verstoß gegen diese exquisite und herzliche Treue früher oder später leicht zu großen Misserfolgen im Eheleben und in der Glückseligkeit führt? ”[612] Wenn Vergehen wie gewagte Blicke und Vertrautheit Vergehen gegen gesunde Treue sind, was denken wir dann über diejenigen, die wie die wiederverheirateten Geschiedenen mehr uxorio zusammenleben, ohne Ehemann und Ehefrau zu sein? Ihr längeres Zusammenleben kann niemals als Treue bezeichnet werden, da es einen sehr schweren Verstoß gegen die Ehe darstellt!
Pius Was für eine schreckliche Versuchung, sein Leben zu beenden oder ein anderes Leben und einen anderen Herd neu zu beginnen!“[613]
Die Kongregation für die Glaubenslehre verurteilte einige Äußerungen von Schwester MA Farley und bekräftigte, dass einige ihrer Aussagen im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe stünden, und fügte hinzu: „Die eheliche Liebe verlangt von den Ehegatten naturgemäß eine unantastbare Treue.“ … Diese innige Verbindung als gegenseitige Hingabe zweier Personen sowie das Wohl der Kinder erfordern die volle Treue der Ehegatten und beanspruchen deren unauflösliche Einheit. … Durch das Sakrament der Ehe werden die Ehegatten in die Lage versetzt, diese Treue zu repräsentieren und zu bezeugen. ..“ [614]
Auch die Kongregation für die Glaubenslehre bekräftigte in demselben Dokument, das gerade eingesehen wurde, in Bezug auf die wiederverheirateten Geschiedenen: „Die Versöhnung durch das Sakrament der Buße kann nur denen gewährt werden, die Buße getan haben, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich zu einem Leben in völliger Enthaltsamkeit verpflichtet haben.“ [615]" [616] Ehebruch verstößt gegen die Treue der Ehegatten zu Christus.
Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es in Nr. 2364, dass die von Gott durch die Feier der Ehe geschaffene Verbindung den Ehegatten „die Verpflichtung auferlegt, ihre Einheit und Unauflöslichkeit zu bewahren“. (Vgl. CIC Kanon 1056.)“ Im Katechismus selbst heißt es in Nr. 2365 „Treue drückt die Beständigkeit aus, sein Wort zu halten.“ Gott ist treu. Das Sakrament der Ehe bringt Mann und Frau in die Treue Christi zu seiner Kirche. ”
Der heilige Johannes Paul II. erklärte: „Die vollkommene eheliche Liebe muss durch jene Treue und Hingabe an den einen Ehegatten gekennzeichnet sein (und auch durch die Treue und Selbsthingabe des Bräutigams an den einen Ehegatten), auf denen das religiöse Bekenntnis und das priesterliche Zölibat basieren.“ [617]Was wir gerade gesagt haben und was wir oben gesagt haben, macht uns verständlich, dass Anmerkung 329 einen groben Fehler enthält: Die Aussagen über das intime Leben eines durch Gott vereinten Paares können nicht auf ein Paar angewendet werden, das nicht durch Gott vereint ist. Wir sprechen von der Treue zwischen Ehegatten, die untereinander und mit Gott gilt, wenn es in Gaudium et spes heißt: „Der Rat weiß, dass Ehegatten, die ihr Eheleben harmonisch führen wollen, oft durch bestimmte heutige Bedingungen behindert werden und dass sie Umstände vorfinden können, unter denen die Zahl der Kinder nicht möglich ist.“ zumindest für eine gewisse Zeit erhöht werden; nicht ohne Schwierigkeiten kann dann die Praxis der treuen Liebe und der vollen Lebensgemeinschaft aufrechterhalten werden. Wo tatsächlich die Intimität des Ehelebens unterbrochen wird, ist es nicht selten, dass die Treue gefährdet und das Wohl der Kinder gefährdet wird: Dann sind auch die Erziehung der Kinder und der Mut, weitere Kinder aufzunehmen, in Gefahr.[618] Intime Beziehungen zwischen Ehegatten werden von Gott gesegnet, wenn sie nach dem Gesetz Gottes erfolgen und dazu beitragen, der in Gott und vor Gott getroffenen Entscheidung treu zu bleiben. Außerhalb des Sakraments der Ehe sind intime Beziehungen, wie wir gesehen haben, eine schwere Sünde, und für diejenigen, die bereits verheiratet waren, handelt es sich um ehebrecherische Beziehungen, also um Beziehungen, die Untreue gegenüber Gott, sich selbst und dem Nächsten bedeuten. Sie dienen dazu, dem Teufel treu zu bleiben und auf dem Weg der Verdammnis zu gehen und nicht auf dem des ewigen Lebens …. Die ehelichen Handlungen eines wiederverheirateten geschiedenen Paares können nicht mit den heiligen Handlungen eines Ehepaares kombiniert werden, das rechtmäßig vor Gott geheiratet hat Ursache in einem unverheirateten Paar.
Ich betone, dass Ehebruch eine grundsätzlich und schwerwiegende böse Tat ist, die kein Umstand rechtfertigen kann; Es ist nicht erlaubt, Ehebruch zu begehen, um die Verbindung zwischen wiederverheirateten Geschiedenen aufrechtzuerhalten (vgl. VS, Nr. 80). ……
Und es darf nicht gesagt werden, dass Amoris Laetitia bestimmte Aussagen als Worte anderer darstellt, denn es heißt: „Viele wissen und akzeptieren die Möglichkeit, „als Bruder und Schwester“ zusammenzuleben, die ihnen die Kirche bietet, und weisen darauf hin, dass, wenn einige Ausdrucksformen der Intimität fehlen, „es nicht selten vorkommt, dass die Treue gefährdet ist und das Wohl der Kinder gefährdet sein kann.“[619]. Es scheint offensichtlich, dass diese Behauptungen in Amoris Laetitia wiedergegeben werden und nicht von ihr verurteilt werden ... Sie öffnen offensichtlich Türen, die niemals geöffnet werden sollten, und stehen in eindeutigem Zusammenhang mit den Behauptungen des Briefes der argentinischen Bischöfe und mit den Behauptungen des Papstes, über die berichtet wurde von Msgr. Forte: „Wenn wir ausdrücklich von der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene sprechen“, berichtete Erzbischof Forte und bezog sich dabei auf einen Witz von Papst Franziskus, „wissen diese Leute nicht, was für ein Chaos sie uns anrichten.“ Lassen Sie uns also nicht direkt darüber reden, stellen Sie sicher, dass es die Prämissen gibt, dann werde ich die Schlussfolgerungen ziehen.“[620] ... hängen in gewisser Weise mit den Aussagen von Kardinal Vallini und Kardinal Müller usw. zusammen. …. Und sie führen zur Subversion der katholischen Moral und damit zur absurden Überlassung der Sakramente an diejenigen, die nicht vorschlagen wollen, gemäß den Geboten zu leben!
Hinweis Nr. 329 von Amoris Laetitia hat tatsächlich diesen Anwendungstext von Amoris Laetitia inspiriert, der von den Bischöfen der Emilia Romagna erstellt wurde: „9. Urteil über eheliche Beziehungen
Die Möglichkeit, als „Bruder und Schwester“ zu leben, um zur Beichte und zur eucharistischen Kommunion gehen zu können, wird von der AL in Anmerkung 329 in Betracht gezogen. Diese Lehre, auf die die Kirche immer hingewiesen hat und die im Lehramt durch „Familiaris Consortio“ 84 bestätigt wurde, muss im Kontext eines Bildungsprozesses, der darauf abzielt, die Berufung des Leibes und den Wert der Keuschheit in den verschiedenen Lebenszuständen anzuerkennen, mit Vorsicht dargelegt werden. Diese Wahl wird nicht als die einzig mögliche angesehen, da die neue Verbindung und damit auch das Wohl der Kinder gefährdet sein könnten, wenn keine ehelichen Handlungen vorgenommen würden. Es handelt sich um eine heikle Angelegenheit dieser Unterscheidung im „internen Forum“, mit der sich AL in n. 300 befasst. XNUMX.“ [621] Wie in der Notiz angedeutet wird und wie die Bischöfe von Emilia betonen, könnten die neue Verbindung und das Wohlergehen der Kinder gefährdet werden, wenn keine ehelichen Handlungen vorgenommen werden ... Die Wahl des Lebens als „Bruder und Schwester“ ist für ein Paar unverheirateter Menschen, die nach Christus leben wollen, nicht mehr die einzig mögliche Möglichkeit, daher werden die Türen geöffnet, damit diejenigen, die im Ehebruch leben und diese Sünde nicht unbedingt vermeiden wollen, trotzdem die Sakramente empfangen!
In der Nuova Bussola Quotidiana heißt es dazu in einem von L. Bertocchi unterzeichneten Artikel: „Diese Passage hat eine gewisse Übereinstimmung mit der berüchtigten Note 329 von Amoris laetitia, auch wenn die Bischöfe der Emilia-Romagna sie noch deutlicher hervorheben.“ In bestimmten Fällen können eheliche Handlungen vorgenommen werden, die nicht ehelicher Natur sind, sowie der Zugang zu den Sakramenten. Anmerkung 329 zitiert tatsächlich Gaudium et spes aus dem Zweiten Vatikanischen Konzil aus dem Zusammenhang gerissen. Aus dem Zusammenhang gerissen, denn Nummer 51 der Pastoralkonstitution des Konzils bezieht sich eindeutig auf Ehegatten und nicht auf Unverheiratete: „Wo – so heißt es in Gaudium et spes – die Intimität des ehelichen Lebens unterbrochen ist, ist nicht selten die Treue gefährdet und das Wohl der Kinder gefährdet: dann sind auch die Erziehung der Kinder und der Mut, mehr zu akzeptieren, in Gefahr.“ Laut Anmerkung 329 von Amoris Laetitia hingegen scheint es, dass die ehelichen Handlungen zwischen geschiedenen und standesamtlich wiederverheirateten Personen (und daher gibt es keine Unterbrechung der ehelichen Intimität, weil es keine sakramentale Ehe gibt) in bestimmten Fällen eine Art mögliches Gut darstellen könnten.“… Es scheint, dass diese Richtlinien der Emilia-Romagna vor allem von drei Bischöfen stark gewünscht wurden – Zuppi von Bologna; Castellucci von Modena und Perego von Ferrara – die den Widerstand anderer Mitbrüder überwinden mussten. ”[622]
Erzbischof Livi hat, wie wir gesehen haben, einen interessanten Artikel gerade über die Fehler dieses Textes der emilianischen Bischöfe geschrieben, in dem er feststellte, dass die „freiwillige Zweideutigkeit“ von Amoris Laetitia auf den Wunsch von Papst Franziskus hinweist, „mit Diskretion“ und heimlich eine Reform einzuführen, die in der Lehre nicht zu rechtfertigen ist. Die Folge dieses päpstlichen Handelns und seiner Zweideutigkeit ist, dass die katholischen Bischöfe Amoris Laetitia auf vielfältige Weise angewendet haben. Die Bischöfe der Emilia Romagna sind davon ausgegangen, dass ein wiederverheirateter Geschiedener, der nicht auf sexuelle Handlungen mit dem neuen Partner verzichten möchte, sich „in einem Zustand der Gnade“ befindet und daher frei ist, die eucharistische Kommunion zu empfangen, da diese notwendig wäre, um die emotionale Bindung des Paares und die Einheit innerhalb der neuen Familie aufrechtzuerhalten.
Es handelt sich offensichtlich um einen wirksamen Hinweis, der direkt im Widerspruch zu dem steht, was der heilige Johannes Paul II. und Benedikt XVI. gelehrt hatten und was die vom Heiligen Stuhl akzeptierte „bewährte Praxis“ anzeigte. Die emilianischen Bischöfe erkennen an, dass dies ein Bruch mit der dogmatisch-moralischen Tradition ist, rechtfertigen sich jedoch damit, dass dies genau das ist, was Kapitel VIII von Amoris Laetitia vorschlägt, und bekräftigen sogar: „Die Möglichkeit, als „Bruder und Schwester“ zu leben, um zur Beichte und zur eucharistischen Kommunion gehen zu können, wird von Amoris laetitia in Fußnote 329 in Betracht gezogen. Diese Lehre, auf die die Kirche immer hingewiesen hat und die im Lehramt von Familiaris Con bestätigt wurde sortio 84, muss mit Vorsicht im Rahmen einer Bildungsreise präsentiert werden, die darauf abzielt, die Berufung des Körpers und den Wert der Keuschheit in den verschiedenen Lebenszuständen zu erkennen. Diese Wahl wird nicht als die einzig mögliche angesehen, da die neue Verbindung und damit auch das Wohl der Kinder gefährdet sein könnten, wenn keine ehelichen Handlungen vorgenommen würden. Es handelt sich um eine heikle Angelegenheit dieser Unterscheidung im „internen Forum“, mit der sich AL in n. 300 befasst. XNUMX".
Diese Bischöfe machen also deutlich, was Papst Franziskus lediglich angedeutet hat [623]
Offensichtlich verurteilte der Papst diese Aussagen der Bischöfe der Emilia und der Romagna nicht, und tatsächlich wurde der Erzbischof von Bologna im Konsistorium 2019 zum Kardinal ernannt … zusammen mit dem „portugiesischen Priester-Dichter José Tolentino Mendonça“, dem ehemaligen Vizerektor der Katholischen Universität Lissabon, der dann vom Franziskus-Archivar und Vatikan-Bibliothekar befördert wurde, nachdem er letztes Jahr im Namen von Bergoglio selbst dem Papst und der römischen Kurie geistliche Exerzitien gepredigt hatte.
„Mendonça ist bekanntermaßen ein Fan von Schwester Maria Teresa Forcades i Vila, einer ultrafeministischen „Theologin“, die sich für Abtreibung und homosexuelle „Ehe“ einsetzt. Gerade im Vorwort zu einem Buch von Forcades behauptet der neue Kardinal, dass „Jesus von Nazareth weder Regeln kodifiziert noch aufgestellt hat“. [624]
Anmerkung 329 bezieht sich auf das Dokument von Kardinal Vallini, das in der Diözese Rom mit einem sehr schwerwiegenden Fehler die Tür zur Kommunion für diejenigen öffnet, die gewissenhaft glauben, dass die erste Ehe, die sie geschlossen haben, nichtig ist, und diese Nichtigkeit nicht vor Gericht beweisen können: Auch wenn diese Wahl für die Stabilität des Paares schwierig zu treffen ist, schließt Amoris laetitia die Möglichkeit des Zugangs zur Buße und zur Eucharistie nicht aus (AL Anmerkungen 329 und 364). Dies bedeutet eine gewisse Offenheit, wie in dem Fall, in dem moralische Gewissheit besteht, dass die erste Ehe nichtig war, es aber keine Beweise dafür vor Gericht gibt; aber nicht in dem Fall, in dem zum Beispiel der eigene Zustand zur Schau gestellt wird, als ob er Teil des christlichen Ideals wäre usw.“[625] Die Behauptungen des Textes von Kardinal Vallini machen uns die Bedeutung der Subversion der gesunden Lehre von Anmerkung 329 verständlich; Es öffnet diskret die Türen für Geschiedene und Wiederverheiratete, die nicht als Bruder und Schwester leben wollen und daher nicht beabsichtigen, nach dem Gesetz Gottes zu leben. Sie werden gleichermaßen zu den Sakramenten zugelassen. Diese Notiz unterstützt wirksam die Aussagen von Erzbischof Elbs (La Fede Quotidiana „Ein österreichischer Bischof: „Die Kommunion für Geschiedene und Wiederverheiratete ist eine irreversible Praxis“, La Fede Quotidiana 11-1-2017 http://www.lafedequotidiana.it/un-vescovo-austriaco-la-comunione-ai-divorziati-risposati-pratica-irreversibile /) und andere falsche Aussagen oder Praktiken in dieser Zeile die wir sehen und sehen werden ... AUSSAGEN UND PRAKTIKEN, ZU DENEN OFFENSICHTLICH AUCH DIE AUSGABE DER SAKRAMENTE AN JENE, DIE EHEBRUCH LEBEN WOLLEN, EINSCHLIESSEN.
Kein Wunder, dass Papst Franziskus dem Superabtreiber Biden, dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, sagte, dass er ein guter Katholik sei und die Kommunion empfangen könne! Nach einem berühmten Gespräch mit dem Papst sagte Biden selbst: „Wir haben mit dem Papst darüber gesprochen, dass er froh ist, dass ich ein guter Katholik bin und weiterhin die Kommunion erhalte“ (Niccolò Magnani „Kommunion an Biden, ok Papst: wütende US-Bischöfe/“ Franziskus, Abtreibung ist ein Sakrileg!“ 1.11.2021, www.ilsussidiario.net, https://www.ilsussidiario.net/news/comunione-a- biden-ok-papa-ira-vescovi-usa-francesco-laborto-e-sacrilegio/2244042/) Der Heilige Stuhl hat die Worte von Papst Franziskus nicht geleugnet ... also WENN EIN SUPER-ABORTIST BEQUEM WIE EIN ERWACHSENER ... UND VIELLEICHT EIN AKTIVER HOMOSEXUELLER ... KOMMUNIEREN KANN ... NATÜRLICH OHNE VORGESCHLAGEN, DAS LEBEN ZU VERÄNDERN ... Das alles ist auf höchster Ebene eindeutig skandalös und völlig im Widerspruch zur gesunden Lehre, wie wir später im zweiten Band noch besser sehen werden! In der Zwischenzeit müssen wir beachten, dass Worte wie diese an Präsident Biden auch darauf hindeuten, dass jeder, der mit dem Willen gesteht, weiterhin eine wirklich schwere Sünde zu begehen (Biden hat keine öffentlichen Anzeichen einer Konversion zu seiner Unterstützung der Abtreibung gegeben), freigesprochen werden und daher die Eucharistie empfangen kann.
Die Subversion der gesunden Lehre schreitet voran ...
Möge Gott, der Licht ist, sich erheben und die Dunkelheit des Irrtums zerstreuen.
Möge die glorreiche Mutter Gottes für uns eintreten, die ketzerische Lehren vernichtet, die Macht des Irrtums zerschmettert und die Falle der Götzen entlarvt[626], und auf die sich das christliche Volk bereits seit der Antike „zur „Verteidigung“ des Glaubens“ beruft.[627]
17) Abschließende Klarstellungen zum III. Kapitel: Der Papst verrät und entwickelt keine gesunde Lehre!
Gott erleuchte uns immer besser.
Wenn wir auf das zurückkommen, was wir oben gesehen haben, als wir den Unterschied zwischen der Entwicklung der Lehre und ihrer Veränderung besprochen haben, müssen wir uns daran erinnern, dass das Lehramt, wie bereits erwähnt, dazu berufen ist, Tradition und Schrift zu interpretieren, und dass das Lehramt nicht über der Tradition oder der Schrift steht, sondern über ihr Deshalb muss das Lehramt das Glaubensgut auslegen und es nicht zerstören oder verfälschen.
Wir haben gesehen, was St. Vinzenz von Lerins bestätigte (vgl. Sancti Vincentii Lirinensis „Commonitorium“ PL 50, 640s.649).
Während sich ein Kind entwickelt und dabei immer derselbe Mensch bleibt, erfolgt der wahre Fortschritt durch die innere Entwicklung: „Die Gattung der Lehre, die Lehre selbst, ihre Bedeutung und ihr Inhalt müssen immer gleich bleiben.“; Auch das Dogma der christlichen Religion schreitet voran, muss aber immer absolut intakt und unverändert bleiben und für eine wahre Entwicklung darf es keine Widersprüche zwischen der vorangehenden und der folgenden Lehre geben. (Vgl. „Erstes Commonitorio“ des Vinzenz von Lérins, Kap. 23; PL 50, 667-668; Lesebüro am Freitag der XXVII. Woche der ordentlichen Zeit in der Italienischen Bischofskonferenz „Stundenliturgie nach dem Römischen Ritus“, Hrsg. LEV 1993 (Nachdruck), Bd. IV, S. 323s https://www.maranatha.it/Ore/ord/LetVen/ 27VENpage.htm )
In der Dogmatischen Konstitution „Dei Filius“ lesen wir: „... die Bedeutung der heiligen Dogmen, die die Heilige Mutter Kirche verkündet hat, muss auf ewig bestätigt werden, und man darf sich niemals unter dem Vorwand oder dem Anschein einer vollkommeneren Intelligenz von dieser Bedeutung distanzieren.“ Mögen daher Intelligenz und Weisheit im Laufe der Jahrhunderte wachsen und sich kräftig weiterentwickeln, sowohl der Jahrhunderte als auch der Menschen wie der gesamten Kirche, aber nur in ihrem eigenen Bereich, das heißt im gleichen Dogma, im gleichen Sinne, in der gleichen Aussage [Vinc. Lir. Gewöhnlich., nein. 28].“ (Pius IX., Dogmatische Konstitution „Dei Filius“ 24.4.1870, www.vatican.va, https://w2.vatican.va/content/pius-ix/it/documents/constitutio-dogmatica-dei-filius-24-aprilis-1870.html) Die vom Ersten Vatikanischen Konzil aufgestellte Regel gilt auch für den Papst: „Die Bedeutung der heiligen Dogmen, die die Heilige Mutter Chies haben muss.“ eine erklärte, noch sollte man sich jemals unter dem Vorwand oder mit dem Anschein einer vollständigeren Intelligenz von dieser Bedeutung zurückziehen.“ … in der Tat sollte der Papst ein Beispiel für die Umsetzung dieser Regel geben … die Bulle „Ineffabilis Deus“ von Pius IX. bekräftigt diese Regel (Text entnommen aus www.totustuus.it, http://www.totustuustools.net/magistero/p9ineffa.htm) und mit ihr die Erklärung „Mysterium Ecclesiae“ über die katholische Lehre über die Kirche, um sie vor einigen heutigen Irrtümern zu schützen, die 1973 von der Kongregation für die Kirche veröffentlicht wurde Glaubenslehre (C fr., www.vatican.va, http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19730705_mysterium-ecclesiae_it.html)
In Anlehnung an diese Aussagen erinnern wir daran, dass der Modernismus mit seinen Fehlern auch von der Kirche verurteilt wurde: „… die ketzerische Erfindung der Entwicklung von Dogmen, die von einer Bedeutung in eine andere übergehen, die sich von dem unterscheidet, was die Kirche zuvor geglaubt hat.“ (Pius
Die Entwicklung der Lehre impliziert, dass der Glaube im Wesentlichen derselbe bleibt und dass die Lehre „im gleichen Sinne und immer im gleichen Inhalt“ verstanden werden muss ... andernfalls gibt es keine Entwicklung, sondern eine Deformation und einen Verrat der Lehre ...
Ich betone, dass der heilige JH Newman, ein berühmter englischer Theologe, wie wir oben gesehen haben, sieben Prinzipien vorgeschlagen hat, um zu überprüfen, ob die Interpretation von Dogmen und die Entwicklung von Lehren korrekt durchgeführt werden und keine Verzerrung oder Zerstörung der von Christus verbreiteten Wahrheit darstellt (Internationale Theologische Kommission „Die Interpretation von Dogmen“. 1990, www.vatican.va, http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/cti_documents/rc_c ti_1989_interpretation-dogmi_it.html)
Er sagt ja. Thomas von Aquin: „Dicendum quod hoc pro firmo est tenendum, unam esse fidem antiquorum et modernirum: alias non esset una Ecclesia.“(De veritate, q. 14, a. 12c). … Es muss fest daran festgehalten werden, dass der Glaube der Alten und der Moderne eins ist, sonst wäre die Kirche nicht eins. Um immer eins zu sein, muss sich die Kirche nur zu einem Glauben bekennen; Die Einheit der Kirche impliziert die Einheit des Glaubens.
Einige Fehler, die ich in diesem Kapitel in den Äußerungen des Papstes im Bereich der Moral hervorgehoben habe, scheinen keine Weiterentwicklung der gesunden Lehre, sondern eine Veränderung davon zu sein. Tatsächlich erscheinen sie nicht im Sinne einer Kontinuität von Prinzipien, sie entwickeln sich nicht als logische Konsequenz und sie schaffen keinen bewahrenden Einfluss auf die Vergangenheit, sie sind einfach ein Verrat an der gesunden Lehre ... sie verraten grundlegende Lehren, insbesondere im moralischen Bereich, von denen einige bereits dogmatisch verankert sind, Dok Trigonen, die eindeutig mit der Heiligen Schrift verbunden sind und durch die Tradition bekräftigt werden ... denken Sie insbesondere an die Notwendigkeit einer echten Reue und daher an einen echten Entschluss, nicht zu sündigen und vor den unmittelbaren Anlässen der Sünde zu fliehen, um eine gültige sakramentale Absolution zu erhalten. Sogar bestimmte Bergoglian-Behauptungen, die wir über die Arbeit des Beichtvaters im Sakrament der Versöhnung gesehen haben, scheinen nicht im Einklang mit der Entwicklung der gesunden Lehre zu stehen.
Die „Dispensation“ (die wir in den nächsten Kapiteln genauer sehen werden), die praktisch durch die Umsetzung der göttlichen Gebote gewährt wird und es dem Büßer praktisch ermöglicht, weiterhin ernsthaft zu sündigen und die Sakramente zu empfangen, ohne echte Reue, wie bereits erwähnt, steht in völligem Gegensatz zu den grundlegenden Bekräftigungen unseres Glaubens. Diese „Dispensation“ hängt, wie wir noch sehen werden, mit der Aktion zusammen, mit der Papst Franziskus die Lehre von der absoluten Verbindlichkeit der negativen Gebote des Dekalogs praktisch aufhebt. Diese „Dispensation“ entsteht, wie wir gesehen haben, auch in der Lehre von Amoris Laetitia über die „Allmählichkeit des Gesetzes“ und das „Gesetz der Allmählichkeit“. Völlig im Widerspruch zu den Grundlehren unseres Glaubens stehen die Offenlegungen, die der Papst in Bezug auf Ehebruch, Empfängnisverhütung und Homosexualität macht.
Es sollte angemerkt werden, dass es sich bei diesem Verrat an der gesunden Lehre nicht um eine Evolution, sondern um einen Wandel handelt. Tatsächlich wurde er von Bergoglios eigenen Mitarbeitern als „Paradigmenwechsel“ definiert, d. h. genau um eine radikale Subversion der gesunden Lehre. Obwohl der Papst und einige seiner Mitarbeiter versuchen, diese Lehrperversion als Evolution und als reine thomistische Lehre auszugeben, haben wir gesehen, dass Bergoglios Aussagen in vielen grundlegenden Punkten im klaren Gegensatz zu den wahren Aussagen des Heiligen stehen. Thomas und seine Lehre stehen im Widerspruch zu der Lehre, die uns die Tradition bietet, und werden von denselben dem Papst nahestehenden Prälaten präzise als „Paradigmenwechsel“ definiert.
Mit diesem „Paradigmenwechsel“ wird die gesunde Lehre geschickt beiseite geschoben und offenkundig die Tür für ungültige Geständnisse, schwere Sünden, Sakrilegien usw. geöffnet. ! Äußerst bedeutsam in dieser Zeile sind die Worte, die Papst Franziskus an den Superabtreiber Biden, den Präsidenten der Vereinigten Staaten, richtete und für den Biden ein guter Katholik ist und die Kommunion empfangen kann! Nach einem berühmten Interview mit dem Papst sagte Biden selbst: „Mit dem Papst haben wir darüber gesprochen, dass er glücklich ist, dass ich ein guter Katholik bin und weiterhin die Kommunion empfange“ (Niccolò Magnani „Kommunion in Biden, OK Papst: Ara Bishops USA/“ Francesco, Abtreibung ist ein Sakrileg! „“ 1.11.2021, www.ilsussidiario.net, https://www. Net/News/Communion-A-B iden-Ok-Papa-Ire-Vescovi-Use-France-Labort-and-and-Clarioge/2244042/) Der Heilige Stuhl hat die Worte von Papst Franziskus nicht geleugnet ... Wenn also ein Superabtreiber bequem die Kommunion und damit die Beichte ablegen kann, offensichtlich ohne vorzuschlagen, das Leben zu ändern ... genauso wie ein Ehebrecher ... und vielleicht ein aktiver Homosexueller ...
Dieser Verrat an der gesunden Lehre ist dem Papst nicht gestattet ... Wir werden auch dazu gebracht, die vielen Behauptungen von Prälaten und Theologen zu verstehen, die in den letzten Jahren, nach Amoris Laetitia, die traditionelle Lehre nachdrücklich bekräftigt und in einigen Fällen sogar bestätigt haben, dass die Der derzeitige Papst öffnet die Tür für heterodoxe Lehren und Praktiken. Auf unserer Reise haben wir in diesem Band mehrere dieser öffentlichen Äußerungen von Kardinälen, Bischöfen und Theologen gesehen und werden sie auch noch sehen.
Der Papst steht nicht über dem Wort Gottes und der Tradition, sondern steht in ihrem Dienst (Kongregation für die Glaubenslehre „Der Vorrang des Nachfolgers des heiligen Petrus im Geheimnis der Kirche“, 31.10.1998 Nr. 7, www.vatikan .va , http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19981031_primato-successore-pietro_it.html) Der Papst darf nicht nach seinem eigenen Willen entscheiden, sondern nach dem Willen des Herrn, der spricht zum Menschen durch die Heilige Schrift, die von der Tradition gelebt und interpretiert wird; Das Amt des Papstes hat die Grenzen, die sich aus dem Gesetz Gottes und der unantastbaren göttlichen Verfassung des Papstes ergeben
Hinweis
[1]Internationale Theologische Kommission „Versöhnung und Buße“ 1982, www.vatican.va, B, I, 1 http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/cti_documents/rc_cti_1982_riconciliazione-penitenza_it.html
[2]Internationale Theologische Kommission „Versöhnung und Buße“ 1982, B, I, 2, www.vatican.va, http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/cti_documents/rc_cti_1982_riconciliazione-penitenza_it.html
[3]Internationale Theologische Kommission „Versöhnung und Buße“ 1982, B, I, 3, www.vatican.va, http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/cti_documents/rc_cti_1982_riconciliazione-penitenza_it.html
[4]Hl. Johannes Paul II., „Reconciliatio et Paenitentia“ 2.12.1984, Nr. 23, www.vatican.va, http://w2.vatican.va/content/john-paul-ii/it/apost_exhortations/documents/hf_jp-ii_exh_02121984_reconciliatio-et-paenitentia.html
[5]Internationale Theologische Kommission „Versöhnung und Buße“ 1982, B, II, 1, www.vatican.va, http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/cti_documents/rc_cti_1982_riconciliazione-penitenza_it.html
[6]Internationale Theologische Kommission „Versöhnung und Buße“ 1982, B, II, 2s, www.vatican.va, http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/cti_documents/rc_cti_1982_riconciliazione-penitenza_it.html
[7]St. Augustinus „Sermo XIX“, www.augustinus.it, https://www.augustinus.it/latino/discorsi/discorso_023_testo.htm
[8]G. Bertram „συντρίβω“ in „Großes Lexikon des Neuen Testaments“, Paideia, Brescia 1981 Bd. XIII, 329 ff.
[9]G. Bertram „συντρίβω“ in „Großes Lexikon des Neuen Testaments“, Paideia, Brescia 1981 Bd. XIII, 330
[10]G. Bertram „συντρίβω“ in „Großes Lexikon des Neuen Testaments“, Paideia, Brescia 1981 Bd. XIII, 330er Jahre.
[11]G. Bertram „συντρίβω“ in „Großes Lexikon des Neuen Testaments“, Paideia, Brescia 1981 Bd. XIII, 327 ff.
[12]G. Bertram „συντρίβω“ in „Großes Lexikon des Neuen Testaments“ Paideia, Brescia 1981 Bd. XIII, 334
[13]Siehe G. Bertram „συντρίβω“ in „Großes Lexikon des Neuen Testaments“, Paideia, Brescia 1981 Bd. XIII, 334s)
[14]Siehe G. Bertram „συντρίβω“ in „Großes Lexikon des Neuen Testaments“, Paideia, Brescia 1981 Bd. XIII, 335
[15]Siehe G. Bertram „συντρίβω“ in „Großes Lexikon des Neuen Testaments“, Paideia, Brescia 1981 Bd. XIII, 335
[16]Siehe G. Bertram „συντρίβω“ in „Großes Lexikon des Neuen Testaments“, Paideia, Brescia 1981 Bd. XIII, 328f
[17]„Enarratio in Psalmos“, Ps. 97, 6 www.augustinus.it, http://www.augustinus.it/latino/esposizioni_salmi/posizioni_salmo_118_testo.htm
[18]www.academic-bible.com ; https://www.academic-bible.com/en/online-bibles/septuagint-lxx/read-the-bible-text/bibel/text/lesen/stelle/24/270001/279999/ch/78c781793a71d465781fca70bde0f5ba/
[19]Hl. Augustinus „De Civitate Dei“, l. X Nr. 5 www.augustinus.it, https://www.augustinus.it/latino/cdd/cdd_10_libro.htm
[20]„Sermo XIX“ n. 3, www.augustinus.it https://www.augustinus.it/latino/discorsi/index2.htm
[21]„Rede 19“, Nr. 3 Übersetzung von der Website www.augustinus.it, die die Werke des Verlags Città Nuova online veröffentlicht https://www.augustinus.it/italiano/discorsi/discorso_023_testo.htm
[22]De Civitate Dei, l. X Nr. 5 www.augustinus.it https://www.augustinus.it/latino/cdd/cdd_10_libro.htm
[23]„Discorso 181“ 6.8 Übersetzung von der Website www.augustinus.it, die die Werke des Verlags Città Nuova online veröffentlicht, https://www.augustinus.it/italiano